In bürgerlichen Demokratien wird die Gewaltenteilung propagiert. Die Schülerinnen und Schüler in bürgerlichen Staaten müssen die Gewaltenteilung „bimsen“.
Wo kommt die Gewaltenteilung her?
Aus Frankreich. Als in Frankreich noch das absolute Königtum herrschte, machten sich einige Schriftsteller Gedanken, wie eine bessere Staatsform aussehen sollte. Darunter war auch Baron Charles Montesquieu. Er entstammte dem Adel, erkannte aber, dass die absolute Königsherrschaft Frankreich zugrunde richtete. Montesquieu reiste nach England und beobachtete dort, wie sich König, Adel und Bürgertum die Herrschaft teilten.
entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982
Montesquieu schrieb dann ein Buch, das er „Vom Geist der Gesetze“ nannte. Darin unterschied er drei Gewalten:
- Die gesetzgebende Gewalt gab Gesetze oder schaffte sie ab.
- Die ausführende Gewalt sorgte für die Ausführung der Gesetze, schloss Frieden oder führte Krieg, schickte oder empfing Gesandtschaften. Der Inhaber der ausführenden Gewalt verfügte über Verwaltung, Armee und Polizei.
- Die richterliche Gewalt strafte die Verbrechen oder entschied über die Streitigkeiten von Privatleuten.
Montesquieu sah in der absolutistischen Staatsform das große Unheil. Hätte der König noch die richterliche Gewalt in der Hand, blieben ihm die Menschen schutzlos ausgeliefert. Montesquieu erblickte den Ausweg in der Teilung der Gewalten.
entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982
entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982
Eine Volksvertretung in der aber nur der Adel und die Bourgeoisie vertreten sein sollten, bildete die gesetzgebende Gewalt.
Dem Volk billigte Montesquieu nur das Recht zu, die Adligen und reichen Bürger in die Volksvertretung zu wählen. Dem König blieb dagegen nur die ausführende Gewalt.
Die Richter sollten unabhängig von den beiden ersten Gewalten tätig sein.
Auf der Website des Deutschen Bundestages wird die heutige Sicht auf die Gewaltenteilung im heutigen Deutschland dargelegt.
Bei allem Lob für die Gewaltenteilung, dürfen wir nicht vergessen, dass der bürgerliche Staat der herrschenden Klasse dient. Derzeit sind es weltweit(von Ausnahmen abgesehen) die Kapitalisten. Wir sehen, dass bereits Montesquieu die Adligen und reichen Bürger als die wahren Machthaber ansah und das Volk war nur „Stimmvieh“. So ist es auch heute noch.
Oft wird bemängelt, dass es in sozialistischen Staaten keine Gewaltenteilung gibt. Das hat aber auch seinen Vorteil. So kann auch das Parlament über die von ihm erlassenen Gesetze wachen. So z.B. kontrollierte die Volkskammer der DDR die Einhaltung des Arbeitsgesetzbuches.
entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982, bearbeitet von Petra Reichel
Original-Text aus dem Geschichtsbuch der DDR