Angelika Barbe wurde am 26. November 1951 als Angelika Mangoldt in Brandenburg an der Havel geboren. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder.
Angelika Barbe war eine Konterrevolutionärin in der DDR. Sie hat nun von sich Reden gemacht, als sie bei einer Demonstration im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (Jahr 2020) festgenommen wurde.
Angelika Barbe studierte 1970 bis 1974 an der Humboldt-Universität zu Berlin Biologie. Von 1975 bis 1979 war sie als Biologin bei der Hygiene-Inspektion Berlin-Lichtenberg beschäftigt, danach war sie Hausfrau
Seit 1986 war sie im Pankower Friedenskreis um Ruth Misselwitz (evangelische Pfarrerin) aktiv. Eine der konterrevolutionären Gruppen, sich irreführend „Friedensgruppe“ nannten. 1987 war sie Mitbegründerin des Johannisthaler Frauenarbeitskreises und engagierte sich 1988/89 im Friedenskreis um die bekannten Konterrevolutionäre Ulrike Poppe, Jens Reich und Marianne Birthler.
Aufgrund seiner Position in der Partei wurde ihm erlaubt, auch das westliche Ausland zu bereisen. Diese Besuche in westlichen Ländern beeinflussten ihn in seinen politischen und sozialen Ansichten und inspirierten ihn. 1975 besuchte er mit einer Delegation die BRD, 1983 führte er eine sowjetische Kommission nach Kanada, um sich mit Pierre Trudeau, dem damaligen Premierminister, und Mitgliedern des kanadischen Parlaments zu treffen. 1984 reiste er nach Großbritannien und sprach mit Premierministerin Margaret Thatcher. Diese war die erste Politikerin im Westen, die die Absichten, welche als neuartige Politik „verkauft“ wurden, Gorbatschows erkannte und ihn insbesondere dem misstrauischen US-Präsidenten Ronald Reagan empfahl: „I like Mr. Gorbachev. We can do business together“ (deutsch: „Ich mag Herrn Gorbatschow. Mit ihm können wir arbeiten“; 17. Dezember 1984 in einem Interview der BBC)
Schändlich ist, dass die kommunistischen Parteien der ganzen Welt sich von ihm täuschen ließen.
Diese Schmiererei ist ein Spruch von Gorbatschow. Er hat die Welt ins Unglück gestürzt.
Der Vermerk über das Entlassungsgespräch mit Erich Mielke ist auf den 24. November 1989 datiert. Da war aus dem MfS bereits das Amt für Nationale Sicherheit geworden
Erich Mielke war am 18. November 1989 entlassen worden. Die genauen Formalien seiner Entlassung im Zusammenhang mit der Bildung des Amtes für Nationale Sicherheit, kann man dem Dokument entnehmen.
Erich Mielke wurde am 24.11. 1989 mitgeteilt:
Ab 18.11.1989 wird die Zahlung der Dienstbezüge als Minister eingestellt. Da durch die Abteilung Finanzen die Zahlung des Monatsgehalts für November bis 30.11.1989 angewiesen war, wird die Differenz durch die Abteilung Finanzen im Zusammenhang mit der Zahlung und Übergangsgebührnissen und Treuegeld für das vollendete 44. Dienstjahr verrechnet.
Mit dem beabsichtigten Umzug nach Hohenschönhausen wird die WTSch-Verbindung(Sondertelefonanschluss für hohe Politiker in der den sozialistischen Ländern)abgebaut. In seiner neuen Wohnung behält Erich Mielke einen MfS-Apparat und einen Amtsapparat. (Diese Sondertelefonacnschlüsse hatte man ihm gelassen.)
Der Dienstausweis und persönliche Berechtigungsdokumente wie „Freie Fahrt“ und andere werden über Generalmajor Carlson eingezogen und abgegeben.
Erich Mielke bleibt persönlicher Waffenträger und behält seine Dienstpistole „Sauer und Sohn“, Nr. 14382, Kal. 635 mit sieben Schuss.(Ist mit einem Fragezeichen versehen. Vielleicht können Waffenexperten da was zu sagen.)Alle anderen Dienstwaffen sowie Jagdwaffen, die Eigentum des MfS sind((Da wird noch vom MfS geschrieben.), sind einzuziehen. Über den Verbleib weiterer Waffen erfolgt eine nochmalige Abstimmung von Erich Mielke mit dem Stellvertreter des Leiters der Abteilung BCD, Oberst Dreßler.
Erich Mielke beabsichtigt, sich im neuen Wohngebiet in der SED-WPO(Wohngebietsorganisation)anzumelden.
Im Interesse der persönlichen Sicherheit von Erich Mielke werden bis zum Umzug eingesetzt: 2 persönliche Begleiter, 2 Kraftfahrer und 2 PKW Lada. Im neuen Wohngebiet erfolgt die Sicherung mit vollzogenem Umzug mit einem Begleitet und einem Kraftfahrer. Außerdem wird ihm von diesem Zeitpunkt an ein PKW Lada zur Verfügung gestellt. (Diese Sicherheitsvorkehrungen wurden mit Egon Krenz abgestimmt.)
Erich Mielke wurde freigestellt, eine oder zwei Haushälterinnen zu beschäftigen, die ab Januar 1990 zu bezahlen sind. Die Bezahlung erfolgt an die Abteilung Finanzen/MfS(soll sicher heißen über die Abteilung Finanzen/MfS). (Bis dahin war ja alles obsolet.)
Die offizielle Verabschiedung von Erich Mielke durch den Generalsekretär des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, Egon Krenz, ist am 28. 11. 1989 um 16:00 Uhr vorgesehen. Die Teilnehmer sind vermerkt.
Die Betreuung von Erich Mielke ist durch Generalmajor Carlson vorzunehmen.
Erich Mielke teilte Wolfgang Schwanitz mit
Dass er bis zum 30.11.1989 vom Zentralen Medizinischen Dienst krankgeschrieben wurde.
Dasser in seinen Diensträumen befindliches Schriftmaterial an die zuständigen Diensteinheiten übergeben hat, so dass an Wolfgang Schwanitz keine Unterlagen übergeben wurden.
Nach der Annexion der DDR eröffnete das Landgericht Berlin im November 1991 das Hauptverfahren gegen Mielke wegen der „Bülowplatzsache“. Mielke wurde des Mordes angeklagt. Die vom Februar 1992 bis zum 26. Oktober 1993 geführte Verhandlung endete mit seiner Verurteilung wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Ende 1995 wurde Mielke, nachdem er insgesamt mehr als zwei Drittel der sechs Jahre verbüßt hatte, im Alter von 88 Jahren auf Bewährung entlassen.
Mielke starb am 21. Mai 2000 in einem Altenpflegeheim in Berlin-Neu-Hohenschönhausen. Nach seiner Einäscherung im Krematorium Meißen fand er am 6. Juni auf eigenen Wunsch seine letzte Ruhestätte in einem namenlosen Urnengrab auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde.
entnommen aus der MfS Mediathek, bearbeitet von Petra Reichel
Hans-Jürgen Fischbeck wurde am 18. Dezember 1938 in Tanganjika, heute Tansania geboren. Er ist ein deutscher Physiker und eine Figur der Konterrevolution in der DDR.
Hans-Jürgen Fischbeck studierte in Berlin Physik und arbeitete bis 1991 im Zentralinstitut für Elektronenphysik in Berlin, einem Forschungsinstitut der Akademie der Wissenschaften der DDR.
