Die deutsche Wirtschaft nach dem Dreißigjährigen Krieg
Schwerwiegender als die direkten Auswirkungen waren die langfristigen Folgen des Krieges. Mit Ausnahme der Leinwand aus Sachsen und Schlesien gab es kaum Produkte, die in ausreichender Menge und Güte vorhanden waren, um auf dem Weltmarkt absatzfähig zu sein. Deutlich zeigt das Beispiel des Bergbaus, wie der Krieg den schon vorher erkennbaren Niedergang verstärkte.
entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982
Erzeugten im Mansfeldischen während des 16. Jahrhunderts etwa 2000 Bergleute 10 bis 15 000 Dezitonnen Kupfer im Jahr, so waren 1668 nur noch einige Dutzend übrig geblieben, die 150 bis 200 Dezitonnen förderten. Die Anlage tieferer, leistungsfähigerer Schächte erforderte bedeutende Kapitalmengen, die es in dem zerstörten Land kaum gab. Außerdem mangelte es überall an ausgebildeten, persönlich freien Arbeitskräften. Die Zahl der frühkapitalistischen Unternehmungen, der Manufakturen und auch der Verlage, ging ebenfalls aus den genannten Gründen noch weiter zurück. Das Zunfthandwerk mit seinen manigfachen, den technischen Fortschritt behindernden Bestimmungen herrschte vor.
Bild entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982
Die gewerbliche Produktion wurde auch durch Hemmnisse behindert, auf die der Handel traf. Die ausländischen Mächte kontrollierten jetzt die Mündungen der großen Ströme. Die Städte an diesen Flüssen stellten die Eingangstore dar, durch die holländische und englische Kaufleute ihre besseren und billigeren Waren nach Deutschland brachten. Gegen ihre überlegene Konkurrenz kamen die deutschen Kaufleute schwer an. Im Handel konnten sie deshalb nur langsam größere Vermögen bilden. Das Bürgertum der deutschen Städte war somit nach dem Dreißigjährigen Krieg wirtschaftlich sehr geschwächt und blieb in seiner Entwicklung wesentlich zurück. Vor allem die frühkapitalistischen Unternehmungen konnten sich zunächst kaum entfalten.
Große Güter in Ostelbien
Neben Handwerk und Handel litt auch die Landwirtschaft unter den Kriegsfolgen. Höfe mussten aufgebaut, Felder von Unkraut und vordringendem Wald befreit werden. Dabei behinderten der Mangel an Geräten und Werkzeugen, an Zugvieh und vor allem die großen Menschenverluste den Wiederaufbau.
Westlich der Elbe blieben im wesentlichen die bisherigen Formen der feudalen Abhängigkeit und Unterdrückung bestehen. Das war die feudale Grundherrschaft. In ihr überwogen die Natural- und Geldabgaben, die die Feudalherren möglichst zu erhöhen suchten. Dennoch verschlechterte sich in diesen Gebieten die Lage der Bauern, obwohl sie schwer genug blieb, nicht entscheidend.
Östlich der Elbe, in „Ostelbien“, dageben vollzogen sich in der Landwirtschaft tiefgreifende Wandlungen. Sie wurden durch den steigenden Getreidebedarf der städtereichen Länder Westeuropas veranlasst. Immer mehr Schiffe kamen von dort in die Hafenstädte der Ostseeküste, um das dringend benötigte Brotgetreide zu holen. Sein Anbau warf hohe Gewinne ab. Die Feudalherren Ostelbiens suchten daher mit allen Mitteln, ihre Besitzungen zu großen Gütern zu erweitern, um möglichst viel Getreide zu produzieren. Sie eigneten sich den Boden an, der infolge der Kriegsverwüstungen und des Bevölkerungsrückgangs brach lag. Damit entstanden Landkomplexe, die nicht mehr aufgesplittert, sondern weitgehend geschlossen waren. Diese Güter wurden vom Herrenhof aus direkt bewirtschaftet. Um die notwendigen Arbeitskräfte zu beschaffen, forderten die Gutsbesitzer von den Bauern wieder mehr Frondienste – an vier, fünf oder gar sechs Tagen in der Woche: Sie waren als Hand- und Spanndienste zu leisten. Diese unangemessenen Frondienste ließen den Bauern oft kaum Zeit, ihr eigenes Land zu bebauen.
Bild entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982
Die zweite Leibeigenschaft und die Gutsherrschaft
Viele Bauern verließen ihre Höfe, um sich den spürbar steigenden Belastungen zu entziehen. Die Gutsbesitzer suchten die Abwanderung zu verhindern. Sie wollten nicht die billigen Arbeitskräfte verlieren.
