Die Frau im Sozialismus

Fundstück bei der KJÖ – Kommunistische Jugend Österreichs:

 

Frau Sozialismus KJÖ

 

 

Die Geschichte der sozialistischen Staaten ist auch eine Geschichte großer Errungenschaften für die Rechte und die Unabhängigkeit der Frau. Es hat sich jedoch auch gezeigt, dass alte Denk- und Verhaltensweisen nicht so schnell verschwinden, wie man sich das wünschen würde.

Ob in der Sowjetunion, der DDR oder anderen sozialistischen Ländern: Mit der Überwindung der alten, kapitalistischen Ordnung sollte auch die Benachteiligung der Frauen der Vergangenheit angehören. Dahingehende Bemühungen beschränkten sich keineswegs nur auf entsprechende Agitation: Nach der Oktoberrevolution in Russland wurden Frauen zum ersten Mal in der Geschichte juristisch gleichgestellt. Dekrete über Zivilehe und Ehescheidung wurden erlassen und die Abtreibung legalisiert. Frauen wurde eine vom Mann unabhängige Lebensplanung ermöglicht. Durch Einrichtungen wie Kinderkrippen und Betriebskantinen konnten Frauen am Erwerbsleben teilnehmen.

Ähnlich verhielt es sich in der DDR. Der damals vergleichsweise hohe Anteil von Frauen in der Volkskammer, aber auch in der Forschung und anderen Bereichen der Gesellschaft zeigt die Erfolge auf diesem Gebiet. Auch die Ausübung von Sport – etwa Frauenfußball – wurde nicht mehr kritisch betrachtet, sondern aktiv gefördert. Dabei darf freilich nicht unerwähnt bleiben, dass vor allem in den Nachkriegsjahren die Frauenarbeit eine ökonomische Notwendigkeit darstellte. Im Gegensatz zu Westdeutschland und Österreich wurde die Frau in der DDR aber danach nicht wieder in die Reproduktionsarbeit gedrängt, sondern die Erwerbstätigkeit der Frau blieb ein Grundprinzip.

Schwierigkeiten und Fortschritte

Wie in jedem Entwicklungsprozess ergaben sich jedoch auch bei den sozialistischen Versuchen viele Probleme. Beispielsweise wuchs die Teilnahme der Frau an der Produktionsarbeit schneller als die Bedingungen, die diese Teilnahme ermöglichten, wie z.B. Dienstleistungen, kommunale Einrichtungen für Kinder usw.). Die Folge war die Überbelastung der Frau. Darüber hinaus verfestigte sich in gewisser Weise die traditionelle Meinung über die soziale Rolle der Frau und die Minderwertigkeit der weiblichen Arbeit. Bei allen Fortschritten zeigte sich, dass alte Denkweisen noch lange nach der sozialistischen Revolution bestehen bleiben. Frauen waren in den sozialistischen Staaten dennoch um einiges selbstbewusster und besser gestellt, als jene in den kapitalistischen Ländern. Sie wurden grundsätzlich als ein dem Mann ebenbürtiges Mitglied der Gesellschaft und nicht als wirtschaftliches Anhängsel des Mannes gesehen. Durch die volle Integration der Frauen in den Arbeitsprozess konnte schnell mit alten Vorstellungen über angeblich geringere technische und unzureichende körperliche Fähigkeiten aufgeräumt werden. Mithilfe der fi xen Vertretung von Frauenorganisationen in den meisten der jeweiligen Kommunistischen Parteien und Parlamenten wurde die Mitsprache und Mitbestimmung von Frauen in allen gesellschaftlich relevanten Fragestellungen sichergestellt. Doch auch wenn die gesetzlichen Bedingungen für die Gleichstellung geschaffen worden waren, veränderte sich dadurch nicht automatisch das Bewusstsein. Beispielsweise wurden die Frauenabteilungen in der Sowjetunion (Shenodtjel) 1929 aufgelöst, als diese immer stärker und selbstbewusster wurden und verstärkt Kritik an diskriminierendem Verhalten männlicher Genossen in der Partei übten. Die vergesellschaftete Reproduktionsarbeit wurde nach wie vor mehrheitlich von Frauen verrichtet. Dies zeigt, dass die gesetzliche Vergesellschaftung nicht ausreicht, um die Frauen von ihren Rollen zu befreien. Im Gegenteil: es muss auch nach der sozialistischen Revolution ein vehementer Kampf gegen Sexismus und patriarchale Verhaltensweisen geführt werden, da diese weiterbestehen bleiben, wenn wir nicht gegen sie aktiv werden.

