Behauptungen der BStU zum Fall Erna Dorn

Unter den in der Strafvollzugsanstalt Kleine Steinstraße befreiten Häftlingen befand sich auch eine Frau, die nach eigenen Aussagen den Namen Erna Dorn trug. Sie hielt sich in der Haftanstalt auf, weil sie im Mai 1953 wegen Naziverbrechen zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden war. Das Bezirksgericht hatte Erna Dorn für schuldig befunden, als Beamtin der Gestapo und KZ-Aufseherin Gefangene schwer misshandelt und gar in den Tod getrieben zu haben. Das Merkwürdige an diesem Fall bestand jedoch darin, dass sich Erna Dorn ausschließlich selbst belastet hatte. Von den vier Zeuginnen, die gegen Erna Dorn aussagen sollten, hatten zwei sie weder im KZ noch bei der Gestapo gesehen und die anderen zwei Zeuginnen waren zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung spurlos verschwunden. In den vorliegenden Dokumenten ist von Zeuginnen keine Rede. Das Todesurteil befindet sich nicht in der MfS-Mediathek. Eigenartig, denn die BStU müsste doch auch im Besitz dieses Dokumentes sein.

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Erna Dorn

Quelle: BStU, MfS, HAIX, ZUV, Nr. 75, Bd. 2, Bl. 143

 

Trotzdem wurde sie verurteilt und am 20. Juni von der SED-Bezirkszeitung „Freiheit“ sogar zur „SS-Kommandeuse“ hochstilisiert. Die SED-Führung benutzte den „Fall Dorn“ als vermeintlichen Beweis für den faschistischen Charakter des Aufstandes am 17. Juni 1953. Erna Dorn selbst wurde bereits fünf Tage nach dem Sturm auf die Untersuchungshaftanstalt vom Bezirksgericht Halle als „Rädelsführerin des faschistischen Putsches“ zum Tode verurteilt und damit zur Legende. Der Mythos von der „SS-Kommandeuse“ in Halle prägte weitreichend die Vorstellung vieler DDR-Bürger von den Ereignissen am 17. Juni 1953. Er ist zum Teil noch heute in Memoiren und Erzählungen von Augenzeugen des Volksaufstandes zu finden. Volksaufstand??

Von den vier Zeuginnen, die gegen Erna Dorn aussagen sollten, hatten zwei sie weder im KZ noch bei der Gestapo gesehen und die anderen zwei Zeuginnen waren zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung spurlos verschwunden.

 

Die BStU denkt bei dieser Aussage wohl an Mafia-Prozesse, wo die Zeuginnen und Zeugen verschwinden. Wie oben gesagt, sind aus den vorliegenden Dokumenten keine Zeuginnen ersichtlich. Woher weiß die BStU das? Dann ist sie doch im Besitz des Todesurteils bzw. anderer entsprechender Dokumente. Da steht auch gewiss was darüber drin.

Es ist bis heute nicht gelungen, endgültig zu klären, wer diese Frau wirklich gewesen ist und ob Erna Dorn ihr richtiger Name war. Die von 1949 bis 1953 in Halle angelegte Gerichtsakte stellt den einzigen Nachweis für den Lebensweg der Erna Dorn dar. Aus der Zeit vor 1945 konnten bisher nirgendwo Dokumente gefunden werden. Das bedeutet aber, dass alle Tatsachen über sie im Wesentlichen auf ihren eigenen Aussagen bei Vernehmungen beruhen. Dabei ist nicht bekannt, ob sie bei den Vernehmungen, insbesondere nach dem 17. Juni, misshandelt und zu bestimmten Aussagen gezwungen wurde. Der Sachverhalt, dass sich Erna Dorn seit 1951 in immer größerem Maße selbst belastete, lässt diese Vermutung jedoch aufkommen. Darüber hinaus verstrickte Erna Dorn sich während der vielfach geforderten Darstellung ihrer Biografie selbst in einige Widersprüche. Und die vier Zeugenaussagen über ihre Tätigkeit vor 1945 trugen auch nicht zur Aufhellung ihres Lebensweges bei. Für die Handlungen Erna Dorns, die ihr unterstellt wurden, nachdem sie aus dem Gefängnis am 17. Juni 1953 befreit worden war, konnten Polizei und Staatssicherheitsdienst ebenfalls keine Zeugen ermitteln. Da versteigt sich die BStU in abenteuerliche Behauptungen. Nazis haben es wohl verstanden ihre Akten zu vernichten und diese wurden nicht, wie heute die DDR-Akten, gesammelt. Die behaupteten Widersprüche sind als amtliche Fehler zu sehen, wie unterschiedliche Angaben zwischen dem Gerichtsurteil vom 21. Mai 1953und dem Schlussbericht vom 22.06.1953.

 

Aus den vorliegenden Akten ergibt sich ein sehr verworrener Lebenslauf. Erna Dorn, geborene Kaminsky, wurde am 17. Juli 1911 in Tilsit in Ostpreußen als Tochter des kaufmännischen Angestellten Arthur Kaminsky geboren. Nach dem Besuch der Höheren Mädchenschule und einer Lehre bei der Industrie- und Handelskammer in Königsberg bekam sie 1932 eine Anstellung im Polizeipräsidium Königsberg. Bereits an dieser Stelle beginnen die ersten Widersprüche. Denn Erna Dorn behauptete in einer Aussage, nur als Stenotypistin tätig gewesen zu sein, in einer anderen meinte sie aber, als Polizeiassistentin gearbeitet zu haben. „Ende 1934 Anfang 1935 kam ich dann zur Gestapo. Bis 1941 war ich bei der Gestapotätig und kam 1941 zur politischen Abteilung ins Konzentrationslager Ravensbrück.“ Genauso rätselhaft und undurchsichtig waren die Ausführungen Erna Dorns über ihre Tätigkeit als Mitarbeiterin der Politischen Abteilung im Konzentrationslager (KZ) Ravensbrück.

 

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Erna Dorn

Quelle: BStU, MfS, HA IX/11, ZUV, Nr. 75, Bd. 2, Bl. 143 (Ausschnitt)

 

Von Vernehmung zu Vernehmung gab sie einen anderen Dienstrang sowie eine andere Tätigkeit an und ihre Beschreibungen des KZ wiesen gravierende Fehler auf. Auf den Namenslisten der SS-Einheiten des KZ Ravensbrück, die sich heute im Archiv der Gedenkstätte Ravensbrück befinden, ist weder der Name Erna Kaminsky noch der Name Erna Dorn zu finden. Schade, dass meine Bekannte, die in Ravensbrück eingesessen hatte, nicht mehr lebt. Überhaupt sind heute so gut, wie keine Zeitzeugen mehr am Leben. Die Nazis haben wohl entsprechende Akten weitgehend vernichtet, wo die Namen ihres Personals gestanden haben. Das ist die BStU nun „fein raus“.

Ab Mai 1945 lässt sich der Lebensweg Erna Dorns anhand einiger Dokumente nachweisen. Nach diesen Unterlagen vollzog Erna Dorn im Frühjahr 1945 einen Identitätswechsel. Seit dem 12. Mai 1945 verfügte sie über einen Entlassungsschein aus dem KZ Hertine in Tschechien sowie über einen falschen Namen. Sie nannte sich nun Erna Brüser, geborene Scheffler, und lebte die folgenden sechs Jahre in der Rolle eines vermeintlichen KZ-Häftlings

Die Wandlung Erna Dorns von einer mutmaßlichen Täterin zum Opfer der Nazidiktatur schien vollkommen zu sein, als sie noch im Jahr 1945 der KPD (ab 1946 SED) beitrat. In ihrer „Rolle“ als KZ-Häftling muss sie recht überzeugend gewesen sein. Denn es gelang ihr sogar, einen ehemaligen Spanienkämpfer und „Kämpfer gegen den Faschismus“, einen Offizier der Volkspolizei (VP), zu täuschen. Mit ihm ging sie im Dezember 1945 als Erna Brüser die Ehe ein. Das Paar zog bald darauf in eine eigene Zweiraumwohnung. Hier bot der VP-Angehörige seiner Ehefrau die Möglichkeit, ab März 1946 das Leben einer Hausfrau zu führen.
Im Jahr 1948 bekam Erna Dorn aber ein größeres Problem. Im August dieses Jahres fand in Halle der Prozess gegen die KZ-Aufseherin Gertrud Rabestein statt. In diesem Prozess sollte Erna Dorn als Zeugin vernommen werden. Vermutlich befürchtete sie, dass ihre mühsam aufgebaute Identität im Gerichtssaal Schaden nehmen könnte. Deshalb versuchte sie, sich der Aussageaufforderung mit dem Vorwand zu entziehen, sie sei schwanger

„Sie [Dorn] entzog sich dieser Pflicht und spielte, sage und schreibe zwei Jahre lang mit Kissen ausgestopft, die schwangere, nicht vernehmbare Frau.“

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes

 

Die Vortäuschung einer Schwangerschaft half Erna Dorn jedoch nicht nur aus dieser Zwangslage. Sie nutzte diesen Vorwand auch, um in den Genuss der Sonderzuteilung für Schwangere zu kommen. Daraufhin wurde sie im Januar 1950 wegen „Betrug und Wirtschaftsvergehen“ zu elf Monaten Gefängnis verurteilt. Von nun an ging es mit ihr bergab. Der Verurteilung folgte prompt der Ausschluss aus der SED und noch im Dezember 1949 ließ sich ihr Ehemann von ihr scheiden. Er untersagte ihr sogar mit einer notariellen Erklärung, weiterhin den gemeinsamen Familiennamen zu führen. So wie sie mit ihm verfahren ist wundert das Einen nicht. Außerdem war die Ehe nicht rechtmäßig

Vom Zeitpunkt ihrer ersten Verhaftung Ende 1949 bis zur Hinrichtung im Jahr 1953 hielt sich Erna Dorn fast ausschließlich in Strafvollzugsanstalten auf. Nachdem sie die erste Strafe verbüßt hatte, blieb sie nur wenige Wochen auf freiem Fuß. Dann wurde sie im Januar 1951 erneut von der Polizei festgenommen. Die arbeits- und obdachlose Erna Dorn hatte mit Komplizen unter anderem die Koffer von Reisenden im Halleschen Bahnhof gestohlen. Deshalb verurteilte ein Hallesches Gericht Erna Dorn 1951 zu einem Jahr und sechs Monaten Zuchthaus. Im gleichen Jahr begann jene Phase, in der Erna Dorn sich mit zum Teil grotesken Geschichten immer stärker selbst belastete. Ob sie sich dabei nur vor ihren Mitgefangenen hervortun oder aber zugleich an Menschen rächen wollte, von denen sie sich verraten fühlte, muss dahingestellt bleiben. Hier muss die BStU zugegeben, dass Erna Dorn eine Kriminelle war.

