Frauen in der frühen BRD

DIE TROMMLER hat in der März-Ausgabe 2015 darauf hingewiesen, dass es lange Zeit in der BRD für die Frauen gar nicht rosig aussah.

(Ergänzung der Redaktion)

DER SPIEGEL aus dem Jahre 1969 bemängelt, dass in der DDR Frauen in hohen Positionen unterrepräsentiert waren. Dies könnte aus einer Diskussion der heutigen Zeit stammen. Und außerdem hat DER SPIEGEL aus dem Jahre 1969 vergessen zu erwähnen, dass in der BRD Frauen noch lange juristisch unselbstständig waren. So durften sie nicht ohne Erlaubnis des Mannes arbeiten, kein eigenes Bankkonto haben, nicht den Führerschein machen u.a. mehr. Witze über Frauen am Steuer kursieren ja heute noch. Bis zum 1. Juli 1958 konnte der Mann den Anstellungsvertrag der Frau nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung kündigen. Erst 1977 wurde das Gesetz geändert.Bis 1958 hatte der Ehemann auch das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder inne. Auch wenn er seiner Frau erlaubte zu arbeiten, verwaltete er ihren Lohn. Das änderte sich erst schrittweise. Ohne Zustimmung des Mannes durften Frauen kein eigenes Bankkonto eröffnen, noch bis 1962. Erst nach 1969 wurde eine verheiratete Frau als geschäftsfähig angesehen. Daran erinnert FOCUS-ONLINE mit einem Artikel aus dem Jahr 2012. Die Autorin ist Katja Riedel.

 

Frauenrechte in der DDR und in der BRD – ein Blick in die Geschichte

Nach der Befreiung Deutschlands von der braunen Gewaltherrschaft wurde am 1. November 1945 durch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Bildung antifaschistischer Frauenausschüsse genehmigt. In diesen vereinigten sich Frauen aus nahezu allen Volksschichten mit dem Ziel einer demokratischen Neugestaltung des Lebens in Deutschland.
Am 8. März 1947 entstand mit dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) in der sowjetischen Besatzungszone die erste einheitliche demokratische Massenorganisation von Frauen in der deutschen Geschichte. Im DFD fanden Vertreterinnen vieler Berufe und Tätigkeiten unabhängig von Weltanschauung und Parteizugehörigkeit ein politisch-organisatorisches Betätigungsfeld. In der späteren Volkskammer der DDR verfügte der DFD – auch das war einmalig – über eine eigene Fraktion mit 35 Abgeordneten. In 216 Beratungszentren konnten sich Frauen zu ihren beruflichen und privaten Anliegen für sie wichtige Auskünfte einholen.

In der BRD wurde der DFD erst am 2. April 1950 gegründet. Doch bereits am 10. April 1957 wurde er mit der absurden Begründung, sein Wirken richte sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung der BRD“ widerrechtlich verboten. Schon damals entpuppte sich der vermeintliche Rechtsstaat als ein Staat mit dem Akzent auf rechts.

In der Verfassung der am 7. Oktober 1949 gegründeten DDR war die Gleichberechtigung der Frau verankert. Alle Gesetze und Bestimmungen, die ihr entgegenstanden, wurden aufgehoben (Art. 7). Der Staat wurde also verfassungsrechtlich verpflichtet, nur solche gesetzlichen Regelungen zu treffen, die gewährleisteten, daß die Frau ihre Aufgaben als Mitglied der Gesellschaft mit ihren familiären Verpflichtungen vereinbaren konnte (Art. 18).
Noch im ersten Jahr des Bestehens der DDR erließ die Volkskammer am 27. September 1950 das „Gesetz über Mutter- und Kinderschutz sowie die Rechte der Frau“. Es brachte einen wesentlichen Fortschritt bei der Entwicklung und Schaffung eines ganzen Systems von Maßnahmen und Einrichtungen zur Förderung und zum Schutz der werktätigen Frauen und Mütter. Auf seiner Grundlage erließ die Regierung der DDR zahlreiche Verordnungen, die ohne Ausnahme dem Ziel dienten, in Übereinstimmung mit den ökonomischen Möglichkeiten und den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus den Frauen zu helfen, selbst an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens stärker teilzunehmen, ihre Talente und Fähigkeiten zu entfalten. Da sich die Durchsetzung der Gleichberechtigung der Frau im persönlichen und gesellschaftlichen Bereich nicht im Selbstlauf ergab, wurde auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 nochmals eindringlich darauf hingewiesen, die alten Zöpfe abzuschneiden und der Rolle der Frau mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

Frauen in der DDR

Bildquelle:
DDR-Kabinett Bochum, Bild ist entsprechend verlinkt

Im Kommuniqué des SED-Politbüros „Die Frauen, der Friede und der Sozialismus“ vom 20. Dezember 1965 wurde dann der bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau erreichte Stand gründlich analysiert. Man erarbeitete Vorschläge, um diesen Prozeß zu beschleunigen und den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Noch vorhandene Elemente fehlender Chancengleichheit sollten überwunden werden.
U. a. ging es um die Aus- und Weiterbildung von Frauen für technische Berufe und ihren Einsatz in verantwortlichen Positionen. Dazu wurde eine entsprechende Anordnung von der Regierung erlassen. Die Lernbedingungen gestaltete man so, daß Frauen neben ihrer Berufstätigkeit und der Erfüllung familiärer Pflichten ein intensives Studium betreiben konnten. Mit Beschluß vom 15. Juli 1967 wurden u. a. spezielle Frauensonderklassen gebildet. Im Gesetz über das einheitliche Bildungssystem vom 25. Februar 1965, im Familiengesetzbuch vom 20. Dezember 1965 sowie in weiteren Beschlüssen wurde den historischen Aufgaben auf der jeweiligen gesellschaftlichen Entwicklungsstufe durch Parlament und Regierung Rechnung getragen.

Die sozialpolitischen Verhältnisse hatten sich unterdessen qualitativ weiterentwickelt. Dieser Tatsache wurde durch eine neue Verfassung entsprochen. An den 1968 geführten öffentlichen Diskussionen über dieses fundamentale Dokument nahmen Tausende und Abertausende Frauen teil. Von ihnen unterbreitete konstruktive Vorschläge fanden in der sozialistischen Verfassung ihren Niederschlag. Sie erhob die Gleichberechtigung von Mann und Frau zum Verfassungsgrundsatz. Wörtlich hieß es: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens.
Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ (Art. 21, 24, 38 u. a.)
Stellt man dieser Entwicklung das Entstehen des Grundgesetzes (GG) der BRD gegenüber, dann bekommt man einen plastischen Eindruck davon, was bundesdeutsche Politiker von Beginn an unter Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit verstanden haben. Als das GG vom „Parlamentarischen Rat“ erarbeitet wurde, geschah das bekanntlich fernab von den Lebenszentren des Landes und ohne jegliche Beteiligung der Bevölkerung. Das Gremium umfaßte zunächst 63 männliche Mitglieder. Nach hitzigen Debatten wurden schließlich vier Frauen zum „Parlamentarischen Rat“ zugelassen.

Auf Antrag von Elisabeth Selbert wurde der Artikel 3 (Gleichheitsgrundsatz) gegen den erbitterten Widerstand des PR-Hauptausschusses in das GG aufgenommen. Im Artikel 117 GG setzte man eine Frist bis zum 31. März 1953. Vor deren Ablauf sollten die gesetzlichen Bestimmungen, die der Frau in der BRD nicht das gleiche Recht wie dem Mann einräumten, aufgehoben werden. Erst ab 1957 wurden dazu nach mehrfachen Anmahnungen in Intervallen gesetzliche Bestimmungen erlassen. Dennoch blieben die Frauen in der Unmündigkeit gegenüber ihren Ehemännern.
Am 9. März 1972 verabschiedete die DDR-Volkskammer das Gesetz „Über die Schwangerschaftsunterbrechung“. Es berechtigte die Frau, selbst darüber zu entscheiden, ob sie ein Kind austragen wollte oder nicht. Einige CDU-Abgeordnete enthielten sich dabei der Stimme.
Im Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16. Juni 1977 wurden im 12. Kapitel „die besonderen Rechte der werktätigen Frau und Mutter“ juristisch fixiert.
Angesichts der Tatsache, daß das weibliche Geschlecht in antagonistischen Klassengesellschaften durch die Jahrhunderte entrechtet und diskriminiert war, wobei Frauen der unterdrückten Klassen stets doppelt ausgebeutet und jeglicher Rechte beraubt wurden, trat das unter sozialistischen Bedingungen Errungene um so deutlicher zutage. Erst mit der Errichtung des Sozialismus wurden die objektiven und subjektiven Bedingungen geschaffen, die den Prozeß der Befreiung der Frau, die Beseitigung ihrer Benachteiligung und die Verwirklichung ihrer Gleichberechtigung ermöglichten. Die schrittweise Überwindung der Folgen, die sich aus der mehr als tausendjährigen Unterdrückung der Frau ergaben, konnte nur über einen langen Zeitraum erfolgen. Diese Entwicklung war in der Endphase des Bestehens der DDR noch keineswegs abgeschlossen.

