Abwehr von terroristischen Handlungen und Gewaltakten an den Grenzübergängen

Infolge der Entwicklung des Terrorismus im internationalen Maßstab und da die DDR Frontstaat des Warschauer Vertrages war, musste sie an den Grenzübergangsstellen vorbeugende Maßnahmen zur Abwehr terroristischer Handlungen ergreifen.

Hinzu kam die im Inneren der DDR entwickelnde Kriminalität gegen die Staatsgrenze der DDR zur BRD, bzw. Westberlin.

Es bestand die Sorge, dass Berichte der Westmedien über Kriminalität in der BRD, Westberlin u.a. westlicher Länder einen Nachahmungseffekt in der DDR auslösen könnten. Dazu gehörten Geiselnahme, Menschenraub/Entführung, Bankraub, Erpressung u.ä..

Es gab zunehmend direkte Angriffe extremistischer u. a. Organisationen gegen die DDR. Z.B:

  • Androhung von Gewaltakten, insbesondere unter Missbrauch der Nachrichtenverbindungen der Deutschen Post;

 

  • Versuche zur Schaffung feindlicher Stützpunkte in der DDR zur Durchführungen von Terrorakten u.a. Gewaltverbrechen;

 

  • Attentate gegen führende Repräsentanten der DDR;

 

  • Mitglieder von Schleuserbanden reisten bewaffnet in die DDR und waren bereit bei ihrer Entdeckung die Waffen anzuwenden;

 

  • Im Jahr 1980 gab es Anschläge auf LKW der DDR auf Parkplätzen an den Autobahnen der BRD. Ein ehemaliger DDR-Bürger hatte aus Hass und persönlicher Rache mehr als 200 LKW-Reifen zerstört;

 

  • Im Juli 1982 versuchte ein ehemaliger DDR-Bürger, durch anonyme Drohung von terroristischen Handlungen gegen eine DDR-Radsportdelegation, die Ausreise seiner in der DDR lebenden Mutter zu erzwingen;

 

  • Straf- und Untersuchungshaftanstalten waren Ausgangspunkt für Terror- und andere Gewaltakte, indem sich der DDR feindlich gesinnte Kräfte gruppierten und im Zusammenhang mit Ausbruchsversuchen Gewaltakte planten, vorbereiteten und durchführten(eine alte Weisheit: Im Knast lernt man Schlechtigkeiten hinzu);

 

  • Strafgefangene führten eine Geiselnahme durch und drohten an, die Geisel bei der Ablehnung eines ungehinderten Grenzübertritts in die BRD zu töten.

 

Die Grenzübergänge stellten in diesem Zusammenhang neuralgische Punkte dar. Es hatte die Devise zu gelten, dass jeder Reisende gleichzeitig ein Täter sein könnte. Daran dachten die wenigsten Reisenden, die sich über eine gründliche Kontrolle an einem Grenzübergang der DDR ärgerten. Insbesondere, da über oben genannte Taten nicht in der Asphaltpresse(Boulevardpresse) und anderen westlichen Medien berichtet wurde.

Wiederholt gab es Grenzdurchbrüche in Richtung BRD, und zwar unter Duldung und moralischer Unterstützung der Regierung der BRD.

Es gab kaum Unterschiede in den Aktivitäten der DDR-Sicherheitsorgane(Behörden/Institutionen), Kfz-Durchbrüche an ihren Grenzen, insbesondere an den Grenzübergangsstellen zu verhindern. Die Maßnahmen waren gegen Fahrzeuge gerichtet, die widerrechtlich an den Grenzübergängen versuchten Gewaltakte und Menschenschleusungen zu verüben, um dann den Grenzdurchbruch durchzuführen.

Gelungene Aktionen der Grenztäter wurden in der BRD positiv dargestellt, während Abwehrmaßnahmen der DDR verteufelt wurden. (Daran hat sich in der Geschichtsschreibung der Sieger nichts geändert.)

Die Situation an den Grenzübergängen verschärfte sich nach der Errichtung des antifaschistischen Schutzwalls in Berlin im Jahre 1961.

Bei berechtigter Annahme des Versuchs eines gewaltsamen Grenzdurchbruchs war Alarm auszulösen und auf Grund des Plans des Zusammenwirkens der in den Dienstbereichen der Grenzübergangsstellen tätigen Mitarbeiter der Grenztruppen, der Passkontrolle und der Zollverwaltung zu handeln. Nach Schließung der pioniertechnischen Anlagen der Grenzübergänge sollte die zeitweilige Unterbrechung des grenzüberschreitenden Verkehrs, der Einstellung der Kontrollhandlungen und möglichst die Festnahme des Täters sowie verstärkte Sicherung des Kontrollterritoriums und des Grenzabschnitts erfolgen, um das Ein- und Ausbrechen von Grenzverletzern nicht zuzulassen. Die Terroristen waren nach Möglichkeit ohne Anwendung der Schusswaffe durch taktisch kluges Handeln festzunehmen. Sollte es für die Kontrollkräfte keine Möglichkeit zur sofortigen Überwältigung der Terroristen geben, galt es durch Verhandeln Zeit zu gewinnen, das Leben eventueller Geiseln zu retten, Spezialisten anzufordern und im Übrigen auf Befehl des übergeordneten Kommandanten zu handeln.

Um auf terroristische Angriffshandlungen vorbereitet zu sein, gab es an den Grenzübergängen Spezialistengruppen der Passkontrolle und Zollverwaltung für Sicherheit und Terrorabwehr. Weiterhin waren Pläne für den Einsatz von Eingreiftruppen aus dem Bezirk bzw. aus Berlin/DDR erarbeitet worden. An den Grenzübergängen lag für den Fall eines Terrorangriffs ein Auskunftsdokument vor mit der Beschreibung

  • des Kontrollterritoriums,
  • der abzufertigenden Vekehrskategorien,
  • des Raumes der Sicherstellung,
  • des Grenzsteckenabschnittes,
  • seiner Flanken,
  • der Sperrsysteme,
  • der Dienstbesetzung sowie
  • der Maßnahmen bei Alarm.

Fotos unterlegten die Angaben zu den Grenzübergängen und ermöglichten der Eingreiftruppe während der Anfahrt die rechtzeitige Vorbereitung, denn sie hatten den betreffenden Grenzübergang meist noch nie gesehen. Diese Auskunftsdokumente existierten in mehreren Exemplaren und bei allen Führungsebenen. Glücklicherweise mussten die Eingreiftruppen nie zum Einsatz kommen.

Die Vorbereitung auf Terror- und andere Gewaltakte gegen die DDR, insbesondere gegen ihre Grenzübergänge und ihre Auslandseinrichtungen, hatten einen hohen Stellenwert im Abwehrkampf der zuständigen Behörden.

