Gericht und Staatsanwaltschaft (Sowjetunion, Stand 1947)

1. Die Aufgaben des Sowjetgerichtes

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Der Volksmund sprach über das Gericht des zaristischen Russlands: „Wo ein Gericht -Da ein Unrecht“,„Es macht dem Reichen nichts aus, zum Gericht zu gehen, der Arme wird aber einen Kopf kürzer gemacht“, Ein Richter ist wie ein Zimmermann, was er will, das haut er zusammen“. In diesen Sprichwörtern kam in treffender Weise der Klassencharakter des alten bürgerlich-gutsherrlichen Gerichtes zum Ausdruck: es stand im Dienst der Ausbeuterklassen, schützte ihre Reichtümer und ihre Macht und diente in ihren Händen als ein Werkzeug zur Unterdrückung der Werktätigen.

Die Richter entstammten den Kreisen der adligen Gutsherren und Kapitalisten und verurteilten oft sogar Unschuldige zu hohen Strafen.

Dieses alte ungerechte Gericht wurde durch die Große Sozialistische Oktoberrevolution zusammen mit der ganzen Staatsmaschinerie der Bourgeoisie abgeschafft. Die Sowjetmacht schuf ein neues, ein wirkliches Volksgericht.

Volksgericht
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Das Sowjetgericht stellte eines der Organe des sozialistischen Sowjetstaates der Arbeiter und Bauern dar. Dadurch unterscheidet sich das Sowjetgericht in grundlegender Weise von den Gerichten in den kapitalistischen Ländern, bzw. der heutigen Zeit, wo es als ein Organ der Diktatur der Bourgeoisie, als ein Werkzeug zur gerichtlichen Unterdrückung der Werktätigen dient.

Lenin und Stalin lehrten, dass der Sowjetstaat und das Sowjetvolk das Gericht brauchten, um erstens die Feinde der Sowjetmacht zu bekämpfen und zweitens den Kampf um die Festigung der damals neuen, sowjetischen Ordnung und Sicherung der neuen, sozialistischen Disziplin unter den Werktätigen zu führen.

J.W. Stalin forderte einen unentwegten Kampf gegen alle Verletzer der sowjetischen revolutionären Gesetzlichkeit, wer es auch war und welchen Posten er auch bekleiden mochte. (Nach Stalins Tod wurde das aufgeweicht. Wohin das geführt hat, sehen wir heute.  Seit der „Geheimrede“ Chruschtschows wird Stalin bis heute Willkür und Alleinherrschaft vorgeworfen. P.R.)

Das Sowjetgericht war ferner notwendig, um Streitfragen zu lösen, welche die Rechte und Interessen der Sowjetbürger, Staatsämter und Betriebe, Kollektivwirtschaften und anderer gesellschaftlicher Organisationen berührten.

Der Oberste Sowjet der UdSSR nahm am 16. August 1938 da neue Gesetz über da Gerichtssystem an, das die Aufgaben des Sowjetgerichts auf der Grundlage der Stalinschen Verfassung festlegte.

Als Wichtigstes betrachtete dieses Gesetz den Schutz der Gesellschafts- und Staatsordnung, wie von der Verfassung der UdSSR und den Verfassungen der Unions- und autonomen Republiken festgelegt wurde, den Schutz des gesellschaftlichen, sozialistischen Eigentums und der sozialistischen Wirtschaft.

2. Die Gerichtsorgane

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Das Sowjetgericht war ein Staatsorgan, das auf Grund der Gesetze des sozialistischen Sowjetstaates Recht sprach. Das Gericht der Sowjetunion war ein einheitliches und gleiches für alle Bürger, unabhängig von ihrer nationalen und rassischen Zugehörigkeit, sozialen Herkunft, Religion, Vermögenslage oder ihrer Dienststellung.

Die Rechtsprechung wurde im Sowjetland von verschiedenen Gerichtsorganen ausgeübt, aber die Gesetzgebung über das Gerichtssystem und über die Prozessordnung sowie die strafrechtliche und zivile Gesetzgebung in der Sowjetunion war für alle Gerichte einheitlich und verbindlich.

Der Grundbaustein des sowjetischen Gerichtswesens war das Volksgericht. Die Volksgerichte verhandelten sowohl Straf- als auch Zivilfälle. Den Volksgerichten oblag auch der Schutz der Wahlrechte der Sowjetbürger. Die höherstehenden Gerichtsorgane verhandelten besonders wichtige Gerichtsfälle.

Volksgericht
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Die Regions-, Gebiets- und Kreisgerichte, die Gerichte der autonomen Gebiete und nationalen Bezirke verhandelten Straffälle, die auf Grund der Gesetze zu ihrem Kompetenzbereich gehörten: die Fälle von Staatsverbrechen, Raub sozialistischen Eigentums und andere wichtige Verbrechen sowie Zivilangelegenheiten bei Streitigkeiten zwischen staatlichen oder gesellschaftlichen Organisationen. Außerdem prüften diese Gerichte Klagen und Berufungen gegen die Urteile und Beschlüsse der Volksgerichte.

Der Oberste Gerichtshof der autonomen Republik stellte ihr höchstes Gerichtsorgan dar. Ihm oblag die Aufsicht über die gerichtliche Tätigkeit aller Gerichte der Republik. Es verhandelte die Straf- und Zivilsachen, die auf Grund des Gesetzes zu seinem Kompetenzbereich gehörten, und prüfte die Beschwerden und Berufungen gegen die Urteile und Beschlüsse aller Gerichte der Republik.

Der Oberste Gerichtshof der Unionsrepublik war ihr höchstes gerichtliches Organ. Ihm oblag die Aufsicht über die gerichtliche Tätigkeit aller Gerichte der Unionsrepublik sowie der autonomen Republiken, Regionen, autonomen Gebiete und nationalen Bezirke, die dieser Republik angehörten. Er verhandelte Straf- und Zivilfälle, die vom Gesetz seinem Kompetenzbereich unterstellt waren, und prüfte die Beschwerden und Berufungen gegen die Urteile und Beschlüsse der Regions-, Gebiets- und anderen Gerichte der Republik.

