Die Festigung der sozialistischen Staatsmacht der DDR

In der DDR hatte sich die politische Macht der Arbeiterklasse, die Diktatur des Proletariats (dieser Begriff ist missverständlich), im Verlaufe des einheitlichen revolutionären Prozesses in Form der Arbeiter-und Bauern-Macht herausgebildet.

Das Hauptinstrument, mit dem die Arbeiterklasse und die mit ihr verbündeten Klassen und Schichten die politische Macht ausüben, ist der sozialistische Staat. Dieses Hauptinstrument galt es, im revolutionären Umwälzungsprozess ständig zu stärken, weil die Aufgaben der Staatsmacht beim Aufbau des Sozialismus und im Sozialismus selbst gesetzmäßig anwachsen.

Anfang der 1950er Jahre standen folgende Aufgaben für die sozialistische Staatsmacht:

  1. Die gesellschaftliche Entwicklung noch bewusster und planmäßiger zu leiten;
  1. Dauerhafte freundschaftliche Beziehungen zur Sowjetunion und den anderen sozialistischen Staaten zu sichern;
  1. Die Arbeiter-und -Bauern-Macht gegen äußere und innere Feinde sicher zu schützen;
  1. Normale völkerrechtliche Beziehungen mit allen Ländern zu unterhalten, die die Souveränität und Unabhängigkeit der DDR achten.

Die entscheidende Voraussetzung für die Lösung dieser neuen Aufgaben beim Aufbau des Sozialismus war, dass die Arbeiterklasse und die anderen Werktätigen noch mehr an der Leitung und Verwaltung des Staates teilnahmen.

 

Die alte Gliederung der Verwaltung nach Länderregierungen und Landratsämtern genügte diesen Anforderungen nicht mehr. Sie war zu groß und berücksichtigte nicht die neuen Bedingungen der sozialistischen Entwicklung. Eine neue administrative und territoriale Gliederung der Staatsorgane (Verwaltung, Institutionen) wurde notwendig. Deshalb beschloss die Volkskammer der DDR auf Vorschlag der SED am 23. Juli 1952, eine Verwaltungsreform durchzuführen. Also weg vom Föderalismus, hin zum Zentralismus.

Als sich der Sieg der Konterrevolution abzeichnete und die Annexion der DDR durch die BRD kurz bevorstand, ging es in der letzten Zeit der DDR nur noch um Angleichung. So ging man wieder zurück zum Föderalismus und bildete erneut Bundesländer. Die heutigen neuen Bundesländer. Die Kreise wurden wieder vergrößert. Die neuen Bundesländer traten am 03.10.1090 der BRD bei und ab da ist die DDR tot. 

 

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

An Stelle der bisher bestehenden fünf Landtage und Länderregierungen wurden 15 Bezirkstage (einschließlich Berlin) und Räte der Bezirke geschaffen. Die Anzahl der Kreise wurde von 132 auf 217 erhöht. Dabei wurde darauf geachtet, die die Bezirke und Kreise soweit als möglich einheitliche Wirtschaftsgebiete darstellten. Das half gleichzeitig, zahlreiche Hemmnisse zu beseitigen, die sich aus der alten territorialen Struktur für die Wirtschaft ergeben hatten.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Die Bildung der Bezirke und die Verkleinerung der Kreise gestatteten es, die staatlichen Leitungen eng mit der Bevölkerung und den Schwerpunkten des sozialistischen Aufbaus zu verbinden. Heute setzt man auf große Kreise, um Verwaltungskosten einzusparen. Ob das bürgerfreundlich ist interessiert dabei nicht.

Der Einfluss der Arbeiterklasse in den staatlichen Organen (Behörden, Institutionen) wurde wesentlich erhöht. Bereits kurze Zeit nach der Durchführung dieser Maßnahmen leisteten etwas 300 000 Werktätige (Erwerbstätige) auch ehrenamtlich gesellschaftliche Arbeit. Ihre Anzahl erhöhte sich bis Anfang 1957 auf etwa eine Million. 

Durch diese Verwaltungsreform wurden die Errungenschaften des sozialistischen Aufbaus fest verankert. (In den 1980er Jahren kann von dieser Festigkeit keine Rede mehr sein, was 1989/90 in die Konterrevolution mündete.) Dem diente neben anderen Gesetzen vor allem das ebenfalls 1952 von der Volkskammer beschlossene „Gesetz zum Schutze des Volkseigentums“. Mit diesem Gesetz wurde das sozialistische Eigentum als ökonomische Grundlage der Arbeiter-und Bauern-Macht vor jedweden Angriffen staatlich geschützt. Das verwässerte sich allerdings in den 1980er Jahren. So wurde der Diebstahl von Kleinigkeiten nicht mehr ernst genommen. Doch viele Kleinigkeiten ergeben am Ende was Großes.

In der zweiten Hälfte der 1950er Jahre trat der Kampf um den Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse in seine entscheidende Etappe. Die zunehmende Masseninitiative erhöhte insbesondere die Rolle der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte. Daher beschloss die Volkskammer im Januar 1957 zwei von der SED-Fraktion vorgeschlagene Gesetze über die Rechte und Pflichten der Volkskammer und über die örtlichen Organe (Behörden/Verwaltung) der Staatsmacht in der DDR.

Diese Gesetze waren vor ihrer Verabschiedung durch die Volkskammer von über 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Versammlungen der Nationalen Front diskutiert worden. Mehr als 10 000 Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit der staatlichen Organe (Behörden/Institutionen) waren dabei eingereicht worden. Die örtlichen Volksvertretungen erhielten nun die volle Verantwortung für den wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Aufbau in ihrem Territorium auf der Grundlage der Gesetze der Republik. Ausdrücklich wurden die Räte verpflichtet, eng mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten und deren Erfahrungen, Anregungen und Kritiken für die Verbesserung ihrer Arbeit auszuwerten.

Entsprechend der wachsenden Rolle der örtlichen Volksvertretungen wurden in den folgenden Jahren immer breitere Kreise der Bevölkerung zur Leitung staatlicher Angelegenheiten befähigt. So wurden bei den Kommunalwahlen 1957 insgesamt etwa 200 000 Abgeordnete der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen gewählt. Das waren 65 000 mehr, als bisher. Darüber hinaus wurden erstmalig Nachfolgekandidaten gewählt. Abgeordnete, die das Vertrauen ihrer Wähler nicht rechtfertigten und ihre Aufgaben vernachlässigten, konnten abberufen und durch Nachfolgekandidaten ersetzt werden.

Die letzten Kommunalwahlen in der DDR fanden 1989 statt. Die Konterrevolution marschierte. So steht der Vorwurf im Raum, dass bei diesen Kommunalwahlen Wahlfälschung betrieben worden wäre.

Durch Einbeziehung weiterer Hunderttausender Werktätiger (Erwerbstätiger) in die Lösung staatlicher Aufgaben wurde zu Beginn der 1960er Jahre eine höhere Stufe der sozialistischen Demokratie erreicht. Unter der Losung „Plane mit, arbeite mit, regiere mit!“ wurde die Lösung der zentralen staatlichen Aufgaben immer enger mit der Masseninitiative der Werktätigen (Erwerbstätigen) verbunden. Später löste sich das nach und nach auf und die arbeitenden Menschen verloren das Interesse.

Am 07. September 1960 war der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik, Wilhelm Pieck, gestorben. Das Amt des Präsidenten wurde abgeschafft und durch den Staatsrat ersetzt. Mit Beschluss der Volkskammer zur Bildung des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik fand die Weiterentwicklung der Arbeiter-und-Bauernmacht ihren Ausdruck.

Am 07. September 1960 stirbt der Präsident der DDR, Wilhelm Pieck. Die engsten Kampfgefährten geben ihm das Ehrengeleit
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Zum Vorsitzenden des Staatsrates wählte die Volkskammer am 12. September 1960 den Ersten Sekretär des Zentralkomitees der SED, Walter Ulbricht. Die Bildung des Staatsrates war darauf gerichtet, die Kollektivität der staatlichen Leitung weiterzuentwickeln und ihre Einheit zu festigen.

In den 1950er Jahren wurde auch damit begonnen die sozialistische Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur zu vollziehen. Es kam darauf an, dass die Arbeiterklasse auch bei der Entwicklung der sozialistischen Nationalkultur ihre führende Rolle verwirklichte und die Weltanschauung und Moral der Arbeiterklasse in allen Bereichen durchgesetzt wurde.

Im März 1955 finden die ersten Jugendweihen großen Ausmaßes in der DDR statt. Damit wird eine Tradition der Arbeiterbewegung mit Leben erfüllt
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Deshalb orientierte die Partei der Arbeiterklasse auf die sozialistische Umgestaltung des Bildungswesens. In der allgemeinbildenden Schule ging es darum, Bildung und Erziehung mit der sozialistischen Produktion zu verbinden und alle Schülerinnen und Schüler mit einer gründlichen polytechnischen Bildung auszurüsten. Entsprechend den gesellschaftlichen Anforderungen wurde im Dezember 1959 damit begonnen, die achtklassigen Grundschulen allmählich in zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschulen umzuwandeln. Dazu wurden neue Lehrpläne erarbeitet und eingeführt. Sie sahen unter anderem vor, den Anteil des mathematisch-naturwissenschaftlichen Lehrstoffes am Gesamtlehrstoff von etwa 30 auf 50 Prozent zu erhöhen.

Dieser Entwicklung entsprechend gab es auch bedeutsame Veränderungen an den Hochschulen und Universitäten, die die den Erfordernissen der sich herausbildenden sozialistischen Gesellschaft Rechnung getragen wurde. Als neue Hauptrichtung erwies sich dabei die Verbindung von Lehre und Forschung an den Hochschulen und Universitäten mit der sozialistischen Praxis in den Betrieben, Genossenschaften, Einrichtungen und Schulen.

Schriftsteller und Künstler wandten sich in diesen Jahren mehr dem neuen Leben und den Problemen des sozialistischen Aufbaus zu. Es entstand eine breite Massenbewegung des künstlerischen Laienschaffens. Zirkel schreibender Arbeiter und Bauern wurden geründet. 1959 fanden im Bezirk Halle die ersten Arbeiterfestspiele der DDR statt. An ihnen beteiligten sich 11 000 Laien- und 5 000 Berufskünstler. Ende der 1950er Jahre erschienen bedeutende literarische Werke, die bei den werktätigen (erwerbstätigen) Menschen große Zustimmung fanden. So unter anderem „Nackt unter Wölfen“ von Bruno Apitz (1958), „Die Entscheidung“ von Anna Seghers (1959) und „Die Bauern von Karvenbruch“ von Benno Voelkner (1959). Eine neu Schriftstellergeneration stellte ihre ersten bedeutenden Werke vor, so zum Beispiel Dieter Noll seinen Roman „Die Abenteuer des Werner Holt“ (1960).

