In Jahr 1958 wurde auf Befehl des Ministers in der HA IX eine spezielle Kommission zur Untersuchung von Brand- und Mordfällen geschaffen: die „Spezialkommission“. 1967 wurden gleichartige Spezialkommissionen in einigen, später in allen Abteilungen IX(die Abteilungen des MfS waren mit römischen Zahlen gekennzeichnet. Dazu in einem späteren Beitrag mehr.) der Bezirksverwaltungen gebildet. Sie hatten insbesondere Brände, Havarien, Gewaltakte und Todesfälle zu untersuchen, bei denen es sich um Terror- oder Diversionsakte handeln konnte, die einen möglicherweise staatssicherheitsspezifischen Hintergrund hatten oder die wegen beträchtlicher Unruhe in der Bevölkerung und anderen Auswirkungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich beeinträchtigen oder berühren konnten. Kritisch anzumerken ist, dass mitunter diese Spezialkräfte des MfS auch zur Aufklärung und Untersuchung von Vorkommnissen eingesetzt wurden, obwohl dafür andere Staatsorgane zuständig und dazu auch in der Lage waren.
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Das Zuständigkeitsgerangele kennen wir aus allen Ländern der Welt und das gab es früher und gibt es auch heute. In US-amerikanischen Krimis wird dieses Thema oft angesprochen. So z.B. das Zuständigkeitsgerangele zwischen FBI und örtlicher Polizei
Die Kommissionen arbeiteten mit den kriminalistischen Mitteln und Methoden, wie sie auch von den entsprechenden Spezialkommissionen der Deutschen Volkspolizei zur Anwendung kamen. Sie konnten sich aber in ihrer Tätigkeit zugleich auf das gesamte operative Potential(mit geheimdienstlichen Mitteln agieren)des MfS stützen. Mit den Untersuchungsorganen(Polizei) des Ministeriums des Innern(MdI) wurde dabei eng zusammengearbeitet. Das war in der DDR selbstverständlich und entsprach der Rechtsordnung und auch den Erwartungen der Bevölkerung zum Schutz vor Straftaten und anderen schwerwiegenden Störungen ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen.
Unter aktiver Mitwirkung der Spezialkommissionen erfolgte die Aufklärung von Morden und Todesfällen, einer beträchtlichen Anzahl schwerer Anschläge gegen Grenzsicherungskräfte und Grenzsicherungsanlagen, die Aufklärung von Flugzeugunfällen und anderen Vorkommnissen im Flugbetrieb sowie von Großbränden, Havarien(größere Unfälle/Unglücke) und anderen schweren Störungen in der Volkswirtschaft. Beispielsweise wurden in den Jahren 1969 bis 1971 in den Kreisen Eberswalde und Oranienburg gemeinsam mit Angehörigen der Deutschen Volkspolizei Morde an Kindern aufgeklärt, die zu erheblicher Beunruhigung unter der Bevölkerung geführt hatten.
Straftaten im Transitverkehr zwischen der BRD und Westberlin aufzuklären war besonders schwierig, da es kein Rechtshilfeabkommen zwischen der DDR und der BRD gab. Erinnert sei an den spektakulären Mord an der BRD-Bürgerin Maria H. im Herbst 1966 auf einem Parkplatz bei Eisenberg (Thüringen). Ihre Leiche war bei Leipzig abgelegt worden. Der Täter schleuste mit den Papieren der Ermordeten die minderjährige DDR-Bürgerin Elke K. aus. Die Übergabe der Beweise führte dazu, dass die Behörden der BRD dem Wunsch der Elke K. nach Rückführung in die DDR entsprechen mussten.
