Maßnahmen zur Verhinderung der Massenflucht über Ungarn

Schreiben von Erich Mielke an die Leiter der Diensteinheiten. Das Schreiben trägt das Datum des 13.09.198

Erich Mielke spricht in seinem Schreiben folgende Punkte an:

 

Viele  Bürgerinnen und Bürger der DDR wurden zum Verlassen der DDR inspiriert.

Besondere Bedeutung hatte die zügellose Hetz- und Abwerbungskampagne in Verbindung mit der zeitweiligen einseitigen Außerkraftsetzung grundsätzlicher Bestimmungen des Abkommens zwischen der Regierung der DDR und der Regierung Ungarns über den visafreien grenzüberschreitenden Reiseverkehr nach und durch Ungarn vom 20.06.1969 durch Ungarn im Gesamtkonzept zur Diskreditierung und Destabilisierung des Sozialismus in der DDR. Kurz und verständlich gesagt,  Ungarn hatte die Konterrevolution entscheidend angeschoben.

 Um die entstandene Lage zu eskalieren und die Beziehungen zwischen der DDR und Ungarn zu belasten, erfolgte die gezielte Verbreitung von Gerüchten, wonach die DDR in absehbarer Zeit den Reiseverkehr nach Ungarn drastisch reduzieren würde. Dieses Vorgehen des Gegners erfolgte mit dem Ziel, die DDR zu restriktiven Maßnahmen zu veranlassen, feindlich-negative Kräfte(konterrevolutionäre Kräfte)zu öffentlichkeitswirksamen, demonstrativen Handlungen zu inspirieren und den Druck im Inneren der DDR – insbesondere bezüglich der Erzwingung von ständigen Ausreisen- zu verstärken.

Ausgehend von den neuen Lagebedingungen und ihrer weiteren Entwicklung sollten zum rechtzeitigen Erkennen und zur vorbeugenden Verhinderung von Missbrauchshandlungen im Reiseverkehr nach bzw. durch Ungarn, auch des Transitverkehrs nach Bulgarien und Rumänien durch das Territorium Ungarns, durch differenzierte Ausschöpfung der bestehenden rechtlichen und politisch-operativen Möglichkeiten folgende Maßnahmen unter konsequenter Beachtung ihres internen Charakters auszuführen gewesen:

 

  • Die vorbeugende politisch-operative Arbeit aller operativen Diensteinheiten zur Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der DDR und der Bestrebungen zur Erzwingung der ständigen Ausreise, insbesondere unter Missbrauch des Territoriums Ungarns, wäre eine weitere Qualifizierung der operativen Grundprozesse noch wirksamer zu gestalten. Durch Nutzung aller geeigneten Möglichkeiten, insbesondere durch den zielgerichteten Einsatz von IM und anderer Undercover agierenden, wären verstärkt entsprechende Hinweise zu erarbeiten. (Heute wissen wir, dass da bereits alles zu spät war. Die Undercover agierenden des MfS haben sich schon seit langer Zeit umsonst abgemüht, da ihre Erkenntnisse keine notwendigen Konsequenzen zu Folge hatten.) Zielstellung aller Maßnahmen sollte sein, das beabsichtigte ungesetzliche Verlassen der DDR über Ungarn auf dem Territorium der DDR wirksam zu verhindern. Es war davon auszugehen, dass operative(geheimdienstliche) Maßnahmen in Ungarn gegen verdächtige Personen zur Verhinderung von Straftaten gemäß §§ 105 und 213 StGB nicht mehr möglich waren. Bei der Realisierung der Maßnahmen war auch die mögliche Zunahme des Missbrauchs des pass- und visafreien Reiseverkehrs nach der CSSR zu ungesetzlichen Grenzübertritten der Staatsgrenze der CSSR nach der BRD, Österreich bzw. Ungarn zu beachten. Bei begründetem Verdacht des ungesetzlichen Verlassens der DDR wären befristet Reisesperren bzw. der Ausschluss vom pass- und visafreien Reiseverkehr zu veranlassen. (Nun ja, die Besetzung der BRD-Botschaft in Prag war nicht mehr zu verhindern gewesen. Wir kennen alle den Auftritt von Hans-Dietrich Genscher. Der Sieg der Konterrevolution rückte immer näher.)  Von dieser gekennzeichneten Lage und ihrer möglichen Entwicklung ausgehend wären alle derartigen Hinweise und geheimdienstliche Vorgänge neu zu bewerten. Es wären unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, damit die  Ausreise dieser Personen verhindert und deren Vorhaben noch auf dem Territorium der DDR wirksam verhindert worden wäre.

 

 

  • Im Antrags- Prüfungs- und Entscheidungsverfahren hätte man alle Möglichkeiten ausschöpfen müssen, diejenigen Personen herauszufinden, zu denen Hinweise auf den beabsichtigten Missbrauch der Reisen vorliegen. In diesen Fällen wären die Versagungsgründe gemäß §§ 13 und 14 der Verordnung über Reisen von Bürgerinnen und Bürgern der DDR nach dem Ausland vom 30. November 1988 (RVO) konsequent anzuwenden gewesen. Bei Personen, die einen Antrag auf ständige Ausreise gestellt haben bzw. deren Antrag bereits abgelehnt wurde, wären Anträge auf Reisen nach bzw. durch Ungarn nicht zu genehmigen gewesen. Das Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren für Reisen nach bzw. durch Ungarn wäre zu zentralisieren und bezüglich der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Diensteinheiten künftig wie bei Privatreisen nach dem nichtsozialistischen Ausland gemäß den Festlegungen in der 3. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 4/85 durchzuführen gewesen.

 

  • Bei internen Hinweisen auf ungesetzliches Verlassen der DDR, die nicht als Begründung einer ablehnenden Entscheidung hätten verwandt werden können, wäre zu prüfen gewesen, ob andere Versagungsgründe entsprechend den §§ 13 und 14 der RVO begründet und nachprüfbar zur Anwendung gelangen hätten können. Entsprechende Versagungsgründe, die keine Rückschlüsse auf das Vorliegen interner Hinweise zugelassen hätten, wären insbesondere gegenüber bei solchen Antragstellern in Betracht zu ziehen gewesen, die

 

  • noch keinen aktiven Wehrdienst, Dienst, welcher der Ableistung des Wehrdienstes entspricht, bzw. Reservistendienst geleistet und das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder z.Z. Dienst in den Schutz- und Sicherheitsorganen(Sicherheitsbehörden)leisten oder bei denen die von den zuständigen staatlichen Stellen festgelegte Frist seit dem Tag der Entlassung aus dem Dienst noch nicht abgelaufen ist (§ 13(2) der RVO). Dieser Versagungsgrund ist insbesondere gegenüber Jüngeren anzuwenden;

 

  • auf Grund ihrer jetzigen oder früheren Tätigkeit Kenntnisse besitzen, die zur Verhinderung von Gefahren, Schäden, Störungen u.a. Nachteilen geheimzuhalten sind (§ 14(1) a der RVO). Dabei wären neben Geheimnisträgern auch solche Personen zu erfassen, die auf Grund ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit Kenntnisse über andere geheimzuhaltende Informationen besitzen.

 

 

Im Ausnahmefall wäre, wenn aus grundsätzlichen Erwägungen die Reise versagt werden muss, die Versagung

 

  • Mit der Notwendigkeit des Schutzes der nationalen Sicherheit oder der Landesverteidigung (§ 13 (1) der RVO) zu begründen,

 

  • für die Dauer der einseitigen Außerkraftsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der DDR und der Regierung Ungarns über den visafreien grenzüberschreitenden Verkehr vom 20.06.1969 damit zu begründen, dass der Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger der DDR während ihres Aufenthaltes im Ausland nicht ausreichend gewährleistet ist. (§ 15 der RVO).

 

 

Bei Personen, die einen Antrag auf ständige Ausreise gestellt haben bzw. deren Antrag auf ständige Ausreise bereits abgelehnt wurde, wäre zu prüfen gewesen, ob Versagungsgründe entsprechend den §§ 13 (2) und 14 der RVO begründet und nachprüfbar hätten zur Anwendung gelangen können. Wenn die Ablehnung auf dieser Grundlage nicht möglich gewesen wäre, wäre diese mit der Notwendigkeit des Schutzes der nationalen Sicherheit betreffend.)

 

 

  • Die bestehenden Möglichkeiten der operativen Grenzfahndung wären zielgerichtet entsprechend den neuen Sicherheitserfordernissen zu nutzen gewesen, damit ihre Wirksamkeit vor allem auf der Grundlage der von den Diensteinheiten des MfS erarbeiteten operativen Hinweise- bei konsequenter Einhaltung der Regelungen der RVO-weiter erhöht worden wäre. Es wäre eine zielgerichtete Pass- und Zollkontrolle an den Grenzübergangsstellen der Staatsgrenze Süd sowie der internationalen Flughäfen der DDR zu gewährleisten gewesen und zugleich wären gemeinsam mit den Organen der Zollverwaltung(Zollämter) der DDR an den jeweiligen Grenzübergangsstellen geeignete Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Filtrierungsprozesses einzuleiten gewesen, um verdächtige Personen aus den Reiseströmen herauszulösen und bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen an der Ausreise nach bzw. durch Ungarn zu hindern. Derartige Feststellungen wären- auch unter Nutzung nachgewiesener zoll- und devisenrechtlicher Verstöße- konsequent zu ahnden gewesen und die betreffenden Personen hätte man zurückweisen müssen. Dies wäre als Versagungsgrund bei erneuter Beantragung von Reisen zugrunde zu legen gewesen.

 

  • Die Leiter der Kreisdienststellen hätten im politisch-operativen Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Volkspolizei kurzfristig alle Personen, denen bereits die Reiseanlage PM 105 für Reisen nach bzw. durch Ungarn ausgehändigt wurde, überprüfen müssen, ob ihnen gegenüber Versagungsgründe zur Anwendung zu bringen gewesen wären. Hätte dies zugetroffen, hätte am die Einziehung der Reiseunterlagen PM 105 veranlassen müssen.

 

  • Die Leiter der Diensteinheiten hätten gewährleisten müssen, dass gegenüber solchen Personen, zu denen keine Hinweise auf den beabsichtigten Missbrauch der beantragten Reise vorliegen, keine undifferenzierte Anwendung der Versagungsgründe gemäß §§ 13, 14 und 15 der RVO zu erfolgen hätte.

 

  • Reisen von Angehörigen des MfS nach Ungarn wäre auf Grund der damaligen Lagebedingungen nicht zuzustimmen gewesen, Bei ehemaligen Angehörigen des MfS, die über bedeutsame geheimzuhaltende Kenntnisse verfügen, wäre wie bei Angehörigen des MfS zu verfahren gewesen.

 

Zur Durchsetzung der entsprechenden Maßnahmen in den Organen(Behörden)des MDI(Innenministeriums)hätte der Innenminister und der Chef der Deutschen Volkspolizei die notwendigen Weisungen erlassen müssen. Die Leiter der Bezirksverwaltungen bzw. die Leiter der Kreisdienststellen hätten mit den Chefs der entsprechenden Dienststellen der Volkspolizei die Durchsetzung der angewiesenen Maßnahmen konkret beraten und abstimmen müssen.

 

Durch die Leiter der Bezirksverwaltungen bzw. die Leiter der Kreisdienststellen wären die 1. Sekretäre der Bezirksleitungen der SED bzw. der Kreisleitungen der SED über den grundsätzlichen Inhalt der auf Grund zentraler Entscheidungen festgelegten Maßnahmen mündlich zu informieren gewesen.

 

Erich Mielke wies die Leiter der Diensteinheiten darauf hin, dass alle in diesem Schreiben angewiesenen Maßnahmen internen Charakter tragen und streng geheimzuhalten sind.

 

Die in diesem Schreiben angewiesenen Maßnahmen traten mit Wirkung vom 15. September 1989 in Kraft.


Das Schreiben von Erich Mielke vom 13.09.1989 ist von Petra Reichel bearbeitet wiedergegeben worden. Dem Schreiben ist die Form von „hätte“ und „was wäre wenn..“ gegeben worden. Das Dokument ist der MfS-Mediathek entnommen worden.

 

Anmerkungen von Petra Reichel:

Die Geschichte hat gezeigt, dass  die Umsetzung dieser Maßnahmen nicht gelungen ist.

Erich Mielke, dessen Ideen wichtig und richtig waren, ist unwissentlich zum Chronisten der Konterrevolution geworden. Hier kann man das „Was wäre, wenn…“ in der Geschichte anwenden.

Die Frage bleibt, ob die DDR noch bestehen würde, wenn diese Maßnahmen konsequent um- und durchgesetzt worden wären.

 

 

Schreiben Verhinderung Fluchten über Ungarn

 

 

Über die Massenaktion zur Ausschleusung von Bürgerinnen und Bürgern der DDR aus Ungarn

Das Dokument des MfS trägt das Datum des 11. September 1989

In den späten Abendstunden des 10.09.1989 begann in Ungarn die Massenaktion zur Ausschleusung von Bürgerinnen und Bürgern der DDR, die sich in Flüchtlingslagern und an anderen Orten in Ungarn aufgehalten hatten.

Ungarn erteilte zu diesem Zweck am 08.09. 1989 der DDR offiziell mit, dass die Artikel 6 und 8 des Abkommens über den visafreien Reiseverkehr vom 20. Juni 1969 sowie das dazugehörige Protokoll zeitweilig ausgesetzt werden und damit keine rechtlichen Hindernisse mehr bestehen, Bürgerinnen und Bürgern der DDR die Ausreise in Drittstaaten zu gestatten. Der Beginn der Aktion war für den 11.09.1989 um 0:00 Uhr angekündigt.

Nach dem MfS vorliegenden Erkenntnissen zufolge wurde die Aktion vom Außenministerium Ungarns geführt. Das Innenministerium  Ungarns wurde am 10.09.1989 in Bereitschaft versetzt, die Polizeibehörden zur Sicherung der Maßnahmen eingewiesen.

Der Außenminister Ungarns, Gyula Horn, brachte am 10.09.1989 gegen 19:00 Uhr in einer vom staatlichen Fernsehen übertragenen amtlichen Erklärung zum Ausdruck, dass die Grenzorgane(-behörden, -institutionen)allen Bürgerinnen und Bürgern der DDR entsprechen ihren Wünschen Ausreisen aus Ungarn in Drittstaaten gestatten. Gyula Horn war eine wichtige Figur der Konterrevolution.

In den Budapester Lagern und im Lager Zanka/Balaton wurden durch die ungarischen Lagerleiter in den Vormittagsstunden des 10.09. 1989 der Beginn der Ausreisen für die Nacht vom 10. zum 11.09. 1989 offiziell bekanntgegeben. Entsprechend dieser erklärten Absicht der ungarischen Behörden erfolgte die Öffnung der Staatsgrenze.

Nach ungarischen Verlautbarungen soll es sich um ca. 7000 Bürgerinnen und Bürger der DDR handeln, die in den Lagern erfasst wurden und im Rahmen der Massenschleusungsaktion kurzfristig in Drittstaaten ausreisen.

Gegen 20:00 Uhr wurde in den Lagern bekanntgegeben, dass diejenigen Bürgerinnen und Bürger der DDR, die über eigene Kfz verfügen bzw. von Verwandten oder Bekannten in deren Kfz mitfahren wollen, sofort aus Ungarn ausreisen können. Generell erfolgte dabei die Orientierung, dass die Ausreise aus Ungarn sowohl mit Personaldokumenten der DDR, mit Reisepässen der BRD als auch Dokumenten des Roten Kreuzes möglich ist. In den Lagern wurden zu diesem Zeitpunkt weitere Reisepässe der BRD ausgestellt. Von dieser Möglichkeit zu Pässen zu kommen machten Personen regen Gebrauch, die sich im Lager aufhielten.

In den Lagern waren Listen ausgelegt, um Bürgerinnen und Bürger der DDR zu erfassen, die mit Bussen abtransportiert werden sollten. Nach den gegebenen Orientierungen sollten die ersten Busse am 11.09.1989 gegen 11:00 Uhr oder 13:00 Uhr aus den Lagern in Richtung Grenze abfahren.

Des weitern lagen Hinweise vor, denen zufolge ein Reisezug für die Abholung von Bürgerinnen und Bürgern der DDR bereitgestellt werden sollte.

Gleichfalls wurde damals erklärt, dass die bestehenden Lager weiter geöffnet bleiben. Mit der Aufnahme weiterer Bürgerinnen und Bürger der DDR wurde gerechnet. Gezielte Anfragen an das Lagerpersonal, bezüglich des vorgesehenen Abschlusses der Massenaktion zur Ausschleusung von Bürgerinnen und Bürgern der DDR, erbrachten, dass diese Maßnahmen so lange laufen würden, die Bürgerinnen und Bürger der DDR die Ausreise aus Ungarn in Drittstaaten wünschten. Angehörige des Lagerpersonals mutmaßten, dass sich weitere Bürgerinnen und Bürger der DDR in dieser Form ausschleusen lassen würden. (Nach groben Schätzungen der ungarischen Institutionen befanden sich zur damaligen Zeit ca. 60 000 Bürgerinnen und Bürger der DDR zu Privataufenthalten in Ungarn.)

Intern getroffene Feststellungen belegen, dass eine Vielzahl der in den Lagern zusammengefassten Bürgerinnen und Bürger der DDR am 10.09.1989 ab ca. 22:00 Uhr mit dem eigenen Kfz in Richtung Grenze abgefahren waren oder sich durch Bürgerinnen und Bürger der BRD sowie teilweise von Bürgerinnen und Bürgern Ungarns mit dem PKW abholen ließen. Mehrere Kamerateams filmten ihre Handlungen bis zum Verlassen der Lager.

Im Lagaer Zanka/Balaton soll es gegen 22:00 Uhr zur Zusammenstellung eines Fahrzeugkonvois aus DDR-PKW gekommen sein, in dem als  „Schlepper“ fungierende einzelne PKW aus der BRD eingegliedert wurden. Die ersten Fahrzeuge mit Bürgerinnen und Bürgern der DDR passierten am 11.09.1989 kurz nach 0:00 Uhr die Grenze zu Österreich. Zu diesem Zeitraum wurde festgestellt, dass ca. 70 bis 80% der Kfz mit Bürgerinnen und Bürgern der DDR die Lager verlassen hatten.

Vor dem Lager Zanka bezogen am 10.09.1989 gegen 22:45 Uhr Angehörige der ungarischen Polizei mit zwei Polizeifahrzeugen Posten und führten nachfolgend Kontrollen durch, um festzustellen, ob die  Fahrer/innen dort vorbeifahrender DDR-Kfz die Eigentümer dieser Kfz sind.

Gegen 1:00 Uhr des 11.09.1989 trat in den Lagern vorerst Ruhe ein. Es wurden nur noch vereinzelte Handlungen zu deren Verlassen festgestellt.

Die damals aktuelle Situation und die Konzentration von Bürgerinnen und Bürgern der DDR in Ungarn, die sich weigerten in die DDR zurückzukehren und auf eine Genehmigung der Ausreise aus Ungarn beharrten, entstand im Gefolge des Beitritts Ungarns zur UN-Flüchtlingskonvention mit Rechtskraft am 12. Juni 1989 und des demonstrativen und spektakulären Abbaus der Grenzsicherungsanlagen an der Staatsgrenze Ungarn/Österreich sowie der andauernden Hetz- und Verleumdungskampagne vor allem der BRD-Medien gegen die DDR. Solche permanenten Aktivitäten wie das „Pan-Europa-Picknick“ an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze mit der organisierten Massenflucht im August 1989(Schirmherren dafür waren I. Poczgay und Otto von Habsburg), die Einrichtung nichtstaatlicher Flüchtlingslager trugen dazu bei, die Situation im Zusammenhang mit „DDR-Flüchtlingen“ ständig anzuheizen. In ihrem massiven „Medienkrieg“ wurde Ungarn als Flucht- und Asylland angepriesen. Heute 30 Jahre danach führen die Medien die Kampagne im gleichen Stil weiter, damit keine guten Erinnerung an die DDR bleiben.

In Vorbereitung der großangelegten Massenschleusung, deren Auftakt bereits mit der rechtswidrigen Verbringung der Bürgerinnen und Bürger der DDR aus der Botschaft der BRD begann, ist enges Zusammenwirken zwischen der BRD und Ungarn sichtbar. Das wird durch folgende Fakten bewiesen:

 

  • Nach dem Blitzbesuch von Nemeth/Horn in Bonn wurden verstärkt Stimmen laut, wonach das „Flüchtlingsproblem“ in kürze einer Lösung zugeführt würde.

 

  • Seitens der BRD, insbesondere durch staatliche Organe(Behörden, Institutionen)des Bundes und verschiedener Bundesländer wurden massive Vorbereitungen für die Bewältigung des „Flüchtlingsstroms“ über Österreich in die BRD getroffen.

 

  • Das Auswärtige Amt der BRD und die Botschaft der BRD in Ungarn wirkten offiziell in den geschaffenen Flüchtlingslagern durch speziell dafür eingesetztes Personal, das mit Helferinnen und Helfern des Roten Kreuzes der BRD und Ungarns sowie des Malteser Hilfsdienstes zusammenarbeiteten. Für mehrere Tausend Bürgerinnen und Bürger der DDR wurden BRD-Reisepässe ausgestellt. Diese völkerrechtswidrige Praxis wurde fortgesetzt.

 

  • Streng intern wurde bekannt, dass das Auswärtige Amt in Bonn am 10.09.1989 einen leitenden Mitarbeiter nach Wien entsandte, um mit einem ranghohen Vertreter Österreichs zusammenzutreffen und um über „Einzelheiten einer mit Ungarn abgestimmten Lösung des Problems in den nächsten Tagen“ zu informieren.

 

  • Die Erklärung des Außenministers Horn vom 10.09.1989 im staatlichen ungarischen Fernsehen wurde mit Sendebeiträgen(Bildberichte)über die Vorkommnisse in der damals vergangenen Woche in Leipzig und Berlin eingeleitet, wonach in den Kommentierungen die von den BRD-Medien ausgestrahlten Argumente benutzt wurden.

 

 

Die Bemühungen der DDR, insbesondere über die Botschaft in Budapest, Einfluss auf die Bürgerinnen und Bürger der DDR zu gewinnen und sie- auf der Grundlage des bekannten Standpunktes und der konkreten Vorschläge gemäß der Erklärung des Außenministeriums  der DDR – zur Rückkehr in ihre Heimatorte zu veranlassen, bleiben im wesentlichen ohne Wirkung. (Aus Ungarn kehrten nur einzelne Bürgerinnen und Bürger in die DDR zurück.)

Ursache dafür war die pausenlose massive Beeinflussung der Bürgerinnen und Bürger der DDR durch die BRD-Medien und durch deutschsprachige ungarische Medien, obwohl letztere auch den DDR-Standpunkt publizierten. Dadurch wurden ständige Hoffnungen genährt und Überzeugungen gefestigt, es gäbe die Lösung einer direkten Ausreise aus Ungarn, das eine Einflussnahme durch die DDR außerordentlich erschwerte bzw. unmöglich machte.

Begünstigend war die neutralistische Haltung der Behörden und Institutionen Ungarns, die nicht offen und deutlich die DDR-Aktivitäten unterstützten und zugleich nichts unternahmen, die aus der anmaßenden „Obhutspflicht“ der BRD für Bürgerinnen und Bürger der DDR abgeleiteten völkerrechtswidrigen Aktivitäten der BRD zurückzuweisen bzw. zu unterbinden.

Dem DDR-Konsul wurde kein Schutz gewährt und es wurde zugelassen die konsularische Tätigkeit zu behindern. Die Aufnahme der Tätigkeit von Vertretern des Roten Kreuzes der DDR wurde verzögert und eingeschränkt. Diese Haltung der Behörden und der gesellschaftlichen Organisationen Ungarns machen deutlich, dass die Lösung durch eine Massenausschleusung bereits zum Konzept der ungarischen Regierung gehörte, das durch Außenminister Horn am 24.08.1989 in Berlin vorgetragen wurde und nur deshalb um eine Woche hinausgeschoben wurde, um der DDR scheinbar entgegenzukommen.

Diese Aktivitäten machen deutlich, dass es insbesondere im Hinblick auf die damals bevorstehenden innerstaatlichen Regelungen, die sich aus dem Beitritt Ungarns zur UN-Flüchtlingskonvention ergeben haben, zwingend erforderlich war, Überlegungen über Modalitäten zur künftigen Gestaltung des Reiseverkehrs nach Ungarn anzustellen. Faktisch war bereits zu diesem Zeitpunkt Ungarn kein sozialistisches Land mehr.

