
Symbolbild
Bildquelle: „Ärzte-Zeitung“, Bild ist entsprechend verlinkt
Ich schreibe nur über eigene Erlebnisse und Erfahrungen, welche ich auf meiner Vollzugsabteilung hatte.
Arbeitszeiten JH .
Operativer Aufsichtsdienst
8 Stundendienst, Dienstbeginn jeweils um 06:00 Uhr, 14:00 Uhr und 22:00 Uhr.
Erzieher
8 Stundendienst, Dienstbeginn jeweils um 04:00, 06:00 Uhr, 08:00 Uhr, 10:00 Uhr, 12:00 Uhr, 14:00 Uhr und 15:00 Uhr
Jugendliche (Strafgefangene)
8 Stunden Arbeitszeit jeweils von 06:00 Uhr, 14:00 Uhr und 22:00 Uhr
6 Stunden Schulzeit (Allgemeinbildung und/oder Lehrausbildung)
Die Unterschiede aus dem Beginn der Arbeitszeiten begründeten sich zum einem aus dem Bildungsniveau der Jugendlichen und der Haftzeit. Zum anderen aus dem Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten des jeweiligen Jugendhauses.
Der Vollzug der Strafe mit Freiheitsentzug wurde bei jugendlichen Strafgefangenen in Erziehungsgruppen vollzogen. Einzelunterbringung erfolgte nur im Ausnahmefall – Freizeitarrest, Arrest oder aus medizinischen Gründen.
Die Verwahrräume waren getrennt in Tages- und Schlafräume.
Belegung und Ausstattung richtete sich nach der Bausubstanz.
Ausstattung Tagesraum: 4 Schränke á 20 Einlagefächer, 1 Besenschrank, 4 Tische und 24 Stühle.
Ausstattung Schlafraum: 24 Betten.
Tages- und Schlafräume befanden sich auf verschiedenen Etagen.
Gruppenstärke variierte zwischen 12 und 24 Jugendliche.
Je ein Erzieher, ein Lehrer und ein Lehrmeister waren für eine Erziehungsgruppe zuständig. Wachtmeister des operativen Aufsichtsdienstes konnten hinzugezogen werden. Den „Hut“ hatte der Erzieher auf.
Erfahrungswert: Besser war es die Jugendlichen sinnvoll zu beschäftigen, als durch Jugendliche (durch Verstöße gegen die Hausordnung) beschäftigt zu werden.
Tagesablaufplan (Mo.-Fr.)
03:45 Uhr Wecken Frühschichtgruppen
04:00 Uhr Aufschluss der Frühschichtgruppen
05:00 Uhr Frühstück der Frühschichtgruppen
05:30 Uhr Übergabe Frühschichtgruppen an Arbeitskommandos
05:45 Uhr Wecken der Schulgruppen
06:00 Uhr Aufschluss der Schulgruppen
06:15 Uhr Übernahme Nachtschichtgruppen von Arbeitskommandos
06:25 Uhr Frühstück der Nachtschichtgruppen
07:00 Uhr Frühstück der Schulgruppen
07:25 Uhr Übergabe der Schulgruppen
07:30 Uhr Wecken der Spätschichtgruppen
07:35 Uhr Einschluss der Nachtschichtgruppen
07:45 Uhr Aufschluss der Spätschichtgruppen
08:45 Uhr Frühstück der Spätschichtgruppen
09:10 Uhr Aufenthalt im Freien (Spätschichtgruppen)
10:15 Uhr Gruppenstunde
11:30 Uhr Arztvorführung
12:00 Uhr Absicherung Mittagessen der Schulgruppen
13:00 Uhr Mittagessen der Spätschichtgruppen
13:30 Uhr Übergabe Spätschichtgruppen
13:35 Uhr Übernahme Schulgruppen
14:20 Uhr Übernahme Frühschichtgruppen
14:30 Uhr Mittagessen der Frühschichtgruppen
15:00 Uhr Gruppenstunde
16:00 Uhr Aufschluss Nachtschichtgruppen
17:00 Uhr Aufenthalt im Freien (Frühschicht-, Nachtschicht- und Schulgruppen)
18:00 Uhr Abendessen (Nachtschichtgruppen zusätzlich warm)
19:00 Uhr Arztvorführung
20:00 Uhr Einschluss Frühschicht- und Schulgruppen; Gruppenstunde Nachtschichtgruppen
21:30 Uhr Übergabe Nachtschichtgruppen
22:20 Uhr Übernahme Spätschichtgruppen
23:00 Uhr Einschluss Spätschichtgruppen
Erinnerungen an Schichtarbeit im operativen Aufsichtsdienst als Owm.d.SV, Hwm.d.SV und Mstr.d.SV
Es war üblich 15 min. vor Dienstbeginn auf der Vollzugsabteilung zwecks Übergabe zu sein.