 

Vergesellschaftung der Reproduktionsarbeit

Im Sozialismus/Kommunismus gibt es zwei Möglichkeiten der Lösung des Problems der Reproduktionsarbeit: einerseits ist es ja das Ziel, dass die Menschen nur mehr so viel arbeiten müssen, wie wirklich für den Erhalt der Gesellschaft notwendig ist. Damit wäre für Hausarbeit sowieso genügend Zeit. Dazu kommt, dass der laufende technische Fortschritt ohnehin zu einer Reduktion und Vereinfachung der „Hausarbeit“ führt – umso stärker, wenn sich die Produktion im Sozialismus nach den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen richtet. Die andere Möglichkeit ist die Vergesellschaftung der Reproduktionsarbeit. Das heißt, dass ein Teil der Hausarbeit beispielsweise von Putztrupps übernommen wird, die von Haus zu Haus ziehen. Ein wesentliches Feld wird jedoch vor allem auch die Kinderbetreuung darstellen. Ein flächendeckendes Angebot sorgt dafür, dass sich keine Frau zwischen Kind und Job entscheiden muss, wie es derzeit oft der Fall ist. Darüber hinaus verlieren Familien so ihren Charakter als „Versorgungsinstitution“; Beziehungen können tatsächlich frei gewählt werden. Für die Kinder selbst bedeuten solche kollektiven Betreuungseinrichtungen vor allem ein Höchstmaß an Chancengleichheit: Niemand wird mehr aufgrund seiner Herkunft von Bildung ausgeschlossen, jeder hat Zugang zu angemessener Förderung. Wichtig ist natürlich, dass die Vergesellschaftung der Reproduktionsarbeit nicht erst wieder allein Frauensache ist. Der Fortschritt der künftigen Gesellschaft wird auch daran zu messen sein, wie stark Männer in Kindergärten, Volksküchen usw. beteiligt sind. Wie auch immer dieses Problem in Zukunft gelöst wird: Im Hier und Jetzt können und müssen wir die Gedanken der Menschen verändern! Oft hört man die Aussage, dass Frauen die Hausarbeit im Blut liege. Dies ist natürlich Schwachsinn, Männer können das genauso gut oder schlecht wie Frauen. Sie müssen nur den Willen aufbringen, manche Tätigkeiten zu erlernen und sich von dem Gedanken befreien, Reproduktionsarbeit sei unnütz und minderwertig und ginge sie nichts an. Im Gegenteil: Sie ist sogar lebenswichtig.

 

Kommunistische Jugend Österreichs (KJÖ)                                                                                 Langgasse 98a                                                                                                                                                8020 Graz

 

Frauen in der frühen BRD

DIE TROMMLER hat in der März-Ausgabe 2015 darauf hingewiesen, dass es lange Zeit in der BRD für die Frauen gar nicht rosig aussah.

(Ergänzung der Redaktion)

DER SPIEGEL aus dem Jahre 1969 bemängelt, dass in der DDR Frauen in hohen Positionen unterrepräsentiert waren. Dies könnte aus einer Diskussion der heutigen Zeit stammen. Und außerdem hat DER SPIEGEL aus dem Jahre 1969 vergessen zu erwähnen, dass in der BRD Frauen noch lange juristisch unselbstständig waren. So durften sie nicht ohne Erlaubnis des Mannes arbeiten, kein eigenes Bankkonto haben, nicht den Führerschein machen u.a. mehr. Witze über Frauen am Steuer kursieren ja heute noch. Bis zum 1. Juli 1958 konnte der Mann den Anstellungsvertrag der Frau nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung kündigen. Erst 1977 wurde das Gesetz geändert.Bis 1958 hatte der Ehemann auch das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder inne. Auch wenn er seiner Frau erlaubte zu arbeiten, verwaltete er ihren Lohn. Das änderte sich erst schrittweise. Ohne Zustimmung des Mannes durften Frauen kein eigenes Bankkonto eröffnen, noch bis 1962. Erst nach 1969 wurde eine verheiratete Frau als geschäftsfähig angesehen. Daran erinnert FOCUS-ONLINE mit einem Artikel aus dem Jahr 2012. Die Autorin ist Katja Riedel.

 

Frauenrechte in der DDR und in der BRD – ein Blick in die Geschichte

Nach der Befreiung Deutschlands von der braunen Gewaltherrschaft wurde am 1. November 1945 durch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Bildung antifaschistischer Frauenausschüsse genehmigt. In diesen vereinigten sich Frauen aus nahezu allen Volksschichten mit dem Ziel einer demokratischen Neugestaltung des Lebens in Deutschland.
Am 8. März 1947 entstand mit dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) in der sowjetischen Besatzungszone die erste einheitliche demokratische Massenorganisation von Frauen in der deutschen Geschichte. Im DFD fanden Vertreterinnen vieler Berufe und Tätigkeiten unabhängig von Weltanschauung und Parteizugehörigkeit ein politisch-organisatorisches Betätigungsfeld. In der späteren Volkskammer der DDR verfügte der DFD – auch das war einmalig – über eine eigene Fraktion mit 35 Abgeordneten. In 216 Beratungszentren konnten sich Frauen zu ihren beruflichen und privaten Anliegen für sie wichtige Auskünfte einholen.