Seit 1977 war Fischbeck Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg. Er arbeitete in verschiedenen kirchlichen Initiativgruppen mit, die in Richtung Konterrevolution gingen.
Während der Konterrevolution in der DDR gehörte er zu den Mitbegründern der konterrevolutionären Gruppe „Demokratie Jetzt“ und war Mitglied des Sprecherrates.
Von 1990 bis 1992 war er Mitglied der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Berliner Abgeordnetenhaus.
Seit 1992 war Fischbeck Studienleiter an der Evangelischen Akademie in Mülheim an der Ruhr. Als Beiratsmitglied der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler(VDW) sowie der „NaturwissenschaftlerInnen-Initiative Verantwortung für den Frieden“ war er für das Arbeitsgebiet Wissenschaftsethik, Wissenschaftstheorie und Wissenschaftspolitik verantwortlich.
2002 schloss er sich der Kommunität Grimnitz e.V. in Joachimstal an. Er ist Mitinitiator des Wissenschaftsrings Barnim-Uckermark.
Seit mehreren Jahren setzt er sich für eine neue, an christlichen Werten orientierte Wirtschaftsweise ein. Ach nee, sehr sinnig. Er hat doch mit für den Kapitalismus gekämpft. Was will er nun? Den dritten Weg? Als Wissenschaftler müsste er doch wissen, dass es keinen dritten Weg gibt. Auf jeden Fall ist das sozialistische Wirtschaftssystem den christlichen Werten näher, als das kapitalistische. Das hat die Mehrheit der Kirchenvertretungen in der DDR aber anders gesehen und hat das Rad der Geschichte entscheidend in Richtung Konterrevolution zurück zum Kapitalismus angestoßen.
1997 wurde Hans-Jürgen Fischbeck mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Na, das passt doch. Schließlich war Fischbeck Beitragender zum Sieg der Konterrevolution und der Annexion der DDR durch die BRD am 03.10.1990.
Miklós Németh, geboren am 14. Januar 1948 in Monok ist ein ungarischer Politiker und war vom 23. November 1988 bis zum 23. Mai 1990 ungarischer Ministerpräsident. Er gehörte zum konterrevolutionären Flügel der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei, in der offiziellen Geschichtsschreibung „Reformflügel“ genannt. Wir wissen ja, das „Reform“, spätestens seit der Konterrevolution 1989/90, nicht Gutes bedeutet
Miklós Németh wurde als Sohn eines Kleinbauern geboren. Er studierte Volkswirtschaft(Abschluss 1971 in Budapest). Ab 1981 war er Mitarbeiter(ab 1986 Abteilungsleiter) der wirtschaftspolitischen Abteilung des Zentralkomitees der regierenden Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei.
Németh wurde im November 1988 Ministerpräsident Ungarns. In seiner Amtszeit trug er zum Abbau der Grenzen zwischen den sozialistischen und kapitalistischen Staaten in Europa bei. Die ungarischen Grenzanlagen waren sanierungsbedürftig. Németh schonte zumindest den Steuersäckel, da er eine Sanierung nicht für lohnenswert hielt, da er die Grenze zu Österreich später öffnete. Ein schwacher Trost, wenn man den folgenden Verlauf der Geschichte betrachtet. So nahmen viele Bürgerinnen und Bürger der DDR den Weg über Ungarn, um die DDR illegal zu verlassen und dann nach Österreich oder Ungarn weiterzureisen. Die damaligen Ereignisse in Ungarn waren ein entscheidender Markstein in der Geschichte der Konterrevolution in den einstigen sozialistischen Ländern in Europa. Ohne die Grenzöffnung Ungarns wäre der Umriss des antifaschistischen Schutzwalls in Berlin am 09.11.1989 nicht so ohne weiteres möglich gewesen.
In der Regierungszeit von Miklós Németh wurde Imre Nagy, eine wichtige Figur der versuchten Konterrevolution in Ungarn im Jahre 1956, rehabilitiert und am 23. Oktober 1989 die Ungarische Republik ausgerufen. Zuvor war es die Ungarische Volksrepublik(UVR), wie man auch aus den Dokumenten den MfS entnehmen kann. Faktisch war Ungarn schon lange keine Volksrepublik mehr
Nach dem Ausscheiden aus dem Amt des Ministerpräsidenten(im Mai 1990) wurde Németh Vizepräsident der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Dieses Amt hatte er bis zum Jahre 2000 inne. Eine typische Fortsetzung der Karriere für Leute, die in kapitalistischen Ländern die aus politischen Ämtern ausscheiden.
Bei den Wahlen im Jahre 2002 wollte er für die Ungarische Sozialistische Partei als Kandidat für das Ministerpräsidentenamt antreten. Doch sein Kontrahent Péter Medgyessy konnte die Wahl schließlich für sich entscheiden.
Miklós Németh wurde vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen(UNDP)am 11. September 2007 zum Leiter des neuen Ausschusses ernannt, der die Aktivitäten der Nordkoreanischen Behörden beobachtet. Na, das passt doch für einen Konterrevolutionär.
Im Jahre 2014 wurde ihm der Point-Alpha-Preis verliehen. Dieser Preis wird an verdiente Konterrevolutionäre verliehen.
Gyula Horn wurde am 05.Juli 1932 in Budapest geboren und ist am 19.Juni 2013 in Budapest gestorben. Er war ein ungarischer Politiker und eine wichtige Figur der Konterrevolution 1989/90. Dadurch wurde er international bekannt
Er war 1989/90 Außenminister und 1994 bis 1998 Ministerpräsident seines Landes.
Nach einer Mechanikerlehre bei Siemens in Budapest von1946 bis 1949 studierte er von 1949 bis 1954 an der Hochschule für Finanzen in Rostow(Sowjetunion).
Nach dem Studium bekleidete Horn bis 1959 verschiedene Posten im ungarischen Finanzministerium.
Gyula Horn wechselte 1959 in den diplomatischen Dienst des Außenministeriums, wo er von 1969 bis 1982 Mitarbeiter, ab 1974 stellvertretender Leiter der Abteilung für auswärtige Angelegenheiten beim ZK der MSZMP (Ungarische Sozialistische Arbeiterpartei)war. 1982 stieg er zum Leiter dieser Abteilung auf und wurde 1985 Staatssekretär des Äußeren.
1989 wurde Horn im Kabinett von Ministerpräsident Miklós Németh Außenminister Ungarns. Am 18 April 1989 hatte Ungarn begonnen die Grenzzäune zu Österreich abzubauen. Am 13. Juni begannen Gespräche am Runden Tisch in Ungarn. Am 27. Juni durchschnitt Horn bei Sopron gemeinsam mit seinem österreichischen Amtskollegen Alois Mock den Grenzzaun in einem symbolischen Akt. Am 19. August 1989 fand mit ungarischer Billigung das paneuropäische Picknick statt, bei dem einige Hunderte Bürgerinnen und Bürger der DDR nach Österreich gelangten. Dies ermutigte in den folgenden Wochen darauf tausende Bürgerinnen und Bürger der DDR, einen Grenzübertritt von Ungarn nach Österreich zu versuchen. Dafür reisten Tausende aus der DDR an.