Auf Grundlage des sozialistischen Eigentums an Produktionsmitteln und der Arbeiter-und-Bauern-Macht begann sich eine sozialistische Kunst herauszubilden.

Vieles davon ist auch im Westen bekannt geworden. So war und ist es auch für Stadtbüchereien in Städten der BRD selbstverständlich Werke von Schriftstellern der DDR im Bestand zu haben und Lesungen zu veranstalten. So war Hermann Kant während der Zeit des Bestehens der DDR zu einer Lesung nach Bad Kreuznach gekommen. Auch heute noch kann man Bücher von DDR-Schriftstellern finden.

Doch was die bildende Kunst betrifft, ist vieles in den Depots verschwunden, falls es nicht ganz zerstört worden ist oder sich in der Privatgemächern von reichen Sammlern befindet.

Die Form der Schulbildung ist sofort nach der Konterrevolution „geschliffen“ worden. Wie in der alten BRD, sind nun auch in den Neu-Bundesländern die jeweiligen Bundesländer für Bildung und Kultur zuständig. Das ist rückschrittlich. Man ist zu rückschrittlichen Schulformen zurückgekehrt. Dass Finnland als kapitalistisches Land das Schulsystem der DDR übernommen hat, interessiert dabei nicht.

Auch ansonsten ist viel Kultur der DDR auf dem Müllhaufen, sei es wortwörtlich oder auf dem Müllhaufen der Geschichte, gelandet.

Der Palast der Republik ist nicht wegen Asbest abgerissen worden. Er durfte als Bauwerk nicht erhalten bleiben, um positive Erinnerungen an die DDR zu tilgen.

Die offizielle Geschichtsschreibung duldet möglichst keine Bewahrung der Kultur aus der DDR-Zeit und auch keine positive Darstellung der vergangenen DDR. So sind auch DDR-Museen ausgerichtet. Es gibt ein paar lobenswerte Leute, die in Eigeninitiative alternative DDR-Museen betreiben, bzw. sich jenseits der offiziellen Geschichtsschreibung mit der Geschichte der DDR befassen und nach ihren Möglichkeiten verbreiten. Doch haben sie nicht die finanziellen und logistischen Mittel, wie staatlich geförderte Museen und die offizielle Geschichtsschreibung.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981, bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel

Original-Text aus dem Geschichtsbuch der DDR

Der Kampf um die Fortsetzung der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung in der sowjetischen Besatzungszone

Nach der Gründung der SED rückte der Kampf um die ökonomische Entmachtung des Monopolkapitals, der unmittelbar nach der Befreiung vom Faschismus begonnen hatte, in den Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzung. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Arbeiterklasse und ihre Verbündeten bereits wesentliche Forderungen des Aktionsprogramms der KPD vom 11. Juni 1945 erfüllt. Die Einführung der Arbeiterkontrolle in vielen Betrieben, die Durchsetzung der Rechte der Gewerkschaften und der Betriebsräte hatten das Selbstbewusstsein der Arbeiterklasse gestärkt. Es waren Beispiele dafür geschaffen worden, dass die Arbeiter die Betriebe auch ohne Kapitalisten leiten konnten.

Die demokratischen Kräfte fanden bei der Bewältigung dieser Aufgabe bei der SMAD jede Unterstützung. Am 21. Mai 1946 erließ sie den Befehl Nr. 154. Sie ordnete darin an, das von ihr beschlagnahmte und zeitweilig unter Zwangsverwaltung gestellte Eigentum des ehemaligen deutschen Staates, der NSDAP, der aktiven Nazis und Kriegsverbrecher den deutschen Selbstverwaltungen zur Verfügung zu stellen. Nunmehr lag es in der Hand der antifaschistisch-demokratischen Kräfte zu entscheiden, was mit diesem Eigentum geschehen sollte.

Die Entmachtung des Monopolkapitals begann unter der Führung der SED in Sachsen, dem industriell am weitesten entwickelten Gebiet der sowjetischen Besatzungszone. Dort wurden etwa 40 Prozent der Industrieproduktion Ostdeutschlands erzeugt; dort existierte eine traditionsreiche Arbeiterbewegung. Auf Initiative der SED beantragte der Block antifaschistisch-demokratischer Parteien gemeinsam mit dem FDGB bei der Landesverwaltung Sachsen einen Volksentscheid über die entschädigungslose Enteignung der Kriegsschuldigen und aktiven Nazis durchzuführen.

Ende Mai 1946 veröffentlichte die Landesverwaltung einen „Gesetzentwurf über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes“, über den in einem Volksentscheid am 30. Juni 1946 abgestimmt werden sollte.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981
Dresdner Bürger diskutieren über den bevorstehenden Volksentscheid über die Enteignung der Kriegsverbrecher
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Die antifaschistisch-demokratischen Kräfte des Landes Sachsen bereiteten den Volksentscheid mit einer großen Aufklärungskampagne vor. Innerhalb von zehn Tagen fanden in Sachsen etwa 5000 Versammlungen statt, darunter 500 in Industriebetrieben. Die Blockparteien und der FDGB bildeten gemeinsame Ausschüsse. Sie entschieden zusammen mit den Belegschaften, welche Betriebe enteignet werden sollten. Menschen aus allen Bevölkerungsschichten unterstützten das Ziel der Volksabstimmung. Auch Vertreter der Kirchen befürworteten die Bestrafung der Hauptschuldigen an Faschismus und Krieg. Vor allem aber trug das verantwortungsbewusste, entschlossene Auftreten der Industriearbeiter dazu bei, die Mehrheit der Bevölkerung Sachsens für die Enteignung der Kriegsverbrecher zu gewinnen.

Die Monopolherren und ihre Wortführer in den bürgerlichen Parteien der sowjetischen Besatzungszone versuchten den Volksentscheid zu verhindern. Angesichts der öffentlichen Meinung wagten sie jedoch nicht, offen für die Kriegsverbrecher einzutreten. Deshalb bedienten sie sich anderer Mittel. Reaktionäre Politiker wie Jakob Kaiser, Ernst Lemmer und Hugo Hickmann stellten die Ergebnisse des Volksentscheids in Frage. Damit wollten sie eine spätere Wiederherstellung der alten Besitzverhältnisse möglich machen. Alle Manöver der reaktionären Kräfte konnten den Volksentscheid nicht verhindern.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Die Entscheidung der sächsischen Bevölkerung erhielt sofort Gesetzeskraft. Den Forderungen der Bevölkerung folgend, erließen auch die Verwaltungen der anderen Länder und Provinzen der sowjetischen Besatzungszone gleichartige Gesetze.

Am 13. Februar 1947 nahm auch die Berliner Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit ein Gesetz zur Überführung von Konzernen in Gemeineigentum und im März 1947 eine Verordnung zur Enteignung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher, Kriegsgewinnler, Kriegsinteressenten und Naziaktivisten an. Den Berliner Konzernen in den Westsektoren der Stadt gelang es jedoch mit Hilfe der imperialistischen Besatzungsmächte, ihrer Enteignung zu entgehen.

In diesem Prozess begriffen immer mehr Menschen in der sowjetischen Besatzungszone, dass eine demokratische Entwicklung in Deutschland und ein dauerhafter Frieden in Europa nur möglich waren, wenn die Monopolbourgeoisie ihre wirtschaftliche Machtgrundlage verlor.

Geführt von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, konnten die Arbeiterklasse und ihre Verbündeten diese Aufgabe, das Kernstück der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung, in Angriff nehmen. Bis zum Frühjahr 1948 wurden in der sowjetischen Besatzungszone 9 281 Unternehmungen, darunter 3 843 Industriebetriebe, enteignet und in Volkseigentum überführt. Dazu gehörten die Werke der Kriegsverbrecher Flick und Krupp, der IG Farben und der AEG. Ihrem Wesen nach entsprach diese Überführung in Volkseigentum der Nationalisierung der Großindustrie in den volksdemokratischen Ländern. (Osteuropa).

Die durch die Enteignungen neu geschaffenen volkseignen Betriebe (VEB) wurden zur festen wirtschaftlichen Basies der sich entwickelnden antifaschistisch-demokratischen Ordnung. Die unter Führung der Arbeiterklasse stehenden neuen Machtorgane hatten die Schlüsselpositionen in der in der Wirtschaft übernommen. Mit den volkseigenen Betrieben entstand ein wichtiges Element des Sozialismus.

 

Due territoriale Gliederung der sowjetischen Besatzungszone (1947)
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

In enger Wechselwirkung mit den politischen und ökonomischen Maßnahmen zur Schaffung antifaschistisch-demokratischer Verhältnisse führten Kommunisten, klassenbewusste Sozialdemokraten und bürgerliche Antifaschisten, unterstützt von der sowjetischen Besatzungsmacht, einen energischen Kampf für die geistig-kulturelle Erneuerung. Das bedeutete die Auseinandersetzung mit dem faschistischen und militaristischen Ungeist und mit dem tiefverwurzelten Antikommunismus.

An der Erneuerung des geistig-kulturellen Lebens hatten die sowjetischen Besatzungsorgane (Besatzungsbehörden) großen Anteil. Die SMAD verbot alle faschistischen, militaristischen und rassistischen Schriften. Sie ordnete die Beseitigung der nazistischen und militaristischen Einrichtungen an. Auf Initiative von Kommunisten, wie Johannes R. Becher, Willi Bredel und andere, schlossen sich schon kurz nach der Befreiung fortschrittliche Kulturschaffende zusammen und gründeten im Juni 1945 den Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands.

Johannes R. Becher referiert auf dem ersten Bundeskongress des Kulturbundes in Berlin im Jahre 1947
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Er forderte alle humanistischen Intellektuellen auf, die fortschrittliche deutsche Kultur wiederzuerwecken und ein neues deutsches Geistesleben zu entwickeln. Mit vielfältiger Unterstützung der SMAD begann schon nach wenigen Wochen das Theaterleben neu. Viele Deutsche wurden zum ersten Mal mit Werken des deutschen Humanismus und der Weltkultur bekannt, die während des Faschismus verboten gewesen waren, die zum Beispiel mit Lessings „Nathan der Weise“, Heines Dichtungen, Gorkis „Nachtasyl“ und den musikalischen Werken Mendelssohn-Bartholdys.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Im Geburtsland von Marx und Engels (man ging noch von Gesamtdeutschland aus) konnten endlich die Iden des wissenschaftlichen Kommunismus ungehindert verbreitet werden. Die Werke der Klassiker des Marxismus-Leninismus, wie das „Manifest der Kommunistischen Partei“, „Kritik des Gothaer Programms“, „Zwei Taktiken der Sozialdemokratie in der demokratischen Revolution“ und „Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ öffneten vielen Deutschen erstmalig den Blick in die weltverändernde Wissenschaft des Marxismus-Leninismus. Sie fanden in den verständlichen, einleuchtenden und zum praktischen Handeln anregenden Schriften Antwort auf viele Fragen, die sie bewegten. Die Werke der Klassiker des Marxismus-Leninismus wurden zum wichtigsten Rüstzeug der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung.