Der Oberste Gerichtshof der UdSSR war das höchste gerichtliche Organ der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken. Dem Obersten Gerichtshof der UdSSR oblag die Aufsicht über die gerichtliche Tätigkeit aller Gerichtsorgane der UdSSR und der Unionsrepubliken. Der Oberste Gerichtshof der UdSSR bestand aus fünf Kollegien: für Strafsachen, Zivilsachen, für Militär, Eisenbahn und Binnenschifffahrt. Der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes hatte das Recht, jeden Fall eines beliebigen Gerichts der UdSSR oder der Unionsrepubliken anzufordern und in diesem Fall Berufung einzulegen. Der Oberste Gerichtshof der UdSSR gab den Gerichten seine Richtlinien in den Fragen der Gerichtspraxis. Der Oberste Gerichtshof der UdSSR verhandelte die wichtigsten Straf- und Zivilsachen, die vom Gesetz seinem Kompetenzbereich unterstellt waren, und prüfte ferner die Beschwerden und Berufungen gegen die Urteile der besonderen Gerichte der UdSSR und der Obersten Gerichtshöfe der Unionsrepubliken.

3. Das einzige wirkliche Volksgericht der Welt

Volksgericht
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Was waren die Besonderheiten des Sowjetgerichtes? Wie wurden in den Sowjetgerichten die Fälle verhandelt?

Die Stalinsche Verfassung setzte die Wählbarkeit und Absetzbarkeit aller Gerichte vom Volksgericht bis zum Obersten Gerichtshof der UdSSR fest.

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Richter konnte jeder Sowjetbürger werden, die die Wahlrechte besaß.

Die Volksrichter wurden nach der Stalinschen Verfassung unmittelbar durch die Bürger der einzelnen Bezirke auf Grund des allgemeinen, gleichen, direkten Wahlrechts in geheimer Abstimmung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wähler konnten zu jeder Zeit einen Richter abberufen, der seinen Pflichten nicht gewachsen war, und einen neuen an dessen Stelle wählen. Die Volksrichter waren über ihre Tätigkeit und die des Volksgerichtes vor den Wählern rechenschaftspflichtig.

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Das Gericht bestand aus einem Richter und zwei Volksbeisitzern, die während der Gerichtssitzungen alle Rechte des Richters genossen. Volksbeisitzer konnten alle wahlberechtigten Bürger werden. Die Volksbeisitzer wurden nach dem gleichen Verfahren wie die Volksrichter gewählt und abgesetzt. Jeder von ihnen nahm nur zehn Tage Jährlich an den Gerichtssitzungen teil und erhielt während dieser Zeit seinen Durchschnittslohn bei seiner Arbeitsstelle. Danach wurde er durch einen anderen Volksbeisitzer ersetzt.  Auf diese Weise war das Sowjetgericht eine Art Schule der Staatsverwaltung, zu der die breiten Massen der Werktätigen herangezogen wurden.

Die Regions-, Gebiets- und Kreisgerichte, die Gerichte der autonomen Gebiete und nationalen Bezirke wurden durch die entsprechenden Sowjets der Deputierten (Abgeordneten) der Werktätigen für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

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Die Obersten Gerichtshöfe der autonomen Republiken und der Unionsrepubliken wurden durch die entsprechenden Obersten Sowjets ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Oberste Gerichtshof der UdSSR sowie die besonderen Gerichte der UdSSR wurden für die gleiche Dauer durch den Obersten Sowjet der UdSSR gewählt. Den höheren Gerichten gehörten genauso wie bei den Volksgerichten je zwei Volksbeisitzer an, die von den entsprechenden Sowjets der Deputierten (Abgeordneten) der Werktätigen oder von den Obersten Sowjets gewählt wurden.

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Die Sowjetrichter waren unabhängig und nur dem Gesetz unterstellt. Kein Organ der Sowjetmacht- weder ein örtliches noch ein höheres- hatte das Recht, dem Gericht die Anweisung zu geben, einen Fall so und nicht anders zu entscheiden. Die Sowjetrichter waren verpflichtet, bei der Urteilsfindung sich nur von den Sowjetgesetzen leiten zu lassen, in denen der Volkswille zum Ausdruck kam.

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Die Gerichtsverhandlung fand in allen Sowjetgerichten öffentlich unter Teilnahme der Parteien (des Angeklagten und des Staatsanwaltes, des Beklagten und des Klägers), unter Anwesenheit von Bürgern und Pressevertretern statt, wobei dem Angeklagten das Recht auf Verteidigung gewährleistet wurde.

Auf diese Weise verlief die Arbeit der Sowjetgerichte unter der Kontrolle der sowjetischen Öffentlichkeit. Jeder Bürger konnte zur Gerichtsverhandlung kommen und ihr von Anfang bis zum Ende beiwohnen. Die Gerichtssitzungen wurden öfters in den Betrieben, Fabriken und Kollektivwirtschaften durchgeführt, um einer möglichst großen Zahl von Bürgern, die an der Entscheidung des betreffenden Falles interessiert waren, Möglichkeit zu geben, ihnen beizuwohnen.

Ein solches Gerichtsverfahren verhalf den Massen zu Kenntnissen in den Fragen der Staatsverwaltung, der Volkswirtschaft, der Lebensweise und der Moral. Eine solche Gerichtsordnung erzog in den Massen das sozialistische Rechtsbewusstsein und regte sie zum Kampf gegen das Verbrechertum an.

Nur in Ausnahmefällen, die im Gesetz besonders erwähnt waren, wurden die Gerichtssitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch drei Richter ohne Teilnahme von Volksbeisitzern abgehalten.

Das Gerichtsverfahren wurde bei allen Gerichten in der Sprache der Unionsrepublik bzw. der autonomen Republik oder des autonomen Gebiets durchgeführt. Bürger, die dieser Sprache nicht mächtig waren, hatten das Recht, in die Akten mit Hilfe eines Dolmetschers Einsicht zu nehmen und sich vor Gericht der Muttersprache zu bedienen.

Durch alle dies Besonderheiten stellte das Sowjetgericht das einzige wahre Volksgericht der Welt dar. (Stand 1947)

4. Die sowjetische Staatsanwaltschaft

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Es kam vor, dass in sowjetische Ämter und Betriebe volksfeindliche Elemente eindrangen, die ihre Dienststellung dazu benutzten, um die Gesetze falsch oder überhaupt nicht anzuwenden und damit die Sowjetmacht schädigten. In der Tätigkeit und in den Beschlüssen der örtlichen Machtorgane kamen manchmal Abweichung von den Gesetzen, falsche Auslegung oder unrichtige Anwendung von Gesetzen vor. Es kamen auch direkte bewusste Verletzungen der Gesetze durch einzelne Amtspersonen vor.

Das alles machte ein besonderes staatliches Organ notwendig, dessen Aufgabe es war, Aufsicht über die richtige Anwendung und strikte Durchführung der Gesetze durch alle Ministerien und die ihnen unterstellten Institutionen sowie durch alle Amtspersonen und Bürger der UdSSR zu führen.

Ein solches Organ stellte die sowjetische Staatsanwaltschaft dar, die ursprünglich in der RSFSR im Jahre 1922 geschaffen wurde. Die Staatsanwaltschaft der UdSSR bestand seit dem 30. Juni 1933.

Die Arbeit der Staatsanwaltschaft war mit der des Gerichts auf das engste verbunden. Genau so wie das Sowjetgericht führte auch die sowjetische Staatsanwaltschaft den Kampf gegen das Verbrechen am Sowjetstaat, gegen die Feinde der Sowjetmacht, Spione, Diversanten, Schädlingen und andere Agenten der ausländischen Bourgeoisie. Genau so wie das Gericht schützte die Staatsanwaltschaft das gesellschaftliche, sozialistische Eigentum, bekämpfte Raub, Diebstahl, Misswirtschaft, Bürokratismus, Verletzungen der Arbeits- und Staatsdisziplin usw..

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Die Staatsanwaltschaft und das Gericht hatten gemeinsame Aufgaben, aber verschiedene Arbeitsmethoden. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage und untersuchte Kriminalfälle, legte die Umstände der Verbrechen dar, sammelte Beweismaterial gegen die Verbrecher und ihre Komplizen, überwachte die Gesetzlichkeit der Handlungen anderer Untersuchungsorgane.

Das Gericht verhandelte die Fälle, die ihm durch die Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Der Staatsanwalt sprach vor Gericht und erhob Anklage im Namen des Sowjetstaates. Das Gericht entschied die Sache und fällte das Urteil. Die Staatsanwaltschaft überwachte die richtige Entscheidung der Fälle durch die Gerichte, die Vollstreckung der Urteile und Beschlüsse des Gerichts und legte gegen unrichtige Urteile und Beschlüsse Berufung ein.

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Die sowjetische Staatsanwaltschaft schützte ferner auch die persönlichen Rechte der Bürger. Sie schützte die Unverletzlichkeit der Person: niemand durfte ohne Genehmigung des Staatsanwalts oder einen Gerichtsbeschluss verhaftet werden.

Zum Unterschied vom Gericht wurden die Organe der Staatsanwaltschaft nicht gewählt, sondern ernannt.

An der Spitze der Staatsanwaltschaft stand der Generalstaatsanwalt der UdSSR, der vom Obersten Sowjet der UdSSR für die Dauer von sieben Jahren ernannt wurde. Ihm oblag die oberste Aufsicht über die richtige Anwendung und strikte Durchführung der Gesetze in der gesamten Sowjetunion. Der Generalstaatsanwalt der UdSSR ernannte Staatsanwälte der Unionsrepubliken, autonomen Republiken, Regionen, Gebiete und der autonomen Gebiete für die Dauer von fünf Jahren. Die Staatsanwälte der Kreise, der Rayons und der Städte wurden von den Staatsanwälten der Unionsrepubliken ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren ernannt und vom Generalstaatsanwalt der UdSSR bestätigt.

Außerdem ernannte der Generalstaatsanwalt der UdSSR die Hauptstaatsanwälte, welche die besonderen Organe der Staatsanwaltschaft für das Militär, den Eisenbahnverkehr und die Binnenschifffahrt leiteten.

Wie erklärt es sich, dass die Staatsanwälte ernannt und nicht gewählt wurden?

Die Hauptaufgabe des Staatsanwaltes bestand darin, auf die richtige und einheitliche Anwendung der Gesetze im ganzen Land zu achten. Die sowjetische Gesetzlichkeit durfte nicht in Pensa oder Tscheljabinsk, in der Ukraine (😫 P.R.) oder Usbekistan, in Tatarien oder Jakutien verschieden sein. Die sowjetische Gesetzlichkeit musste für die ganze Sowjetunion einheitlich sein. Das lag im Interesse der Werktätigen, in welchem Gebiet sie auch lebten und welchem Volk sie angehörten.

Um eine solche Aufgabe erfolgreich zu erfüllen, mussten die Staatsanwälte ihre Arbeit unabhängig von irgendwelchen örtlichen Organen durchführen und nur dem Generalstaatsanwalt der UdSSR unterstellt sein. Deshalb wurden die Staatsanwälte nach der Verfassung der UdSSR ernannt und nicht gewählt.

Die zentralisierte Ernennung der Staatsanwälte behinderte in keiner Weise die Selbstständigkeit der örtlichen Machtorgane, weil der Staatsanwalt zum Unterschied von den vollziehenden und verfügenden Organen der Sowjets keine administrative Gewalt hatte. Der Staatsanwalt fällte keine Gerichtsurteile. Diese Urteile fällte das Gericht, das unmittelbar vom Volk und den Sowjets gewählt wurde.

Die Sowjetische Staatsanwaltschaft war genau wie das Gericht eng mit den Massen verbunden, die in ihr die Wahrerin ihrer Interessen und die Beschützerin der Sowjetmacht erblickten.

Entnommen aus „Das Sowjetland“ aus dem Jahre 1947, Band 3, Original-Autor W.A. Karpinskij, bearbeitet von Petra Reichel

Original-Text:

Lenin und Stalin an der Spitze des Aufstandes

Lenin und Stalin riefen die Massen zum Aufstand im Namen der Rettung Russlands vor dem Untergang auf, den ihm die Deutschen und die Feinde im Inneren bereiteten, im Namen des Aufblühens des Lebens aller seiner Völker.

Lenin und Stalin erläuterten, dass der Sieg der sozialistischen Revolution das rückständige Russland gänzlich umgestalten, dass er die breiten Massen der Werktätigen zu einem neuen, freien und glücklichen Leben erheben würde. „Untergehen oder mit Volldampf nach vorwärts streben. So ist die Frage durch die Geschichte gestellt“, schrieb Wladimir Iljitsch.

Die verantwortungsvollen und anstrengendsten Tage der Vorbereitung des Aufstandes waren angebrochen. In diesem entscheidenden Augenblick begingen die Verräter der Revolution Kamenew und Sinowjew einen unerhörten Verrat. Sie veröffentlichten in der menschewistischen Zeitung „Nowoja Shisnj“ („Das Neue Leben“) eine Erklärung über ihre Meinungsverschiedenheiten mit der Partei in den Fragen des Aufstandes und enthüllten damit den geheimen Beschluss der Bolschewiki über die Vorbereitung des bewaffneten Aufstandes. Gleichzeitig plauderte ihn auch der Judas Trotzkij aus. Lenin brandmarkte den Verrat als grenzenlose Gemeinheit. In seinem Brief an das Zentralkomitee schrieb er: „Schwere Zeiten. Eine schwere Aufgabe. Ein schwerer Verrat. Und trotzdem wird die Aufgabe gelöst werden, die Arbeiter werden sich zusammenschließen, der Bauernaufstand und die äußerste Ungeduld der Soldaten an der Front werden das ihrige tun! Schließen wir die Reihen enger – das Proletariat muss siegen!“

Der Verrat Kamenews, Sinowjews und Trotzkijs versetzte der Vorbereitung des Aufstandes einen ernsthaften Schlag. Die Bourgeoisie begann fieberhaft zum Widerstand zu rüsten. Die Hauptstadt wurde in Militärbezirke eingeteilt. Zusätzliche Patrouillen wurden eingesetzt, die Wachen verstärkt. Über die ganze Stadt wurden Kavallerieposten verteilt. Vor dem Winterpalast waren Maschinengewehre aufgestellt. Von der Front wurden eiligst Truppen beordert.

Auf einer geheimen Sondersitzung erörterte die Provisorische Regierung, welche Maßnahmen gegen die Bolschewiki noch ergriffen werden könnten. Kerenskij gab, wie in den Julitagen, erneut den Befehl, Lenin zu verhaften und dem Untersuchungsrichter für besonders wichtige Angelegenheiten auszuliefern.

Aber die Vorbereitungen zum Aufstand konnte der Feind nicht mehr zum Stehen bringen. Der bewaffnete Aufstand, sagte Lenin, ist, wenn auch die Verräter, die das Parteigeheimnis den schlimmsten Feinden des Volkes verraten haben, ihn hinausgeschoben haben, durch die Partei von der Tagesordnung nicht abgesetzt werden.

Die Bolschewiki setzten die intensive Vorbereitung der Massen zum bewaffneten Aufstand fort. In den Fabriken und Werken wurden die rotgardistischen Kampfabteilungen verstärkt. Verbindung mit den Truppenteilen wurde hergestellt. In die Abteilungen traten auch Arbeiterinnen ein. Sie bereiteten sich gemeinsam mit ihren Vätern, Männern und Brüdern zum Kampfe vor.

Eine der wichtigsten Kampfkräfte des Aufstandes war die Baltische Flotte. Die Matrosen erkannten schon lange nicht mehr die Macht der Provisorischen Regierung an und kamen ihren Anordnungen nicht nach.

Der Sturm rückte heran. Das revolutionäre Volk und die konterrevolutionäre Bourgeoisie standen sich von Angesicht zu Angesicht gegenüber, zum tödlichen Zusammenstoß bereit.

Am Morgen des 24. Oktober begann Kerenskij seinen Angriff gegen die Bolschewiki. Er befahl die Schließung des Zentralorgans der Partei, der Zeitung „Rabotschij Putj“ („Der Arbeiterweg“), und des Organs der bolschewistischen Militärorganisation, der Zeitung „Soldat“. Eine Abteilung von Offiziersschülern überfiel mit Panzern die Druckerei.

Die Rotgardisten und die Arbeiter der Druckerei teilten dies sofort J.W. Stalin telefonisch mit. „Sind es viele?“ fragte Stalin. „Eine kleine Abteilung mit einem Offizier an der Spitze“, war die Antwort. „Gut“, antwortete Stalin, „ich werde sofort Panzerautos schicken.“

Auf Vorschlag Stalins gab das Revolutionäre Militärkomitee als Antwort auf diese Aktion der Konterrevolution den Redakteuren und Setzern den Befehl, die Arbeit fortzusetzen, den Soldaten aber, die Druckerei zu bewachen. Am 24. Oktober um 10 Uhr morgens wurde dieser Befehl ausgeführt. Die Rotgardisten und revolutionären Soldaten drängten die Offiziersschüler zurück und setzten ihre Wache ein. Der Druck des „Rabotschij Putj“ und des „Soldat“ wurde wieder aufgenommen.

Am Abend des 24. Oktober schickte Wladimir Iljitsch einen flammenden, besorgnisvollen Brief an die Mitglieder des Zentralkomitees der Partei der Bolschewiki.

„Ich schreibe diese Zeilen am 24. Oktober abends“, so begann dieser historische Brief. „Die Lage ist äußerst kritisch. Es ist sonnenklar, dass jetzt eine Verzögerung des Aufstandes schon wahrhaftig den Tod bedeutet.“ Weiterhin forderte Lenin: „…auf keinen Fall darf die Macht bis zum 25 Oktober in den Händen Kerenskijs und Konsorten belassen werden, unter keinen Umständen; die Sache ist unbedingt heute Abend oder heute Nacht zu entscheiden.“

Am gleichen Tage schrieb der Kampfgenosse des großen Lenin, J.W. Stalin, in der Zeitung, die Kerenskij hatte vernichten wollen:

„Der Augenblick ist gekommen, wo eine weitere Verzögerung die gesamte Sache der Revolution mit dem Untergang bedroht. Man muss die jetzige Regierung der Gutsbesitzer und Kapitalisten durch eine neue Regierung der Arbeiter und Bauern ersetzen…

Die Macht muss in die Hände der Sowjets der Arbeiter-, Soldaten- und Bauerndeputierten übergehen.“

So ertönten im Einklang die Kampfaufrufe der Führer der Revolution Lenins und Stalins, die Aufrufe zum bewaffneten Aufstand.

J.W. Stalin blieb am 24. Oktober den ganzen Tag über im Gebäude des Smolnyj-Institutes- dem Stab der Bolschewiki, wo sich das Revolutionäre Militärkomitee befand, und leitete die letzten Vorbereitungen zum Aufstand. Am Abend des 24. Oktober begab sich Wladimir Iljitsch von der Wiborger Seite zum Smolnyj.

Nachdem Lenin sich verkleidet hatte, begab er sich in Begleitung eines Verbindungsmannes auf die Straße. Die Straßen waren leer. Eine einsame Straßenbahn fuhr eilends ins Depot. Wladimir Iljitsch sprang in den Wagen und fragte die Schaffnerin, wohin sie fahre. „Das ist aber ein Sonderling, wo bist du denn hergekommen?“ rief die Frau aus. Weißt du denn nicht, dass Revolution sein wird? Wir fahren die Bourgeoisie schlagen.“

Nachdem sich Lenin glücklich durch die Patrouillen der Junker hindurchgeschlagen hatte, erschien er im Revolutionsstab im Smolnyj. Gemeinsam mit Stalin übernahm er die Leitung des Aufstandes und stellte sich unmittelbar an die Spitze der Volksrevolution.

Lenin war für die Revolution geboren“, sagte J.W. Stalin. „Er war wahrhaft der Genius revolutionärer Explosionen und der größte Meister revolutionärer Führung. Nie fühlte er sich so frei, nie war er so froh wie in einer Epoche revolutionärer Erschütterungen…nie offenbarte sich Lenins genialer Scharfblick so voll und klar wie in der Zeit revolutionärer Explosionen. In den Tagen der Wendepunkte der Revolution blühte er gleichsam auf, wurde zum Hellseher, erriet die Bewegung der Klassen und die wahrscheinlichen Zickzackwege der Revolution, sah sie ganz klar vor sich. Nicht umsonst heißt es in unseren Parteikreisen, dass ‚Iljitsch in den Wellen der Revolution zu schwimmen versteht wie der Fisch im Wasser‘.“

In der historischen Nacht vom 24. Zum 25. Oktober (vom 06. Zum 07. November) 1917 begann die Verwirklichung des genialen Leninschen Planes des bewaffneten Aufstandes gegen die Bourgeoisie, gegen die russischen Imperialisten, für die Macht der Sowjets, für den Sozialismus.

Der Aufstand entwickelte sich erfolgreich. Schnell wurden das Telegrafenamt, die Bahnhöfe, die Elektrizitätswerke und die staatlichen Ämter der Hauptstadt besetzt. Die Aufständischen unterbrachen die Telefonverbindungen des Winterpalastes, wo die Provisorische Regierung tagte. Die in Petrograd garnisonierten Soldaten gingen entschlossen auf die Seite der Bolschewiki über. Die geschickte Leitung der Bolschewiki, die Kühnheit, der revolutionäre Ansturm und die Disziplin der Volksmassen verrichten das ihre: am Morgen des 25. Oktober (07.November) war fast ganz Petrograd in den Händen des aufständischen Volkes.

W.I. Lenin und J.W. Stalin im Smolnyj-Institut in den Oktobertagen des Jahres 1917 (Nach einer Zeichnung von P. Wassiljew)
Bild entnommen aus „Das Sowjetland“, Band 2 aus dem Jahre 1947

Am Morgen des 25. Oktober (07. November) erließ das Revolutionäre Militärkomitee den Aufruf „An die Bürger Russlands!“, der von Lenin verfasst war.  „Die Provisorische Regierung ist gestürzt“, so lautete der Leninsche Aufruf. „Die Staatsmacht ist in die Hände des Organs des Petrograder Sowjets der Arbeiter und Soldatendeputierten, des Revolutionären Militärkomitees, übergegangen, das an der Spitze des Petrograder Proletariats und der Garnison steht. Die Sache, für die das Volk gekämpft hat: das sofortige Angebot eines demokratischen Friedens, die Aufhebung des gutsherrlichen Grundbesitzes, die Arbeiterkontrolle über die Produktion, die Bildung einer Sowjetregierung- diese Sache ist gesichert. Es lebe die Revolution der Soldaten, der Arbeiter und der Bauern!“

Der Angriff auf die Revolution wurde fortgesetzt. Immer neue und neue Abteilungen von Rotgardisten zogen aus den Proletariervierteln Petrograds nach dem Zentrum der Stadt zum Smolnyj. Die Rotgardisten bemächtigten sich der Ämter, entwaffneten die Offiziersschüler und bezogen Kampfposten. Die revolutionäre Baltische Flotte kämpfte Schulter an Schulter mit dem aufständischen Volk. Allein aus Kronstadt kam eine Matrosenabteilung in Stärke von fünftausend Mann zur Belagerung des Winterpalastes herbei.

