Die Französische Revolution(Übersicht)

Verlauf Französische Revolution

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

 

Frankreich vor der Revolution

Der Kampf bürgerlicher Schriftsteller gegen den Absolutismus

Das Entstehen einer revolutionären Situation(1787-1789)

Der Ausbruch der Revolution

Die Großbourgeoisie an der Macht(1789-1792)

Das Vaterland in Gefahr

 

Die Vollendung der Revolution durch die Jakobiner

Die Jakobiner als Retter der Revolution

Ende und Auswirkungen der Revolution

Das Wesen der bürgerlichen Revolution

Ein starkes revolutionäres Volksheer und eine neue Kriegsführung schufen die Volksmassen Frankreichs mit der Französischen Revolution, die eine tiefgreifende gesellschaftliche Umwälzung darstellte. Darum gehörte die Französische Revolution auch zu den militärischen Traditionen der DDR.

 

Der Kampf bürgerlicher Schriftsteller gegen den Absolutismus

Montesquieus Idee von der Gewaltenteilung

Rousseaus Vorstellungen von der Volksherrschaft

Die Wirkung der Schriftsteller auf die Volksmassen

 

Die Gewaltenteilung

In bürgerlichen Demokratien wird die Gewaltenteilung propagiert. Die Schülerinnen und Schüler in bürgerlichen Staaten  müssen die Gewaltenteilung „bimsen“.

 

Wo kommt die Gewaltenteilung her? 

Aus Frankreich. Als in Frankreich noch das absolute Königtum herrschte, machten sich einige Schriftsteller Gedanken, wie eine bessere Staatsform aussehen sollte. Darunter war auch Baron Charles Montesquieu. Er entstammte dem Adel, erkannte aber, dass die absolute Königsherrschaft Frankreich zugrunde richtete. Montesquieu reiste nach England und beobachtete dort, wie sich König, Adel und Bürgertum die Herrschaft teilten.

Baron Charles de Montesquieu

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

Montesquieu schrieb dann ein Buch, das er „Vom Geist der Gesetze“ nannte. Darin unterschied er drei Gewalten:

 

  1. Die gesetzgebende Gewalt gab Gesetze oder schaffte sie ab.

 

  1. Die ausführende Gewalt sorgte für die Ausführung der Gesetze, schloss Frieden oder führte Krieg, schickte oder empfing Gesandtschaften. Der Inhaber der ausführenden Gewalt verfügte über Verwaltung, Armee und Polizei.

 

 

  1. Die richterliche Gewalt strafte die Verbrechen oder entschied über die Streitigkeiten von Privatleuten.

 

Montesquieu sah in der absolutistischen Staatsform das große Unheil. Hätte der König noch die richterliche Gewalt in der Hand, blieben ihm die Menschen schutzlos ausgeliefert. Montesquieu erblickte den Ausweg in der Teilung der Gewalten.

Montesquieu über die absolutistische Staatsform

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

Die Gewaltenteilung

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

Eine Volksvertretung in der aber nur der Adel und die Bourgeoisie vertreten sein sollten, bildete die gesetzgebende Gewalt.

Dem Volk billigte Montesquieu nur das Recht zu, die Adligen und reichen Bürger in die Volksvertretung zu wählen. Dem König blieb dagegen nur die ausführende Gewalt.

Die Richter sollten unabhängig von den beiden ersten Gewalten tätig sein.

Auf der Website des Deutschen Bundestages wird die heutige Sicht auf die Gewaltenteilung im heutigen Deutschland dargelegt.

Bei allem Lob für die Gewaltenteilung, dürfen wir nicht vergessen, dass der bürgerliche Staat der herrschenden Klasse dient. Derzeit sind es weltweit(von Ausnahmen abgesehen) die Kapitalisten.  Wir sehen, dass bereits Montesquieu die Adligen und reichen Bürger als die wahren Machthaber ansah und das Volk war nur „Stimmvieh“. So ist es auch heute noch.

Oft wird bemängelt, dass es in sozialistischen Staaten keine Gewaltenteilung gibt. Das hat aber auch seinen Vorteil. So kann auch das Parlament über die von ihm erlassenen Gesetze wachen. So z.B. kontrollierte die Volkskammer der DDR die Einhaltung des Arbeitsgesetzbuches.

 

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entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982, bearbeitet von Petra Reichel

 

 

Original-Text aus dem Geschichtsbuch der DDR

Die Gewaltenteilung

 

 

 

Charles de Secondat, Baron de Montesquieu

Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède de Montesquieu (getauft am 18. Januar 1689 auf Schloss La Brède bei Bordeaux; † 10. Februar 1755 in Paris), bekannt unter dem Namen Montesquieu, war ein französischer Schriftsteller, Philosoph und Staatstheoretiker der Aufklärung. Er gilt als Vorläufer der Soziologie, bedeutender politischer Philosoph und Mitbegründer der modernen Geschichtswissenschaft.

Baron Charles de Montesquieu

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

Montesquieu wurde als Sohn von Jacques de Secondat (1654–1713) und Marie-Françoise de Pesnel (1665–1696) in einer Familie des hohen Amtsadels geboren, der so genannten „noblesse parlementaire“. Das genaue Datum seiner Geburt ist nicht bekannt, sondern nur das seiner Taufe, der 18. Januar 1689. Vermutlich kam er nur wenige Tage vorher zur Welt.

Als ältester Sohn verbrachte er seine Kindheit auf dem Landgut La Brède, das seine Mutter in die Ehe eingebracht hatte. Sein Vater war ein jüngerer Sohn aus der altadeligen Familie derer de Secondat, die protestantisch geworden, im Gefolge von Heinrich IV. aber zum Katholizismus zurückgekehrt und mit der Erhebung ihres Familiensitzes Montesquieu zur Baronie belohnt worden waren. Der Großvater hatte mit der Mitgift, die er erheiratet hatte, das Amt eines Gerichtspräsidenten (président à mortier) am Parlement von Bordeaux gekauft, dem höchsten Gericht der Aquitaine.

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Château de La Brède

Bildquelle: Von Carole J… – Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2533720

 

Im Alter von sieben Jahren verlor Montesquieu seine Mutter. Von 1700 bis 1705 besuchte er als Internatsschüler das Kolleg der Oratorianer-Mönche in Juilly unweit von Paris, das für den kritischen Geist bekannt war, der dort herrschte, und wo er auf mehrere Cousins aus seiner weitverzweigten Familie traf. Er erwarb fundierte Kenntnisse in Latein, Mathematik und Geschichte und verfasste ein historisches Drama, von dem sich ein Fragment erhalten hat.

Von 1705 bis 1708 studierte er Jura in Bordeaux. Nach dem Abschluss und der Zulassung als Anwalt bekam er vom Oberhaupt der Familie, dem kinderlosen ältesten Bruder seines Vaters, den Baron-Titel überschrieben und ging nach Paris, um sich juristisch und anderweitig fortzubilden, denn er sollte auch das Gerichtspräsidentenamt erben, das vom Großvater auf den Onkel übergegangen war. In Paris fand er Anschluss an Intellektuelle und begann in einer Art Tagebuch Gedanken und Überlegungen der verschiedensten Art niederzuschreiben.

Als 1713 sein Vater starb, kehrte er zurück nach Château de La Brède.1714 erhielt er, sicher über seinen Onkel, das Amt eines Gerichtsrats (conseiller) am Parlement von Bordeaux.

1715 heiratete er, durch Vermittlung des Onkels, Jeanne de Lartigue, eine Hugenottin, die 100.000 Frs. Mitgift einbrachte. Kurz hintereinander wurden 1716 ein Sohn und 1717 eine Tochter geboren, 1727 folgte eine weitere Tochter. Das Paar lebte sehr häufig voneinander getrennt.

Neben seiner Tätigkeit als Richter interessierte sich Montesquieu auch weiterhin intensiv für die verschiedensten Wissensgebiete. So verfasste er nach dem Tod von Ludwig XIV. (September 1715) eine wirtschaftspolitische Denkschrift über die Staatsschulden („Mémoire sur les dettes de l’État“), gerichtet an die Adresse von Philipp von Orléans, der als Regent für den unmündigen Ludwig XV. die Herrschaft ausübte.