Ein besonders schweres Erbe des Faschismus war auf dem Gebiet der Volksbildung zu überwinden. Der Jugend drohte am meisten geistige Verwahrlosung und moralischer Verfall. Sie musste von der faschistischen Ideologie befreit, im Geiste einer kämpferischen Demokratie erzogen und auf die revolutionäre Umgestaltung der Gesellschaft vorbereitet werden. Das setzte voraus, dass die jungen Menschen begriffen, welcher verbrecherischen Politik sie zum Opfer gefallen waren.

Die Demokratisierung des Schulwesens und die Wiederaufnahme des Unterrichts wurden deshalb zur dringlichen Aufgabe. Im Oktober 1945 legten KPD und SPD in einem gemeinsamen Aufruf den Standpunkt der Arbeiterklasse zur Durchführung einer demokratischen Schulreform dar.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981
Junge Arbeiterinnen und Arbeiter bereiten sich im Winter 1945/46 in einem Lehrgang auf ihre Tätigkeit als Neulehrer vor
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Es fehlte damals an Schulräumen und -bänken, an Unterrichtsmitteln und Heizung. Vor allem aber brauchte man Lehrer mit antifaschistischer Gesinnung. 78 Prozent der Lehrer waren Mitglieder der Nazipartei und anderer faschistischer Organisationen gewesen; die überwiegende Mehrheit von ihnen musste entlassen werden. So fehlten in der sowjetischen Besatzungszone mindestens 40 000 Volks-, Mittel- und Sonderschullehrer. In den Kurzlehrgängen erhielten befähigte junge Arbeiter, werktätige Bauern und Angestellte die notwendigsten Kenntnisse; 15 000 von ihnen nahmen im Schuljahr 1945/46 ihre verantwortungsvolle Tätigkeit als Neulehrer auf.

Mit Hilfe der SMAD und sowjetischer Pädagogen gelang es, die faschistischen Lehrbücher durch neue zu ersetzen. Bis zum Ende des Jahres 1945 konnten insgesamt 3,7 Millionen Schulbücher fertiggestellt werden.

Nach großen Anstrengungen der demokratischen Schulverwaltungen und mit Hilfe der sowjetischen Besatzungsorgane (Besatzungsbehörden) wurde im Oktober 1945 der regelmäßige Unterricht in den Schulen der sowjetischen Besatzungszone wieder aufgenommen.

Als erste Universität öffnete am 15. Oktober 1945 die Friedrich-Schiller-Universität in Jena ihre Tore.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Bis zum Februar 1946 hatten die Universitäten der sowjetischen Besatzungszone ihre Tätigkeit wieder aufgenommen. In die Hörsäle zog eine neue Studentengeneration ein, deren Gesicht nach und nach von Arbeiter- und Bauernkindern geprägt wurde.

Arbeiter- und Bauernstudenten am 1. Mai 1947
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Am 01. September 1946 trat in den Ländern und Provinzen der sowjetischen Besatzungszone ein einheitliches Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule in Kraft. Alle Kinder besuchten danach zunächst die Grundschule. Jedem stand der Weg über die Oberschule in die höchsten Bildungsstätten offen.

So wurde mit der politischen und ökonomischen Entmachtung des Imperialismus auch das Jahrhunderte alte Bildungsmonopol der Ausbeuterklasse gebrochen. Die Entmachtung des Imperialismus und die Ausrottung des nazistischen Ungeistes beendete auch die jahrhundertelange nationale Unterdrückung der Lausitzer Sorben, einer etwa 100 000 Menschen zählenden slawischen Minderheit. Im Zweisprachengebiet wurden die sorbische Sprache anerkannt und für die Kinder der sorbischen Minderheit eigene Schulen errichtet. Sie sorbische Kultur konnte endlich wieder aufblühen.  Im März 1948 beschloss der Landtag in Sachsen auf Antrag der SED ein Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung. Das war damals beispielhaft für eine kluge und fortschrittliche Minderheitenpolitik.

Die antifaschistisch-demokratischen Veränderungen im politischen, wirtschaftlichen und geistig-kulturellen Leben der sowjetischen Besatzungszone schufen die Voraussetzung für die Durchführung allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahlen im Herbst 1946. Gewählt wurden die Gemeindevertretungen, die Stadtverordnetenversammlungen, die Kreis- und Landtage. Die SED erhielt bei den Gemeindewahlen 58,5, bei den Kreistagswahlen 50,3 und bei den Landtagswahlen 47,5 Prozent aller Stimmen.

Damit hatte sich die Mehrheit der Wähler für die konsequenteste und führende Kraft der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung entschieden.

Siehe auch:

Westalliierte verhindern Aufbau einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung

 

 

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981, bearbeitet von Petra Reichel

Original-Text aus dem Geschichtsbuch der DDR

Bildungspolitik der DDR

 

 

 

 

Das Bildungswesen umfasste die Gesamtheit der staatlichen und Gesellschaftlichen Bildungseinrichtungen. Die grundlegenden Bildungseinrichtungen waren:

  • Kinderkrippe und –garten

 

  • Die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule(POS)

 

  • Die Einrichtungen der Berufsausbildung (Berufsschulen u.a.)

 

  • Die Ingenieurschulen,

 

  • Fachschulen,

 

  • Hochschulen und Universitäten,

 

  • die Einrichtungen der Aus- Und Weiterbildung für Berufstätige(Einrichtungen, der Betriebe, u.a., Volkshochschulen, u.a.)

 

Nach der vollzogenen Brechung des bürgerlichen Bildungsprivilegs, gab es in der sozialistischen Gesellschaftsordnung das garantierte Grundrecht auf Bildung(Verfassung der DDR, Artikel 25 und 26). Es sicherte für alle Werktätigen(arbeitenden Menschen) eine hohe Allgemeinbildung und die für die berufliche Tätigkeit erforderliche Spezialbildung.

In allen Stufen des Bildungswesens gab es einheitliche staatliche Lehrpläne, die darauf gerichtet waren, dass die Lernenden gefestigte und anwendungsbereite Kenntnisse und Fähigkeiten erwarben. Von grundlegender Bedeutung waren dabei die Bildungstheoretischen Grundsätze. Sie beinhalteten die Aufgabe eine hohe Qualität des Unterrichts und der Ausbildung zu sichern. Weiterhin sollten diese Grundsätze die immer effektivere Verwirklichung der Einheit von Bildung und Erziehung sichern helfen.

Bildungspolitik DDR Schaubild

Das Bildungswesen war in der DDR so aufgebaut, dass Allen der Übergang zur jeweils nächsthöheren Stufe bis hin zum Studium an Hochschulen und Universitäten möglich war. Das war die Überlegenheit des sozialistischen Bildungssystems gegenüber dem bürgerlichen Bildungssystem in kapitalistischen Ländern. Als die sozialistischen Länder stark waren, insbesondere während des „Sputnikschocks“, mussten die kapitalistischen Länder im Bildungsbereich Zugeständnisse machen und Bildungsangebote für Alle, gleich welcher Herkunft, bereitstellen und eine gute Volksbildung anbieten. Als die sozialistischen Länder schwächer wurden und erst recht nach der Niederlage 1989/90, sind in den kapitalistischen Ländern die Volksbildungsangebote zurückgefahren worden und das bürgerliche Bildungsprivileg ist wieder vorherrschend.

Eine weitere Aufgabe der Bildungspolitik der DDR bestand darin, Elternhaus, Schule und Jugendorganisation für die gemeinsame Arbeit bei der Bildung und Erziehung der Jugend zusammenzuführen.

Trotz aller Vorsätze und Programme, ist es nicht gelungen die Bildung parteilich zu gestalten(kommunistische Erziehung) und die Jugend zu befähigen, die kommenden großen und komplizierten Aufgaben zu bewältigen. Das Ziel ist nicht erreicht worden, den Jugendlichen ein fundiertes marxistisch-leninistisches Weltbild zu vermitteln, das sie derart persönlich überzeugt worden wären, um sich im Sinne des Sozialismus zu engagieren. Die Jugend war vom Westen beeinflusst. Bei Vielen hielt sich der westliche Einfluss bis ins Erwachsenenalter.

 

Siehe auch

Bildungswesen in der DDR – Gastbeitrag von Roland Loeckelt

 

entnommen aus „Jugendlexikon-Wissenschaftlicher Kommunismus“ aus der DDR, Stand 1983

bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel

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Hier der  Link zum Quellbeitrag aus dem Lexikon

Bildungspolitik DDR

Bildungswesen in der DDR

Gastbeitrag von Roland Loeckelt

Quelle dieses Artikels ist Wikipedia

 

Zur Einleitung folgende Bemerkungen, bevor es um die einzelnen Stufen

des Bildungssystems geht.

Das Bildungssystem in der DDR wurde im Jahr 1946 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) mit dem Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule als Einheitsschule eingeführt.

Das Bildungssystem wurde zweimal grundlegend reformiert. 1959 wurde mit dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens die Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule (POS) als einheitlicher Schultyp für alle Schüler eingeführt. Die Festlegungen des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem von 1965 bestimmten das Schulsystem der DDR bis zu ihrem Ende.

Das Bildungsmonopol hatte in der DDR der Staat. Das zentral organisierte Bildungswesen unterstand damit der SED. Es gab, bis auf eine Ausnahme (Katholische Theresien Schule Berlin-Weißensee), keine staatlich anerkannten privaten Schulen.

Das staatliche Bildungssystem hatte neben der Wissensvermittlung die Aufgabe der politisch-ideologischen Erziehung. An die 185.000 am Ende der DDR dort tätigen Lehrer wurden daher neben den fachlichen auch politische Anforderungen gestellt.

Das Bildungsgesetz von 1965 formulierte das Ziel, „allseitig und harmonisch entwickelte sozialistische Persönlichkeiten“ heranzubilden. Auf einer hohen Allgemeinbildung für alle Jugendlichen, die die POS -> heute in Grund.- Haupt .- und Real/Gesamtschule geteilt <-vermitteln sollte, baute die Spezialbildung auf, die in Facharbeiterausbildungen, Erweiterten Oberschulen (EOS) -> heute das Gymnasium <- und Spezialschulen, Studieneinrichtungen wie Fach- und Ingenieurschulen sowie Hochschulen und Universitäten und verschiedenen Weiterbildungen erfolgte.

Die an der POS vermittelte Allgemeinbildung war stark naturwissenschaftlich-technisch ausgerichtet. Eine Besonderheit war der Polytechnische Unterricht, der frühzeitig eine enge Verbindung zur Arbeitswelt schaffen sollte und die Schüler mit der „sozialistischen Produktion“ vertraut machen sollte. Auch in weiterführenden Bildungseinrichtungen wurde eine Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung, von Lernen und produktiver Tätigkeit angestrebt.

Ein wichtiger Grundsatz des Bildungssystems der DDR war die „Einheit von Bildung und Erziehung“. Wobei hier mit Erziehung auch und vor allen das Verhalten der Jugend beeinflusst werden sollte, wie Ordnung, Fleiß, Betragen -> die sogenannten Kopfnoten <-. Dabei wurde das Augenmerk auf das Grüßen, das benutzen der Worte BITTE/DANKE, das vollständige anfertigen der Hausaufgaben, das vollständige mitbringen der Unterrichtsmaterialien und das allgemeine respektvolles Verhalten untereinander gelegt. Die Kinder und Jugendlichen sollten zu vollwertigen Mitgliedern der „sozialistischen Gesellschaft“ werden und sich mit dem Staat identifizieren. Das gesamte Schulsystem war stark ideologisiert und ab 1978 militarisiert. Das ideologische System der DDR durchzog die Inhalte mehrerer Schulfächer. Wehrerziehung war, ab 1978 auch als spezifischer Wehrunterricht, Teil der schulischen Bildung. Von den Schülern wurde Engagement im Sinne des Gesellschaftssystems der DDR erwartet. Auch die Freizeitgestaltung an den Schulen durch die Pionierorganisation Ernst Thälmann und die Freie Deutsche Jugend war überwiegend ideologisch ausgerichtet. Hier wurde aber auch viel wert auf das Fördern der Einzelnen im Kollektiv gelegt, so dass die Klasse ein relativ ausgeglichenes Leistungsniveau hatte. Lernpatenschaften, Timurdienste – jeden Tag eine gute Tat -.

Für den Zugang zu allen weiterführenden Bildungseinrichtungen waren neben den fachlichen Voraussetzungen in unterschiedlichem Maße auch politische Kriterien wie das „gesellschaftliche Engagement“ der Schüler, später auch die Verpflichtung der Jungen zu einem längeren Dienst in der NVA, der Beruf der Eltern oder eine Mitgliedschaft in Massenorganisationen oder gar der SED entscheidend.

Im Vorschulbereich wurde die Gliederung Kinderkrippe und Kindergarten eingeführt

Heute nur noch Kita .

Die Aufsicht über das Krippenwesen lag beim Gesundheitsministerium, die Krippen gehörten aber zum Schulsystem. Die Kinderkrippe nahm Kinder im Alter von wenigen Wochen bis zum 3. Lebensjahr auf. Für die Mütter galt es eine Schutzzeit einzuhalten, bevor die Kinder werktags in die Krippe gegeben werden durften, um die Mutter-Kind-Bindung der ersten fünf bis sechs Lebenswochen nicht zu beschädigen oder zu zerstören.

Hauptaufgabe der Krippen war die Pflege der Kinder. Die medizinische Betreuung und Überwachung war sehr gut ausgebaut und umfasste regelmäßige unterschiedliche Untersuchungen, sowohl zur körperlichen als auch zur psychischen und kognitiven Entwicklung der Kinder. Etwaige sprachliche oder psychomotorische Störungen wurden frühzeitig von Logopäden bzw. Fachärzten behandelt. Des Weiteren kümmerte sich die Kinderkrippe um den völlig lückenlosen Impfschutz; das Ablehnen von Impfungen durch die Eltern war nicht möglich.

In den Krippen begann bereits die pädagogische Frühförderung der Kinder. Seit den 1960er Jahren erfolgte die Arbeit daher nach einem staatlichen Erziehungsplan namens „Pädagogische Aufgaben und Arbeitsweise in Krippen“, vergleichbar mit dem staatlichen „Bildungs- und Erziehungsplan“ für die Kindergärten. Gewöhnung der Kinder an einen festen, regelmäßigen Tagesablauf, systematische geistige Beschäftigung beginnend mit der Vollendung des 1. Lebensjahres, viel Sport und Bewegung an der frischen Luft, das Trockensein vor dem Ende des 2. Lebensjahres, intelligenzprägendes Spielen, Musizieren, Malen u.v.m. stand im Mittelpunkt der täglichen Erziehung der Kinder. Das Erlernen eines höflichen, gewaltlosen Umgangs, gegenseitiges Helfen, Anstandsformen, das Einhalten von Regeln und das gemeinsame Bestreiten des Tages waren wichtige Elemente der Krippenbetreuung und zielten auf Anpassung des zwischenmenschlichen Verhaltens an die Normen des Kollektivs.

Die Kinderkrippen folgten dem Grundsatz der Tagesschule, hatten also ganztägig geöffnet, in der Regel 6 Uhr bis 18 Uhr, bisweilen auch bis 19 Uhr. In vielen Städten wurden Wochenkrippen eingerichtet, in denen die Kinder je nach den Umständen (zum Beispiel bei Erkrankung der alleinstehenden Mutter oder für Schichtarbeiter) für die Werktage, aber teilweise auch für ständig aufgenommen wurden.

Die Krippengebühr je Kind betrug monatlich 27,50 Mark der DDR. In den 1980er Jahren bestanden für 80 % der Kinder Krippenplätze, in einigen Großstadtgebieten sogar für 99 %. Das Betreuungsverhältnis lag bei 1:5, 3 Säuglingsschwestern bzw. Krippenerzieherinnen kümmerten sich um 15 Kinder. Da im Regelfall einige Kinder nicht jeden Tag in der Einrichtung waren, war die Zahl der gemeldeten Kinder oft weitaus höher.

Die Berufsbilder Säuglingsschwester und Kinderkrippenerzieherin waren traditionell – wie alle erzieherisch-pädagogischen Berufe in der DDR – akademische Berufe und erforderten ein mehrjähriges Fachschulstudium.

Der Kindergarten betreute Kinder vom vierten Lebensjahr an und hatte den Auftrag, die

Kinder bis zur Schulreife zu fördern. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland hatten,

damit die Kindergartenerzieherinnen einen eindeutig definierten Bildungsauftrag und waren

konsequenterweise dem Ministerium für Volksbildung unterstellt. Im Kindergarten wurden

den Kindern die einfache Mengenlehre (Rechnen mit Rechenstäbchen im Zahlenraum bis

10), Malen, Singen und bildnerisches Gestalten (beispielsweise Kneten) beigebracht, die

Kinder machten erste Schreibversuche. Die Bildung im Kindergarten enthielt auch bereits

staatsbürgerliche Elemente und begann bereits mit einer politischen Erziehung im Sinne des

Sozialismus. Vereinzelt gab es jedoch auch konfessionelle Kindergärten.

Die Polytechnische Oberschule (POS) stellte ab 1959 den grundlegenden Schultyp der DDR dar. Der überwiegende Teil der Kinder wurde mit sechs oder sieben Jahren nach einer ärztlichen Schultauglichkeitsüberprüfung eingeschult. Stichtag hierbei war der 31. Mai; Kinder, die erst nach diesem Tag sechs Jahre alt wurden, kamen in der Regel erst im darauf folgenden Jahr in die Schule. Ausnahmen von dieser Regel (mit dem Stichtag 31. August) waren auf Wunsch der Eltern und mit Zustimmung der Ärztin oder des Arztes, der die Schultauglichkeitsüberprüfung durchführte, möglich. Ein Zurückstufen wegen Entwicklungsverzögerung war selten.

Ab Dezember 1959 gliederte sich die POS in die Unterstufe (1.– 4. Klasse) und die Oberstufe (5.–10. Klasse). Dies wurde mit dem Schulgesetz von 1965 weiter differenziert. Die Gliederung umfasste nun drei Stufen, die Unterstufe (1.–3. Klasse), in der Grundlagen von speziell dafür ausgebildeten Unterstufenlehrern vermittelt wurden, die Mittelstufe (4.–6. Klasse) – ab der 5. Klasse wurde der Fächerkanon um Russisch als erste Fremdsprache und weitere Fächer (ab 5. Klasse: Geschichte, Geographie, Biologie; ab 6. Klasse zusätzlich: Physik) erheblich erweitert – und die Oberstufe 7.–10. Klasse, (nun zusätzlich ab 7. Klasse: Chemie; ab 8. Klasse eine zweite Fremdsprache, in 90% des Unterrichts fiel die Wahl auf Englisch; in Klasse 10 Astronomie), in der der polytechnische Unterricht eine größere Rolle spielte.

Die POS wurde mit schriftlichen Abschlussprüfungen in Russisch, Deutsch, Mathematik und einer Naturwissenschaft (Auswahl zwischen Physik, Chemie und Biologie) sowie einer Sportprüfung und sich anschließenden 2–5 mündlichen Prüfungen beendet. Hier ist zu berücksichtigen, das die Prüfungsaufgaben in allen Schulen auf dem Gebiet der DDR die gleichen waren. Das Abschlusszeugnis der POS entsprach in etwa dem heutigen Realschulabschluss (Mittlere Reife) und wird heute in der Regel auch als solcher anerkannt. Dieser Abschluss berechtigte zur Aufnahme einer Berufsausbildung sowie zum Studium an einer der zahlreichen Fachschulen (entsprechen je nach Ausbildungsrichtung westdeutschen Berufsfachschulen, Fachschulen oder Vorgängereinrichtungen von Fachhochschulen). Das vorzeitige Beenden der POS nach der achten oder seltener nach der neunten Klasse war auf Antrag der Eltern und nach Zustimmung der Schule möglich. Mit den entsprechenden Abgangszeugnissen konnte eine Berufsausbildung in bestimmten Berufen, vorwiegend in den Bereichen Industrieproduktion, Handwerk und Landwirtschaft, absolviert werden, die häufig aber ein Jahr länger dauerte und mit einem Teilfacharbeiterabschluss endete. Ein Abgangszeugnis der 9. Klasse der POS wird heutzutage in der Regel einem Hauptschulabschluss gleichgestellt, ebenso ein Abgangszeugnis der 8. Klasse in Verbindung mit einem darauf folgenden Facharbeiterzeugnis.

Für eine Zulassung zur EOS beziehungsweise Berufsausbildung mit Abitur war eine zweite Fremdsprache notwendig.

