Die Annexion Österreichs, März 1938

Das von Hitler so unverhüllt umrissene Ziel, Österreich dem faschistischen Deutschland einzuverleiben, verfolgten die Faschisten seit ihrem Machtantritt. Jahrelang wurden die faschistischen Kolonnen in Österreich aufgebaut. Unter der Losung „Heim ins Reich“ betrieben sie ihre Wühltätigkeit und bereiteten so der Aggressionspolitik Hitlers den Weg.

Einmarsch nach Österreich 1938 Kopie

Truppen der Hitlerwehrmacht marschieren am 12. März 1938 in Österreich ein

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982

 

Am 12. Februar 1938 stellte Hitler an den österreichischen Kanzler Schuschigg ultimative Forderungen nach voller Amnestie und freier Betätigung für alle österreichischen Nazis und nach Ernennung des faschistischen Führers Seiß-Inquart zum Innen- und Sicherheitsminister

Da sich England, Frankreich und Italien gegenüber diesen Drohungen in Schweigen hüllten, gab Schuschigg den Forderungen Hitlers nach.

Schuschniggs letzter Rettungsversuch war eine für den 13. März 1938 festgesetzte Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Österreichs. Den Drohungen Hitlers nachgebend, hob er die Volksabstimmung auf und trat am 11. März als Bundeskanzler zurück

Sein Nachfolger wurde Seiß-Inquart. Dennoch begannen am Abend des gleichen Tages die faschistischen deutschen Truppen in Österreich einzurücken. Am 13.März 1938 erklärte die Regierung Seiß-Inquart den Anschluss an das „Großdeutsche Reich“, wie die Faschisten Deutschland von nun an nannten. Damit war die Annexion Österreichs durch Hitlerdeutschland vollzogen.

Den Truppen der Hitlerwehrmacht folgten die Beauftragten der Monopole auf dem Fuß. Die Deutsche Bank, die IG Farbenindustrie, die Elektrokonzerne AEG und Siemens drangen tief in das Wirtschaftsleben ein. Die faschistische Rüstungswirtschaft erhielt durch den Raub der Bodenschätze wie Eisenerz, Blei, Zink, Kupfer, Nickel, Chrom, Kohle usw. dringend benötigte Rohstoffe.

Die imperialistischen Westmächte reagierten auf diese Annexion eines souveränen Staates mitten im Frieden lediglich durch einige papierne Proteste. Aber bereits am 2. April 1938 erkannte die englische Regierung die Annexion Österreichs an. Die Vorschläge der Sowjetregierung, die sich als einziger Staat im Völkerbund gegen diesen Aggressionsakt gewandt hatte, fanden in London, Paris und Washington kein Gehör. Den Westmächten ging es darum, über alle imperialistischen Widersprüche hinweg eine einheitliche Front gegen die Sowjetunion zu schaffen.

Innerhalb kurzer Zeit nahm das Zentralkomitee der KPD gegen diesen ersten offenen Aggressionsakt Stellung. Es trat für die Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht der österreichischen Nation ein und brachte die wahren Interessen des deutschen Volkes zum Ausdruck.

Demo gegen Anschluss Österreichs an Hitlerdeutschland Kopie

Demonstration der Wiener Bevölkerung gegen den geplanten gewaltsamen Anschluss Österreichs an das faschistische Deutschland

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982

 

 

geschichtsbuch-ddr-9-klasse-kopie-2

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982, bearbeitet von Petra Reichel

 

Original-Text aus dem Geschichtsbuch der DDR

Die Annexion Österreichs 1938

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Eroberungskriege Friedrichs II.

Die Herrschaft der Habsburger war gefährdet, als 1740 Kaiser Karl VI. söhnelos starb. Schon lange zuvor hatte er sich bemüht, dass die europäischen Mächte die Erbfolge seiner einzigen Tochter Maria Theresia anerkannten. Doch nach seinem Tode kehrte sich niemand um diese Verträge.