Nicht selten traten ehemalige Bürger der DDR in Erscheinung, die nach ihrer Haftentlassung meist auf ihre Initiative aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen, in die BRD, bzw. Westberlin übergesiedelt waren. Ihre terroristischen Aktivitäten bestanden im demonstrativen und provokatorischen Auftreten im Vorfeld der Grenzübergänge der DDR, im Einsatz von Brandsätzen sowie unter Androhung von Mordanschlägen gegen die Angehörigen der Grenztruppen. Dabei kam es zur Zerstörung oder Beschädigung von Grenzsicherungsanlagen an den Grenzübergängen. Unter Einwirkung von Alkohol und anderen Suchtmitteln versuchten aggressive Personen die Grenzübergangsstellen in Richtung DDR zu durchbrechen und Einreisesperren zu umgehen. Hierzu ein Beispiel:

Am 12. September 1980, gegen 0:25 Uhr fuhr ein Kleintransporter mit quietschenden Reifen durch den Kontrollpunkt Dreilinden in Richtung des Grenzübergangs Drewitz. Dort bremste er im Stauraum nicht, durchbrach mit eingeschaltet Warnblinkanlage ein Passagetor der Passkontrolleinheiten und fuhr einen Zollständer um. Vier daraufhin an der Autobahnstrecke aufgebaute Kfz-Sperren umfuhr er; die örtlichen Begebenheiten entsprachen nicht den notwendigen Erfordernissen einer totalen Sperrung. Erst gegen 1:25 Uhr konnte er an der Raststätte Ziesar durch die Polizei gestoppt werden. Der Fahrer war ein Benzindieb, welcher in der Berliner Schlossstraße getankt, nicht bezahlt und einen Tankwart umgefahren hatte. Es handelte sich um den geistig gestörten Klaus Stein aus der BRD, der bereits am Vortag am Grenzübergang Drewitz auf sich aufmerksam gemacht hatte, indem er sich als Beauftragter des Bundeskanzlers ausgab und die Autobahn kaufen wollte. Nach kurzer Befragung konnte Stein damals nach Westberlin weiterfahren. (persönliche Aufzeichnungen von Hans-Dieter Behrendt)

Welcher Grenzer oder Passkontrolleur aber hätte den Geisteszustand des Amokfahrers erkennen können?

Höhepunkte der Spezialistenausbildung waren Lehrvorführungen, in welchen nach einem Szenarium ausgewählte und bestätigte Kräfte der Passkontrolleinheiten und des Zolls, auch in Dienstkleidung und Uniformen ziviler Einrichtungen(Rotes Kreuz, Reisebüro u.a.)zum Einsatz kamen. Für die Lehrvorführung bot sich der Grenzübergang Mahlow im Bezirk Potsdam an, weil dort an Sonn- und Feiertagen keine Abfertigung erfolgte und reale Bedingungen vorhanden waren.

 

Bei der Lehrvorführung vom 04. Mai 1989(kurz vor der Konterrevolution) simulierter gestellter Szenen ging es bei der Übung um einen in die Grenzübergangsstelle einfahrenden PKW. Während er Verhandlungsführung öffnete der „Terrorist“ das Fenster des PKW einen Spalt, worauf durch die Einsatzkräfte Gasspray eingesetzt werden konnte. Die Person war gezwungen den PKW zu verlassen und wurde überwältigt. Wenn das Fenster geschlossen blieb, sollte es einem zweiten Mitarbeiter unbemerkt gelingen, durch die Dichtung eines hinteren Fensters mittels einer Kanüle Gasspray in das Kfz-Innere zu drücken. Für die Nachwelt stellt die BStU den Einsatz des Gassprays als Praxis an den Grenzübergängen dar und verschweigt, dass es sich dabei um eine Übung handelte.

Übung Einsatz Gasspray

Siehe dazu auch BStU-Mediathek, Dokumentenauswertung auf WordPress, Post der BStU auf ihrer Facebook-Seite und Facebook-Seite BStU-Unterlagenauswertung.

 

Eine weitere Übung beinhaltete die angenommene Geiselnahme eines Angehörigen der Volkspolizei im Inneren der DDR mittels Kfz, der sich dem Grenzübergang nähert. Nach längeren Verhandlungen am Grenzübergang erfolgte die Aufforderung zum Verlassen des PKW unter dem Vorwand, dem Geiselnehmer zu Fuß den Grenzübertritt zu gestatten. Inzwischen waren Einsatzkräfte der Passkontrolleinheiten und des Zolls gedeckt in Stellung gegangen, um den Täter unter Einsatz eines Diensthundes zu überwältigen. Auch die Geisel musste als möglicher Täter oder Scheintäter angesehen werden, bis seine Identität zweifelsfrei feststand. (Man denke an das Stockholm-Syndrom.)

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Eingeschlossen in diese Übungen war auch die Bergung eines beschädigten PKW mit Bergetechnik der Grenztruppen, um die Fahrbahn in kürzester Zeit für den Reiseverkehr freigeben zu können.

Bergung Pannenauto.jpg

 

Aus politischen Gründen und der Medienwirksamkeit wegen stellte sich an den Grenzübergängen die Aufgabe, spezielle Vorkommnisse soweit, wie möglich geheim zu halten, bzw. zu tarnen. Dazu dienten in den Abfertigungsbereichen vorhandenen Sichtblenden und Planen unterschiedlichster Bauart, die das Tatfahrzeug abschirmten und eine Wahrnehmung von Einzelheiten, insbesondere das Feststellen des Kfz- Kennzeichens, weitgehend ausschlossen.

Sichtblende

 

Die Hauptverwaltung Zoll widmete sich ebenfalls der Terrorabwehr an den Grenzübergängen mit eigenständigen Maßnahmen und Festlegungen. Das ergibt sich z.B. aus der Dokumentation über instruktiv-methodische Ausbildung vom 13. Juni 1985. Zur Erprobung konnte in diesem Fall eine Übungsgrenzübergangsstelle genutzt werden. Diese entsprach dem Aufbau von normalen Straßengrenzübergängen an der Staatsgrenze zur BRD oder Westberlin und wurde in der Regel zum Training aller Abfertigungshandlungen der Passkontrolleure genutzt.

Übungs-GÜST

 

Die Vorgaben der Übungen entsprachen realen Vorkommnissen und beinhalteten postenbereichsbezogene Ersthandlungen und Elemente von Handlungsvarianten der Kräfte des Zusammenwirkens, wie:

  • Feststellung eines sprengkörperverdächtigen Gegenstandes während der Röntgenkontrolle im Beisein des Reisenden,

 

  • Feststellen einer Waffe während der Kontrolle des Motorraumes im Beisein des Fahrzeugführers,

 

  • Feststellung einer Personenschleusung auf der Ladefläche eines LKW und Verhinderung der Flucht durch Einsatz eines Diensthundes,

 

  • Feststellung einer Personenschleusung im PKW im Ergebnis einer Verdachtskontrolle,

 

  • Versuch eines gewaltsamen Grenzdurchbruchs von Terroristen, die einen Angehörigen der Zollverwaltung auf dem Weg zum Dienst als Geisel genommen hatten,

 

  • Verhinderung eines vorgemeldeten gewaltsamen Grenzdurchbruchs mit Geiselnahme,

 

  • Überwältigung und Bergung von zwei Terroristen und einer Geisel aus einem von innen verriegelten und in Brand gesetzten PKW,

 

  • Feststellung eines sprengkörperverdächtigen Gegenstandes am Kontrolltisch in einem Postenbereich.

 

Aus dem Programm einer Lehrvorführung:

 

Vorführung

Lehrvorführung

 

 

Ein PKW, mit zwei Terroristen und einer Geisel besetzt, fährt bis zur Vorkontrolle der Passkontrolleinheiten eines Grenzüberganges an der Staatsgrenze zur BRD. Die Terroristen fordern die ungehinderte Weiterfahrt und drohen, sich ansonsten mit der Geisel in Brand zu setzen. Die Nachgestaltung dieses realen Vorkommnisses erfolgte mit einem Demonstrationsfahrzeug, in dem sich drei menschengroße Puppen(ausgestopfte Tarnanzüge) befanden. Schwerpunkte waren:

  • Schnelles Aufbrechen des brennenden Fahrzeuges,
  • Bergen der Geisel und der Terroristen,
  • vollständige Brandbekämpfung.