An der Erweiterten Oberschule (EOS) à heute das Gymnasium ß konnten Schüler das Abitur ablegen. Sie bestand aus den Klassen 9 bis 12, seit 1983 – abgesehen von den Spezialschulen – nur noch aus den Klassen 11 und 12. In den 1960er Jahren war der Besuch der Erweiterten Oberschule mit einer Berufsausbildung verbunden, für die eine Liste ausgewählter Berufe in Frage kam. Nur eine bestimmte Anzahl der Schüler eines Jahrgangs konnte eine EOS besuchen (7% bis höchstens 10% eines Jahrgangs). Die späteren Abiturienten waren also bis einschließlich Klasse 8 (später 10) vollständig in die POS integriert. Für eine Zulassung zur EOS waren neben den Leistungen der Berufswunsch, eine gewisse politische „Zuverlässigkeit“ und auch die soziale Herkunft der Eltern maßgebend. Die Herkunft aus der „Arbeiterklasse“ war hier zumindest bis Mitte der 1960er Jahre von Vorteil, nach der ersten Generation schwächte sich diese „positive Diskriminierung“ jedoch stetig ab.[1]

Zum Erwerb des Abiturs bestand weiterhin die Möglichkeit der dreijährigen Berufsausbildung mit Abitur, die nach der 10. Klasse eine Berufsausbildung mit weiterem Schulunterricht mit dem Ziel des Ablegens des Abiturs an einer Berufsschule verband. Die Zahl dieser Lehrstellen und die Arten der angebotenen Ausbildungsberufe waren jedoch begrenzt (knapp 5% eines Jahrgangs). Schülern an der EOS wurde eine Ausbildungsbeihilfe (ab 1981 100 Mark in der 11. und 150 Mark in der 12. Klasse) gezahlt während Lehrlinge einer Berufsausbildung mit Abitur eine Ausbildungsvergütung erhielten.

Darüber hinaus gab es an einigen Universitäten und Hochschulen einen ein Jahr dauernden Vorkurs für junge Facharbeiter zum Erwerb der Hochschulreife. Die erworbene Hochschulreife war fachgebunden und berechtigte zum Studium von betriebswirtschaftlichen und technischen Studienrichtungen. Auch ein anschließendes Studium mit dem Berufsziel Lehrer an der POS war möglich. Voraussetzung war, dass die Berufsausbildung fachlich zum Studium passte.

Mit Abitur oder Hochschulreife konnte ein Studium begonnen werden. Voraussetzung für Männer war die Zustimmung des Wehrkreiskommandos. Soweit keine besonderen Gründe dagegen sprachen, war der Wehrdienst vor dem Studium abzuleisten. Grundsätzlich wurde auf eine Ableistung eines dreijährigen Wehrdienstes als Unteroffizier auf Zeit für alle männlichen Studierenden gedrungen. Während des Studiums gab es in der Regel keine Unterbrechungen durch den Wehrdienst, mit Ausnahme eines fünfwöchigen Reservedienstes im Verlauf des 3. oder 4. Semesters. Weil die Begrenzung der Zahl der Studienanfänger über die Zulassung zum Abitur erfolgte, war für jeden Abiturienten ein Studienplatz – wenn auch nicht zwingend in der gewünschten Fachrichtung – vorhanden.

Eine zusätzliche Möglichkeit zum Hochschulzugang bestand in einer vorhergehenden Fachschulausbildung (z. B. zum Ingenieur oder als Krankenpfleger beziehungsweise Krankenschwester).

Vergleichbar zum Abendgymnasium in der Bundesrepublik gab es auch die Möglichkeit, sich auf die Allgemeine Hochschulreife an der Volkshochschule vorzubereiten. Um zum sogenannten Abendabitur zugelassen zu werden bedurfte es der Zustimmung des örtlichen Schulrates.

Eine Sonderrolle im DDR-Schulsystem spielten, vor allem in den Anfangsjahren, die Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten (ABF), die eine besondere Form der Förderung darstellten und zum Abitur führten.

Zur Begabtenförderung gab es ein vielfältiges System an Spezialschulen. Manchmal handelte es sich auch um Spezialklassen, die administrativ einer POS oder einer EOS angeschlossen waren. Bekannt waren die so genannten Russischschulen, die ab der 3. Klasse besucht wurden, sowie die Kinder- und Jugendsportschulen (KJS). Weiter gab es Spezialschulen für Musik, Mathematik, Naturwissenschaften, Elektronik sowie Alte oder Neue Sprachen. Die Spezialschulen begannen in unterschiedlichen Klassenstufen. Einige wenige Spezialklassen hatten wegen des zusätzlichen Unterrichts auch eine 13. Klasse, und für einige Spezialschulen erfolgte keine öffentliche Auswahl, wie für die so genannten Diplomatenschulen mit umfangreichem neu sprachlichen Unterricht. In den in früheren Klassenstufen beginnenden Spezialschulen gab es meist einen fließenden Übergang zur Abiturphase (EOS).

Eine Besonderheit waren die Spezialschulen und Spezialklassen, die einer Universität oder Hochschule angeschlossen waren und als Spezialklassen für Mathematik, Physik oder Chemie oder als Spezialschulen für Musik der Hochbegabtenförderung im mathematisch-naturwissenschaftlichen beziehungsweise im musikalischen Bereich dienten.

Die Volkshochschule war als staatliche Einrichtung in das allgemeine Schulsystem integriert und unterstand seit 1956 dem Ministerium für Volksbildung. Sie wurde zu einer „Abendoberschule für die Werktätigen“ entwickelt, vergab Zeugnisse und unterrichtete nach einem verbindlichen Lehrplan. Hauptaufgabe war dem regulären Schulsystem gleichgestellter Unterricht zum Nachholen von Schulabschlüssen, insbesondere des auf dem ersten Bildungsweg nur sehr begrenzt erreichbaren Abiturs. Es gab besondere Kurse für Schichtarbeiter, die wahlweise vor- oder nachmittags stattfanden. Die Abschlussprüfungen fanden am selben Tag wie an der EOS statt. Ab den 1970er Jahren fand eine Rückkehr zu alten Traditionen statt. Es wurden zunehmend wieder allgemeinbildende Kurse in Fremdsprachen, Naturwissenschaften, auch Kunst und Kultur angeboten. Die überwiegende Veranstaltungsform blieb jedoch der Lehrgang. Finanziert wurde das Angebot vom Staat, Kursgebühren wurden nur in sehr geringer Höhe erhoben (bei schulischen Abschlusskursen 1 Mark, bei anderen Lehrgängen 3 Mark jeweils für 20 Stunden[2]).

Zu den ersten Übungen der Schüler gehörte es, dass sie lernten, beim Eintreten des Lehrers aufzustehen und abzuwarten, bis sie zum Sitzen aufgefordert wurden.

Mitte der 1950er Jahre begann die erste Stunde der Woche mit dem Singen eines Liedes, das oft ein Volkslied war. Grundlage hierfür war noch das vom Verlag Neues Leben Berlin 1952 herausgegebene Liederbuch der Freien Deutschen Jugend. In der Adventszeit begann jeder Unterrichtstag mit einem entsprechenden Lied. Später wurde dies ersetzt, indem zu Beginn jeder Stunde ein vorher benannter Schüler dem Lehrer beim Betreten der Klasse die Bereitschaft der Schüler zum Unterricht gemeldet werden musste („Herr/Frau/Fräulein …, die Klasse … ist zum Unterricht bereit.“). Da die überwiegende Zahl der Schüler in den 1970er Jahren schließlich Pionier bzw. FDJ-ler war, wurde nach dem Betreten des Lehrers der Unterrichtsbeginn neu geregelt. Zum Beginn des Unterrichts erhob sich die Klasse und es wurde der Gruß der Pionierorganisation(Lehrer: „Für Frieden und Sozialismus, seid bereit“! Klasse: „Immer bereit!“) oder der FDJ (Lehrer: „Freundschaft!“ Klasse: „Freundschaft!“) verwendet. Anschließend setzte sich die Klasse wieder.

Die hier dargestellten Unterrichtsbeginne könne von mir nicht bestätigt werden. Ich besuchte von 1966 bis 1976 die POS (drei Schulen wegen Umzug) und in keiner wurde das beschriebene Ritual angewendet. Ja zu Beginn des Unterrichts standen wir auf und begrüßten den Lehrer/Lehrerin mit den Tagesgruß und dann fing der Unterricht an.[*]

Zu Beginn des Schuljahres, zum Ende des Schuljahres und anlässlich spezieller Ereignisse fand ein Appell statt. Da die Informationsmöglichkeiten noch sehr begrenzt waren, wurde bei diesem Anlass auf Besonderheiten im Schulbetrieb hingewiesen, Veränderungen in der Zusammensetzung des Lehrkörpers bekannt gemacht und auf besondere Veranstaltungen verwiesen. Auch besonders auffälliges Verhalten einzelner Schüler wurde benannt und der Schüler/die Schülerin hatte vorzutreten, d. h. er/sie stand vorn vor allen im Blickfeld jedes Schülers neben dem für den Appell verantwortlichen Lehrer.

Alle Schüler trugen zu diesem Anlass bereits ab den 1950er Jahren die Uniform der Pionierorganisation bzw. der FDJ, soweit sie Mitglied waren.

Ein Appell fand meist in der Turnhalle, auf einem Hof oder in der Aula der Schule statt. Alle Klassen marschierten (manchmal auch zu Marschmusik) im Klassenverband ein oder nahmen klassenweise Aufstellung.

Am Ende eines Schuljahres wurden im Rahmen des Appelles auch Leistungsabzeichen, für besondere schulische, sportliche oder politische Leistungen vergeben. Da in der Regel im Juni, anfangs immer am Tag des Kindes, in der Schule ein Sportfest stattfand, wurde die Auszeichnung der besten Sportler des Tages damit verbunden. In den 1960er Jahren und später nutzten Vertreter der Betriebe, die als Mitglieder der Patenbrigaden die Klasse über das Schuljahr begleitet hatten, die Gelegenheit zur Anerkennung solcher Schüler, die oft nicht die Leistungsstärksten waren, aber durch ihr Bemühen bessere Ergebnisse erzielt hatten. Durch die Vielzahl von Patenschaften wurde später dies in die Klassenräume bei der Ausgabe der Zeugnisse verlegt.

In der DDR gab es für die Schüler fünf Notenwerte:

  • 1 = sehr gut
  • 2 = gut
  • 3 = befriedigend
  • 4 = genügend
  • 5 = ungenügend

Auf dem Zeugnis standen neben den Zensuren in den einzelnen Fächern außerdem die so genannten Kopfnoten (Betragen, Ordnung, Fleiß, Mitarbeit und bis 1978 zusätzlich Gesamtverhalten). Weiterhin gab es am Schuljahresende eine ausführliche Beurteilung im Schulzeugnis. Zeugnisse gab es im Schuljahr 1953/54 noch drei Mal im Jahr, im darauffolgenden Zeitabschnitt dann als Halbjahreszeugnis im Februar vor den Winterferien und im Juli zum Schuljahresende vor den Sommerferien. Eine Note 5 bzw. mehrere Noten 4 auf dem Endjahreszeugnis (außer Kopfnoten) schlossen die Versetzung in die nächsthöhere Klasse aus. Die Regel dazu wurde mehrfach geändert. Die Zeugnisse waren von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, dies wurde von den Klassenlehrern nach den Ferien kontrolliert.