Horn verkündete im ungarischen Fernsehen am 10. September, dass Ungarn vielen Bürgerinnen und Bürgern der DDR, die sich im Land aufhielten, die Ausreise gestattet werde, die Grenze nach Österreich werde geöffnet. Das war ein wichtiger Anstoß des Rades der Geschichte in Richtung Sieg der Konterrevolution. Der nächste Markstein ist der Umriss des Antifaschistischen Schutzwalls in Berlin am 09.11.1989. Ungarn war wortwörtlich das Einfallstor für die Konterrevolution in den damaligen sozialistischen Ländern in Europa.
Treffen der Außenminister Genscher (links) und Gyula Horn (rechts) in Ungarn (1989)
1990, nach der Abwahl Némeths, wurde Horn Abgeordneter im ungarischen Parlament und Parteivorsitzender der Ungarischen Sozialistischen Partei(MSZP). Von 1994 bis 1998 war Horn ungarischer Ministerpräsident. Seine Ministerpräsidentenschaft war durch Sparmaßnahmen(Bokros-Paket) gekennzeichnet, um einen Staatsbankrott zu verhindern. Die Sozialleistungen wurden eingeschränkt und zum September 195 wurden allgemeine Studiengebühren eingeführt. Nun war Ungarn im Kapitalismus angekommen. Obwohl das Bokros-Paket eine erhebliche Senkung des Realeinkommens zur Folge hatte, gab es für die ungarische Wirtschaft seit 1997 einen neuen Aufschwung. 1997 bis 2000 wuchs sie mit jährlichen Raten von 4,2% bis 5,2%. Ausführliches zum Bokros-Paket siehe Wikipedia.
In einem Interview mit der deutschen Zeitschrift „Superillu“ sagte Horn 1999 auf die Frage, warum der mit der kommunistischen Weltanschauung gebrochen habe: „Das war ein langer Prozess. Dabei haben deutsche Politiker eine große Rolle gespielt. Wir hatten als erstes Ostblock-Land ab 1974 enge Kontakte zur SPD und anderen westeuropäischen sozialdemokratischen Parteien. Wir studierten, wie die soziale Marktwirtschaft und die Demokratie in der Praxis funktionieren. Und haben erkannt, dass das, was in Ungarn geschah, dem Land nicht nützt, nicht zum Aufschwung führt.“[5]
Anmerkung: Bei den zitierten deutschen Politikern sind Politiker aus der alten BRD gemeint. P.R.
Na, das ist ja ein ehrliches Bekenntnis. Wie so oft in der Geschichte, hat die SPD wieder als ihre Rolle als Verräterpartei gespielt. Schade um die ehrlichen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die sich an der Basis, bzw. vor Ort engagieren.
In Wertheim am Main(Baden-Württemberg) gibt es seit 2001 eine nach ihm benannte Straße. In Deutschland werden nur selten Straßen nach lebenden Personen benannt.
Im Jahre 2003 war Gyula Horn einer der Mitbegründer des von Michail Gorbatschow initiierten „World Political Forum“.
Der große Konterrevolutionär wurde dann doch von seiner Vergangenheit eingeholt. Mit Verweis auf Horns Teilnahme an den Steppjackenbrigaden nach der versuchten Konterrevolution im Jahre 1956, als Gyula Horn noch auf der anderen Seite stand, verweigerte Präsident László Sólyom im Jahre 2007 ihm die Verleihung des Großen Ungarischen Verdienstkreuzes anlässlich Horns 75. Geburtstages. [6]
Nach den Feiern zu seinem 75. Geburtstag im Sommer 2007 erlitt Gyula Horn einen Zusammenbruch und wurde in einem Budapester Militärkrankenhaus behandelt. Nach sechsjähriger Behandlung starb er im Juni 2013 in einem staatlichen Gesundheitszentrum.
Horn wurde in Budapest auf dem Kerepesi temető (deutsch Kerepescher Friedhof) beigesetzt.
Die gesellschaftliche Ächtung und Ausgrenzung einstiger Angehöriger des MfS/AfNS und Inoffizieller Mitarbeiter dauert weiterhin an und wird auch bis in alle Ewigkeit gehen.
Obwohl es trotz jahrelanger Anstrengungen nicht gelungen ist, das MfS/AfNS juristisch zu kriminalisieren, wird den einstigen Mitarbeitern im heutigen Deutschland der Zugang zu öffentlichen Tätigkeiten und Funktionen verweigert. Sie tragen ein Kainsmal. Und jenen, die im Rentenalter sind, zeigt man mit der Strafrente, was man von ihnen hält. Eine gravierende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Berufsgruppen in der DDR wird hier betrieben.
Alles was in der DDR kritikwürdig war, wird den einstigen Mitarbeitern des MfS/AfNS angelstet. Es wird stets über den Fachkräftemangel gejammert. Aber gut ausgebildete Kriminalisten, Kriminaltechniker und andere Fachleute, die früher für das MfS/AfNS tätig waren, dürfen nicht mal mehr als Pförtner im öffentlichen Dienst arbeiten. Die Jagd auf Inoffizielle Mitarbeiter und ihre öffentliche Anprangerung hält weiterhin an.
Während Spione des BND rehabilitiert und großzügig entschädigt wurden, werden die Kundschafter des MfS/AfNS strafrechtlich verfolgt und sozial ausgegrenzt.
Offensichtlich muss das MfS/AfNS weiterhin als Feindbild in der Öffentlichkeit herhalten, weil die Delegitimierung der DDR im Bewusstsein der Bevölkerung der neuen Bundesländer nicht die gewünschten Fortschritte macht. Es soll auch von den Schattenseiten des realen Kapitalismus und den damit verbunden Problemen der Menschen abgelenkt werden.
Nach wie vor eignet sich das weitgehend geheimnisumwobene 40jährige Wirken des MfS/AfNS, um mit neuen „Enthüllungen“ und der Wiederholung alter unbewiesener Behauptungen die DDR als verbrecherisches System zu charakterisieren. Wer findet sich im Geflecht von Wahrheiten, Halbwahrheiten und Lügen zurecht?
Es bedarf noch großer Anstrengungen, um die Diskussion über das MfS/AfNS zu versachlichen und die Ungleichbehandlung ehemaliger hauptamtlicher und inoffizieller Mitarbeiter gegenüber anderen Personengruppen entsprechend dem Grundgesetz der BRD zu beenden. Das Buch „Die Sicherheit“, dem der Original-Text dieses Beitrages entnommen worden ist, soll einen Beitrag dazu leisten. DIE TROMMLERversucht dies auch mit seinen bescheidenen Mitteln.
Die Autoren forderten bereits zu Zeiten, als Frau Birthler die damals Gauck-Behörde genannte BStU leitete, dass diese nicht zur politischen Instrumentalisierung benutzt wird. Mittlerweile leitet Herr Jahn die BStU. Die antikommunistische politische Instrumentalisierung ist ein fester Bestandteil im heutigen Deutschland geworden. Diese Behörde fälscht sogar Akten, um ein falsches Bild der DDR zu vermitteln. Die jungen Leute, welche die DDR nicht mehr kennen, wird falsches Wissen eingetrichtert.
Um ein objektives Geschichtsbild zu bekommen, müssten auch die Akten der westlichen Geheimdienste geöffnet und ihr Wirken gegen die DDR öffentlich bekannt gemacht werden. Aber das passiert niemals.