1716 wurde er in die Académie von Bordeaux aufgenommen, einen jener locker organisierten Zirkel, die in größeren Städten Gelehrte, Literaten und sonstige geistig Interessierte vereinten. Hier betätigte er sich mit Vorträgen und kleineren Schriften, z. B. einer Dissertation sur la politique des Romains dans la religion (Abhandlung über die Religionspolitik der Römer), worin er nachzuweisen versucht, dass Religionen ein nützliches Instrument zur Moralisierung der Untertanen eines Staatswesens sind.

Ebenfalls 1716, d. h. kurz nachdem der Regent die von Ludwig XIV. beschnittene politische Macht der Parlements (Gerichte) wieder gestärkt hatte, erbte Montesquieu von seinem Onkel dessen Amt als Gerichtspräsident. Seine geistigen Interessen verfolgte er wie zuvor weiter.

721 wurde er durch einen Briefroman berühmt, den er 1717 begonnen hatte und der bald nach seinem anonymen Erscheinen in Amsterdam von der Zensur verboten wurde: die „Lettres persanes(Persische Briefe). Den Inhalt des Werkes, das heute als ein Schlüsseltext der Aufklärung gilt, bildet die fiktive Korrespondenz zweier fiktiver Perser, die von 1711 bis 1720 Europa bereisen und Briefe mit Daheimgebliebenen wechseln. Hierbei schildern sie – und dies ist der aufklärerische Kern des Werkes – ihren Korrespondenzpartnern die kulturellen, religiösen und politischen Verhältnisse vor allem in Frankreich und besonders in Paris mit einer Mischung aus Staunen, Kopfschütteln, Spott und Missbilligung (was spätestens seit Pascals „Lettres provinciales“ ein beliebtes Verfahren war, um den Leser zum Teilhaber einer Sicht von außen zu machen und ihm so einen kritischen Blick auf das eigene Land zu ermöglichen). Montesquieu behandelt in dieser Schrift verschiedene Themen, wie Religion, Priestertum, Sklaverei, Polygamie, Benachteiligung der Frauen u. a. m. im Sinne der Aufklärung. Darüber hinaus ist in die „Lettres“ ein romanesker Handlungsstrang um die daheim gebliebenen Haremsdamen eingeflochten, der an dem Erfolg des Buches nicht ganz unbeteiligt war.

Nachdem er mit den „Lettres“ bekannt geworden war, entwickelte Montesquieu die Gewohnheit, jährlich einige Zeit in Paris zu verbringen. Hier verkehrte er in einigen mondänen Salons, z. B. dem der Marquise de Lambert, und gelegentlich am Hof, vor allem aber in intellektuellen Zirkeln.

Baron de Montesquieu war regelmäßiger Besucher des samstäglichen Gesprächskreises im Club de l’Entresol, der von Pierre-Joseph Alary (1689–1770) und Charles Irénée Castel de Saint-Pierre gegründet worden war und von 1720 (bzw. 1724) bis 1731 in der Hochparterrewohnung am Place Vendôme in Paris von Charles-Jean-François Hénault (1685–1770) stattfand.

1725 erzielte er nochmals einen beachtlichen Bucherfolg mit dem rokokohaft-galanten pastoralen kleinen Roman „Le Temple de Gnide“, den er angeblich in einem älteren griechischen Manuskript gefunden und übersetzt hatte. Das heute völlig vergessene Werk wurde bis zum Ende des 18. Jh. viel gelesen und mehrfach in andere Sprachen übertragen, u. a. in italienische Verse. Es bekam als einziges der Werke Montesquieus schon bei seiner Erstveröffentlichung das Plazet der Zensurbehörde.

Im Jahr darauf verkaufte er sein offenbar wenig geliebtes Richteramt und ließ sich in Paris nieder, nicht ohne jährlich einige Zeit auf dem Familienschloss La Brède zu verbringen.

1728 wurde er, wenn auch erst beim zweiten Anlauf, in die Académiefrançaise gewählt. Noch im selben Jahr (bald nach der Geburt seiner jüngsten Tochter) ging er auf eine dreijährige Bildungs- und Informationsreise durch mehrere deutsche und italienische Staaten, die niederländischen Generalstaaten und vor allem England. Am 26. Februar 1730 wurde er zum Mitglied(Fellow) der Royal Society gewählt. Am 16. Mai des gleichen Jahres wurde er in London Mitglied der Freimaurerloge „Horn’s Tavernin“ Westminster. Später, 1735, beteiligte er sich an der Gründung der von Charles Lennox, Herzog von Richmond, und John Theophilus Desaguliers initiierten Pariser Loge im „Hôtel de Bussy“.

1731 kehrte Montesquieu nach La Brède zurück, wo er von nun an überwiegend blieb. 1734 publizierte er in Holland das Buch „Considérations sur les causes de la grandeur des Romains et de leur décadence“ („Betrachtungen über die Ursachen der Größe der Römer und ihres Niedergangs“). Hierin versucht er am Beispiel des Aufstiegs des Römischen Reichs und seines Niedergangs (den er mit Caesars Alleinherrschaft einsetzen sieht) so etwas wie gesetzmäßige Verläufe im Schicksal von Staaten nachzuweisen und damit zugleich verdeckte Kritik am französischen Absolutismus zu üben.

Siehe auch Beiträge zum alten Rom.

Sein wichtigstes Werk wurde die geschichtsphilosophische und staatstheoretische Schrift „De l’esprit des lois/Vom Geist der Gesetze“(Genf 1748), ein Produkt von zwölf Jahren Arbeit.

Montesquieu- Défense de l_Esprit des lois, 1750

Montesquieu: „Défense de l’Esprit des lois“, 1750

 

Bildquelle: Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=666434

 

 

Einerseits nennt er darin die Determinanten, die das Regierungs- und Rechtssystem einzelner Staaten jeweils bestimmen (z. B. Größe, Geographie, Klima, Wirtschafts- und Sozialstrukturen, Religion, Sitten und Gebräuche); andererseits formuliert er – nicht zuletzt in Opposition gegen den im Milieu der Parlaments ungeliebten königlichen Absolutismus – die theoretischen Grundlagen eines universell möglichen Regimes. Zentrales Prinzip ist für Montesquieu hierbei, anknüpfend an John Locke, die Trennung der Bereiche Gesetzgebung (Legislative), Rechtsprechung (Judikative) und Regierungsgewalt (Exekutive), mit anderen Worten die so genannte Gewaltenteilung – ein Begriff, der als solcher bei ihm allerdings noch nicht vorkommt. Sein Buch fand sofort große und weit gestreute Beachtung und löste heftige Attacken seitens der Jesuiten, der Sorbonne und zugleich der Jansenisten aus. 1751 wurde es von der katholischen Kirche auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt und blieb dort bis zu dessen Abschaffung im Jahr 1967. Eine 1750 in Genf publizierte Verteidigungsschrift Montesquieus, die „Défense de l’Esprit des lois“, hatte darauf keinen Einfluss.

Seine letzten Lebensjahre verbrachte er zunehmend erblindend, teils in Paris, teils auf La Brède, wobei ihn seine jüngste Tochter als Sekretärin unterstützte. Unter anderem verfasste er für die „Encyclopédie“ einen „Essai sur le goût dans les choses de la nature & de l’art“, der jedoch Fragment blieb. Obwohl die Herausgeber Diderot und d’Alembert für Montesquieu ursprünglich die Einträge „Démocratie und „Despotisme“ vorgesehen hatten und der Artikel „Goût“ bereits Voltaire zugesagt worden war, wurde Montesquieus Aufsatzfragment posthum und ergänzend zu Voltaires Text im siebten Band 1757 abgedruckt.

Montesquieu starb an einer Infektion bei einem winterlichen Paris-Aufenthalt, der sein letzter hatte sein sollen und es – anders als gedacht – auch wurde.

Nachwirkung

Das Prinzip der Gewaltenteilung fand seinen ersten Niederschlag 1755 in der Verfassung der kurzlebigen Republik Korsika unter Pascal Paoli, die schon 1769 unterging, nachdem Frankreich die Insel von Genua gekauft und militärisch unterworfen hatte. Bis heute andauernd kam es dagegen in der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika zum Tragen, die im Jahr 1787 in Kraft trat, nicht aber in der französischen Verfassung von 1791.

Heute ist die Gewaltenteilung zumindest im Grundsatz in allen bürgerlich- demokratischen Staaten verwirklicht.

 

Entnommen aus Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel