Frauenwahlrecht in Europa

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Der Durchsetzung des Frauenwahlrechts in Europa ging seit dem 18. Jahrhundert ein langer Kampf der Frauenbewegung voraus:
Die Frauen in den jeweiligen  Ländern wollten und sollten das Recht bekommen, an politischen Abstimmungen aktiv wie „passiv“ teilzunehmen, also selbst wählen zu können als auch gewählt zu werden.

Chronologie Frauenwahlrecht in Europa

Chronologie Frauenwahlrecht in Europa

Entnommen von Wikipedia

 

 

Finnland

Als erstes europäisches Land gab 1906 Finnland mit seiner Landtagsordnung vom 1. Juni Frauen das Wahlrecht. Finnland war damals ein russisches Großfürstentum. Die Ursachen dafür, dass die skandinavischen Länder das Wahlrecht für Frauen als Erste einführten, sind eng verknüpft mit den damaligen politischen Strömungen und Neuerungen. Finnland wurde zum Vorreiter des Frauenwahlrechts in Europa, nachdem der russische Zar, dem der finnische Landtag damals unterstand, eine Reform des Wahlrechts versprach. Die Frauenrechtsbewegung in Finnland und anderen skandinavischen Ländern war zu diesem Zeitpunkt brandaktuell. So kam es, dass die Forderungen der finnischen Frauen nach einem Stimmrecht im Zuge der Reform berücksichtigt wurden. Finnland war das erste Land, in dem Frauen nicht nur theoretisch das passive Wahlrecht hatten, sondern auch tatsächlich ins Parlament gewählt wurden.

 

Norwegen, Dänemark und Niederlande

1913 wurde das allgemeine Frauenwahlrecht in Norwegen durch eine neue Gesetzgebung und 1915 in Dänemark durch Änderung der dänischen Verfassung eingeführt. 1917 wurde in den Niederlanden das passive Wahlrecht eingeführt (das aktive folgte 1919).

 

Russland

Nach der Februarrevolution im Jahr 1917 erreichten die Frauen in Russland das aktive und passive Wahlrecht. Sie waren sowohl an den Wahlen zu den Sowjets als auch zu den Stadtdumas zugelassen. Im folgenden Jahr wurde das Frauenwahlrecht in der Verfassung der RSFSR(Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik)vom 10. Juli 1918 festgeschrieben.

 

Vereinigtes Königreich(Großbritannien)

Am 6. Februar 1918 folgte das Vereinigte Königreich mitdem „Representation of the People Act 1918“, auch wenn das Wahlrecht zunächst auf Frauen über 30 eingeschränkt blieb, falls sie selbst oder ihre Ehegatten das an Besitz gebundene kommunale Stimmrecht besaßen. Am 2. Juli 1928 wurde die Gleichberechtigung der Frauen bei Wahlen gewährt .

 

Polen

Am 28. November 1918 wurde in Polen, das nach dem Ersten Weltkrieg seine Unabhängigkeit wiedererlangt hatte, per Staatsdekret das allgemeine Wahlrecht für Frauen eingeführt. Die ersten acht Frauen zogen 1919 in den neu gewählten Sejm. Bereits vor 1795 und den Teilungen Polens (1772, 1793 und 1795) hatten Steuern zahlende Frauen partielles Wahlrecht genossen.

 

Österreich

In Österreich erhielten Frauen das allgemeine Wahlrecht am 12. November 1918 (Männer 1907) durch das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich, mit dem dieses sich im Zuge des Zerfalls von Österreich-Ungarn zur Republik erklärte: Artikel 9 spricht für die bevorstehende Wahl der  konstituierenden Nationalversammlung vom „allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts“ und Artikel 10 von „Wahlrecht und Wahlverfahren der Landes-, Kreis-, Bezirks- und Gemeindevertretungen“.

 

Deutschland

Plakat der Frauenbewegung zum Frauentag 8. März 1914- „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“

Plakat der Frauenbewegung zum Frauentag 8. März 1914: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“

Bildquelle:Von Karl Maria Stadler (1888 – nach 1943) – Scan from an old book, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6372383

 

Am selben Tag veröffentlichte in Deutschland der Rat der Volksbeauftragten einen „Aufruf an das deutsche Volk“, in dem diese im Zuge der Novemberrevolution an die Macht gekommene Reichsregierung „mit Gesetzeskraft“ verkündete: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“[5] Kurz darauf wurde das Wahlrecht mit der „Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung“ vom 30. November 1918 gesetzlich fixiert.[6]Somit konnten Frauen in Deutschland bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals auf nationaler Ebene ihr Wahlrecht nutzen.[7] Österreich und Deutschland zählten damit zur Avantgarde in Europa.

 

Tschechoslowakei, Schweden, Spanien und Türkei

Die Tschechoslowakei führte 1920 das Frauenwahlrecht ein, Schweden 1921. Im Dezember 1931 wurde in Spanien das Wahlrecht für Frauen in der Verfassung der Zweiten Spanische Republik von 1931 anerkannt, und zum ersten Mal in den Parlamentswahlen vom November 1933 ausgeübt. Am 11. Dezember 1934, zwei Monate vor einer Parlamentswahl in der Türkei, erhielten Frauen in der Türkei das aktive und passive Wahlrecht.[9]

 

Frankreich

Französisches Plakat für das Frauenwahlrecht (1934)

Französisches Plakat für das Frauenwahlrecht (1934)

Bildquelle: Von USFD (French Women’s Suffrage Union), 1934 – http://live.letelegramme.fr/Article/1130791-Affiche-de-lUnion-francaise-pour-le-suffrage-des-femmes, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=45603267

 

Im Juli 1936 votierte die Abgeordnetenkammer Frankreichs einstimmig (475 zu 0) für ein Frauenwahlrecht; der Text wurde aber nicht auf die Tagesordnung der zweiten Kammer (Senat) gesetzt.[10] Der Verfassungsentwurf vom 20. Januar 1944 enthielt das Frauenwahlrecht: Am 21. April 1944 sprach sich das Comité français de la Libérationnationale für das Frauenwahlrecht aus. Nach dem Ende der deutschen Besetzung Frankreichs, am 5. Oktober 1944, stimmte die ProvisorischeRegierung der Französischen Republik demzu. Bei den Gemeindewahlen am 29. April 1945 waren sie erstmals stimmberechtigt; die erste Wahl auf nationaler Ebene war die Wahl der Nationalversammlung am 21. Oktober1945. 33der 586 gewählten Abgeordneten (= 5,6 %) waren Frauen.

 

Italien und Belgien

1946 erhielten die Italienerinnen volles Wahlrecht (vorher hatten sie – seit 1925 – nur das Wahlrecht auf kommunaler Ebene), 1948 die Belgierinnen.

 

Schweiz

Am 7. Februar 1971 wurde nach einer erfolgreichen Volksabstimmung das Frauenstimmrecht in der Schweiz auch auf Bundesebene eingeführt. 1959 hatte die Mehrheit der wahlberechtigten Männer das Frauenwahlrecht noch abgelehnt.[11] Auf kantonaler Ebenewurde es zuerst 1959 im Kanton Waadt eingeführt; als letzter Kanton schloss sich 1990 der Kanton Appenzell Innerrhoden an – allerdings nicht freiwillig, sondern aufgrund eines Entscheids des Bundesgerichts.

 

Liechtenstein

1984 kam Liechtenstein als letztes westeuropäisches Land dazu, nachdem zuvor in zwei Volksabstimmungen (1971 und1973) die Einführung noch abgelehnt worden war.[12]


 

Entnommen von Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel