Mordanschläge auf DDR-Grenzsoldaten

Bericht des Überlebenden

Karl-Heinz Schulze

Der ehemalige Grenzsoldat Schmidt wollte mich während eines Streifenganges ermorden. Andere Grenzsoldaten setzten ihn noch vor Dienstantritt fest.

Ein weiterer Fall war auch aufgedeckt worden. So sollte unser Hptm. „Rommel“ während der Schießausbildung von einem Gefreiten ermordet werden. Auch dieser Verräter wurde von seinen einfachen Mitsoldaten rechtzeitig enttarnt und festgenommen.

Noch zu erwähnen sei auch die Zielübungen oder Schüsse des BGS in Niedersachsen auf DDR Grenzposten und somit Verletzung der Staatsgrenze, trotz des Helsinkiabkommens. (KSZE – Friedfertigkeitsabkommen mit dem Imperialismus)

Auch ein Anschlag der BRD Seite auf den Gefreiten Stechbarth, Sohn des Stellvertreters des Verteidigungsministers konnte durch das MfS aufgeklärt und verhindert werden.

Scharnhorst-Orden

Der Scharnhorst-Orden war ein Orden der DDR, der für Leistungen zur militärischen oder sonstigen Stärkung der DDR verliehen werden konnte. Er wurde am 17. Februar 1966 vom Ministerrat der DDR gestiftet und bis zum Ende der DDR 1990 verliehen.

 

Scharnhorst-Orden Beschreibung

Bildquelle: Wikipedia

 

 

Der Entwurf des Scharnhorst-Orden stammt ursprünglich von Klaus Bernsdorf. Die plastische Darstellung des Ordens selber wurde sodann vom Berliner Bildhauer Fritz Schulz ausgeführt.

Der Scharnhorst-Orden war ein einklassiger Orden und war benannt nach dem preußischen General Gerhard von Scharnhorst. Scharnhorst galt in der DDR als fortschrittlicher Militärtheoretiker, der sich für Reformen im preußischen Militärwesen einsetzte und die Grundlagen eines Volksheeres schuf. Die NVA sah sich direkt in der Tradition der deutschen Freiheitskriege von 1813 bis 1815 sowie in der Erfüllung der NVA als Volksheer.

Die NVA bezog sich in ihrer Tradition auf die deutschen Freiheitskriege von 1813-1815. Als Volksarmee bezog sie sich darauf, dass Scharnhorst das Söldnerheer in ein stehendes Volksheer umwandelte.

Scharnhorst-Orden

Scharnhorst-Orden

Bildquelle: Von 西部方面奇行師団長 – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=21393649

 

Der Orden wurde verliehen für hervorragende:

  • militärische Verdienste
  • Verdienste um dem Schutz der DDR sowie
  • Stärkung der Landesverteidigung der DDR

an Angehörige, Truppenteile, Verbände und sonstiger Einrichtungen (auch Zivileinrichtungen):

 

Zusätzlich war eine Verleihung des Ordens auch an Angehörige anderer bewaffneter Organe der DDR vorgesehen, die jedoch nicht zwingend in einer bewaffneten Organisation eingebunden sein mussten. Verleihungen waren auch an ausländische Militärangehörige vorgesehen und sind praktiziert worden. So zum Beispiel an den Marschall Wiktor Georgijewitsch Kulikow.

Der Orden wurde am Tag seiner Verleihung stets mit einer aufwendig gefertigten Urkunde überreicht. Dazu gab es eine einmalige Dotation von 5000 Mark.

Obwohl der Scharnhorst-Orden die höchste militärische Auszeichnung der DDR darstellte, erreichte er in der Reihenfolge aller Auszeichnungen der DDR nur den 7. Platz. Daraus ergab sich auch die Platzierung des Ordens an der Ordensschnalle bei höherwertigen Auszeichnungen.

Der Scharnhorst-Orden wurde auf der linken Brustseite an einer pentagonalen Bandspange (nach russischem Vorbild) getragen. Bei mehrfacher Verleihung wurde der Orden entsprechend seiner Verleihungsanzahl getragen.

Scharnhorst-Orden Beschreibung

 

Das Ordenszeichen war seit Beginn seiner Einführung im Jahr 1966 bis 1989 mehrfachen Änderungen unterworfen, wobei das Grundaussehen des Ordens nur unwesentlich geändert wurde. Der Scharnhorst-Orden bestand zeit seines Bestehens aus einem mit goldenen Strahlen unterlegten fünfarmigen Stern. Im Mittenmedaillon des Sterns befand sich in blauem Feld mit weißer Umrahmung ein goldenes Porträt von Scharnhorst, unter dem zwei gekreuzte goldene Dolche platziert waren.

 

  • 1. Ausführung 1966–1972: Produktion des Ordens aus vergoldetem 900er Silber, Rückseitig waren 5 Niete aufgesetzt.
  • 2. Ausführung 1973–1980: Produktion des Ordens aus vergoldetem Buntmetall, Rückseite glatt mit einem zentral gelegenen Niet gehalten.
  • 3. Ausführung 1980–1989: Einführung einer gemusterten (gesprengelten) glatten Rückseite ohne Niete, Medaillon nur noch aufgeleimt. 

Das Ordensband des Scharnhorst-Ordens war blau gehalten mit goldener Perkussion (gleichfarbigen beiderseitigen Streifen). Gleiches Farbspiel spiegelt sich auf der Bandspange wider, auf dessen Mitte eine Miniatur des Medaillons Scharnhorsts aufgesetzt war.

Genaue Maßangaben sind aufgrund unterschiedlicher Anfertigungen hinsichtlich Materialverwendungen nur bedingt möglich. Die Größenangaben basieren deshalb auf Mittelwerten. Diese waren:

  • Höhe einschließlich Öse: 45,45 mm bis 46,37 mm
  • Breite: ca. 42,5 mm
  • Gesamtbreite der Dolche: ca. 30,2 mm
  • Gewicht: 44 g bis 44,5 g

Der Scharnhorst-Orden wurde, wie viele andere Orden der DDR (z.B. Karl-Marx-Orden) an ganze Truppenteile, Verbände oder auch Betriebe in Form eines Fahnenbandes verliehen.

 

Bekannte Träger des Scharnhorst-Ordens:

 

 

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

 

 

 

 

Erich Mielke zur Staatsgrenze der DDR(1989)

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leichtsinnige Mutter

Trotz BGS-Warnschilder auf der BRD-seite stellt sich eine unvorsichtigen Mutter mit Kind unmittelbar an einer DDR-Grenzsäule. Die Säulen befinden sich in der Regel zwischen 2-5m hinter dem eigentlichen DDR-Grenzverlauf. Die beiden Personen befinden sich faktisch auf DDR-Gebiet; in der GT-Dienstsprache handelt es sich bei dieser Situation schon um eine „Grenzverletzung“. Das Foto wird um 1985 durch einen Grenzaufklärer im GR-15 erstellt. Gut zu erkennen ist die Grenzsäulennummer auf der Rückseite der Grenzsäule. Die Säulen selbst trägt häufig als oberen Abschluss einen mittigen Stahlstab, dieser soll Vögel davon abhalten, sich auf den Säulen abzusetzten und so die Säule evtl. zu verschmutzen. Grundsätzliche wird die o.g. Grenzsäulennummer zur Lokalisierung von Vorgängen immer in den Berichten und Fotos als „GS-Nr.“ angegeben. Die links oben abgebildete schwarze Grenzsäulennummertafel ist eine Ersatztafel für Grenzaufklärer bei Ersatzmaßnahmen an beschädigter bzw. entwendeter Kennzeichnungen. ( Privatarchiv d. Verf.)

 

Bildquelle nebst Bildunterschrift:

Kommando Grenztruppen der DDR


 

Provokation an der Staatsgrenze der DDR zu Westberlin. (bereits während der Konterrevolution)


 

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Power Point-Vortrag als PDF-Datei:

ERich Mielke zur Staatsgrenze der DDR 1989.pptx

Entnommen aus der Mediathek der BStU.

Siehe auch Zusammenfassung und Auswertung dieses Referats.

Bildnachweise:

Erich Mielke (1976) Kopie

Erich Mielke(1976)
Bildquelle:„Bundesarchiv Bild 183-R0522-177, Erich Mielke“ von Bundesarchiv, Bild 183-R0522-177 / CC-BY-SA 3.0. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 de über Wikimedia Commons –  Bitte auf´ s Bild klicken.

 

Tonbandgerät Kopie 3

Tonbandgerät
Bildquelle: Wikipedia

 

BStU Mediathek Kopie

 

MfS- Mediathek

Bildquelle: https://award.typo3.org/shortlist-award-2016/

 

DEU DDR STASI SCHIESSBEFEHL

Bildquelle:
Flucht und Ausreise Diskussionsforum

 

böser Mensch

Bildquelle:
Gesund im Job – Der Gesundheitsblog

 

Ausreiseantrag

 

Bildquelle: Aktion Mensch, entsprechende Seite nicht auffindbar

 

 

Sicherheit und Ordnung

Bildquelle:
CDU

 

leichtsinnige Mutter

Bildquelle nebst Bildunterschrift:
Kommando Grenztruppen der DDR

 

Medienzirkus

 

Bildquelle:
Wikimedia

 

KRAZ Kipper Bild002 _2_ _2_

Krazkipper
Bildquelle: www.baumaschinenbilder.de

Anwendung Schusswaffe

 

Bildquelle:
Fotosearch

 

DDR-GRenze Ordnung

Bildquelle:
Made for minds

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bericht eines DDR-Grenzers

Gastbeitrag von Holger Marks

Die »Grenztruppen der DDR« wurden – zunächst unter anderem Namen – bereits am 1. Dezember 1946 gegründet. Ich wurde erst 20 Jahre Später geboren.
Am 1. Dezember 1984 fand ich mich im Gebäude des Wehrkreiskommando Reichenbach/Vogtl. wieder. Da, wo ich mich zuvor zu 3 Jahren verpflichtet hatte. Freiwillig! Ohne deswegen studieren zu wollen.
Wir waren dort sicher mindestens 30 junge Männer aber in dem Raum hätte man eine Stecknadel auf den Boden knallen hören.
Nach einer endlos langen Zugfahrt kam ich in der Uffz-Schule „Egon Schultz“ in Perleberg an. Dort wurden wir von Kindern zu Männern gemacht und es hat keinem von uns geschadet. Wir wurden sechs Monate lang ausgebildet im Grenzdienst und für den Fall eines militärischen Angriffes zur Verteidigung unseres Landes im Waffengefecht. Und dazu, eine Gruppe aus 10 bis 12 Soldaten auszubilden und zu führen.
Danach war ich im Grenzregiment 1 (Mühlhausen) zunächst in Lauchröden und dann in Neuenhof (beides bei Eisenach). An der Grenze zwischen Thüringen und Hessen.
Einige meiner „Untergebenen“ waren deutlich älter als ich. Aber wir alle wussten, dass wir nur MIT-einander dort agieren konnten. Wir waren dort nicht, weil wir „Lust“ gehabt hätten, einen potenziellen Grenzverletzer zu erschießen, sondern um die Grenze in beiden Richtungen zu sichern. Und diesen Dienst nahmen wir alle sehr ernst! Selbst bei nachts Minus 30 Grad im Winter 1986.
Ja. Wir trugen eine Maschinenpistole und hatten 60 Schuss scharfe Munition dabei. Aber außer auf dem Schießplatz hat niemand von uns je davon Gebrauch machen müssen. Wir waren junge, damals sportliche Männer und konnten mindestens so schnell rennen, wie ein Mensch, der die 20 Warn-Schilder zuvor übersehen haben musste.
Und die Mär: „Für einen erschossenen Grenzverletzer bekamen die Grenzer Sonderurlaub!“ ist völlig weltfremd. Danach hätte die Untersuchung durch militärische und zivile Staatsanwaltschaft begonnen und statt Sonderurlaub hätten wir derweil Ausgangs- und Urlaubssperre bekommen.
Uns gegenüber, wenige Meter entfernt taten die Beamten des Bundesgrenzschutz (BGS) und Grenzzolldienst (GZD) ihren Dienst. Auch mit Schusswaffen.
Gerne haben sie nachmittags Schulklassen, Einheimische und Touristen mit Bussen an die Grenze gebracht, auf einer Aussichtsplattform versammelt und während die Herrschaften uns wie exotische Tiere im Zoo fotografierten, gefiel es manchmal einem der Beamten, mit seiner Schusswaffe „aus Spaß“ auf mich zu zielen. Ich habe mich dann nicht geduckt, sondern stand mit meinen 193 Zentimetern Körperhöhe eisern da, wie ein Soldat das so macht. Im Leben hätte der sich mit so vielen Zeugen nicht getraut, abzudrücken. Und getroffen hätte er mich ohnehin nicht?
Ich würde heute gerne mal mit einem dieser Beamten, die auf mich mit einer Schusswaffe gezielt haben, persönlich sprechen. Es hat sich aber bislang nie einer bei mir gemeldet.
Die Damen und Herren, die sich auf den Weg gemacht hatten, um die DDR (nicht nur nachts!) über den Zaun zu verlassen, waren uns aber auch nicht wohlgesonnen. Selbstgebastelte Schusswaffen, Flaschen mit Salzsäure und natürlich Messer hatten sie dabei.
Übrigens gab es dafür den Weg der „Ständigen Ausreise aus der DDR“ und liebe Leser: Sie würden sich wundern, wie oft das stattfand!
Aber dann in geordneten Verhältnissen, ohne zuhause zurückgelassene schlafende Kinder und über eine offizielle Grenzübergangsstelle!
Zwei Jahre nach meiner Entlassung wurden die Grenzsicherungsanlagen entfernt. Aber das macht mich nicht zornig und stellt nicht den Sinn meines dreijährigen Dienstes an dieser Grenze in Frage. Es war richtig und gut so. Mein Dienst wie auch der Wegfall der Grenzanlagen.
Meine Kameraden und ich, vom Soldat bis zum General, haben den Auftrag erfüllt, den heute noch viele Menschen rund um den Erdball ausführen: Die Einhaltung einer Vorschrift / eines Gesetzes zu gewährleisten.
Ich stehe bis heute dazu und danke allen aufrichtigen Kameraden!
Holger Marks
Ufw. a.D.

 

Zu den Schulungsfilmen(Grenze)

Gastbeitrag von Karl-Heinz Schulze

Karl-Heinz Schulze diente an der Grenze

 

Grenze (Zeichnung)

Bild vor langer Zeit von Facebook entnommen

 

Ich muss dazu sagen, „Schulungsfilme“ hatten in der DDR eine andere Bedeutung als im Westen. Schulungsfilme sollten den künftigen Soldaten bis hin zu den künftigen Offizieren klarmachen dass dieser Dienst kein Abenteuer oder Zuckerschlecken ist. Die in den Filmen dargestellten Handlungen des BGS, des ZGD/GZD oder faschistischer Organisationen unter BGS Schutz sind keine DEFA Filme sondern Filmaufnahmen/Fotoaufnahmen von uns Grenzern. Manchmal wurde auch ich nachts aus dem Bett geholt, um diese Filme zu entwickeln, damit ADN (Nachrichtenagentur der DDR) schnellstmöglich solche Bilder für die „Aktuelle Kamera“ erhielten. Für uns war die „unsichtbare Front“ sichtbar, also real. Altbundesbürger werden es aber nie verstehen, warum wir Grenzer stolz auf unsere Menschen und Errungenschaften waren. Ja, die Grenze hatte kein Model-Gesicht. Auch für uns nicht. Es war aber dennoch die beste Zeit in meinem Leben. Auch das werden die Neokapitalisten im Osten nicht kapieren.

 

Grenzgebiet

Bild vor langer Zeit von Facebook entnommen

 

Gewalttaten gegen die Staatsgrenze der DDR

Selbst antikommunistische Institutionen, wie die „Bundeszentrale für politische Bildung“ und die BStU kommen nicht umhin Gewalttaten gegen die Staatsgrenze der DDR zu zeigen. Wie z.B. in diesem Film. Aber die Kommentare sind hämisch und desinformieren, anstatt zu informieren.

Das geht schon bei dem ersten gezeigten Fall los. Dass Grenzsoldaten von Fahnenflüchtigen erschossen wurden, war der Bevölkerung sehr wohl bekannt. Es gab in der DDR auch Bücher zu diesem Thema. Klar, dass dies eine Krisensituation war und sich die DDR-Regierung damit beschäftigte.

Als Grenze zwischen den damaligen beiden Systemen und Blöcken, war die Staatsgrenze der DDR sehr sensibel. Erst recht in Berlin. Es wird beschönigend von einer Mauer geredet. Das war eine Staatsgrenze und keine Grundstücksmauer. Na, dass sich der Geheimdienst mit beschäftigte, ist doch logisch. Aber der Kommentator tut verwundert.

John Runnings war der Zeit voraus. Aber wäre es von westlicher Seite nicht vernünftiger gewesen ihm Einhalt zu gebieten, anstatt ihn vorzuführen? Eine falsche Reaktion auf sein Handeln hätte schlimme Konsequenzen haben können.

Kurz geht man auf den Besuch von Politikern aus der BRD und Frankreich an der Grenze in Berlin ein.

Dass von westlicher Seite aus an der Grenze eingesetzte Wachhunde erschossen wurden und dass auch auf die Wachttürme geschossen wurde und es den Schützen egal war, dass die Wachttürme besetzt waren, wird mit Seelenruhe berichtet.

Die Grenzsoldaten der DDR wurden z.B. mit Steinen, Mist oder Feuer beworfen. Nun müssen diese westlichen Institutionen zugeben, dass es Gewalttaten gegen die Grenze der DDR gab. Es gab sogar Sprengstoffanschläge. Schnell ist man dabei zu behaupten, dass die korrekte Bezeichnung Staatsgrenze rechtswidrig gewesen wäre und es sich nur um eine innerdeutsche Grenze gehandelt hätte. Da werden diese schlimmen Gewalttaten sofort nach Benennung verharmlost.

Es bleibt nicht aus. Das leidige Thema „Schießbefehl“ kommt wieder aufs Tapet.

Nun geht es um ein Todesopfer an der Grenze, wo erklärt wird, dass den Angehörigen als Todesursache lediglich Ertrinken mitgeteilt wurde. Aber dass man es den Angehörigen damit leichter machte und ihnen Ärger ersparte, sagt man in diesem Film nicht. Die betreffende Person wurde von den Angehörigen als vermisst gemeldet. Da war der Fall klar, dass sie mit dem versuchten illegalen Grenzübertritt des Betroffenen nichts zu tun hatten. Wäre die Todesursache direkt mitgeteilt worden, hätte es Ärger für die Angehörigen bedeutet. Sie hatten mit der Trauer genug Kummer. Dass die Angehörigen die Leiche nicht sehen durften, ist doch klar. Man hat ihnen den Anblick des Toten mit den Schusswunden erspart.

Dann geht es um Grenzer die auf ihre eigenen (Ex-)Kollegen schießen mussten, wenn diese abhauen wollten. Der (Ex-)Kollege hatte ´ne Waffe. So war es doch Notwehr. Gleichzeitig wird gesagt, dass Grenzer die abhauen wollten auf ihre (Ex-)Kollegen geschossen haben.

Unlogik oder schlechter Witz? Da wird über die gelungene Flucht eines Grenzers berichtet und warum er seine Waffe zurücklässt. Nicht nur wegen unnützem Ballast, sondern auch um nicht des Diebstahls bezichtigt zu werden. So was kann nur die Logik antikommunistischer Propaganda sein.

Dann geht es um jemanden, der in Westberlin, in Sichtweite der Grenzer, sich ans Fenster gekettet hat. Auch in Westberlin ging das nicht einfach so und er wurde abgeführt. Der Film zeigt die Reaktionen von Besuchern auf einer Empore in der Nähe.

Als Nächstes: Demonstranten auf einer Empore, die ihre Transparente zurücklassen. Französische Soldaten müssen diese wegräumen. Der Kommentator bezeichnet das als Kuriosum. Das ist kein Kuriosum, sondern Umweltverschmutzung, welche die französischen Soldaten beseitigen mussten.

Die nächste gezeigte Aktion. Am Checkpoint Charly legt sich einer auf die Grenzmarkierung. Es gelingt den DDR-Grenzern nicht diese Person zu entfernen, weil sie von den Umstehenden daran gehindert werden. Die Westberliner Polizei ist fixer. Sie greift schnell ein, bevor die Menge reagieren kann und nimmt den Provokateur mit.

Dann wird versucht eine DDR-Fahne anzuzünden.

Der Pappenheimer Günnel ist bei diesen Provokationen zu erkennen. (Uwe-Carsten Günnel ist einschlägig aus dem Internet bekannt. In der Vergangenheit wurde er bei den „Main-Stream“-Medien herumgereicht.)

Dem Kommentator missfällt, dass von DDR-Seite aus solche Aktionen als Provokation gewertet wurden. Was war denn das sonst? Und dann das Erstaunen, dass diese Provokateure von DDR-Seite fotografiert und Akten angelegt wurden.

Dann werden Selbstmordversuche mit dem PKW am Grenzzaun gezeigt.

Oh welche Verwunderung. Natürlich mussten auch angewehte Plastiktüten dokumentiert werden und ein leerer Bierkasten auf Westseite musste von der Polizei auf Westseite abgeholt werden. Das ist doch logisch. Es hätte doch eine Bombe sein können. Ebenso verhält es sich mit einem Kunstwerk.

Als Nächstes geht es um die Aufzeichnung eines Bierflaschenwurfs auf die Frontscheibe eines Grenz-Trabbis. Seelenruhig erzählt der Kommentator das. Das war doch gefährlich. Es hätte mehr, als die kaputte Scheibe des Grenz-Trabbis zu Schaden kommen können.

Die nächste Szene ist ein Fotoalbum von Erich Mielke, das die Errichtung des antifaschistischen Schutzwalls dokumentiert.

Mit Seelenruhe bezeichnet der Kommentator die Reaktion der Westalliierten auf die Errichtung des Antifaschistischen Schutzwalls als hilflos und dass sie es bei einer Symbolik belassen hätten. Was hätten sie tun sollen? Krieg? Ist dem Kommentator bewusst, was er da redet? Kurz darauf wird erklärt, dass die Westmächte keinen Konflikt riskierten.

Danach geht es um die Tunnelbauer. Der Kommentator behauptet, dass dies getan wurde um „armen Verwandten“ zu helfen. Diese Tunnels waren Spionagetunnels.

Dann wird gezeigt, dass eine Familie, welche die DDR mit einem selbstgebauten Ballon illegal verlassen wollte, wegen einer weggeworfenen Bierflasche erwischt wurde. Die müssten für ihre eigene Blödheit nochmal extra Strafe kriegen.

Nun Bilder, wo Leute erwischt wurden, die versuchten im Kofferraum Leute aus der DDR zu schleusen. Es wird erklärt, dass das MfS die „Fluchthelferorganisationen“ unterwandert hätte. Natürlich wird hier der Hetzbegriff „Stasi“ verwendet.

Dann Bilder von welchen, die versuchten per Zug die DDR illegal zu verlassen. Was für Blödiane. Die Züge wurden doch stets kontrolliert und jede Klappe aufgemacht. Logisch, dass die erwischt wurden. Nicht, wie der Sprecher behauptet, dass das MfS(die „Stasi“) die Verstecke so gut kannte, sondern weil es Routine war.

Dann wird die Ausweisung eines westlichen Journalisten benannt. Da die westlichen Medien nur gehetzt haben, konnte es zu solchen Maßnahmen nur im äußersten Fall kommen. Natürlich wird das als „kritische Berichterstattung“, die angeblich unterdrückt wurde, verharmlost.

Dann geht es um westliche Polizisten und dass das MfS geprüft hatte, ob sie als IM zu gewinnen waren.

Über das Stück vor der Grenze, das auch noch DDR-Gebiet war, wird berichtet und über Agenten-(Kundschafter-)schleusen.

Zum Film bitte auf das Filmrollensymbol klicken. Sehr sinnig. Die BStU hat den Film gelöscht.

Filmquelle:
Mauer und Grenze. Materialsammlung der Bundeszentrale für politische Bildung. Der Film bündelt vielfältiges Stasi-Material zum Thema Mauer und innerdeutsche Grenze.
Quelle: DVD „Feindbilder – die Fotos und Videos der Stasi“, bpb/BStU 2. Auflage 2009

Symbol Filmrolle

Symbol Filmrolle
Bildquelle:
Wadeco

Thema Nr. 1 der Hetze und Geschichtsfälschung

Während des Bestehens der DDR und danach, bis zum heutigen Tage ist die Grenze der DDR zur BRD und Westberlin das Thema Nr.1, um durch das Schüren vom Emotionen, antikommunistische Hetze zu betreiben.

Es war die Grenze zwischen Warschauer Vertrag und der NATO. Die Sicherung der Grenze diente der Verhütung eines dritten Weltkrieges.

Ach, und wenn zum wiederholten Male von Todesopfern die Rede ist, dann sollte man bedenken, dass auch Grenzsoldaten in Ausübung ihres Dienstes getötet wurden.

„Normal-Bürger/innen“ hatten im Grenzgebiet nichts zu suchen. Wer die DDR auf diesem Wege illegal verlassen wollte, kalkulierte das Risiko zu sterben ein. –Doch so schnell ging das Sterben nicht. Es gab erst einen Warnruf, dann einen Warnschuss, bevor scharf geschossen wurde.

 

Freiwillige Helfer der Grenztruppen

Die freiwilligen Helfer der Grenztruppen(kurz FHG) waren zivile Helfer der Grenztruppen der DDR. Sie leisteten ihren gesellschaftlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.

Sechs Jahre nach Bildung der freiwilligen Helfer der Volkspolizei und zwei Jahre nach Gründung der NVA 1956, jedoch noch der vollständigen Schließung der Grenze zur BRD und Westberlin im August 1961, wurden am 05. Juni 1958 die „Freiwilligen Helfer zur Unterstützung der Grenzpolizei“ gesetzlich im Staatssystem der DDR verankert.

Gesetzliche Grundlagen der freiwilligen Helfer der Volkspolizei bzw. der Grenztruppen bis zu deren Auflösung

Gesetzliche Grundlagen der freiwilligen Helfer der Volkspolizei bzw. der Grenztruppen bis zu deren Auflösung

Bildquelle:

 „Zeitstrahl freiwillige Helfer der Volks- und Grenzpolizei“ von PimboliDD – Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons -Bild ist entsprechend verlinkt

 

Die Eingangsworte der entsprechenden Verordnung lauteten:

„Die werktätige Bevölkerung der Grenzkreise der Deutschen Demokratischen Republik hat vielfach den Wunsch zum Ausdruck gebracht, durch freiwillige Mitarbeit die Deutsche Grenzpolizei bei der Gewährleistung der Unantastbarkeit der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Verhinderung von Grenzverletzungen unterstützen zu können.“

Zu diesem Zweck konnten Bürger der DDR, die den Wunsch hatten, durch freiwillige Mitarbeit die Deutsche Grenzpolizei bei der Gewährleistung der Unantastbarkeit der Grenzen der DDR und der Verhinderung von Grenzverletzungen zu unterstützen, als freiwillige Helfer zugelassen werden.

Die Mitgliedschaft in der Warschauer Vertragsorganisation (WVO) forderte von der DDR-Führung nun stark erhöhte Anforderungen hinsichtlich des Schutzes der Staatsgrenze zur BRD und Westberlin ab, welche allein mit den bisherigen Kräften und Strukturen nicht bewältigt werden konnten. Daher übernahm am 1. Dezember 1955 die Grenzpolizei die Sicherung der gesamten Staatsgrenze der DDR, wozu auch die Grenzen zur Volksrepublik Polen und Tschechoslowakei gehörten. Die Grenze zu Westberlin unterlag zu diesem Zeitpunkt noch vollständig der sowjetischen Administration in Berlin. Vor dem Hintergrund eines Überraschungsangriffs bzw. aus Sorge vor weiteren Provokationen aus der BRD, erließ die Partei- und Staatsführung in der Folge eine ganze Reihe von Beschlüssen und Verordnungen zur wirksamen Unterstützung der Grenzpolizei, die zum flächendeckenden Schutz der Staatsgrenze der DDR zur BRD und Westberlin jedoch nicht über genügend Ressourcen verfügte. Die Verordnungen betrafen sowohl die Änderung der bisherigen Struktur wie auch die Ausbildung und Ausrüstung der Grenzpolizei. Es war jedoch absehbar, dass trotz dieser Umstrukturierung die gestellten Aufgaben nur durch Mithilfe der Bevölkerung der grenznahen Wohngebiete vollständig erfüllt werden konnten. Die Staatsführung aktivierte hierauf alle staatlichen örtlichen Organe in den jeweiligen grenznahen Gebieten und begann massiv die Bevölkerung zur Mithilfe beim Schutz der Staatsgrenze aufzurufen. Die Appelle sowie die „Erziehungsarbeit“ der örtlichen Organe, nicht zuletzt auch der FDJ, zeitigten gewisse Erfolge. Im Vergleich zur Volkspolizei, die zu diesem Zeitpunkt bereits über zehntausende Helfer verfügte, brachten es die Grenzhelfer nur auf wenige Tausend. Das genügte jedoch um die Voraussetzungen zu schaffen, um am 5. Juni 1958 die Verordnung über die Zulassung freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Grenzpolizei zu erlassen. Sie beschränkte sich zunächst auf ganze drei Paragraphen, von denen der dritte nur die Verkündung betraf und der zweite die Anwendung der Verordnung über die Zulassung freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Volkspolizei vom 25. September 1952 betraf.

Verordnung über Maßnahmen zum Schutze der Staatsgrenze

Zentralbild-Brüggmann Gal-Qu 22.6.1963 Zur Verordnung über Maßnahmen zum Schutze der Staatsgrenze Mit Verständnis und Zustimmung hat die Berliner Bevölkerung die neuen Schutzmaßnahmen an der Staatsgrenze aufgenommen. UBz.Ehrenamtliche Helfer vom Rat des Stadtbezirks Berlin-Treptow, beim Anbringen der Verordnung über Maßnahmen zum Schutze der Staatsgrenze zwischen der DDR und Westberlin im Stadtbezirk Treptow.

Bildquelle:

„Bundesarchiv Bild 183-B0622-0007-002, Verordnung über Maßnahmen zum Schutze der Staatsgrenze“ von Bundesarchiv, Bild 183-B0622-0007-002 / Brüggmann, Eva / CC-BY-SA 3.0. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 de über Wikimedia Commons -Bild ist entsprechend verlinkt

Nach der Etablierung der freiwilligen Helfer der Grenztruppen waren diese bis 1973 ein fester Bestandteil der Grenztruppen der DDR im Rahmen der NVA, danach eine unabhängige Truppengattung unter dem Kommando des Ministeriums für Nationale Verteidigung. Zur Legitimation erhielten auch sie, wie ihre Genossen bei der Volkspolizei, einen Dienstausweis mit allen wichtigen Personendaten und Befugnissen, der unaufgefordert von dem Helfer im Einsatz vorgezeigt werden musste.Die Aufgaben verschoben sich in den folgenden Jahrzehnten entscheidend. Der freiwillige Helfer der Grenzpolizei wurde nun nicht mehr mit dem Schutz der DDR vor äußeren Feinden beauftragt, sondern vielmehr damit, Republikflüchtlinge abzuwehren. Die Helfer mussten nicht mehr „ihre DDR“ vor dem westlichen Klassenfeind schützen, sondern sollten den Aderlass der DDR an Bürgern stoppen.

Am 8. April 1964 wurden die zuvor getrennten gesetzlichen Grundlagen der freiwilligen Helfer der Grenztruppen sowie die der freiwilligen Helfer der Volkspolizei vereint und in einer neuen Verordnung zusammengefasst. Sie regelte nun konsequent auch die Rechte und Pflichten der freiwilligen Helfer in einer abschließenden Katalogliste, ohne jedoch die Grenztruppen genügend zu berücksichtigen, die ab dieser Verordnung nun nicht mehr „Helfer der Grenzpolizei“ sondern „Helfer der Grenztruppen“ hießen. Die Befugnisse der freiwilligen Helfer der Grenztruppen dagegen wurden in einen einzigen Paragraphen zusammengefasst und bestanden aus der Personalienfeststellung sowie der Zuführung von verdächtigen Personen. So verwunderte es kaum, dass mehr als 90 Prozent der neuen Verordnung klar auf die der freiwilligen Helfer der Volkspolizei zugeschnitten war. Ein Umstand, der für die meisten freiwilligen Helfer der Grenztruppen als unbefriedigend galt. Die meisten freiwilligen Helfer der Grenztruppen versahen weiterhin ihren Dienst an der Grenze zur BRD in den Sperrgebieten sowie an der Grenze zu Westberlin und ihren Zu- und Abfahrten, wobei die Transitautobahnen im Brennpunkt des Geschehens standen. Ferner waren sie auch an der Grenze der Ostseeküste eingesetzt. Ein Einsatz der freiwilligen Helfer an den Grenzen zu Staaten des Warschauer Vertrages war selten, aber nicht ungewöhnlich. Vorwiegend rekrutierte sich der Personalbestand aus den umliegenden Gemeinden zur Grenze hin. Diesem „Heimvorteil“ ausspielend, wurden so deren Ortskenntnisse zwecks militärischer Aufklärungsfunktion von den regulären Grenztruppen genutzt um auch evtl. Schleichwege besser überwachen zu können. Die Streife erfolgte zumeist zu Fuß eigenständig oder in Gruppen von zwei bis drei Personen, aber auch in Begleitung der Grenztruppen in Zugstärke. In Zahlen ausgedrückt bedeutete dies 1:3:27. Das hieß, dass auf einen Zugführer drei Gruppenführer kamen, denen wiederum je neun freiwillige Helfer unterstanden. Im Übrigen wurde der Dienst bei den Grenztruppen für die Helfer als Reservedienst angerechnet. Ihm war im Rahmen des Einsatzes ein Vorgesetzter Offizier der Grenztruppen zugeteilt. In der Regel war das der Zugführer des entsprechenden Abschnittes. Jedoch waren auch reguläre Grenzsoldaten gegenüber den freiwilligen Helfern weisungsbefugt. Die freiwilligen Helfer der Grenztruppen waren jedoch nicht nur die „grüne Fußpatrouille“ sondern setzten sich auch aus anderen Personen zusammen, die nicht unmittelbar an der Grenze operierten. So gehörten zum Personalpool der freiwilligen Helfer der Grenztruppen auch Taxi-, Bus- und Lastkraftwagenfahrer und Gastwirte der nahen Umgebung. Also jene Leute, die von Berufs wegen mögliche Verdächtige oder deren Gespräche an die Grenztruppen oder der Staatssicherheit weitermelden konnten. Ihr wöchentlicher Einsatz umfasste circa acht bis zehn Stunden.

Wie bereits erwähnt, befriedigte die getroffene Regelung von 1964 die Aufgaben und Befugnisse der freiwilligen Helfer der Grenztruppen in ihrem besonderen Umfeld nicht. Die gemeinsame Regelung brachte den Helfern an den Grenzen kaum Vorteile, ja sie war nur die Legitimation auf dem Papier ohne ernsthaft deren besonderen Status zu erfassen. Erst am 1. April 1982 mit Wirkung zum 1. Mai 1982 erfolgte die Reformierung der alten Regelung. Zu diesem Zeitpunkt waren die freiwilligen Helfer der Grenztruppen, die bis 1972 noch offizieller Bestandteil der NVA gewesen waren, bereits in den neuen Geltungsbereich der Grenztruppen der DDR übergegangen, die zumindest auf dem Papier unabhängig von der NVA zu betrachten waren. In diesem Zuge wurden 1982 die beiden Gruppen der Volkspolizei und der Grenztruppen wieder formal getrennt. Die freiwilligen Helfer der Grenztruppen erhielten wieder ihre eigene Rechtsgrundlage, in dem neu erlassenen „Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 25. März 1982 mit Wirkung zum 1. Mai 1982. Dies erfolgte parallel zu der am gleichen Tag erlassenen Verordnung über die Helfer der Volkspolizei und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung, ebenfalls vom gleichen Tag. Nach diesem Gesetz hatten nun alle Bürger der DDR das Recht und auch die Pflicht, die Schutz- und Sicherheitsorgane bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zum Schutz der Staatsgrenze zu unterstützen. So konnte nun jeder Bürger ab dem 18. Lebensjahr freiwilliger Helfer der Grenztruppen werden. Wie zuvor bei den Helfern der Volkspolizei, erfolgte dies durch Vorschläge gesellschaftlicher Organisationen bzw. Vereinigungen oder aufgrund einer eigenen Bewerbung. Danach erfolgte die Bestätigung als Helfer und die entsprechende Verpflichtung durch die zuständigen Stellen der NVA. Zu den Befugnissen der freiwilligen Helfer der Grenztruppen, die im Übrigen nicht den Umfang des Befugniskatalogs der Helfer der Volkspolizei erreichen konnten, zählte in erster Linie wieder das (bestätigte) Recht, selbstständig Personalien festzustellen oder aufzunehmen, wenn ein begründeter Verdacht einer Grenzverletzung oder der Verletzung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bestand. Sie konnten aber auch weiterhin verdächtige oder auffällige Personen der nächsten Dienststelle der Grenztruppen zuführen oder diese einem Angehörigen der Grenz- oder Volkspolizei übergeben. Wie schon in der ersten Verordnung von 1964 geregelt, bedürfte es der letzteren Maßnahme nur einer Vermutung oder auch nur das Fehlen des Personalausweises. Die Anwendung der übertragenen Befugnisse des freiwilligen Helfers der Grenztruppen umfasste dabei ein Operationsgebiet mit einer Tiefe 5 km, gerechnet von der Grenze zum Landesinnern hin.

Die „Verordnung über die freiwilligen Helfer der Grenztruppen“ von 1958, in der unter anderem auch die Regelungen über die freiwilligen Helfer der Volkspolizei anzuwenden waren, bezogen sich auch auf die Einstellungsvoraussetzungen für angehende Helfer bei den Grenztruppen. So war grundsätzlich jeder Staatsbürger der DDR, welcher das 18. Lebensjahr vollendet hatte und gesundheitlich geeignet war, für den Dienst als freiwilliger Helfer der Grenztruppen zweckdienlich. Bis 1964 galt hier allerdings noch das 17. Lebensjahr. Wobei festzuhalten ist, dass wie bei den Helfern der Volkspolizei auch hier zahllose angehende freiwillige Helfer den Empfehlungen oder der gezielten Propaganda der Parteileitung in den Kreis- oder Bezirksämtern folgten, oder auch durch Empfehlungen der eigenen Kombinats-, Betriebs- oder Werkleitung(ihrer „Arbeitgeber“). Manche nutzten das, um auf der Karriereleiter einige Sprossen zu erklimmen oder zumindest durch diesen Ehrendienst einen sozialistischen Lebenslauf vorzuweisen. Dies geschah auch vor dem Hintergrund eines eventuell beginnenden Studiums. Einzige konkrete Einstellungsvoraussetzung war, dass der angehende Helfer der Grenztruppen die korrekte moralische wie politisch sozialistische Haltung im Sinne der Gesellschaftsordnung der DDR aufwies und bereit war, die Grenztruppen bei der Gewährleistung bzw. des Schutzes der staatlichen Ordnung und des Schutzes der Volkswirtschaft, des Volkseigentums der Bürger und ihrer Sicherheit zu unterstützen. Ein Vertrauensposten beim Staat setzt überall auf der Welt eine positive Einstellung zum Staat voraus.Musterstruktur der freiwilligen Helfer der Grenztruppen der DDR

Musterstruktur der freiwilligen Helfer der Grenztruppen der DDR

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„Musterstruktur freiwillige Helfer der Grenztruppen“ von PimboliDD – Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons -Bild ist entsprechend verlinkt

 

Die freiwilligen Helfer der Grenztruppen hatten gemäß der ihren übertragenen Befugnisse nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, selbstständig oder in Gruppen Personalien von verdächtigen Personen aufzunehmen, die sich als Grenzverletzer entpuppen könnten. Diese Handhabe genügte in der Regel auch schon bei einem nur begründeten Verdacht einer möglichen Grenzverletzung oder bei einem möglichen Verstoß gegen die Grenzordnung der DDR. Dabei reichte es in der Regel schon, wenn sich die betreffende Person nicht korrekt oder gar nicht ausweisen konnte. In Fällen tatsächlicher Grenzverletzungen wie etwa bei einem Fluchtversuch – egal, ob dieser Versuch in seinen Anfängen stecken blieb, gerade begonnen hatte oder unmittelbar stattfand – waren die freiwilligen Helfer der Grenztruppen verpflichtet, umgehend den Flüchtigen zu stellen. Da sie gemäß der gesetzlichen Grundlage keine Waffen tragen durften, erfolgte der Aufgriff durch manuelles Einwirken, d.h. durch Verfolgung und Beseitigung der Gefahr. Anschließend war der Flüchtende bzw. der Grenzverletzer sofort den regulären Grenzsicherungsorganen zu übergeben. Die Bundesregierung(als Erbe) formulierte die Aufgaben der Grenzhelfer dahingehend:

  • Überwachung des Grenzraumes
  • Kontrolle des Verkehrs auf den Zufahrtsstraßen zur Sperrzone
  • Feststellung verdächtiger Personen im Grenzraum und
  • die Suche und Festnahme von Grenzverletzern.

 

Für den Freiwilligen Helfer der Grenztruppen gab es parallel zu den Helfern der Volkspolizei in der Regel drei Arten von Streifen, die Fußstreife, Radstreife und Kradstreife. Erstere auch mit Schutzhunden. Selten, aber auch vorkommend die PKW-Streife vornehmlich in ländlichen Gebieten mit entsprechend größeren Aufgabenrevier. In der Regel wurden die freiwilligen Helfer der Grenztruppen durch ihren Dienstvorgesetzten unmittelbar im zu kontrollierbaren Abschnitt eingewiesen und zugleich Brennpunkte vermittelt und Objekte dargestellt, die besonderes Augenvermerk verdienten.

In der Gründungsphase der freiwilligen Helfer der Grenzpolizei erfolgte die Schulung durch Abschnittsbevollmächtigte der Volkspolizei. Zu diesem Zweck delegierte man besonders befähigte Abschnittsbevollmächtigte in die Grenzregionen, um die dortige Ausbildung der Helfer zu übernehmen. Sie wurden oft zum Umzug in die Grenzregion bewegt. Nach dieser Phase übernahmen dann nach und nach die Grenztruppen die Schulungen und Unterweisungen für die freiwilligen Helfer. Marxismus-Leninismus im Sinne ideologisch-politischer Schulung war dabei eins der Hauptfächer, das auch in regelmäßigen Abständen wiederholt vertieft und auch abgefragt wurde. Daneben gab es auch bei den Grenzhelfern jede Menge Wehrsport zu absolvieren, der mit fachlichen Unterweisungen komplettiert wurde. Ferner erfolgte ihre Schulung auch in der Vermittlung der Grundzüge der Polizeitaktik bzw. der Grenzpolizeitaktik sowie die weiterführende Unterweisung in militärischem Grundwissen, was mit der heutigen Allgemeinen Grundausbildung verglichen werden kann, allerdings nicht im Waffengebrauch.

Die Ausrüstung der freiwilligen Helfer der Grenztruppen unterschied sich von denen der freiwilligen Helfer der Volkspolizei nur wenig. So verfügten diese Helfer im Gegensatz zu ihren Genossen über Tarnnetze, Dienstferngläser oder ähnliche Utensilien des Truppendienstes der Grenztruppen. Dazu gehörte auch ein aufblasbares Luftkissen für das Gesäß sowie das obligatorische Erste-Hilfe-Paket. Ihre Kleidung bestand entweder aus Privatbesitz, d.h. zivil oder aber sie bekamen ihre Bekleidung direkt aus den Sammellagern der NVA. Die Fußbekleidung der freiwilligen Helfer in den Grenzgebieten, die überwiegend aus Gras- oder Schlammgebieten bestand, bestand wie bei der Volkspolizei aus Marschstiefeln. Beliebt bei den freiwilligen Helfern der Grenztruppen war als Kopfbedeckung das Schiffchen der NVA mit Kokarde. Ähnlich der roten Armbinde der freiwilligen Helfer der Volkspolizei trugen die freiwilligen Helfer der Grenztruppen am linken Oberarm ebenfalls eine Armbinde, allerdings erst ab 1982 in grün mit der weißen Aufschrift: Freiwilliger Helfer (oben) und DER GRENZTRUPPEN (unten). Zwischen den Zeilen war das Symbol der Grenztruppen aufgestickt, das runde Staatswappen der DDR. Die Höhe der Binde betrug ca. 80 mm und ihre Breite 130 mm, wobei das Staatswappen einen Durchmesser von ca. 20 mm hatte. Die relativ späte Einführung der grünen Armbinde, bis dato trug man die rote, hing mit der Einführung des Abzeichen für freiwillige Helfer der Grenztruppen der DDR zusammen, die am 8. April 1983 mit Verordnungsnummer Nr. 018/9/001 vom Minister für Nationale Verteidigung Heinz Hoffmann gestiftet worden war. Mit dieser Verordnung wurde den freiwilligen Helfern der Grenztruppen auch das Recht eingeräumt eigene Armbinden zu tragen. Strittig ist bis heute der Einsatz von Faustfeuerwaffen. Sowohl die freiwilligen Helfer der Volkspolizei, wie auch die freiwilligen Helfer der Grenztruppen besaßen nicht das Recht zur Führung einer Dienstwaffe. Diese Befugnis wurde ausdrücklich nicht in den Verordnungen von 1952, 1958, 1964 und auch nicht der des Jahres 1982 erwähnt.

Armbinde der freiwilligen Helfer der Grenztruppen

Die Armbinde der freiwilligen Helfer der Grenztruppen (Replik) wurde erst 1982 eingeführt

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„Armbinde freiwilliger Helfer der Grenztruppen am Arm“ von PimboliDD – Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons -Bild ist entsprechend verlinkt

Ebenso wie die freiwilligen Helfer der Volkspolizei waren auch die freiwilligen Helfer der Grenztruppen im Zuge ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert, sowohl im Rechts- als auch Versicherungsschutz. Die Unkosten oder Aufwendungen im dienstlichen Einsatz wurden von den Grenztruppen erstattet. Der genannte Versicherungsschutz selber umfasste alle Bürger, die bei organisierten gesellschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Aktivitäten einen Unfall erlitten. Der Versicherungsschutz bestand in der Regel aus der betrieblichen Lohnausgleichzahlung und wurde dann rechtlich wie ein Arbeitsunfall behandelt. Zu den organisierten gesellschaftlichen Tätigkeiten gehörten alle ehrenamtlichen gesellschaftlichen Tätigkeiten, somit auch die Erfassung der freiwilligen Helfer der Grenztruppen. Für die Folgen eines Unfalls hatte der freiwillige Helfer der Grenztruppen Anspruch auf Sachleistungen, Unfallrente, Pflegegeld, Sonderpflegegeld und Blindengeld. Bei Tod hatten Hinterbliebene Anspruch auf Bestattungsbeihilfe und Unfallhinterbliebenenrente. Die Gewährung der Leistung lag bei der staatlichen Sozialversicherung. Der zugrunde liegende Unfall war innerhalb von 4 Tagen

  1. bei Sozialversicherten Bürgern dem Betrieb bzw. der Genossenschaft,
  2. bei Schülern und Studenten der Schule bzw. Hoch- oder Fachschule,
  3. bei allen anderen Bürgern der zuständigen Sozialversicherung

anzuzeigen. Bei den freiwilligen Helfern genügte in der Regel die Information an den Dienstvorgesetzten. Die Institutionen waren hierbei verpflichtet, entsprechend der Rechtsvorschriften diesen Unfall der zuständigen Arbeitsschutzinspektion mitzuteilen. Die dafür notwendigen Papiere wurden zusätzlich mit GT (gesellschaftliche Tätigkeit) gekennzeichnet.

Neben den grünen Armbinden gab es für die freiwilligen Helfer der Grenztruppen, parallel zu dem Helfer der Volkspolizei, wie bereits erwähnt ein kleines Steckabzeichen, das den Inhaber als freiwilligen Helfer der Grenztruppen klassifizierte. Es wurde auch am zivilen Anzug am Rockaufschlag des Mantels oder des Hemdkragens getragen. Eine korrekte Tragevorschrift hierfür gab es allerdings nicht. Bei dem „Abzeichen für freiwillige Helfer der Grenztruppen der DDR“ handelte es sich um ein schildförmiges Abzeichen, das aus Stahlblech oder einem anderen Buntmetall hergestellt wurde und circa 39 x 31 mm groß war. Der Rand des Abzeichens war golden gehalten, ebenso die Aufschrift: FREIWILLIGER / HELFER (oben) und GRENZTRUPPEN / DER DDR (unten). Dazwischen war das Staatswappen der DDR zu sehen, dessen Ährenkranz ebenfalls goldfarben war. Die Rückseite des Abzeichens war leer und zeigte eine querverlötete Anstecknadel mit Gegenhaken.

Während die freiwilligen Helfer der Volkspolizei mit der Neufassung ihrer Regelung von 1982 nun mit staatlichen Ehrenzeichen ausgezeichnet werden konnten, enthielt das „Gesetz über die Staatsgrenze der DDR“ von 1982, also dem Geltungsbereich der freiwilligen Helfer der Grenztruppen, keine solche Regelung. Um diese Benachteiligung auszugleichen, wurde dafür eigens von Erich Honecker die „Medaille für treue Dienste freiwilliger Helfer beim Schutz der Staatsgrenze der DDR“ geschaffen, die eine Dienstauszeichnung für bis zu 30 jährige Dienstzeit bei den freiwilligen Helfer der Grenztruppen war. Ihre Verleihung war auch rückwirkend gestattet, wenn der Helfer die erforderliche Mindestzeit der jeweiligen Stufe erfüllt hatte. Somit konnte man freiwillige Helfer nachträglich bis in das Jahr 1952 ehren, obwohl es zu diesem Zeitpunkt nur die freiwilligen Helfer der Volkspolizei gegeben hatte. Ferner erhielten Helfer der Grenztruppen auch für außergewöhnliche Leistungen, zudem auch das Stellen oder Ergreifen eines Grenzverletzers gehörte, die „Medaille für vorbildlichen Grenzdienst“, obwohl deren Verleihung eigentlich nicht für die Helfer bestimmt war. Ferner erfolgten auch Verleihungen der „Verdienstmedaille der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik“ deren Verleihung auch an Zivilisten, und somit an die freiwilligen Helfer, möglich war. Ferner erhielten die Grenzhelfer auch das „Leistungsabzeichen der Grenztruppen der DDR“ sowie eine dazugehörige Miniatur die eigens für sie geschaffen wurde und im Gegensatz zum Abzeichen nicht durchbrochen war.

Weitere Einzelheiten Medaille für treue Dienste freiwilliger Helfer beim Schutz der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik

Medaillen für treue Dienste freiwilliger Helfer beim Schutz der Staatsgrenze der DDR (alle Stufen)

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„Medaille für treue Dienste freiwilliger Helfer beim Schutz der Staatsgrenze der DDR“ von PimboliDD – Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons -Bild ist entsprechend verlinkt

Die Auflösung der freiwilligen Helfer der Grenztruppen der DDR verlief im Gegensatz zu den freiwilligen Helfern der Volkspolizei etwas anders. Ihre gesetzliche Grundlage war im „Gesetz über die Staatsgrenze der DDR“ vom 25. März 1982 niedergeschrieben worden und galt im Zuge des Einigungsvertrages exakt bis zum 2. Oktober 1990 24:00 Uhr. Ab dem 3. Oktober 1990 0:00:01 Uhr galt gemäß Artikel 8 i.V.m. Artikel 1 des Einigungsvertrages im Zuge des Beitritts der DDR zum Geltungsbereiches des Grundgesetz der BRD nun Bundesrecht. Einzige Ausnahme bildete nur der Artikel 9 des Einigungsvertrages, der jedoch bei dem Grenzhelfern nicht zur Anwendung gelangte. Die Auflösung der freiwilligen Helfer der Grenztruppen war somit zwei Tage nach den freiwilligen Helfern der Volkspolizei ebenfalls vollzogen. Jedoch war schon zum 1. Juli 1990 die Grenztätigkeit, auch von den regulären Grenztruppen der DDR eingestellt worden. So bestand die Hauptaufgabe der freiwilligen Helfer der Grenztruppen nun nicht mehr primär im Grenzschutz, sondern beschränkte sich in den letzten Monaten auf diverse Hilfstätigkeiten wie die Abwicklung des steigenden Personen- und Kraftfahrzeugverkehrs an immer mehr Grenzöffnungen gen Westen oder in der Demontierung von Grenzzäunen.(typische Kündigungsfristarbeit)

 

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