Johann Hans Burianek, geboren am 16. November 1913 in Düsseldorf, gestorben am 02. August 1952 in Dresden, war ein militanter Aktivist gegen die DDR. Aus rechtlichen Gründen darf er nicht als Terrorist bezeichnet werden. Dass in anderen Ländern vergleichbare Taten als Terrorismus, bzw. die Täter als Terroristen gelten, ist hierbei unerheblich. Die Rechtsprechung ist nicht logisch.
Johann Burianek von der DDR-Justiz zum Tode verurteilt, nachdem er Anschläge auf Eisenbahnbrücken und einen Personenzug vorbereitet hatte. Im Jahre 2005 wurde er rehabilitiert.
Sein größtes Vorhaben war die für den 21. Februar 1952 vorgesehene Sprengung der Eisenbahnbrücke bei Erkner, um den Blauen Express, den D-Zug Berlin-Warschau-Moskau, zum Entgleisen zu bringen. Er hätte dabei den Tod von Menschen in Kauf genommen. Der Sprengstoff für diesen Anschlag wurde Burianek von der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit ausgehändigt. Es blieb bei den Planungen, weil ein geeignetes Fahrzeug nicht beschafft werden konnte. Burianek stellte sein Vorhaben zurück. Er nahm umgehend Verbindung zur Dienststelle des amerikanischen Geheimdienstes CIC auf, bei der er solche organisatorischen Pannen ausschloss. Dort zeigte man sich aber nur an Spionageaufträgen interessiert und Burianek wurde auf Probe für ein Salär von 30,- DM in Westwährung je Auftrag hier angestellt.
Der KgU-Agent Roller gab sich mit dem gescheiterten Anschlag in Erkner jedoch nicht zufrieden. Dieser kam mit der Bande „Die drei Bastiane“ überein, statt der Erkner-Brücke die Eisenbahnbrücke bei Spindlersfeld in der Nacht vom 29. Februar zum 1. März zu sprengen.
Burianek wurde mit diesen Leuten bekannt gemacht und erhielt den Auftrag, den Sprengstoffkoffer am 29. Februar abends an diese zu übergeben, was er – verbunden mit einer Einweisung zur Handhabung – auch erledigte. Er begab sich am Morgen danach an den Tatort, um die Wirkung seines Anschlages zu überprüfen. Die Volkspolizei hatte aber die Verbrecher bei der Anbringung der Sprengladung überrascht und sie unter Zurücklassung des Sprengstoffkoffers zur Flucht gezwungen, wobei im Feuergefecht einer der „3 Bastiane“ verletzt wurde.
Noch ehe Burianek am 5. März 1952 seinen Spionagebericht beim CIC abliefern konnte, wurde er verhaftet. Ein Mitglied der Bande versuchte noch vor einer zu erwartenden Wohnungsdurchsuchung Phosphorampullen aus Burianeks Wohnung zu entfernen und die KgU zu verständigen. Dieses wurde aber ebenfalls verhaftet.
Burianek wurde vom Obersten Gericht der DDR zum Tode verurteilt. Zur damaligen Zeit waren auch in Europa Todesurteile üblich.

Zentralbild/ Quaschinsky
23.5.52
Prozeß gegen Agentengruppe
Vor dem Obersten Gericht der DDR begann am 23.5.52 ein Prozeß gegen eine Bande von Agenten und Saboteuren, die sämtlich der westberliner Hildebrandt-Gruppe gegen die Menschlichkeit angehören. Unter anderem planten die Angeklagten, die Eisenbahnbrücke in Berlin-Erkner mit dem darüber fahrenden „Blauen Express“ zu sprengen.
UBz:Der Angeklagte Johann Burianek.
Johann Burianek am 23. Mai 1952 auf der Anklagebank in Berlin/DDR
Burianek wurde in Dresden hingerichtet. Nach der Einäscherung wurde er anonym auf dem Urnenhain Tolkewitz beigesetzt. In der heutigen Zeit ist ihm ein Denkmal gesetzt worden. Es erinnert dort eine Gedenkplatte in der „Gedenkstätte für die hingerichteten Opfer der stalinistischen Gewaltherrschaft vom Münchner Platz“ an ihn. Oh was für eine Verdrehung der Tatsachen und Geschichtsfälschung.
Im Jahre 2005 wurde die Verurteilung Burianeks auf Initiative der „Arbeitsgemeinschaft 13. August“, das ist eine antikommunistische Organisation, vom Landgericht Berlin nach den Vorschriften des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben. Das Gericht stellte fest, dass Burianek in der Zeit vom 5. März 1952 bis zu seiner Hinrichtung am 2. August 1952 zu Unrecht Freiheitsentziehung erlitten hatte.
Diese Rehabilitation entbehrt jeder Logik, da ja durch die geplanten Aktionen von Johann Burianek die massenhafte Tötung von Menschen einkalkuliert wurde. Dass es den Ermittlungsbehörden der DDR gelang Schlimmes zu verhindern und somit massenhaft das Leben von Menschen gerettet wurde, interessiert die heutige Justiz nicht. Im Gegenteil. Sie sieht die Tätigkeit der damaligen Ermittlungsbehörden, die Strafverfolgung, sowie das Gerichtsurteil als „DDR-Unrecht“ an.
Der ehemalige Oberstleutnant des MfS und heutige Redakteur der Website
Insiderkomitee zur Förderung der kritischen
Aneignung der Geschichte des MfS (www.mfs-insider.de)
Wolfgang Schmidt hatte Burianek als Banditen und Angehörigen einer terroristischen Vereinigung bezeichnet. Wenn man das mit der heutigen Definition von Terrorismus vergleicht, ist das eigentlich logisch.
Am 27. September 2012 wurde Wolfgang Schmidt vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen der „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“(§189 StGB) zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (40 Tagessätze à 30 Euro) verurteilt.
Auslöser des Strafverfahrens war eine Anzeige des ehemaligen Direktors der „Gedenkstätte Hohenschönhausen“ Hubertus Knabe. Hubertus Knabe ist der heutige antikommunistische Scharfmacher.
Näheres dazu im Beitrag „Was ist Terrorismus?“
Siehe auch Wikipedia
Mehr zum Fall Burianek und zur KgU