Auszug aus:
Zur Rolle des Artikels 6 Abs. 2 der Verfassung der DDR (1949)
Bildquelle: Badische Zeitung http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/land-zeugen-jehovas-verstossen-gegen-grundgesetz–41392892.html
Erstmals wurde Art. 6, Abs. 2 Verf./DDR (1949) im Verfahren gegen Funktionäre der Organisation „Zeugen Jehovas“ angewandt, die in einer zentralistisch straff geleiteten Organisation mit Sitz in Brooklyn (USA) und einem Sitz in Wiesbaden (BRD) Spionage und Kriegshetze betrieben hatten. Das Oberste Gericht stellte in seiner Entscheidung klar, dass die Angeklagten nicht wegen ihrer Religionsausübung, sondern – abgesehen davon, dass sie die Gesetze der DDR nicht anerkannten(„Zeugen Jehovas“ erkennen keinen weltlichen Staat, bzw. keine weltlichen Gesetze an) – wegen ihrer verbrecherischen Boykott- und Kriegshetze zur Verantwortung gezogen wurden.
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Von besonderer und weitreichender Bedeutung war in dieser Entscheidung, dass der Strafsenat des Obersten Gerichts auch die an sich der Sache nach unzweifelhafte Spionagetätigkeit der „Zeugen Jehovas“ unter den Art. 6 Abs. 2 Verf./DDR (1949) subsumierte. Diese Hintergründe werden stets verschwiegen, wenn angeprangert wird, dass die „Zeugen Jehovas“ in der DDR verboten waren.
Wie war es möglich, dass die prinzipientreuen und frommen „Zeugen Jehovas“ gegen eines ihrer wichtigsten Prinzipien verstoßen haben? Sie erkennen keine weltliche Staatsmacht an, aber hier haben sie für die USA Spionage getrieben. Nach ihren eigenen Prinzipien müssten sich die „Zeugen Jehovas“ weigern für irgendwen, folglich auch für die USA, Spionage zu betreiben. Ebenso verstößt es gegen die eigenen Prinzipien der „Zeugen Jehovas“ Kriegshetze zu betreiben. Die Staatsmacht USA dürften die „Zeugen Jehovas“ auch nicht anerkennen.
Die „kleinen“ Mitglieder dieser Religionsgemeinschaft sind friedliche, harmlose und ehrliche Leute. Es war kontraproduktiv diese Religionsgemeinschaft als Ganzes zu verbieten. So war und ist das „Wasser auf die Mühlen“ der Anti-DDR-Propaganda im Westen. Man hätte die Spione und Kriegshetzer ausfiltern und bestrafen sollen. Dazu sie damit konfrontieren, dass sie gegen Prinzipien ihrer eigenen Religionsgemeinschaft verstoßen haben, aber die Religionsgemeinschaft als Ganzes legal lassen sollen.
Ein Geheimdienst ist dazu da zu beobachten, ob sich Spione, Kriegshetzer usw. in dieser oder einer anderen Religionsgemeinschaft tummeln, um ihr schädliches Werk zu betreiben und gegebenenfalls auszufiltern und zu ergreifen.
Die „Zeugen Jehovas“ waren Verfolgte des Faschismus. Als antifaschistischer Staat hätte die DDR hier sensibler vorgehen müssen. Mit dem Verbot der „Zeugen Jehovas“ gab es wiederum Stoff für die Propaganda des Westens gegen die DDR. Die Gleichsteller von Sozialismus und Faschismus wurden dadurch bestärkt, anstatt bekämpft.
Text: Karli Coburger und Dieter Skiba, bearbeitet von Petra Reichel
Entnommen aus dem Buch „Die Sicherheit“
Das gesamte Buch oder einzelne Kapitel kann von der Website www.mfs-insider.de heruntergeladen werden.
siehe:
Zur Rolle des Artikels 6 Abs. 2 der Verfassung der DDR (1949)
Erscheint uns schlüssig….
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