Das bereits Erreichte wurde 1989/90 durch den zeitweiligen Sieg der Konterrevolution auch auf diesem Gebiet unterlaufen. Mit dem Überstülpen der BRD-Gesetze warf man die Frauen der DDR um eine ganze historische Epoche zurück.
In der Verfassung der DDR war das Recht auf Arbeit z. B. gesetzlich verankert. Nach dem Anschluß an den Staat des deutschen Imperialismus sahen sich die Frauen als erste mit massiver Arbeitslosigkeit konfrontiert, nachdem die im Auftrag der BRD-Konzerne und unter Kontrolle Horst Köhlers wütende Treuhand ihre Arbeitsstätten rücksichtslos plattgemacht hatte.

Bei der Suche nach einem neuen „Job“ galten DDR-Frauen wegen „Überqualifizierung“ oft als schwer vermittelbar. Der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit war ohnehin aufgehoben. In der Regel verdienen Frauen jetzt 20 bis 30 % weniger als ihre männlichen Kollegen bei gleicher Tätigkeit. Es geht darum, die weiblichen Staatsbürger weiter unter das Diktat der „3 K“ (Kinder, Küche, Kirche) zu zwingen. Einflußreiche Kreise des katholischen Klerus sind dabei beflissene Helfer.
Die Frauen aus der DDR mußten sich unterdessen an einen neuen Wortschatz gewöhnen. Bezeichnungen wie Freudenhäuser, Leiharbeiter, 1-Euro-Jobs, Armutsatlas, Schuldenatlas, Aufstocker, Studiengebühren, Gammelfleisch u. a. fehlten im Sprachgebrauch wie in der Realität der DDR. Die Frauen aus dem Osten sammelten inzwischen auch Erfahrungen anderer Art, die der demokratische Rechtsstaat BRD und sein System zu offerieren haben: Zwei-Klassen-Medizin, Zwei-Klassen-Bildung und Zwei-Klassen-Justiz dominieren allenthalben. Schließlich war zu DDR-Zeiten das Nahrungsmittelangebot zwar nicht immer sonderlich attraktiv und abwechslungsreich, aber der Bedarf an Grundnahrungsmitteln konnte stets in ausreichendem Maße in guter Qualität und bezahlbar durch jedermann gedeckt werden. Heute stehen für die „Randgruppen“ der Gesellschaft, unter denen sich besonders auch alleinerziehende Mütter befinden, über 2000 Ausgabestellen der insgesamt 856 Tafeln zur Verfügung, wo man gespendete Lebensmittel mit oftmals abgelaufenen Verfallsdaten kostenlos erhalten kann. Wie heißt es doch so schön in Artikel 1 des GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
„Jeder, der etwas von der Geschichte weiß, weiß auch, daß große gesellschaftliche Umwälzungen ohne das weibliche Ferment unmöglich sind. Der gesellschaftliche Fortschritt läßt sich exakt ermessen an der gesellschaftlichen Stellung des schönen Geschlechts“, konstatierte Karl Marx.

In der zweiten Strophe der DDR-Nationalhymne wurde die Forderung erhoben, „daß nie eine Mutter mehr ihren Sohn beweint“. In 40 Jahren DDR konnten sich die Mütter darauf verlassen, daß ihre Söhne nicht gegen andere Völker in den Krieg ziehen würden. Heute „verteidigt“ die Bundeswehr „die Sicherheit der BRD in Afghanistan“. Überproportional viele ostdeutsche Soldaten sind in diesem unseligen Gemetzel bisher gefallen. Wofür?
In seinem 1798 verfaßten Gedicht „Würde der Frauen“ schrieb Friedrich Schiller „Ehret die Frauen! Sie flechten und weben himmlische Rosen ins irdische Leben.“

Auszug aus einem Beitrag von Joachim Zappe, Eggersdorf

entnommen aus DDR-Kabinett Bochum

Der Internationale Frauentag in der DDR

In der DDR gehörte der Frauentag zu einem der wichtigsten Festtage. Insbesondere die werktätigen Frauen, die nahezu 100 Prozent der arbeitsfähigen Frauen ausmachte, wurden an dem Internationalen Frauentag von ihrem Betriebsdirektor geehrt. Das Frühstück wurde gerade in Großbetrieben an diesem Tag gemeinsam zu sich genommen. Vorher oder nachher hielt der Betriebsdirektor seine Festtagsrede. Die männlichen Mitarbeiter bedienten die Frauen, die zudem mit Blumen beschenkt wurden. Insbesondere wurde dieser Tag auch zum Anlass genommen, die besten und vorbildlichsten Arbeiterinnen mit einer Geldprämie oder einer Medaille auszuzeichnen.

 

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Festveranstaltung des ZK der SED zum Internationalen Frauentag 1989

Bildquelle:DDR-Kabinett Bochum, Bild ist entsprechend verlinkt

Auszug aus einem Beitrag des DDR-Kabinetts Bochum zur Geschichte des Internationalen Frauentages.

 

Zerronnenes Glück

Um eine ganze Epoche zurückgeworfen

In vielen Ländern wird der Internationale Frauentag begangen. Zu Zeiten der DDR fanden in allen Betrieben, Institutionen und Einrichtungen Feierstunden statt, bei denen die Rolle der Frau im Leben der Gesellschaft gewürdigt wurde. Das entsprach einer Tradition der internationalen Arbeiterbewegung. So unterschiedlich man Persönlichkeiten der Klassen oder Schichten wertete, so unterschiedlich war auch die gesellschaftliche Rolle der Frau.

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Bildquelle:
DDR-Kabinett Bochum, Bild ist entsprechend verlinkt

 

Die DDR gewährte ihr die gleichen Rechte wie dem Mann – das Recht auf Arbeit und Lohngleichheit bei gleicher Leistung, auf Bildung, Kultur, gesundheitliche Betreuung und Erholung. Die Überwindung althergebrachter Traditionen war ein komplizierter Prozeß, der nicht zuletzt auch die Bereitstellung erheblicher finanzieller Mittel voraussetzte.

In der DDR gab es Einrichtungen und Vergünstigungen für Frauen, die heute leider nicht mehr existieren. Das waren keine Attraktionen, die man in Schaufenstern hätte bewundern können. Es handelte sich vor allem um Entwicklungsmöglichkeiten, die dem weiblichen Teil der Bevölkerung Ansehen, Befriedigung und Selbstwertgefühl verschafften.

Schon als kleines Mädchen wünschte ich mir, später einmal mehrere Kinder zu haben. Ob nun die Tatsache, daß ich als 16jährige bereits auf eigenen Füßen stehen mußte, ursächlich dafür war, unbedingt einen Beruf zu erlernen, vermag ich nicht mehr zu sagen. Das Bedürfnis, mein Geld selbst zu verdienen, im Arbeitsleben zu stehen, war jedenfalls sehr stark ausgeprägt. Heute bin ich in die Endphase des Lebens eingetreten. Abgesehen davon, daß mir meine jahrzehntelange Berufstätigkeit und die entsprechende Qualifikation über dem Durchschnitt der Ostrenten liegende Altersbezüge bringt, kann ich mit Genugtuung auf mein Leben zurückblicken.
Meine Wünsche haben sich erfüllt: vier Kinder und Beruf, darüber hinaus Hobbys wie Sport, Literatur, Musik und Reisen. Unbezahlte gesellschaftliche Arbeit war für mich selbstverständlich. Übrigens wirkte sie sich im Elternbeirat günstig auf die Erziehung auch des eigenen Nachwuchses aus.