Kerenskij, der die Ankunft der Truppen, die von der Front herbeigerufen worden waren (sie gingen unterwegs auf die Seite der Aufständischen über), nicht abwartete, flüchtete in seiner Verzweiflung aus Petrograd.

Es begann die Belagerung des Winterpalastes. Dort hatten sich die von Kerenskij verlassenen Minister der Provisorischen Regierung unter dem Schutz einer Abteilung Offiziere und Offiziersschülern festgesetzt. Zur Verteidigung des Palastes waren Barrikaden errichtet worden.

Lenin ordnete an, den Winterpalast zu umzingeln und den Ministern und ihren Verteidigern ein Ultimatum zur Übergabe zu stellen und die Eroberung dieses letzten Zufluchtsortes der Bourgeoisie zu beschleunigen.

Beim Anbruch der Nacht begann von der Peter-Paul-Festung aus, die gegenüber dem Palast am anderen Ufer der Newa liegt, die Artilleriebeschießung des Winterpalastes. Auf der Newa lag der Kreuzer „Aurora“, dessen Geschütze auf den Winterpalast gerichtet waren, vor Anker. Der Kreuzer „Aurora“ unterstützte das Feuer aus der Peter-Paul-Festung mit Salven aus seinen Geschützen.

Die Verteidiger des Palastes erwiderten das Feuer aus Maschinengewehren. Der Feind musste das Feuer jedoch bald einstellen. Die revolutionären Truppen und Rotgardisten drangen in den Palast ein. Das Bollwerk der Herrschaft der Gutsbesitzer und der Bourgeoisie war gefallen. Als die Rotgardisten, Soldaten und Matrosen in den runden Saal des Palastes eingedrungen waren, sahen sie eine Gruppe erschrockener Menschen vor sich. Es waren die Minister Kerenskijs, die Vertreter der (vorerst P.R.)letzten Regierung der Gutsbesitzer und der Bourgeoisie Russlands.

Die Provisorische Regierung wurde verhaftet und in der Peter-Paul-Festung interniert. Mit der Einnahme des Winterpalastes in Petrograd endete der ewig (? P.R.) ruhmvolle 25. Oktober (7. November) des Jahres 1917.

Sturm auf den Winterpalast (Nach einem Gemälde von P. Sokolow-Skalja)
Bild entnommen aus „Das Sowjetland“, Band 2 aus dem Jahre 1947

Das von der Partei der Bolschewiki geführte Volk hatte (auf Zeit P.R.) den größten historischen Sieg errungen.

Während auf den Straßen der Hauptstadt der Angriff der Revolution sich siegreich entwickelte, trat im Smolnyj der Führer des (damals P.R.) siegreichen Volkes, Lenin, vor den Petrograder Sowjet. Mit verhaltenem Atem, mit Liebe und Stolz, hörten die Arbeiter- und Soldatendeputierten Wladimir Iljitschs Rede an.

Lenin sprach davon, dass die Arbeiter- und Bauernrevolution, zu der die Bolschewiki die Werktätigen aufgerufen hatten, sich vollzogen habe. „Die Bedeutung dieser Umwälzung“, erklärte er, besteht vor allem darin, dass wir eine Sowjetregierung ein eigenes Machtorgan haben werden.“                                Lenin sprach davon, dass von nun an eine neue Epoche in der Geschichte Russlands angebrochen sei, und dass die proletarische Revolution im Endergebnis zum Sieg des Sozialismus führen müsse. Die Aufgabe der jungen Sowjetmacht umriss Lenin folgendermaßen:                                                                     „In Russland müssen wir jetzt den Aufbau eines proletarischen sozialistischen Staates in Angriff nehmen.“

Die im Saal des Smolnyj versammelten Arbeiter und Soldaten nahmen Lenins Rede mit Begeisterung auf. Sie fühlten, dass der jahrhundertealte Traum der Volksmassen Russlands sich zu verwirklichen begann. Die Große Sozialistische Revolution war erfolgt.

In den Abendstunden des 25. Oktober, als auf dem Platz vor dem Winterpalast die letzten Kämpfe und die Liquidierung der Provisorischen Regierung der Gutsbesitzer und Kapitalisten vor sich gingen, wurde im Smolnyj der II. Allrussische Kongress der Sowjets der Arbeiter-, Soldaten- und Bauerndeputierten der der wirkliche Herr des neuen Russlands war, eröffnet.  Die Menschewiki und die Sozialrevolutionäre, die gesehen hatten, dass sie die Minderheit bildeten, verließen den Kongress und verzichteten auf die Teilnahme an seiner Arbeit. Es blieben die Bolschewiki und die parteilosen Delegierten des Kongresses. Sämtliche Entscheidungen dieses wirklich revolutionären Kongresses erfolgten einmütig. Der Kongress übernahm aus den Händen des Revolutionären Militärkomitees die Macht, die von den Petrograder Arbeitern und Soldaten im siegreichen bewaffneten Aufstand errungen worden war. Der Kongress beschloss: „Die gesamte Macht geht allerorts an die Sowjets der Arbeiter-, Soldaten- und Bauerndeputierten über, die eine wirkliche revolutionäre Ordnung zu sichern haben.“

Entnommen aus dem Buch „Das Sowjetland“, Band 2 von 1947, Original-Autor B.M. Wolin, bearbeitet von Petra Reichel

Original-Text aus dem Buch „Das Sowjetland“, Band 2 aus dem Jahre 1947

Die Lage im Lande nach der Februarrevolution

Die Selbstherrschaft war im Februar 1917 zusammengebrochen. Das bewaffnete Volk, von der Partei der Bolschewiki geführt, hatte die Macht des verfassten Zarismus gestürzt. Aber die Früchte des Sieges hatte sich nicht das Volk, sondern die Bourgeoisie zunutze gemacht.