Bei dieser Variante ging es um die Demonstration des schnellen und entschlossenen Vorgehens, welches eine hohe psychische und physische Belastbarkeit voraussetzt. In kürzester Zeit musste die Scheibe eingeschlagen, die Bergung der Geisel und der Terroristen sowie eine wirksame Brandbekämpfung gesichert und eine Explosion des PKW verhindert werden.

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Zur Vorbereitung auf mögliche Einsatzbedingungen nahmen beispielsweise im Oktober 1985 Führungskader(Führungskräfte)des Arbeitsbereichs Passkontrolle und der Bezirksverwaltung Zoll Potsdam an einem Demonstrationssprengen teil. Neben der Vorführung von Sprengvarianten konnte jeder, sozusagen als Mutprobe, einige Sprengungen aus Nahdistanz selbst vornehmen. Grund für solche Übungen waren Vorkommnisse an Straßen-, Eisenbahn- und Wassergrenzübergangsstellen der DDR, wo verdächtige herrenlose Gegenstände und Behältnisse aufgefunden, als sprengstoffverdächtig eingestuft und entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Reiseverkehrs eingeleitet werden mussten. Die Kenntnis von Sprengmitteln war für den Einsatz der Kräfte wichtig.

Einheitlich galten an den Grenzübergängen folgende Verhaltensregeln, von deren Beherrschung und Anwendung die Sicherheit maßgeblich abhing:

  • Objekte und Dienstbereiche ständig zuverlässig sichern und überwachen;

 

  • Spezielle Sicherheitskontrollen im Verantwortungsbereich durchführen;

 

  • Sprengstoffanschläge durch hohe Wachsamkeit, Disziplin und Ordnung vorbeugend verhindern;

 

  • Bei Feststellung von Sprengmitteln und sprengstoffverdächtigen Gegenständen Vorsicht, Ruhe und Besonnenheit bewahren. Panik verhindern;

 

  • Sprengstoffverdächtige Gegenstände sichern, nicht öffnen, erschüttern, verkanten oder bedienen; Meldung erstatten;

 

  • Sprengstoff und Zündmittel getrennt sicherstellen sowie vor Hitze, Stoß, Reibung, Feuer und Funken schützen;

 

  • Bei der Kontrolle verdächtiger Personen mitgeführte Gegenstände grundsätzlich vorführen lassen;

 

  • Unmittelbare Gefahren gegenüber Menschenleben und bedeutsamen Sachwerten entschlossen abwehren;

 

  • Einschlägige Befehle und Weisungen konsequent durchsetzen.

 

Im Rahmen der vorbeugenden Tätigkeit waren an den Grenzübergängen Sektoren und Verantwortungsbereiche festgelegt, in denen Mitarbeiter von Passkontrolleinheiten, Grenztruppen und Grenzzollamt nach einem vorgegebenen Plan intensive Kontrollen aller wichtigen Räumlichkeiten vornahmen, um eventuell abgelegte sprengstoffverdächtige Gegenstände festzustellen. Bei Dienstübergabe/-übernahme hatten die Gruppenführer Sicherheitskontrollen durchzuführen bzw. anzuweisen. Über die Ergebnisse erstatteten sie dem Zugführer Meldung, welcher darüber einen Nachweis im Tagesrapport führte. Dazu sei nur auf die allgemeingültigen Grundsätze der Grenzübergangsstelle Marienborn zur Einordnung von Gegenständen als sprengstoffverdächtig verwiesen, welche in ähnlicher Form an allen Grenzübergängen vorhanden waren. Mit einem speziellen Spray konnte beispielsweise ein Paket oder dicker Brief bei Verdacht auf eine Briefbombe gesprüht werden, um den Inhalt in groben Zügen, vor allem Drähte und Metall sichtbar zu machen. Es war nicht einfach, eine Beurteilung der Lage vorzunehmen und die zweckmäßigsten Maßnahmen einzuleiten, zumal meist sofort vor Ort entschieden werden musste. Eine breite Palette von Modellen sprengstoffverdächtiger Gegenstände und DIA-Serien(Power Point-Vorträge gab es damals nicht.) konnten dabei helfen. Die dargestellten Varianten unterscheiden sich kaum von heutigen Praktiken der Terrorszene. Jedes abgestellte Behältnis, das keiner Person zweifelsfrei zugeordnet werden konnte, war verdächtig und durfte nicht berührt werden. Höchste Priorität hatte bei allem stets die Sicherheit der Reisenden, deren Grenzpassage nicht gefährdet werden durfte. Das Problem mit sprengstoffverdächtigen Gegenständen, wie z.B. herrenlose Koffer auf Bahnhöfen, Flughäfen etc. und des dann ausgelösten Alarms kennen wir ja auch in der heutigen Zeit.

 

Sprengstoffverstecke:

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Zur Sicherung von sprengstoffverdächtigen Gegenständen waren an den Grenzübergangsstellen sogenannte Sprengstoffdecken(kugelförmig, zylinderförmig, kastenförmig), mit Sand- und Schaumstofffüllung versehen, in verschiedenen Größen stationiert. Sie konnten über den verdächtigen Gegenstand gestellt werden, bis die Sprengstoffexperten des Munitionsbergungsdienstes der Polizei zum Einsatz kamen oder je nach Lage und Situation auch eigene Spezialisten der Passkontrolleinheiten die Untersuchung und Bergung vornahmen.

Dämmglocke

 

Weiterhin gab es unterschiedliche spezielle Transportgeräte, Einsatzkoffer, Metallspürgeräte und Havariekisten(eine Art Notfallkoffer) mit entsprechendem Arbeitsmaterial, die je nach Art der Sachlage zur Anwendung kamen.

Formblatt Sprengstoffverdächtig DDR 002-1

Formblatt Sprengstoffverdächtig DDR 002

Formblatt für Grenz“beamte“ der DDR zum Thema sprengstoffverdächtige Gegenstände

 

unten als PDF-Datei, auch zum Download

Formblatt Sprengstoffverdächtig DDR

 

An den Eisenbahn-Grenzübergängen gab es technische Einrichtungen, um nicht freigegebene Züge an der Ausfahrt zu hindern. Dafür war eine sogenannte Y-Weiche installiert, welche durch den DHO der Grenztruppen vom Führungspunkt ausgelöst werden konnte, die normale Fahrtrichtung sperrte und den Zug auf einen Prellbock lenkte.

Auch der Einsatz der tschechischen Maschinenpistole „Skorpion“ wäre bei Gefahr für Leib und Leben in Zügen, bzw. Eisenbahn-Grenzübergängen möglich gewesen, z.B. zur Abwehr terroristischer Gewaltakte und Geiselnahmen. Sie war in einer von den Passkontrolleuren verwendeten Abfertigungstasche aus schwarzem Kunststoff untergebracht.

James-Bond-Koffer

Maschinenpistole „Skorpion“ – „James-Bond-Koffer“ östlicher Prägung

 

Petra Reichel, die Erstellerin von DIE TROMMLER reise damals oft mit der Eisenbahn in die DDR. Sie wunderte sich, dass die Passkontrolleure und Zollangestellten soviel Taschen mit sich herumschleppten. Die erste Tasche war eine Art Bauchladen und wurde zur Abfertigung genutzt. In der zweiten Tasche der Passkontrolleure vermutete sie Ersatzstempel etc., z.B. falls z.B. ein Stempel kaputtgeht. Dass es sich dabei um einen „James-Bond-Koffer“ östlicher Variante handelte, ist ihr nicht im Traum eingefallen. Im Nachhinein stellt sie fest, dass das eine gute Methode war, um Panik zu vermeiden und doch die nötige Vorsicht walten zu lassen.

Nur im aufgeklappten Zustand der Tasche ist diese Maschinenpistole zu sehen. Am Kofferschloss befand sich die Abzugsvorrichtung, die Ausschussöffnung war nicht, wie oft abgebildet und in Museen ausgestellt, für andere sichtbar, sondern zugeklebt. Die Taschen trugen die Tarnbezeichnung „Spezifisches Mittel E“(E wie Eisenbahn) und nicht die in Museen gebrauchte Bezeichnung „Schießkoffer“. Zur Anwendung dieses „James-Bond-Koffers“ östlicher Prägung wurde am Grenzübergang Staaken/Eisenbahn eine Lehrvorführung organisiert. Von der Deutschen Reichsbahn war ein Personenwaggon während der Verkehrsruhe auf dem Bahnsteig bereitgestellt worden und Spezialisten probten einzelne Handlungsvarianten auf engstem Raum. Für den Einsatz an den Straßen-Grenzübergängen war diese Spezialausrüstung nicht vorgesehen, da diese Art der Abfertigungstaschen(eine Art Bauchladen) dort nicht zur Anwendung kam.

 

An den Grenzübergängen der Binnengewässer kamen ebenfalls immer wieder neu erprobte Systeme von Wassersperren in Abhängigkeit von territorialen Bedingungen zum Einsatz. An den Grenzübergängen Dreilinden und Kleinmachnow war es relativ einfach, die geringe Breite des Teltow-Kanals ausnutzend ein festes Sperrsystem zu installieren. Die Sperre war klappbar und öffnete und schloss sich für die Durchfahrt der Binnenschiffe.

An breiteren Wasserstraßen wurden fest verankerte Wassersperren mit absenkbaren Gitternetzen für die Ein- und Ausfahrt eingesetzt. Die Rostanfälligkeit der Gitternetze erforderte regelmäßige Kontrolle derselben durch Taucher der Grenztruppen. Mit diesen Netzen war garantiert. Dass ein mit Tauchapparat ausgerüstete Grenzverletzer dieses Sperrsystem nicht hätte überwinden können.

Ausgebildete Passkontrolleure besaßen auch für die Verhandlungsführung im Falle von Geiselnahmen spezielle Fähigkeiten. Sie waren vor allem dann wichtig, wenn eine akute Bedrohung für Leben und Gesundheit von Menschen bestand, ein großer materieller und finanzieller Schaden zu befürchten war oder die Täterforderungen von zentraler Bedeutung, bzw. hoher öffentlicher Wirksamkeit waren. Ein Verhandlungsführer musste psychologische Fähigkeiten, Geschick zum Schlichten und Erfahrungen mit unterschiedlichen Typen von Tätern besitzen. Physischer Zwang sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden. (Die heutigen Terroristen verhandeln nicht mehr, sondern führen ihre Taten sofort aus und sind selbst bereit zu sterben. Das macht den heutigen Terrorismus noch gefährlicher.)

Planung und Organisation der Verhinderung von terroristischen und anderen Gewaltakten sind internationale Praxis. Planung und Organisation der Verhinderung solcher Angriffe auf die staatliche Souveränität der DDR entsprachen dem internationalen Standard der damaligen Zeit und waren legitim.


 

Entnommen au dem Buch von Hans-Dieter Behrendt „Guten Tag, Passkontrolle der DDR“, bearbeitet und gekürzt von Petra Reichel

Guten Tag, Passkontrolle.. Kopie

 

 

Aufgrund des langen Originaltextes ist hier kein PDF-Dokument desselben möglich. Wer Interesse hat, kann sich das Buch kaufen.

Die Bilder dieses Beitrages sind aus diesem Buch entnommen worden.

 

 

 

 

Terroristische Gewaltakte gegen die DDR

Ende Oktober 1948 wurde der Volkspolizist Fritz Maque an der Oberbaumbrücke
in Berlin, wo er seinen Dienst an der Sektorengrenze versah,
vorsätzlich mit einem Fahrzeug überrollt und getötet.

Am 21. Februar 1951 wurde der Angehörige der Deutschen Volkspolizei
Herbert Liebs bei Pferdsdorf, Kreis Bad Salzungen, an der Demarkationslinie
auf dem Boden der DDR von US-amerikanischen Soldaten aus dem Hinterhalt erschossen.

Am 2. März 1951 starben die Volkspolizisten Werner
Schmidt und Heinz Janello bei Gerstungen, Kreis Eisenach. Sie wurden auf
dem Territorium der DDR von US-Soldaten überwältigt, nach Obersuhl in
 die Bundesrepublik verschleppt und dort ermordet.

Korrektur von Bernd Dehn: “Am 2. März 1951 starben die Volkspolizisten Werner
 Schmidt und Heinz Janello in Obersuhl. Sie wurden von US-Soldaten überwältigt und ermordet.”

Am 23. Mai 1952 wurden die Volkspolizisten Koch und Elchlepp bei Gardelegen gekidnappt. In einem Protest-Schreiben Generalmajor Trusows von
den in der DDR stationierten sowjetischen Streitkräften an den Stellvertretenden
Chef des Stabes der britischen Besatzungstruppen hieß es: »Die Untersuchung
hat ergeben, daß die erwähnten Angehörigen der Volkspolizei
während der Erfüllung ihrer Dienstaufgaben beschossen und von westdeutschen Polizisten, die in das Gebiet der DDR eingedrungen waren, überwältigt
wurden. Die am Tatort des Verbrechens aufgefundenen Patronenhülsen
und blutbeflecktes Verbandsmaterial beweisen, daß einer der Angehörigen
der Volkspolizei verletzt worden ist.«

Am 30. Dezember 1952 starb gegen 20.50 Uhr der Angehörige der Deutschen Volkspolizei Helmut Just in der Behmstraße in Berlin unmittelbar an
 der Sektorengrenze. Auf dem Wege zur Ablösung eines Postens erschossen
ihn hinterrücks und aus kurzer Distanz zwei Täter aus Westberlin.