In der BRD wurde der DFD erst am 2. April 1950 gegründet. Doch bereits am 10. April 1957 wurde er mit der absurden Begründung, sein Wirken richte sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung der BRD“ widerrechtlich verboten. Schon damals entpuppte sich der vermeintliche Rechtsstaat als ein Staat mit dem Akzent auf rechts.

In der Verfassung der am 7. Oktober 1949 gegründeten DDR war die Gleichberechtigung der Frau verankert. Alle Gesetze und Bestimmungen, die ihr entgegenstanden, wurden aufgehoben (Art. 7). Der Staat wurde also verfassungsrechtlich verpflichtet, nur solche gesetzlichen Regelungen zu treffen, die gewährleisteten, daß die Frau ihre Aufgaben als Mitglied der Gesellschaft mit ihren familiären Verpflichtungen vereinbaren konnte (Art. 18).
Noch im ersten Jahr des Bestehens der DDR erließ die Volkskammer am 27. September 1950 das „Gesetz über Mutter- und Kinderschutz sowie die Rechte der Frau“. Es brachte einen wesentlichen Fortschritt bei der Entwicklung und Schaffung eines ganzen Systems von Maßnahmen und Einrichtungen zur Förderung und zum Schutz der werktätigen Frauen und Mütter. Auf seiner Grundlage erließ die Regierung der DDR zahlreiche Verordnungen, die ohne Ausnahme dem Ziel dienten, in Übereinstimmung mit den ökonomischen Möglichkeiten und den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus den Frauen zu helfen, selbst an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens stärker teilzunehmen, ihre Talente und Fähigkeiten zu entfalten. Da sich die Durchsetzung der Gleichberechtigung der Frau im persönlichen und gesellschaftlichen Bereich nicht im Selbstlauf ergab, wurde auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 nochmals eindringlich darauf hingewiesen, die alten Zöpfe abzuschneiden und der Rolle der Frau mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

Frauen in der DDR

Bildquelle:
DDR-Kabinett Bochum, Bild ist entsprechend verlinkt

Im Kommuniqué des SED-Politbüros „Die Frauen, der Friede und der Sozialismus“ vom 20. Dezember 1965 wurde dann der bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau erreichte Stand gründlich analysiert. Man erarbeitete Vorschläge, um diesen Prozeß zu beschleunigen und den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Noch vorhandene Elemente fehlender Chancengleichheit sollten überwunden werden.
U. a. ging es um die Aus- und Weiterbildung von Frauen für technische Berufe und ihren Einsatz in verantwortlichen Positionen. Dazu wurde eine entsprechende Anordnung von der Regierung erlassen. Die Lernbedingungen gestaltete man so, daß Frauen neben ihrer Berufstätigkeit und der Erfüllung familiärer Pflichten ein intensives Studium betreiben konnten. Mit Beschluß vom 15. Juli 1967 wurden u. a. spezielle Frauensonderklassen gebildet. Im Gesetz über das einheitliche Bildungssystem vom 25. Februar 1965, im Familiengesetzbuch vom 20. Dezember 1965 sowie in weiteren Beschlüssen wurde den historischen Aufgaben auf der jeweiligen gesellschaftlichen Entwicklungsstufe durch Parlament und Regierung Rechnung getragen.

Die sozialpolitischen Verhältnisse hatten sich unterdessen qualitativ weiterentwickelt. Dieser Tatsache wurde durch eine neue Verfassung entsprochen. An den 1968 geführten öffentlichen Diskussionen über dieses fundamentale Dokument nahmen Tausende und Abertausende Frauen teil. Von ihnen unterbreitete konstruktive Vorschläge fanden in der sozialistischen Verfassung ihren Niederschlag. Sie erhob die Gleichberechtigung von Mann und Frau zum Verfassungsgrundsatz. Wörtlich hieß es: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens.
Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ (Art. 21, 24, 38 u. a.)
Stellt man dieser Entwicklung das Entstehen des Grundgesetzes (GG) der BRD gegenüber, dann bekommt man einen plastischen Eindruck davon, was bundesdeutsche Politiker von Beginn an unter Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit verstanden haben. Als das GG vom „Parlamentarischen Rat“ erarbeitet wurde, geschah das bekanntlich fernab von den Lebenszentren des Landes und ohne jegliche Beteiligung der Bevölkerung. Das Gremium umfaßte zunächst 63 männliche Mitglieder. Nach hitzigen Debatten wurden schließlich vier Frauen zum „Parlamentarischen Rat“ zugelassen.

