Die Errichtung der Grundlagen des Sozialismus in der DDR war untrennbar verbunden mit dem Kampf um die Festigung des Friedens in Europa.
Dabei war die Durchsetzung normaler Beziehungen zwischen der DDR und der BRD von besonderer Bedeutung, weil vor allem die aggressiven Kräfte des BRD-Imperialismus sich nicht mit der Existenz eines sozialistischen deutschen Staates abfinden wollten. Um diese Pläne des Imperialismus zu durchkreuzen und friedliche Bedingungen für den Aufbau des Sozialismus zu sichern, verstärkte die DDR ihre Bemühungen um die Normalisierung der Beziehungen zur BRD.
Die SED und die mit ihr in der Nationalen Front verbündeten Parteien und Organisationen beabsichtigten in den 1950er Jahren, in offener demokratischer Auseinandersetzung mit den imperialistischen Kräften in der BRD einen einheitlichen demokratischen deutschen Staat zu schaffen. Durch eine breite demokratische Volksbewegung, deren Grundlage die Aktionseinheit der Arbeiterklasse war, sollte das Wiedererstehen des deutschen Militarismus verhindert und die Macht des Monopolkapitals gebrochen werden. Diese politische Zielstellung entsprach voll und ganz den völkerrechtlichen Bestimmungen des Potsdamer Abkommens und diente der Sicherung des Friedens in Europa.
Um auf diesem Wege Fortschritte zu erzielen, unterbreitete die Regierung der DDR der Regierung der BRD eine ganze Reihe konstruktiver Vorschläge. Im Vordergrund stand dabei als erster Schritt zu normalen Beziehungen zwischen beiden Staaten die Forderung nach gleichberechtigten Verhandlungen als Alternative zu imperialistischen Politik des „kalten Krieges“ gegen die DDR.
So wandte sich der Ministerpräsident der DDR, Otto Grotewohl, im November 1950 an den Kanzler der BRD, Konrad Adenauer, mit dem Vorschlag, Verhandlungen auf Regierungsebene über die Bildung eines Gesamtdeutschen Konstituierenden Rates aufzunehmen. Dieser Rat sollte die Bildung einer provisorischen demokratischen gesamtdeutschen Regierung vorbereiten und an der Ausarbeitung eines Friedensvertrages mitwirken. In dem Brief hieß es: „Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ist bereit, im Geiste ehrlicher Verständigung über alle Fragen zu verhandeln, die mit der Bildung und den Aufgaben eines Gesamtdeutschen Konstituierenden Rates zwischen beiden Regierungen aufzunehmen. Wir schlagen vor, dass dazu von jeder Regierung sechs Vertreter ernannt werden. Über Ort und Zeit könnte zwischen den Staatssekretären der Ministerpräsidenten (Da ist wohl zwischen den Staatssekretären des Ministerpräsidenten der DDR und des Bundeskanzlers der BRD gemeint. In der BRD sind Ministerpräsidenten die Chefs der einzelnen Bundesländer) eine Verständigung erfolgen.“
In der Folgezeit unterbreiteten die Volkskammer, Präsident Wilhelm Pieck, die Regierung der DDR und die Nationale Front zahlreiche ähnliche Vorschläge. Bis Ende 1952 wurden mehr als 100 Angebote dieser Art den entsprechenden Stellen der BRD zugeleitet.
Durch diese Aktionen der DDR wurde der Imperialismus in der BRD in die Enge getrieben. Die BRD-Regierung befürchtete ein weiteres Anwachsen der Aktivität der demokratischen Kräfte in der BRD gegen die imperialistische Politik der Spaltung Deutschlands und des „kalten Krieges“. Sie war ausschließlich darauf bedacht, die Macht des deutschen Imperialismus zu restaurieren, eine demokratische Entwicklung in der BRD zu verhindern, und sie beschleunigte deshalb mit Unterstützung der imperialistischen Westmächte die Vorbereitungen für eine Remilitarisierung.
