Kampfgruppen der Arbeiterklasse (Betriebskampfgruppen)

KG-Fahne

Fahne der Kampfgruppeneinheiten Bildquelle: „KG-Fahne“ von Autorenkollektiv – Handbuch Kampfgruppen-Ausgabe. Lizenziert unter PD-Amtliches Werk über Wikipedia –

Die Kampfgruppen der Arbeiterklasse der DDR waren ein bewaffnetes Schutzorgan. Der Dienst in ihren Reihen war freiwillig und ihre Ausbildung erfolgte an den Wochenenden.

Ihre Vorläufer waren Arbeiterwehren in sozialistischen Großbetrieben, die nach der Niederschlagung der konterrevolutionären Aktionen am 17. Juni 1953 zum Schutz der Arbeiter und Bauernmacht gegen die Konterrevolution geschaffen wurden. Allerdings war das nicht von Erfolg gekrönt, denn 1989/90 ist die Konterrevolution gelungen.

Im Laufe des Jahres 1954 wurden sie als Betriebskampfgruppen weiterentwickelt. Ihre offizielle Aufgabe war anfangs der bewaffnete Betriebsschutz. Während der konterrevolutionären Aktionen in Ungarn im Jahre 1956 zeigten sie in der Öffentlichkeit Präsenz. Ab 1959 war die offizielle Bezeichnung Kampfgruppen der Arbeiterklasse. Ihr historisch wichtigster Einsatz war die Sicherung der Staatsgrenze der DDR in Berlin im Jahre 1961.

Die Kämpfer waren meist männliche Mitglieder und wenige Frauen aus den volkseigenen Betrieben (VEB), staatlichen Einrichtungen, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) sowie Hoch- und Fachschulen, die in ihrer Freizeit mehrmals im Jahr (meist an Freitagen oder Wochenenden) zu militärischen Übungen und Schulungen in Uniform ausrückten. Ca. 60 % der Kämpfer waren Mitglied der SED. Angehörige der Kampfgruppen wurden zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei (DVP)mobilisiert, wenn Angehörige der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland mit Munition (meist mit MPi oder MG mit Patronen sowie Handgranaten)fahnenflüchtig waren. In ihrem Gelöbnis wurden die Kämpfer eingeschworen: „Ich bin bereit, als Kämpfer der Arbeiterklasse die Weisungen der Partei zu erfüllen, die Deutsche Demokratische Republik, ihre sozialistischen Errungenschaften jederzeit mit der Waffe in der Hand zu schützen und mein Leben für sie einzusetzen. Das gelobe ich.“ Kommandeursfunktionen waren SED-Mitgliedern vorbehalten. Die Mitgliedschaft in den Kampfgruppen war eine Form des freiwilligen militärischen Dienstes zum Schutze des Vaterlandes, neben der Ausübung eines zivilen Berufes und außerhalb der Nationale Volksarmee (NVA) und der Grenztruppen der DDR.

Das Mindestalter der Kämpfer war 25 Jahre, Doppelmitgliedschaften bei der Gesellschaft für Sport und Technik (GST), dem DRK der DDR waren Ausnahmen, bei der Zivilverteidigung der DDR u. a. waren sie zur Vermeidung von Doppelunterstellungen untersagt. Die Kämpfer durften nicht der Reserve I der NVA angehören und es durften auch keine ungedienten Mitarbeiter zugelassen werden, die noch im wehrpflichtigen Alter waren. Dies überwachten die Wehrkreiskommandos der NVA. In den Bildungseinrichtungen der Volksbildung wurden keine Kampfgruppeneinheiten gebildet. Dafür wurde den Lehrern „empfohlen“, innerhalb der GST als Ausbilder bei der vormilitärischen Ausbildung der Schüler, Lehrlinge oder Studenten mitzuarbeiten.

Als Anerkennung für den ansonsten unbezahlten Dienst gab es ab einer fünfundzwanzigjährigen Zugehörigkeit einen Zuschlag zur Altersrente von monatlich 100 DDR-Mark. Als Folge der Konterrevolution wurde diese Regelung 1990 gestrichen.

Damals waren die Kampfgruppen der Arbeiterklasse fester Bestandteil der Landesverteidigung der DDR. Die Kampfgruppen der Arbeiterklasse gliederten sich in Gruppen, Züge, Hundertschaften und Bataillone. Sie waren mit Schützenwaffen, leichten Artillerie- und Fliegerabwehrgeschützen, sowie teilweise mit Schützenpanzerwagen ausgerüstet. Die Anleitung der Ausbildung und die materielle Sicherstellung erfolgte durch die Deutsche Volkspolizei.

Bereits vor der Konterrevolution wurden die Kampfgruppen der Arbeiterklasse ihrem Namen nicht mehr gerecht. Schon im November 1988 stellte die Bezirksführung Leipzig der Staatssicherheit fest, dass die Kampfgruppen politisch nicht mehr zuverlässig waren. Etwa 3.500 Kampfgruppenangehörige sollten für Einsätze um den 40. Jahrestag der DDR am 7. Oktober 1989 aktiviert und weitere in Bereitschaft versetzt werden. Nach Bekanntgabe der Einsatzbefehle traten 188 aus den Kampfgruppen aus und 146 weitere lehnten ihren Einsatz ab.

Während der Konterrevolution wurden 1989 vereinzelt Kampfgrupppenangehörige für Sicherungsaufgaben eingesetzt. U.a. in Leipzig, Plauen und Karl-Marx-Stadt(heute Chemnitz).

Am 06. Oktober 1989 erschien in der „Leipziger Volkszeitung“ ein Leserbrief von Kommandeur Günter Lutz im Auftrag der Kampfgruppenhundertschaft „Hans Geiffert“. Heute wird darum gestritten, ob dieser Leserbrief Authentisch(echt) ist. Heute würde man sagen, es wird darum gestritten ob es ein Troll ist. Ob Troll oder reale Person, dieser Leserbrief zeigt, dass die Konterrevolution vorangeschritten ist, die Kampfgruppen der Arbeiterklasse ihren Aufgaben nicht mehr gerecht wurden und das Klassenbewusstsein abhanden gekommen ist.(überparteilich ausgedrückt: Die Angehörigen der Kampfgruppen waren nicht mehr auf den Staat, dem Vaterland eingeschworen, dem sie dienen).

Leiziger Volkszeitung 6. Oktober 1989

Letzter Verantwortlicher war von 1972 bis 1989 Generalmajor der VP Wolfgang Krapp als Hauptabteilungsleiter Kampfgruppen im Ministerium des Inneren. Bereits im November 1989 hatten die Kampfgruppen ihre Tätigkeit eingestellt. Am 6. Dezember 1989 wurde die Entwaffnung vom neuen Innenminister der DDR angeordnet. Bis Ende Mai 1990 waren alle Kampfgruppen-Einheiten demobilisiert. Die persönliche Bekleidung konnten die Kämpfer privat behalten.