Auf Antrag von Elisabeth Selbert wurde der Artikel 3 (Gleichheitsgrundsatz) gegen den erbitterten Widerstand des PR-Hauptausschusses in das GG aufgenommen. Im Artikel 117 GG setzte man eine Frist bis zum 31. März 1953. Vor deren Ablauf sollten die gesetzlichen Bestimmungen, die der Frau in der BRD nicht das gleiche Recht wie dem Mann einräumten, aufgehoben werden. Erst ab 1957 wurden dazu nach mehrfachen Anmahnungen in Intervallen gesetzliche Bestimmungen erlassen. Dennoch blieben die Frauen in der Unmündigkeit gegenüber ihren Ehemännern.
Am 9. März 1972 verabschiedete die DDR-Volkskammer das Gesetz „Über die Schwangerschaftsunterbrechung“. Es berechtigte die Frau, selbst darüber zu entscheiden, ob sie ein Kind austragen wollte oder nicht. Einige CDU-Abgeordnete enthielten sich dabei der Stimme.
Im Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16. Juni 1977 wurden im 12. Kapitel „die besonderen Rechte der werktätigen Frau und Mutter“ juristisch fixiert.
Angesichts der Tatsache, daß das weibliche Geschlecht in antagonistischen Klassengesellschaften durch die Jahrhunderte entrechtet und diskriminiert war, wobei Frauen der unterdrückten Klassen stets doppelt ausgebeutet und jeglicher Rechte beraubt wurden, trat das unter sozialistischen Bedingungen Errungene um so deutlicher zutage. Erst mit der Errichtung des Sozialismus wurden die objektiven und subjektiven Bedingungen geschaffen, die den Prozeß der Befreiung der Frau, die Beseitigung ihrer Benachteiligung und die Verwirklichung ihrer Gleichberechtigung ermöglichten. Die schrittweise Überwindung der Folgen, die sich aus der mehr als tausendjährigen Unterdrückung der Frau ergaben, konnte nur über einen langen Zeitraum erfolgen. Diese Entwicklung war in der Endphase des Bestehens der DDR noch keineswegs abgeschlossen.

Das bereits Erreichte wurde 1989/90 durch den zeitweiligen Sieg der Konterrevolution auch auf diesem Gebiet unterlaufen. Mit dem Überstülpen der BRD-Gesetze warf man die Frauen der DDR um eine ganze historische Epoche zurück.
In der Verfassung der DDR war das Recht auf Arbeit z. B. gesetzlich verankert. Nach dem Anschluß an den Staat des deutschen Imperialismus sahen sich die Frauen als erste mit massiver Arbeitslosigkeit konfrontiert, nachdem die im Auftrag der BRD-Konzerne und unter Kontrolle Horst Köhlers wütende Treuhand ihre Arbeitsstätten rücksichtslos plattgemacht hatte.

Bei der Suche nach einem neuen „Job“ galten DDR-Frauen wegen „Überqualifizierung“ oft als schwer vermittelbar. Der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit war ohnehin aufgehoben. In der Regel verdienen Frauen jetzt 20 bis 30 % weniger als ihre männlichen Kollegen bei gleicher Tätigkeit. Es geht darum, die weiblichen Staatsbürger weiter unter das Diktat der „3 K“ (Kinder, Küche, Kirche) zu zwingen. Einflußreiche Kreise des katholischen Klerus sind dabei beflissene Helfer.
Die Frauen aus der DDR mußten sich unterdessen an einen neuen Wortschatz gewöhnen. Bezeichnungen wie Freudenhäuser, Leiharbeiter, 1-Euro-Jobs, Armutsatlas, Schuldenatlas, Aufstocker, Studiengebühren, Gammelfleisch u. a. fehlten im Sprachgebrauch wie in der Realität der DDR. Die Frauen aus dem Osten sammelten inzwischen auch Erfahrungen anderer Art, die der demokratische Rechtsstaat BRD und sein System zu offerieren haben: Zwei-Klassen-Medizin, Zwei-Klassen-Bildung und Zwei-Klassen-Justiz dominieren allenthalben. Schließlich war zu DDR-Zeiten das Nahrungsmittelangebot zwar nicht immer sonderlich attraktiv und abwechslungsreich, aber der Bedarf an Grundnahrungsmitteln konnte stets in ausreichendem Maße in guter Qualität und bezahlbar durch jedermann gedeckt werden. Heute stehen für die „Randgruppen“ der Gesellschaft, unter denen sich besonders auch alleinerziehende Mütter befinden, über 2000 Ausgabestellen der insgesamt 856 Tafeln zur Verfügung, wo man gespendete Lebensmittel mit oftmals abgelaufenen Verfallsdaten kostenlos erhalten kann. Wie heißt es doch so schön in Artikel 1 des GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
„Jeder, der etwas von der Geschichte weiß, weiß auch, daß große gesellschaftliche Umwälzungen ohne das weibliche Ferment unmöglich sind. Der gesellschaftliche Fortschritt läßt sich exakt ermessen an der gesellschaftlichen Stellung des schönen Geschlechts“, konstatierte Karl Marx.

In der zweiten Strophe der DDR-Nationalhymne wurde die Forderung erhoben, „daß nie eine Mutter mehr ihren Sohn beweint“. In 40 Jahren DDR konnten sich die Mütter darauf verlassen, daß ihre Söhne nicht gegen andere Völker in den Krieg ziehen würden. Heute „verteidigt“ die Bundeswehr „die Sicherheit der BRD in Afghanistan“. Überproportional viele ostdeutsche Soldaten sind in diesem unseligen Gemetzel bisher gefallen. Wofür?
In seinem 1798 verfaßten Gedicht „Würde der Frauen“ schrieb Friedrich Schiller „Ehret die Frauen! Sie flechten und weben himmlische Rosen ins irdische Leben.“

Auszug aus einem Beitrag von Joachim Zappe, Eggersdorf

entnommen aus DDR-Kabinett Bochum

Der Internationale Frauentag in der DDR

In der DDR gehörte der Frauentag zu einem der wichtigsten Festtage. Insbesondere die werktätigen Frauen, die nahezu 100 Prozent der arbeitsfähigen Frauen ausmachte, wurden an dem Internationalen Frauentag von ihrem Betriebsdirektor geehrt. Das Frühstück wurde gerade in Großbetrieben an diesem Tag gemeinsam zu sich genommen. Vorher oder nachher hielt der Betriebsdirektor seine Festtagsrede. Die männlichen Mitarbeiter bedienten die Frauen, die zudem mit Blumen beschenkt wurden. Insbesondere wurde dieser Tag auch zum Anlass genommen, die besten und vorbildlichsten Arbeiterinnen mit einer Geldprämie oder einer Medaille auszuzeichnen.

 

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Festveranstaltung des ZK der SED zum Internationalen Frauentag 1989

Bildquelle:DDR-Kabinett Bochum, Bild ist entsprechend verlinkt

Auszug aus einem Beitrag des DDR-Kabinetts Bochum zur Geschichte des Internationalen Frauentages.

 

Zerronnenes Glück

Um eine ganze Epoche zurückgeworfen

In vielen Ländern wird der Internationale Frauentag begangen. Zu Zeiten der DDR fanden in allen Betrieben, Institutionen und Einrichtungen Feierstunden statt, bei denen die Rolle der Frau im Leben der Gesellschaft gewürdigt wurde. Das entsprach einer Tradition der internationalen Arbeiterbewegung. So unterschiedlich man Persönlichkeiten der Klassen oder Schichten wertete, so unterschiedlich war auch die gesellschaftliche Rolle der Frau.

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Bildquelle:
DDR-Kabinett Bochum, Bild ist entsprechend verlinkt

 

Die DDR gewährte ihr die gleichen Rechte wie dem Mann – das Recht auf Arbeit und Lohngleichheit bei gleicher Leistung, auf Bildung, Kultur, gesundheitliche Betreuung und Erholung. Die Überwindung althergebrachter Traditionen war ein komplizierter Prozeß, der nicht zuletzt auch die Bereitstellung erheblicher finanzieller Mittel voraussetzte.

In der DDR gab es Einrichtungen und Vergünstigungen für Frauen, die heute leider nicht mehr existieren. Das waren keine Attraktionen, die man in Schaufenstern hätte bewundern können. Es handelte sich vor allem um Entwicklungsmöglichkeiten, die dem weiblichen Teil der Bevölkerung Ansehen, Befriedigung und Selbstwertgefühl verschafften.

Schon als kleines Mädchen wünschte ich mir, später einmal mehrere Kinder zu haben. Ob nun die Tatsache, daß ich als 16jährige bereits auf eigenen Füßen stehen mußte, ursächlich dafür war, unbedingt einen Beruf zu erlernen, vermag ich nicht mehr zu sagen. Das Bedürfnis, mein Geld selbst zu verdienen, im Arbeitsleben zu stehen, war jedenfalls sehr stark ausgeprägt. Heute bin ich in die Endphase des Lebens eingetreten. Abgesehen davon, daß mir meine jahrzehntelange Berufstätigkeit und die entsprechende Qualifikation über dem Durchschnitt der Ostrenten liegende Altersbezüge bringt, kann ich mit Genugtuung auf mein Leben zurückblicken.
Meine Wünsche haben sich erfüllt: vier Kinder und Beruf, darüber hinaus Hobbys wie Sport, Literatur, Musik und Reisen. Unbezahlte gesellschaftliche Arbeit war für mich selbstverständlich. Übrigens wirkte sie sich im Elternbeirat günstig auf die Erziehung auch des eigenen Nachwuchses aus.

All das war möglich, weil dafür entsprechende gesellschaftliche Voraussetzungen bestanden. In der DDR wurde versucht, sie zu schaffen: Arbeit gab es für Frauen wie für Männer. Bildung war sowieso groß geschrieben. Von Beginn der Schwangerschaft bis zur Geburt des Kindes wurden die Frauen unentgeltlich medizinisch betreut. Bei der Deckung des Bedarfs an Kindereinrichtungen nahm die DDR international einen Spitzenrang ein. Fast jeder Betrieb organisierte im Sommer Kinderferienlager, und an den Schulen wurden eigene Ferienspiele für jene, die nicht mitfahren konnten, durchgeführt. Kinderkleidung war relativ billig. Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen vermochten auch Kinderreiche zu bezahlen. Der Gewerkschaftsbund FDGB, der in der DDR für den Feriendienst zuständig war, betrieb etliche Heime für Familien mit Kindern.

Auch wenn der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel der Meinung ist, jene, welche positiv zur DDR stünden, seien Betonköpfe – ich trage mein Haupt hoch erhoben. Doch kehren wir aus vergangenen Tagen in das Hier und Heute zurück. Im Programm der Partei Die Linke heißt es: „Die Frauen sollen in die Lage versetzt werden, Familie, Beruf, Qualifikation, Hausarbeit und Hobby unter einen Hut zu bringen.“
Bereits die erste Bedingung – die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen – kann in der BRD absolut nicht gewährleistet werden. Diese Forderung wird derzeit im Osten zu 49 % erfüllt, im Westen nur zu 27 %.

Wie sieht es mit der beruflichen Qualifikation aus? Hierzu wäre erforderlich, daß
Frauen für ihre Weiterbildung zeitweilig eine ganztägige Freistellung von der Arbeit – bei voller Bezahlung – gewährt würde. Doch auch das reicht noch nicht aus. Warum sollte es nicht möglich sein – wie einst in der DDR – den Frauen wochentags die Sorge um die Mittagsmahlzeit abzunehmen? In einem Drittel Deutschlands war das gesellschaftliche Realität: Betriebs- und Schulküchen boten ein gehaltvolles Mittagessen zu niedrigem Preis bei staatlicher Subventionierung an. Der Nachwuchs wurde weitestgehend in Kindereinrichtungen kostenlos erzogen und betreut. An sämtlichen Hoch- und Fachschulen gab es im Fernstudium Frauensonderklassen, deren spezieller Status nicht in Abstrichen am Unterrichtsstoff bestand, sondern in der zusätzlichen ganztägigen Freistellung von der Berufsarbeit – bei voller Bezahlung. Die Rente mit 60 für Frauen galt als unumstößlich.

In der BRD liegen die Dinge völlig anders. Die Arbeitslosigkeit trifft insbesondere Frauen. Sie erhalten bis zu 23 % weniger Lohn für die gleiche Arbeit wie ihre männlichen Kollegen. Die Rente mit 60 war einmal. Durch das Überstülpen der BRDKonditionen nach dem Anschluß der DDR an den Machtbereich des Kapitalismus sind die Frauen im Osten – was ihre Gleichstellung betrifft – um eine ganze Epoche zurückgeworfen worden. Daran ändert auch das Gerede von einer Frauenquote, die ohnehin nur um Aufsichtsratsposten bei Konzernen bemühte „Damen“ der Bourgeoisie betrifft, nicht das geringste. Marx hatte völlig recht: „Jeder, der etwas von der Geschichte weiß, weiß auch, daß große gesellschaftliche Umwälzungen ohne das weibliche Ferment unmöglich sind. Der gesellschaftliche Fortschritt läßt sich exakt messen an der gesellschaftlichen Stellung des schönen Geschlechts (die häßlichen eingeschlossen).“

Gerda Huberty, Neundorf

entnommen aus DDR-Kabinett Bochum

Der internationale Frauentag am 08. März

Im heutigen Deutschland finden zu internationalen Frauentag am 08. März Veranstaltungen der DGB-Gewerkschaften statt. In der alten BRD wurde der 08.März ebenfalls von den DGB-Gewerkschaften gestaltet. Doch in der alten BRD war dieser Tag zunächst verpönt.

Im Westen veranstalteten Sozialdemokratinnen seit 1948 zwar wieder Frauentage, doch ging die Bedeutung dieses Tages allmählich verloren. Hier war es vor allem das Thema Frieden und der Kampf gegen die Wiederbewaffnung, die auf den Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag (terminlich immer irgendwann zwischen Februar und Mai angesiedelt) angesprochen wurden. Gegen die Wiederbewaffnung entwickelte sich ein breites Oppositionsbündnis, welches auch von Mitgliedern der SPD, der KPD und der bürgerlichen Parteien, wie zum Beispiel vom christlichen Zentrum, getragen wurde. Aber es waren auch parteilose Christinnen und Pazifistinnen die die Themen Frieden und Abrüstung in den Internationalen Frauentag verankerten.

Erst mit dem Engagement der neuen Frauenbewegung Ende der 1960er Jahre rückte der 8. März in der Bundesrepublik und anderen Ländern wieder stärker ins Bewusstsein, allerdings hatte es die autonome Frauenbewegung in der BRD sehr schwer mit diesem Tag. So war noch 1977 in der feministischen Zeitung „Courage“ zu lesen: „Nichts gegen einen Feiertag, auch nicht gegen einen Frauentag. Nur muß er von denen, die gefeiert werden, bestimmt und gestaltet werden.“ Diese Kritik richtete sich vor allem gegen die Feierpraxis in der DDR, wo dieser Tag zunehmend zu einer Art ’sozialistischer Muttertag‘ geworden war.