Im Westteil der Stadt existierten in den 50er Jahren etwa 40 Diversions- und Agentenzentralen. Ihre Zahl wuchs später auf über 80 an. Neben den Geheimdiensten
der westlichen Besatzungsmächte und der BRD gab es auch zahlreiche
nichtstaatliche antisozialistische Organisationen wie das »Ostbüro der
SPD«, den »Untersuchungsausschuss freiheitlicher Juristen« (UfJ)(Mit dem UfJ hat sich DIE TROMMLER bereits beschäftigt.), das »Informationsbüro West« (IWE), die »Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit«
(KgU)(Mit der KgU hat sich DIE TROMMLER bereits beschäftigt). Sie führten einen intensiven Kampf gegen die sozialistischen Staaten und
besonders gegen die DDR.
Sie betrieben Wirtschafts-, Werk- und Militärspionage und Spionage in
den Grenzgebieten. Sie fälschten Lebensmittelkarten, Briefbögen und Dienstsiegel
von staatlichen Behörden, gesellschaftlichen Organisationen und volkseigenen
Betrieben. Sie fingierten Dienstanweisungen, Rundschreiben und
Geschäftsbriefe und versuchten so die Wirtschaft, die Arbeit der Staatsorgane,
den Verkehrsablauf zu stören und Unruhe unter der Bevölkerung hervorzurufen.
Ihre Methoden reichten vom Auslegen von Reifentötern, Abreißen
und In Brandsetzen von Fahnen oder politischen Plakaten, Auslegen bzw.
Verbreiten von Hetzflugblättern, Plünderungen und Brandlegungen von HO-Kiosken, über Sabotageakte zur Stilllegung von Turbinen und Maschinen in
Betrieben, Zerstörungen an Güterwagen, Zugentgleisungen und Zusammenstößen
auf Verschiebebahnhöfen bis zu Sprengstoffanschlägen und Mord.

Der Agent der KgU Joachim Müller setzte 1951 die mit Holz provisorisch
reparierte Autobahnbrücke Finowfurt bei Berlin mit Phosphor in
Brand. 1952 erhielt er von der KgU den Auftrag, die Paretzer Schleuse des Oder–Havel–Kanals bei Hohenneuendorf zu sprengen. Bevor er die Tat ausführen konnte, wurde er im April 1952 verhaftet und im August zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt.

Der Bauingenieur Arno Bade steckte am 16. Februar 1955 die neuen Sendesäle des DDR-Rundfunks in Berlin-Oberschöneweide in Brand. Der Sachschaden betrug zwei Millionen Mark.

Derartige Angriffe gegen die DDR waren in den 1950er Jahren an der Tagesordnung. Sie bestimmten damit auch Aufgabenstellung und Tätigkeit des
MfS wie der Deutschen Volkspolizei. Dabei bedienten sich die Diversions- und Agentenzentralen in Westberlin häufig krimineller Elemente, die zugleich aus ihrer faschistischen Einstellung und früheren Zugehörigkeit zu Nazi- Organisationen oder zur Wehrmacht keinen Hehl machten.

So hatte der 1950 gegründete »Bund Deutscher Jugend« (BDJ), ein Sammelbecken ehemaliger Angehöriger der Wehrmacht, der Waffen-SS und anderer militärischer Gruppierungen, unter kriminellen Jugendlichen eine
Bande in Westberlin rekrutiert, die sich »Bluthunde« nannte. Diese Jugendlichen
waren wegen Diebstahls von Buntmetall, Raubüberfall und anderer 
Eigentumsdelikte, Landstreicherei oder Prostitution zumeist einschlägig vorbestraft.
Im Auftrage des BDJ, einige waren Mitglieder dieser Organisation,
verbreiteten sie Flugblätter und Hetzschriften im Ostteil Berlins, im demokratischen Sektor, provozierten Zwischenfälle an den Sektorengrenzen, stahlen
Fahnen und beseitigten Transparente.

Geplant war auch, im Sommer 1951 Wilhelm Pieck, den DDR-Präsidenten,
nach Westberlin zu verschleppen. Des Weiteren beabsichtigten sie, die
Walzenstraße des Stahlwerkes Burg zu demolieren und den Hochofen in
Fürstenberg sowie die sowjetischen Ehrenmale in Treptow und im Tiergarten
zu sprengen. Zur Konkretisierung dieser Pläne und zu weiteren Vorbereitungshandlungen kam es nur deshalb nicht, weil die Hintermänner und
Auftraggeber die »Bluthunde« zunehmend zur Spionage gegen militärische Einrichtungen in der DDR einsetzten. Dabei wurden die meisten Mitglieder
der Bande festgenommen und im Februar 1952 durch das Oberste Gericht
der DDR zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt
.

http://www.mfs-insider.de/SachbuchPDF/Terror4.pdf

Buchtitel %22Die Sicherheit%22

Diese Fallsammlung hat DIE TROMMLER anhand den Buches „Die Sicherheit“ zusammengestellt, das man auch im Internet herunterladen kann. Man findet diesen es zum Download auf der Website

Insider Logo

www.mfs-insider.de.

 

Unterstehender Link führt zu einem entsprechendem Auszug aus dem Buch „Die Sicherheit“.

Buchtitel %22Die Sicherheit%22

Terror4

 

In  die Beiträge von DIE TROMMLER und folglich DIE TROMMLER-ARCHIV  können sich Fehler einschleichen, welche in den Quellen, bzw. Quelltexten enthalten sind.  DIE TROMMLER-ARCHIV hat nun folgende Zuschrift mit der Bitte um Korrektur erhalten. 

 

Korrektur von Bernd Dehn:

Auf der Archiv-Seite “Terroristische Gewaltakte gegen die DDR”

schreiben Sie:

“Am 21. Februar 1951 wurde der Angehörige der Deutschen Volkspolizei
Herbert Liebs bei Pferdsdorf, Kreis Bad Salzungen, an der Demarkationslinie
auf dem Boden der DDR von US-amerikanischen Soldaten aus dem Hinterhalt erschossen.”

Richtig ist,

die Tat erfolgte bei Pferdsdorf Krs. Eisenach. Es gibt den Ort Pferdsdorf zwei Mal in Thüringen.

Weiterhin schreiben Sie:

“Am 2. März 1951 starben die Volkspolizisten Werner
Schmidt und Heinz Janello bei Gerstungen, Kreis Eisenach. Sie wurden auf
dem Territorium der DDR von US-Soldaten überwältigt, nach Obersuhl in
 die Bundesrepublik verschleppt und dort ermordet.”

Ergebnis einer umfangreichen Recherche in der polizeilichen Ermittlungsakte:

Im Ermittlungsbericht der Abteilung K vom 8.3.1951 sind keine Spuren erwähnt, die auf eine gewaltsame Überwältigung der beiden Grenzpolizisten hindeuten. Der Kdtr.-Leiter sagte lt. diesem Bericht am 5.3.51 aus, dass er bei seiner Kontrolle an der DL “zwei frische Spuren ohne Unterbrechung von der Strasse Berka bis zu durch den Feldweg “Am Sand” über den Schlagbaum Obersuhl hinaus in den Ort hinein führten” feststellte. Weiterhin gab er an, “dass am fraglichen Wegrand eine dritte Spur ca. 8 Meter der D.-Linie entfernt und an dieser ca.120 Meter entlang führte. Diese Spur wurde von einer Person verursacht, die einen Hund bei sich führte.” (Quelle: BA MA DVH 27/128916 S.88f)

Ein Kampf auf DDR-Gebiet mit anschließender Entführung hat mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht statt gefunden. Beide Polizisten sind entsprechend der Spurenlage freiwillig nach Obersuhl gegangen. Über die Gründe kann nur spekuliert werden. Eine feste Verabredung durch die Polizisten für diesen Tag und diese Zeit kann ausgeschlossen werden, da beide kurzfristig für diese Streife eingeteilt wurden. Wahrscheinlich wurden sie durch eine ihnen bekannte Person über die DL in einen mit den Amerikanern geplanten “Hinterhalt” im Haus Auenweg Nr.43 gelockt. Diese Vermutung wird auch nach Auswertung der Aussagen Obersuhler Bürger im Schlussbericht der Kriminalpolizei vom 12.3.51 genannt. Die brutale Tötung des Wmstr. Schmidt erfolgte vor diesem Haus. (Quelle: BA MA DVH 27/128916 S.78f).

Ich würde vorschlagen, den Satz wie folgt zu ändern:

“Am 2. März 1951 starben die Volkspolizisten Werner
 Schmidt und Heinz Janello in Obersuhl. Sie wurden von US-Soldaten überwältigt und ermordet.”

Terrorbekämpfung in der DDR

Entnommen aus dem Buch „Die Sicherheit“. Es steht zum Download auf der Website www.mfs-insider bereit.

Insider Logo

 

Buchtitel %22Die Sicherheit%22

Link zum entsprechenden Abschnitt:

http://www.mfs-insider.de/SachbuchPDF/Terror4.pdf

 

Trotz einer Vielzahl terroristischer Aktivitäten gegen die DDR gab es zu
deren vorbeugenden Verhinderung, Aufklärung und Bekämpfung bis Mitte
der 70er Jahre keine spezifische Zuständigkeit einer Diensteinheit des MfS.
Diese Aufgabe war nach wie vor Bestandteil der Arbeit aller operativen Diensteinheiten.

Zum Beispiel hatten die Passkontrolleinheiten (PKE)der HA VI, verantwortlich
für die Sicherung und Gewährleistung der reibungslosen Abfertigung
des grenzüberschreitenden Personenverkehrs, in den 70er Jahren »Varianten
der Handlungen« für jede Grenzübergangsstelle (GÜST) zur Abwehr terroristischer Anschläge erarbeitet und durchgesetzt. Das betraf mögliche Geiselnahmen, gewaltsame Grenzdurchbrüche, Gewalt- bzw. Bombendrohungen und Feststellung von Waffen, Sprengstoffen und anderen gefährlichen Gegenständen.
Diese »Varianten der Handlungen«, im Grundsatz erarbeitet durch die AG »Sicherheit und Terrorabwehr« der HA VI, waren den spezifischen territorialen, sicherheitsmäßigen und personellen Bedingungen der jeweiligen GÜST angepasst.

Für jeden einzelnen Posten-, Kontroll- und Abfertigungsbereich galten präzise Festlegungen zur:
– Beobachtung der Verkehrslage vor der GÜST, zum Einsatz der Sperranlagen und anderer verkehrsregulierender Maßnahmen (Ampelschaltung, Schlagbäume usw.);

– Anwendung der Schusswaffen und zu den Schusssektoren (nicht in Richtung Reisende, BRD oder Westberlin usw.) auf der Grundlage der für alle bewaffneten Organe geltenden Schusswaffengebrauchsbestimmung und den Einsatz von Scharfschützen;

–Beurteilung, Sicherung, Bergung und gefahrlosen Beseitigung von sprengkörperverdächtigen Gegenständen;
– Evakuierung bzw. Umleitung der Reisenden und zu anderen Maßnahmen
der Gewährleistung ihrer Sicherheit.
Zur Durchsetzung dieser Aufgaben war das enge Zusammenwirken mit
den anderen an den GÜST eingesetzten Kräften (Grenztruppen der DDR,
der Zollverwaltung, Deutschen Volkspolizei einschließlich des Betriebsschutzes an den Flug- und Seehäfen) die Voraussetzung. Strikt beachtet
und eingehalten wurden dabei die jeweiligen Verantwortlichkeiten. (So
wurde der »Kommandant der Grenzübergangsstelle« generell von den
Grenztruppen gestellt; auf den Flughäfen wurde diese Funktion vom Leiter
der PKE wahrgenommen.)
Ein unumstößlicher Grundsatz in der Terrorabwehr des MfS lautete: »Sicherheit
in der Luft wird am Boden produziert«. Dies bezog sich auf die Absicherung
der Flughäfen selbst, unterschiedliche Zugangsberechtigungen für
die Beschäftigten und vor allem die gründliche Kontrolle der Fluggäste und
ihres Gepäcks. Dazu erfolgten gemeinsam mit der Abteilung Ausbildung
der Zollverwaltung der DDR in regelmäßigen Abständen, seit Beginn der
80er Jahre ein- bis zweimal monatlich, an den GÜST der Flughäfen realitätsnahe Sicherheitstests zum Aufspüren von Waffen, Sprengstoff und anderen
gefährlichen Gegenständen. Die Reaktionen und Verhaltensweisen der
 Kontrollkräfte wurden bei diesen Tests geprüft, korrigiert, die eingesetzte Technik überprüft und gewonnene Erkenntnisse verallgemeinert. Notwendige
Verbesserungen der technischen Einrichtungen wurden durchgesetzt. Die DDR-Fluggesellschaft INTERFLUG hatte zu gewährleisten, dass in allen ihren Maschinen die Cockpit-Türen beschusssicher ausgekleidet waren, von innen verriegelt werden konnten und während des Fluges absolut verschlossen
blieben.
Je nach Erfordernis und in Abstimmung mit der zuständigen HA XIX (verantwortlich u. a. für die Sicherheit des Verkehrswesens) wurden speziell ausgebildete Angehörige der PKE als Flugsicherungsbegleiter – heute sogenannte
»Sky Marshalls« – eingesetzt. (Bei der Lufthansa wurden sie erst nach
dem 11. September 2001 eingesetzt; sie heißen »Flugsicherungsbegleiter«.)
Ihre Aufgabe bestand darin, terroristische Anschläge auf die Luftfahrzeuge
wie Geiselnahmen, Entführungen möglichst vorbeugend zu verhindern und Attentäter im Ernstfall zu bekämpfen.
Mitarbeiter der HA VI waren ständige Mitglieder der »Kommission zur Untersuchung folgenschwerer Luftfahrtunfälle der DDR«. Als solche kamen
sie zum Einsatz z. B. bei Havarien, wie sie sich seinerzeit in Berlin-Schönefeld
mit Maschinen TU 154 der AEROFLOT und IL 62 der INTERFLUG ereigneten.

 

Gab es in der DDR was Ähnliches, wie das SEK?

Gastbeitrag von Ingo Imm

Ingo stellt hier einen Artikel vor. Bitte auf den Link klicken:

Nie einen verloren

von Von Sabine Schicketanz

„Potsdamer Neueste Nachrichten“

 

Anmerkung: Diesen Artikel gibt es nicht mehr.

Siehe auch die You Tube-Videos zum Thema.

Gewalttaten gegen die Staatsgrenze der DDR

Selbst antikommunistische Institutionen, wie die „Bundeszentrale für politische Bildung“ und die BStU kommen nicht umhin Gewalttaten gegen die Staatsgrenze der DDR zu zeigen. Wie z.B. in diesem Film. Aber die Kommentare sind hämisch und desinformieren, anstatt zu informieren.

Das geht schon bei dem ersten gezeigten Fall los. Dass Grenzsoldaten von Fahnenflüchtigen erschossen wurden, war der Bevölkerung sehr wohl bekannt. Es gab in der DDR auch Bücher zu diesem Thema. Klar, dass dies eine Krisensituation war und sich die DDR-Regierung damit beschäftigte.

Als Grenze zwischen den damaligen beiden Systemen und Blöcken, war die Staatsgrenze der DDR sehr sensibel. Erst recht in Berlin. Es wird beschönigend von einer Mauer geredet. Das war eine Staatsgrenze und keine Grundstücksmauer. Na, dass sich der Geheimdienst mit beschäftigte, ist doch logisch. Aber der Kommentator tut verwundert.