Der neue preußische König Friedrich II.(1740-1786)war fest entschlossen, die schwierige Lage Österreichs auszunutzen. Er ließ sein Heer überraschend in das nur schwach besetzte Schlesien einfallen, das damals zu Österreich gehörte. Dann erst bot er Maria Theresia an, er wolle sie mit allen Kräften gegen ihre Feinde unterstützen; allerdings müsse sie ihm als Preis dafür Schlesien abtreten. Das war glatte Erpressung. Der hinterhältige Überfall auf Schlesien enthüllte das räuberische Wesen des preußisch-junkerlichen Militarismus.

Friedrich II.

Bild entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

Friedrich II. zu Eroberungen

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

Entwicklung Brandenburg-Preußens im 17. und 18. Jahrhundert

Die Entwicklung Brandenburg-Preußens im 17. und 18. Jahrhundert

Bild entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

Von anderen Mächten ebenfalls angegriffen, musste Österreich das in zwei Kriegen schwere militärische Niederlagen erlitten hatte, Schlesien abtreten. Damit erhielt Preußen eine reiche Provinz, in der vor allem die Leinwandproduktion blühte. Aber schon bald erwog Friedrich II. die Eroberung weiterer Gebiete.

Eroberungspläne FriedrichsII. 1752

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

1756 ergab sich die Gelegenheit für den preußischen König, diesen Plan zu verwirklichen. Als neue Kämpfe zwischen England und Frankreich um ihre nordamerikanischen und indischen Kolonialbesitzungen ausbrachen, ließ sich Preußen durch Subsidienzahlungen bewegen, auf die englische Seite zu treten. Frankreich stellte daraufhin seine jahrhundertealten Gegensätze zu Habsburg zurück und verbündete sich mit Österreich, dass seinerseits Preußen die schlesische Beute wieder entreißen wollte. Diesem Bunde schlossen sich Russland und auch Sachsen an. Der Konflikt von weltweitem Ausmaß wurde zum großen Teil wieder auf dem Boden Deutschlands und Böhmens ausgetragen. Er dauerte sieben Jahre, von 1756 bis 1763, so dass dieser dritte Schlesische Krieg als Siebenjähriger Kriegbezeichnet wird.

Die preußische Armee eröffnete die Kampfhandlungen wieder ohne Kriegserklärung und überfiel zunächst Sachsen. Dessen Heer wurde nach der Kapitulation geschlossen in preußische Dienste gepresst. Das Land blieb jahrelang besetzt und musste insgesamt 50 Millionen Taler aufbringen. Spöttisch bemerkte Friedrich: „Sachsen ist wie ein Mehlsack. Man mag darauf schlagen, so oft man will, es kommt immer etwas heraus.“

Nach dem Überfall auf Sachsen stießen die Preußen nach Böhmen vor. Vergeblich belagerten sie Prag. Vom österreichischen Heer geschlagen, mussten sie nach Sachsen zurückweichen. Seither wechselten Erfolge und Niederlagen beider kriegführenden Parteien rasch. Weite Teile des mittleren und nördlichen Deutschland wurden verwüstet.

Preußen war schließlich, von allen Seiten bedrängt und durch die in Amerika siegreichen Engländer im Stich gelassen, wirtschaftlich und militärisch erschöpft. Nur das Ausscheiden Russlands aus dem Krieg bewahrte Preußen vor der drohenden Katastrophe. So konnte es am Ende des siebenjährigen Krieges Schlesien behaupten, musste aber Sachsen räumen.

Auf dem Boden des Reiches bestanden in Gestalt Österreichs und Preußens nunmehr zwei Großmächte. Ihr Gegensatz sollte ein Jahrhundert lang die Politik in Deutschland beherrschen.

Der preußische Militärstaat hatte sich als gefährlicher, hinterlistiger Angreifer erwiesen, der den Frieden in Europa immer wieder bedrohte. Seine Politik richtete sich gegen die Interessen der Völker.

