Frauenwahlrecht in Europa

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Der Durchsetzung des Frauenwahlrechts in Europa ging seit dem 18. Jahrhundert ein langer Kampf der Frauenbewegung voraus:
Die Frauen in den jeweiligen  Ländern wollten und sollten das Recht bekommen, an politischen Abstimmungen aktiv wie „passiv“ teilzunehmen, also selbst wählen zu können als auch gewählt zu werden.

Chronologie Frauenwahlrecht in Europa

Chronologie Frauenwahlrecht in Europa

Entnommen von Wikipedia

 

 

Finnland

Als erstes europäisches Land gab 1906 Finnland mit seiner Landtagsordnung vom 1. Juni Frauen das Wahlrecht. Finnland war damals ein russisches Großfürstentum. Die Ursachen dafür, dass die skandinavischen Länder das Wahlrecht für Frauen als Erste einführten, sind eng verknüpft mit den damaligen politischen Strömungen und Neuerungen. Finnland wurde zum Vorreiter des Frauenwahlrechts in Europa, nachdem der russische Zar, dem der finnische Landtag damals unterstand, eine Reform des Wahlrechts versprach. Die Frauenrechtsbewegung in Finnland und anderen skandinavischen Ländern war zu diesem Zeitpunkt brandaktuell. So kam es, dass die Forderungen der finnischen Frauen nach einem Stimmrecht im Zuge der Reform berücksichtigt wurden. Finnland war das erste Land, in dem Frauen nicht nur theoretisch das passive Wahlrecht hatten, sondern auch tatsächlich ins Parlament gewählt wurden.

 

Norwegen, Dänemark und Niederlande

1913 wurde das allgemeine Frauenwahlrecht in Norwegen durch eine neue Gesetzgebung und 1915 in Dänemark durch Änderung der dänischen Verfassung eingeführt. 1917 wurde in den Niederlanden das passive Wahlrecht eingeführt (das aktive folgte 1919).

 

Russland

Nach der Februarrevolution im Jahr 1917 erreichten die Frauen in Russland das aktive und passive Wahlrecht. Sie waren sowohl an den Wahlen zu den Sowjets als auch zu den Stadtdumas zugelassen. Im folgenden Jahr wurde das Frauenwahlrecht in der Verfassung der RSFSR(Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik)vom 10. Juli 1918 festgeschrieben.

 

Vereinigtes Königreich(Großbritannien)

Am 6. Februar 1918 folgte das Vereinigte Königreich mitdem „Representation of the People Act 1918“, auch wenn das Wahlrecht zunächst auf Frauen über 30 eingeschränkt blieb, falls sie selbst oder ihre Ehegatten das an Besitz gebundene kommunale Stimmrecht besaßen. Am 2. Juli 1928 wurde die Gleichberechtigung der Frauen bei Wahlen gewährt .

 

Polen

Am 28. November 1918 wurde in Polen, das nach dem Ersten Weltkrieg seine Unabhängigkeit wiedererlangt hatte, per Staatsdekret das allgemeine Wahlrecht für Frauen eingeführt. Die ersten acht Frauen zogen 1919 in den neu gewählten Sejm. Bereits vor 1795 und den Teilungen Polens (1772, 1793 und 1795) hatten Steuern zahlende Frauen partielles Wahlrecht genossen.

 

Österreich

In Österreich erhielten Frauen das allgemeine Wahlrecht am 12. November 1918 (Männer 1907) durch das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich, mit dem dieses sich im Zuge des Zerfalls von Österreich-Ungarn zur Republik erklärte: Artikel 9 spricht für die bevorstehende Wahl der  konstituierenden Nationalversammlung vom „allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts“ und Artikel 10 von „Wahlrecht und Wahlverfahren der Landes-, Kreis-, Bezirks- und Gemeindevertretungen“.

 

Deutschland

Plakat der Frauenbewegung zum Frauentag 8. März 1914- „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“

Plakat der Frauenbewegung zum Frauentag 8. März 1914: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“

Bildquelle:Von Karl Maria Stadler (1888 – nach 1943) – Scan from an old book, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6372383

 

Am selben Tag veröffentlichte in Deutschland der Rat der Volksbeauftragten einen „Aufruf an das deutsche Volk“, in dem diese im Zuge der Novemberrevolution an die Macht gekommene Reichsregierung „mit Gesetzeskraft“ verkündete: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“[5] Kurz darauf wurde das Wahlrecht mit der „Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung“ vom 30. November 1918 gesetzlich fixiert.[6]Somit konnten Frauen in Deutschland bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals auf nationaler Ebene ihr Wahlrecht nutzen.[7] Österreich und Deutschland zählten damit zur Avantgarde in Europa.

 

Tschechoslowakei, Schweden, Spanien und Türkei

Die Tschechoslowakei führte 1920 das Frauenwahlrecht ein, Schweden 1921. Im Dezember 1931 wurde in Spanien das Wahlrecht für Frauen in der Verfassung der Zweiten Spanische Republik von 1931 anerkannt, und zum ersten Mal in den Parlamentswahlen vom November 1933 ausgeübt. Am 11. Dezember 1934, zwei Monate vor einer Parlamentswahl in der Türkei, erhielten Frauen in der Türkei das aktive und passive Wahlrecht.[9]

 

Frankreich

Französisches Plakat für das Frauenwahlrecht (1934)

Französisches Plakat für das Frauenwahlrecht (1934)

Bildquelle: Von USFD (French Women’s Suffrage Union), 1934 – http://live.letelegramme.fr/Article/1130791-Affiche-de-lUnion-francaise-pour-le-suffrage-des-femmes, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=45603267

 

Im Juli 1936 votierte die Abgeordnetenkammer Frankreichs einstimmig (475 zu 0) für ein Frauenwahlrecht; der Text wurde aber nicht auf die Tagesordnung der zweiten Kammer (Senat) gesetzt.[10] Der Verfassungsentwurf vom 20. Januar 1944 enthielt das Frauenwahlrecht: Am 21. April 1944 sprach sich das Comité français de la Libérationnationale für das Frauenwahlrecht aus. Nach dem Ende der deutschen Besetzung Frankreichs, am 5. Oktober 1944, stimmte die ProvisorischeRegierung der Französischen Republik demzu. Bei den Gemeindewahlen am 29. April 1945 waren sie erstmals stimmberechtigt; die erste Wahl auf nationaler Ebene war die Wahl der Nationalversammlung am 21. Oktober1945. 33der 586 gewählten Abgeordneten (= 5,6 %) waren Frauen.

 

Italien und Belgien

1946 erhielten die Italienerinnen volles Wahlrecht (vorher hatten sie – seit 1925 – nur das Wahlrecht auf kommunaler Ebene), 1948 die Belgierinnen.

 

Schweiz

Am 7. Februar 1971 wurde nach einer erfolgreichen Volksabstimmung das Frauenstimmrecht in der Schweiz auch auf Bundesebene eingeführt. 1959 hatte die Mehrheit der wahlberechtigten Männer das Frauenwahlrecht noch abgelehnt.[11] Auf kantonaler Ebenewurde es zuerst 1959 im Kanton Waadt eingeführt; als letzter Kanton schloss sich 1990 der Kanton Appenzell Innerrhoden an – allerdings nicht freiwillig, sondern aufgrund eines Entscheids des Bundesgerichts.

 

Liechtenstein

1984 kam Liechtenstein als letztes westeuropäisches Land dazu, nachdem zuvor in zwei Volksabstimmungen (1971 und1973) die Einführung noch abgelehnt worden war.[12]


 

Entnommen von Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

 

Die Frau im Sozialismus

Fundstück bei der KJÖ – Kommunistische Jugend Österreichs:

 

Frau Sozialismus KJÖ

 

 

Die Geschichte der sozialistischen Staaten ist auch eine Geschichte großer Errungenschaften für die Rechte und die Unabhängigkeit der Frau. Es hat sich jedoch auch gezeigt, dass alte Denk- und Verhaltensweisen nicht so schnell verschwinden, wie man sich das wünschen würde.

Ob in der Sowjetunion, der DDR oder anderen sozialistischen Ländern: Mit der Überwindung der alten, kapitalistischen Ordnung sollte auch die Benachteiligung der Frauen der Vergangenheit angehören. Dahingehende Bemühungen beschränkten sich keineswegs nur auf entsprechende Agitation: Nach der Oktoberrevolution in Russland wurden Frauen zum ersten Mal in der Geschichte juristisch gleichgestellt. Dekrete über Zivilehe und Ehescheidung wurden erlassen und die Abtreibung legalisiert. Frauen wurde eine vom Mann unabhängige Lebensplanung ermöglicht. Durch Einrichtungen wie Kinderkrippen und Betriebskantinen konnten Frauen am Erwerbsleben teilnehmen.

Ähnlich verhielt es sich in der DDR. Der damals vergleichsweise hohe Anteil von Frauen in der Volkskammer, aber auch in der Forschung und anderen Bereichen der Gesellschaft zeigt die Erfolge auf diesem Gebiet. Auch die Ausübung von Sport – etwa Frauenfußball – wurde nicht mehr kritisch betrachtet, sondern aktiv gefördert. Dabei darf freilich nicht unerwähnt bleiben, dass vor allem in den Nachkriegsjahren die Frauenarbeit eine ökonomische Notwendigkeit darstellte. Im Gegensatz zu Westdeutschland und Österreich wurde die Frau in der DDR aber danach nicht wieder in die Reproduktionsarbeit gedrängt, sondern die Erwerbstätigkeit der Frau blieb ein Grundprinzip.