Zunächst verweigerten sie den Bauern solange den Weggang, bis ein Ersatzmann gefunden war. Dann verboten sie den Abzug überhaupt. Außerdem zwangen sie die Bauern, ihre Kinder einige Jahre als Gesinde, als Knechte oder Mägde, auf dem Gutshof arbeiten zu lassen. Sie bekamen dafür fast keinen Lohn und unterstanden der direkten Gewalt des Gutsherrn. Dieser Gesindezwangsdienst und die Abzugsverbote hatten zur Folge, dass sich in Ostelbien die zweite Leibeigenschafft, die in anderen Teilen Deutschlands seit dem 15. Jahrhundert entstanden war, in besonders krassem Maße ausbildete.
Durch die zweite Leibeigenschaft, für die in Brandenburg die Bezeichnung Erbuntertänigkeit üblich war, wurden die Bauern erneut von ihrem Feudalherrn persönlich abhängig. Er konnte sie schließlich sogar, mit oder ohne ihren Hof, kaufen und verkaufen. Sie durften ihr Land auch nicht mehr wie vordem gegen einen mäßig hohen Zins erblich besitzen, sondern mussten ihren Herren alle paar Jahre um die Erneuerung des Besitzervertrages bitten. Bei dieser Gelegenheit steigerte dieser seine Forderungen. Den Bauern war es nicht möglich, sich in den Städten eine Arbeit zu suchen.
Die ostelbischen Adligen, die auf ihren ausgedehnten Gütern mit leibeignen Bauern, Gesinde und auch schon Tagelöhnern Getreide für die Ausfuhr produzierten, wurden bald Junker( Das Wort Junker entstand aus „Jungherr“, das heißt junger Adliger.)genannt. Sie vertrieben vor allem im 18. Jahrhundert immer mehr Bauern, deren Boden sie dem Gutsland einverleibten, um die Getreideproduktion noch mehr zu erweitern. Dieser rücksichtslose Raub des Bauernlandes durch die Junker wird als Bauernlegen bezeichnet. Zehntausende verloren in Ostelbien durch diesen Vorgang ihre Höfe. Auf dem Boden Mecklenburgs, der dem Adel gehörte, ging die Zahl der Bauernstellen zwischen 1660 und 1755 von 12 000 auf 4900 zurück; 1794 waren es gar nur noch 2490.
Die ehemaligen Bauern behielten nur kleine Häuschen mit winzigen Landstücken, die ihnen nicht einmal den notwendigsten Lebensunterhalt sicherten. Die landarmen und die landlosen Dorfbewohner nannte man nunmehr Kätner, Häusler, Büdner oder Gärtner. Sie waren nahezu vollständig der Produktionsmittel beraubt und darauf angewiesen, für einen Hungerlohn auf den junkerlichen Gütern zu arbeiten. Durch die Leibeigenschaft blieben sie an die Gutsherren gebunden.
Bild entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982
entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982
entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982
Die feudale Ausbeutung und Unterdrückung nahm überall in Ostelbien ein nicht mehr zu überbietendes Ausmaß an. Die Leibeigenen im Bereich der Güter waren ihrem Junker beinahe schutz- und rechtlos ausgeliefert. Zusammenfassend sprechen wir von der Gutsherrschaft.
Gegen Willkürmaßnahmen, gegen neue Erhöhungen der Dienste und Abgaben gab es kaum eine Möglichkeit der Gegenwehr. Der Gutsherr verfügte über die Polizeigewalt im Dorf und hielt auch Gericht. Zwar hören wir oft davon, dass die Bauern Frondienste verweigerten, sie betont nachlässig ausführten oder Abgaben nicht lieferten. Sie ließen also nicht alles widerspruchslos über sich ergehen. Aber die Gutsherren hielten ein bewaffnetes Gefolge und beschäftigten Gutsverwalter und Aufseher, die schon bei den geringsten Vergehen harte Strafen verhängten. Stockschläge, Peitschenhiebe und Haftstrafen waren an der Tagesordnung. Auch mit Hilfe der Kirche wurden die Bauern zu striktem Gehorsam angehalten, war doch der Dorfpfarrer ebenfalls vom Gutsherren abhängig.
Der osteblische Adel steigerte seine wirtschaftliche Macht durch die maßlose Ausbeutung der leibeigenen Bauern. In den anderen Teilen Deutschlands konnte der Feudaladel, wenngleich innerhalb der alten Formen, seine Klassenherrschaft ebenfalls festigen. Dem steht die wirtschaftliche Schwächung des Städtebürgertums gegenüber.
Viele Lebensmittel tragen die Bezeichnung „nach Gutsherrenart“, „Gutsherrentopf“ u. ä. Das gilt als Gütesiegel. Niemand macht sich beim Einkauf und Verzehr dieser Lebensmittel Gedanken um die Bedeutung der Gutsherrschaft. Das sollte man aber besser tun, wenn einem Lebensmittel mit solch einer Bezeichnung begegnen.
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982, bearbeitet von Petra Reichel
Original-Text aus dem Geschichtsbuch der DDR
Die Festigung der feudalen Produktionsverhältnisse