Zur Arbeit des MfS/AfNS gehörten nicht nur Aktenbestände, die Jürgen Fuchs mit dem ungeheuerlichen Wort vom „Ausschwitz der Seelen“ bezeichnete, und die Untersuchungshaftanstalten des MfS, die für Hubertus Knabe, der ja nun mittlerweile weg ist, „das Dachau des Kommunismus“ darstellen. Tatsache ist, dass die Bürgerinnen und Bürger der DDR sich in ihrem Land mehrheitlich sicher gefühlt haben.
Objektivität in der Beurteilung des MfS/AfNS heißt anzuerkennen, dass seine Mitarbeiter einen Beitrag zur Stabilisierung des Friedens leisteten. Dass sie schwere Straftaten verhindern halfen oder aufklärten, dass sie sich engagierten bei der strafrechtlichen Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechern. Sie sorgten dafür, dass der Transit zwischen der BRD und Berlin, trotz zahlreicher Straftaten durch die andere Seite, ungehindert stattfand. Sie garantierten durch ordentliche Arbeit die Passierscheinabkommen und den Personenschutz ein- und durchreisender Personen.
Wolfgang Thierse schrieb in seiner Eigenschaft als Stellvertretender SPD-Vorsitzender einen Brief an Herbert Häber, der am 7. Juli 2000 im sogenannten dritten Politbüroprozess gemeinsam mit Siegfried Lorenz und Joachim Böhme freigesprochen worden war. Wolfgang Thierse erklärte darin: „Aus meiner Sicht ist damit anerkannt, dass die Übernahme politischer Verantwortung in der DDR nicht zwangsläufig zu verurteilen ist, sondern nach dem daraus folgenden Handeln bewertet werden muss. Dies hätte ich mir angesichts mancher für eine lange Zeit die Öffentlichkeit dominierende Vorstellungen längst gewünscht.“ Nichts anderes wünschen sich auch die einstigen Mitarbeiter des MfS/AfNS. Wer im MfS/AfNS tätig war, übernahm politische Verantwortung. Das ist „nicht zwangsläufig zu verurteilen“. Aber diese Verurteilung findet Tag für Tag in diesem Rechtsstaat statt. Auf welcher juristischer Basis eigentlich?
Original-Text entnommen aus dem Buch „Die Sicherheit“.
Im Kontext des konterevolutionären Prozesses, beschloss die Regierung der DDR am 14. Dezember, das AfNS aufzulösen und ein Amt für Verfassungsschutz und einen Nachrichtendienst zu bilden. Die Angleichung, selbst im Namen des Geheimdienstes, an die BRD, schritt voran. Die Übergabe war nur noch eine Frage der Zeit.
Auftragsgemäß reichte Wolfgang Schwanitz entsprechende Vorlagen sowie einen Beschlussentwurf über die Eingliederung Tausender Mitarbeiter in andere Arbeitsbereiche ein. Zugleich machte er Vorschläge für notwendige soziale Regelungen für Entlassene. Ähnlich wie bei kapitalistischen Konzernen, wenn Entlassungen anstehen. Wie bereits erwähnt gibt es nirgends auf der Welt, auch in keinem kapitalistischen Staat gibt es eine derartige Entlassung von Geheimdienstmitarbeitern. Allein schon aus Sicherheitsgründen, denn diese Leute müssen doch weiterhin loyal zu ihrem Staat stehen. Ausgemusterte Geheimdienstmitarbeiter bekommen Posten bei Behörden. Sowas, wie in der Endphase der DDR ist einmalig. Der Verfassungsschutz der DDR sollte 10.000 und der Nachrichtendienst 4.000 Mitarbeiter zählen.
Die Ermittlungsabteilungen, die Untersuchungshaftanstalten, der Personenschutz und die Terrorabwehr sollten künftig vom MdI(Ministerium des Inneren), die Passkontrolle den Grenztruppen und die Militärabwehr vom Verteidigungsministerium übernommen werden. Verfassungsschutz und Nachrichtendienst sollten als Institutionen des Ministerrates dem Ministerpräsidenten der DDR direkt unterstellt werden. Die Auflösung des AfNS sollte bis zum 20. Juli 1990 vollzogen, die neuen Dienste unverzüglich aufgebaut werden.
Als Regierungsbeauftragter für die personelle und materielle Auflösung des AfNS wurde Peter Koch, ein Mitarbeiter des Ministeriums für Justiz, eingesetzt. Er sollte eine Sicherheitsbehörde mit Armee-Dimensionen auflösen. Folglich musste er an dieser Aufgabe scheitern. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass es niemanden mit einer Gesamtübersicht über die Arbeit des AfNS gab. Entsprechend dem Charakter des MfS/AfNS als Schutz-, Sicherheits- und Rechtspflegebehörde, welche auch mit konspirativen Mitteln gearbeitet hatte, waren allenfalls die Leiter der Hauptabteilungen/Abteilungen und Bezirksverwaltungen auskunftsfähig, allerdings nur für ihren Bereich.
Viele Anfragen des „Zentralen Runden Tisches“ blieben folglich unbeantwortet. Das wurde als Versuch des Amtes gewertet, den „Runden Tisch“ zu hintergehen und alte Strukturen zu retten.
Am 15. Dezember 1989 erläuterte Wolfgang Schwanitz als Leiter des AfNS die Beschlüsse der Regierung den meist neuen Chefs der Diensteinheiten und übergab die Verantwortung den vorgesehenen Chefs der zu bildenden Dienste. Werner Großmann, seit 1986 Chef der HVA, sollte den Nachrichtendienst und Heinz Engelhardt, vormals Chef der Bezirksverwaltung Frankfurt/Oder, den Verfassungsschutz leiten. Wolfgang Schwanitz selbst schied aus dem aktiven Dienst aus.
Ende 1989 und im Januar 1990 häuften sich Meldungen über eine eingeschränkte oder völlig verlorene Handlungsfähigkeit örtlicher Volksvertretungen, Räte und Bürgermeister. Der ADN meldete am 2. Januar 1990 die Entlassung von 23.632 Mitarbeitern des AfNS, davon 13.457 in den Bezirken. Die Staatsräson ließ immer mehr nach.
Am 8. Januar 1990 forderten Vertreter des „Zentralen Runden Tisches“ ultimativ den Ministerpräsidenten, den Generalstaatsanwalt und den Minister des Inneren auf, ihnen innerhalb von zwei Stunden einen Bericht über die Sicherheit der DDR vorzulegen.
Noch in seiner Regierungserklärung auf der 14. Tagung der Volkskammer am 11. Januar 1990 bekräftigte Ministerpräsident Modrow erneut die Notwendigkeit einen Verfassungsschutz aufzubauen. Einen Tag später teilte er der Volkskammer definitiv mit, dass dieser Beschluss bis zum 6. Mai 1990 ausgesetzt werde. An jenem Tag sollte eine neue Volkskammer gewählt werden.
Am 13. Januar drängte der Ministerrat auf eine schnellere Auflösung des AfNS. „Auflösen und nicht überwintern“ hieß es. Nach diesem Eindruck ließ sich der Ministerpräsident immer stärker von den Forderungen der Konterrevolutionäre(„Bürgerrechtsgruppen“)treiben.
Am 15. Januar 1990 sollte der Ministerrat dem „Runden Tisch“ Bericht erstatten. Rainer Eppelmann(Demokratischer Aufbruch) heizte in dieser Beratung die Stimmung gegen die Staatssicherheit mit der Behauptung an, nach ihm vorliegenden Informationen seien in der Größenordnung eines Güterzuges Akten aus der DDR nach Rumänien verbracht worden.
Zuvor hatte das „Neue Forum“ auf Flugblättern einen Aufruf „zur Aktionskundgebung vor dem Stasi-Gebäude Ruschestraße“ verbreitet. Verbal wurde zwar Gewaltfreiheit postuliert, gleichzeitig jedoch aufgefordert, Mauersteine mitzubringen. Wirklich nur zum Mauern? Wer wollte bei offener Grenze politisch die Aktion unter Kontrolle halten? Wer wollte bei der Sicherung der Dienstgebäude noch die Verantwortung übernehmen? Der tatsächliche Verlauf der Besetzung und Demolierung des zentralen Dienstobjektes des MfS in der Berliner Ruschestraße ist bekannt. In Informationen an den Ministerpräsidenten und an den Innenminister hatten die Verantwortlichen des AfNS mehrfach auf das beabsichtigte Eindringen in dieses Objekt hingewiesen. Alle Vorschläge für eine verstärkte Sicherung des Objekts durch Kräfte der Volkspolizei blieben ohne Reaktion. Die Auflösung des AfNS erreichte von diesem Zeitpunkt an eine neue Qualität. Die Zentrale der Staatssicherheit unterlag jetzt dem gleichen Druck, wie die Bezirks- und Kreisämter.
Der Beschluss der Regierung „über Festlegungen zur sozialen Sicherstellung von Angehörigen des Amtes vor Nationale Sicherheit, die im Zusammenhang mit der Auflösung desselben aus dem Dienst ausscheiden“ vom 14. Dezember 1989 wurde bereits am 18. Januar 1990 geändert. Am 1. Februar 1990 erfolgte dann eine „Änderung der Änderung“, so dass von deren sozialen Inhalt faktisch nichts mehr übrig blieb.
Am 8, Februar, am 40. Jahrestag der Bildung des MfS, verabschiedete die Regierung einen Beschluss über weitere Maßnahmen zur Auflösung des ehemaligen Amtes für Nationale Sicherheit. Von da an erfolgte die Auflösung durch ein Dreiergremium, bestehend aus je einem Vertreter der Parteien, der Opposition und der Regierung. Jeder war mit Regierungsvollmacht ausgestattet. Dem Bischof der evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg wurde eine beratende Funktion übertragen. Gleichzeitig wurde eine zentrale staatliche Behörde gebildet, welcher die Auflösung selbst oblag. Der beigeordneten Beratergruppe leitender Mitarbeiter des MfS/AfNS gehörten die Generäle Heinz Engelhardt, Edgar Braun, Gerhard Niebling und Günter Möller sowie Oberst Bernd Fischer an. Zur Gruppe der Auflöser gehörten weiterhin 500 bis 600 operative Leiter und Mitarbeiter sowie technische Kräfte, die sich auf die einzelnen Diensteinheiten verteilten und dort die eigentliche Auflösung als Insider vornahmen.
Diesem Personenkreis ging es um eine geordnete Auflösung, die jedoch unter dem öffentlichen Druck, insbesondere des „Runden Tisches“, der konterrevolutionären Gruppen(„Bürgerrechtsgruppen“) und der Medien, aber auch der Regierung selbst, nicht gelingen konnte. Die Beratergruppe leitender Mitarbeiter bemühte sich aktiv um den Schutz des umfangreichen Archivgutes, was die Verhinderung seines Missbrauchs einschloss. Wenn sie auch eine Vernichtung des Archivgutes nicht durchsetzen konnte, sorgte sie dafür, dass der Zugang durch konterrevolutionäre Kräfte verhindert wurde. Das gelang geraume Zeit. Sie schafften es, dass das Such- und Findesystem für Personendaten der Speicher ebenfalls lange Zeit geheim blieb. Ihre eindringlichen Ersuchen an die Vertretung des Komitees für Staatssicherheit der UdSSR(KfS), Schutzmaßnahmen zu unterstützen und mit eigenen speziellen Kräften Archivgut zu sichern, bleiben ohne Ergebnis. – Wen wundert´s?
Später, in der Phase der ersten Schritte zur Verwirklichung des „Gesetzes über Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR“ wandten sich verantwortungsbewusste Mitarbeiter des MfS/AfNS an die Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer und den Regierenden Bürgermeister von Berlin und warnten vor den politischen Folgen des Missbrauchs von MfS/AfNS-Unterlagen. Ausführlich wurde auch das Bundesamt für Verfassungsschutz auf mögliche Folgen aufmerksam gemacht.
Die Beratergruppe maß dem Schutz der Inoffiziellen Mitarbeiter von Anfang an größte Bedeutung bei. Besonders im Interesse der Verhinderung strafrechtlicher Verfolgung der Kundschafter des MfS/AfNS in den alten Bundesländern und in Berlin/West wurden Gespräche mit maßgeblichen Politikern und Verantwortlichen des Verfassungsschutzes geführt. Trotz der zwischenzeitlich erreichten Übereinstimmung wurden die Gespräche von der Westseite beendet. Von nun an sollte nur noch das Strafrecht sprechen. Wenn auch viele Entscheidungen und Maßnahmen der Beratergruppe keine oder nur wenig Wirkung zeigten, sollen sie dennoch hier erwähnt werden, weil sie deutlich machen, dass sie ehemaligen Angehörigen des MfS/AfNS auch heute noch allen Mitarbeitern und Inoffiziellen Mitarbeitern in die Augen sehen können. Sie haben Würde und Anstand gewahrt. Täglich wurden in den ersten Wochen und Monaten 1990 Hunderte Mitarbeiter aus dem Dienst entlassen, was sich oft in einer unwürdigen Prozedur vollzog. Die Losung „Stasi in die Produktion“ erwies sich als pure Heuchelei. Auch die relativ wenigen Personen, die bei der Deutschen Reichsbahn sowie im Post- und Fernmeldewesen, bei den Grenztruppen und in der Zollverwaltung Arbeit fanden, wurden oft schon nach wenigen Monaten auf Druck von konterrevolutionären Gruppen(„Bürgerrechtsgruppen“) wieder entlassen. Die Anstrengungen der Beratergruppe, in diesem komplizierten Prozess der Auflösung die soziale Absicherung der Mitarbeiter zu gewährleisten, gelang auf vielen Gebieten nicht. Damals wie heute gab es starke Kräfte, die sich regelrecht gegen das MfS/AfNS, seine offiziellen und inoffiziellen Mitarbeiter verschworen hatten bzw. haben.
In der Phase des Untergangs der DDR sahen die Angehörigen und Inoffiziellen Mitarbeiter des MfS/AfNS einer breiten Front direkter Feindschaft und opportunistischer Feigheit gegenüber. Die Versuche des MfS/AfNS auch juristisch als „Verbrecherorganisation“ zu definieren, führten jedoch zu keinem Erfolg.
