
Quelle: Hamburgos – Eigenes Werk; Bild ist entsprechend verlinkt Eingang zur Volkskammer an der Nordseite des Palastes der Republik (1990)
Der Palast der Republik in Berlin mit dem Berliner Dom. Aufgenommen im Jahr 1990.
Das oberste staatliche Machtorgan der DDR war die Volkskammer. Die Volkskammer war das Parlament der DDR.
Die Volkskammer wurde von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Die Volkskammer verkörperte die Macht, die unter der Führung der marxistisch/leninistischen Partei(SED) von der Arbeiterklasse im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern, der Intelligenz und anderen werktätigen Schichten(arbeitende Menschen verschiedener Berufe) ausgeübt wurde. In der Volkskammer waren alle politischen Kräfte des Volkes zur gemeinsamen Ausübung der Staatsmacht vertreten. Nach dem bürgerlichen Demokratieverständnis gilt diese Konstellation als undemokratisch. Doch wie sieht es in bürgerlichen Parlamenten aus? Dort ist das Großkapital direkt im Parlament vertreten oder durch Einfluss von Lobbyisten die wahre Macht im Staate.
Die zentrale verfassungsrechtliche Stellung der Volkskammer im Staatsaufbau der DDR(Link zu Staatsaufbau)und die Grundsätze für ihre Bildung und Wirkung waren in der Verfassung der DDR (Art. 48-77) geregelt. Die Volkskammer war das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ der DDR und durfte in ihren Rechten von niemanden eingeschränkt werden. Als während der Konterrevolution die „Runden Tische“ mehr und mehr Einfluss und Macht erlangten, war dies schon eine Station auf dem Weg zum Untergang der DDR.
Die Volkskammer stand als oberstes staatliches Machtorgan an der Spitze des einheitlichen Systems der demokratisch gewählten Volksvertretungen der DDR, durch welche die Werktätigen(arbeitende Menschen) ihre politische Macht ausübten. Sie stützte sich auf die Nationale Front der DDR, in der unter Führung der SED die Parteien und Massenorganisationen bei der Gestaltung der seinerzeitigen sozialistischen Gestaltung der Gegenwart und Zukunft(eine Zukunft hat es nicht mehr gegeben und es gibt nun nur noch eine Vergangenheit) zusammenwirkten. Nach bürgerlichem Demokratieverständnis wird z.B. die Führung der SED und der Zusammenschluss zur Nationalen Front als undemokratisch angesehen. Aber wenn man bei den bürgerlichen Parlamenten genau hinsieht, haben auch nur die großen und etablierten Parteien die Macht. Kleinen Parteien wird es schwer gemacht Sitze in den Parlamenten zu erringen und wie oben erklärt, hat in Wahrheit das Großkapital die Macht.
In der Volkskammer waren nicht nur Parteien vertreten. So gab es z. B. Abgeordnete der FDJ(Freie Deutsche Jugend), des FDGB(Freier Deutscher Gewerkschaftsbund), DFD(Demokratischer Frauenbund Deutschlands) und Kulturbund, die als Interessenvertretung im Parlament fungierten.
Folgende Fraktionen waren 1950 bis April 1990 in der Volkskammer vertreten: SED-Fraktion, CDU-Fraktion, LDPD-Fraktion, NDPD-Fraktion, DBD-Fraktion, FDGB-Fraktion, FDJ-Fraktion, DFD-Fraktion, Kulturbund-Fraktion, VdgB/Konsumgenossenschaften-Fraktion (nur von 1950 bis 1963 und ab 1986) sowie VVN-Fraktion (1950–1954).
Tabelle Wikipedia
Die Volkskammer bestand aus 500 Abgeordneten, die in freier, allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl gewählt wurden. Oft wird bemängelt, dass die Wahlen in der DDR in Wirklichkeit nicht geheim waren. Denn viele Leute benutzten die Wahlkabine nicht. Es heißt immer, das wäre durch Druckausübung geschehen und dass Leute, welche die Wahlkabine benutzen der Gegnerschaft zur DDR verdächtigt worden wären. Doch wenn man ehemalige Bürgerinnen und Bürger der DDR fragt, hielten sie die Benutzung der Wahlkabine schlichtweg nicht für nötig.
Die Volkskammer bestimmte durch Gesetze und Beschlüsse endgültig und für jedermann verbindlich die Ziele und Entwicklung der DDR.
Sie bestimmte die Grundsätze für die Tätigkeit des Staatsrates der DDR, des Ministerrates der DDR, des Nationalen Verteidigungsrates der DDR, des obersten Gerichtes der DDR und des Generalstaatsanwaltes der DDR.
Die Volkskammer erfüllte ihre Funktion als oberstes Machtorgan durch ihre Entscheidungen und das Wirken ihrer Organe(Institutionen), insbesondere ihrer Ausschüsse, sowie des Ministerrates.
Fakten aus „Wörterbuch der Geschichte“

ADN-ZB/Mittelstädt/13.11.89/Berlin: Volkskammer-Tagung
Die 11. Tagung der Volkskammer der DDR begann im Plenarsaal des Palastes der Republik. Der zweitälteste Abgeordnete, Hans Jendretzky, leitete im Auftrag aller Fraktionen und des demokratischen Blocks die Tagung bis zur erfolgten Wahl des Parlamentspräsidenten.
Tagung der Volkskammer der DDR unter Leitung von Hans Jendretzky im Plenarsaal des Palastes der Republik in Berlin/DDR, November 1989, Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1989-1113-025 / CC-BY-SA 3.0

Zentralbild Sturm 8.11.1950 1. Sitzung der Volkskammer.
Am 8.11.1950 fand im Haus der Volkskammer in Berlin die 1. Vollsitzung der neugewählten Volkskammer statt.
UBz: Nach der Wahl des neuen Präsidenten der Volkskammer. 1. Reihe v.l.n.r.: Vincenz Müller (NDPD), Hermann Matern (SED). Präsident Johannes Dieckmann und Minister Goldenbaum.
Briefmarke zur ersten Volkskammerwahl 1950
Deutsche Post der DDR – scan du timbre
Les élections de 1950 à la Volkskammer (Chambre du peuple)
Einzelheiten zur Genehmigung
Diese Abbildung einfacher Geometrie ist gemeinfrei („public domain“), weil sie ausschließlich Allgemeingut enthält und die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht.
Mehr
- GemeinfreiHinweise zur Weiternutzung
- File:Élections de 1950 à la Volkskammer (timbre RDA).jpg
- Hochgeladen von Le Corbeau
- Erstellt: 28/09/1950 (date d’émission)

ADN-ZB Mittelstädt 24.10.1989 Berlin: VK-Tagung – Die Volkskammer der DDR trat zu ihrer 10. Tagung zusammen. Auf Antrag der SED-Fraktion erfolgte die Wahl in die höchsten Staatsämter. Nach seiner Wahl sprach der Generalsekretär des ZK der SED, Egon Krenz, den verfassungsmäßigen Eid als Vorsitzender des Staatsrates der DDR. Rechts daneben Volkskammerpräsident Horst Sindermann.
Erstellt: 24. Oktober 1989
Tabelle Wikipedia
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