 

 

Die Teilungen Polens

Schon kurze Zeit nach dem Ende des Siebenjährigen Krieges bereitete Preußen einen Raubkrieg gegen Polen vor. Hier gab es kein starkes Königtum Unablässig befehdeten sich die Adligen des Landes untereinander. Die Nachbarn erblickten darum in Polen eine leichte Beute. Sie konnten außerdem immer der Unterstützung einer mächtigen Adelspartei gewiss sein. 1772 beschlossen Preußen, Österreich und Russland die erste Teilung Polens, durch die Polen ein Drittel seines Territoriums verlor. Preußen verfügte jetzt über eine Landverbindung zu seiner Provinz Ostpreußen und beherrschte den Unterlauf der Wisla. Es konnte also die Getreideausfuhr Polens kontrollieren. In den neu erworbenen Gebieten wurde die polnische Bevölkerung der Ausplünderung durch den preußischen Staatsapparat unterworfen. Preußische Junker eigneten sich die Güter flüchtiger polnischer Adliger an.

1793 und 1795 fanden weitere Teilungen Polens zwischen den Großmächten statt.

Die drei Teilungen Polens

Die drei Teilungen Polens

Bild entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

Durch die Aneignung der polnischen Gebiete in den Jahren 1772-1795 wurde der polnische Staat völlig beseitigt. Nun begann für das polnische Volk ein über hundert Jahre währender Kampf. Die Knechtung Polens, an der der preußisch-junkerliche Militarismus führend beteiligt war, hemmte nicht nur die nationale Entwicklung unseres östlichen Nachbarvolkes, sondern wirkte sich auch negativ auf die weitere Geschichte unseres eigenen Volkes aus. Daher traten die fortschrittlichen Deutschen, wenn sie gegen den preußischen Militarismus kämpften, immer auch für die Wiederherstellung der nationalen Unabhängigkeit Polens ein. Hier lag auch während der DDR-Zeit eine der Wurzeln der festen Freundschaft, die die Deutsche Demokratische Republik während ihres Bestehens mit der damaligen Volksrepublik Polen verband.

 

Die Rolle des preußischen Militarismus in der Geschichte

In drei Beiträgen wurden die verschiedenen Seiten des preußischen Militärstaates  behandelt: sein Heer und seine Verwaltung, seine Schul-, Wirtschafts- und Außenpolitik. Immer wieder musste dabei festgestellt werden, dass er alle Maßnahmen auf die Schaffung eines starken Heeres ausrichtete. Ein solches System, in dem das Militär der Hauptzweck des Staates ist und das gesamte gesellschaftliche Leben bestimmt, nennen wir Militarismus.

Im preußischen Staates 18. Jahrhunderts dienste dieses militaristische System den Interessen der herrschenden Junkerklasse, deren oberster Vertreter der König war. Mit seiner Hilfe sicherte diese reaktionäre Klasse die Ausbeutung und Unterdrückung der Werktätigen(arbeitenden Menschen)im eigenen Lande und besaß zugleich ein Mittel, um fremde Gebiete zu erobern und auszuplündern.

Von reaktionären Geschichtsschreibern, im Geschichtsbuch der DDR in Vergangenheitsform, heute Gegenwartsform(heutige offizielle Geschichtsschreibung), wurde und wird die Rolle Preußens in der deutschen Geschichte jedoch ganz anders dargestellt. Die Geschichtsschreiber verfälschen absichtlich die Wahrheit. Sie wollen damit den einfachen Menschen vorspiegeln, der preußische Staat habe nur das Wohl seiner Untertanen im Auge gehabt und sei allein dazu berufen gewesen, die politische Zersplitterung Deutschlands zu überwinden. Dabei stützen sich einige Historiker auf einige Äußerungen Friedrichs II., die scheinbar zeigen, wie gut es der König mit seinem Volk gemeint hatte. Es ist allerdings nicht ehrlich, wenn dies Geschichtsschreiber absichtlich übersehen, dass die preußischen Gesetze eigentlich einen ganz anderen Inhalt hatten. Erst wenn man auch diese Gesetze liest, versteht man, dass den unten abgedruckten Worten Friedrichs II. über die Rechtsprechung nicht ohne weiteres Glauben geschenkt werden kann.

Friedrich II. zu Rechtssprechung in Preußen

 entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

Punkte aus preußischen Landrecht von 1794

 entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

Allein schon die Tatsachen aus der Geschichte des 18. Jahrhunderts lehren, dass der preußische Staat mit dem Schweiße und dem Blute seiner Untertanen zusammengefügt und auf Kosten des deutschen Volkes und seiner Nachbarvölker vergrößert wurde.

Der preußische Militarismus spielte, bzw. spielt in der deutschen Geschichte stets eine verhängnisvolle Rolle. Vor allem solche Merkmale wie der Kadavergehorsam in der Armee und der Untertanengeist im gesamtgesellschaftlichen Leben wurden von den herrschenden Klassen in ihrem Interesse nachdrücklich betont. Es bleibt zu hoffen, dass noch viele Geschichtsbücher der DDR erhalten geblieben sind und in den Antiquariaten angeboten werden. Denn nur so kann die Nachwelt sich von den reaktionären Geschichtsschreibern unabhängig machen. DIE TROMMLER leistet in mit seinen bescheidenen Möglichkeiten einen kleinen Beitrag dazu.

Der Militarismus half, die Junkerherrschaft auch über das Ende der Feudalzeit hinaus zu erhalten. Ständig drohte die Gefahr, dass die preußisch-deutschen Militaristen mit Hilfe ihrer schlagkräftigen Armee ihre Eroberungspläne durch neue Angriffskriege in die Tat umsetzten. Im Inneren Deutschlands behinderten sie jede fortschrittliche Entwicklung für lange Zeit.

 

Geschichtsbuch DDR 7. Klasse Kopie

 

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982, bearbeitet von Petra Reichel

 

 

Original-Text aus dem Geschichtsbuch der DDR

Die Eroberungskriege Friedrichs II.

 

 

 

 

Frauenwahlrecht in Europa

Übersicht( Ausführliches auf Wikipedia)


 

Der Durchsetzung des Frauenwahlrechts in Europa ging seit dem 18. Jahrhundert ein langer Kampf der Frauenbewegung voraus:
Die Frauen in den jeweiligen  Ländern wollten und sollten das Recht bekommen, an politischen Abstimmungen aktiv wie „passiv“ teilzunehmen, also selbst wählen zu können als auch gewählt zu werden.

Chronologie Frauenwahlrecht in Europa

Chronologie Frauenwahlrecht in Europa

Entnommen von Wikipedia

 

 

Finnland

Als erstes europäisches Land gab 1906 Finnland mit seiner Landtagsordnung vom 1. Juni Frauen das Wahlrecht. Finnland war damals ein russisches Großfürstentum. Die Ursachen dafür, dass die skandinavischen Länder das Wahlrecht für Frauen als Erste einführten, sind eng verknüpft mit den damaligen politischen Strömungen und Neuerungen. Finnland wurde zum Vorreiter des Frauenwahlrechts in Europa, nachdem der russische Zar, dem der finnische Landtag damals unterstand, eine Reform des Wahlrechts versprach. Die Frauenrechtsbewegung in Finnland und anderen skandinavischen Ländern war zu diesem Zeitpunkt brandaktuell. So kam es, dass die Forderungen der finnischen Frauen nach einem Stimmrecht im Zuge der Reform berücksichtigt wurden. Finnland war das erste Land, in dem Frauen nicht nur theoretisch das passive Wahlrecht hatten, sondern auch tatsächlich ins Parlament gewählt wurden.

 

Norwegen, Dänemark und Niederlande

1913 wurde das allgemeine Frauenwahlrecht in Norwegen durch eine neue Gesetzgebung und 1915 in Dänemark durch Änderung der dänischen Verfassung eingeführt. 1917 wurde in den Niederlanden das passive Wahlrecht eingeführt (das aktive folgte 1919).