BRD-Politiker und deren Berater richteten den Hauptstoß bei der Liquidierung der DDR gegen das MfS/AfNS. Der DDR-Ministerpräsident und Mitglieder des Ministerrates selbst verhielten sich mehr als nur voreingenommen gegenüber dem bisherigen Geheimdienst. Das staatliche Auflösungskomitee und das „Bürgerkomitee“ machten aus ihrer Leidenschaft gegen das MfS/AfNS keinen Hehl. Die Medien heizten die Atmosphäre an, Vertreter von staatlichen und Justizbehörden handelten in vorauseilendem Gehorsam und zum Teil in der Erwartung, sich durch die Aktivitäten gegen das MfS/AfNS nach Annexion der DDR durch die BRD, Ansehen zu erwerben. Von Strafverfolgungsbehörden der Noch-DDR wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren, zum Teil mit Haft, gegen leitende Mitarbeiter des MfS/AfNS eingeleitet. Meist mussten diese Verfahren jedoch eingestellt werden, weil sich der Tatverdacht nicht bestätigte. Vernünftige und besonnene Stimmen erhielten kaum Gehör.
Angesichts diesen enormen Drucks erklären sich auch einige folgenschwere Fehler der Auflösung: Z.B. dass es nicht gelungen ist die Akten zu vernichten und die IM zu schützen.
Es gab auch Fälle von Verrat. Werner Großmann(HVA)beschreibt dies in seinem Buch „Bonn im Blick“.
Mit dem Ministerrat der DDR trat am 7. November 1989 auch Minister Erich Mielke zurück. Er sollte jedoch, wie der Ministerrat insgesamt, seine verfassungsmäßigen Aufgaben bis zur Wahl eines Nachfolgers ausüben.
Die konterevolutionären Ereignisse verkraftete Erich Mielke nicht und griff seinen Gesundheitszustand derart an, dass er nicht mehr in der Lage war sein Amt weiterhin auszuüben. So war sein Abschiedsauftritt in der Volkskammer am 13. November 1989, mit dem er immer wieder vorgeführt wird, eine Folge davon.
Als designierter Nachfolger wurde bis dahin in den Reihen des MfS der Stellverstreter des Ministers Rudolf Mittig angesehen. Die Volkskammer wählte jedoch am 18. November Wolfgang Schwanitz als Leiter des Amtes für Nationale Sicherheit(AfNS), dessen Bildung Hans Modrow zuvor in seiner Regierungserklärung bekanntgegeben hatte. Er verband damit die Forderung, dass sich in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um ein neues Sicherheitsorgan der DDR handelte und nicht um das alte MfS mit einer anderen Flagge. Sehr sinniges Geschwafele. Das heißt nichts anderes, dass nicht mehr eine Sicherheitsbehörde, bzw. Geheimdienst eines Arbeiter- und Bauernstaates gefragt war, sondern ein Geheimdienst eines bürgerlichen Staates an dessen Stelle treten sollte. Das war ja ohnehin eine Übergangslösung bis zur Annexion der DDR durch die BRD am 3. Oktober 1990.
Das AfNS wurde rechtlich der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Ministerpräsidenten unterstellt.
Diese politischen Vorgaben bildeten auch den Inhalt eines prinzipiellen Gespräches am 15. November 1989, das der Volkskammersitzung vorausging. An dieser Runde nahmen teil: Wolfgang Herger, Leiter der Abteilung Sicherheit im ZK der SED, Markus Wolf, der den Ministerpräsidenten in Sicherheitsfragen beriet, und Wolfgang Schwanitz. Dieser schlug vor, einen Politiker als Leiter des AfNS einzusetzen. Diese Idee fand allerdings keine Unterstützung. Markus Wolf unterbreitete seine Ansichten zur dringend notwendigen Korrektur der Sicherheitspolitik der DDR. Er wandte sich gegen die unzulässige Breite der operativen Arbeit, die damit verbundene Überdimensionierung des Apparates und gegen, wie es nun genannt wurde. Tatsachen, wie die der politisch-ideologischen Diversion und der politischen Untergrundtätigkeit, da sie als Grundlagen für die Verfolgung Andersdenkender gedient hätten. Markus Wolf hat eine zweifelhafte Rolle gespielt. Die DDR wurde von Anfang bis Ende mit politisch-ideologischer Diversion und politischer Untergrundtätigkeit überschüttet. Diese führte bekanntlich 1989 zum Erfolg. Diese hohle Phrase „Verfolgung Andersdenkender“ ist hier wieder zur Anwendung gebracht worden, um das Ende der DDR als Arbeiter- und Bauernstaat zu besiegeln. Der „eiserne Felix“ hätte im seinem Grab rotiert, wenn er das mitbekommen hätte.
Bei der Profilierung des Amtes dürfe es sich nicht etwa nur um eine Namensänderung des MfS handeln, sondern um inhaltliche Neubestimmung der Verantwortung und Aufgaben entsprechend der Politik der Erneuerung, eine radikalste Reduzierung des Mitarbeiterbestandes und die Ablösung von Führungskader(Führungskräfte), die nicht bereit oder ein der Lage seien diesen neuen Weg mitzugehen. Diese verklausulierte Sprache heißt auf deutsch, dass mit dem kommunistischen Geheimdienst Schluss ist, die ehrlichen Mitarbeiter entlassen werden, die Verräter und Anpasser, für das nun neue Amt als bürgerlicher Geheimdienst, behalten werden.
Diese Vorschläge deckten sich im wesentlichen mit den Vorstellungen, die von den Führungskadern(Führungskräfte) des MfS bereits im Oktober und in der ersten Novemberhälfte 1989 entwickelt worden waren. Das heißt, dass sich in die Führungspositionen Verräter und Anpasser eingeschlichen haben. Nur so ist erklärlich, dass die ehrlichen Mitarbeiter des MfS in den unteren Rängen, oft diejenigen die an der Front agierten, sich umsonst abstrampelten, da ihre Erkenntnisse „oben“ nicht angenommen wurden, bzw. keinerlei konsequente Maßnahmen zur Folge hatten. Bestes Beispiel ist die erste konterrevolutionäre Aktion „Schwerter zu Pflugscharen“, wo die Jugend irregeleitet wurde.
Auf einer am Abend des gleichen Tages anberaumten Kollegiumssitzung stimmten alle Mitglieder den ersten grundsätzlichen Vorgaben für ein AfNS, die bis dahin erarbeitet worden waren, zu und bekundeten ihre Bereitschaft, die vorgesehene neue Leitung des AfNS zu unterstützen. Am 21. November 1989 führte Ministerpräsident Modrow im Beisein der Leiter von Diensteinheiten und Parteisekretären Wolfgang Schwanitz in sein Amt ein. Welche Funktion hatten da noch die Parteisekretäre? Doch wohl nur noch eine repräsentative Funktion. Verrat ist Wolfgang Schwanitz nicht vorzuzuwerfen. Er hatte nur noch Repräsentationsaufgaben und Formalien als Chef zu erfüllen. Er ist einer der Autoren des Original-Textes. In seiner Rede schwafelte Hans Modrow was von der großen Bedeutung des AFNS im Rahmen der Tätigkeit seiner Regierung. Allgemein forderte er neue Inhalten in der Arbeit des AfNS. Dann wieder die hohle konterrevolutionäre Phrase, dass Umdenken notwendig sei. Im Einzelnen stellte er folgende Aufgaben:
Die Arbeitsfähigkeit des Apparates müsse wieder hergestellt werden. Das AfNS solle daran mitwirken, dass die DDR bei offenen Grenzen nicht „für jeden ein offener Schrank“sei. Eindringlich warnte er vor den Folgen möglicher Spekulationsgeschäfte im Ost-West-Verkehr. Deshalb sei ein gutes Zusammenwirken mit dem MdI(Ministerium des Inneren), dem Zoll und den Grenztruppen notwendig, wozu diesen Behörden auch Kräfte aus dem bisherigen Kaderbestand(Personalbestand) des MfS überstellt werden sollten. Sie sollten wohl eine Art Kündigungsfristaufgaben erfüllen. Denn die Spekulationsgeschäfte waren doch mit dem Einfall des Kapitalismus nicht mehr aufzuhalten.