 

 

Dokument entnommen aus der MfS-Mediathek, bearbeitet und wiedergegeben von Petra Reichel

 

Info Auschleusung DDR-Bürger

 

 

Fluchtwelle – Info an SED-Führung

 

Fluchtwelle Ungarn 1989

Bildquelle: ZEIT ONLINE https://www.zeit.de/wissen/geschichte/2014-08/ddr-flucht-1989-grenzpicknick-sopron

 

Mit diesem Dokument wies das MfS auf den Missbrauch des Territoriums der   Ungarischen Volksrepublik durch Bürgerinnen und Bürger der DDR zum illegalen Verlassen der DDR sowie zum Reiseverkehr nach Ungarn  hin. Dieses Dokument ist auf den 14. Juli 1989 datiert und ging an die SED-Führung

SED-Logo

 

 

 

Bildquelle: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3389170

 

 

  • Zum ungesetzlichen Verlassen der DDR unter Missbrauch des Territoriums der Ungarischen Volksrepublik

 

 

Vorliegenden Hinweisen zufolge wurden zunehmende Bestrebungen des ungesetzlichen Verlassens von Bürgerinnen und Bürgern der DDR unter Ausnutzung des Territoriums der Ungarischen Volksrepublik festgestellt.

 

So hatten im Zeitraum vom 01.01.1989 bis einschließlich 12.07.1989 bereits mehr Bürgerinnen und Bürger der DDR das ungesetzliche Verlassen der DDR über Ungarn versucht bzw. vollendet, als im gesamten Jahr 1988.

 

 

Im Dokument folgt dann eine Übersicht.

 

Darüber hinaus wurden im Zeitraum vom 01.01. bis 12.07.1989 weitere 148 Bürgerinnen und Bürger der DDR wegen versuchtem ungesetzlichen Verlassen der DDR über Ungarn bereits auch dem Territorium der DDR bzw. durch die Sicherheitsorgane der CSSR festgenommen.

 

Besonders hervorzuheben ist, dass sich die überwiegende Anzahl der im Zeitraum vom 01.01. bis 12.07.1989 angefallenen Täterinnen und Täter auf die Monate Mai, Juni und Juli konzentrieren. Auf diese 2 ½ Monate entfallen 76% des versuchten und 62% des vollendeten ungesetzlichen Verlassens der DDR über Ungarn.

 

Das resultiert vor allem aus inspirierenden Veröffentlichungen westlicher Medien über den Abbau von Grenzsicherungsanlagen an der Staatsgrenze der Ungarischen Volksrepublik zu Österreich, aus Rückverbindungen von Personen, denen der ungesetzliche Grenzübertritt über das Territorium von Ungarn nach dem nichtsozialistischen Ausland gelungen ist und aus veränderten Praktiken der Sicherheitsorgane(Sicherheitsbehörden) der Ungarischen Volksrepublik im Zusammenhang mit der Verhinderung von Grenzdurchbrüchen durch Bürgerinnen und Bürger der DDR in dieser Zeit.

 

Bisher hatten die Sicherheitsorgane(Sicherheitsbehörden) Ungarns auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen von 1963 zwischen der DDR und Ungarn(Generalstaatsanwälte beider Seiten, MfS der DDR und das Innenministerium Ungarns)in den vergangenen Jahren bis zum II. Quartal 1989 große und erfolgreiche Anstrengungen unternommen, Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts von Bürgerinnen und Bürgern der DDR unter Missbrauch des Territoriums Ungarns aufzudecken und zu verhindern.  Die in diesem Zusammenhang straffällig gewordenen Bürgerinnen und Bürger der DDR wurden festgenommen und gegen sie sind durch die Untersuchungsorgane(Ermittlungsbehörden)des Innenministeriums Ungarns Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Alle festgenommenen Bürgerinnen und Bürger der DDR wurden – nach Abschluss der Ermittlungsverfahren- dem MfS zur weiteren Bearbeitung übergeben.

 

Trotz der konsequenten Maßnahmen der Sicherheitsorgane(Sicherheitsbehörden) Ungarns gelangen ungesetzliche Grenzübertritte von Bürgerinnen und Bürgern der DDR nach Jugoslawien und nach Österreich.

 

Im Dokument folgt dann eine Übersicht.

 

Grundsätzliche Veränderungen der Lage ergaben sich insbesondere durch

 

  • Den am 12.03.1989 erfolgten Beitritt Ungarns zur Genfer Flüchtlingskonvention, die am 12.06.1989 für Ungarn in Kraft trat und

 

  • Den demonstrativen Abbau der Grenzsicherungsanlagen an der Staatsgrenze Ungarns zu Österreich.(Paneuropäisches Picknick)

 

 

Die im Zusammenhang damit stehenden demonstrativen Bekundungen von offiziellen Vertretern Ungarns und spektakulären Aktivitäten westlicher Medien waren darauf gerichtet, Ungarn als  Fluchtweg und Asylland für Bürgerinnen und Bürger der DDR anzupreisen und ständig aufzufordern über Ungarn die DDR ungesetzlich zu verlassen. Die Publikationen unter solchen Schlagzeilen, wie „UNO-Flüchtlingskommissar zur Behandlung von DDR-Flüchtlingen in Ungarn“(DLF vom 03.07.1989), „Immer mehr DDR-Flüchtlinge flüchten über Ungarn nach Österreich“(DPA 12.07.1989, „Das Burgenland als Tor zur Freiheit“(DPA 12.07.1989)beweisen das.

 

Besonders Deutlich wurde die Zielsetzung in einer Äußerung des Ministerpräsidenten Ungarns, Nemeth, bei der Übergabe eines symbolischen Stückes der abgebauten Grenzsicherungsanlagen an den Präsidenten der USA. Er drückte u.a. die Hoffnung aus, dass alle auf der Welt noch vorhandenen künstlichen, physischen und geistigen Trennmauern einmal überall einstürzen werden. (Ein typisches Geschwafel, das nichts anderes bedeutet, als dass das Kapital nun endlich  weltweit ungebremst agieren kann. So ist es ja schließlich gekommen.)

 

 

Seit Anfang Juli 1989 zeigte sich die veränderte Verfahrensweise der Organe(Behörden) Ungarns darin, dass zwar Bürgerinnen und Bürger der DDR beim Versuch des ungesetzlichen Grenzübertritts festgenommen wurden, jedoch deutlich zunehmend auf die Einleitung von Ermittlungsverfahren und die Übergabe an das MfS verzichtet wurde. Eher erfolgte die Ausweisung dieser Personen aus Ungarn. So wurden seit 1. Juli 1989 34 Bürgerinnen und Bürger der DDR bekannt, die im Ergebnis der veränderten Praxis der Sicherheitsorgane(Sicherheitsbehörden) Ungarns aus diesem Staat ausgewiesen wurden und über die CSSR in die DDR zurückkehrten.

 

Nach internen Erkenntnissen ist die Anzahl der aus Ungarn ausgewiesenen Bürgerinnen und Bürger der DDR jedoch höher. Sie kamen entweder in der DDR nicht an oder wurden an den Grenzübergangsstellen aufgrund fehlender Vermerke der ungarischen Behörden nicht erkannt. Fehlende Informationen über die Umstände der Grenzverletzung in Ungarn komplizieren die Maßnahmen der Strafverfolgung in der DDR. (Es wurden Maßnahmen eingeleitet, um zu erreichen, das die zuständigen Behörden Ungarns ihren eingegangenen Verpflichtungen nachkommen und die wegen versuchten Grenzdurchbrüchen aus Ungarn ausgewiesenen Bürgerinnen und Bürger der DDR an die Behörden der DDR zu melden).

 

Von kompetenten Vertretern des Innenministeriums Ungarns wurde erklärt, das aus politischen, rechtliche und organisatorisch-technischen Gründen die bisherige Praxis der Konzentration der Bürgerinnen und Bürger der DDR in Budapest und die dort erfolgte Übergabe an das MfS künftig nicht mehr möglich sein wird.

 

Künftig war nun davon auszugehen, dass die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Bürgerinnen und Bürger der DDR durch ungarische Behörden nur noch in schweren Fällen eines Angriffs auf die ungarische Staatsgrenze erfolgen würde. (Nach intern vorliegenden Erkenntnissen war u.a. an einer Novellierung des Tatbestandes des ungesetzlichen Grenzübertritts gearbeitet worden, der nur noch in der Alternative der Anwendung von Waffengewalt oder der Entführung von Luftfahrzeugen strafrechtlich verfolgt werden sollte. Damit wurden alle sonstigen Handlungen, die auf eine Überwindung der Staatsgrenze Ungarns gerichtet waren, als Ordnungswidrigkeiten qualifiziert.)

 

Die Vertreter des ungarischen Innenministeriums versicherten, dass durch verbesserte Tiefensicherung und Qualifizierung der im Grenzsicherungssystem eingesetzten Kräfte, durch verstärkte Streifentätigkeit und Zusammenarbeit mit Grenzhelfern und der Grenzbevölkerung, durch die Erhöhung des technischen Ausbildungsniveaus der Grenzposten der zuverlässige Schutz der Staatsgrenze gewährleistet werden soll.