Die Provisorische Regierung, die sich nach der Februarrevolution gebildet hatte, bestand, nach einem Ausspruch von Lenin, aus Vertretern „der Bourgeoisie und der zu Bourgeois gewordenen Gutsbesitzer“. Es war eine Regierung, die die Interessen der Fabrikanten, Bankiers, Kaufleute sowie der Großgrundbesitzer und Kulaken vertrat.

Die wichtigsten Posten in dieser Regierung nahmen ein: Fürst Lwow, ein Großgrundbesitzer und sehr gemäßigter Liberaler, als ihr Haupt; der Moskauer Kaufmann und Fabrikant Gutschow, der seinerzeit Stolypins Militärfeldgerichte gegen Revolutionäre gutgeheißen hatte; der große Ausbeuter und Zuckerfabrikbesitzer Tereschtschenko; der liberale bürgerliche Professor Miljulow, der stets ein Verteidiger des räuberischen Krieges gewesen war, in dem Zar Nikolaj und seine Bande Russland gehetzt hatten; der Sozialrevolutionär Kerenskij, der das Volk mit großsprecherischen, aber leeren Worten abspeiste, die die gegen das Volk gerichteten Machenschaften der Gutschkow, Lwow, Miljukow deckten.

Neben dieser bürgerlichen Provisorischen Regierung existierte noch eine andere Macht: der Sowjet der Arbeiter- und Soldatendeputierten, der noch vor der Bildung der bürgerlichen Provisorischen Regierung entstanden war. Im Kampfe gegen den Zarismus entstand und erstarkte das Bündnis der Arbeiter und Bauern. Die Sowjets der Arbeiter- und Soldatendeputierten waren das Organ dieses Bündnisses, das Organ der Diktatur der Arbeiterklasse und der Bauernschaft. (Der Begriff Diktatur ist in diesem Zusammenhang aus heutiger Sicht missverständlich. Das nutzt die Propaganda der heutigen Herrschenden gnadenlos aus.)

Es ergab sich eine Verflechtung zweier Gewalten, zweier Diktaturen. Es ergab sich eine Doppelherrschaft.

Die Arbeiter und Soldaten sahen in den Sowjets die Organe ihrer eigenen Macht, der Volksmacht. Sie glaubten, dass die Sowjets den Willen des aufständischen Volkes verwirklichen, dass die Frieden schließen und die Herrschaft der Ausbeuter, der Imperialisten ein Ende bereiten würden.

Aber in den Sowjets, sowohl im Petrograder als auch im Moskauer und in denen anderer Städte, gehörte die Mehrzahl der Deputierten zu jener Zeit den Menschewiki und der Sozialrevolutionären, d.h. den kleinbürgerlichen Parteien an, die die Interessen des Kleinbürgertums von Stadt und Land vertraten. Es waren opportunistische Paktiererparteien, die vor der Revolution Angst hatten, die die Vernichtung der kapitalistischen Ordnung nicht wünschten und eine Verständigung mit der imperialistischen Bourgeoisie anstrebten. Warum erhielten diese Parteien die Mehrheit in den Sowjets?

Russland war, ungeachtet des sich in ihm entwickelnden Kapitalismus, ein Agrarland, ein in ökonomischer Hinsicht rückständiges, kleinbürgerliches Land, d.h. ein Land, in dem noch die auf Kleinbesitz beruhende Einzelbauernwirtschaft vorherrschte. Russland war damals von allen großen europäischen Ländern das am meisten kleinbürgerliche Land. Die zahlreichen kleinbürgerlichen Elemente des Landes: Millionen von Bauern, Kleinhändlern, Handwerkern waren zum gesellschaftlichen Leben erwacht und wurden in die Politik hineingezogen. Diese gewaltige kleinbürgerliche Woge überflutete die klassenbewusste Arbeiterschaft, sie überwältigte sie nicht nur durch ihre zahlenmäßige Stärke, sondern auch ideologisch. Große Massen der Arbeiter wurden mit kleinbürgerlichen politischen Ansichten angesteckt.

Diese Parteien erhielten die Mehrheit in den Sowjets auch deshalb, weil während des Krieges in der Arbeiterklasse bedeutende Veränderungen vor sich gegangen waren. Mehr als ein Drittel der Stammarbeiter war zum Heeresdienst eingezogen worden. An ihre Stelle waren, in der Absicht, ich vor der Einziehung zu drücken, kleine Ladenbesitzer, Kleingewerbetreibende, Handwerker und andere Elemente getreten, die eine beträchtliche und einflussreiche kleinbürgerliche Zwischenschicht inmitten der Arbeiterschaft bildeten.

Ein Grund für das Überwiegen der Paktiererparteien in den Sowjets war auch der, dass, während die Bolschewiki in den Tagen der Februarrevolution den Kampf des Volkes unmittelbar leiteten, die Menschewiki und Sozialrevolutionäre die Deputiertensitze in den Sowjets besetzten und auf diese Weise an die Spitze des Petrograder und vieler anderer Sowjets getreten waren.

Eine gewisse Rolle spielte dabei der Umstand, dass sich die Führer der Menschewiki und Sozialrevolutionäre in den Tagen der Februarrevolution in Petrograd befanden, während Lenin zu jener Zeit fern in der Schweiz in der Emigration lebte und Stalin in der Verbannung im tiefsten Sibirien befand.

Die in der Politik unerfahrenen Volksmassen vertrauten den Menschewiki und den Sozialrevolutionären blindlings. Aber diese Verräter betrogen die Hoffnungen des Volkes und ließen sich schon in den ersten Stunden des Aufstandes mit der Bourgeoisie ein. Die sozialrevolutionär-menschewistischen Führer verständigten sich heimlich, ohne Wissen der Bolschewiki, mit den Kapitalisten und Gutsbesitzern über die Bildung einer bürgerlichen Regierung in Russland. Der Petrograder Sowjet, wo die Paktierer die Oberhand hatten, billigte, ungeachtet der Proteste der Bolschewiki, diesen verräterischen Schritt.