Modrow verlangte auch, dass mit den 1. Sekretären der Bezirks- und Kreisleitungen der SED weiterzuarbeiten wäre. So z.B. Prognosen zu erarbeiten wie es z.B. hinsichtlich der zahlenmäßigen Entwicklung von Übersiedlungen in die BRD. Also reine Statistik, die ohnehin bald obsolet war. Deren Zeit war doch ohnehin abgelaufen, somit war diese Forderung eine weitere hohle Phrase von Hans Modrow.
Hans Modrow erteilte auch den Auftrag aufzuklären, was die neugeründete SDP für eine Partei sei.
Formal dankte Hans Modrow für die geleistete Arbeit und hohe Einsatzbereitschaft des MfS.
Mit der Bildung des AfNS stand, im Kontext der Erneuerung der DDR, was nur letztendlich die Übergangsphase bis zur Übergabe an die BRD bedeutet, eine neue Sicherheitsbehörde aufzubauen. Rasch sollte die Arbeitsfähigkeit des AfNS hergestellt werden. Es wurde behauptet, dass somit die Krise der DDR überwunden werden sollte. Nun ja, mit dem absehbaren Ende der Existenz der DDR und der Vorbereitung zur Übergabe an die BRD ist ja in der Tat die Krise der DDR überwunden worden.
Der Plan innerhalb kürzester Zeit einen bürgerlichen Geheimdienst zu installieren ist nicht gelungen. Viele IM waren aufgrund der Lageentwicklung in der DDR ohnehin nicht mehr zu einer weiteren Zusammenarbeit mit dem nunmehrigen AfNS bereit.
Kurzfristig sollten Überlegungen angestellt werden, welche Objekte, Einrichtungen und Lagerbestände ziviler Nutzung zugeführt werden könnten. Andererseits wurde vor einem Ausverkauf gewarnt, der doch letztendlich nicht aufzuhalten war. Als Beispiel wurde angeführt, dass man MfS-eigene Ferienplätze nicht aufgeben könnte, weil viele Mitarbeiter acht Jahre auf einen Ferienplatz warten müssten. Nun ja, heute gibt es keinerlei preiswerte Ferienplätze mehr.
Einige gesetzliche Formulierungen waren noch aus der Zeit des Arbeiter- und Bauernstaates übrig geblieben. So erschien die Umwandlung in einen bürgerlichen Geheimdienst nicht den noch seinerzeitigen Erfordernissen. Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben wurden erst später von Volkskammer entsprechend geändert. Es ist überflüssig an dieser Stelle auf weitere Details einzugehen. Diese können dem Original-Text entnommen werden.
Mit der Umstellung zum AfNS war sofort nach dem Beschluss der Volkskammer vom 17. November 1989 begonnen worden. Kommissionen unter Federführung des Leiters des Amtes hatten die Dienstzweige des AfNS zu konzipieren und, nach Bestätigung, aufzubauen. Als Leiter dieser Kommissionen wurden Offiziere eingesetzt, die konsequent für die notwendigen tiefgreifenden Veränderungen in der Arbeit der Staatssicherheit eingetreten waren und über die notwendigen Kenntnisse und Erfahren verfügten. Kurz gesagt: „Wendehälse“.
Am 28. November stimmte das Kollegium der erarbeiten Konzeption zu. Am 29. Und 30. November 1989 wurde sie von Egon Krenz in seiner Funktion als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates und von Ministerpräsident Modrow bestätigt. Am 3. Dezember 1989 wurde sie in einer Dienstbesprechung den Leitern von Einheiten im AfNS vorgetragen.
Deren Eckpunkte waren:
Das AfNS wird sich künftig auf die Auslandsaufklärung, die Spionageabwehr, die Aufklärung verfassungsfeindlicher Aktivitäten, die Terrorabwehr sowie auf die Observation und Ermittlungstätigkeit, ausschließlich im Rahmen der vorgenannten Aufgaben, konzentrieren.
Der hauptamtliche Personalbestand des Amtes wird um 40.000 Mitarbeiter, das war mehr als die Hälfte des Personalbestandes reduziert. Das sollte geordnet und sozial verträglich erfolgen. Diese hohe Phrase kennen wir ja bei Entlassungen von Arbeitern und Angestellten kapitalistischer Konzerne. Bei Geheimdiensten kennt man das eigentlich nicht. Ausgemusterte Mitarbeiter bekommen einen Platz in einer Behörde, werden aber nicht entlassen. Wäre ja auch taktisch unklug, denn dann wären sie ja nicht mehr loyal ihrem Staat gegenüber. In der Endphase der DDR kam es ja darauf nicht mehr an. So ist der Nachsatz im Original-Text „…, wie es in zivilisierten Staaten üblich war.“ist Hohn für die nun Entlassenen.
Ein Viertel der zentralen Diensteinheiten, zwei Fünftel der Diensteinheiten in den Bezirksämtern und alle 218 Kreisämter sollten nun aufgelöst werden. Am 12. Dezember 1989 meldeten die Bezirksämter Dresden, Karl-Marx-Stadt, Magdeburg und Schwerin Vollzug der letztgenannten Aufgabe.
Die Passkontrolle sollte vollständig an die Grenztruppen der DDR übergeben werden(dieser Prozess war bereits im Gange), der Personenschutz und der Missionsschutz an das Ministerium des Innern, die Militärabwehr an das Ministerium für Nationale Verteidigung, der Geheimnisschutz an den Ministerrat der DDR.
Bereits am 29. November wurde eine ganze Reihe dienstlicher Bestimmungen, die der neuen Konzeption nicht mehr entsprachen, außer Kraft gesetzt. Dazu gehörten u.a. die Anweisungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der „politisch-ideologischen Diversion“, der„politischen Untergrundtätigkeit“, der „Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit“, der „Wer ist Wer?!-Aufklärung“usw.. Sehr sinnig. Wie bereits erwähnt, sind mit dem Ende der DDR als Arbeiter und Bauernstaat diese Punkte obsolet geworden.
Unmittelbar nach dem 21. November 1989 war auch mit der Entlassung aller Offiziere im besonderen Einsatz (OibE) aus dem Dienst des AfNS begonnen worden. (heute würde man sagen Offiziere im Undercover-Einsatz). Das ist eine besondere Erniedrigung für diejenigen gewesen, die ihrer Tätigkeit ehrlich und mit hohem Engagement nachgingen. Wer dies nur zu seinem Vorteil ausnutzte, dazu kann man Alexander Schalk-Golodkowski zählen, der hat sich ja entsprechend gewendet und nun im kapitalistischen System Vorteile für sich gezogen hatte. Mit den Betroffenen wurden Entlass-Gespräche geführt. Das Entlass-Gespräch mit Alexander Schalk-Golodkowski führte der Leiter der Hauptabteilung Kader(Personalabteilung) und Schulung Generalleutnant Möller persönlich. So wie in allen Geheim- und Sicherheitsdiensten üblich, galt auch in der untergehenden DDR die Schweigepflicht für die ehemaligen OibE auch für die Zeit nach ihrer Entpflichtung. Dies vollzog sich weitgehend außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung. Logisch, auch in der untergehenden DDR gehörte dieses Thema nicht in die Medien.