 

Russland

Nach der Februarrevolution im Jahr 1917 erreichten die Frauen in Russland das aktive und passive Wahlrecht. Sie waren sowohl an den Wahlen zu den Sowjets als auch zu den Stadtdumas zugelassen. Im folgenden Jahr wurde das Frauenwahlrecht in der Verfassung der RSFSR(Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik)vom 10. Juli 1918 festgeschrieben.

 

Vereinigtes Königreich(Großbritannien)

Am 6. Februar 1918 folgte das Vereinigte Königreich mitdem „Representation of the People Act 1918“, auch wenn das Wahlrecht zunächst auf Frauen über 30 eingeschränkt blieb, falls sie selbst oder ihre Ehegatten das an Besitz gebundene kommunale Stimmrecht besaßen. Am 2. Juli 1928 wurde die Gleichberechtigung der Frauen bei Wahlen gewährt .

 

Polen

Am 28. November 1918 wurde in Polen, das nach dem Ersten Weltkrieg seine Unabhängigkeit wiedererlangt hatte, per Staatsdekret das allgemeine Wahlrecht für Frauen eingeführt. Die ersten acht Frauen zogen 1919 in den neu gewählten Sejm. Bereits vor 1795 und den Teilungen Polens (1772, 1793 und 1795) hatten Steuern zahlende Frauen partielles Wahlrecht genossen.

 

Österreich

In Österreich erhielten Frauen das allgemeine Wahlrecht am 12. November 1918 (Männer 1907) durch das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich, mit dem dieses sich im Zuge des Zerfalls von Österreich-Ungarn zur Republik erklärte: Artikel 9 spricht für die bevorstehende Wahl der  konstituierenden Nationalversammlung vom „allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts“ und Artikel 10 von „Wahlrecht und Wahlverfahren der Landes-, Kreis-, Bezirks- und Gemeindevertretungen“.

 

Deutschland

Plakat der Frauenbewegung zum Frauentag 8. März 1914- „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“

Plakat der Frauenbewegung zum Frauentag 8. März 1914: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“

Bildquelle:Von Karl Maria Stadler (1888 – nach 1943) – Scan from an old book, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6372383

 

Am selben Tag veröffentlichte in Deutschland der Rat der Volksbeauftragten einen „Aufruf an das deutsche Volk“, in dem diese im Zuge der Novemberrevolution an die Macht gekommene Reichsregierung „mit Gesetzeskraft“ verkündete: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“[5] Kurz darauf wurde das Wahlrecht mit der „Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung“ vom 30. November 1918 gesetzlich fixiert.[6]Somit konnten Frauen in Deutschland bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals auf nationaler Ebene ihr Wahlrecht nutzen.[7] Österreich und Deutschland zählten damit zur Avantgarde in Europa.

 

Tschechoslowakei, Schweden, Spanien und Türkei

Die Tschechoslowakei führte 1920 das Frauenwahlrecht ein, Schweden 1921. Im Dezember 1931 wurde in Spanien das Wahlrecht für Frauen in der Verfassung der Zweiten Spanische Republik von 1931 anerkannt, und zum ersten Mal in den Parlamentswahlen vom November 1933 ausgeübt. Am 11. Dezember 1934, zwei Monate vor einer Parlamentswahl in der Türkei, erhielten Frauen in der Türkei das aktive und passive Wahlrecht.[9]

 

Frankreich

Französisches Plakat für das Frauenwahlrecht (1934)

Französisches Plakat für das Frauenwahlrecht (1934)

Bildquelle: Von USFD (French Women’s Suffrage Union), 1934 – http://live.letelegramme.fr/Article/1130791-Affiche-de-lUnion-francaise-pour-le-suffrage-des-femmes, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=45603267

 