John Runnings war der Zeit voraus. Aber wäre es von westlicher Seite nicht vernünftiger gewesen ihm Einhalt zu gebieten, anstatt ihn vorzuführen? Eine falsche Reaktion auf sein Handeln hätte schlimme Konsequenzen haben können.

Kurz geht man auf den Besuch von Politikern aus der BRD und Frankreich an der Grenze in Berlin ein.

Dass von westlicher Seite aus an der Grenze eingesetzte Wachhunde erschossen wurden und dass auch auf die Wachttürme geschossen wurde und es den Schützen egal war, dass die Wachttürme besetzt waren, wird mit Seelenruhe berichtet.

Die Grenzsoldaten der DDR wurden z.B. mit Steinen, Mist oder Feuer beworfen. Nun müssen diese westlichen Institutionen zugeben, dass es Gewalttaten gegen die Grenze der DDR gab. Es gab sogar Sprengstoffanschläge. Schnell ist man dabei zu behaupten, dass die korrekte Bezeichnung Staatsgrenze rechtswidrig gewesen wäre und es sich nur um eine innerdeutsche Grenze gehandelt hätte. Da werden diese schlimmen Gewalttaten sofort nach Benennung verharmlost.

Es bleibt nicht aus. Das leidige Thema „Schießbefehl“ kommt wieder aufs Tapet.

Nun geht es um ein Todesopfer an der Grenze, wo erklärt wird, dass den Angehörigen als Todesursache lediglich Ertrinken mitgeteilt wurde. Aber dass man es den Angehörigen damit leichter machte und ihnen Ärger ersparte, sagt man in diesem Film nicht. Die betreffende Person wurde von den Angehörigen als vermisst gemeldet. Da war der Fall klar, dass sie mit dem versuchten illegalen Grenzübertritt des Betroffenen nichts zu tun hatten. Wäre die Todesursache direkt mitgeteilt worden, hätte es Ärger für die Angehörigen bedeutet. Sie hatten mit der Trauer genug Kummer. Dass die Angehörigen die Leiche nicht sehen durften, ist doch klar. Man hat ihnen den Anblick des Toten mit den Schusswunden erspart.

Dann geht es um Grenzer die auf ihre eigenen (Ex-)Kollegen schießen mussten, wenn diese abhauen wollten. Der (Ex-)Kollege hatte ´ne Waffe. So war es doch Notwehr. Gleichzeitig wird gesagt, dass Grenzer die abhauen wollten auf ihre (Ex-)Kollegen geschossen haben.

Unlogik oder schlechter Witz? Da wird über die gelungene Flucht eines Grenzers berichtet und warum er seine Waffe zurücklässt. Nicht nur wegen unnützem Ballast, sondern auch um nicht des Diebstahls bezichtigt zu werden. So was kann nur die Logik antikommunistischer Propaganda sein.

Dann geht es um jemanden, der in Westberlin, in Sichtweite der Grenzer, sich ans Fenster gekettet hat. Auch in Westberlin ging das nicht einfach so und er wurde abgeführt. Der Film zeigt die Reaktionen von Besuchern auf einer Empore in der Nähe.

Als Nächstes: Demonstranten auf einer Empore, die ihre Transparente zurücklassen. Französische Soldaten müssen diese wegräumen. Der Kommentator bezeichnet das als Kuriosum. Das ist kein Kuriosum, sondern Umweltverschmutzung, welche die französischen Soldaten beseitigen mussten.

Die nächste gezeigte Aktion. Am Checkpoint Charly legt sich einer auf die Grenzmarkierung. Es gelingt den DDR-Grenzern nicht diese Person zu entfernen, weil sie von den Umstehenden daran gehindert werden. Die Westberliner Polizei ist fixer. Sie greift schnell ein, bevor die Menge reagieren kann und nimmt den Provokateur mit.

Dann wird versucht eine DDR-Fahne anzuzünden.

Der Pappenheimer Günnel ist bei diesen Provokationen zu erkennen. (Uwe-Carsten Günnel ist einschlägig aus dem Internet bekannt. In der Vergangenheit wurde er bei den „Main-Stream“-Medien herumgereicht.)

Dem Kommentator missfällt, dass von DDR-Seite aus solche Aktionen als Provokation gewertet wurden. Was war denn das sonst? Und dann das Erstaunen, dass diese Provokateure von DDR-Seite fotografiert und Akten angelegt wurden.

Dann werden Selbstmordversuche mit dem PKW am Grenzzaun gezeigt.

Oh welche Verwunderung. Natürlich mussten auch angewehte Plastiktüten dokumentiert werden und ein leerer Bierkasten auf Westseite musste von der Polizei auf Westseite abgeholt werden. Das ist doch logisch. Es hätte doch eine Bombe sein können. Ebenso verhält es sich mit einem Kunstwerk.

Als Nächstes geht es um die Aufzeichnung eines Bierflaschenwurfs auf die Frontscheibe eines Grenz-Trabbis. Seelenruhig erzählt der Kommentator das. Das war doch gefährlich. Es hätte mehr, als die kaputte Scheibe des Grenz-Trabbis zu Schaden kommen können.

Die nächste Szene ist ein Fotoalbum von Erich Mielke, das die Errichtung des antifaschistischen Schutzwalls dokumentiert.

Mit Seelenruhe bezeichnet der Kommentator die Reaktion der Westalliierten auf die Errichtung des Antifaschistischen Schutzwalls als hilflos und dass sie es bei einer Symbolik belassen hätten. Was hätten sie tun sollen? Krieg? Ist dem Kommentator bewusst, was er da redet? Kurz darauf wird erklärt, dass die Westmächte keinen Konflikt riskierten.

Danach geht es um die Tunnelbauer. Der Kommentator behauptet, dass dies getan wurde um „armen Verwandten“ zu helfen. Diese Tunnels waren Spionagetunnels.

Dann wird gezeigt, dass eine Familie, welche die DDR mit einem selbstgebauten Ballon illegal verlassen wollte, wegen einer weggeworfenen Bierflasche erwischt wurde. Die müssten für ihre eigene Blödheit nochmal extra Strafe kriegen.

Nun Bilder, wo Leute erwischt wurden, die versuchten im Kofferraum Leute aus der DDR zu schleusen. Es wird erklärt, dass das MfS die „Fluchthelferorganisationen“ unterwandert hätte. Natürlich wird hier der Hetzbegriff „Stasi“ verwendet.

Dann Bilder von welchen, die versuchten per Zug die DDR illegal zu verlassen. Was für Blödiane. Die Züge wurden doch stets kontrolliert und jede Klappe aufgemacht. Logisch, dass die erwischt wurden. Nicht, wie der Sprecher behauptet, dass das MfS(die „Stasi“) die Verstecke so gut kannte, sondern weil es Routine war.

Dann wird die Ausweisung eines westlichen Journalisten benannt. Da die westlichen Medien nur gehetzt haben, konnte es zu solchen Maßnahmen nur im äußersten Fall kommen. Natürlich wird das als „kritische Berichterstattung“, die angeblich unterdrückt wurde, verharmlost.

Dann geht es um westliche Polizisten und dass das MfS geprüft hatte, ob sie als IM zu gewinnen waren.

Über das Stück vor der Grenze, das auch noch DDR-Gebiet war, wird berichtet und über Agenten-(Kundschafter-)schleusen.