Frühdienst (06.00 bis 14.00 Uhr)
05.30 Uhr passieren der Wache und Schlüsselempfang gegen Schlüsselkarte. Ca. 5 min. später Betreten des Verwahrhauses. Der Geruch, der einen empfing war „wie ein Schlag in die Magengrube“. Hoch in die 4. Etage. Vervollständigung der Ausrüstung, Führungskette und Schlagstock – lang. Informationsaustauch mit Nachtdienst und Abstimmung des Zusammenwirkens sowie der zusätzlich anliegenden Aufgaben mit dem diensthabenden Erzieher. Aufschluss der Schlafräume der Schulgruppen mit zweiten Genossen. Einer schließt, einer sichert. Zählung. Jugendliche rücken auf Tagesraumstation hoch.
Übernahme der Nachtschichtgruppen, Zählung und quittieren, danach Frühstück Beaufsichtigung.
Nachtschichtgruppen zur Vollzugsabteilung bringen und Schulgruppen zum Frühstück und Übergabe an Schule übernehmen. Übergabe, Zählung und Quittierung. Zum Verwahrhaus Spätschichtgruppen wecken, Nachtschichtgruppen, Vollzähligkeit überprüfen und Kontrollieren, Einschluss. Spätschichtgruppen aufschließen, zur Tagesraumstation schicken. Reinigung der Schlafräume beaufsichtigen und Abnahme.
Frühstück der Spätschichtgruppen absichern, danach Aufenthalt im Freien mit Realisierung Einkaufsmöglichkeiten. Zählappell, Vorbereitung zur Gruppenarbeit. Während Gruppenarbeit läuft Verwahrraumkontrollen lt. Vorgaben, zur Poststelle Briefe und Pakete holen. Bei Bedarf Zuführung zur medizinischen Behandlung. Absicherung Mittagessen der Schulgruppen. Vorbereitung der Spätschichtgruppen, Mittagessen absichern, danach Übergabe an Außenarbeitskommando, Zählung und Quittierung. Übernahme der Schulgruppen, zur Vollzugsabteilung. Dienstübergabe an Spätschicht. „Abrüstung“ und Feierabend.
Spätdienst (14.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
Dienstbeginn wie bereits oben geschildert. Übernahme der Frühschichtgruppen, Zählung und Quittierung. Absicherung Mittagessen. Vorbereitung zur Gruppenarbeit. Stationsdienst, eventuell Tagesraumkontrollen. Aufschluss Nachtschichtgruppen. Beaufsichtigung Schlafraumreinigung. Stationsdienst, Aufenthalt im Freien mit Einkauf. Danach Abendessen der Jugendlichen. Nachtschichtgruppen erhalten zusätzlich warm (Mittag). Stationsdienst mit Vorbereitung der Nachtruhe, bei Bedarf Zuführung zur medizinischen Behandlung. Zählappell und Einschluss der Frühschicht- und Schulgruppen. Stationsdienst, Vorbereitung der Nachtschichtgruppen zur Arbeit. Übergabe an Außenarbeitskommando, Zählung und Quittierung. Dienstübergabe, „Abrüstung“ und Feierabend.
Nachtdienst (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr)
Zwischen ersten Aufschluss und letzten Einschluss waren immer mindestens vier SV-Angehörige (zwei Vollzugsabteilungen) im Verwahrhaus. In der Nacht war man „fast“ allein.
