Entsprechend der damaligen historischen Aufgabe, in der DDR den Sozialismus weiter aufzubauen und dafür die günstigsten internationalen Bedingungen zu schaffen, orientierten das Zentralkomitee der SED und die Regierung der DDR zu Beginn der 1960er Jahre auf eine umfassendere Zusammenarbeit mit den sozialistischen Bruderländern. Im Vordergrund stand dabei die Weiterentwicklung des Bruderbundes mit der Sowjetunion.
Die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR hatten sich seit dem Abschluss des Staatsvertrages von 1955 allseitig entwickelt. Sie bewährten sich vielfältig als unerschütterliche Grundlage für die Festigung der internationalen Stellung der DDR und für die Meisterung der komplizierten revolutionären Aufgaben des sozialistischen Aufbaus. Mit dem Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR vom 12. Juni 1964 wurde nun eine neue Periode brüderlicher Beziehungen zwischen den beiden Staaten und ihren Völkern eingeleitet. Damit wurde eine entscheidende Voraussetzung für die immer festere Verankerung der DDR in der sozialistischen Staatengemeinschaft geschaffen. Die Vertragspartner betonten die grundlegende Bedeutung der Unantastbarkeit der Staatsgrenze der DDR für die Europäische Sicherheit. Auf der Grundlage dieses Freundschaftsvertrages wurde in den folgenden Jahren eine Vielzahl weiterer Abkommen und Arbeitsvereinbarungen abgeschlossen. Der Vertrag diente der Politik der friedlichen Koexistenz, indem er sich gegen die imperialistische Politik des „kalten Krieges“ richtete und (zum damaligen Zeitpunkt) die Spekulationen auf eine auf eine „Eroberung der DDR“ durchkreuzte.
Auf ökonomischen wissenschaftlich-technischem Gebiet kam die neue Stufe der Zusammenarbeit vor allem in dem Handelsabkommen zwischen der DDR und der UdSSR für die Jahre 1966 bis 1970 zum Ausdruck. Die UdSSR verpflichtete sich darin zur Lieferung volkswirtschaftlich notwendiger Rohstoffe, von Ausrüstungen für Kraftwerke sowie zur Erweiterung der Lieferungen von Automatisierungs- und Rationalisierungsmitteln für die Industrie der DDR. Die DDR lieferte in die UdSSR Erzeugnisse des Maschinenbaus, der Chemieindustrie, des Schiffsbaus, des Landmaschinenbaus, Ausrüstungen für die Leicht-, Nahrungsmittel- und Genussmittelindustrie sowie industrielle Konsumgüter. Dieses Handelsabkommen war das bis dahin größte, das jemals zwischen zwei Staaten abgeschlossen worden war. Es sicherte die weitere Entwicklung der DDR als sozialistischer Industriestaat und ließ alle Versuche der BRD-Regierung scheitern, die DDR ökonomisch zu erpressen. Das ist der Stand zum damaligen Zeitpunkt.
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981
Der weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit mit der UdSSR diente auch die im Frühjahr 1966 gebildete Paritätische Regierungskommission für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit.
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981
Von 1966 bis 1971 wurden durch die Paritätische Regierungskommission der DDR und der UdSSR über 40 Regierungsabkommen und Vereinbarungen getroffen, die wichtige Schritte zur Forschungs- und Produktionskooperation auf den Gebieten der Chemie- und Grundstoffindustrie, der Elektronik, des Maschinenbaus u.a. festlegten.
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981
Nachdem der Vertrag zwischen der DDR und der UdSSR von 1964 der entscheidende Schritt zur Einbeziehung der DDR in das zweiseitige Bündnis- und Beistandssystem der europäischen sozialistischen Staaten erfolgt war, entwickelte die DDR die Initiative zum Abschluss gleichartiger Verträge mit anderen sozialistischen Staaten.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981
Im Jahre 1967 wurden Freundschafts- und Beistandsverträge mit der Volksrepublik Polen, der CSSR, der Ungarischen Volksrepublik und der Volksrepublik Bulgarien abgeschlossen.
Der Abschluss dieser Verträge stärkte die internationale Stellung der DDR. So konnte der nun untergegangene Staat als Mitglied des Warschauer Vertrages immer wirksamer zum Erhalt des Friedens in Europa beitragen. Seit Mitte der 1960er Jahre stand dabei der Kampf um die Verhinderung der atomaren Bewaffnung der BRD im Rahmen der NATO und für europäische Sicherheit im Mittelpunkt. Ausgehend von einer gemeinsamen Erklärung der Staaten des Warschauer Vertrages, wandte sich die Regierung der DDR Anfang des Jahres 1966 mit dem Vorschlag an die Regierungen aller europäischen Staaten, eine Verständigung über Fragen der Rüstungsbeschränkung, der Unverletzlichkeit der Grenzen und Normalisierung der staatlichen Beziehungen in Europa zu erzielen.
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981
Mit dieser und anderen Initiativen leistete die DDR im Rahmen der gemeinsamen Anstrengungen der der sozialistischen Staaten einen wichtigen Beitrag für die Sicherung des Friedens auf dem europäischen Kontinent.
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981, bearbeitet von Petra Reichel