Der Kampf für die Umsetzung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED

Auf der Grundlage der Beschlüsse des VIII. Parteitages des SED vollbrachten die Arbeiterklasse und anderen Werktätigen (Erwerbstätigen) in der ersten Hälfte der 1970er Jahre gewaltige Leistungen. Unter Führung der SED gestalteten sie diesen Zeitraum zur bis dahin erfolgreichste Periode in der Geschichte der DDR. (In den 1980er Jahren ging es bekanntlich abwärts.)

Die führende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei wurde weiter erhöht, das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, mit der Intelligenz und anderen arbeitenden Schichten gestaltete sich immer enger, die sozialistische Staatsmacht und die gesamte politische Organisation der sozialistischen Gesellschaft wurde vervollkommnet und die sozialistische Demokratie noch breiter entfaltet. Mehr als bisher gelang es, alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens planmäßig und proportional zu entwickeln. Das änderte sich in den 1980er Jahren zum Negativen hin.

Auf dem Gebiet der Volkswirtschaft kam es zunächst darauf an, die Energieerzeugung durch den Bau neuer Kraftwerke (Thierbach, Boxberg, Kernkraftwerk Nord) besser mit dem Energiebedarf in Übereinstimmung zu bringen. In der BRD war und ist die Atomenergie sehr umstritten und es gab und gibt stets Proteste im Zusammenhang mit der Atomenergie. Außerdem ist die Atomenergie sehr gefährlich. Jeder menschliche Fehler und jede Naturkatastrophe lösen ein ungeheures Ausmaß an Schäden aus, wie die Erfahrungen aus Tschernobyl und Fukushima zeigen.

Blick in die Turbinenhalle des mit Hilfe der UdSSR errichteten Kernkraftwerks „Bruno Leuschner“ bei Greifswald
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Durch effektive Nutzung vorhandener Produktionsanlagen, zielgerichtete Rationalisierung und vielfältige Initiativen, wie beispielsweise die Aktion „Zulieferindustrie“, wurde erreicht, dass die Finalproduzenten stabiler und bedarfsgerechter versorgt werden konnten. Ein harter Kampf wurde darum geführt, Disproportionen (Missverhältnisse) in den Warenfonds für den Bedarf der Bevölkerung zu überwinden und eine kontinuierliche Versorgung zu sichern. Doch letztendlich haperte es doch damit und war nie in den Griff zu kriegen.

Produziertes Nationaleinkommen
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Dank der erhöhten Leistungen der Werktätigen (Erwerbstätigen) in Industrie und Landwirtschaft war es 1972 möglich geworden, eine Reihe sozialpolitischer Maßnahmen durchzuführen. So konnten die Renten und Leistungen der Sozialfürsorge für 3,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger erhöht werden. Berufstätige Mütter und junge Ehen erhielten weitere Vergünstigungen. Die Wohnverhältnisse wurden im laufenden Fünfjahrplan für 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger verbessert. Über 1,7 Millionen Werktätige (Erwerbstätige) erhielten höhere Mindestlöhne. Die Jahresendprämie erreichte 1974 in den Industriebetrieben einen Durchschnitt von 870 Mark (der DDR). Das übertraf den durchschnittlichen monatlichen Bruttolohn der Werktätigen in diesem Bereich. Für etwa 200 000 berufstätige Mütter wurde die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden verkürzt. 400 000 werktätige Mütter mit zwei und mehr Kindern erhielten einen um 3 bis 9 Tage verlängerten Jahresurlaub. Jungen Eheleuten gewährte der sozialistische Staat einen zinslosen Kredit bis zu 5 000 Mark (der DDR) mit einer Laufzeit von 8 Jahren.

Was passierte mit den Ehekrediten nach der Konterrevolution?

„Mit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion wurden die Ehekredite wie alle Kredite zum 1. Juli 1990 halbiert. Durch das Zinsanpassungsgesetz wurden sie auf marktübliche Zinssätze umgestellt. Um Härten zu vermeiden, wurden diese Zinsen bis zum 31. Dezember 1992 auf Antrag vom Bund übernommen.“ Entnommen Wikipedia

Die Geburtenhilfen wurden beträchtlich erhöht. So trat das humanistische Wesen des Sozialismus immer deutlicher hervor. Allerdings wurden diese Sozialleistungen für selbstverständlich genommen.

Die umfassende Erfüllung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe war jedoch nur möglich, wenn die sozialistischen Produktionsverhältnisse weiter vervollkommnet, die gesellschaftliche Produktion intensiviert und die führende Rolle der Arbeiterklasse und der SED weiter erhöht wurden. Deshalb verbanden Partei und Regierung die Durchsetzung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik konsequent mit der Lösung dieser gesellschaftlichen Entwicklungsprobleme. Heute wird darüber gestritten, ob das die richtige Lösung war.  Um die sozialistischen Produktionsverhältnisse weiter zu entwickeln, hielt man es damals auch für notwendig, die damals noch existierenden 5 500 Privatbetriebe und die etwa 6 000 Betriebe mit staatlicher Beteiligung, in denen eine halbe Million Werktätige beschäftigt waren, in Volkseigentum zu überführen. Im Nachhinein wird darüber gestritten, ob diese Maßnahme richtig oder falsch war. In Übereinstimmung mit den Forderungen der Werktätigen, der befreundeten Parteien sowie vieler Inhaber und Besitzer privater Betriebe orientierte das Zentralkomitee der SED darauf, die privaten Anteile bzw. Betriebe durch den Staat aufzukaufen. Im Februar 1972 fasste der Ministerrat der DDR einen entsprechenden Beschluss. Außer der Überführung der Betriebe mit staatlicher Beteiligung und privater Betriebe sah der Beschluss vor, die PGH für Reparaturen und Dienstleistungen weiter zu fördern und privaten Handwerkern den Eintritt in diese PGH zu ermöglichen. Genossenschaften, die durch die Entwicklung zu Industriebetrieben den Charakter einer PGH verloren hatten, sollten in Volkseigentum umgewandelt werden, indem man den Mitgliedern ihre Anteile durch den Staat auszahlt.

Im Zuge der 1972 erfolgten Umgestaltungen entstanden 11 300 neue volkseigene Betriebe mit etwa 585 000 Werktätigen. In den neuen VEB übernahmen etwa 85 Prozent der ehemaligen Komplementäre und Inhaber leitende Funktionen. Insgesamt stieg durch diese Maßnahmen der Anteil der sozialistischen Betriebe an der industriellen Bruttoproduktion von 88,8 Prozent im Jahre 1971 und 99.9 Prozent im Jahre 1972.

Industrieproduktion nach Eigentumsformen der Betreibe (Prozent)
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Auch in der sozialistischen Landwirtschaft wurden die Produktionsverhältnisse weiterentwickelt. Es vollzog sich ein Prozess der Spezialisierung und Konzentration der landwirtschaftlichen Produktion. Bis 1975 schloss sich die Mehrzahl der auf Pflanzenproduktion spezialisierten LPGs zu rund 1 200 Kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP) zusammen, die über 80 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR bearbeiteten. Sie wirkten eng mit den Agrochemischen Zentren (ACZ) und den Kreisbetrieben für Landtechnik (KfL) zusammen.

Auf dem Gebiet der Tierproduktion wurde ein höherer Grad der Spezialisierung erreicht. Während die LPGs und VEGs in herkömmlicher Weisen produzierten, spezialisierten sich immer mehr Betriebe auf einzelne Zweige der Tierproduktion. Zugleich bildeten sich zwischenbetriebliche Einrichtungen der Tierproduktion heraus.

Diese gesellschaftliche Arbeitsteilung zwischen Pflanzen- und Tierproduktion ermöglichte eine noch bessere Nutzung der Wissenschaft und Technik für die weitere Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion. Sie bedeutete einen wesentlichen Fortschritt auf dem Wege zur weiteren Überwindung der Unterschiede zwischen Stadt und Land.

Ein Beschäftigter in der Landwirtschaft erzeugt Nahrungsmittel….
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Auf der Grundlage der Beschlüsse des VIII. Parteitages richteten die Arbeiterklasse und die anderen Werktätigen (Erwerbstätigen) der DDR ihre Anstrengungen im sozialistischen Wettbewerb insbesondere darauf, durch weitere Intensivierung der sozialistischen Produktion die notwendigen Voraussetzungen für die Lösung der Hauptaufgabe zu schaffen. Sie übernahmen zusätzliche Verpflichtungen zum Staatsplan in Form von Gegenplänen, erarbeiteten persönlich-schöpferische Pläne zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und schenkten der politisch-weltanschaulichen und fachlichen Qualifizierung sowie der Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens der Brigademitglieder verstärke Aufmerksamkeit. Von hervorragender Bedeutung war in diesen Jahren der Aufschwung der Neuerer- und Rationalisatorenbewegung sowie der Bewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“. Auch in kapitalistischen Betrieben werden Verbesserungsvorschläge angeregt und gefördert. Allerdings haben diese dort einen anderen Charakter, als im Sozialismus.

Im Mittelpunkt des sozialistischen Wettbewerbs stand der Kampf um eine höhere Arbeitsproduktivität. Das bedeutet vor allem:

-die bessere Nutzung und Modernisierung der vorhandenen Produktionsanlagen,

-der sparsame Umgang mit Energie, Material, Roh- und Brennstoffen,

-die Verbesserung der Materialökonomie,

-die Wissenschaftliche Arbeitsorganisation,

-die volle Ausnutzung der Arbeitszeit,

-die mehrschichtige Auslastung der Maschinen und Anlagen,

-die Nutzung neuer Erkenntnisse der Wissenschaft und Technik,

-die Senkung der Selbstkosten.

Produktion in einer Minute Arbeitszeit
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Diese gesellschaftliche Entwicklung verlangte zugleich eine weitere Vervollkommnung der sozialistischen Staatsmacht. Insbesondere ging es darum, die Masseninitiative der Werktätigen noch enger mit der zentralen staatlichen Leitung und Planung zu verbinden. Höhere Ansprüche an die staatliche Tätigkeit erwuchsen auch aus den Aufgaben der sozialistischen ökonomischen Integration und aus der internationalen Anerkennung der DDR.

Nicht zuletzt verlangten der sichere Schutz der DDR und die aktive Friedenspolitik eine weitere Stärkung des sozialistischen Staates. Im Zentrum stand dabei die breite Entfaltung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der Entwicklung der sozialistischen Staatsmacht. Diesem gesellschaftlichen Erfordernis dienten mehrere Gesetze, die in der ersten Hälfte der 1970er Jahre von der Volkskammer der DDR verabschiedet wurden.

Im Oktober 1972 beschloss die Volkskammer das Gesetz über den Ministerrat der DDR. Es bestimmte die Rechte und die Verantwortung des Ministerrates und der Ministerien für die Leitung und Planung aller Bereiche entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen. Ihm wurde die Aufgabe übertragen, die Grundsätze der staatlichen Innen- und Außenpolitik auszuarbeiten und die einheitliche Durchführung der gesamten Staatspolitik der DDR zu sichern.

Im Juli 1973 verabschiedete die Volkskammer das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe. Das Gesetz trug dazu bei, die grundlegenden Staatsinteressen noch besser mit den Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu verbinden. Es regelte die Rechte und Pflichten der Abgeordneten und erhöhte die Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen für die gesellschaftliche Entwicklung in den Territorien.

Im September 1974 nahm die Volkskammer das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR an. Damit wurde die Verfassung voll mit dem erreichten gesellschaftlichen Entwicklungsstand in Übereinstimmung gebracht. Die Verfassung brachte seitdem die höhere Stufe des Bündnisses und der Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Bruderländern besser zum Ausdruck. Noch konsequenter als bisher wurde die Herausbildung der sozialistischen Nation in der DDR durch die Verfassung unterstrichen. Die Änderung und Ergänzung des grundlegenden Gesetzes des nun untergegangen Staates entsprach auch den Erfordernissen der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie und Rechtsordnung der DDR. Die Befugnisse der Volkskammer, ihres Präsidiums, des Staatsrates und des Ministerrates wurden exakter festgelegt und aufeinander abgestimmt. Die Wahlperiode der Volkskammer wurde dem Fünfjahrzyklus angepasst. Das passive Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger wurde auf das 18. Lebensjahr herabgesetzt.

Am 1. August 1973 starb der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Walter Ulbricht. Am 03. Oktober 1973 wählte die Volkskammer den bisherigen Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Willi Stoph, zum Vorsitzenden des Staatsrates der DDR.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981, bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel

Original-Text aus dem Geschichtsbuch der DDR

Örtliche Volksvertretungen in der DDR

Örtliche Volksvertretungen gab es in der DDR in den Bezirken, Kreisen Städten, Stadtbezirken und Gemeinden.

Schaubild Parlamente DDR

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

Wie die Volkskammer wurden auch die örtlichen Volksvertretungen demokratisch gewählt. Jede örtliche Volksvertretung wurde von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des jeweiligen Territoriums für die Dauer von 5 Jahren gewählt. In den örtlichen Volksvertretungen der DDR arbeiteten über 200 000 Abgeordnete.

Die örtlichen Volksvertretungen waren Organe(Institutionen)der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht. Sie verwirklichten in ihrem Territorium in enger Verbindung mit den Bürgerinnen und Bürgern und ihren gesellschaftlichen Organisationen die Staatspolitik der Arbeiter- und Bauernmacht der DDR.  Jede örtliche Volksvertretung leistete damit ihren Beitrag für die Verwirklichung der Ziele der SED und des sozialistischen Staates. Sie hatte die Verantwortung über alle Angelegenheiten ihres Gebietes und seiner Bürgerinnen und Bürger. In der Praxis ist das mehrheitlich nicht gelungen. So fühlten sich die Menschen nicht heimatverbunden und wandten sich dem Westen, insbesondere der BRD und Westberlin zu.

Im Artikel 81 der Verfassung der DDR hieß es u.a. dazu: „Die Tätigkeit der örtlichen Volksvertretungen ist darauf gerichtet, dass sozialistische Eigentum zu mehren und zu schützen, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger ständig zu verbessern und das gesellschaftliche und kulturelle Leben der Bürger und ihrer Gemeinschaften zu fördern..“

Aufgaben örtliche Volksvertretungen

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

Lehrerin Abgeordnete des Bezirkstages

Bildbeschreibung Lehrerin Abgeordnete Bezirkstag

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

ABV Abgeordneter Bezirkstag

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

ABV: siehe Wikipedia

Die Stadtverordnetenversammlung Halle behandelte im Jahre 1986 folgende Fragen:

 

  • Wie wird das Wohnungsbauprogramm, insbesondere im Zentrum der Bezirkssadt, weitergeführt?
  • Ist die tägliche Versorgung der Bevölkerung gesichert?(Das war ein großes Problem in der DDR.)
  • Was sind die Schwerpunkte für die Entwicklung des sozialistischen Bildungswesens in der Stadt Halle, wie kann die Zahl der Ausfallstunden im Unterricht weiter gesenkt werden, welche Maßnahmen sind erforderlich, um ständig eine gleich gute Qualität der Schulspeisung zu gewährleisten?
  • Wie können allen Betrieben die Erfahrungen der Besten übermittelt werden, damit alle Positionen des Volkswirtschaftsplanes erfüllt, die Exportverpflichtungen eingehalten und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen(arbeitende Menschen)weiter verbessert werden?

 

Das waren Fragen, die letztlich alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt betrafen. Auch die Verteilung der staatlichen Haushaltsmittel wurde beraten. Neben dem Volkswirtschaftsplan wurde auch der Haushaltsplan der Stadt beschlossen.

Teilnehmer Schulessen und Schulmilch

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

Die Tagungen aller örtlichen Volksvertretungen fanden grundsätzlich öffentlich statt. Es wurden dazu auch Gäste eingeladen, für die die Beratungsergebnisse gleichzeitg Grundlage ihrer Arbeit waren.

Unterricht in einem Polytechnischen Kombinat

Unterricht in einem polytechnischen Kombinat

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

Die Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen waren für alle Bürgerinnen und Bürger, Organe(Institutionen), Betreibe und Einrichtungen im Territorium verbindlich. So hatten zum Beispiel die örtlichen Volksvertretungen in den Städten und Gemeinden für ihr Territorium eine Stadt- und Gemeindeordnung beschlossen, derren Bestimmungen alle einhalten mussten, damit Ordnung und Sicherheit herrschten.

Es war ein wichtiges Anliegen der örtlichen Volksvertretungen, die Initiative der Bürgerinnen und Bürger, ihre Mitverantwortung für ihre Stadt oder Gemeinde zu fördern.

Schöner unsere Städte und Gemeinden

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

n der Aktion „Schöner unsere Städte und Gemeinden- Mach mit!“ besteiligten sich Millionen Bürgerinnen und Bürger, darunter auch viele FDJ-Mitglieder. In der BRD gab es auch die Aktion „Unser Dorf soll schöner werden“, heute „Unser Dorf hat Zukunft“.

Mach Mit-Programm

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

Vieles, was auf den Tagungen der örtlichen Volksvertretungen beraten wurde, wozu der/die Versitzende oder ein Mitlgied des Rates berichtete, waren Arbeitsergebnisse der Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen. Kommissionen bestanden für alle wichtigen Gebiete des gesellschaftlichen Lebens, wie:

 

  • Bauwesen und Wohnungswirtschaft,
  • Gesundheits- und Sozialwesen,
  • Kultur
  • Jugendfragen und Sport,
  • Ordnung und Sicherheit.

 

Mitglieder der Kommissionen waren von der Volksvertretung gewählte Abgeordnete und Nachfolgekandidaten sowie berufene Bürgerinnen und Bürger. Damit wurden viele Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit der örtlichen Volksvertretungen einbezogen.

Das fand seine Fortsetzung durch Aktivs, die bei vielen Kommissionen bestanden. Damit wurden weitere Bürgerinnen und Bürger zur Lösung spezifischer Aufgaben im Rahmen der Kommmissionen zur Mitarbeit gewonnen. Vor allem aber erfolgte eine Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger bei den Beratungen der Kommissionen, die meist „vor Ort“, das heißt in Betrieben und Einrichtungen selbst und nicht hinter schlossenen Türen stattfanden. Damit wird das Hauptanliegen der Kommissionen ersichtlich: die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und der vertretenen gesellschaftlichen Organisationen bei der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Volksvertretungen zu organisieren.

Die Räte der örtlichen Volksvertretungen

Für eine wirkungsvolle und volksverbundene Arbeit der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Kommissionen trugen die jeweiligen örtlichen Räte eine hohe Verantwortung. Jeder örtliche Rat war das Organ(Instituion) seiner Volksvertretung und wurde auf der ersten Tagung der örtlichen Volksvertretung nach der Neuwahl von den Abgeordneten gewählt. Die örtlichen Räte bereiteten jede Tagung ihrer Volksvertretungen gründlich vor und leiteten im Auftrag ihrer Volksvertretungen das staatliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben in ihrem Verantwortungsbereich auf der Grundlage der Beschlüsse der Volksvertretung und der übergeordneten Staatsorgane.

An der Spitze eines Rates stand der/die Vorsitzende des Rates, der in Stadtkreisen die Dienstbezeichnung Oberbürgermeister und in kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Dienstbezeichnung Bürgermeister führte. (Der gleiche Titel wie heute, bzw. seit immer in den Alt-Bundesländern).

Bürgermeisterin in Kletzge

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

Die Autoren des damaligen Staatsbürgerkundebuches hatten den Oberbürgermeister der Stadt Halle gefragt, womit er sich vor allem  damals beschäftigte. Auf einen Nenner gebracht, lautete seine Antwort: „Mit meiner Stadt und ihren Bürger.“(In der DDR wurde die Sprache nicht gegendert. Darum nur die männliche Form „Bürger“)

Kommunalverträge DDR

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

 

Aus der Vielzahl der Aufgaben ein kleiner Ausschnitt:

Auf dem Arbeitsplan des Oberbürgermeisters standen Beratungen mit Bauarbeitern, Ingenieuren und Architekten zu Problemen der Gestaltung einer attraktiven sozialistischen Bezirksstadt mit dem Schwerpunkt des Neubaus, der Modernissierung und Rekkonstruktion in den innerstädischen Bebauungsgebieten. Mit Vertretern des VEB Stadtbaukombinat beriet der Oberbürgermeister in Vorbereitung der nächsten Stadtverordnetenversammlung, wie der Betrieb seinen Aufgaben im Rahmen der Werterhaltung noch besser gerecht wurde.

Auch das direkte Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern und Hausgemeinschaften gehörte in seinen Arbeitsplan. Und dann natürlich die Vorbereitung und Durchführung der Ratssitzungen, in denen es um die vielfältigen Probleme der Leitung einer Großstadt geht. Überall war er dabei, leitete, erläuterte, half und kritisierte, wo es notwendig war.

Einem Rat gehörten neben dem/der Vorsitzenden und seinen Stelvertreterinnen und Stellvertretern wietere Mitglieder an, die – wie auch die Stellvertreterinnen und Stellvertreter des/der Vorsitzenden – zugleich für bestimmte Aufgaben zuständig waren, zum Beispiel für  die Planung, für Handel und Versorgung, für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, für Volksbildung.

In kleinen Städten konnten solche Aufgabengebiete von den Ratsmitgliedern allein oder mit Hilfe weniger Mitarbeiter/innen wahrgenommen werden. In den Gemeinden waren oftmals sogar nur Bürgermeister/innen und die Sekretärin/der Sektretär hauptamtlich in ihren Funktionen tätig.

Für größere Städte, Stadtbezirke, Kreise und Bezirke war es jedoch erforderlich, dass für die verschiedenen Aufgabengebiete Fachorgane(entsprechende Institutionen)bei den Räten gebildet wurden, in denen mehrere hauptamtliche Mitarbeiter/innen tätig waren. Ihre Aufgabe war es, unter Leitung und Kontrolle eines Ratsmitgliedes wie auch des Rates der Volksvertretung selbst, die tägliche Leitungsarbeit fachbezogen zu verwirklichen und die dem Rat unterstellten Betriebe und Einrichtungen anzuleiten und zu kontrollieren. Diese Fachorgane(Institutionen)wurden meist als Abteilungen(bespielsweise die Abteilung Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, Abteilung Volksbildung, Abteilung Kultur)bezeichnet.

Rathaus Quedlinburg

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

Zusammenfassung:

Die örtlichen Volksvertretungen waren Organe(Institutionen) der sozialistischen Staatsmacht der Arbeiter und Bauern in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden der DDR. Sie verwirklichten unter Führung der SED in enger Verbindung mit den Werktätigen(arbeitenden Menschen) und den gesellschaftlichen Organisationen auf der Grundlage der staatlichen Gesetze die Staatspolitik der Arbeiter- und-Bauern-Macht der DDR. Vieles ist heute nicht mehr die Aufgabe der Stadt- und Gemeindeverwaltungen, bzw. war es in den Alt-Bundesländern und Westberlin niemals.

Wie wir heute wissen, ist die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger der DDR in der Praxis nicht, bzw. nur ungenügend gelungen. Darum wandte sich die Mehrheit dem Westen, insbesondere der BRD und Westberlin, zu.

Unter den damals Veranwortlichen gab es viele  die sich damals angepasst hatten und sich nach der Konterrevolution den neuen Machtverhältnissen angepasst haben. Mögen da einige ehrliche Personen drunter sein, die unter den jetzigen Machtverhältnissen weiterhin für ihre Stadt, ihr Dorf und die Bürgerinnen und Bürger da sein wollen. Doch auch sie haben mit der Vergangenheit,d.h. mit der DDR abgeschlossen. Es gab aber auch „Wendehälse“, wie z.B. den ehemaligen Oberbürgermeister von Dresden, Wolfgang Berghofer.

Staatsbürgerkunde 8

 

Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988, bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel

 

 

 

 

Original-Text aus dem Staatsbürgerkundebuch

Örtliche Volksvertretungen DDR

 

 

 

 

 

 

Staats- und Verwaltungsaufbau der DDR

Die DDR war in Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden gegliedert. Das waren auf dem Territorium der DDR:

 

  • Die Hauptstadt der DDR Berlin(mit dem Rang eines Bezirkes)
  • 14 Bezirke,
  • 27 Stadtkreise,
  • 191 Landkreise,
  • 36 Stadtbezirke(in der Hauptstadt und in 6 Stadtkreisen, davon Berlin mit 11 Stadtbezirken im Rang von Stadtkreisen),
  • 7 565 kreisangehörige Städte und Gemeinden.

 

 

Schaubild Parlamente DDR

Die Volksvertretungen der DDR im Überblick

Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988

 

Dieser politisch territoriale Aufbau war auch die Grundlage für den für den Aufbau der sozialistischen Staatsmacht. So gab es in jeder Stadt und Gemeinde, in jedem anderen Territorium sowie für die gesamte Republik jeweils ein Organ der Staatsmacht, eine Volksvertretung(vgl. Übersicht).

Jede Volksvertretung bestand aus Abgeordneten- aus Arbeitern, Genossenschaftsbauern und anderen Werktätigen(arbeitende Menschen)(zur Vereinfachung sind nur die männlichen Bezeichnungen verwendet worden. Es sind stets Männer und Frauen gemeint. In der DDR wurde die Sprache nicht gegendert und doch hatten die Frauen dort mehr Möglichkeiten.).

Die Abgeordneten wurden für 5 Jahre gewählt. In ihrer sozialen und politischen Zusammensetzung widerspiegelte sich das Wesen des sozialistischen Staates. Über die Volksvertretungen übte die Arbeiterklasse im Bündnis mit allen übrigen Werktätigen(arbeitende Menschen)unter der Führung der SED die politische Macht aus. Niemand durfte die Macht der Volksvertretungen einschränken.

1989 ließen sich die Volksvertretungen widerstandslos in ihrer Macht einschränken, z.B. durch die „Runden Tische“. Am Ende sind sie zu bürgerlichen Parlamenten umgewandelt worden um die Übergabe zur Annexion der DDR durch die BRD vorzubereiten.

Siehe Beitrag „Die letzte Volkskammer“

 

Artikel 5 DDR-Verfassung

Artikel 5 der DDR-Verfassung

Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988

 

 


 

Staatsbürgerkunde 8

 

Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988, bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel

 

 

 

 

 

Original-Text aus dem Staatsbürgerkundebuch

Staatsaufbau DDR