All das war möglich, weil dafür entsprechende gesellschaftliche Voraussetzungen bestanden. In der DDR wurde versucht, sie zu schaffen: Arbeit gab es für Frauen wie für Männer. Bildung war sowieso groß geschrieben. Von Beginn der Schwangerschaft bis zur Geburt des Kindes wurden die Frauen unentgeltlich medizinisch betreut. Bei der Deckung des Bedarfs an Kindereinrichtungen nahm die DDR international einen Spitzenrang ein. Fast jeder Betrieb organisierte im Sommer Kinderferienlager, und an den Schulen wurden eigene Ferienspiele für jene, die nicht mitfahren konnten, durchgeführt. Kinderkleidung war relativ billig. Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen vermochten auch Kinderreiche zu bezahlen. Der Gewerkschaftsbund FDGB, der in der DDR für den Feriendienst zuständig war, betrieb etliche Heime für Familien mit Kindern.

Auch wenn der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel der Meinung ist, jene, welche positiv zur DDR stünden, seien Betonköpfe – ich trage mein Haupt hoch erhoben. Doch kehren wir aus vergangenen Tagen in das Hier und Heute zurück. Im Programm der Partei Die Linke heißt es: „Die Frauen sollen in die Lage versetzt werden, Familie, Beruf, Qualifikation, Hausarbeit und Hobby unter einen Hut zu bringen.“
Bereits die erste Bedingung – die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen – kann in der BRD absolut nicht gewährleistet werden. Diese Forderung wird derzeit im Osten zu 49 % erfüllt, im Westen nur zu 27 %.

Wie sieht es mit der beruflichen Qualifikation aus? Hierzu wäre erforderlich, daß
Frauen für ihre Weiterbildung zeitweilig eine ganztägige Freistellung von der Arbeit – bei voller Bezahlung – gewährt würde. Doch auch das reicht noch nicht aus. Warum sollte es nicht möglich sein – wie einst in der DDR – den Frauen wochentags die Sorge um die Mittagsmahlzeit abzunehmen? In einem Drittel Deutschlands war das gesellschaftliche Realität: Betriebs- und Schulküchen boten ein gehaltvolles Mittagessen zu niedrigem Preis bei staatlicher Subventionierung an. Der Nachwuchs wurde weitestgehend in Kindereinrichtungen kostenlos erzogen und betreut. An sämtlichen Hoch- und Fachschulen gab es im Fernstudium Frauensonderklassen, deren spezieller Status nicht in Abstrichen am Unterrichtsstoff bestand, sondern in der zusätzlichen ganztägigen Freistellung von der Berufsarbeit – bei voller Bezahlung. Die Rente mit 60 für Frauen galt als unumstößlich.

In der BRD liegen die Dinge völlig anders. Die Arbeitslosigkeit trifft insbesondere Frauen. Sie erhalten bis zu 23 % weniger Lohn für die gleiche Arbeit wie ihre männlichen Kollegen. Die Rente mit 60 war einmal. Durch das Überstülpen der BRDKonditionen nach dem Anschluß der DDR an den Machtbereich des Kapitalismus sind die Frauen im Osten – was ihre Gleichstellung betrifft – um eine ganze Epoche zurückgeworfen worden. Daran ändert auch das Gerede von einer Frauenquote, die ohnehin nur um Aufsichtsratsposten bei Konzernen bemühte „Damen“ der Bourgeoisie betrifft, nicht das geringste. Marx hatte völlig recht: „Jeder, der etwas von der Geschichte weiß, weiß auch, daß große gesellschaftliche Umwälzungen ohne das weibliche Ferment unmöglich sind. Der gesellschaftliche Fortschritt läßt sich exakt messen an der gesellschaftlichen Stellung des schönen Geschlechts (die häßlichen eingeschlossen).“

Gerda Huberty, Neundorf

entnommen aus DDR-Kabinett Bochum

Den DFD gab´s auch in Westdeutschland(BRD)

Mit dem DFD hat sich DIE TROMMLER voriges Jahr befasst. Dieses Jahr erinnert DIE TROMMLER daran, das es den DFD auch in Westdeutschland gab. Er wurde in der BRD aber im Zusammenhang mit dem KPD-Verbot ebenfalls verboten.