Erste Maßnahme zum Dienstbeginn war der Empfang eines UFT (Funkgerät) beim ODH (operativer Diensthabender) und das Holen eines Diensthundes. Zum Verwahrhaus, Hund sichern. Übernahme der Spätschichtgruppen, Vorbereitung Einschluss, Einschluss mit Zählung. Erzieher verlassen Verwahrhaus, dieses wird elektromagnetisch verriegelt. Stündliche Sicht- und Horchkontrollen sämtlicher belegter Schlafräume. Dienstanweisung; der Hund ist im Verwahrhaus ständig an der Leine zu führen. Episode am Rande. Die Ver- und Entriegelung war nicht zu überhören. Das Verwahrhaus hatte aber auch einen Zugang über die Hauswerkstätten. Bei mir lief der Hund immer frei – ich definierte das mit der Gewährleistung meiner eigenen Sicherheit. Es kam wie es kommen musste, saß im Dienstzimmer III. Etage, davor lag der Hund. Absolute Stille im Haus. Der Hund knurrte leise und lief los. Ich langsam hinterher. Im EG hatte mein Hund eine Person gestellt. Es war der Gehilfe des ODHs, welcher mich kontrollieren wollte. Es gab ein bisschen Zoff – weil Hund nicht angeleint, hatte gute Ausrede. Es kam nie wieder ein Genosse auf diesem Weg um mich zu kontrollieren.
Wecken der Frühschicht, Haus wurde entriegelt, Hund zum Zwinger, Abgabe Funkgerät. Aufschluss Frühschicht im Zusammenwirken mit Erzieher. Stationsdienst, Vorbereitung der Frühschichtgruppen zur Arbeit. Absicherung Frühstück und Übergabe an Arbeitskommando. Immer üblich Zählung und Quittierung. Wecken der Schulgruppen. Dienstübergabe und …. .
Wochenenden
Samstag war vormittags Duschen, Wäschetausch und Putz- und Flickstunde vorgesehen. Nachmittags großes Stuben- und Revierreinigen, einmal im Monat Besuchsvorbereitung.
Sonntag, einmal im Monat Besuchstag, zuvor als Auszeichnung für einige Jugendliche Besuch einer Schwimmhalle.
Sonst Sportveranstaltungen, Kino, Besuch Freizeitzentrum, Fernsehen und individuelle Freizeitgestaltung.
Einmal im Jahr, sonntags, im Sommer ein Großes Sportfest außerhalb des Jugendhauses in einem Station, alle Vollzugsabteilungen waren daran beteiligt.
Renitente Jugendliche und Jugendliche mit akuter Fluchtgefahr verblieben im Jugendhaus.
Dienst der SV-Angehörigen (Wm. op. AD und Erzieher) erfolgte immer in Uniform. Ausnahme bei Ausgangsbegleitung eines SG.
Erzieher hospitierte im Schul- und Arbeitsbereich. LM und Lehrer analog in den ihnen artfremden Bereichen.
Lehrmeister und Lehrobermeister waren ausgewählte Betriebsangehörige der Arbeitseinsatzbetriebe.
Lehrer Zivilangestellte.
Lehrpläne in den Schulen (allg. Bildung und Berufsschule) entsprachen den gesetzlichen Vorgaben. Da gab es zu „draußen“ keinen Unterschied. Oder doch? Motto: „Was Du nicht weißt, lernst Du. Wir helfen Dir. Wenn Du nicht Lernen willst, zwingen wir Dich“. Der Lehrer war mit seiner Klasse „alleine“. Wurde aber bei Notwendigkeit jedoch nicht allein gelassen. Große Pause erfolgte durch alle Klassen auf den Schulhof, unter Aufsicht des Lehrpersonals. Der Schulhof befand sich im Außenring, und wurde durch einen ständig besetzten Wachturm gesichert. Störversuche wurden strikt unterbunden und geahndet. Eine Geiselnahme erlebte ich während meiner gesamten Dienstzeit nicht. Diesbezügliche Gegenmaßnahmen wurden aber bei der Aus- und Weiterbildung theoretisch und „praktisch“ durchgespielt.
Donar, der Hund, welcher mich während meines Nachtdienstes begleitete, hatte im Verwahrhaus noch 3 Kontaktpersonen (vom Schichtrhythmus her notwendig). Da es in der Anstalt mehrere Hunde gab, waren zwei SV-Angehörige für deren Betreuung und Ausbildung abgeordnet.
Die Verkaufseinrichtung unterstand der Küche, Verkäufer war ein Strafgefangener.
Und ja, es gab auch im Jugendstrafvollzug Erwachsene Strafgefangene – Einsatzgebiete z.B. Gefangenenküche, Wäscherei und Hauswerkstätten.