Die Zeugnisse bestanden anfangs aus einem beidseitig beschrifteten A5-Blatt. Sie verblieben beim Schüler, mussten aber mit der Unterschrift beider Elternteile zu Beginn des neuen Schuljahres dem Lehrer vorgezeigt werden, der dies im Klassenbuch notierte. Später wurden bis Ende der 1970er Jahre die Zensuren in ein Zeugnisheft im Format A 5 eingetragen: Dies wurde einige Jahre später durch eine Zeugnismappe aus Kunstleder ersetzt. Sie diente jedem Schüler bis zur 10. Klasse zur Aufbewahrung seiner Zeugnisse und verblieb bei ihm, wurde jedoch für die Zeugnisausgabe eingesammelt. In einigen Schulen wurden die Zeugnismappen auch nur zu den Winter- bzw. Sommerferien ausgegeben und danach wieder eingesammelt und im Sekretariat aufbewahrt.

Zum Abschluss der 10. Klasse und zum Abitur gab es ein besonderes Abschlusszeugnis. Für den Abschluss gab es ein Gesamtprädikat, das sich aus den Leistungen innerhalb des Schuljahres und den Leistungen der mündlichen und schriftlichen Prüfungen zusammensetzten: Mit Auszeichnung bestanden, Sehr gut bestanden, Gut bestanden, Befriedigendbestanden, BestandenNicht bestanden. Als zusätzliche Anerkennung konnte für Abschlüsse mit Auszeichnung die Lessing-Medaille in Gold (alle Fächer mit Benotung 1) oder Silber (höchstens zwei Fächer mit der Benotung 2) verliehen werden. Die Gesamtnote konnte nur zwei Noten besser sein als die schlechteste Teilnote und nur um eine Note besser als die schlechteste Bewertung in einem Hauptfach. Diese Bewertungskriterien änderten sich aber von Zeit zu Zeit.

Ein Unterrichtstag bestand in den späteren Schuljahren aus durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden. Bis Schuljahr 1989/1990 war der Sonnabend regulärer Schultag, allerdings wurden nur zwei bis drei Unterrichtsstunden in den unteren und nicht mehr als fünf Unterrichtsstunden in den höheren Klassenstufen unterrichtet. Ab der 7. Klasse gab es an einigen Wochentagen ein bis zwei zusätzliche Unterrichtsstunden als „nullte Stunde“ (also ggf. schon um 7 Uhr oder früher) oder am Nachmittag. Fakultativer Unterricht fand z. B. häufig in diesen Stunden statt, um die Teilnahme von Schülern verschiedener Parallelklassen zu ermöglichen. Unterrichtsende war am frühen Nachmittag zwischen 13 und 14 Uhr, die genauen Zeiten waren vom Schuljahr und der Anzahl der Unterrichtsstunden abhängig.

Die Ferientermine waren DDR-weit einheitlich. Das Schuljahr begann am 1. September bzw. ein bis zwei Tage später, wenn dieser auf ein Wochenende fiel. Für Schulanfänger war der Beginn meist am Montag nach dem 1. September, da das Wochenende vorher für die Schulanfangsfeier genutzt wurde. Folgende Ferientermine waren üblich:[8]

  • eine Woche Herbstferien (Mitte Oktober)
  • die Tage zwischen Weihnachten und Jahreswechsel
  • drei Wochen Winterferien (Februar)
  • eine Woche Frühlingsferien (Mitte Mai)
  • acht Wochen Sommerferien (letzter Schultag war der erste Freitag im Juli) zum Abschluss des Schuljahres

Nach dem Unterricht gab es die Möglichkeit, in Arbeitsgemeinschaften zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Arbeitsgemeinschaften gab es auf vielen Gebieten, zum Beispiel Elektronik, Sprachen, Mathematik, Gesundheit, Biologie, Chemie, Sport, Musik, Chor und andere. Meist wurden sie von Lehrern geleitet, einige auch von Eltern, Mitgliedern der Patenbrigade oder von der Pionierorganisation.

[*] persönliche Anmerkung von Roland Loeckelt bei der Zusammenstellung des

Artikels.

Bildungswesen in der DDR

Bildungswesen in der DDR

Quelle dieses Artikels ist Wikipedia

 

Zur Einleitung folgende Bemerkungen, bevor es um die einzelnen Stufen

des Bildungssystems geht.

Das Bildungssystem in der DDR wurde im Jahr 1946 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) mit dem Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule als Einheitsschule eingeführt.

Das Bildungssystem wurde zweimal grundlegend reformiert. 1959 wurde mit dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens die Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule (POS) als einheitlicher Schultyp für alle Schüler eingeführt. Die Festlegungen des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem von 1965 bestimmten das Schulsystem der DDR bis zu ihrem Ende.

Das Bildungsmonopol hatte in der DDR der Staat. Das zentral organisierte Bildungswesen unterstand damit der SED. Es gab, bis auf eine Ausnahme (Katholische Theresien Schule Berlin-Weißensee), keine staatlich anerkannten privaten Schulen.

Das staatliche Bildungssystem hatte neben der Wissensvermittlung die Aufgabe der politisch-ideologischen Erziehung. An die 185.000 am Ende der DDR dort tätigen Lehrer wurden daher neben den fachlichen auch politische Anforderungen gestellt.

Das Bildungsgesetz von 1965 formulierte das Ziel, „allseitig und harmonisch entwickelte sozialistische Persönlichkeiten“ heranzubilden. Auf einer hohen Allgemeinbildung für alle Jugendlichen, die die POS -> heute in Grund.- Haupt .- und Real/Gesamtschule geteilt <-vermitteln sollte, baute die Spezialbildung auf, die in Facharbeiterausbildungen, Erweiterten Oberschulen (EOS) -> heute das Gymnasium <- und Spezialschulen, Studieneinrichtungen wie Fach- und Ingenieurschulen sowie Hochschulen und Universitäten und verschiedenen Weiterbildungen erfolgte.

Die an der POS vermittelte Allgemeinbildung war stark naturwissenschaftlich-technisch ausgerichtet. Eine Besonderheit war der Polytechnische Unterricht, der frühzeitig eine enge Verbindung zur Arbeitswelt schaffen sollte und die Schüler mit der „sozialistischen Produktion“ vertraut machen sollte. Auch in weiterführenden Bildungseinrichtungen wurde eine Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung, von Lernen und produktiver Tätigkeit angestrebt.

Ein wichtiger Grundsatz des Bildungssystems der DDR war die „Einheit von Bildung und Erziehung“. Wobei hier mit Erziehung auch und vor allen das Verhalten der Jugend beeinflusst werden sollte, wie Ordnung, Fleiß, Betragen -> die sogenannten Kopfnoten <-. Dabei wurde das Augenmerk auf das Grüßen, das benutzen der Worte BITTE/DANKE, das vollständige anfertigen der Hausaufgaben, das vollständige mitbringen der Unterrichtsmaterialien und das allgemeine respektvolles Verhalten untereinander gelegt. Die Kinder und Jugendlichen sollten zu vollwertigen Mitgliedern der „sozialistischen Gesellschaft“ werden und sich mit dem Staat identifizieren. Das gesamte Schulsystem war stark ideologisiert und ab 1978 militarisiert. Das ideologische System der DDR durchzog die Inhalte mehrerer Schulfächer. Wehrerziehung war, ab 1978 auch als spezifischer Wehrunterricht, Teil der schulischen Bildung. Von den Schülern wurde Engagement im Sinne des Gesellschaftssystems der DDR erwartet. Auch die Freizeitgestaltung an den Schulen durch die Pionierorganisation Ernst Thälmann und die Freie Deutsche Jugend war überwiegend ideologisch ausgerichtet. Hier wurde aber auch viel wert auf das Fördern der Einzelnen im Kollektiv gelegt, so dass die Klasse ein relativ ausgeglichenes Leistungsniveau hatte. Lernpatenschaften, Timurdienste – jeden Tag eine gute Tat -.

Für den Zugang zu allen weiterführenden Bildungseinrichtungen waren neben den fachlichen Voraussetzungen in unterschiedlichem Maße auch politische Kriterien wie das „gesellschaftliche Engagement“ der Schüler, später auch die Verpflichtung der Jungen zu einem längeren Dienst in der NVA, der Beruf der Eltern oder eine Mitgliedschaft in Massenorganisationen oder gar der SED entscheidend.

Im Vorschulbereich wurde die Gliederung Kinderkrippe und Kindergarten eingeführt

Heute nur noch Kita .

Die Aufsicht über das Krippenwesen lag beim Gesundheitsministerium, die Krippen gehörten aber zum Schulsystem. Die Kinderkrippe nahm Kinder im Alter von wenigen Wochen bis zum 3. Lebensjahr auf. Für die Mütter galt es eine Schutzzeit einzuhalten, bevor die Kinder werktags in die Krippe gegeben werden durften, um die Mutter-Kind-Bindung der ersten fünf bis sechs Lebenswochen nicht zu beschädigen oder zu zerstören.

Hauptaufgabe der Krippen war die Pflege der Kinder. Die medizinische Betreuung und Überwachung war sehr gut ausgebaut und umfasste regelmäßige unterschiedliche Untersuchungen, sowohl zur körperlichen als auch zur psychischen und kognitiven Entwicklung der Kinder. Etwaige sprachliche oder psychomotorische Störungen wurden frühzeitig von Logopäden bzw. Fachärzten behandelt. Des Weiteren kümmerte sich die Kinderkrippe um den völlig lückenlosen Impfschutz; das Ablehnen von Impfungen durch die Eltern war nicht möglich.

In den Krippen begann bereits die pädagogische Frühförderung der Kinder. Seit den 1960er Jahren erfolgte die Arbeit daher nach einem staatlichen Erziehungsplan namens „Pädagogische Aufgaben und Arbeitsweise in Krippen“, vergleichbar mit dem staatlichen „Bildungs- und Erziehungsplan“ für die Kindergärten. Gewöhnung der Kinder an einen festen, regelmäßigen Tagesablauf, systematische geistige Beschäftigung beginnend mit der Vollendung des 1. Lebensjahres, viel Sport und Bewegung an der frischen Luft, das Trockensein vor dem Ende des 2. Lebensjahres, intelligenzprägendes Spielen, Musizieren, Malen u.v.m. stand im Mittelpunkt der täglichen Erziehung der Kinder. Das Erlernen eines höflichen, gewaltlosen Umgangs, gegenseitiges Helfen, Anstandsformen, das Einhalten von Regeln und das gemeinsame Bestreiten des Tages waren wichtige Elemente der Krippenbetreuung und zielten auf Anpassung des zwischenmenschlichen Verhaltens an die Normen des Kollektivs.

Die Kinderkrippen folgten dem Grundsatz der Tagesschule, hatten also ganztägig geöffnet, in der Regel 6 Uhr bis 18 Uhr, bisweilen auch bis 19 Uhr. In vielen Städten wurden Wochenkrippen eingerichtet, in denen die Kinder je nach den Umständen (zum Beispiel bei Erkrankung der alleinstehenden Mutter oder für Schichtarbeiter) für die Werktage, aber teilweise auch für ständig aufgenommen wurden.

Die Krippengebühr je Kind betrug monatlich 27,50 Mark der DDR. In den 1980er Jahren bestanden für 80 % der Kinder Krippenplätze, in einigen Großstadtgebieten sogar für 99 %. Das Betreuungsverhältnis lag bei 1:5, 3 Säuglingsschwestern bzw. Krippenerzieherinnen kümmerten sich um 15 Kinder. Da im Regelfall einige Kinder nicht jeden Tag in der Einrichtung waren, war die Zahl der gemeldeten Kinder oft weitaus höher.

Die Berufsbilder Säuglingsschwester und Kinderkrippenerzieherin waren traditionell – wie alle erzieherisch-pädagogischen Berufe in der DDR – akademische Berufe und erforderten ein mehrjähriges Fachschulstudium.

Der Kindergarten betreute Kinder vom vierten Lebensjahr an und hatte den Auftrag, die

Kinder bis zur Schulreife zu fördern. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland hatten,

damit die Kindergartenerzieherinnen einen eindeutig definierten Bildungsauftrag und waren

konsequenterweise dem Ministerium für Volksbildung unterstellt. Im Kindergarten wurden

den Kindern die einfache Mengenlehre (Rechnen mit Rechenstäbchen im Zahlenraum bis

10), Malen, Singen und bildnerisches Gestalten (beispielsweise Kneten) beigebracht, die

Kinder machten erste Schreibversuche. Die Bildung im Kindergarten enthielt auch bereits

staatsbürgerliche Elemente und begann bereits mit einer politischen Erziehung im Sinne des

Sozialismus. Vereinzelt gab es jedoch auch konfessionelle Kindergärten.

Die Polytechnische Oberschule (POS) stellte ab 1959 den grundlegenden Schultyp der DDR dar. Der überwiegende Teil der Kinder wurde mit sechs oder sieben Jahren nach einer ärztlichen Schultauglichkeitsüberprüfung eingeschult. Stichtag hierbei war der 31. Mai; Kinder, die erst nach diesem Tag sechs Jahre alt wurden, kamen in der Regel erst im darauf folgenden Jahr in die Schule. Ausnahmen von dieser Regel (mit dem Stichtag 31. August) waren auf Wunsch der Eltern und mit Zustimmung der Ärztin oder des Arztes, der die Schultauglichkeitsüberprüfung durchführte, möglich. Ein Zurückstufen wegen Entwicklungsverzögerung war selten.

Ab Dezember 1959 gliederte sich die POS in die Unterstufe (1.– 4. Klasse) und die Oberstufe (5.–10. Klasse). Dies wurde mit dem Schulgesetz von 1965 weiter differenziert. Die Gliederung umfasste nun drei Stufen, die Unterstufe (1.–3. Klasse), in der Grundlagen von speziell dafür ausgebildeten Unterstufenlehrern vermittelt wurden, die Mittelstufe (4.–6. Klasse) – ab der 5. Klasse wurde der Fächerkanon um Russisch als erste Fremdsprache und weitere Fächer (ab 5. Klasse: Geschichte, Geographie, Biologie; ab 6. Klasse zusätzlich: Physik) erheblich erweitert – und die Oberstufe 7.–10. Klasse, (nun zusätzlich ab 7. Klasse: Chemie; ab 8. Klasse eine zweite Fremdsprache, in 90% des Unterrichts fiel die Wahl auf Englisch; in Klasse 10 Astronomie), in der der polytechnische Unterricht eine größere Rolle spielte.

Die POS wurde mit schriftlichen Abschlussprüfungen in Russisch, Deutsch, Mathematik und einer Naturwissenschaft (Auswahl zwischen Physik, Chemie und Biologie) sowie einer Sportprüfung und sich anschließenden 2–5 mündlichen Prüfungen beendet. Hier ist zu berücksichtigen, das die Prüfungsaufgaben in allen Schulen auf dem Gebiet der DDR die gleichen waren. Das Abschlusszeugnis der POS entsprach in etwa dem heutigen Realschulabschluss (Mittlere Reife) und wird heute in der Regel auch als solcher anerkannt. Dieser Abschluss berechtigte zur Aufnahme einer Berufsausbildung sowie zum Studium an einer der zahlreichen Fachschulen (entsprechen je nach Ausbildungsrichtung westdeutschen Berufsfachschulen, Fachschulen oder Vorgängereinrichtungen von Fachhochschulen). Das vorzeitige Beenden der POS nach der achten oder seltener nach der neunten Klasse war auf Antrag der Eltern und nach Zustimmung der Schule möglich. Mit den entsprechenden Abgangszeugnissen konnte eine Berufsausbildung in bestimmten Berufen, vorwiegend in den Bereichen Industrieproduktion, Handwerk und Landwirtschaft, absolviert werden, die häufig aber ein Jahr länger dauerte und mit einem Teilfacharbeiterabschluss endete. Ein Abgangszeugnis der 9. Klasse der POS wird heutzutage in der Regel einem Hauptschulabschluss gleichgestellt, ebenso ein Abgangszeugnis der 8. Klasse in Verbindung mit einem darauf folgenden Facharbeiterzeugnis.

Für eine Zulassung zur EOS beziehungsweise Berufsausbildung mit Abitur war eine zweite Fremdsprache notwendig.

An der Erweiterten Oberschule (EOS) à heute das Gymnasium ß konnten Schüler das Abitur ablegen. Sie bestand aus den Klassen 9 bis 12, seit 1983 – abgesehen von den Spezialschulen – nur noch aus den Klassen 11 und 12. In den 1960er Jahren war der Besuch der Erweiterten Oberschule mit einer Berufsausbildung verbunden, für die eine Liste ausgewählter Berufe in Frage kam. Nur eine bestimmte Anzahl der Schüler eines Jahrgangs konnte eine EOS besuchen (7% bis höchstens 10% eines Jahrgangs). Die späteren Abiturienten waren also bis einschließlich Klasse 8 (später 10) vollständig in die POS integriert. Für eine Zulassung zur EOS waren neben den Leistungen der Berufswunsch, eine gewisse politische „Zuverlässigkeit“ und auch die soziale Herkunft der Eltern maßgebend. Die Herkunft aus der „Arbeiterklasse“ war hier zumindest bis Mitte der 1960er Jahre von Vorteil, nach der ersten Generation schwächte sich diese „positive Diskriminierung“ jedoch stetig ab.[1]

Zum Erwerb des Abiturs bestand weiterhin die Möglichkeit der dreijährigen Berufsausbildung mit Abitur, die nach der 10. Klasse eine Berufsausbildung mit weiterem Schulunterricht mit dem Ziel des Ablegens des Abiturs an einer Berufsschule verband. Die Zahl dieser Lehrstellen und die Arten der angebotenen Ausbildungsberufe waren jedoch begrenzt (knapp 5% eines Jahrgangs). Schülern an der EOS wurde eine Ausbildungsbeihilfe (ab 1981 100 Mark in der 11. und 150 Mark in der 12. Klasse) gezahlt während Lehrlinge einer Berufsausbildung mit Abitur eine Ausbildungsvergütung erhielten.

Darüber hinaus gab es an einigen Universitäten und Hochschulen einen ein Jahr dauernden Vorkurs für junge Facharbeiter zum Erwerb der Hochschulreife. Die erworbene Hochschulreife war fachgebunden und berechtigte zum Studium von betriebswirtschaftlichen und technischen Studienrichtungen. Auch ein anschließendes Studium mit dem Berufsziel Lehrer an der POS war möglich. Voraussetzung war, dass die Berufsausbildung fachlich zum Studium passte.

Mit Abitur oder Hochschulreife konnte ein Studium begonnen werden. Voraussetzung für Männer war die Zustimmung des Wehrkreiskommandos. Soweit keine besonderen Gründe dagegen sprachen, war der Wehrdienst vor dem Studium abzuleisten. Grundsätzlich wurde auf eine Ableistung eines dreijährigen Wehrdienstes als Unteroffizier auf Zeit für alle männlichen Studierenden gedrungen. Während des Studiums gab es in der Regel keine Unterbrechungen durch den Wehrdienst, mit Ausnahme eines fünfwöchigen Reservedienstes im Verlauf des 3. oder 4. Semesters. Weil die Begrenzung der Zahl der Studienanfänger über die Zulassung zum Abitur erfolgte, war für jeden Abiturienten ein Studienplatz – wenn auch nicht zwingend in der gewünschten Fachrichtung – vorhanden.

Eine zusätzliche Möglichkeit zum Hochschulzugang bestand in einer vorhergehenden Fachschulausbildung (z. B. zum Ingenieur oder als Krankenpfleger beziehungsweise Krankenschwester).

Vergleichbar zum Abendgymnasium in der Bundesrepublik gab es auch die Möglichkeit, sich auf die Allgemeine Hochschulreife an der Volkshochschule vorzubereiten. Um zum sogenannten Abendabitur zugelassen zu werden bedurfte es der Zustimmung des örtlichen Schulrates.

Eine Sonderrolle im DDR-Schulsystem spielten, vor allem in den Anfangsjahren, die Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten (ABF), die eine besondere Form der Förderung darstellten und zum Abitur führten.

Zur Begabtenförderung gab es ein vielfältiges System an Spezialschulen. Manchmal handelte es sich auch um Spezialklassen, die administrativ einer POS oder einer EOS angeschlossen waren. Bekannt waren die so genannten Russischschulen, die ab der 3. Klasse besucht wurden, sowie die Kinder- und Jugendsportschulen (KJS). Weiter gab es Spezialschulen für Musik, Mathematik, Naturwissenschaften, Elektronik sowie Alte oder Neue Sprachen. Die Spezialschulen begannen in unterschiedlichen Klassenstufen. Einige wenige Spezialklassen hatten wegen des zusätzlichen Unterrichts auch eine 13. Klasse, und für einige Spezialschulen erfolgte keine öffentliche Auswahl, wie für die so genannten Diplomatenschulen mit umfangreichem neu sprachlichen Unterricht. In den in früheren Klassenstufen beginnenden Spezialschulen gab es meist einen fließenden Übergang zur Abiturphase (EOS).

Eine Besonderheit waren die Spezialschulen und Spezialklassen, die einer Universität oder Hochschule angeschlossen waren und als Spezialklassen für Mathematik, Physik oder Chemie oder als Spezialschulen für Musik der Hochbegabtenförderung im mathematisch-naturwissenschaftlichen beziehungsweise im musikalischen Bereich dienten.

Die Volkshochschule war als staatliche Einrichtung in das allgemeine Schulsystem integriert und unterstand seit 1956 dem Ministerium für Volksbildung. Sie wurde zu einer „Abendoberschule für die Werktätigen“ entwickelt, vergab Zeugnisse und unterrichtete nach einem verbindlichen Lehrplan. Hauptaufgabe war dem regulären Schulsystem gleichgestellter Unterricht zum Nachholen von Schulabschlüssen, insbesondere des auf dem ersten Bildungsweg nur sehr begrenzt erreichbaren Abiturs. Es gab besondere Kurse für Schichtarbeiter, die wahlweise vor- oder nachmittags stattfanden. Die Abschlussprüfungen fanden am selben Tag wie an der EOS statt. Ab den 1970er Jahren fand eine Rückkehr zu alten Traditionen statt. Es wurden zunehmend wieder allgemeinbildende Kurse in Fremdsprachen, Naturwissenschaften, auch Kunst und Kultur angeboten. Die überwiegende Veranstaltungsform blieb jedoch der Lehrgang. Finanziert wurde das Angebot vom Staat, Kursgebühren wurden nur in sehr geringer Höhe erhoben (bei schulischen Abschlusskursen 1 Mark, bei anderen Lehrgängen 3 Mark jeweils für 20 Stunden[2]).

Zu den ersten Übungen der Schüler gehörte es, dass sie lernten, beim Eintreten des Lehrers aufzustehen und abzuwarten, bis sie zum Sitzen aufgefordert wurden.

Mitte der 1950er Jahre begann die erste Stunde der Woche mit dem Singen eines Liedes, das oft ein Volkslied war. Grundlage hierfür war noch das vom Verlag Neues Leben Berlin 1952 herausgegebene Liederbuch der Freien Deutschen Jugend. In der Adventszeit begann jeder Unterrichtstag mit einem entsprechenden Lied. Später wurde dies ersetzt, indem zu Beginn jeder Stunde ein vorher benannter Schüler dem Lehrer beim Betreten der Klasse die Bereitschaft der Schüler zum Unterricht gemeldet werden musste („Herr/Frau/Fräulein …, die Klasse … ist zum Unterricht bereit.“). Da die überwiegende Zahl der Schüler in den 1970er Jahren schließlich Pionier bzw. FDJ-ler war, wurde nach dem Betreten des Lehrers der Unterrichtsbeginn neu geregelt. Zum Beginn des Unterrichts erhob sich die Klasse und es wurde der Gruß der Pionierorganisation(Lehrer: „Für Frieden und Sozialismus, seid bereit“! Klasse: „Immer bereit!“) oder der FDJ (Lehrer: „Freundschaft!“ Klasse: „Freundschaft!“) verwendet. Anschließend setzte sich die Klasse wieder.

Die hier dargestellten Unterrichtsbeginne könne von mir nicht bestätigt werden. Ich besuchte von 1966 bis 1976 die POS (drei Schulen wegen Umzug) und in keiner wurde das beschriebene Ritual angewendet. Ja zu Beginn des Unterrichts standen wir auf und begrüßten den Lehrer/Lehrerin mit den Tagesgruß und dann fing der Unterricht an.[*]

Zu Beginn des Schuljahres, zum Ende des Schuljahres und anlässlich spezieller Ereignisse fand ein Appell statt. Da die Informationsmöglichkeiten noch sehr begrenzt waren, wurde bei diesem Anlass auf Besonderheiten im Schulbetrieb hingewiesen, Veränderungen in der Zusammensetzung des Lehrkörpers bekannt gemacht und auf besondere Veranstaltungen verwiesen. Auch besonders auffälliges Verhalten einzelner Schüler wurde benannt und der Schüler/die Schülerin hatte vorzutreten, d. h. er/sie stand vorn vor allen im Blickfeld jedes Schülers neben dem für den Appell verantwortlichen Lehrer.

Alle Schüler trugen zu diesem Anlass bereits ab den 1950er Jahren die Uniform der Pionierorganisation bzw. der FDJ, soweit sie Mitglied waren.

Ein Appell fand meist in der Turnhalle, auf einem Hof oder in der Aula der Schule statt. Alle Klassen marschierten (manchmal auch zu Marschmusik) im Klassenverband ein oder nahmen klassenweise Aufstellung.

Am Ende eines Schuljahres wurden im Rahmen des Appelles auch Leistungsabzeichen, für besondere schulische, sportliche oder politische Leistungen vergeben. Da in der Regel im Juni, anfangs immer am Tag des Kindes, in der Schule ein Sportfest stattfand, wurde die Auszeichnung der besten Sportler des Tages damit verbunden. In den 1960er Jahren und später nutzten Vertreter der Betriebe, die als Mitglieder der Patenbrigaden die Klasse über das Schuljahr begleitet hatten, die Gelegenheit zur Anerkennung solcher Schüler, die oft nicht die Leistungsstärksten waren, aber durch ihr Bemühen bessere Ergebnisse erzielt hatten. Durch die Vielzahl von Patenschaften wurde später dies in die Klassenräume bei der Ausgabe der Zeugnisse verlegt.

In der DDR gab es für die Schüler fünf Notenwerte:

  • 1 = sehr gut
  • 2 = gut
  • 3 = befriedigend
  • 4 = genügend
  • 5 = ungenügend

Auf dem Zeugnis standen neben den Zensuren in den einzelnen Fächern außerdem die so genannten Kopfnoten (Betragen, Ordnung, Fleiß, Mitarbeit und bis 1978 zusätzlich Gesamtverhalten). Weiterhin gab es am Schuljahresende eine ausführliche Beurteilung im Schulzeugnis. Zeugnisse gab es im Schuljahr 1953/54 noch drei Mal im Jahr, im darauffolgenden Zeitabschnitt dann als Halbjahreszeugnis im Februar vor den Winterferien und im Juli zum Schuljahresende vor den Sommerferien. Eine Note 5 bzw. mehrere Noten 4 auf dem Endjahreszeugnis (außer Kopfnoten) schlossen die Versetzung in die nächsthöhere Klasse aus. Die Regel dazu wurde mehrfach geändert. Die Zeugnisse waren von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, dies wurde von den Klassenlehrern nach den Ferien kontrolliert.

Die Zeugnisse bestanden anfangs aus einem beidseitig beschrifteten A5-Blatt. Sie verblieben beim Schüler, mussten aber mit der Unterschrift beider Elternteile zu Beginn des neuen Schuljahres dem Lehrer vorgezeigt werden, der dies im Klassenbuch notierte. Später wurden bis Ende der 1970er Jahre die Zensuren in ein Zeugnisheft im Format A 5 eingetragen: Dies wurde einige Jahre später durch eine Zeugnismappe aus Kunstleder ersetzt. Sie diente jedem Schüler bis zur 10. Klasse zur Aufbewahrung seiner Zeugnisse und verblieb bei ihm, wurde jedoch für die Zeugnisausgabe eingesammelt. In einigen Schulen wurden die Zeugnismappen auch nur zu den Winter- bzw. Sommerferien ausgegeben und danach wieder eingesammelt und im Sekretariat aufbewahrt.

Zum Abschluss der 10. Klasse und zum Abitur gab es ein besonderes Abschlusszeugnis. Für den Abschluss gab es ein Gesamtprädikat, das sich aus den Leistungen innerhalb des Schuljahres und den Leistungen der mündlichen und schriftlichen Prüfungen zusammensetzten: Mit Auszeichnung bestanden, Sehr gut bestanden, Gut bestanden, Befriedigendbestanden, BestandenNicht bestanden. Als zusätzliche Anerkennung konnte für Abschlüsse mit Auszeichnung die Lessing-Medaille in Gold (alle Fächer mit Benotung 1) oder Silber (höchstens zwei Fächer mit der Benotung 2) verliehen werden. Die Gesamtnote konnte nur zwei Noten besser sein als die schlechteste Teilnote und nur um eine Note besser als die schlechteste Bewertung in einem Hauptfach. Diese Bewertungskriterien änderten sich aber von Zeit zu Zeit.

Ein Unterrichtstag bestand in den späteren Schuljahren aus durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden. Bis Schuljahr 1989/1990 war der Sonnabend regulärer Schultag, allerdings wurden nur zwei bis drei Unterrichtsstunden in den unteren und nicht mehr als fünf Unterrichtsstunden in den höheren Klassenstufen unterrichtet. Ab der 7. Klasse gab es an einigen Wochentagen ein bis zwei zusätzliche Unterrichtsstunden als „nullte Stunde“ (also ggf. schon um 7 Uhr oder früher) oder am Nachmittag. Fakultativer Unterricht fand z. B. häufig in diesen Stunden statt, um die Teilnahme von Schülern verschiedener Parallelklassen zu ermöglichen. Unterrichtsende war am frühen Nachmittag zwischen 13 und 14 Uhr, die genauen Zeiten waren vom Schuljahr und der Anzahl der Unterrichtsstunden abhängig.

Die Ferientermine waren DDR-weit einheitlich. Das Schuljahr begann am 1. September bzw. ein bis zwei Tage später, wenn dieser auf ein Wochenende fiel. Für Schulanfänger war der Beginn meist am Montag nach dem 1. September, da das Wochenende vorher für die Schulanfangsfeier genutzt wurde. Folgende Ferientermine waren üblich:[8]

  • eine Woche Herbstferien (Mitte Oktober)
  • die Tage zwischen Weihnachten und Jahreswechsel
  • drei Wochen Winterferien (Februar)
  • eine Woche Frühlingsferien (Mitte Mai)
  • acht Wochen Sommerferien (letzter Schultag war der erste Freitag im Juli) zum Abschluss des Schuljahres

Nach dem Unterricht gab es die Möglichkeit, in Arbeitsgemeinschaften zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Arbeitsgemeinschaften gab es auf vielen Gebieten, zum Beispiel Elektronik, Sprachen, Mathematik, Gesundheit, Biologie, Chemie, Sport, Musik, Chor und andere. Meist wurden sie von Lehrern geleitet, einige auch von Eltern, Mitgliedern der Patenbrigade oder von der Pionierorganisation.

[*] persönliche Anmerkung von Roland Loeckelt bei der Zusammenstellung des

Artikels.