 

altes DFB-Logo

altes DFD-Logo

Bildquelle:
„DFDDDR“. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons -Bild ist entsprechend verlinkt

 

Hier der Auszug aus dem Beitrag vom vorigen Jahr. Der ganze Beitrag hier im Blog  DIE TROMMLER-ARCHIV.

1950 erfolgte die Gründung westdeutscher Landesverbände, die aber am 10. April 1957 im Zuge des KPD-Verbotes ebenfalls verboten wurden.
1982 hatte der DFD 1,4 Millionen Mitglieder.

 

DDR-Briefmarke 1987 40 Jahre DFD

Briefmarke von 1987 zum Jubiläum „40 Jahre DFD“ 

Bildquelle:
„Stamps of Germany (DDR) 1987, MiNr 3079“ von Hochgeladen und Bearbeitet von –Nightflyer (talk) 21:33, 1 March 2011 (UTC) – Eigener Scan. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons-Bild ist entsprechend verlinkt

Ilse Thiele

Ilse Thiele (* 4. November 1920 in Berlin als Ilse Neukrantz; † 10. Januar 2010 ebenda) war langjährige Vorsitzende des DFD, Mitglied des ZK der SED und Abgeordnete der Volkskammer der DDR.

Berlin, XII. DFD-Kongress

Ilse Thiele im Palast der Republik in Berlin/DDR während des XII. DFD-Kongresses 1987

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Von Bundesarchiv, Bild 183-1987-0305-114 / Mittelstädt, Rainer / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, Bild ist entsprechend verlinkt

 

Ilse Thiele wurde in einer Berliner Arbeiterfamilie geboren. Sie besuchte wie ihr Bruder Heinz Neukrantz die Volks- und Mittelschule in Berlin und war während der Zeit des Faschismus von 1937 bis 1945 als Stenotypistin tätig. 1930 trat sie dem Berliner Arbeitersportverein (ASV) „Fichte“ bei. Nach dem Kriegsende trat sie 1945 in die Kommunistische Partei Deutschlands ein und wurde 1946 durch die Vereinigung von SPD und KPD Mitglied der SED. 1946 siedelte sie von Celle wieder nach Berlin über, arbeitete als Stenotypistin in verschiedenen Betrieben und im kommunalen Frauenausschuss Berlin-Lichtenberg. Sie wurde 1946 Mitglied im FDGB. 1947 besuchte sie die SED-Landesparteischule. 1948 bis 1950 arbeitete sie als Bezirksrätin für Soziales in Berlin-Lichtenberg. Sie gehörte zu den Gründungsmitgliedern des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands in Berlin. Sie war 1950 stellvertretende Landesvorsitzende und Landessekretärin des DFD in Berlin und besuchte 1950/51 die Parteihochschule Karl Marx. Am 20. April 1952 übernahm sie als Nachfolgerin von Roberta Gropper den Vorsitz der Berliner Frauenorganisation. Von Januar bis September 1953 war sie Organisationssekretärin im Bundesvorstand des DFD und löste im September 1953 die abgesetzte Elli Schmidt als DFD-Vorsitzende ab. Dieses Amt übte sie bis zu ihrem Rücktritt am 16. November 1989 aus.

Ab Februar 1954 gehörte sie als Mitglied der DFD-Fraktion der Volkskammer an und ab April 1954 war Thiele auch Mitglied des Zentralkomitees der SED. Im Mai 1954 wurde sie Mitglied des Präsidiums des Nationalrates der Nationalen Front und im November 1971 Mitglied des Staatsrates der DDR. Von 1964 bis 1989 war sie eine der Vizepräsidentinnen der Internationalen Demokratischen Frauenföderation (IDFF). Am 11. Januar 1990 legte sie ihr Volkskammermandat nieder und trat als Mitglied des Staatsrates zurück.
Zu ihren Auszeichnungen gehörten u.a. 1957 die Clara-Zetkin-Medaille, 1965 der Vaterländische Verdienstorden in Gold und 1985 der Karl-Marx-Orden. Sie war verheiratet mit Heinz Thiele (1913–2002) und hatte drei Töchter.

entnommen aus Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Elli Schmidt

Elli Schmidt, geboren am 09. August 1908 in Berlin, gestorben am 30. Juli 1980 in Berlin, war Kandidatin des Politbüros des Zentralkomitees der SED und Vorsitzende des DFD in der DDR.

Elli Schmidt wurde als Tochter eines Polizeibeamten in Berlin-Wedding geboren. Nach dem Besuch der Volksschule lernte sie 1922 bis 1926 Schneiderin und arbeitete bis 1932 im Beruf. Sie trat 1926 dem Arbeitersportverein „Fichte“ und 1927 dem Kommunistischen Jugendverband Deutschlands und der KPD bei und war Mitglied der erweiterten Leitung der KPD-Bezirksleitung Berlin-Brandenburg. 1932 bis 1934 besuchte sie die Internationale Lenin-Schule der Kommunistischen Internationale in Moskau. Bis 1937 arbeitete sie illegal für die KPD in Deutschland, u. a. als Gewerkschaftsinstrukteurin für den Bezirk Niederrhein. Von 1935 bis 1946 war sie als einzige Frau Mitglied des Zentralkomitees der KPD. 1937 bis 1940 war sie Mitarbeiterin der KPD-Leitungen in Prag und Paris, danach lebte sie in der UdSSR, wo sie unter dem Pseudonym „Irene Gärtner“ u. a. als Mitarbeiterin der Frauensendungen des Deutschen Volkssenders sowie im Nationalkomitee Freies Deutschland tätig war.

Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland 1945 war Elli Schmidt Mitglied des ZK der KPD und Mitunterzeichnerin des KPD-Aufrufes vom Juni 1945. Sie leitete als Vorsitzende den Frauenausschuss des Magistrats von Groß-Berlin. 1945/1946 war sie Mitglied der KPD-Landesleitung von Groß-Berlin. Mit der Vereinigung von SPD und KPD wurde sie Mitglied der SED. Sie war 1946 bis 1953 Mitglied des Parteivorstandes bzw. Zentralkomitees und des Zentralsekretariats der SED sowie bis 1948 Stadtverordnete von Berlin. Von April 1946 bis Mai 1949 leitete sie gemeinsam mit Käthe Kern das SED-Frauensekretariat.

Sie wurde 1947 Mitglied des DFD-Vorstandes und 1948 erste Vorsitzende des Demokratischen Frauenbundes Berlin (DFB) und 1949 erste Vorsitzende des DFD, Mitglied der Exekutive bzw. des Rates der Internationalen Demokratischen Frauenföderation sowie 1950 bis 1954 Abgeordnete der Volkskammer. 1950 wurde sie Kandidatin des Politbüros des ZK der SED.

Berlin, Volkskammersitzung, Schmidt, Nagel

Elli Schmidt (rechts), neben ihr Otto Nagel, 1952

 

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Von Bundesarchiv, Bild 183-13891-0005 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, Bild ist entsprechend verlinkt

1953 wurde sie wegen ihrer scharfen Kritik an Walter Ulbricht und Unterstützung von Wilhelm Zaisser und Rudolf Herrnstadt, die Walter Ulbricht stürzen wollten(siehe Beitrag zu Wilhelm Zaisser) ihrer leitenden Funktionen in der SED und im DFD enthoben und 1954 nach einer Parteirüge aus dem ZK der SED ausgeschlossen.

Elli Schmidt arbeitete bis 1967 als Direktorin des „Instituts für Bekleidungskultur“ (später Deutsches Modeinstitut).

Am 29. Juli 1956 wurde Schmidt vom ZK der SED rehabilitiert.

Sie erhielt 1965 den Vaterländischen Verdienstorden, 1968 die Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden in Gold und 1978 den Karl-Marx-Orden. Elli Schmidt lebte bis 1949 mit Anton Ackermann zusammen und hatte mit ihm zwei Kinder. Ihre Grabstätte befindet sich auf dem Friedhof der Sozialisten in Berlin-Friedrichsfelde, Pergolenweg.

entnommen aus Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Käthe Kern

Katharina Kern, genannt Käthe Kern (* 22. Juli 1900 in Darmstadt; † 16. April 1985 in Berlin) war eine deutsche Politikerin und Widerstandskämpferin.

Käthe Kern besuchte die Mittelschule in ihrer Geburtsstadt Darmstadt und absolvierte dort auch eine Lehre zur kaufmännischen Angestellten. Sie wurde 1919 Mitglied im sozialdemokratischen Jugendverband SAJ und trat 1920 in die SPD ein. Nach ihrer Tätigkeit von 1921 bis 1924 als Angestellte beim Präsidenten der Landesversicherungsanstalt Hessen in ihrer Heimatstadt war sie ab 1925 beim Allgemeinen Freien Angestellten-Bund als Sekretärin von Otto Suhr und als Mitarbeiterin des Reichstagsabgeordneten Siegfried Aufhäuser tätig. Von 1928 bis 1933 war Käthe Kern Mitglied des Bezirksvorstandes der SPD in Berlin und leitete dort das Frauensekretariat. Im Juni 1933 wurde sie inhaftiert. Nach ihrer Freilassung im Juli 1933 war sie im Berliner Saarverein, ab 1935 bei den Preußischen Bergwerkshütten wieder als Sekretärin tätig. Sie unterhielt Kontakte zum illegalen Widerstand gegen den Faschismus, speziell zur Widerstandsgruppe Wilhelm Leuschners.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war Käthe Kern Mitglied des Zentralausschusses der SPD in Berlin und Frauensekretärin der SPD. Als Befürworterin der Vereinigung von KPD und SPD wurde sie im April 1946 auf dem Vereinigungsparteitag in den Parteivorstand der SED gewählt, sie leitete paritätisch mit Elli Schmidt bis 1949 das Frauensekretariat der Partei und wurde Mitglied im FDGB. Sie zählte 1947 zu den Mitbegründern des DFD, in dem sie als eine der fünf ehrenamtlichen stellvertretenden Vorsitzenden bis 1949 tätig war. Bis zu ihrem Tod blieb Käthe Kern auch Mitglied des Bundesvorstandes des DFD. Von 1946 bis 1950 war Käthe Kern Mitglied des Landtages in Sachsen-Anhalt. Sie legte ihr Mandat am 27. April 1950 nieder. Nachrückerin wurde Frieda Voß. 1948 und 1949 wurde sie auch Mitglied des Deutschen Volksrates.(damit beschäftigt sich eine spätere Ausgabe von DIE TROMMLER)

Käthe Kern (1947)

Käthe Kern (1947)

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Von Deutsche Fotothek, CC BY-SA 3.0 de, Bild ist entsprechend verlinkt

 

Bei der Wahl 1949 erhielt sie ein Mandat in der Volkskammer. Hier übernahm sie 1957 den Vorsitz der DFD-Fraktion, die sie bis 1984 leitete. 1958 wurde sie Mitglied des Verfassungsausschusses und 1963 Mitglied im Ausschuss für das Gesundheitswesen. Beim Ministerium für Gesundheitswesen war sie von 1949 bis 1970 als Leiterin des Hauptabteilung Mutter und Kind (HA MuK) tätig.

 

Käthe Kern (m.) auf dem Gründungskongress des DFD 1947 mit Nadjeshda Parfjonowa (l.) und Finnie Smolan (r.)

Käthe Kern (m.) auf dem Gründungskongress des DFD 1947 mit Nadjeshda Parfjonowa (l.) und Finnie Smolan (r.)

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Von Deutsche Fotothek, CC BY-SA 3.0 de, Bild ist entsprechend verlinkt

 

Käthe Kern wurde für ihre Arbeit 1954 mit der Clara-Zetkin-Medaille, in den Jahren 1955, 1958 und 1960 mit dem Vaterländischen Verdienstorden (VVO), 1970 mit der Ehrenspange zum VVO, 1975 mit dem Karl-Marx-Orden und 1980 mit dem Stern der Völkerfreundschaft ausgezeichnet.

Käthe Kern starb 1985 und ihre Urne erhielt eine Ehrenplatz in der Gedenkstätte der Sozialisten in Berlin-Friedrichsfelde.

Weitere Einzelheiten Tafel an der Ringmauer des Zentralfriedhofs Friedrichsfelde

Tafel an der Ringmauer des Friedhofs Friedrichsfelde

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Von Angela M. Arnold, Berlin – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Bild ist entsprechend verlinkt

 

entnommen aus Wikipedia, bearbeitete von Petra Reichel