Angesichts der Versuche, die BRD in die NATO einzubeziehen und die aufzurüsten, ergriff die Regierung der DDR die Initiative für den Abschluss eines Friedensvertrages. Im Februar 1952 bat sie in einem Schreiben an die vier Großmächte, ihn beschleunigt vorzubereiten. Aber nur die Regierung der UdSSR beantwortete diesen Brief und unterbreitete im März 1952 die Grundsätze eines Friedensvertrages mit Deutschland. Die Bestimmungen des sowjetischen Vertragsentwurfes waren darauf gerichtet, das Potsdamer Abkommen auch in der BRD zu verwirklichen. Es sollte nicht zugelassen werden, dass der deutsche Militarismus wiederhergestellt und die BRD in imperialistische Militärpakte einbezogen wird.
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981
Im September 1952 reiste eine Delegation der Volkskammer nach Bonn. Sie war bevollmächtigt, mit dem Bundestag der BRD über die gleichberechtigte Teilnahme von Vertretern beider Regierungen an einer Viermächtekonferenz über einen deutschen Friedensvertrag zu verhandeln. Nur unter dem Druck der öffentlichen Meinung sah sich der Präsident des Bundestages gezwungen, diese Delegation überhaupt zu empfangen. Die Vorschläge der DDR ließ er unbeantwortet. (Damals war „2+4“ nicht erwünscht. „2+4“-Verhandlungen erfolgten erst kurz vor dem Untergang der DDR und kurz vor dem Ende der Sowjetunion.)
Die BRD-Regierung lehnte weiterhin Verhandlungen mit der Sowjetunion und der DDR ab. Vielmehr verstärkte die BRD ab 1955 als Mitglied der NATO den „kalten Krieg“ gegen die DDR. Die Regierung der BRD forcierte die Aufrüstung und beantwortete alle Verständigungsvorschläge der DDR mit Drohungen und Forderungen zur „Angliederung“ der DDR an die BRD. (Was ja 1990 schließlich geschehen ist. Darum ist es falsch die Annexion der DDR am 03.10.1990 als Wiedervereinigung zu bezeichnen.)
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981
Die aggressiven Kräfte in der BRD stemmten sich gegen eine Normalisierung der Beziehungen zur DDR und zu den sozialistischen Staaten. Sie forderten offen die revanchistische Veränderung der Grenzen in Mittleeuropa, entfachten einen diplomatischen Krieg gegen die völkerrechtliche Anerkennung der DDR, sabotierten Handelsabkommen und die Hetze und Wühltätigkeit gegen die sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung. Diese Machenschaften erforderten entschiedene Maßnahmen der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Staaten zur Sicherung des Friedens in Europa.
Vom 17. bis 20. September 1955 fanden in Moskau Verhandlungen zwischen Regierungsdelegationen der DDR und der UdSSR statt, die zu einem Staatsvertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR führten. Mit diesem Vertrag wurde die bereits im März 1954 durch die Sowjetregierung erklärte volle Souveränität der DDR in aller Form völkerrechtlich verankert.
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981
Als souveräner sozialistischer Staat nahm die DDR an den Vorbereitungen für die Gründung des Warschauer Vertrages und an dem Gründungsakt vom 14. Mai 1955 teil und wurde von Anfang an gleichberechtigtes Mitglied dieses sozialistischen Verteidigungsbündnisses.
Angesichts der forcierten Aufrüstung und Militarisierung in der BRD musste die Regierung der DDR Maßnahmen treffen, um die Verteidigung des sozialistischen Staates zu sichern. Am 18. Januar 1956 beschloss die Volkskammer deshalb ein Gesetz zur Bildung der Nationalen Volksarmee (NVA). Die Arbeiter-und-Bauern-Macht zog damit die militärpolitischen Schlussfolgerungen aus der neuen Lage und kam ihren internationalistischen Verpflichtungen gegenüber den sozialistischen Bruderländern nach. Mit dem Aufbau der NVA im Rahmen der Streitkräfte des Warschauer Vertrages leistete die DDR nunmehr auch einen militärischen Beitrag, um den Ausbruch eines neuen Krieges auf deutschem Boden zu hindern und für den Aufbau des Sozialismus friedliche Bedingungen zu sichern.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981
Zum ersten Male in der deutschen Geschichte entstand eine Armee der Arbeiter-und-Bauern-Macht. Der Aufbau der NVA war ein fester Bestandteil der allseitigen Stärkung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR.
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981, bearbeitet von Petra Reichel