 

1975, im internationalen Jahr der Frau, richteten die Vereinten Nationen erstmals am 8. März eine Feier aus. Dieses Datum als Internationalen Frauentag anzuerkennen, beschloss die Generalversammlung der UN im Dezember 1977.

Als der internationale Frauentag in der BRD gestaltet worden ist und auch im heutigen Deutschland, wird folgendes zu seiner Geschichte gesagt.

Es wird von einem spontanen Streik der Textilarbeiterinnen in New York erzählt, der sich am 08.März 1857 ereignet haben soll, der von der Polizei blutig niedergeschlagen werden sollte.

Historikerinnen wie Liliane Kandel, Françoise Picq und Temma Kaplan haben seit den 1980er Jahren jedoch darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Aufstand von 1857 um eine „Legende“ handelt, die 1955 mit dem Ziel konstruiert worden sei, den Frauentag von seiner sowjetischen Vorgeschichte loszulösen und mit einer Tradition zu versehen, die über den Kommunismus hinausreicht. Die mythischen Ereignisse von 1857 und 1907 wurden dabei teilweise mit einer tatsächlich stattgefundenen Veranstaltung vermischt, die die New Yorker „Social Democratic Women’s Society“ am 8. März 1908 in New York unter anderem zur Propagierung des Frauenwahlrechts durchführte. Selbst die Feuerkatastrophe in einer New Yorker Bekleidungsfabrik, die am 25. März 1911 vermutlich 146 Näherinnen das Leben kostete, wird in diesem Zusammenhang gelegentlich irrtümlich erwähnt.

Zur wahren Geschichte des internationalen Frauentages:

Die II. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz im August 1910 in Kopenhagen beschloss auf Antrag von Clara Zetkin, Käte Dunker u.a. jährlich einen Kampftag der Frauen zu begehen. Zunächst kämpfte man für das Frauenwahlrecht. Der Tag sollte internationalen Charakter tragen.

 

Der erste Frauentag wurde dann am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich-Ungarn und der Schweiz gefeiert. Mit der Wahl des Datums sollte der revolutionäre Charakter des Frauentags hervorgehoben werden, denn der Vortag, der 18. März, war der Gedenktag für die Gefallenen während der Märzrevolution 1848. Außerdem hatte auch die Pariser Kommune 1871 im März begonnen.

Das alles beherrschende Thema der ersten Jahre war die Forderung nach dem freien, geheimen und gleichen Frauenwahlrecht. Dieses Anliegen fußte auf den Erklärungen der Sozialdemokratie, die sich als einzige Partei vor 1900 für ein Frauenwahlrecht ausgesprochen hatte. Die Sozialdemokraten sahen im Wahlrecht unter anderem eine Chance, ihre Anhängerschaft zu vergrößern. Für die Organisatorinnen war der erste Internationale Frauentag im deutschen Kaiserreich ein voller Erfolg. Luise Zietz, Beisitzerin im sozialdemokratischen Parteivorstand, beurteilte ihn als „glänzend gelungen“ und auch der Vorstand des sozialdemokratischen Parteitages schätzte ihn als „wuchtige sozialdemokratische Kundgebung für das Frauenwahlrecht“ ein Zweifelsohne profitierte die SPD vom ersten Internationalen Frauentag auf deutschem Boden. So wuchs die Zahl der weiblichen Mitglieder von 82.642 im Jahr 1910 auf 107.693 im Jahr 1911 an, und die Abonnentenzahl der sozialistische Frauenzeitung „Die Gleichheit“ wuchs um fast 10.000.

Es verwunderte daher nicht, dass die Partei auch 1912 einen Frauentag durchführen wollte. Dieser wurde auf den 12. Mai gelegt, die Beteiligung war noch größer als 1911, und der internationale Frauentag schien sich durchgesetzt zu haben. Eine solche Einschätzung täuscht jedoch, denn als Clara Zetkin daranging, auch für 1913 eine Veranstaltung zu organisieren, musste sie erkennen, „daß in manchen Parteikreisen noch eine ziemliche Abneigung besteht gegen den Frauentag, während die Genossinnen vom agitatorischen Wert überzeugt sind“.

Innerhalb der nächsten fünf Jahre hatte der Internationale Frauentag dann seinen Platz in der sozialistischen Bewegung gefunden und war zu einem wichtigen Teil der Propaganda- und Aufklärungsarbeit der Partei geworden. Diese Tendenz setzte sich in den nächsten Jahren fort, wobei es durch den Ersten Weltkrieg zu einer Veränderung des Themas kam. Nicht mehr der Kampf um das weibliche Wahlrecht stand im Zentrum, vielmehr entstand ein Aktionstag gegen den Krieg. Allerdings waren die Frauenveranstaltungen Repressionen ausgesetzt. Durch den mitgetragenen Burgfrieden waren kritische Veranstaltungen nicht mehr erwünscht. Der Internationale Frauentag musste in die Illegalität gehen. Trotzdem wurde er in allen Kriegsjahren als Propagandatag genutzt, „obgleich die sozialdemokratischen Parteiführungen in Deutschland und Österreich dabei blieben, die Frauen sollten sich auf Festveranstaltungen auf die im Rahmen der ‚gegebenen Rechtszustände‘ zugelassenen Themen beschränken“.