Wie dieses Vorkommnis, so wurde auch der tragische Todesfall eines Transitreisenden bei der Grenzpassage an der Grenzübergangsstelle Drewitz im April 1983 seitens der BRD zu einem Politikum gemacht und führte zu einer erheblichen Verschärfung der Beziehungen zwischen der DDR und der BRD. Es konnte gerichtsmedizinisch nachgewiesen werden, dass der Mann nicht misshandelt worden war, sondern an Herzversagen starb. Beim Sturz vom Stuhl hatte sich der bereits Tote Verletzungen am Kopf zugezogen. Sie waren Folge, nicht Ursache seines Todes. Dieser Fall wurde in der Asphaltpresse der BRD hochgekocht und von anderen Westmedien übernommen. Das löste Missstimmung in der Bevölkerung der BRD gegenüber der DDR aus und führte auch in der hohen Politik zu einer Krise. Die DDR musste Geld ausgeben, um den Fall in Hamburg untersuchen zu lassen. Da hat sich bestätigt, dass er Betroffene an Herzversagen während der Kontrolle am Grenzübergang starb. Die angebliche Misshandlung durch Grenz-“beamte“ hat sich als Märchen (der Asphaltpresse der BRD)entpuppt. Aus der heutigen Sicht müssen auch der DDR gegnerisch eingestellte Medien und Institutionen(es gibt einen Link zur „Bundeszentrale für politische Bildung“)die Wahrheit sagen. Siehe nachfolgende Artikel und Link.
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Nach 1989 wurde versucht, im Falle des angeblichen Honecker-Attentates bei Wandlitz die Untersuchungsergebnisse der Spezialkommission in Zweifel zu ziehen. Die Untersuchungen hatten seinerzeit zweifelsfrei ergeben, dass es sich bei dem Vorkommnis Sylvester 1982 nicht um einen Anschlag gehandelt hatte. Vielmehr hatte ein betrunkener Autofahrer, der durch verkehrswidriges Verhalten aufgefallen und deshalb von Sicherungskräften angehalten worden war, mit einer von ihm mitgeführten Pistole geschossen und sich dann selbst durch Kopfschuss getötet. Dennoch wurde gegen einen Angehörigen der Sicherungskräfte ein Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts eingeleitet. Erst 1995 gestand die zuständige Staatsanwaltschaft ein, dass es weder einen Attentatsversuch auf Erich Honecker gegeben noch der beschuldigte Angehörige der Sicherungskräfte einen Mord begangen hatte. Darüber ist in den West-Medien viel spekuliert worden. Nach 1990 hat man dies wieder herausgeholt. Der „Focus“ berichtet in einem Artikel vom 16.05. 2014 im Nachhinein sachlich über die Erinnerungen von Honeckers Leibwächter Bernd Brückner.

Bernd Brückner, Leibwächter von Erich Honecker
Bildquelle: Online Focus https://www.focus.de/politik/deutschland/das-honecker-attentat-von-klosterfelde-als-ein-betrunkener-ddr-waffennarr-die-stasi-blossstellte_id_3850919.html
Bildquelle: Online Focus https://www.focus.de/politik/deutschland/das-honecker-attentat-von-klosterfelde-als-ein-betrunkener-ddr-waffennarr-die-stasi-blossstellte_id_3850919.html
Es ist aber schleierhaft, wieso bei dem strengen Waffenrecht der DDR(„Otto Normalbürger“ und „Lieschen Müller“ hatten in der DDR keine Chance Waffen zu besitzen)Paul Eßling ein ganzes Waffenarsenal besitzen konnte? Hatte schon 1982, als der Vorfall geschah, die DDR-Staatsmacht gebröckelt? In diesem Fall ist die reißerische Überschrift des „Focus“ „Als ein betrunkener DDR-Waffennarr die Stasi bloßstellte“ nicht mal verkehrt.
Insgesamt haben die Untersuchungsorgane des MfS im Zusammenwirken mit anderen Untersuchungsorganen jährlich mehrere Hundert Havarien, Brände und Störungen in der Volkswirtschaft, Verluste von geheimen Dokumenten, Diebstähle und Verluste von Waffen und Militärtechnik und ähnliche schwerwiegende Vorkommnisse untersucht und aufgeklärt.
Text:
Karli Coburger und Dieter Skiba, bearbeitet von Petra Reichel
Entnommen aus dem Buch „Die Sicherheit“
Das gesamte Buch oder einzelne Kapitel können von der Website www.mfs-insider.de heruntergeladen werden.