Verbrecherbild Erna Dorn

Bildquelle: MfS-Mediathek

 

Zuerst beschäftigte sie die Untersuchungsbehörden mit Legenden von ihrer angeblichen Agenten- und Spionagetätigkeit. Dann behauptete sie, ihr Ex-Ehemann sei in Wirklichkeit der ehemalige KZ-Kommandant von Ravensbrück, was sehr aufwendige und für den Betroffenen unangenehme Untersuchungen nach sich zog. Schließlich verbreitete sie die Geschichte über ihre Arbeit bei der Polizei und der Gestapo. Letzteres hatte zur Folge, dass Erna Dorn, nachdem sie noch einmal zwei Wochen auf freiem Fuß gewesen war, wegen Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit wieder verhaftet und schließlich am 21. Mai 1953 vom Bezirksgericht Halle zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Dabei stützte sich das Gericht ausschließlich auf die „Einlassungen der Angeklagten und das bei den Akten vorliegende Beweismaterial, das sich aus Vernehmungsprotokollen zusammensetzt“. Diese sehr dürftige Beweislage führte offensichtlich zu dem für die damaligen Verhältnisse noch relativ niedrigen Strafmaß gegen eine „KZ-Aufseherin“. Als Angeberei und Wichtigtuerei verharmlost die BStU die Verleumdung ihres Ex-Mannes und dass nun herausgekommen ist, wer sie wirklich war

Drei Wochen nach ihrem Prozess befand sich Erna Dorn in der Strafvollzugsanstalt II in der Kleinen Steinstraße. Warum sie sich gerade zu dieser Zeit in der Strafvollzugsanstalt II aufhielt, konnte bisher ebenfalls nicht geklärt werden. Eine der Hypothesen besagt, dass sie dort auf eine Verlegung in ein Zuchthaus wartete. Dadurch erlebte sie am 17. Juni 1953 die Erstürmung des Gefängnisses mit und war unter den 245 befreiten Häftlingen, die gegen 16.00 Uhr die Haftanstalt verließen.

Durch diesen Zufall wurde Erna Dorn unfreiwillig in die Ereignisse am 17. Juni hineingezogen und bald eine der bekanntesten Personen des Volksaufstandes. Dass das kein dämlicher Zufall war, geht aus den Dokumenten hervor. Sie hatte Verbindung zu ihrem Vater, der für die BRD als Agent tätig war. Eigentlich erging es ihr so wie den meisten frei gelassenen Häftlingen, sie blieb nur wenige Stunden auf freiem Fuß. Bereits am Mittag des 18. Juni wurde sie wieder verhaftet und zurück in das Gefängnis gebracht. Doch was Erna Dorn in den dazwischenliegenden Stunden, insbesondere in der Zeit von ihrer Entlassung bis zum Beginn der Ausgangssperre um 21.00 Uhr, getan hatte oder aber getan haben soll, darum ranken sich bis heute Legenden. Es ist doch in den Dokumenten vermerkt, dass sie eine Rede hielt und faschistische Propaganda betrieb sowie zum Sturz der Regierung der DDR aufrief. Denn es gab weder Zeugen noch irgendeine Notiz in den vielen Berichten der Polizei und der SED über das Geschehen am 17. Juni 1953. Alle Berichte über die Handlungen Erna Dorns zwischen 16.00 Uhr und 21.00 Uhr beruhten ausschließlich auf den Aussagen von Erna Dorn selbst

Diese Aussagen hatte sie in einem Verhör am 21. Juni 1953 beim MfS gemacht, dem einzigen Verhör nach ihrer erneuten Verhaftung. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Angeklagte bei dieser Vernehmung mit Gewalt zu ihren Geständnissen gezwungen worden ist. Aus dem Verhörprotokoll geht hervor, dass die, nach der Befreiung aus dem Gefängnis obdachlose Erna Dorn von Demonstranten oder Mithäftlingen den Hinweis erhielt, die Evangelische Stadtmission Weidenplan 4 aufzusuchen. Dort nahm man sie auf, gab ihr Zivilkleidung, etwas zu essen und eine Schlafmöglichkeit. Die Aussagen in diesem einen Verhör sowie ein dubioser Brief, den Erna Dorn angeblich am 18. Juni an ihren Vater geschrieben haben soll, waren die einzigen Beweismittel der Bezirksstaatsanwaltschaft Halle gegen Erna Dorn. Der Brief der Erna Dorn an ihren Vater wird von der BStU in Abrede gestellt. Nun behauptet die BStU, dass das MfS Gewaltmethoden angewendete hätte und macht aus der Täterin Dorn nun ein Opfer

Auf der Grundlage dieser „Beweise“ wurde Erna Dorn am 22. Juni 1953 in einer dreieinhalbstündigen Abendsitzung vom Bezirksgericht Halle zum Tode verurteilt. Die Berufung ihres Pflichtverteidigers sowie ein Gnadengesuch an DDR-Präsident Pieck wurden abgelehnt, weil sie angeblich in Halle eine der Haupträdelsführerinnen gewesen sei. Am 28. September 1953 brachte man Erna Dorn in eine Strafvollzugsanstalt nach Dresden, wo sie am 01. Oktober 1953 hingerichtet worden ist. Hierzu fehlen die Dokumente.

Erna Dorn oder wie jene Frau auch immer geheißen hat, hat den Ereignissen am 17. Juni 1953 in Halle nicht ihren Stempel aufdrücken können. Für diese Legende sorgten erst die Artikel in den Tageszeitungen der SED, die diese dubiose Frau und ihren undurchsichtigen Lebenslauf benutzten, um den Volksaufstand als „faschistischen Putschversuch“ zu verunglimpfen. Erna Dorn war eher ein Opfer des 17. Juni, denn die zufällige Befreiung aus der Haft kostete sie letztendlich das Leben. Hier schon wieder die Behauptung vom dämlichen Zufall. Das Todesurteil des Bezirksgerichts Halle vom 22. Juni 1953 war in keiner Weise gerechtfertigt. Deshalb wurde dieses Urteil 41 Jahre später, im Jahr 1994, vom Landgericht Halle „für rechtswidrig erklärt und aufgehoben“. Ach nee, die Taten einer faschistischen Verbrecherin werden verharmlost und die Opfer des Faschismus verhöhnt.

Es konnte nur das Wichtigste aufgedröselt werden. Was die BStU da betreibt ist unerträglich.  Petra Reichel hat versucht das aufzudröseln.

Die Behauptungen der BStU entnommen aus „BStU-Geschichten“.

 

Schlussbericht in der Strafsache Dorn Halle/Saale, den 22.06.1953

Inhaltsangabe und Auswertung von Petra Reichel

Die Behörden der DDR haben schnell gehandelt. Bereits am 22. Juni 1953 ist die Konsequenz aus der Befreiung am 17. Juni 1953 gezogen worden.

In diesem Dokument haben sich damals amtlicherseits Fehler eingeschlichen. Der Hinweis darauf, siehe Kursivschrift und farblich hervorgehoben.

Dorn, Erna, geboren am 17.07. 1911 in Tilsit
Beruf Kaufmännische Angestellte
Zuletzt Haftanstalt, Halle/Saale, Kleine Steinstraße als Vollzugshäftling
Seit dem 20.06.1953 in dieser Sache (Befreiung am 17.06.1953) in U-Haft beim Ministerium für Staatssicherheit

Die Beschuldigte wurde am 17.06.1953 durch terroristische Banden aus ihrer Haft in der Kleinen Steinstraße befreit. Nach ihrer Befreiung stellte sie sich in größere rebellische, aufständische Massen und hielt dort provozierende faschistische Reden und forderte den Sturz der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik

Verbrechen nach Artikel 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik in Verbindung mit Direktive 38 des Alliierten Kontrollrates Abschnitt II Artikel III A III.

 

Zur Person der Beschuldigten

Die Beschuldigte

DORN, Erna

 

stammt aus bürgerlichen Verhältnissen. Ihr Vater war während der faschistischen Gewaltherrschaft Agent der Gestapo. Sie besuchte acht Jahre die Vorstädtische Höhere   Mädchenschule in Tilsit.  Im Gerichtsurteil vom 21. Mai 1953 heißt es, dass Erna Dorn die Höhere Mädchenschule in Königsberg (heute Kaliningrad) besuchte. Nach ihrer Schulentlassung besuchte sie ½ Jahr eine Privatschule (hier ist nicht erwähnt, dass es die Kaufmännische Handelsschule war. Hier ein Zeitrahmen, während es diesen nicht im Gerichtsurteil ist. Nach einem halben Jahr kann sie die Schule nicht abgeschlossen haben.) und erlernte im Anschluss bei der Industrie und Handelskammer in Königsberg (heute Kaliningrad) den Kaufmannsberuf

Im Jahre 1934 fing sie als Polizei-Angehörige in dem Polizeipräsidium in Königsberg an zu arbeiten und kam im Jahre 1934 zur Gestapo. Im Gerichtsurteil vom 21. Mai 1953 steht, dass sie 1936 zur Gestapo kam. Bis 1941 war sie bei der Gestapo im Ermittlungsdienst tätig, und wurde 1941 nach dem KZ Ravensbrück als politische Leiterin versetzt, wo sie bis zum Zusammenbruch 1945 tätig war. Im Ermittlungsdienst war sie bereits bei der Polizei tätig. Die Versetzung ins KZ Lobositz im Jahre 1944 wird nicht erwähnt und es ist vom Dienst im KZ Ravensbrück bis 1945 die Rede

Von 1945 bis 1951 treib sie sich in Halle unter einem falschen Namen umher und lebte von Hehlereien und Schiebereien. Dass sie nach 1949 als Arbeiterin tätig war, wird hier nicht erwähnt. 1951 wurde sie von den Sicherheitsorganen der Deutschen Demokratischen Republik gestellt und wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit mit 15 Jahren Zuchthaus bestraft.                                                                                                  Politisch organisiert war die Beschuldigte 1934 bis 1945 in der NSDAP, nach 1945 bis 1951 KPD/SED und war Mitglied der VVN. (Das genaue Gegenteil. Wie es dazu kam im weiteren Text.)

Wesentliches Ermittlungsergebnis:

Seit der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus haben sich auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik grundlegende politische und wirtschaftliche Veränderungen vollzogen.                                                                                                                 Die von imperialistischer  Knechtschaft befreite Deutsche Demokratische Republik steht im Lager des Friedens und der Demokratie und bildet die Basis im nationalen Kampf des deutschen Volkes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes Deutschland

Während es in den Überresten des Hitlerfaschismus, den Großkapitalisten und Junkern durch die westlichen Okkupanten ermöglicht wurde, ihre Macht im Westen unserer Heimat wieder zu errichten, revangelüstern die Remilitarisierung und eine Politik der Vertiefung der Spaltung Deutschlands betreiben, entwickelte sich in der Deutschen Demokratischen Republik die antifaschistische-demokratische Ordnung

Die dabei erzielten Erfolge führten zu einer ständigen Aufwärtsentwicklung und bestätigten die Richtigkeit der Politik der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. Verzweifelt versuchen daher reaktionäre Elemente und Vaterlandsverräter gegen diese Entwicklung anzukämpfen und die Voraussetzung zur Wiedererlangung ihrer Machtposition zu schaffen.

Zu diesen verbrecherischen Elementen gehört die Beschuldigte DORN.