Offizielle Ansprache der Gefangenen war im Gesetzeswerk geregelt. Erwachsene SG mit Strafgefangener oder / …… und Name. Jugendliche SG mit Jugendlicher oder / …. und Name.
Freizeitarrest (mehrfach belegbar) wurde nicht auf der Arreststation vollzogen. Der Arrestant wurde in der „Freizeit“ von der Gruppe im Bereich der Vollzugsabteilung abgesondert. Soll heißen, dass er am Schulbetrieb teilnahm, mit zur Arbeit ging und mit Abstand an der Essenseinnahme und Aufenthalt im Freien (ohne Einkauf) teilnahm. Rauchen war im Freizeitarrest untersagt. Er wurde während den Gruppenveranstaltungen und der Freizeit zu Reinigungsarbeiten eingesetzt. Ausstattung der Freizeitarrestzelle: zwei Betten, 1 Schrank, 1 Tisch, zwei Stühle und Kübel (Toilettenbehelf). Freizeitarrestzelle war ständig verschlossen. Kontakt mit Mitgefangenen war während der Freizeitarrestzeit untersagt. Dauer war gestaffelt, in der Regel zwischen 5 und 21 (oder 14?) Tagen möglich.
Meine persönliche Erkenntnis war, dass der Freizeitarrest bedeutend „unbeliebter“ bei den Jugendlichen war als der Arrest.
Arrest (immer Einzelbelegung) wurde auf einer Arreststation vollzogen. Arrestanten wurden in diesen Bereich zu Reinigungsarbeiten herangezogen. Ansonsten ständiger Verschluss. Kein Arbeitseinsatz und kein Schulbesuch. Essen wurde auf der Arreststation ausgeteilt. Aufenthalt im Freien wurde gesondert durchgeführt. Ausstattung der Arrestzelle war minimal. Bett – war tagsüber angeschlossen (nicht nutzbar), ein festverankerter Hocker, Kübel (Toilettenbehelf) für Nachtzeit. Sanitärbereich war abtrennbar in der Zelle und tagsüber zugänglich.

„Tigerkäfig“
„Tigerkäfig“, so werden die in heutigen Reportagen und „Gedenkstätten“ gezeigten Arrestzellen in DDR-Knästen genannt. Hat wenig mit der Realität zu tun.
Bildquelle: „Stern“ View Fotocommunity, Bild ist entsprechend verlinkt
Die in heutigen Reportagen gezeigten Zellen sind definitiv keine Arrestzellen. Eine Arrestverfügung war in der Regel der „letzte Schuss“ vor dem Bug. Arrest war kein Urlaub vom Strafvollzug. Meist hätten die Ursachen für den Arrest genügt um ein erneutes Strafverfahren einzuleiten. In wieweit das für den Jugendlichen günstiger gewesen wäre für seine Zukunft ist fraglich.
Zur Rückfallquote kann ich keine generellen Aussagen machen. Soll heißen, dass mir keine Rückfälle bekannt sind, kann diese aber nicht ausschließen.
Man muss aber auch beachten, dass Strafaussetzung auf Bewährung durch eine Arrestmaßnahme in weite Ferne rückte. In den meisten Fällen waren aber auch die Angehörigen der Jugendlichen aktive Unterstützer des Erziehungsprozesses.
Was bedeuten die Abkürzungen? Was ist der Unterschied eins Erziehers in der DDR zu einem Wärter?
Gefängniswärter ist eine übernommene Bezeichnung aus der Zeit des Frühkapitalismus. Schließer, Schlüsselknecht u.ä. sind Gefangenenjargon (heute auch/noch für Justizbeamte des Vollzugsdienstes) für Strafvollzugsangehörige im allgemeinen, besonders jedoch für die Mitarbeiter des operativen Aufsichtsdienstes. Die dienstliche Aufgabenstellung waren auf der einen Seite unterschiedlicher Art, wurden aber fast immer im gegenseitigen Zusammenwirken gelöst. Operativer Aufsichtsdienst (op.AD) wurde hauptsächlich durch Mannschaftsdienstgrade, Erziehertätigkeit meist durch Offiziersdienstgrade durchgeführt. Zu den Abkürzungen: Owm.d.SV = Oberwachtmeister des Strafvollzuges, Hwm.d.SV = Hauptwachmeister des Strafvollzuges, Mstr.d.SV = Meister des Strafvollzuges. SG = Strafgefangener.
Siegfried Fischer
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