1917 war ein entscheidendes Jahr. Aufgrund massiver Proteste aus den eigenen Reihen, die sich vor allem an der Frage der Bewilligung von Kriegskrediten und der Unterstützung des Krieges entzündeten, wurde im April die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) von enttäuschten Sozialisten gegründet. Diese beschlossen sofort die Fortführung des Internationalen Frauentages und organisierten eine „Rote Woche“ vom 5.–12. Mai 1917. Auch im folgenden Jahr wurde der Frauentag von linken Kräften in der USPD vorbereitet und am 5. Mai 1918, dem 100.  Geburtstag von Karl Marx, begangen. Am 12. November 1918 schien es dann so, als wenn der Frauentag aufhören könnte zu existieren. Die provisorische Reichsregierung – bestehend aus SPD- und USPD-Mitgliedern – verkündete das freie, geheime aktive und passive Wahlrecht für Männer und Frauen über 20 Jahren. Damit war die Vorkriegsforderung des Internationalen Frauentages in Deutschland erfüllt.

1917 war aber auch aus einem anderen Grund ein entscheidendes Jahr. Am 8. März 1917 – nach dem damals in Russland verwendeten julianischen Kalender der 23. Februar – streikten in Sankt Petersburg die Arbeiter- und Soldatenfrauen und erstmals auch Bauernfrauen der armen Stadtviertel auf der Wyborger Seite und lösten damit die Februarrevolution aus. Zu Ehren der Rolle der Frauen in der Revolution wurde auf der Zweiten Internationalen Konferenz kommunistischer Frauen 1921 in Moskau auf Vorschlag der bulgarischen Delegation der 8. März als internationaler Gedenktag eingeführt.

Nach anderer Darstellung war es nach Aufforderung von Alexandra Kollontaj und anderen Vorkämpferinnen Lenin, der in diesem Jahr, 1921, den 8. März zum „Internationalen Frauentag“ erklärte.

Nach dem Ersten Weltkrieg und vor allem aufgrund der Einführung des Frauenwahlrechtes musste sich der Internationale Frauentag in der Weimarer Republik neu formieren. Durch die Spaltung der Sozialistinnen in SPD und KPD gab es statt eines Internationalen Frauentages zwei. Clara Zetkin als wichtigste Stimme für den Frauentag war Mitglied der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) geworden und hatte den Frauentag als Agitationstag für die sozialistische Frau quasi „mitgenommen“. Die Sozialdemokratinnen mussten ganz von vorne beginnen. Sie stellten auf der 7. Frauenkonferenz der SPD 1919 in Weimar einen Antrag, und forderten hier die (Wieder)Einführung eines Frauentages. Der Antrag wurde abgelehnt, genauso wie sein Nachfolger von 1920. Erst im Jahr 1923, als der Einigungsparteitag zwischen den verbliebenen Teilen der USPD und der SPD stattgefunden hatte, beschlossen die Anwesenden auf der ersten internationalen Frauenkonferenz „die Wiedereinführung des 1910 in Kopenhagen beschlossenen Internationalen Frauentages“ – allerdings wurde dieser Beschluss erst 1926 zum ersten Mal umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt gab es in der Weimarer Republik dann zwei Internationale Frauentage: einen kommunistischen am 8. März und einen sozialdemokratischen ohne festes Datum.

In Deutschland forderten die Frauen Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnabschläge, eine Senkung der Lebensmittelpreise, eine regelmäßige Schulspeisung und den legalen Schwangerschaftsabbruch. In Westdeutschland gibt es die Schulspeisung erst seit den letzten Jahren. In der DDR war die Schulspeisung Bestandteil des Alltags.

Während der Nazi-Zeit war der internationale Frauentag verboten und durch den Muttertag ersetzt worden.

Wie wurde der internationale Frauentag in der sowjetischen Besatzungszone und dann in der DDR begangen?

1946 führte die sowjetische Besatzungszone den 8. März wieder ein. In der DDR war der Frauentag durch seine Geschichte geprägt, er hatte zunächst den Charakter einer sozialistischen Veranstaltung und wurde erst in den späten 1980ern festlicher, ungezwungener und weniger ideologisch begangen. In der DDR hatte der internationale Frauentag Feiertagscharakter an welchem die Frauen geehrt wurden.

Einzelne Textpassagen und Ausführliches zum Thema auf Wikipedia

Weitere Quelle: „Wörterbuch der Geschichte“ Dietz Verlag Berlin/DDR 1984