 

Zugleich wurde jedoch eingeräumt, dass sich insgesamt die Anzahl vollendete Grenzdurchbrüche erhöhen wird. (Das war doch ohnehin nur noch Geschwafel. Die Konterrevolution marschierte bereits.)

 

Zur Anwendung der Flüchtlingskonvention für Bürgerinnen und Bürger der DDR wurde seitens der ungarischen Vertreter erklärt:

 

  • Grundsätzlich sei nicht beabsichtigt, Bürgerinnen und Bürger der DDR als Flüchtlinge im Sinne der Konvention zu behandeln. Deshalb sein man an einer schnellen Ausweisung aller Bürgerinnen und Bürger der DDR interessiert. (Ach nee, Ungarn wollte schon damals keine  Flüchtlinge aufnahmen, ist aber der Flüchtlingskonvention beigetreten. Ungarn hat der Konterrevolution entscheidenden Anschub geben, wollte aber keine unangenehmen, belastenden Konsequenzen tragen.)

 

  • Im Falle eines Hartnäckigen Asylantrages wurde jedoch ein entsprechendes Prüfungsverfahren und ein Aufenthalt in einem der geschaffenen Flüchtlingslager unumgänglich, es sei jedoch auch in diesem Fall eine Ausweisung vorgesehen.(Ach nee, siehe obigen Abschnitt.)

 

  • Die Genehmigung einer Weiterreise nach Österreich, der BRD oder in ein Land ihrer Wahl sei nicht vorgesehen. (Das entspräche der bilateralen Vereinbarung DDR-Ungarn vom 20.Juni1969) (Zu diesem Zeitpunkt musste diese Vereinbarung noch formal eingehalten werden.)

 

  • Im Innenministerium Ungarns wurde ein Amt für Flüchtlingsangelegenheiten geschaffen, in dessen Zuständigkeit künftig auch die Behandlung der Bürgerinnen und Bürger der DDR fällt.

 

 

  • Zu Erpressungsversuchen von Bürgerinnen und Bürgern der DDR in der Botschaft der BRD in Ungarn

 

Stark zugenommen hatten auch Erpressungsversuche von Bürgerinnen und Bürgern der DDR in der BRD-Botschaft in Ungarn zur Erzwingung ihrer ständigen Ausreise.

 

Von den seit 01.01.1989 mit Erpressungsversuchen in dies diplomatischen Einrichtung in Erscheinung getretenen 118 Personen entfallen allein auf diesen Zeitraum vom 01.05. bis 12.07.1989 100 Personen= 85%. (Mai 31 Personen, Juni 33 Personen, 1. bis 12.07.1989=36 Personen.) Zunehmend handelt es sich bei den Erpressern um Personen, die nicht als Antragsteller registriert waren und beim  Versuch, die DDR ungesetzlich über Ungarn zu verlassen, festgenommen wurden. Sie leisteten der Aufforderung der zuständigen Behörden Ungarns zur sofortigen Rückkehr in die DDR nicht Folge, sondern begaben sich mit erpresserischer Absicht in die BRD-Botschaft.

 

Nach intern vorliegenden Hinweisen wurde in der BRD in der darauffolgenden  Zeit mit verstärktem Zulauf von Bürgerinnen und Bürgern der DDR in der Botschaft der BRD in Budapest gerechnet. Das betrifft vor allem solche Personen, die im Grenzgebiet Ungarns festgenommen und zum Verlassen dieses Staates aufgefordert wurden.

 

Ausgehend davon waren weitere Versuche der BRD zur diesbezüglichen Erpressung der DDR zu erwarten.

 

 

  • Reiseverkehr

 

Ungarn stellte für Bürgerinnen und Bürger der DDR ein bedeutendes Reise- und hinsichtlich der Durchreise nach Rumänien und Bulgarien auch Transitland dar.

 

Im Jahre 1988 reisten über 800 000 Bürgerinnen und Bürger der DDR im Rahmen des Touristen-, Privat- und Dienstreiseverkehrs nach Ungarn. Gegenüber dem Jahr 1987 bedeutete das einen Anstieg um 3,7 % (28 500 Personen).

 

Im 1. Halbjahr 1989 erfolgten nahezu 202 000 Reisen von Bürgerinnen und Bürgern der DDR nach Ungarn, was gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einer Zunahme um 5,4 % entspricht(10 400 Personen).

 

Im gleichen Zeitraum reisten etwa ca. 156 000 Bürgerinnen und Bürger der DDR(1. Halbjahr 1988=153 000) im Transitverkehr durch Ungarn nach Rumänien oder Bulgarien. Das entspricht einer Zunahme um 2,0 %(3 000 Personen).

 

Nach vorliegenden internen Informationen rechneten gegnerische Kräfte in der BRD sehr stark damit, dass die DDR nicht umhin könne und gezwungen sie, restriktive Neuregelungen für Reisen von Bürgerinnen und Bürgern der DDR nach Ungarn zu erlassen. Nur dadurch könne nach Meinung dieser Kräfte seitens der DDR der sich bereits jetzt abzeichnenden Tendenz einer Massenfluchtbewegung von Bürgerinnen und Bürgern der DDR über Ungarn entgegengewirkt werden.

 

Gegnerische Kräfte spekulierten, dass im Falle entsprechender Entscheidungen der Druck im Inneren der DDR, besonders im Hinblick auf Versuche zur Erreichung einer Genehmigung zur ständigen Ausreise, zunehmen würde. (Das MfS schätzte dies als Wunschdenken ein. Eine Fehleinschätzung, denn bald hatte die Realität die DDR hinweggefegt.)

 

 

Durch das MfS wurden im Zusammenwirken mit dem MdI(Innenministerium)und den Justizbehörden Maßnahmen eingeleitet, die darauf gerichtet waren:

 

  • Die vorbeugende Arbeit zur Verhinderung von Straftagen von Bürgerinnen und Bürgern der DDR in Ungarn und in anderen sozialistischen Staaten zu verstärken,

 

 

  • Die Kontrolle der aus Ungarn ausgewiesenen Bürgerinnen und Bürgern der DDR zu gewährleisten und insbesondere deren Wiederausreise aus der DDR zu verhindern,

 

  • die differenzierte strafrechtliche Verfolgung der angefallenen Personen nach einheitlichen Kriterien zu sichern.
  • (eine entsprechende Orientierung wurde erarbeitet.)

 

 

 

Dem Dokument sind folgende Anlagen beigefügt:

 

  • Übersicht zur Entwicklung des Reiseverkehrs nach Ungarn und zum ungesetzlichen Verlassen der DDR und Missbrauch des Territoriums Ungarns

 

  • Abschrift des Protokolls zum Abkommen zwischen der Regierung der DDR und der Regierung Ungarns über den visafreien grenzüberschreitenden Verkehr

 

  • Erklärung durch Vertreter des MfS in den Konsultationen mit dem ungarischen Innenministerium Mitte Juni 1989

 

 

 

Dokument aus der MfS-Mediathek entnommen, wiedergegeben und bearbeitet von Petra Reichel

 

Anmerkungen: Auch hier wurde das MfS unwissentlich zum Chronisten der Konterrevolution. Anscheinend haben sich die Zuständigen in der Führungsspitze der SED nicht mit diesem  Dokument befasst.

Hinweise aus SED September 1989

Miklós Németh

Miklós Németh, geboren am 14. Januar 1948 in Monok  ist ein ungarischer Politiker und war vom 23. November 1988 bis zum 23. Mai 1990 ungarischer Ministerpräsident. Er gehörte zum konterrevolutionären Flügel der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei, in der offiziellen Geschichtsschreibung „Reformflügel“ genannt. Wir wissen ja, das „Reform“, spätestens seit der Konterrevolution 1989/90, nicht Gutes bedeutet

Miklós Németh wurde als Sohn eines Kleinbauern geboren. Er studierte Volkswirtschaft(Abschluss 1971 in Budapest). Ab 1981 war er Mitarbeiter(ab 1986 Abteilungsleiter) der wirtschaftspolitischen Abteilung des Zentralkomitees der regierenden Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei.

