Über die Massenaktion zur Ausschleusung von Bürgerinnen und Bürgern der DDR aus Ungarn

Das Dokument des MfS trägt das Datum des 11. September 1989

In den späten Abendstunden des 10.09.1989 begann in Ungarn die Massenaktion zur Ausschleusung von Bürgerinnen und Bürgern der DDR, die sich in Flüchtlingslagern und an anderen Orten in Ungarn aufgehalten hatten.

Ungarn erteilte zu diesem Zweck am 08.09. 1989 der DDR offiziell mit, dass die Artikel 6 und 8 des Abkommens über den visafreien Reiseverkehr vom 20. Juni 1969 sowie das dazugehörige Protokoll zeitweilig ausgesetzt werden und damit keine rechtlichen Hindernisse mehr bestehen, Bürgerinnen und Bürgern der DDR die Ausreise in Drittstaaten zu gestatten. Der Beginn der Aktion war für den 11.09.1989 um 0:00 Uhr angekündigt.

Nach dem MfS vorliegenden Erkenntnissen zufolge wurde die Aktion vom Außenministerium Ungarns geführt. Das Innenministerium  Ungarns wurde am 10.09.1989 in Bereitschaft versetzt, die Polizeibehörden zur Sicherung der Maßnahmen eingewiesen.

Der Außenminister Ungarns, Gyula Horn, brachte am 10.09.1989 gegen 19:00 Uhr in einer vom staatlichen Fernsehen übertragenen amtlichen Erklärung zum Ausdruck, dass die Grenzorgane(-behörden, -institutionen)allen Bürgerinnen und Bürgern der DDR entsprechen ihren Wünschen Ausreisen aus Ungarn in Drittstaaten gestatten. Gyula Horn war eine wichtige Figur der Konterrevolution.

In den Budapester Lagern und im Lager Zanka/Balaton wurden durch die ungarischen Lagerleiter in den Vormittagsstunden des 10.09. 1989 der Beginn der Ausreisen für die Nacht vom 10. zum 11.09. 1989 offiziell bekanntgegeben. Entsprechend dieser erklärten Absicht der ungarischen Behörden erfolgte die Öffnung der Staatsgrenze.

Nach ungarischen Verlautbarungen soll es sich um ca. 7000 Bürgerinnen und Bürger der DDR handeln, die in den Lagern erfasst wurden und im Rahmen der Massenschleusungsaktion kurzfristig in Drittstaaten ausreisen.

Gegen 20:00 Uhr wurde in den Lagern bekanntgegeben, dass diejenigen Bürgerinnen und Bürger der DDR, die über eigene Kfz verfügen bzw. von Verwandten oder Bekannten in deren Kfz mitfahren wollen, sofort aus Ungarn ausreisen können. Generell erfolgte dabei die Orientierung, dass die Ausreise aus Ungarn sowohl mit Personaldokumenten der DDR, mit Reisepässen der BRD als auch Dokumenten des Roten Kreuzes möglich ist. In den Lagern wurden zu diesem Zeitpunkt weitere Reisepässe der BRD ausgestellt. Von dieser Möglichkeit zu Pässen zu kommen machten Personen regen Gebrauch, die sich im Lager aufhielten.

In den Lagern waren Listen ausgelegt, um Bürgerinnen und Bürger der DDR zu erfassen, die mit Bussen abtransportiert werden sollten. Nach den gegebenen Orientierungen sollten die ersten Busse am 11.09.1989 gegen 11:00 Uhr oder 13:00 Uhr aus den Lagern in Richtung Grenze abfahren.

Des weitern lagen Hinweise vor, denen zufolge ein Reisezug für die Abholung von Bürgerinnen und Bürgern der DDR bereitgestellt werden sollte.

Gleichfalls wurde damals erklärt, dass die bestehenden Lager weiter geöffnet bleiben. Mit der Aufnahme weiterer Bürgerinnen und Bürger der DDR wurde gerechnet. Gezielte Anfragen an das Lagerpersonal, bezüglich des vorgesehenen Abschlusses der Massenaktion zur Ausschleusung von Bürgerinnen und Bürgern der DDR, erbrachten, dass diese Maßnahmen so lange laufen würden, die Bürgerinnen und Bürger der DDR die Ausreise aus Ungarn in Drittstaaten wünschten. Angehörige des Lagerpersonals mutmaßten, dass sich weitere Bürgerinnen und Bürger der DDR in dieser Form ausschleusen lassen würden. (Nach groben Schätzungen der ungarischen Institutionen befanden sich zur damaligen Zeit ca. 60 000 Bürgerinnen und Bürger der DDR zu Privataufenthalten in Ungarn.)

Intern getroffene Feststellungen belegen, dass eine Vielzahl der in den Lagern zusammengefassten Bürgerinnen und Bürger der DDR am 10.09.1989 ab ca. 22:00 Uhr mit dem eigenen Kfz in Richtung Grenze abgefahren waren oder sich durch Bürgerinnen und Bürger der BRD sowie teilweise von Bürgerinnen und Bürgern Ungarns mit dem PKW abholen ließen. Mehrere Kamerateams filmten ihre Handlungen bis zum Verlassen der Lager.

Im Lagaer Zanka/Balaton soll es gegen 22:00 Uhr zur Zusammenstellung eines Fahrzeugkonvois aus DDR-PKW gekommen sein, in dem als  „Schlepper“ fungierende einzelne PKW aus der BRD eingegliedert wurden. Die ersten Fahrzeuge mit Bürgerinnen und Bürgern der DDR passierten am 11.09.1989 kurz nach 0:00 Uhr die Grenze zu Österreich. Zu diesem Zeitraum wurde festgestellt, dass ca. 70 bis 80% der Kfz mit Bürgerinnen und Bürgern der DDR die Lager verlassen hatten.

Vor dem Lager Zanka bezogen am 10.09.1989 gegen 22:45 Uhr Angehörige der ungarischen Polizei mit zwei Polizeifahrzeugen Posten und führten nachfolgend Kontrollen durch, um festzustellen, ob die  Fahrer/innen dort vorbeifahrender DDR-Kfz die Eigentümer dieser Kfz sind.

Gegen 1:00 Uhr des 11.09.1989 trat in den Lagern vorerst Ruhe ein. Es wurden nur noch vereinzelte Handlungen zu deren Verlassen festgestellt.

Die damals aktuelle Situation und die Konzentration von Bürgerinnen und Bürgern der DDR in Ungarn, die sich weigerten in die DDR zurückzukehren und auf eine Genehmigung der Ausreise aus Ungarn beharrten, entstand im Gefolge des Beitritts Ungarns zur UN-Flüchtlingskonvention mit Rechtskraft am 12. Juni 1989 und des demonstrativen und spektakulären Abbaus der Grenzsicherungsanlagen an der Staatsgrenze Ungarn/Österreich sowie der andauernden Hetz- und Verleumdungskampagne vor allem der BRD-Medien gegen die DDR. Solche permanenten Aktivitäten wie das „Pan-Europa-Picknick“ an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze mit der organisierten Massenflucht im August 1989(Schirmherren dafür waren I. Poczgay und Otto von Habsburg), die Einrichtung nichtstaatlicher Flüchtlingslager trugen dazu bei, die Situation im Zusammenhang mit „DDR-Flüchtlingen“ ständig anzuheizen. In ihrem massiven „Medienkrieg“ wurde Ungarn als Flucht- und Asylland angepriesen. Heute 30 Jahre danach führen die Medien die Kampagne im gleichen Stil weiter, damit keine guten Erinnerung an die DDR bleiben.

In Vorbereitung der großangelegten Massenschleusung, deren Auftakt bereits mit der rechtswidrigen Verbringung der Bürgerinnen und Bürger der DDR aus der Botschaft der BRD begann, ist enges Zusammenwirken zwischen der BRD und Ungarn sichtbar. Das wird durch folgende Fakten bewiesen:

 

  • Nach dem Blitzbesuch von Nemeth/Horn in Bonn wurden verstärkt Stimmen laut, wonach das „Flüchtlingsproblem“ in kürze einer Lösung zugeführt würde.