Im Juli 1936 votierte die Abgeordnetenkammer Frankreichs einstimmig (475 zu 0) für ein Frauenwahlrecht; der Text wurde aber nicht auf die Tagesordnung der zweiten Kammer (Senat) gesetzt.[10] Der Verfassungsentwurf vom 20. Januar 1944 enthielt das Frauenwahlrecht: Am 21. April 1944 sprach sich das Comité français de la Libérationnationale für das Frauenwahlrecht aus. Nach dem Ende der deutschen Besetzung Frankreichs, am 5. Oktober 1944, stimmte die ProvisorischeRegierung der Französischen Republik demzu. Bei den Gemeindewahlen am 29. April 1945 waren sie erstmals stimmberechtigt; die erste Wahl auf nationaler Ebene war die Wahl der Nationalversammlung am 21. Oktober1945. 33der 586 gewählten Abgeordneten (= 5,6 %) waren Frauen.

 

Italien und Belgien

1946 erhielten die Italienerinnen volles Wahlrecht (vorher hatten sie – seit 1925 – nur das Wahlrecht auf kommunaler Ebene), 1948 die Belgierinnen.

 

Schweiz

Am 7. Februar 1971 wurde nach einer erfolgreichen Volksabstimmung das Frauenstimmrecht in der Schweiz auch auf Bundesebene eingeführt. 1959 hatte die Mehrheit der wahlberechtigten Männer das Frauenwahlrecht noch abgelehnt.[11] Auf kantonaler Ebenewurde es zuerst 1959 im Kanton Waadt eingeführt; als letzter Kanton schloss sich 1990 der Kanton Appenzell Innerrhoden an – allerdings nicht freiwillig, sondern aufgrund eines Entscheids des Bundesgerichts.

 

Liechtenstein

1984 kam Liechtenstein als letztes westeuropäisches Land dazu, nachdem zuvor in zwei Volksabstimmungen (1971 und1973) die Einführung noch abgelehnt worden war.[12]


 

Entnommen von Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

 

Der Bauernkrieg in den Alpenländern und Michael Gaismair

Im Alpengebiet, in Tirol, wurde der Kampf noch ein ganzes Jahr lang bis 1526 mit großer Erbitterung geführt. Hier hatte der Aufstand erst im Mai 1525 begonnen. Die Aufständischen wählten Michael Gaismair zu ihrem Führer.

Waffen der Bauern in Bauernkriegen 2

Waffen der Bauern

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 6. Klasse, Stand 1982

 

Einen großen Erfolg errangen die Aufständischen im Salzburgischen. Sie eroberten am 03. Juli 1525 die Stadt Schlading und vernichteten ein Adelsheer. Es war der größte Sieg der Bauern während des gesamten Bauernkrieges. Aber die Bauern nutzten den Sieg nicht aus. Anstatt den geschlagenen Gegner zu verfolgen und ihn endgültig zu vernichten, zogen sie sich zurück. Die Tiroler Aufständischen belagerten Ende August 1525 die Stadt Trient, konnten sie nicht einnehmen und erlitten eine Niederlage.

Michael Gaismair war den Feudalherren schon vorher in die Falle gegangen. Sie hatten ihm vorgeschlagen, er möge nach Innsbruck kommen, um mit ihnen über die Erfüllung der Forderungen der Aufständischen zu beraten. Als er dann tatsächlich nach Innsbruck kam, ließ man ihn verhaften. Doch Anfang Oktober 1525 floh Gaismair aus dem Gefängnis. Er nahm sofort den Kampf wieder auf und begann, Truppen von Bewaffneten um sich zu sammeln. Im Winter hielt er sich in Graubünden verborgen. Dort arbeitete er seine „Tiroler Landesordnung“ aus. Er wollte die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigen. Es sollte keine Standesunterschiede mehr geben. Alle Menschen sollten gleich sein. Das Privateigentum an Produktionsmitteln sollte beseitigt werden. Gaismair wollte den Städten in Tirol ihre Vorrechte nehmen. Trient sollte ein Handelszentrum werden. Aber es gelang Gaismair nicht mehr, das Volk zum großen Aufstande zu bewegen. Im Juni 1526 siegte er über zwei Fähnlein des Schwäbischen Bundes. Mit 2000 Mann zog er durch Tirol. Er konnte einige Städte einnehmen, aber die Bevölkerung schloss sich ihm nicht an. Sie war durch die Nachrichten von der Niederlage der Bauern in Schwaben, Thüringen und im Elsaß eingeschüchtert. Gaismair musste schließlich mit seinen Truppen Tirol verlassen. Von Venedig aus versuchte er erfolglos, den Kampf fortzusetzen. Damit war der Bauernkrieg in Tirol beendet.

