Die Zivilverteidigung der DDR

Die Zivilverteidigung der DDR war Bestandteil der Landesverteidigung der DDR. Sie entwickelte sich aus dem Luftschutz heraus. Dessen Aufbau begann mit der Verabschiedung des Gesetzes über den Luftschutz der DDR am 11.02.1958( Tag der Zivilverteidigung).

Die Aufgaben und Verantwortlichkeit waren im Gesetz über die Zivilverteidigung vom 13.10.1978 festgelegt.

Die Zivilverteidigung diente dem Schutz der Bevölkerung, der lebensnotwendigen Einrichtungen und der kulturellen Werte vor den Folgen von Katastrophen und Angriffen von Außen. Sie bereitete Schutzmaßnahmen vor. Verantwortliche wurden eingesetzt und die Bevölkerung eingebunden. Der Einsatz von Kräften zur Rettung und Bergung, sowie Instandsetzungsarbeiten im Katastrophen- und Kriegsfall. Einsatzkräfte waren berufstätige(in der DDR „Werktätige“ genannt), die neben ihrer Berufstätigkeit ehrenamtlich in der Zivilverteidigung tätig waren. In bestimmten Bereichen der Zivilverteidigung arbeiteten auch Uniformierte, deren Dienst der Ableistung des Wehrdienstes entsprach.

Der Minister für nationale Verteidigung führte die Zivilverteidigung über den Leiter der Zivilverteidigung der DDR. Die Minister(mit Ausnahme der bewaffneten Organe), die Vorsitzenden der örtlichen Räte, die Leiter der Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, sowie die Vorsitzenden der Genossenschaften waren die Leiter der Zivilverteidigung in ihrem Verantwortungsbereich. Als Führungskräfte waren ihnen Stäbe der Zivilverteidigung unterstellt. Die Leiter der Zivilverteidigung arbeiten eng mit den gesellschaftlichen Organisationen zusammen.

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