Schwierigkeiten und Fortschritte

Wie in jedem Entwicklungsprozess ergaben sich jedoch auch bei den sozialistischen Versuchen viele Probleme. Beispielsweise wuchs die Teilnahme der Frau an der Produktionsarbeit schneller als die Bedingungen, die diese Teilnahme ermöglichten, wie z.B. Dienstleistungen, kommunale Einrichtungen für Kinder usw.). Die Folge war die Überbelastung der Frau. Darüber hinaus verfestigte sich in gewisser Weise die traditionelle Meinung über die soziale Rolle der Frau und die Minderwertigkeit der weiblichen Arbeit. Bei allen Fortschritten zeigte sich, dass alte Denkweisen noch lange nach der sozialistischen Revolution bestehen bleiben. Frauen waren in den sozialistischen Staaten dennoch um einiges selbstbewusster und besser gestellt, als jene in den kapitalistischen Ländern. Sie wurden grundsätzlich als ein dem Mann ebenbürtiges Mitglied der Gesellschaft und nicht als wirtschaftliches Anhängsel des Mannes gesehen. Durch die volle Integration der Frauen in den Arbeitsprozess konnte schnell mit alten Vorstellungen über angeblich geringere technische und unzureichende körperliche Fähigkeiten aufgeräumt werden. Mithilfe der fi xen Vertretung von Frauenorganisationen in den meisten der jeweiligen Kommunistischen Parteien und Parlamenten wurde die Mitsprache und Mitbestimmung von Frauen in allen gesellschaftlich relevanten Fragestellungen sichergestellt. Doch auch wenn die gesetzlichen Bedingungen für die Gleichstellung geschaffen worden waren, veränderte sich dadurch nicht automatisch das Bewusstsein. Beispielsweise wurden die Frauenabteilungen in der Sowjetunion (Shenodtjel) 1929 aufgelöst, als diese immer stärker und selbstbewusster wurden und verstärkt Kritik an diskriminierendem Verhalten männlicher Genossen in der Partei übten. Die vergesellschaftete Reproduktionsarbeit wurde nach wie vor mehrheitlich von Frauen verrichtet. Dies zeigt, dass die gesetzliche Vergesellschaftung nicht ausreicht, um die Frauen von ihren Rollen zu befreien. Im Gegenteil: es muss auch nach der sozialistischen Revolution ein vehementer Kampf gegen Sexismus und patriarchale Verhaltensweisen geführt werden, da diese weiterbestehen bleiben, wenn wir nicht gegen sie aktiv werden.

 

Vergesellschaftung der Reproduktionsarbeit

Im Sozialismus/Kommunismus gibt es zwei Möglichkeiten der Lösung des Problems der Reproduktionsarbeit: einerseits ist es ja das Ziel, dass die Menschen nur mehr so viel arbeiten müssen, wie wirklich für den Erhalt der Gesellschaft notwendig ist. Damit wäre für Hausarbeit sowieso genügend Zeit. Dazu kommt, dass der laufende technische Fortschritt ohnehin zu einer Reduktion und Vereinfachung der „Hausarbeit“ führt – umso stärker, wenn sich die Produktion im Sozialismus nach den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen richtet. Die andere Möglichkeit ist die Vergesellschaftung der Reproduktionsarbeit. Das heißt, dass ein Teil der Hausarbeit beispielsweise von Putztrupps übernommen wird, die von Haus zu Haus ziehen. Ein wesentliches Feld wird jedoch vor allem auch die Kinderbetreuung darstellen. Ein flächendeckendes Angebot sorgt dafür, dass sich keine Frau zwischen Kind und Job entscheiden muss, wie es derzeit oft der Fall ist. Darüber hinaus verlieren Familien so ihren Charakter als „Versorgungsinstitution“; Beziehungen können tatsächlich frei gewählt werden. Für die Kinder selbst bedeuten solche kollektiven Betreuungseinrichtungen vor allem ein Höchstmaß an Chancengleichheit: Niemand wird mehr aufgrund seiner Herkunft von Bildung ausgeschlossen, jeder hat Zugang zu angemessener Förderung. Wichtig ist natürlich, dass die Vergesellschaftung der Reproduktionsarbeit nicht erst wieder allein Frauensache ist. Der Fortschritt der künftigen Gesellschaft wird auch daran zu messen sein, wie stark Männer in Kindergärten, Volksküchen usw. beteiligt sind. Wie auch immer dieses Problem in Zukunft gelöst wird: Im Hier und Jetzt können und müssen wir die Gedanken der Menschen verändern! Oft hört man die Aussage, dass Frauen die Hausarbeit im Blut liege. Dies ist natürlich Schwachsinn, Männer können das genauso gut oder schlecht wie Frauen. Sie müssen nur den Willen aufbringen, manche Tätigkeiten zu erlernen und sich von dem Gedanken befreien, Reproduktionsarbeit sei unnütz und minderwertig und ginge sie nichts an. Im Gegenteil: Sie ist sogar lebenswichtig.

 

Kommunistische Jugend Österreichs (KJÖ)                                                                                 Langgasse 98a                                                                                                                                                8020 Graz

 

Frauen für den Frieden

Frauen für den Frieden – unter diesem Namen agieren Frauen aus aller Welt als Teil der Internationalen Friedensbewegung. Frauen für den Frieden ist in den 1970er Jahren aus dem Einsatz von Frauen gegen den Nordirlandkonflikt entstanden.

In Westberlin und der BRD entstanden fast hundert neue Frauenfriedensgruppen zwischen dem Kongress der Courage 1979 gegen Atom und Militarismus, dem Appell der Anstiftung der Frauen für Frieden vom 27. Februar 1980 und der Umweltfrauenkonfernz in Kopenhagen im Juni 1980 ermuntert durch den in der „taz“ abgedruckten Appell skandinavischer Frauen zur Abrüstung zwischen NATO und Warschauer Vertrag. Diese Gruppen gingen von der Supermachttheorie aus, die als autonome Frauen-Friedensgruppen eine Vielzahl von Aktionen und Kampagnen insbesondere gegen den atomaren Rüstungswettlauf zwischen NATO und Warschauer Vertrag initiierten.

Insgesamt ca. 40.000 Unterschriften wurden für die UNO-Frauenkonferenz im Juni 1980 in Kopenhagen gesammelt und übergeben.

