Bundestag(Deutscher Bund)

Der sogenannte Bundestag (offiziell Bundesversammlung) war ein in Frankfurt am Main tagender, ständiger Gesandtenkongress der Mitgliedsstaatendes Deutschen Bundes und dessen einziges Organ. Seine Beschlüsse waren Bundesrecht. Er wurde durch die auf dem Wiener Kongress 1815 verabschiedete Bundesakte ins Leben gerufen und war (mit einer zweijährigen Unterbrechung infolge der Märzrevolution von 1848) bis zum Jahr 1866, als der Bund aufgelöst wurde, tätig.

Den Vorsitz der Versammlung, das Bundespräsidium, hatte der Vertreter Österreichs als Präsidialgesandter inne. Mit diesem Amt war jedoch keine Exekutivgewalt, sondern lediglich die Geschäftsführung des Bundestages verbunden. Dieser trat entweder im Plenum oder im Engeren Rat zusammen, die sich nach Kompetenzen, Stimmverteilung und Abstimmungmodalitäten voneinander unterschieden. Nur das Plenum konnte bei Einstimmigkeit eine Änderung der Bundesgrundgesetze beschließen.

Sitzungssaal des Engeren Rates

Sitzungssaal des Engeren Rates

Bildquelle: Von Unbekannt – Unbekannt, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=34982001

 

Nachdem Preußen im Verlauf des Deutschen Krieges die Freie Stadt Frankfurt besetzt hatte, wich der Bundestag nach Augsburg aus. Dort fand am 24. August 1866 seine letzte Sitzung statt. Die Freie Stadt Frankfurt war von 1815 bis 1866 einer von vier Stadtstaaten im Deutschen Bund.

Deutscher Krieg:

Preußisch-Österreichischen Krieg 1866 Kopie

PDF-Datei:

Preußisch-Österreichischer Krieg 1866 Kopie

Buchtitel Geschichte in Übersichten Kopie 2

 

Entnommen aus „Geschichte in Übersichten“, DDR 1982

 

 

 

Im Jahr 1815 wurde der Deutsche Bund gegründet. Der Bund verfügte nur über wenige Kompetenzen und die Stimmverteilung im Bundestag bevorteilte die kleinen Staaten. Der Bundestag war ein ständiger Gesandtenkongress aller Mitgliedsstaaten. Sie behielten zwar ihre Souveränität, mussten sich jedoch Bundesbeschlüssen unterwerfen.

Der Name des Organs lautete gemäß Bundesakte zwar Bundesversammlung, doch bürgerte sich die Bezeichnung Bundestag ein. Vorbild dafür war der Reichstag des Alten Reiches. Zum Sitz des Bundestages wurde das Palais Thurn und Taxis in der Freien StadtFrankfurt am Main bestimmt. Dort in der Eschenheimer Gasse tagte er erstmals ab dem 5. November 1816 einmal wöchentlich.

Weitere Einzelheiten Das Palais Thurn und Taxis in Frankfurt, Sitz des Bundestages

Das Palais Thurn und Taxis in Frankfurt, Sitz des Bundestages

Bildquelle: Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=704645

 

744px-Verfassungsdiagramm_Deutscher_Bund_1815

 

Bildquelle: Von Ziko van Dijk – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=46905426

 

Die Bundesgrundgesetze sahen nur den Bundestag als Bundesorgan vor, der exekutive und legislative Funktionen in sich vereinte.

Entnommen aus Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Ausführliches zum Thema siehe Wikipedia

 

 

Die Gründung des Deutschen Bundes

Aufopferungsvoll hatten die Deutschen Bürger und Bauern gegen Napoleon gekämpft. Sehnsüchtig erwarteten sie den Tag, der ihrem Lande die Freiheit und Einheit bringen sollte. Aber die wurden arg enttäuscht. Ihre nationalen Wünsche und Forderungen wurden auf dem Wiener Kongress nicht berücksichtigt.

Die deutschen Fürsten taten alles, um ihre kleinstaatliche Herrschaft aufrechtzuerhalten und die nationale Bewegung einzudämmen. Auch die ausländischen Mächte interessierte die deutsche Einheit nicht. Sie fürchteten, dass ein starkes Deutschland ihren politischen und wirtschaftlichen Einfluss schwächen könnte.

An Stelle eines einheitlichen deutschen Staates wurde im Juni 1815 in Wien der Deutsche Bund gegründet. Ihm gehörten das Kaiserreich Österreich, die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover und Württemberg sowie weitere 31 Kleinstaaten und die vier „Freien Städte“ Bremen, Frankfurt/Main, Hamburg und Lübeck an.

Ein Bundestag, der in Frankfurt am Main tagte, stand an der Spitze dieses Fürstenbundes. Der Vorsitz wurde Österreich übertragen.

Weitere Einzelheiten Das Palais Thurn und Taxis in Frankfurt, Sitz des Bundestages

Das Palais Thurn und Taxis in Frankfurt, Sitz des Bundestages

Bildquelle: Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=704645

 

 

In der Bundesakte garantierten sich die Fürsten die „Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit“ ihrer Staaten. Sie vereinbarten weder einheitliche Maße und Münzen noch eine gemeinsame Post. Auch ein Bundesgericht und ein Bundesheer blieben aus. Über das deutsche Volk wurde in der Bundesakte kein Wort verloren. Nur ganz allgemein stellte man fest, dass sich alle Bundesstaaten Verfassungen geben sollten. Aber nur wenige Fürsten lösten später dieses Versprechen ein.

Deutscher Bund

Deutscher Bund

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

 

Unter den Mitgliedern des Bundes ragten Österreich und Preußen hervor. Sie stritten um die Vormachtstellung in Deutschland.

 

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982 geschichte-07-ddr-seite-1

 

 

 

 

Original-Text:

Gründung des Deutschen Bundes

 

Siehe auch „Geschichte in Übersichten“, DDR 1982 Buchtitel Geschichte in Übersichten Kopie 2

 

 

 

 

 

Deutscher Bund Gesichte in Übersichten

siehe PDF-Datei:

Deutscher Bund