Die Besonderheiten des Absolutismus in Deutschland

Ohnmacht und Schwäche von Kaiser und Reich

Der Westfälische Friede besiegelte die Zersplitterung Deutschlands in etwa 350 Fürstentümer und weit über 1000 kleinste Herrschaften, Reichsstädte und Reichsdörfer. In keinem anderen Lande Europas gab es eine solche unbeschreibliche Zerrissenheit. Der Kaiser, dem Namen nach Reichsoberhaupt, besaß nur noch wenige Befugnisse. Zum Beispiel konnte er in den Adelsstand erheben. Im Reich verfügte er aber über keinerlei Regierungsorgane oder nur ihm verpflichtete Truppen. Da es keine Reichssteuern gab, hätte er die Soldaten und Beamten auch gar nicht bezahlen können.

Klassen und Schichten in Deutschland während des 18. Jahrhunderts

Klassen und Schichten in Deutschland während des 18. Jahrhunderts

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

Einschätzung des Reiches durch Samuel Pufendorf

Bild entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

Die einzige Einrichtung, die alle Reichsglieder umfasste und noch notdürftig zusammenhielt, war der Reichstag. Seit 1663 tagte er als „Immerwährender Reichstag“ in Regensburg, das heißt, die Gesandten der Fürsten und Reichsstädte blieben ständig zusammen. Dennoch war der Reichstag beinahe bedeutungslos. Ein Beschluss kam nur zustande, wenn der Kaiser und die drei Kurien(Gruppen) des Reichstages übereinstimmten. Das gab es aber höchst selten, und auch dann blieb es den Fürsten überlassen, ob oder wie sie den Beschluss in ihrem Lande durchführten. Die Schaffung einer starken Zentralgewalt war von einem solchen Reichsorgan deshalb nicht zu erwarten, weil es fast vollständig in der Hand der Partikulargewalten(Gewalten der Teilstaaten)lag.

 

Der Absolutismus in den deutschen Fürstentümern

Während in Frankreich und Russland der Absolutismus die Herausbildung eines starken Nationalstaates förderte, konnte auf Grund der Zersplitterung des Reiches und der Ohnmacht des Kaisers in Deutschland kein nationalstaatlicher Absolutismus entstehen. Hier verfügten nur die Fürsten über genügend Machtmittel, um in ihren Gebieten eine absolute Herrschaft zu errichten. Wir sprechen deshalb vom landesfürstlichen Absolutismus in Deutschland. Durch ihn wurde die politische Zersplitterung erneut vertieft.

Einen wesentlichen Anreiz zur Errichtung der absolutistischen Herrschaft übte das französische Vorbild aus. Die einzelnen deutschen Fürsten strebten danach, es Ludwig XIV. gleichzutun. Sie wollten eine solche überragende Machtstellung wie er einnehmen und eine ähnliche prunkhafte Hofhaltung führen. Selbst kleine, unbedeutende Landesherren eiferten dem bewunderten Vorbild nach, riefen aber oft mehr Spott als Achtung hervor.

In den meisten Territorien war  das Bürgertum wirtschaftlich nicht so kräftig, dass es dem absoluten Herrscher als Stütze hätte dienen können, wie das anfangs in Frankreich geschah. So beruhte der landesfürstliche Absolutismus vor allem auf dem Bunde des Fürsten mit Teilen des wirtschaftlich erstarkten Adels. Auch dadurch besaß er von vornherein einen betont reaktionären Charakter.

Bei der Herausbildung des Absolutismus büßte der Adel weitgehend seine politische Selbstständigkeit ein und musste sich der fürstlichen Gewalt fügen. Doch vermochte der absolutistische Landesfürst mit seinen staatlichen Machtmitteln das feudale Eigentum gegen drohende Aufstände, wie sie hier und da bereits ausgebrochen waren, weit besser zu schützen, als das dem einzelnen Adligen jemals möglich war. Der landesfürstliche Absolutismus diente der Sicherung der feudalen Klassenherrschaft.

Aufbau des Territorialstaates

Der Aufbau eines Territorialstaates

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

 

Verwaltung und Heer im Dienste der absoluten Fürsten

In den absolutistischen Fürstentümern lag überwiegend die Staatsgewalt in den Händen des Herrschers. Er entschied alle wichtigen Fragen der Politik und Verwaltung in seinem „Kabinett“, nur umgeben von wenigen „geheimen Räten“. Beamtentum und stehendes Heer waren die hauptsächlichen Machtmittel des absolutistischen Fürsten. Die Verwaltungsbehörden mussten seine Weisungen strikt ausführen. Den Städten wurde beinahe jede Selbstverwaltung genommen. In ihnen hatten allein die fürstlichen Beamten Befehlsgewalt. Hohe Beamte waren zumeist Adlige. Bürger zog man nur für solche Posten heran, die besondere Kenntnisse oder, wie in der Finanzverwaltung, persönlichen Reichtum erforderten. An den Höfen selbst gab es oft Hunderte von Stellen, deren Inhaber keine nützlichen Tätigkeiten verrichteten, aber doch bezahlt wurden. Auf diese Weise erhielt der Adel einen hohen Anteil an Staatsgeldern.

Nach dem Dreißigjährigen Krieg war es auch in den deutschen Territorien üblich geworden, dass die Heere ständig unter Waffen blieben. Die Macht der Fürsten wurde an der Größe ihrer stehenden Heere gemessen. Viele kleine Fürsten hatten aber nur wenige Tausend, oft bloß einige Hunderte Soldaten, denen angesichts der übermächtigen Nachbarstaaten kaum militärische Bedeutung zukam. Mit ihren bunten Uniformen, ihren Wachaufzügen und Manövern gehörten sei zum Bilde des Lebens am Fürstenhofe. Freilich sollten sie auch die Untertanen einschüchtern und konnten notfalls kleinere Empörungen verhindern. Außerdem erzielte der Adel auch hier seine Einkünfte, da die meisten Offiziere aus dieser Klasse stammten.

Geschichtsbuch DDR 7. Klasse Kopie

 

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982, bearbeitet von Petra Reichel

 

 

Original-Text aus dem Geschichtsbuch der DDR

 

Die Besonderheiten des Absolutismus in Deutschland

 

 

 

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