Vom 1. bis 8. März 1981 organisierten Frauengruppen aus der BRD eine bundesweite Aktionswoche in hunderten von Städten der BRD zum Thema Atomenergie und Atomwaffen, Friedenserziehung und Umwelterziehung, Gewaltbilder in den Medien, Gewalt gegen Frauen, Abrüstung etc. Zusammen mit den skandinavischen Frauen für Frieden. 1981 gab es einen großen Friedensmarsch von Kopenhagen nach Paris, wo der 24. Mai als Aktionstag der Frauen für Frieden und Abrüstung ausgerufen wurde.

Als Nachbereitung für den Friedensmarsch Kopenhagen-Paris 1981 fand in Westberlin ein Frauen-Plenum statt. Es sollten dann mehrere Friedensmärsche quer durch Europa stattfinden. Eine Wegstrecke von Westberlin nach Bremen sollte auch durch die DDR führen, was von den DDR-Behörden nicht erlaubt wurde. Durch bürokratisches Ablehnen des Marsches bot man den Konterrevolutionären Anlass die Friedensbewegung in der DDR für sich zu vereinnahmen.

Der Friedensmarsch 1982 (1200 km gewaltfreie Aktion) für eine atomwaffenfreie Welt, gegen Krieg und Gewalt und gegen Umweltzerstörung, schließt ab mit dem „Wiener Appell“ der Frauen für den Frieden und der Donaufrauen, einem Empfang im Bundeskanzleramt in Wien, einem Friedens-Camp und einer großen Abschlusskundgebung, an der mehrere zehntausend Menschen teilnehmen. Es noch einmal eine internationale Frauen-Friedenskonferenz in Wien und den internationalen Widerstandstag der Frauen für Frieden am 17. Oktober 1983 in der Aktionswoche der Friedensbewegung.

Sommer 1983 fanden weitere Friedensmärsche statt. Die Frauen für den Frieden organisierten erneut einen Frauenfriedensmarsch.

Zum internationalen Frauentag organisierten sie mit Hildegard von Meier und vielen andern eine Frauenkette zwischen der US-Botschaft und dem UdSSR-Konsulat in Westberlin-Dahlem.

Organisatorinnen von Frauen für den Frieden waren auch in der Geschäftsführung des Koordinierungsausschuss der Friedensbewegung führend bei der Organisation der großen Bonner Friedensdemonstrationen 1981–1983 der Unterstützung der Blockade in Mutlangen, später in Hasselbach, der Demos in Stuttgart und vor allem durch ihre Initiative zur Menschenkette 1983, die die DFG/VK dann mit den Kirchen und Gewerkschaften organisierte vertreten, eine besondere Frauenfriedensaktion war die Umzingelung der Hardthöhe (Standort des Verteidigungsministeriums der BRD). Frauen für Frieden vernetzten sich europaweit und teilweise weltweit und waren waren an der Organisation großer Friedensdemos in Europa und den USA beteiligt.

Wie die übrige Friedensbewegung, war auch Frauen für den Frieden in den Händen von Konterrevolutionären. Der äußere Anlass für die Gründung Frauen für den Frieden durch Frauen der Konterrevolution war das damals neue Wehrdienstgesetz vom März 1982. Die konterrevolutionären Frauen behaupteten, dass dieses Gesetz die Wehrpflicht für Frauen beinhalten würde und richteten einen Protestbrief an Erich Honecker. Der Protestbrief war sinnlos, denn ihre Behauptung entsprach nicht der Wahrheit. Die Wehrpflicht für Frauen hätte es nur im Falle eines Krieges, bzw. Mobilmachung gegeben. Ansonsten konnten Frauen freiwillig in der NVA und den Grenztruppen Dienst tun. Z.B. im Nachrichtenwesen und dem medizinischen Dienst.

Bild Funkerin DDR

Wehrdienst Frauen in der DDR JEPG

entnommen aus Jugendlexikon-Militärwesen, DDR 1984

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Mit vielfältigen spektakulären Aktionen waren die Frauen in den 1980er Jahren in konterrevolutionären Gruppen aktiv, insbesondere gegen die Sicherheitspolitik der DDR.
1989 waren die sogenannten Friedensfrauen bei der Konterrevolution aktiv und gründeten konterrevolutionäre Gruppen.

Obwohl die Politik der DDR Friedenspolitik war, ist es der SED, der FDJ, dem Friedensrat und sonstiger Organisationen nicht gelungen, offiziell und einheitlich, unter Einbeziehung der Bevölkerung, die Friedensbewegung zu bilden und gemeinsam mit der Friedensbewegung aus westlichen Ländern zu agieren. Tragisch, da es doch gerade die DDR und die anderen sozialistischen Länder waren, die als Erste von den Atomwaffen bedroht waren.

Die Frauen für Frieden und vielerlei Friedensfrauen sind weiter aktiv. Einige haben das Thema in die Europapolitik gebracht, andere arbeiten weiter in globalen Frauen-Friedensnetzwerken und konkreten Hilfsaktionen für Frauen und Kinder in Kriegs- und Krisenregionen: Tschernobyl, Bosnien, Mittelamerika oder Tschetschenien. Einige der Frauen für Frieden sind inzwischen grandmothers for peace.

entnommen aus Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

 

Frauen in der frühen BRD

DIE TROMMLER hat in der März-Ausgabe 2015 darauf hingewiesen, dass es lange Zeit in der BRD für die Frauen gar nicht rosig aussah.