Németh wurde im November 1988 Ministerpräsident Ungarns. In seiner Amtszeit  trug er zum Abbau der Grenzen  zwischen den sozialistischen und kapitalistischen Staaten in Europa bei. Die ungarischen Grenzanlagen waren sanierungsbedürftig. Németh  schonte zumindest den Steuersäckel, da er eine Sanierung nicht für lohnenswert hielt, da er die Grenze zu Österreich  später öffnete. Ein schwacher Trost, wenn man den folgenden Verlauf der Geschichte betrachtet.  So nahmen viele Bürgerinnen und Bürger der DDR den Weg über Ungarn, um die DDR illegal zu verlassen und dann nach Österreich oder Ungarn weiterzureisen. Die damaligen Ereignisse in Ungarn waren ein entscheidender Markstein in der Geschichte der Konterrevolution in den einstigen sozialistischen Ländern in Europa. Ohne die Grenzöffnung Ungarns wäre der Umriss des antifaschistischen Schutzwalls in Berlin am 09.11.1989 nicht so ohne weiteres möglich gewesen.

Miklós Németh, 1989

Miklós Németh, 1989

 

Bildquelle: Von FOTO:Fortepan — ID 124978:Adományozó/Donor: Urbán Tamás. – http://www.fortepan.hu/?view=new, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=62246944

 

In der Regierungszeit von Miklós Németh wurde Imre Nagy, eine wichtige Figur der versuchten Konterrevolution in Ungarn im Jahre 1956, rehabilitiert und am 23. Oktober 1989 die Ungarische Republik ausgerufen. Zuvor war es die Ungarische Volksrepublik(UVR), wie man auch aus den Dokumenten den MfS entnehmen kann. Faktisch war Ungarn schon lange keine Volksrepublik mehr

Nach dem Ausscheiden aus dem Amt des Ministerpräsidenten(im Mai 1990) wurde Németh Vizepräsident der  Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Dieses Amt hatte er bis zum Jahre 2000 inne. Eine typische Fortsetzung der Karriere für Leute, die in kapitalistischen Ländern die aus politischen Ämtern ausscheiden.

Bei den Wahlen im Jahre 2002 wollte er für die Ungarische Sozialistische Partei als Kandidat für das Ministerpräsidentenamt antreten. Doch sein Kontrahent Péter Medgyessy konnte die Wahl schließlich für sich entscheiden.

Miklós Németh wurde vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen(UNDP)am 11. September 2007 zum Leiter des neuen Ausschusses ernannt, der die Aktivitäten der Nordkoreanischen Behörden beobachtet. Na, das passt doch für einen Konterrevolutionär.

Im Jahre 2014 wurde ihm der Point-Alpha-Preis verliehen. Dieser Preis wird an verdiente Konterrevolutionäre verliehen.

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

 

 

Gyula Horn

Gyula Horn wurde am 05.Juli 1932 in Budapest geboren und ist am 19.Juni 2013 in Budapest gestorben. Er war ein ungarischer Politiker und eine wichtige Figur der Konterrevolution 1989/90. Dadurch wurde er international bekannt

Er war 1989/90 Außenminister und 1994 bis 1998 Ministerpräsident seines Landes.

Nach einer Mechanikerlehre bei Siemens in Budapest von1946 bis 1949 studierte er von 1949 bis 1954 an der Hochschule für Finanzen in Rostow(Sowjetunion).

Nach dem Studium bekleidete Horn bis 1959 verschiedene Posten im ungarischen Finanzministerium.

Bei der versuchten Konterrevolution in Ungarn im Jahre 1956 stand er noch auf der anderen Seite. Er war Mitglied der „Steppjackenbrigade“ und beteiligte sich an der Verfolgung der Konterrevolutionäre.

Gyula Horn wechselte 1959 in den diplomatischen Dienst des Außenministeriums, wo er von 1969 bis 1982 Mitarbeiter, ab 1974 stellvertretender Leiter der Abteilung für auswärtige Angelegenheiten beim ZK der MSZMP (Ungarische Sozialistische Arbeiterpartei)war. 1982 stieg er zum Leiter dieser Abteilung  auf und wurde 1985 Staatssekretär des Äußeren.

1989 wurde Horn im Kabinett von Ministerpräsident Miklós Németh Außenminister Ungarns. Am 18 April 1989 hatte Ungarn begonnen die Grenzzäune zu Österreich abzubauen. Am 13. Juni begannen Gespräche am Runden Tisch in Ungarn.  Am 27. Juni durchschnitt Horn bei Sopron  gemeinsam mit seinem österreichischen Amtskollegen Alois Mock den Grenzzaun in einem symbolischen Akt. Am 19. August 1989 fand mit ungarischer Billigung das paneuropäische Picknick statt, bei dem einige Hunderte Bürgerinnen und Bürger der DDR nach Österreich gelangten. Dies ermutigte in den folgenden Wochen darauf tausende Bürgerinnen und Bürger der DDR, einen Grenzübertritt von Ungarn nach Österreich zu versuchen. Dafür reisten Tausende aus der DDR an.

Horn verkündete im ungarischen Fernsehen am 10. September, dass Ungarn vielen Bürgerinnen und Bürgern der DDR, die sich im Land aufhielten, die Ausreise gestattet werde, die Grenze nach Österreich werde geöffnet.  Das war ein wichtiger Anstoß des Rades der Geschichte in Richtung Sieg der Konterrevolution. Der nächste Markstein ist der Umriss des Antifaschistischen Schutzwalls in Berlin am 09.11.1989. Ungarn war wortwörtlich das Einfallstor für die Konterrevolution in den damaligen sozialistischen Ländern in Europa.

Ungarn, Besuch Außenminister Genscher in Ungarn

Treffen der Außenminister Genscher (links) und Gyula Horn (rechts) in Ungarn (1989)

Bildquelle: Von Bundesarchiv, B 145 Bild-F083119-0006 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5473050

 

1990, nach der Abwahl Némeths, wurde Horn Abgeordneter im ungarischen Parlament und Parteivorsitzender der Ungarischen Sozialistischen Partei(MSZP). Von 1994 bis 1998  war Horn ungarischer Ministerpräsident. Seine Ministerpräsidentenschaft war durch Sparmaßnahmen(Bokros-Paket) gekennzeichnet, um einen Staatsbankrott zu verhindern.  Die Sozialleistungen wurden eingeschränkt und zum September 195 wurden allgemeine Studiengebühren eingeführt.  Nun war Ungarn im Kapitalismus angekommen. Obwohl das Bokros-Paket eine erhebliche Senkung des Realeinkommens zur Folge hatte, gab es für die ungarische Wirtschaft seit 1997 einen neuen Aufschwung. 1997 bis 2000 wuchs sie mit jährlichen  Raten von 4,2% bis 5,2%.  Ausführliches zum Bokros-Paket siehe Wikipedia.

 

In einem Interview mit der deutschen Zeitschrift „Superillu“ sagte Horn 1999 auf die Frage, warum der mit der kommunistischen Weltanschauung gebrochen habe:  „Das war ein langer Prozess. Dabei haben deutsche Politiker eine große Rolle gespielt. Wir hatten als erstes Ostblock-Land ab 1974 enge Kontakte zur SPD und anderen westeuropäischen sozialdemokratischen Parteien. Wir studierten, wie die soziale Marktwirtschaft und die Demokratie in der Praxis funktionieren. Und haben erkannt, dass das, was in Ungarn geschah, dem Land nicht nützt, nicht zum Aufschwung führt.“[5]

Anmerkung: Bei den zitierten deutschen Politikern sind Politiker aus der alten BRD gemeint. P.R.

Na, das ist ja ein ehrliches Bekenntnis. Wie so oft in der Geschichte, hat die SPD wieder als ihre Rolle als Verräterpartei gespielt. Schade um die ehrlichen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die sich an der  Basis, bzw. vor Ort engagieren.

In Wertheim am Main(Baden-Württemberg) gibt es seit 2001 eine nach ihm benannte Straße. In Deutschland werden nur selten Straßen nach lebenden Personen benannt.

Im Jahre 2003 war Gyula Horn einer der Mitbegründer des von Michail Gorbatschow initiierten „World Political Forum“.

Der große Konterrevolutionär wurde dann doch von seiner Vergangenheit eingeholt. Mit Verweis auf Horns Teilnahme an den Steppjackenbrigaden nach der versuchten Konterrevolution im Jahre 1956, als Gyula Horn noch auf der anderen Seite stand, verweigerte Präsident László Sólyom im Jahre 2007 ihm die Verleihung des Großen Ungarischen Verdienstkreuzes anlässlich Horns 75. Geburtstages. [6]

Nach den Feiern zu seinem 75. Geburtstag im Sommer 2007 erlitt Gyula Horn einen Zusammenbruch und wurde in einem Budapester Militärkrankenhaus behandelt. Nach sechsjähriger Behandlung starb er im Juni 2013 in einem staatlichen Gesundheitszentrum.