Zum Film bitte auf das Filmrollensymbol klicken. Sehr sinnig. Die BStU hat den Film gelöscht.

Filmquelle:
Mauer und Grenze. Materialsammlung der Bundeszentrale für politische Bildung. Der Film bündelt vielfältiges Stasi-Material zum Thema Mauer und innerdeutsche Grenze.
Quelle: DVD „Feindbilder – die Fotos und Videos der Stasi“, bpb/BStU 2. Auflage 2009

Symbol Filmrolle

Symbol Filmrolle
Bildquelle:
Wadeco

Tod am Checkpoint Charly

Werden Terroristen immer als solche angesehen? Wenn es um Terrorismus gegen die DDR ging, wird dies von der offiziellen Geschichtsschreibung als Widerstand umgedeutet. (siehe Text der BStU)

Das Thema dieses Films ist ein Terroranschlag auf einen Grenzübergang der DDR. In jedem anderen Land hätten Terroristen, in einer solchen Situation, damit rechnen müssen erschossen zu werden. Möglicherweise wäre in anderen Ländern sogar schneller geschossen worden, während es in der DDR buchstäblich in letzter Minute war, bevor der Terrorist nach Westberlin entkommen konnte.

Man kann es sich denken. Die BStU hat den Film gelöscht.

Filmquelle:
Mauer und Grenze. Materialsammlung der Bundeszentrale für politische Bildung. Der Film bündelt vielfältiges Stasi-Material zum Thema Mauer und innerdeutsche Grenze.
Quelle: DVD „Feindbilder – die Fotos und Videos der Stasi“, bpb/BStU 2. Auflage 2009

Symbol Filmrolle

Symbol Filmrolle
Bildquelle:
Wadeco

Sendung des WDR zur KgU

Zum Einen wird das Treiben der KgU runtergeredet und verharmlost. Zum Anderen wird ehrlich über das Treiben berichtet. Die damaligen Akteure reden ganz freimütig darüber. Auch über ihre gefährlichen Aktionen, die versuchter gefährlicher Massenmord waren. Das wird alles als selbstverständlich hingenommen und das MfS, „Stasi“ genannt, werden als die Bösen hingestellt. Vertreter des MfS haben sich sehr wohl dazu geäußert. Es wird sogar auf diesen Film Bezug genommen.

Was ist Terrorismus?

Wir denken an die schrecklichen Ereignisse am 11. September 2001 zurück. Wir denken an weitere zurückliegende schreckliche Ereignisse zurück. Die Täter rechtfertigen dies mit politischen und religiösen Motiven.

Es gibt verschiedene Sichtweisen, ob diese Gewaltaktionen Terrorismus oder Kampfhandlungen von Befreiungsbewegungen sind.

In Wikipedia wird dieses Thema ausführlich abgehandelt.

DIE TROMMLER vertritt konsequent den Standpunkt, dass Gewaltaktionen, die sich gegen Unbeteiligte richten, verabscheuungswürdig sind.

So richteten sich die Anschläge am 11. September 2001 gegen unbeteiligte Menschen, die in den Büros arbeiteten.

Die USA mit ihrem großen Geheimdienstapparat haben diese Terroranschläge nicht verhindert. Über die Hintergründe gibt es unterschiedliche Meinungen und es kursieren Verschwörungstheorien.

In den 1950er Jahren gab es auch Anschläge in der DDR. Nach logischem Verständnis wäre das Terrorismus. Da sich die Motive der Täter gegen die DDR richteten und ihre Aktionen in der damaligen Phase des Kalten Krieges der USA und der BRD gerade recht kamen, darf man diese Täter bis heute nicht als Terroristen, bzw. deren Organisationen als Terrorgruppen und Terrororganisationen bezeichnen. Diese Organisationen wurden sogar teilweise von offizieller Seite und Geheimdiensten der USA unterstützt und finanziert.

Wer meint, dass Johann Burianek, der mit dem abgebildeten funktionstüchtigen Sprengstoffkoffer in der DDR Attentate auf Eisenbahnbrücken ausführen wollte, ein Terrorist gewesen sei, wird mit Geldstrafe belegt.

Wer meint, dass Johann Burianek, der mit dem abgebildeten funktionstüchtigen Sprengstoffkoffer in der DDR Attentate auf Eisenbahnbrücken ausführen wollte, ein Terrorist gewesen sei, wird mit Geldstrafe belegt.

Der Redakteur der Website

Insiderkomitee zur Förderung der kritischen Aneignung der Geschichte des MfS (www.mfs-insider.de)

 

Wolfgang Schmidt ist deshalb vom Amtsgericht Tiergarten (Berlin) zu 1200 Euro Geldstrafe wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verurteilt worden. Die Berufung wurde durch das Landgericht Berlin am 18.03.2013 abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision eingelegt wurde.

Am 18.07.2003 beschloss der 3. Strafsenat des Kammergerichtes Berlin die gegen das Urteil der Landgerichtes eingelegte Revision gemäß § 349, Absatz 2 StPO

ohne jede weitere Begründung als offensichtlich unbegründet zu verwerfen und folgte damit einem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft von Berlin.

Nunmehr wird in dieser Sache eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Weitere Infos und Links:

Insiderkomitee zur Förderung der kritischenAneignung der Geschichte des MfS

www.mfs-insider.de

„Jedes Mal, wenn Bomben benutzt werden, um unschuldige Zivilisten ins Visier zu nehmen, ist es eine terroristische Gewalttat“

(US-Präsident Barack Obama in seiner Rede zu den Anschlägen in Boston am 15.04.2013)

„Der feige Anschlag auf eine völlig arglose Ansammlung von Menschen bei einer Sportveranstaltung ist ein schrecklicher Akt des Terrors.“

(Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, aus gleichem Anlass)

Heiligsprechung eines Terroristen?

Am 27.09.2012 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten den Redakteur dieser website zu 1.200,- Euro  Geldstrafe wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Die Berufung wurde durch das Landgericht Berlin am 18.03.2013 abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision eingelegt wurde.

Mehr zum Fall Burianek und zur KgU

Beschluss des Landgerichtes Berlin vom 02.09.2005 zur Rehabilitierung  Burianeks

Erklärung von Wolfgang Schmidt vor dem Amtsgericht Tiergarten

Schlusswort des Angeklagten

Prozess-Bericht der „jungen Welt“ vom 28.09.2012

Prozessbericht des „Neuen Deutschland“ vom 01.03.2013

Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten
(Schriftsatz vom 18.10.2012, aus Datenschutzgründen geringfügig gekürzt)

Kommentar zum Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten

Schlusswort vor dem Landgericht Berlin

„Politisches Urteil“ (jw, 06.04.2013)

„Ohne jede inhaltliche Prüfung“, Interview mit Rechtsanwalt Hans Bauer (jw, 06.04.2013)

Urteil des Landgerichtes Berlin

(Schriftsatz vom 16.04.2013, aus Datenschutzgründen geringfügig gekürzt)

Am 18.07.2003 beschloss der 3. Strafsenat des Kammergerichtes Berlin die gegen das Urteil der Landgerichtes eingelegte Revision gemäß § 349, Absatz 2 StPO ohne jede weitere Begründung als offensichtlich unbegründet zu verwerfen und folgte damit einem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft von Berlin.    Nunmehr wird in dieser Sache eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.