(Ergänzung der Redaktion)

DER SPIEGEL aus dem Jahre 1969 bemängelt, dass in der DDR Frauen in hohen Positionen unterrepräsentiert waren. Dies könnte aus einer Diskussion der heutigen Zeit stammen. Und außerdem hat DER SPIEGEL aus dem Jahre 1969 vergessen zu erwähnen, dass in der BRD Frauen noch lange juristisch unselbstständig waren. So durften sie nicht ohne Erlaubnis des Mannes arbeiten, kein eigenes Bankkonto haben, nicht den Führerschein machen u.a. mehr. Witze über Frauen am Steuer kursieren ja heute noch. Bis zum 1. Juli 1958 konnte der Mann den Anstellungsvertrag der Frau nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung kündigen. Erst 1977 wurde das Gesetz geändert.Bis 1958 hatte der Ehemann auch das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder inne. Auch wenn er seiner Frau erlaubte zu arbeiten, verwaltete er ihren Lohn. Das änderte sich erst schrittweise. Ohne Zustimmung des Mannes durften Frauen kein eigenes Bankkonto eröffnen, noch bis 1962. Erst nach 1969 wurde eine verheiratete Frau als geschäftsfähig angesehen. Daran erinnert FOCUS-ONLINE mit einem Artikel aus dem Jahr 2012. Die Autorin ist Katja Riedel.

 

Frauenrechte in der DDR und in der BRD – ein Blick in die Geschichte

Nach der Befreiung Deutschlands von der braunen Gewaltherrschaft wurde am 1. November 1945 durch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Bildung antifaschistischer Frauenausschüsse genehmigt. In diesen vereinigten sich Frauen aus nahezu allen Volksschichten mit dem Ziel einer demokratischen Neugestaltung des Lebens in Deutschland.
Am 8. März 1947 entstand mit dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) in der sowjetischen Besatzungszone die erste einheitliche demokratische Massenorganisation von Frauen in der deutschen Geschichte. Im DFD fanden Vertreterinnen vieler Berufe und Tätigkeiten unabhängig von Weltanschauung und Parteizugehörigkeit ein politisch-organisatorisches Betätigungsfeld. In der späteren Volkskammer der DDR verfügte der DFD – auch das war einmalig – über eine eigene Fraktion mit 35 Abgeordneten. In 216 Beratungszentren konnten sich Frauen zu ihren beruflichen und privaten Anliegen für sie wichtige Auskünfte einholen.

In der BRD wurde der DFD erst am 2. April 1950 gegründet. Doch bereits am 10. April 1957 wurde er mit der absurden Begründung, sein Wirken richte sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung der BRD“ widerrechtlich verboten. Schon damals entpuppte sich der vermeintliche Rechtsstaat als ein Staat mit dem Akzent auf rechts.

In der Verfassung der am 7. Oktober 1949 gegründeten DDR war die Gleichberechtigung der Frau verankert. Alle Gesetze und Bestimmungen, die ihr entgegenstanden, wurden aufgehoben (Art. 7). Der Staat wurde also verfassungsrechtlich verpflichtet, nur solche gesetzlichen Regelungen zu treffen, die gewährleisteten, daß die Frau ihre Aufgaben als Mitglied der Gesellschaft mit ihren familiären Verpflichtungen vereinbaren konnte (Art. 18).
Noch im ersten Jahr des Bestehens der DDR erließ die Volkskammer am 27. September 1950 das „Gesetz über Mutter- und Kinderschutz sowie die Rechte der Frau“. Es brachte einen wesentlichen Fortschritt bei der Entwicklung und Schaffung eines ganzen Systems von Maßnahmen und Einrichtungen zur Förderung und zum Schutz der werktätigen Frauen und Mütter. Auf seiner Grundlage erließ die Regierung der DDR zahlreiche Verordnungen, die ohne Ausnahme dem Ziel dienten, in Übereinstimmung mit den ökonomischen Möglichkeiten und den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus den Frauen zu helfen, selbst an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens stärker teilzunehmen, ihre Talente und Fähigkeiten zu entfalten. Da sich die Durchsetzung der Gleichberechtigung der Frau im persönlichen und gesellschaftlichen Bereich nicht im Selbstlauf ergab, wurde auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 nochmals eindringlich darauf hingewiesen, die alten Zöpfe abzuschneiden und der Rolle der Frau mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

Frauen in der DDR

Bildquelle:
DDR-Kabinett Bochum, Bild ist entsprechend verlinkt

Im Kommuniqué des SED-Politbüros „Die Frauen, der Friede und der Sozialismus“ vom 20. Dezember 1965 wurde dann der bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau erreichte Stand gründlich analysiert. Man erarbeitete Vorschläge, um diesen Prozeß zu beschleunigen und den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Noch vorhandene Elemente fehlender Chancengleichheit sollten überwunden werden.
U. a. ging es um die Aus- und Weiterbildung von Frauen für technische Berufe und ihren Einsatz in verantwortlichen Positionen. Dazu wurde eine entsprechende Anordnung von der Regierung erlassen. Die Lernbedingungen gestaltete man so, daß Frauen neben ihrer Berufstätigkeit und der Erfüllung familiärer Pflichten ein intensives Studium betreiben konnten. Mit Beschluß vom 15. Juli 1967 wurden u. a. spezielle Frauensonderklassen gebildet. Im Gesetz über das einheitliche Bildungssystem vom 25. Februar 1965, im Familiengesetzbuch vom 20. Dezember 1965 sowie in weiteren Beschlüssen wurde den historischen Aufgaben auf der jeweiligen gesellschaftlichen Entwicklungsstufe durch Parlament und Regierung Rechnung getragen.