Welches Geschichtsverständnis Italien und Österreich in Bezug auf die Bauernkriege in Tirol hat, weis DIE TROMMLER (Petra Reichel) nicht. Italiener und Österreicher, die das wissen, können sich gerne melden.

 

Die Frau im Sozialismus

Fundstück bei der KJÖ – Kommunistische Jugend Österreichs:

 

Frau Sozialismus KJÖ

 

 

Die Geschichte der sozialistischen Staaten ist auch eine Geschichte großer Errungenschaften für die Rechte und die Unabhängigkeit der Frau. Es hat sich jedoch auch gezeigt, dass alte Denk- und Verhaltensweisen nicht so schnell verschwinden, wie man sich das wünschen würde.

Ob in der Sowjetunion, der DDR oder anderen sozialistischen Ländern: Mit der Überwindung der alten, kapitalistischen Ordnung sollte auch die Benachteiligung der Frauen der Vergangenheit angehören. Dahingehende Bemühungen beschränkten sich keineswegs nur auf entsprechende Agitation: Nach der Oktoberrevolution in Russland wurden Frauen zum ersten Mal in der Geschichte juristisch gleichgestellt. Dekrete über Zivilehe und Ehescheidung wurden erlassen und die Abtreibung legalisiert. Frauen wurde eine vom Mann unabhängige Lebensplanung ermöglicht. Durch Einrichtungen wie Kinderkrippen und Betriebskantinen konnten Frauen am Erwerbsleben teilnehmen.

Ähnlich verhielt es sich in der DDR. Der damals vergleichsweise hohe Anteil von Frauen in der Volkskammer, aber auch in der Forschung und anderen Bereichen der Gesellschaft zeigt die Erfolge auf diesem Gebiet. Auch die Ausübung von Sport – etwa Frauenfußball – wurde nicht mehr kritisch betrachtet, sondern aktiv gefördert. Dabei darf freilich nicht unerwähnt bleiben, dass vor allem in den Nachkriegsjahren die Frauenarbeit eine ökonomische Notwendigkeit darstellte. Im Gegensatz zu Westdeutschland und Österreich wurde die Frau in der DDR aber danach nicht wieder in die Reproduktionsarbeit gedrängt, sondern die Erwerbstätigkeit der Frau blieb ein Grundprinzip.