An den Ministerpräsidenten wiederholt herangetragene Vorschläge, bei seinen zahlreichen öffentlichen Auftritten das Amt für Nationale Sicherheit und seine Mitarbeiter in dieser schwierigen Lage zu unterstützen, fanden keine Resonanz. Wen wundert´s? In dieser Zeit bestand noch der Nationale Verteidigungsrat der DDR unter der Leitung von Egon Krenz. Er wurde bis zu seiner Auflösung am 7. Dezember 1989, soweit die Autoren des Original-Textes Kenntnis davon hatten, kein einziges Mal zusammengerufen.
Unterdessen schritt der Auflösungsprozess der DDR rasch voran. Die staatlichen Behörden und Institutionen verloren an Autorität. Obwohl im AfNS kurzzeitig eine Beruhigung eingetreten war, ging die Effizienz seiner Arbeit zurück.
Am 3. Dezember 1989 entmachtete sich das ZK der SED auf seinem 12. Plenum selbst. Es trat zurück. An seine Stelle trat ein eher willkürlich zusammengesetzter Arbeitsausschuss. Am gleichen Tage erfolgten neue Enthüllungen über angeblichen Amtsmissbrauch und Korruption. Schalk Golodkowski flüchtete aus der DDR. Die Öffentlichkeit war aufs höchste erregt. In dieser Situation flogen die Repräsentanten der staatlichen Macht der DDR, der Ministerpräsidet und der Vorsitzende des Staatsrates, am 4. Dezember zu einer Tagung des Politisch Beratenden Ausschusses der Warschauer Vertragsstaaten nach Moskau. Der Warschauer Vertrag bestand ja auch nicht mehr lange.
Am gleichen Tage suchten Vertreter konterrevolutionärer Gruppen den Leiter des AfNS auf. Sie behaupteten, dass das AfNS im großen Stil Schriftgut vernichten würde. Die Gäste drohten indirekt nach Mafia-Art, dass die Aktenvernichtung Gewalt provozieren könnte und die Gewaltfreiheit nicht mehr zu garantieren sei. Dieser Drohung wurde sich gebeugt. In Folge dessen richtete Wolfgang Schwanitz an alle Diensteinheiten mit höchster Dringlichkeitsstufe ein Fernschreiben mit der Weisung, die Aktenvernichtung sofort einzustellen. Mit dieser Reaktion hoffte man auf den Dialog mit den Konterrevolutionären. Auf deren Wunsch wurden über den Nachrichtenweg des AfNS die „Bürgerkomitees“ informiert. Trotzdem besetzten am gleichen Tage Konterrevolutionäre Dienststellen des AfNS. Damit endete die von allen Seiten eingehaltene Gewaltfreiheit. Um Blutvergießen zu vermeiden trafen die zuständigen Leiter die Entscheidung der Besetzung der Dienststellen zuzustimmen. Bei der Besetzung standen die Angehörigen des AfNS unter ungeheurem Druck. Es gab unmittelbaren Bedrohungen von Mitarbeitern und ihrer Familienangehörigen.
Ein Beispiel:
Ein Mitarbeiter des Bezirksamtes Dresden war mit seinem Trabant unterwegs, um sein Kind abzuholen. Personen, die ihn als Angehörigen der Staatssicherheit erkannt hatten, zwangen ihn zum Anhalten. Er musste sich ein Abschleppseil aus dem Kofferraum um seinen Hals legen. Ihn retteten andere Bürger, die Zivilcourage hatten und beherzt einschritten. Auch hier haben die Konterrevolutionäre gut von der Mafia abgeguckt.
Modrow, der in Moskau weilte, wurde über diese Zustände infolge des Schwindens der Staatsmacht informiert. Als Antwort kam nur, dass man auf seine Rückkehr warten sollte.
Es ging dann innerhalb des AfNS drunter und drüber. Dabei spielten unerfahrene junge AfNS-Angehörige eine wichtige Rolle. Sie glaubten wirklich an Erneuerung und demonstrierten dafür. Arbeitsgruppen sollten das richten, doch sie konnten nichts mehr ausrichten. Details können im Original-Text nachgelesen werden. Nun Ja, die Konterrevolution schritt immer weiter voran.
In Suhl hatten sich zwei Mitarbeiter beim Eindringen der Konterrevolutionäre erschossen. So schlimm die Ereignisse waren, richtete dennoch keiner die Waffe gegen die Eindringlinge. Es war ohnehin nichts mehr zu retten und es wäre unnötiges Blutvergießen gewesen. Auch die Leiter der Bezirksämter Dresden, Suhl und Neubrandenburg begingen Selbstmord. Diese und andere Selbsttötungen widerspiegeln die Dramatik jener Zeit und beweisen dass die Konterrevolution doch nicht friedlich war, obwohl sie in der offiziellen Geschichtsschreibung als „friedliche Revolution“ verkauft wird.
Als erstes forderte er die Regierung in scharfer Form auf, das AfNS unter zivile Kontrolle zu stellen. Von diesem Tag an übernahm die Volkspolizei auf Veranlassung der Regierung die Sicherung der Dienstobjekte des AfNS.
Am folgenden Tag erging die Weisung, die Sicherung der Waffen zu überprüfen, um einen befehlswidrigen Umgang und eine rechtswidrige Anwendung auszuschließen.
Die Regierungsbeauftragten wurden aufgefordert, sich umgehend für die Bildung von „bevollmächtigten“ Gruppen einzusetzen, die das Schriftgut in den Bezirksämtern sichten sollten. Das bedeutete die Legalisierung der konterrevolutionären Gruppen, die sich bereits vor Ort etabliert hatten. Ihnen gehörten meist Vertreter von konterrevolutionären Gruppen(„Bürgerrechtsgruppen“)an.
Im Wesentlichen unangetastet blieb von Anfang an das Schriftgut der Auslandsaufklärung des MfS/AfNS. Deren Tätigkeit wurde von den Konterrevolutionären als legitim akzeptiert. Die Sicherheit der Kundschafter sollte nicht gefährdet werden. Das änderte sich aber später.
Nun folgten massenweise Horrormeldungen, wie wir sich auch heute kennen. Trotz intensiver Arbeit der Strafverfolgungsbehörden des Nachfolgestaates BRD und der BStU(anfangs „Gauck-Behörde“ genannt), fehlen dafür die Beweise.
Im AfNS, insbesondere in den nicht operativen Diensteinheiten, schritt der innere Auflösungsprozess weiter voran. Zur Ehre der meisten Mitarbeiter sei jedoch festgestellt, dass sie auch in dieser kritischen Situation noch beachtliche operative Ergebnisse erzielten. Unter anderem wurden Spione ausländischer Dienste entlarvt. Das ist zu jener Zeit umsonst gewesen, da ja zur Durchsetzung des noch geltenden Rechts keinerlei Interesse bestand. Folglich wurden diese Spione nicht mehr strafrechtlich verfolgt.