Horn wurde in Budapest auf dem Kerepesi temető (deutsch Kerepescher Friedhof) beigesetzt.

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

 

 

 

Beginn antiimperialistischer Umwälzungen in einigen Ländern Mittel- und Südosteuropas

Auf die Veränderungen im internationalen Kräfteverhältnis, die sich Ende des II. Weltkrieges abzeichneten, hatte die revolutionäre Entwicklung in den meisten Ländern Mittel- und Südosteuropas einen besonderen Einfluss. Ihre Völker, wie die Polen, Tschechen, Jugoslawen, Albaner, waren während des Krieges entweder direkt durch das faschistische Deutschland unterjocht worden, oder sie wurden wie die Bulgaren, Rumänen, Slowaken, Ungarn mir Hilfe von Regierungen ausgebeutet und ausgeplündert, die vom Hitlerregime völlig abhängig waren. Sie alle nahmen, wie auch die Völker Frankreichs, Italiens, Griechenlands und anderer Staaten, den Kampf gegen die ausländischen und inneren faschistischen Unterdrücker auf. Der antifaschistische Widerstandskampf wurde um so heftiger, je deutlicher sich abzeichnete, dass das faschistische Deutschland den Krieg verliert.

In diesen Ländern hatten sich große, illegale Widerstandorganisationen gebildet, in denen zumeist der Einfluss der bürgerlichen nationalen Kräfte schnell geschwunden war und sich ein vorherrschender Einfluss der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Parteien herausgebildet hatte.

Es bestand die Möglichkeit, dass in diesen Ländern mit der Befreiung vom Faschismus auch die soziale Befreiung hätte erfolgen können. Auf sich selbst gestellt wäre die Bourgeoisie auch in Frankreich, Italien und Griechenland nicht in der Lage gewesen, eine revolutionäre Entwicklung zu verhindern. Hier spielten die Truppen des amerikanischen und britischen Imperialismus auf vielfältige Weise eine konterrevolutionäre Rolle. Mit ihrer Hilfe war es der Bourgeoisie in einigen westeuropäischen Ländern möglich, ihre Herrschaft wiederherzustellen bzw. zu festigen und die im antifaschistischen und nationalen Befreiungskampf heldenhaft kämpfenden Volksmassen um die Früchte ihres Sieges zu bringen. Die reaktionären bürgerlichen Kräfte konnten sich dabei häufig auf den Verrat rechter sozialdemokratischer Führer und den Einfluss großbürgerlicher christlich-demokratischer Parteien stützen.

Anders verlief die Entwicklung in den meisten Ländern Mittel- und Südosteuropas. Hier vermochten es die Arbeiterklasse und alle antifaschistischen Kräfte, die durch die Befreiungstat der Sowjetunion geschaffenen günstigen Bedingungen auszunutzen und das Streben um die nationale Befreiung mit dem erfolgreichen Kampf um die soziale Befreiung zu verbinden. Es gelang den von den Kommunisten geführten Volksmassen, den antifaschistischen Widerstandskampf in grundlegende revolutionäre Umgestaltungen der Gesellschaft hinüberzuleiten. Indem diese Länder eine antiimperialistische, demokratische Entwicklung einschlugen, brachen sie aus dem imperialistischen Lager aus und mehrten die Kräfte der Demokratie und des sozialen Fortschritts in der Welt um ein vielfaches.

Volksdemokratische Revolutionen

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

 

Polen:

Nach der Besetzung Polens durch das faschistische Deutschland entwickelte sich im ganzen Land ein nationaler und antifaschistischer Widerstandskampf. Es gelang der von der Polnischen Arbeiterpartei geführten Arbeiterklasse in den Jahren 1943 und 1944, den Einfluss der bürgerlichen polnischen Exilregierung in London zurückzudrängen und die Führung der polnischen Widerstandsbewegung gegen die deutsch-faschistischen Okkupanten zu erringen. Dabei spielte der in der Neujahrsnacht 1943/44 geschaffene Landesnationalrat eine bedeutende Rolle. Er entwickelte sich zu einem revolutionären Führungszentrum für die polnische antifaschistische Widerstandsbewegung. Der Landesnationalrat, die durch ihn auf allen Ebenen geschaffenen örtlichen Nationalräte und die in tiefer Illegalität im antifaschistischen Kampf entstandene Volksgrade(später Volksarmee)bildeten Keime der künftigen revolutionären Volksmacht.

Im Gegensatz zu den Vorstellungen der polnischen bürgerlichen Exilregierung, nach denen die Befreiung Polens mit der Wiederherstellung des Kapitalismus einhergehen sollte, stellte der Landesnationalrat auf seiner Gründungssitzung unter Vorsitz des Kommunisten Boleslaw Bierut folgendes Kampfprogram auf:

  • Mobilisierung aller Kräfte des Volkes für die Befreiung von der deutsch-faschistischen Okkupation,

 

  • Schaffung einer provisorischen Regierung, die sich auf den Volkswillen stützt,

 

  • Enteignung aller Großgrundbesitzer, Nationalisierung der Großindustrie und Banken,

 

  • Entwicklung einer friedlichen Außenpolitik Polens, die sich auf ein freundschaftliches Verhältnis zur Sowjetunion orientiert.

 

Große Bedeutung für die Stärkung der antifaschistisch-demokratischen Kräfte in Polen hatten die Beratungen im Mai 1944 in Moskau, die eine Delegation des Landesnationalrates mit Mitgliedern der sowjetischen Regierung führte. Bei diesen Gesprächen sagte die Regierung der UdSSR dem Landesnationalrat ihre vollste Unterstützung zu und erkannte ihn damit faktisch international an.

Die schnell auf die polnischen Grenzen vorrückende Sowjetarmee und die polnische antifaschistische Widerstandsbewegung trieben das deutsch-faschistische Okkupationsregime in die Enge. Seine Krise erreichte ihren Höhepunkt, als im Verlaufe der großen Sommeroffensive der Sowjetarmee 1944, an der auch Verbände der in der Sowjetunion aufgestellten Polnischen Armee teilnahmen, große Teile Polens befreit wurden. Etwa 150 000 Mann umfassten zu dieser Zeit die bewaffneten polnischen Partisanenabteilungen, die dem Feind im Hinterland schweren Schaden zufügten.

Am 20. Juli 1944 überschritten sowjetische und polnische Truppen den Bug, am 21. Juli befreiten sie die erste polnische Stadt, Chelm. Schon am selben Tage konnte, auf befreitem polnischen Boden, das Polnische Komitee der Nationalen Befreiung gebildet werden. Das durch Gesetz des Landesnationalrates geschaffene Komitee mit Sitz in Lublin war die Vorstufe zur späteren provisorischen polnischen Regierung. Am 22. Juli 1944 gab das polnische Komitee der Nationalen Befreiung ein „Manifest an das polnische Volk“, das Lubliner Manifest, heraus. Dieser Tag wurde zum Geburtstag der Volksrepublik Polen.

 

Lubliner Manifest:

Lubliner Manifest

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

 

Lubliner Manifest Text 1

Lubliner Manifest Text 2

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

 

Tschechoslowakei:

Am 29. August 1944 begann der Nationalaufstand des slowakischen Volkes gegen die faschistischen Okkupanten. Er band fast zwei Monate lang sechs bis sieben SS-Divisionen und erleichterte der Sowjetarmee die Entwicklung einer Offensive. Es bildete sich eine Partisanenarmee von 20 000 Mann, der sich etwa 60 000 Soldaten der slowakischen Armee anschlossen. Mit dem slowakischen Nationalaufstand wurde der Übergang vom antifaschistischen Widerstandskampf zur revolutionären Umwälzung der Gesellschaft eingeleitet. An der Befreiung der Tschechoslowakei nahmen auch tschechoslowakische Militäreinheiten teil, mit deren Aufstellung im Jahre 1943 in der Sowjetunion unter der Leitung von General Svoboda, dem späteren tschechoslowakischen Präsidenten, begonnen worden war. Anfang April 1954 konnte schließlich in der befreiten ostslowakischen Stadt Kosice eine Regierung der Nationalen Front der Tschechen und Slowaken gebildet werden, der Vertreter der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei, Sozialdemokraten, Volkssozialisten, Mitglieder der Volkspartei und der Slowakischen Demokratischen Partei angehörten. Von den insgesamt 25 Regierungssitzen gehörten acht den Kommunisten.

Die Grundlage für die Tätigkeit der neuen Regierung war das Kosicer Programm, das auf der ersten Sitzung der Regierung am 04. April 1945 beschlossen wurde. Unter der Führung der KPTsch ausgearbeitet, stellte es die entscheidende Basis für die einheitliche Organisierung der weiteren Befreiung der Heimat sowie für erste revolutionäre Veränderungen der gesamten gesellschaftlichen Verhältnisse dar.

Kosicer Programm:

Kosicer Programm

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

 

Das Kosicer Programm, das von seinem Wesen her dem Lubliner Manifest glich, war für die Tschechoslowakei das Programm zur revolutionären Umwälzung der Gesellschaft.

 

Bulgarien:

In Bulgarien, das im Kriege Verbündeter des faschistischen Deutschlands gewesen war, siegte die Volksmacht nach dem Volksaufstand am 09. September 1944. Die Monarchie wurde am 15. September 1946 abgeschafft und die Volksrepublik Bulgarien proklamiert. Die im Oktober 1946 durchgeführten Wahlen zu einer verfassungsgebenden Versammlung erbrachten eine absolute Stimmenmehrheit für die bulgarischen Kommunisten. Georgi Dimitroff, der Welt als standhafter Kommunist aus dem faschistischen Reichstagsbrandprozess bekannt, wurde Ministerpräsident der neuen Regierung der Vaterländischen Front Bulgariens.

Georgi Dimitroff

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

 

 

Jugoslawien und Albanien:

In Jugoslawien und Albanien siegte die neue Volksmacht im Ergebnis eines über viele Jahre geführten Partisanenkrieges gegen die deutschen und italienischen Eroberer. An der Befreiung Belgrads nahmen neben jugoslawischen auch sowjetische Truppen teil.

 

Ungarn und Rumänien:

In Ungarn und Rumänien, die an der Seite Hitlerdeutschlands gegen die Sowjetunion und die anderen Staaten der Anti-Hitler-Koalition gekämpft hatten, gelang es den Volksmassen nach dem siegreichen Vormarsch der Truppen der Sowjetarmee, die Macht der Faschisten zu brechen und ebenfalls eine antiimperialistische Volksmacht zu errichten.

 


Mit der Errichtung der Volksmacht in Polen, der Tschechoslowakei Bulgarien, Jugoslawien, Albanien, Ungarn und Rumänien begann in diesen Ländern die volksdemokratische Revolution. Damit wurde eine revolutionäre Umwälzung in Mittel- und Südosteuropa eingeleitet. Für die Völker dieser Länder eröffnete sich dank der Befreiungstat der Sowjetunion und ihres eigenen erfolgreichen antifaschistischen Kampfes eine sozialistische Entwicklungsperspektive. Die entscheidende Bedingung für diesen Prozess waren die Durchsetzung der führenden Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei in der Gesellschaft sowie die Verwirklichung einer Politik des Bündnisses mit allen antifaschistischen, demokratischen und nationalen Kräften.

 

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981, bearbeitet von Petra Reichel

Beginn antiimperialistischer Umwälzungen in Mittel- und Südosteuropa

Geschichtsbuch DDR 10

 

Die versuchte Konterrevolution in Ungarn 1956

Nachdem der konterrevolutionäre Putschversuch am 17. Juni 1953 in der DDR niedergeschlagen wurde, gaben die imperialistischen Staaten nicht auf weiterhin gegen die sozialistischen Länder aggressiv zu handeln. Als nächstes war Ungarn dran. Im Frühjahr 1955 war in den USA dafür ein detaillierter Aktionsplan ausgearbeitet worden, für dessen Durchführung spezielle Organisationen und Institutionen geschaffen wurden. Heute würde man diese als NGOs(Nichtregierungsorganisationen bezeichnen. Die stiften heutzutage viel Unheil in der Welt.) Als führende Propagandazentrale betätigte sich das „Komitee freies Europa“, das – offiziell als private Einrichtung ausgeben- von der USA-Regierung bezahlt (also den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger der USA) und gelenkt wurde. Das Komitee errichtete in München den Hetzsender „Freies Europa“ und steuerte zahllose verbrecherische Aktionen gegen die sozialistischen Länder. Am Beispiel der Ereignisse in Ungarn 1956 wurde diese üble Rolle dieser Organisationen besonders deutlich.

In Ungarn gab es damals wirtschaftliche Probleme, die zu Versorgungsschwierigkeiten und Unzufriedenheit in der Bevölkerung führten.

Die Mangelwirtschaft haben die sozialistischen Länder nie in den Griff bekommen. Nach den vielfältigen Ursachen fragte die Bevölkerung nicht und war stets unzufrieden. So hat 1989 die Konterrevolution in allen europäischen sozialistischen Ländern gesiegt.

Die Entwicklungsschwierigkeiten beim Aufbau des Sozialismus in der Ungarischen Volksrepublik ließen der internationalen Reaktion dieses Land besonders geeignet erscheinen, seine gesellschaftlichen Veränderungen rückgängig zu machen. Es sollte als Vorposten der NATO gegen die sozialistischen Staaten umgewandelt werden.

Durch Einschleusen faschistischer Banden, von Waffen und Hetzmaterial und durch pausenlose Verbreitung antisozialistischer Losungen über den Sender „Freies Europa“ wurden die inneren Feinde Ungarns aktiv unterstützt und eine konterrevolutionäre Erhebung vorbereitet.

Parolen wie „Demokratisierung und Dezentralisierung“ oder „ungarischer Nationalkommunismus“, die bald durch antikommunistische Sprüche ergänzt wurden, stifteten Verwirrung und Desorientierung. (Das kennen wir ja von 1989 her. Erst vielversprechende Sprüche und dann die Forderung nach Abschaffung des Sozialismus.)

Ende Oktober 1956 waren die Vorbereitungen zur Durchführung eines bewaffneten Aufruhrs abgeschlossen. In Budapest und anderen Orten gingen konterrevolutionäre Banden zum blutigen Terror gegen Kommunisten und Politiker über.

1989 ist eine andere Strategie angewandt worden. Der absolute Verzicht auf Gewalt. So verzichteten die Regierungen der sozialistischen Länder auf Gegengewalt zur Verteidigung. Man wollte doch nicht mit Waffen gegen die unbewaffnete Bevölkerung vorgehen. Diese Strategie ist gelungen.

Unter entschlossener Führung der am 03.November gebildeten Regierung mit János Kadar bereiteten die klassenbewussten Arbeiter Ungarns der Konterrevolution ein Ende. Sie wurden dabei auf Bitten der ungarischen Regierung wirksam von jenen Einheiten der Sowjetarmee unterstützt. Die im Land stationiert waren.

Niederschlagung konterrevolutionärer Versuch Ungarn 1956

Die klassenbewussten Arbeiter begrüßten die ersten sowjetischen Truppen in Budapest, die mithalfen die Konterrevolution zu zerschlagen.

 

Im Westen, so z.B. in der Alt-BRD wurde stets behauptet und Generationen von Schülerinnen und Schülern beigebracht, das es sich um einen Arbeiteraufstand handeln würde. Das Gleiche, wie beim 17. Juni 1953 in der DDR.

Heute wird in ganz Deutschland, vermutlich auch im heutigen Osteuropa und sonst wo auf der Welt dieses falsche Wissen verbreitet.

 

historisches Titelblatt Ungarn 1956

 

1989 waren die Arbeiter/innen desorientiert. Sie kamen gar nicht auf die Idee eine neue Regierung zu fordern, die in der Lage ist, die Interessen der Arbeiterklasse zu vertreten. Glaubten sie doch an die schönen Sprüche der konterrevolutionären Organisationen und dass diese es besser machen würden. Da alles friedlich abging und diese Organisationen ein friedliches Image hatten, glaubte die Bevölkerung an sie. Als die Konterrevolution gesiegt hat, hatten diese Organisationen ausgedient und ihre Vertreterinnen und Vertreter wurden mit Posten z.B. mit Bundestagsmandaten, als Beamtinnen und Beamte in der BStU(Verwaltungsbehörde der Akten des MfS) belohnt. Die Bevölkerung ist in einem kapitalistischen Land aufgewacht.

Geschichtsbuch DDR 10

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981, Bearbeitung, Anmerkungen und aktuelle Bezüge von Petra Reichel

 

Niederschlagung konterrevolutionärer Versuch Ungarn 1956

 

 

 

 

 

Buchtitel %22Geschichte in Übersichten%22

 

 

 

siehe auch

„Geschichte in Übersichten“, DDR 1982

 

 

 

 

Putschversuch in Ungarn 1956