 

  • Seitens der BRD, insbesondere durch staatliche Organe(Behörden, Institutionen)des Bundes und verschiedener Bundesländer wurden massive Vorbereitungen für die Bewältigung des „Flüchtlingsstroms“ über Österreich in die BRD getroffen.

 

  • Das Auswärtige Amt der BRD und die Botschaft der BRD in Ungarn wirkten offiziell in den geschaffenen Flüchtlingslagern durch speziell dafür eingesetztes Personal, das mit Helferinnen und Helfern des Roten Kreuzes der BRD und Ungarns sowie des Malteser Hilfsdienstes zusammenarbeiteten. Für mehrere Tausend Bürgerinnen und Bürger der DDR wurden BRD-Reisepässe ausgestellt. Diese völkerrechtswidrige Praxis wurde fortgesetzt.

 

  • Streng intern wurde bekannt, dass das Auswärtige Amt in Bonn am 10.09.1989 einen leitenden Mitarbeiter nach Wien entsandte, um mit einem ranghohen Vertreter Österreichs zusammenzutreffen und um über „Einzelheiten einer mit Ungarn abgestimmten Lösung des Problems in den nächsten Tagen“ zu informieren.

 

  • Die Erklärung des Außenministers Horn vom 10.09.1989 im staatlichen ungarischen Fernsehen wurde mit Sendebeiträgen(Bildberichte)über die Vorkommnisse in der damals vergangenen Woche in Leipzig und Berlin eingeleitet, wonach in den Kommentierungen die von den BRD-Medien ausgestrahlten Argumente benutzt wurden.

 

 

Die Bemühungen der DDR, insbesondere über die Botschaft in Budapest, Einfluss auf die Bürgerinnen und Bürger der DDR zu gewinnen und sie- auf der Grundlage des bekannten Standpunktes und der konkreten Vorschläge gemäß der Erklärung des Außenministeriums  der DDR – zur Rückkehr in ihre Heimatorte zu veranlassen, bleiben im wesentlichen ohne Wirkung. (Aus Ungarn kehrten nur einzelne Bürgerinnen und Bürger in die DDR zurück.)

Ursache dafür war die pausenlose massive Beeinflussung der Bürgerinnen und Bürger der DDR durch die BRD-Medien und durch deutschsprachige ungarische Medien, obwohl letztere auch den DDR-Standpunkt publizierten. Dadurch wurden ständige Hoffnungen genährt und Überzeugungen gefestigt, es gäbe die Lösung einer direkten Ausreise aus Ungarn, das eine Einflussnahme durch die DDR außerordentlich erschwerte bzw. unmöglich machte.

Begünstigend war die neutralistische Haltung der Behörden und Institutionen Ungarns, die nicht offen und deutlich die DDR-Aktivitäten unterstützten und zugleich nichts unternahmen, die aus der anmaßenden „Obhutspflicht“ der BRD für Bürgerinnen und Bürger der DDR abgeleiteten völkerrechtswidrigen Aktivitäten der BRD zurückzuweisen bzw. zu unterbinden.

Dem DDR-Konsul wurde kein Schutz gewährt und es wurde zugelassen die konsularische Tätigkeit zu behindern. Die Aufnahme der Tätigkeit von Vertretern des Roten Kreuzes der DDR wurde verzögert und eingeschränkt. Diese Haltung der Behörden und der gesellschaftlichen Organisationen Ungarns machen deutlich, dass die Lösung durch eine Massenausschleusung bereits zum Konzept der ungarischen Regierung gehörte, das durch Außenminister Horn am 24.08.1989 in Berlin vorgetragen wurde und nur deshalb um eine Woche hinausgeschoben wurde, um der DDR scheinbar entgegenzukommen.