Die sozialpolitischen Verhältnisse hatten sich unterdessen qualitativ weiterentwickelt. Dieser Tatsache wurde durch eine neue Verfassung entsprochen. An den 1968 geführten öffentlichen Diskussionen über dieses fundamentale Dokument nahmen Tausende und Abertausende Frauen teil. Von ihnen unterbreitete konstruktive Vorschläge fanden in der sozialistischen Verfassung ihren Niederschlag. Sie erhob die Gleichberechtigung von Mann und Frau zum Verfassungsgrundsatz. Wörtlich hieß es: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens.
Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ (Art. 21, 24, 38 u. a.)
Stellt man dieser Entwicklung das Entstehen des Grundgesetzes (GG) der BRD gegenüber, dann bekommt man einen plastischen Eindruck davon, was bundesdeutsche Politiker von Beginn an unter Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit verstanden haben. Als das GG vom „Parlamentarischen Rat“ erarbeitet wurde, geschah das bekanntlich fernab von den Lebenszentren des Landes und ohne jegliche Beteiligung der Bevölkerung. Das Gremium umfaßte zunächst 63 männliche Mitglieder. Nach hitzigen Debatten wurden schließlich vier Frauen zum „Parlamentarischen Rat“ zugelassen.

Auf Antrag von Elisabeth Selbert wurde der Artikel 3 (Gleichheitsgrundsatz) gegen den erbitterten Widerstand des PR-Hauptausschusses in das GG aufgenommen. Im Artikel 117 GG setzte man eine Frist bis zum 31. März 1953. Vor deren Ablauf sollten die gesetzlichen Bestimmungen, die der Frau in der BRD nicht das gleiche Recht wie dem Mann einräumten, aufgehoben werden. Erst ab 1957 wurden dazu nach mehrfachen Anmahnungen in Intervallen gesetzliche Bestimmungen erlassen. Dennoch blieben die Frauen in der Unmündigkeit gegenüber ihren Ehemännern.
Am 9. März 1972 verabschiedete die DDR-Volkskammer das Gesetz „Über die Schwangerschaftsunterbrechung“. Es berechtigte die Frau, selbst darüber zu entscheiden, ob sie ein Kind austragen wollte oder nicht. Einige CDU-Abgeordnete enthielten sich dabei der Stimme.
Im Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16. Juni 1977 wurden im 12. Kapitel „die besonderen Rechte der werktätigen Frau und Mutter“ juristisch fixiert.
Angesichts der Tatsache, daß das weibliche Geschlecht in antagonistischen Klassengesellschaften durch die Jahrhunderte entrechtet und diskriminiert war, wobei Frauen der unterdrückten Klassen stets doppelt ausgebeutet und jeglicher Rechte beraubt wurden, trat das unter sozialistischen Bedingungen Errungene um so deutlicher zutage. Erst mit der Errichtung des Sozialismus wurden die objektiven und subjektiven Bedingungen geschaffen, die den Prozeß der Befreiung der Frau, die Beseitigung ihrer Benachteiligung und die Verwirklichung ihrer Gleichberechtigung ermöglichten. Die schrittweise Überwindung der Folgen, die sich aus der mehr als tausendjährigen Unterdrückung der Frau ergaben, konnte nur über einen langen Zeitraum erfolgen. Diese Entwicklung war in der Endphase des Bestehens der DDR noch keineswegs abgeschlossen.

Das bereits Erreichte wurde 1989/90 durch den zeitweiligen Sieg der Konterrevolution auch auf diesem Gebiet unterlaufen. Mit dem Überstülpen der BRD-Gesetze warf man die Frauen der DDR um eine ganze historische Epoche zurück.
In der Verfassung der DDR war das Recht auf Arbeit z. B. gesetzlich verankert. Nach dem Anschluß an den Staat des deutschen Imperialismus sahen sich die Frauen als erste mit massiver Arbeitslosigkeit konfrontiert, nachdem die im Auftrag der BRD-Konzerne und unter Kontrolle Horst Köhlers wütende Treuhand ihre Arbeitsstätten rücksichtslos plattgemacht hatte.

Bei der Suche nach einem neuen „Job“ galten DDR-Frauen wegen „Überqualifizierung“ oft als schwer vermittelbar. Der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit war ohnehin aufgehoben. In der Regel verdienen Frauen jetzt 20 bis 30 % weniger als ihre männlichen Kollegen bei gleicher Tätigkeit. Es geht darum, die weiblichen Staatsbürger weiter unter das Diktat der „3 K“ (Kinder, Küche, Kirche) zu zwingen. Einflußreiche Kreise des katholischen Klerus sind dabei beflissene Helfer.
Die Frauen aus der DDR mußten sich unterdessen an einen neuen Wortschatz gewöhnen. Bezeichnungen wie Freudenhäuser, Leiharbeiter, 1-Euro-Jobs, Armutsatlas, Schuldenatlas, Aufstocker, Studiengebühren, Gammelfleisch u. a. fehlten im Sprachgebrauch wie in der Realität der DDR. Die Frauen aus dem Osten sammelten inzwischen auch Erfahrungen anderer Art, die der demokratische Rechtsstaat BRD und sein System zu offerieren haben: Zwei-Klassen-Medizin, Zwei-Klassen-Bildung und Zwei-Klassen-Justiz dominieren allenthalben. Schließlich war zu DDR-Zeiten das Nahrungsmittelangebot zwar nicht immer sonderlich attraktiv und abwechslungsreich, aber der Bedarf an Grundnahrungsmitteln konnte stets in ausreichendem Maße in guter Qualität und bezahlbar durch jedermann gedeckt werden. Heute stehen für die „Randgruppen“ der Gesellschaft, unter denen sich besonders auch alleinerziehende Mütter befinden, über 2000 Ausgabestellen der insgesamt 856 Tafeln zur Verfügung, wo man gespendete Lebensmittel mit oftmals abgelaufenen Verfallsdaten kostenlos erhalten kann. Wie heißt es doch so schön in Artikel 1 des GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
„Jeder, der etwas von der Geschichte weiß, weiß auch, daß große gesellschaftliche Umwälzungen ohne das weibliche Ferment unmöglich sind. Der gesellschaftliche Fortschritt läßt sich exakt ermessen an der gesellschaftlichen Stellung des schönen Geschlechts“, konstatierte Karl Marx.