Schon in ihrer frühen Jugend begann sie ihre verbrecherische Laufbahn bei der Gestapo. Von 1933 bis 1941 verfolgte sie fortschrittliche, friedliebende Menschen im Dienst der Gestapo und lieferte sie der faschistischen Gewaltherrschaft aus, welche in den Konzentrationslagern zugrunde gingen. Hier ist niedergeschrieben, dass sie von1933 an bei der Gestapo war und nicht erst seit 1936. Ihre Arbeit beschränkte sich vorwiegend auf Verfolgung von KPD-Mitgliedern. Auf Grund der guten Arbeit bei der Gestapo wurde sie 1941 in das Konzentrationslager Ravensbrück versetzt. Dort führte sie die Funktion als politische Leiterin aus. Im Konzentrationslager maßregelte und misshandelte sie politische Gefangene

Nach 1945 kam sie aus Westdeutschland in die damalige sowjetische Besatzungszone und tauchte unter falschem Namen in Halle unter. Sie erschlich sich die Mitgliedschaft der KPD undSED, um als getarnte Faschistin ihre verbrecherische Tätigkeit weiterzuführen. Im Jahre 1951 wurde sie auf Grund ihrer kriminellen Umtriebe festgenommen und als Kommandeuse des Konzentrationslagers Ravensbrück erkannt.

Die DORN wurde im März 1953 zu fünfzehn Jahren Zuchthaus wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, und befand sich zu dieser Zeit in der Untersuchungs-Haftanstalt in Halle/Kleine Steinstraße.

Der von verbrecherischen Elementen und Agenten am 17.06.1953 hervorgebrachte Putsch in Halle ging dazu über, alle verbrecherischen Elemente aus dem Zuchthaus zu befreien. Durch Mord und Terror dieser Provokateure und Agenten wurde die Beschuldigte am 17.06.1953 aus ihrer Haft befreit.

Nach ihrer Befreiung durch verbrecherische Elemente verleumdete und beschimpfte sie die Volkspolizei und ging auf den Hallmarkt in Halle/Saale und sprach dort vor Tausenden aufständischen Rebellen.

In ihrer Ansprache gegrüßte sie eine Revolution (wurde damals amtlich so geschrieben, gemeint ist eine Konterrevolution) zum Sturm der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, um die faschistische Gewaltherrschaft in der Deutschen Demokratischen Republik wiederherzustellen.

Während ihrer Haftzeit stand sie mit ihrem Vater, welcher Agent in Westdeutschland ist, in Verbindung und erhielt durch Mittelmänner Post in die Haftanstalt, worin ihr Vater ihr mitteilte, dass sie bald befreit wird und der Tag „X“ nahe ist. Diese Befreiung sollte von einer westlichen Agentenzentrale in Verbindung mit der„Kampfgruppe gegen die Unmenschlichkeit“ durchgeführt werden.

Die Beschuldigte wurde am 18.06.1953 erneut in Haft genommen und ist überführt und geständig, die ihr zur Last gelegten Verbrechen begangen zu haben.

Im Kampf um die Erhaltung des Friedens und die Schaffung eines einheitlichen, friedliebenden Deutschlands hat das Verbrechen der Beschuldigten eine besondere Bedeutung.

Während die werktätige Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik unermüdlich für die Wiedervereinigung Deutschlands kämpft, wurde die Beschuldigte erneut zur Verräterin an den nationalen Interessen unseres Volkes.  Sie leistete den Imperialisten bei ihrer verbrecherischen Kriegspolitik bewusst Vorschub.

Ihr begangenes Verbrechen an den friedliebenden Massen der Deutschen Demokratischen Republik hatte zu dieser Zeit eine besondere Bedeutung, indem sie die Bevölkerung aufforderte, und einen neuen Krieg und Blutvergießen heraufbeschwören wollte.

Die Beschuldigte ist nach den vorstehenden Darlegungen mit den schärfsten Maßnahmen der demokratischen Gesetzlichkeit zur Rechenschaft zu ziehen. Man ist dem Gericht nicht zuvorgekommen und hat sich auf kein Strafmaß festgelegt.

Beweismittel:

  1. Eigene Einlassung der Beschuldigten.
  2. Brief an ihren Vater nach Westdeutschland

 

 

 

Hier das Dokument als PDF-Datei:

Schlussbericht Erna Dorn

 

Dokument entnommen aus der MfS-Mediathek der BStU

 

Gerichtsurteil vom 21. Mai 1953 im Fall Erna Dorn

Zusammenfassung und Auswertung von Petra Reichel

Erna Dorn war die die Tochter eines Kaufmännischen Angestellten und wurde im Jahre 1911 in Tilsit geboren. Vom 6. Lebensjahr bis zum 14. Lebensjahr besuchte sie die höhere Mädchenschule in Königsberg, dem heutigen Kaliningrad.

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Erna Dorn

Quelle: BStU, MfS, HA IX/11, ZUV, Nr. 75, Bd. 2, Bl. 143 (Ausschnitt)

 

Nach ihrer Schulentlassung besuchte sie eine Zeit lang die kaufmännische Handelsschule und ging das bei der Industrie- und Handelskammer in die Lehre, um den Beruf der kaufmännischen Angestellten zu erlernen.

Im Jahre 1934 fand Erna Dorn eine Anstellung als Stenotypistin im Polizeipräsidium in Königsberg. Nach kurzer Zeit wurde stieg sie zur Assistentin und Sekretärin auf und wurde bei der Kriminalpolizei im Ermittlungsdienst eingesetzt.

Durch die Fürsprache ihres Vaters, der bei der Gestapo tätig war, wurde sie im Jahre 1936 von der dortigen Gestapo übernommen, wo sie an Vernehmungen beteiligt war. U.a. arbeitete sie eng mit dem damaligen Chef zusammen.

Im Jahre 1941 erfolgte auf eigenen Wunsch von Erna Dorn ihre Versetzung zum KZ Ravensbrück. Auf Grund ihrer Einsatzbereitschaft für das faschistische Regime, was sie inzwischen zur Kommissarin befördert worden. Ihr Einsatz in Ravensbrück erfolgte in der politischen Abteilung. Nachdem Erna Dorn 1944 zum KZ Lobositz versetzt wurde, begab sie sich nach 1945 nach Halle, wie sie bis 1949 nicht berufstätig war

Erna Dorn hatte im Jahre 1938 den SS-Unterscharführer Dorn geheiratet. Aus der Ehe sind 2 Kinder hervorgegangen.

Obwohl sie noch verheiratet war, ging sie im Jahre 1945 erneut eine Ehe mit Max Gewald ein.

Nach 1949 war Erna Dorn bis zu ihrer Inhaftierung als Arbeiterin tätig.

Erna Dorn war von 1934 bis 1945 Mitglied der damaligen Nazipartei NSDAP. Von 1946 bis 1949 gehörte sie auf Grund einer Fragebogenfälschung der SED an. 1949 wurde sie aus der SED ausgeschlossen.

Erna Dorn, die von 1936 bis 1941 eine verantwortliche Stellung bei der Gestapo innehatte, war deshalb auch entscheidend bei der Bearbeitung von Vorgängen beteiligt, die sich gegen politische Gegner des faschistischen Systems richteten. Im KZ Ravensbrück in der politischen Abteilung beim Erkennungsdienst beschäftigt, hatte sie auf Grund ihrer Dienststellung als Kommissarin auch die Aufsicht über die politischen Häftlinge zu führen. So überwachte sie teils Arbeitskommandos, teils gab sie auch Arbeitsanweisungen an die Häftlinge. Diese setzten sich aus Angehörigen der verschiedensten Nationen zusammen, gegen die das faschistische Gewaltsystem ihren verbrecherischen Angriffskrieg führte. Vorwiegend waren es Staatsangehörige der Sowjetunion, Polens, Frankreichs und auch Deutschlands. Auch eine große Anzahl jüdische weibliche Häftlinge waren vorhanden. Die Behandlung der Häftlinge war, wie in allen anderen KZs, brutal und grausam. Geringe Vergehen, die sich gegen die Bestimmungen der Lagerordnung richteten, berechtigte das Aufsichtspersonal, die Häftlinge zu schlagen und zu misshandeln. So schilderte Erna Dorn, dass man Häftlinge schlug, wenn sie nicht entsprechend der Vorschrift beim Appell in Reih und Glied standen und nicht die vorschriftsmäßige Haltung gegenüber den Wachleuten annahmen. In solchen Fällen wurden die Häftlinge, ohne Genehmigung der Lagerleitung, brutal misshandelt. Sie hatte also eigenverantwortlich und nicht auf Befehl gehandelt. Zum Schlagen verwendete man einen Gummiknüppel, den jeder SS-Angehörige bei sich trug. Erna Dorn gibt selbst zu, des Öfteren und bei geringsten Anlässen Häftlinge mit einem Gummiknüppel misshandelt zu haben. In anderen Fällen schlug sie die Häftlinge mit der Hand oder trat mit dem Fuß auf sie ein. Diese brutale Methode wendete Erna Dorn während ihrer langjährigen Tätigkeit im KZ Ravensbrück an. Nach ihrer Versetzung in zu KZ Lobositz will sie nach ihren Angaben nur eine Verwaltungstätigkeit ausgeübt haben, so dass sie mit den Häftlingen wenig in Berührung kam.

Kurz vor Kriegsende, als bereits alle Kampfhandlungen in der Nähe des Ortes Lobositz stattfanden, setzte sich die gesamte Lagerleitung und das Aufsichtspersonal unter Mitnahme von falschen Papieren ab, um der strafrechtlichen Verantwortung zu entgehen. Erna Dorn war im Besitz von Papiern, die auf den Namen Erna Büser, die eine der Häftlinge war, lauteten. Mit diesen falschen Papieren suchte sie im November 1945 die Stadt Halle auf.

Zwischendurch hatte sie sich in mehreren Orten der Tschechoslowakei sowie auch in Bad Schandau und Dresden aufgrund ihres falschen Ausweises als politischer Häftling ausgegeben, und dadurch finanzielle Unterstützung erhalten.

Als Erna Dorn, trotz des Bestehens ihrer alten Ehe, den VVN-Angehörigen Max Gewald heiratete, legte sie ihre falschen Ausweispapiere auf den Namen Büser lautend, dem Standesamt vor. Dadurch bewirkte sie, dass falsche Eintragungen in die Personenstands- und Heiratsregistratur erfolgten. Diese Ehe, die nach den gesetzlichen Vorschriften gar nicht bestand, wurde im Jahre 1949 geschieden, da sich Erna Dorn strafbare Handlungen zuschulden kommen ließ. So erfolgte im Jahre 1950 ihre Verurteilung wegen Betrug und Wirtschaftsvergehen zu 11 Monaten Gefängnis und im Jahre 1951 wegen erneuten Betrugs zu 1 ½ Zuchthaus.

Im Jahre 1951 wurde Erna Dorn auf Grund ihrer gegangen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Haft genommen. Während dieser Zeit erstattete sie gegen ihren bereits geschiedenen Mann Max Gewald Anzeige. Sie bezichtigte diesen, dass er mit dem Kommandeur vom KZ Ravensbrück identisch sei. Dieser hätte sich nach 1945 falsche Papiere beschafft und mit ihr die Ehe geschlossen. Dabei habe man sich gegenseitig zu Stillschweigen verpflichtet. Auf Grund dieser falschen Angaben unterzog die Ermittlungsbehörde Max Gewald einer eingehenden Vernehmung. Bei einer Gegenüberstellung mit diesem bezichtigte Erna Dorn auch noch Max Gewald als ehemaligen Lagerkommandanten des KZs Lobositz. Darüber hinaus erklärte Erna Dorn gegenüber der Ermittlungsbehörde, dass der Arzt Dr. (Name geschwärzt) ihr und Max Gewald aufgrund einer Operation die SS-Runden entfernt hatte. Bei einer Gegenüberstellung mit diesem Arzt hielt Erna Dorn ihre falschen Behauptungen aufrecht. Erst nach langen umfangreichen geführten Ermittlungen stellten sich die Angaben der Erna Dorn als unwahr heraus. Eine Nachfrage nach Westdeutschland (BRD) ergab, dass der ehemalige Kommandant des KZs Ravensbrück bereits schon zu einer 15jährigen Zuchthausstrafe verurteilt worden war. Erna Dorn gestand schließlich ein, dass dies Anschuldigungen jeder Grundlage entbehren und falsch gewesen sind. Der arme Mann muss ja die Hölle durchgemacht haben

In der Annahme, dass die Falschanschuldigungen der Erna Dorn weitere Folgen für den Arzt Dr. (Name geschwärzt) haben könnten, setzte sich dieser nach Westdeutschland (BRD) ab.

Erna Dorn wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Die Untersuchungshaft wurde ihr nur teilweise angerechnet, dadurch falsche Angaben bei der Untersuchungsbehörde und hartnäckiges Leugnen die Ermittlungen verzögert wurden und sehr aufwändig waren.

Um das Urteil zu begründen erfolgt nochmal eine Zusammenfassung aus dem Werdegang von Erna Dorn, die entsprechenden Paragraphen werden zugeordnet.

 

 

Hier das Dokument als PDF-Datei:

Erna Dorn Urteil wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

 

Dokument entnommen aus der MfS-Mediathek der BStU

 

Erna Dorn

DIE TROMMLER befasst sich prinzipiell nicht mit faschistischen Persönlichkeiten. Im Fall Erna Dorn wird eine Ausnahme gemacht. Die BStU meint dieser Faschistin gedenken zu müssen.  Darum hat sich Petra Reichel, die Erstellerin von DIE TROMMLER ihre Gedanken gemacht.

Verbrecherbild Erna Dorn

Bildquelle: MfS-Mediathek 

 

 

Gedanken von Petra Reichel

Erna Dorn war eine KZ-Aufseherin. Nach 1945 ist sie unter falschem Namen in Halle untergetaucht. Sie erschlich sich die Mitgliedschaft in der SED und der VVN, um als getarnte Faschistin ihre verbrecherische Tätigkeit fortzuführen. Wegen ihrer kriminellen Umtriebe wurde sie festgenommen und als KZ-Aufseherin erkannt. Ob wohl sie noch verheiratet war, heiratete sie unter Vorlage ihrer falschen Papiere Max Gewald. Diese Ehe, die nach den gesetzlichen Vorschriften gar nicht bestand, wurde im Jahre 1949 geschieden, da sich Erna Dorn strafbare Handlungen zuschulden kommen ließ. Es erfolgte im Jahre 1950 ihre Verurteilung wegen Betrug und Wirtschaftsvergehen zu 11 Monaten Gefängnis und im Jahre 1951 wegen erneuten Betrugs zu 1 ½ Zuchthaus.

Im Jahre 1951 wurde Erna Dorn auf Grund ihrer begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Haft genommen. Nun verleumdete sie ihren Ex-Mann Max Gewald und bezichtigte ihn, dass er mit dem Kommandeur des KZ Ravensbrück identisch sei und er sich falsche Papiere beschafft hätte. Dies zog lange und aufwändige Ermittlungen nach sich. Für Max Gewald muss das die Hölle gewesen sein. Eine Nachfrage in Westdeutschland (BRD), was gewiss damals nicht einfach war, ergab, dass der ehemalige Kommandeur des KZ Ravensbrück bereits zu einer 15jährigen Zuchthausstrafe verurteilt wurde. Erst dann gestand Erna Dorn schließlich ein, dass die Anschuldigungen jeder Grundlage entbehren und falsch gewesen sind.

Die Untersuchungshaft wurde ihr nur teilweise angerechnet, da sie falsche Angaben bei der Untersuchungsbehörde gemacht hatte und durch hartnäckiges Leugnen die Ermittlungen verzögert wurden und sehr aufwändig waren.

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Erna Dorn

Quelle: BStU, MfS, HA IX/11, ZUV, Nr. 75, Bd. 2, Bl. 143 (Ausschnitt)

 

Den ausführlichen Werdegang kann man dem Gerichtsurteil vom 21. Mai 1953 entnehmen. Im Schlussbericht der Strafsache Dorn ist der Werdegang verkürzt dargestellt. Dabei haben sich amtlicherseits Fehler eingeschlichen. Möglicherweise werden solche Fehler heutzutage als widersprüchliche Aussagen gedeutet und als Grundlage genommen, um Erna Dorn „reinzuwaschen“

Während ihrer Haftzeit stand sie mit ihrem Vater in Kontakt, der Agent in Westdeutschland (BRD)war. Die Post erhielt sie über Mittelmänner, worin ihr Vater ihr mitteilte, dass sie bald befreit wird und der Tag „X“ nahe ist. Diese Befreiung sollte von einer westlichen Agentenzentrale in Verbindung mit der „Kampfgruppe gegen die Unmenschlichkeit“ durchgeführt werden. Das wird von der heutigen Propaganda in Abrede gestellt. Von Erna Dorns Vater ist in der heutigen Geschichtsschreibung auch nicht mehr die Rede. Nun ja, ist ja auch peinlich, dass die BRD-Geheimdienste auf alte Gestapo-Agenten zurückgegriffen haben. Allerdings ist dies doch heutzutage bekannt.

Erna Dorn wurde am 18.06.1953 erneut in Haft genommen und überführt. Sie war   geständig, die ihr zur Last gelegten Verbrechen begangen zu haben.

 


Darstellung der damaligen politischen Situation in den amtlichen Papieren

Die Darstellung der seinerzeitigen politischen Situation in den amtlichen Papieren ist interessant. Man sprach von Westdeutschland und nicht von der BRD. Damals war die Politik der DDR noch auf eine echte Wiedervereinigung auf friedlicher Grundlage das Ziel. Erst unter Honecker hat man darauf bestanden von der BRD zu sprechen und darauf zu bestehen, dass die DDR ein eigenständiger Staat ist. Im Nachhinein betrachtet, muss man sagen, dass dieser politische Kurswechsel schon viel früher hätte stattfinden müssen. Denn in der BRD waren Faschisten wieder in Amt und Würden. Auch der Vater von Erna Dorn, die während der Zeit des Faschismus für die Gestapo arbeitete und später für die BRD als Agent tätig war. Die BRD wurde ins westliche Bündnis militärisch und wirtschaftlich integriert. Da war eine echte Vereinigung der beiden deutschen Staaten bereits unrealistisch.

1990 ist die DDR annektiert worden. Das war keine echte Vereinigung, wie uns immer wieder Glauben gemacht wird.


 

Auf Wikipedia, dem Text der BStU und anderen Publikationen wird Erna Dorn verharmlost dargestellt. Die BStU versteigt sich sogar in Behauptungen, dass sie eigentlich das Opfer sei, indem behauptet wird, dass sie vom MfS misshandelt worden wäre.

Die Gefangenbefreiung am 17.06.1953 wird als dämlicher Zufall dargestellt. Daraus wird der Schluss gezogen, dass das Todesurteil vom 22.06.1953 durch das Bezirksgericht Halle nicht gerechtfertigt gewesen sei.

Im Jahre 1994 ist das Todesurteil vom Landgericht Halle aufgehoben worden.

Leider fehlen Dokumente und zwar das Todesurteil vom 22.06.1953 durch das Bezirksgericht Halle und die Aufhebung des Todesurteils aus dem Jahre 1994 durch das Landgericht Halle. So kann man diese Dokumente nicht auswerten und sich kein Bild darüber machen. Die BStU, Wikipedia und andere Publikationen können alles mögliche behaupten, da es nicht überprüfbar ist

Nun meint die BStU der faschistischen Verbrecherin gedenken zu müssen.


 

Im Namen der Rechtswissenschaft ist dieses Buch herausgekommen. Die Beschreibung auf „Amazon“ spiegelt die heutige Staatspropaganda wider. In guter Tradition der alten BRD und der heutigen Groß-BRD mit Faschistinnen und Faschisten wohlwollend umzugehen.

Juristenbuch zu Erna Dorn

Buchbeschreibung AMAZON:

„Die vorliegende Seminararbeit thematisiert den Fall der Erna Dorn. Erna Dorn war eine in der Deutschen Demokratischen Republik verurteilte Kriegsverbrecherin, die am 22. Juni 1953 vom Bezirksgericht Halle wegen ‚faschistischer Kriegshetze‘ zum Tode verurteilt und am 1. Oktober 1953 in Dresden durch das Fallbeil hingerichtet wurde. Sie soll den Volksaufstand vom 17. Juni 1953, der von der SED offiziell als ein vom Westen organisierter faschistischer Putschversuch deklariert wurde, als Agentin mitgeplant und schließlich als ‚Rädelsführerin‘ in Halle vorangetrieben haben. Zuvor wurde Erna Dorn bereits am 21. Mai 1953 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ebenfalls vom Bezirksgericht Halle, zu einer Haftstrafe von 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, weil sie bei der Gestapo gearbeitet haben und als Aufseherin in den Konzentrationslagern Ravensbrück und Lobositz tätig gewesen sein soll. Das Besondere am Fall Dorn ist, dass die verschiedenen Vorwürfe gegen sie ausschließlich aus angeblichen Selbstanschuldigungen im Rahmen verschiedener Verhöre hervorgehen, die in den Ermittlungs­akten des Ministeriums für Staatssicherheit und der Polizei dokumentiert sind. Das Interessante daran: Die Aktenlage ist in vielen Punkten widersprüchlich und ungenau. Es besteht sogar die Vermutung, dass die Anschuldigungen gegen Erna Dorn nicht der Wahrheit entsprechen, sondern frei erfunden wurden, um den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 öffentlich als faschistischen Putschversuch darzustellen. Der Fall Dorn ist auch deshalb so beeindruckend, weil er sich vor weniger als 70 Jahren in Halle zugetragen hat. Handelt es sich also um einen Fall politischer Strafjustiz, wie er heute in Deutschland nicht mehr denkbar ist? Oder war Erna Dorn wirklich eine faschistische Kriegsverbrecherin? Das lässt sich heute aufgrund fehlender Beweise wohl nicht mehr zweifelsfrei beantworten. In dieser Arbeit wird der Werdegang der Erna Dorn mit den verschiedenen Vorwürfen gegen sie dargestellt. Dabei werden die Aktenlage der Ermittlungsbehörden und die darin vorkommenden Unstimmigkeiten und Widersprüche aufgezeigt, so dass der Leser zu einem eigenen Urteil gelangen kann.“


 

Da die Gedenkstätte Ravensbrück nicht über Akten verfügt, die beweisen, dass Erna Dorn dort KZ-Angestellte war, ist es der VVN u.a. unmöglich etwas gegen die heutige offizielle Geschichtsdeutung zu unternehmen.


 

Was sagt „Neues Deutschland“ von heute zum Fall Erna Dorn?

Der Artikel aus dem Jahre 2002Artikel aus dem Jahre 2002 ist nicht sehr erhellend. Ein „weder noch“, um es allen recht zu machen. „Neues Deutschland“ als Zeitung der LINKEN ist nun im heutigen Staat und System angekommen.