So versuchte die russische Bourgeoisie mit Hilfe der Menschewiki und Sozialrevolutionäre ihre Macht auf den Ruinen des Zarismus zu festigen. Die bürgerliche Provisorische Regierung fürchtete sich vor dem Volk und hasste es. Der prominente bürgerliche Politiker Schulgin, der Deputierte der Reichsduma, schrieb damals in seinem Tagebuch: „Maschinengewehre, das ist es, was sich haben wollte, denn ich fühlte, dass nur die Sprache der Maschinengewehre dem Straßenpöbel verständlich ist, und dass nur die Bleikugel das aus seiner Höhle in die Freiheit ausgebrochene fürchterliche Tier wieder zurücktreiben kann.“ In der Sprache der Maschinengewehre wollte die russische Bourgeoisie mit ihrer Provisorischen Regierung an der Spitze mit dem Volke reden.

Eine solche Regierung konnte dem Volke natürlich weder Frieden, noch Land, noch Brot, noch Freiheit geben. Das war den fortschrittlich gesinnten Arbeitern klar, aber das war bei weitem nicht dem gesamten übrigen Volk klar, welches noch unerfüllbare Hoffnungen hegte, dass die Provisorische Regierung sich um seine Interessen kümmern würde.

Die Bolschewiki wussten, dass mit dem Sturz der Zarenregierung allein die Sache nicht abgetan ist. Lenin hatte bereits seit langem den weiteren Gang der russischen Revolution vorausgesehen, und er legte ihnen beharrlich dar, dass die Revolution zwei untrennbar miteinander verbundene Etappen durchlaufen müsse. Der Sturz des Zarismus sei die erste Etappe, die Vernichtung der Macht der Bourgeoisie und die Aufrichtung der Macht der Arbeiterklasse die zweite Etappe.

Lenin erklärte seinen Gedanken mit folgendem anschaulichen Beispiel: Stellen Sie sich vor, meine Herren, schrieb er, „dass ich zwei Schutthaufen aus dem Hof fahren muss. Aber ich habe nur einen Wagen. Und auf dem einen Wagen kann man keinesfalls mehr als einen Schutthaufen hinausfahren. Was soll ich tun?                                                                                                                                                           Wenn man tatsächlich beide Haufen nicht auf einmal hinausfahren kann, so schaffen wir zuerst den ersten Haufen, den man sofort erreichen und auf den Wagen laden kann, hinaus, dann laden wir den Wagen ab und kehren nach Hause zurück, um den zweiten Haufen vorzunehmen.                                    Das russische Volk muss zuerst auf seinem Wagen jenen ganzen Mist, der Leibeigenschafts-, Gutsbesitzereigentum heißt, hinausschaffen, und dann muss es mit dem entladenen Wagen auf den schon mehr gesäuberten Hof zurückkehren und beginnen, den zweiten Haufen auf die Fuhre zu laden und den Mist der kapitalistischen Ausbeutung wegzuräumen.“

Die Bolschewiki wiesen darauf hin, dass der Sturz des Zarismus bei weitem noch nicht der volle Sieg der Revolution sei, sondern nur ihr Anfang. Sie erläuterten dem Volk, das es, solange in den Sowjets Paktierer, die Menschewiki und die Sozialrevolutionäre schalten und walten, keinen Frieden, kein Land, kein Brot, keine Arbeit geben würde. Die Bolschewiki deckten vor dem Volke den imperialistischen Charakter der provisorischen Regierung auf. Sie bewiesen dem Volke, dass es ohne die Ablösung der Provisorischen Regierung durch die Regierung der Sowjets nicht möglich sei, Frieden und Freiheit zu erringen. Die Bewaffnung des Proletariats, die Festigung und die Ausdehnung der Tätigkeit der Sowjets der Arbeiter- und Soldatendeputierten – das war nach dem Hinweis Lenins die einzige Garantie für die endgültige Zertrümmerung des alten Regimes. Das Gleiche sagte auch J.W. Stalin.                                        „ ..Das Pfand des Endsieges der russischen Revolution“, schrieb er in jenen Tagen, „liegt in der Festigung des Bündnisses des revolutionären Arbeiters mit dem revolutionären Soldaten.                        Die Organe dieses Bündnisses sind die Sowjets der Arbeiter- und Soldatendeputierten…“                     Unter der Leitung von Lenin und Stalin kämpften die Bolschewiki für die wirklichen Interessen des Volkes.

Entnommen aus „Das Sowjetland“, Band 2 aus dem Jahre 1947, Originalautor B.M. Wolin, bearbeitet von Petra Reichel

Original-Text aus dem Buch „Das Sowjetland“ aus dem Jahre 1947

„Das Sowjetland“

Buchreihe „Das Sowjetland“ von 1947

„Das Sowjetland“ ist eine Buchreihe aus dem Jahre 1947. Diese ist in Antiquariaten erhältlich.

Da nur die Anfangsbuchstaben der Namen der Autoren, bzw. Autorinnen draufstehen, ist nicht erkennbar, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt. Bei Band 1 kann man dem Internet entnehmen, z.B. Wikipedia, dass es sich um eine Frau handelt. Es gibt einen Wikipedia-Beitrag zu ihr. Ihr voller Name ist Anna Michailowna Pankratowa.

Bei den Autoren oder Autorinnen der anderen Bände findet man nur Buchangebote aus den Antiquariaten, aber nichts über ihre Person. Das ist schade.

Auf jeden Fall ist diese Buchreihe sehr wertvoll und leicht zu lesen.

Da diese Bücher zu Lebzeiten Stalins verfasst wurden, werden hier auch das Wirken und die Verdienste Stalins gewürdigt, die auch Ereignisse vor der Sowjetzeit beinhalten. Da später Stalin verdammt wurde, auch in der DDR wurde Stalin verdammt, sind diese Verdienste und sein Wirken weitestgehend verschwiegen worden, so auch in den Geschichtsbüchern der DDR für die Schule.

DIE TROMMLER wird sich nun gelegentlich auch mit dieser Literatur befassen.

Buchreihe „Das Sowjetland“ von 1947