In der zweiten Strophe der DDR-Nationalhymne wurde die Forderung erhoben, „daß nie eine Mutter mehr ihren Sohn beweint“. In 40 Jahren DDR konnten sich die Mütter darauf verlassen, daß ihre Söhne nicht gegen andere Völker in den Krieg ziehen würden. Heute „verteidigt“ die Bundeswehr „die Sicherheit der BRD in Afghanistan“. Überproportional viele ostdeutsche Soldaten sind in diesem unseligen Gemetzel bisher gefallen. Wofür?
In seinem 1798 verfaßten Gedicht „Würde der Frauen“ schrieb Friedrich Schiller „Ehret die Frauen! Sie flechten und weben himmlische Rosen ins irdische Leben.“

Auszug aus einem Beitrag von Joachim Zappe, Eggersdorf

entnommen aus DDR-Kabinett Bochum

Der Internationale Frauentag in der DDR

In der DDR gehörte der Frauentag zu einem der wichtigsten Festtage. Insbesondere die werktätigen Frauen, die nahezu 100 Prozent der arbeitsfähigen Frauen ausmachte, wurden an dem Internationalen Frauentag von ihrem Betriebsdirektor geehrt. Das Frühstück wurde gerade in Großbetrieben an diesem Tag gemeinsam zu sich genommen. Vorher oder nachher hielt der Betriebsdirektor seine Festtagsrede. Die männlichen Mitarbeiter bedienten die Frauen, die zudem mit Blumen beschenkt wurden. Insbesondere wurde dieser Tag auch zum Anlass genommen, die besten und vorbildlichsten Arbeiterinnen mit einer Geldprämie oder einer Medaille auszuzeichnen.

 

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Festveranstaltung des ZK der SED zum Internationalen Frauentag 1989

Bildquelle:DDR-Kabinett Bochum, Bild ist entsprechend verlinkt

Auszug aus einem Beitrag des DDR-Kabinetts Bochum zur Geschichte des Internationalen Frauentages.

 

Zerronnenes Glück

Um eine ganze Epoche zurückgeworfen

In vielen Ländern wird der Internationale Frauentag begangen. Zu Zeiten der DDR fanden in allen Betrieben, Institutionen und Einrichtungen Feierstunden statt, bei denen die Rolle der Frau im Leben der Gesellschaft gewürdigt wurde. Das entsprach einer Tradition der internationalen Arbeiterbewegung. So unterschiedlich man Persönlichkeiten der Klassen oder Schichten wertete, so unterschiedlich war auch die gesellschaftliche Rolle der Frau.

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Bildquelle:
DDR-Kabinett Bochum, Bild ist entsprechend verlinkt

 

Die DDR gewährte ihr die gleichen Rechte wie dem Mann – das Recht auf Arbeit und Lohngleichheit bei gleicher Leistung, auf Bildung, Kultur, gesundheitliche Betreuung und Erholung. Die Überwindung althergebrachter Traditionen war ein komplizierter Prozeß, der nicht zuletzt auch die Bereitstellung erheblicher finanzieller Mittel voraussetzte.

In der DDR gab es Einrichtungen und Vergünstigungen für Frauen, die heute leider nicht mehr existieren. Das waren keine Attraktionen, die man in Schaufenstern hätte bewundern können. Es handelte sich vor allem um Entwicklungsmöglichkeiten, die dem weiblichen Teil der Bevölkerung Ansehen, Befriedigung und Selbstwertgefühl verschafften.

Schon als kleines Mädchen wünschte ich mir, später einmal mehrere Kinder zu haben. Ob nun die Tatsache, daß ich als 16jährige bereits auf eigenen Füßen stehen mußte, ursächlich dafür war, unbedingt einen Beruf zu erlernen, vermag ich nicht mehr zu sagen. Das Bedürfnis, mein Geld selbst zu verdienen, im Arbeitsleben zu stehen, war jedenfalls sehr stark ausgeprägt. Heute bin ich in die Endphase des Lebens eingetreten. Abgesehen davon, daß mir meine jahrzehntelange Berufstätigkeit und die entsprechende Qualifikation über dem Durchschnitt der Ostrenten liegende Altersbezüge bringt, kann ich mit Genugtuung auf mein Leben zurückblicken.
Meine Wünsche haben sich erfüllt: vier Kinder und Beruf, darüber hinaus Hobbys wie Sport, Literatur, Musik und Reisen. Unbezahlte gesellschaftliche Arbeit war für mich selbstverständlich. Übrigens wirkte sie sich im Elternbeirat günstig auf die Erziehung auch des eigenen Nachwuchses aus.

All das war möglich, weil dafür entsprechende gesellschaftliche Voraussetzungen bestanden. In der DDR wurde versucht, sie zu schaffen: Arbeit gab es für Frauen wie für Männer. Bildung war sowieso groß geschrieben. Von Beginn der Schwangerschaft bis zur Geburt des Kindes wurden die Frauen unentgeltlich medizinisch betreut. Bei der Deckung des Bedarfs an Kindereinrichtungen nahm die DDR international einen Spitzenrang ein. Fast jeder Betrieb organisierte im Sommer Kinderferienlager, und an den Schulen wurden eigene Ferienspiele für jene, die nicht mitfahren konnten, durchgeführt. Kinderkleidung war relativ billig. Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen vermochten auch Kinderreiche zu bezahlen. Der Gewerkschaftsbund FDGB, der in der DDR für den Feriendienst zuständig war, betrieb etliche Heime für Familien mit Kindern.

Auch wenn der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel der Meinung ist, jene, welche positiv zur DDR stünden, seien Betonköpfe – ich trage mein Haupt hoch erhoben. Doch kehren wir aus vergangenen Tagen in das Hier und Heute zurück. Im Programm der Partei Die Linke heißt es: „Die Frauen sollen in die Lage versetzt werden, Familie, Beruf, Qualifikation, Hausarbeit und Hobby unter einen Hut zu bringen.“
Bereits die erste Bedingung – die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen – kann in der BRD absolut nicht gewährleistet werden. Diese Forderung wird derzeit im Osten zu 49 % erfüllt, im Westen nur zu 27 %.

Wie sieht es mit der beruflichen Qualifikation aus? Hierzu wäre erforderlich, daß
Frauen für ihre Weiterbildung zeitweilig eine ganztägige Freistellung von der Arbeit – bei voller Bezahlung – gewährt würde. Doch auch das reicht noch nicht aus. Warum sollte es nicht möglich sein – wie einst in der DDR – den Frauen wochentags die Sorge um die Mittagsmahlzeit abzunehmen? In einem Drittel Deutschlands war das gesellschaftliche Realität: Betriebs- und Schulküchen boten ein gehaltvolles Mittagessen zu niedrigem Preis bei staatlicher Subventionierung an. Der Nachwuchs wurde weitestgehend in Kindereinrichtungen kostenlos erzogen und betreut. An sämtlichen Hoch- und Fachschulen gab es im Fernstudium Frauensonderklassen, deren spezieller Status nicht in Abstrichen am Unterrichtsstoff bestand, sondern in der zusätzlichen ganztägigen Freistellung von der Berufsarbeit – bei voller Bezahlung. Die Rente mit 60 für Frauen galt als unumstößlich.

In der BRD liegen die Dinge völlig anders. Die Arbeitslosigkeit trifft insbesondere Frauen. Sie erhalten bis zu 23 % weniger Lohn für die gleiche Arbeit wie ihre männlichen Kollegen. Die Rente mit 60 war einmal. Durch das Überstülpen der BRDKonditionen nach dem Anschluß der DDR an den Machtbereich des Kapitalismus sind die Frauen im Osten – was ihre Gleichstellung betrifft – um eine ganze Epoche zurückgeworfen worden. Daran ändert auch das Gerede von einer Frauenquote, die ohnehin nur um Aufsichtsratsposten bei Konzernen bemühte „Damen“ der Bourgeoisie betrifft, nicht das geringste. Marx hatte völlig recht: „Jeder, der etwas von der Geschichte weiß, weiß auch, daß große gesellschaftliche Umwälzungen ohne das weibliche Ferment unmöglich sind. Der gesellschaftliche Fortschritt läßt sich exakt messen an der gesellschaftlichen Stellung des schönen Geschlechts (die häßlichen eingeschlossen).“

Gerda Huberty, Neundorf

entnommen aus DDR-Kabinett Bochum

Den DFD gab´s auch in Westdeutschland(BRD)

Mit dem DFD hat sich DIE TROMMLER voriges Jahr befasst. Dieses Jahr erinnert DIE TROMMLER daran, das es den DFD auch in Westdeutschland gab. Er wurde in der BRD aber im Zusammenhang mit dem KPD-Verbot ebenfalls verboten.

 

altes DFB-Logo

altes DFD-Logo

Bildquelle:
„DFDDDR“. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons -Bild ist entsprechend verlinkt

 

Hier der Auszug aus dem Beitrag vom vorigen Jahr. Der ganze Beitrag hier im Blog  DIE TROMMLER-ARCHIV.

1950 erfolgte die Gründung westdeutscher Landesverbände, die aber am 10. April 1957 im Zuge des KPD-Verbotes ebenfalls verboten wurden.
1982 hatte der DFD 1,4 Millionen Mitglieder.

 

DDR-Briefmarke 1987 40 Jahre DFD

Briefmarke von 1987 zum Jubiläum „40 Jahre DFD“ 

Bildquelle:
„Stamps of Germany (DDR) 1987, MiNr 3079“ von Hochgeladen und Bearbeitet von –Nightflyer (talk) 21:33, 1 March 2011 (UTC) – Eigener Scan. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons-Bild ist entsprechend verlinkt