Schwierigkeiten und Fortschritte

Wie in jedem Entwicklungsprozess ergaben sich jedoch auch bei den sozialistischen Versuchen viele Probleme. Beispielsweise wuchs die Teilnahme der Frau an der Produktionsarbeit schneller als die Bedingungen, die diese Teilnahme ermöglichten, wie z.B. Dienstleistungen, kommunale Einrichtungen für Kinder usw.). Die Folge war die Überbelastung der Frau. Darüber hinaus verfestigte sich in gewisser Weise die traditionelle Meinung über die soziale Rolle der Frau und die Minderwertigkeit der weiblichen Arbeit. Bei allen Fortschritten zeigte sich, dass alte Denkweisen noch lange nach der sozialistischen Revolution bestehen bleiben. Frauen waren in den sozialistischen Staaten dennoch um einiges selbstbewusster und besser gestellt, als jene in den kapitalistischen Ländern. Sie wurden grundsätzlich als ein dem Mann ebenbürtiges Mitglied der Gesellschaft und nicht als wirtschaftliches Anhängsel des Mannes gesehen. Durch die volle Integration der Frauen in den Arbeitsprozess konnte schnell mit alten Vorstellungen über angeblich geringere technische und unzureichende körperliche Fähigkeiten aufgeräumt werden. Mithilfe der fi xen Vertretung von Frauenorganisationen in den meisten der jeweiligen Kommunistischen Parteien und Parlamenten wurde die Mitsprache und Mitbestimmung von Frauen in allen gesellschaftlich relevanten Fragestellungen sichergestellt. Doch auch wenn die gesetzlichen Bedingungen für die Gleichstellung geschaffen worden waren, veränderte sich dadurch nicht automatisch das Bewusstsein. Beispielsweise wurden die Frauenabteilungen in der Sowjetunion (Shenodtjel) 1929 aufgelöst, als diese immer stärker und selbstbewusster wurden und verstärkt Kritik an diskriminierendem Verhalten männlicher Genossen in der Partei übten. Die vergesellschaftete Reproduktionsarbeit wurde nach wie vor mehrheitlich von Frauen verrichtet. Dies zeigt, dass die gesetzliche Vergesellschaftung nicht ausreicht, um die Frauen von ihren Rollen zu befreien. Im Gegenteil: es muss auch nach der sozialistischen Revolution ein vehementer Kampf gegen Sexismus und patriarchale Verhaltensweisen geführt werden, da diese weiterbestehen bleiben, wenn wir nicht gegen sie aktiv werden.

 

Vergesellschaftung der Reproduktionsarbeit

Im Sozialismus/Kommunismus gibt es zwei Möglichkeiten der Lösung des Problems der Reproduktionsarbeit: einerseits ist es ja das Ziel, dass die Menschen nur mehr so viel arbeiten müssen, wie wirklich für den Erhalt der Gesellschaft notwendig ist. Damit wäre für Hausarbeit sowieso genügend Zeit. Dazu kommt, dass der laufende technische Fortschritt ohnehin zu einer Reduktion und Vereinfachung der „Hausarbeit“ führt – umso stärker, wenn sich die Produktion im Sozialismus nach den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen richtet. Die andere Möglichkeit ist die Vergesellschaftung der Reproduktionsarbeit. Das heißt, dass ein Teil der Hausarbeit beispielsweise von Putztrupps übernommen wird, die von Haus zu Haus ziehen. Ein wesentliches Feld wird jedoch vor allem auch die Kinderbetreuung darstellen. Ein flächendeckendes Angebot sorgt dafür, dass sich keine Frau zwischen Kind und Job entscheiden muss, wie es derzeit oft der Fall ist. Darüber hinaus verlieren Familien so ihren Charakter als „Versorgungsinstitution“; Beziehungen können tatsächlich frei gewählt werden. Für die Kinder selbst bedeuten solche kollektiven Betreuungseinrichtungen vor allem ein Höchstmaß an Chancengleichheit: Niemand wird mehr aufgrund seiner Herkunft von Bildung ausgeschlossen, jeder hat Zugang zu angemessener Förderung. Wichtig ist natürlich, dass die Vergesellschaftung der Reproduktionsarbeit nicht erst wieder allein Frauensache ist. Der Fortschritt der künftigen Gesellschaft wird auch daran zu messen sein, wie stark Männer in Kindergärten, Volksküchen usw. beteiligt sind. Wie auch immer dieses Problem in Zukunft gelöst wird: Im Hier und Jetzt können und müssen wir die Gedanken der Menschen verändern! Oft hört man die Aussage, dass Frauen die Hausarbeit im Blut liege. Dies ist natürlich Schwachsinn, Männer können das genauso gut oder schlecht wie Frauen. Sie müssen nur den Willen aufbringen, manche Tätigkeiten zu erlernen und sich von dem Gedanken befreien, Reproduktionsarbeit sei unnütz und minderwertig und ginge sie nichts an. Im Gegenteil: Sie ist sogar lebenswichtig.

 

Kommunistische Jugend Österreichs (KJÖ)                                                                                 Langgasse 98a                                                                                                                                                8020 Graz