Diese Aktivitäten machen deutlich, dass es insbesondere im Hinblick auf die damals bevorstehenden innerstaatlichen Regelungen, die sich aus dem Beitritt Ungarns zur UN-Flüchtlingskonvention ergeben haben, zwingend erforderlich war, Überlegungen über Modalitäten zur künftigen Gestaltung des Reiseverkehrs nach Ungarn anzustellen. Faktisch war bereits zu diesem Zeitpunkt Ungarn kein sozialistisches Land mehr.

 

 

Dokument entnommen aus der MfS-Mediathek, bearbeitet und wiedergegeben von Petra Reichel

 

Info Auschleusung DDR-Bürger

 

 

Miklós Németh

Miklós Németh, geboren am 14. Januar 1948 in Monok  ist ein ungarischer Politiker und war vom 23. November 1988 bis zum 23. Mai 1990 ungarischer Ministerpräsident. Er gehörte zum konterrevolutionären Flügel der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei, in der offiziellen Geschichtsschreibung „Reformflügel“ genannt. Wir wissen ja, das „Reform“, spätestens seit der Konterrevolution 1989/90, nicht Gutes bedeutet

Miklós Németh wurde als Sohn eines Kleinbauern geboren. Er studierte Volkswirtschaft(Abschluss 1971 in Budapest). Ab 1981 war er Mitarbeiter(ab 1986 Abteilungsleiter) der wirtschaftspolitischen Abteilung des Zentralkomitees der regierenden Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei.

Németh wurde im November 1988 Ministerpräsident Ungarns. In seiner Amtszeit  trug er zum Abbau der Grenzen  zwischen den sozialistischen und kapitalistischen Staaten in Europa bei. Die ungarischen Grenzanlagen waren sanierungsbedürftig. Németh  schonte zumindest den Steuersäckel, da er eine Sanierung nicht für lohnenswert hielt, da er die Grenze zu Österreich  später öffnete. Ein schwacher Trost, wenn man den folgenden Verlauf der Geschichte betrachtet.  So nahmen viele Bürgerinnen und Bürger der DDR den Weg über Ungarn, um die DDR illegal zu verlassen und dann nach Österreich oder Ungarn weiterzureisen. Die damaligen Ereignisse in Ungarn waren ein entscheidender Markstein in der Geschichte der Konterrevolution in den einstigen sozialistischen Ländern in Europa. Ohne die Grenzöffnung Ungarns wäre der Umriss des antifaschistischen Schutzwalls in Berlin am 09.11.1989 nicht so ohne weiteres möglich gewesen.

Miklós Németh, 1989

Miklós Németh, 1989

 

Bildquelle: Von FOTO:Fortepan — ID 124978:Adományozó/Donor: Urbán Tamás. – http://www.fortepan.hu/?view=new, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=62246944

 

In der Regierungszeit von Miklós Németh wurde Imre Nagy, eine wichtige Figur der versuchten Konterrevolution in Ungarn im Jahre 1956, rehabilitiert und am 23. Oktober 1989 die Ungarische Republik ausgerufen. Zuvor war es die Ungarische Volksrepublik(UVR), wie man auch aus den Dokumenten den MfS entnehmen kann. Faktisch war Ungarn schon lange keine Volksrepublik mehr

Nach dem Ausscheiden aus dem Amt des Ministerpräsidenten(im Mai 1990) wurde Németh Vizepräsident der  Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Dieses Amt hatte er bis zum Jahre 2000 inne. Eine typische Fortsetzung der Karriere für Leute, die in kapitalistischen Ländern die aus politischen Ämtern ausscheiden.

Bei den Wahlen im Jahre 2002 wollte er für die Ungarische Sozialistische Partei als Kandidat für das Ministerpräsidentenamt antreten. Doch sein Kontrahent Péter Medgyessy konnte die Wahl schließlich für sich entscheiden.

Miklós Németh wurde vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen(UNDP)am 11. September 2007 zum Leiter des neuen Ausschusses ernannt, der die Aktivitäten der Nordkoreanischen Behörden beobachtet. Na, das passt doch für einen Konterrevolutionär.

Im Jahre 2014 wurde ihm der Point-Alpha-Preis verliehen. Dieser Preis wird an verdiente Konterrevolutionäre verliehen.

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel