Verfassungen der UdSSR
Die Verfassungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken waren drei von verschiedenen Regierungen der Sowjetunion erlassene Verfassungen.
Die sowjetische Verfassung von 1924 trat am 31. Januar 1924 in Kraft und bestand aus zwei Teilen: der Deklaration über die Gründung der UdSSR und dem Gründungsvertrag der UdSSR.
Am 5. Dezember 1936 wurde die sogenannte Stalin-Verfassung (benannt nach Josef Stalin) vom Sowjetkongress angenommen.
1977 ersetzte die sogenannte Breschnew-Verfassung (benannt nach Leonid Breschnew) jene aus dem Jahre 1936. Diese Verfassung blieb bis zur Volksabstimmung über eine neue Verfassung der Russischen Föderation im Jahr 1993, also bis nach dem Ende der Sowjetunion, in Kraft und wurde über 300 mal geändert.
Alle drei Verfassungen gewährten den Teilrepubliken das Recht, die Union zu verlassen (Verfassung von 1924 in Artikel 4, Verfassung von 1936 in Artikel 17, Verfassung von 1977 in Artikel 72). Diese Regelung hat vermutlich dazu beigetragen, dass die Abtrennung der baltischen Staaten früh und weitgehend unblutig vollzogen werden konnte.
Text entnommen aus Wikipedia
Ausführlich wird in diesem Beitrag auf die Stalin-Verfassung, bzw. Stalinsche Verfassung eingegangen, die im Buch „Das Sowjetland“, Band 3, Original-Autor W.A. Karpinskij, ausführlich beschrieben wird.
Die Stalinsche Verfassung
Die Verfassung ist das Grundgesetz des Staates. (1947 kannte man noch nicht die unterschiedlichen Bedeutungen der Begriffe „Grundgesetz“ und „Verfassung“. In Deutschland gibt es bis heute ein Grundgesetz, aber keine Verfassung. In der alten BRD galt das Grundgesetz als Provisorium, da man schon immer darauf aus war, die DDR an die BRD anzuschließen. Nach einer Wiedervereinigung sollte dann eine Verfassung kommen. 1990 gab es, aller anderslautenden Behauptungen zum Trotz, keine Wiedervereinigung. In der Endphase der DDR wurden neue Bundesländer gebildet. Diese sind der BRD beigetreten. Somit ist das Grundgesetz der alten BRD weiterhin gültig.)
Die von 1936 bis 1977 gültige Verfassung der UdSSR wurde von dem außerordentlichen Sowjetkongress der UdSSR am 05. Dezember 1936 bestätigt. Im Volke wurde sie nach ihrem Schöpfer J.W. Stalin die Stalinsche Verfassung genannt.
In der Stalinschen Verfassung wurden in kurzer Form zum ersten Male die Grundlagen jener neuen, gerechten, sozialistischen Gesellschaftsordnung niedergelegt, von der die besten Geister der Menschheit jahrhundertelang träumten und die im Sowjetland verwirklicht wurde. Darin besteht die große welthistorische Bedeutung der Stalinschen Verfassung.
Die große Sozialistische Oktoberrevolution hatte die alte Staatsordnung gestürzt, den Ausbeuterklassen die Macht entrissen und sie den werktätigen Massen übergeben. Erst nachdem im Lande eine neu sowjetische Staatsordnung errichtet worden war, wurde die Verfassung angenommen.
Das Volk -die Arbeiter- und Bauernmassen- haben also zunächst unter der Führung der bolschewistischen Partei die alte Ordnung gestürzt und eine neue geschaffen; erst dann sind die Vertreter des Volkes zusammengetreten und haben die Verfassung aufgesetzt, haben niedergeschrieben, was das revolutionäre Volk in die Tat umgesetzt hatte. (Den Begriff „Grundgesetz“ lasse ich in der Bearbeitung aus, um Irrigationen, im Zusammenhang mit der Bedeutung „Grundgesetz“ in Deutschland, zu vermeiden. P.R.)
„Die Verfassung“, sagte J.W. Stalin, „ist die Registrierung und gesetzgeberische Verankerung der bereits erzielten und gesicherten Errungenschaften.“
Die erste sowjetische Verfassung die unter Anleitung von W.I. Lenin und J.W. Stalin aufgesetzt worden war, wurde vom V. Allrussischen Sowjetkongress am 10. Juli 1918 angenommen. Was wurde in dieser Verfassung niedergeschrieben und gesetzgeberisch verankert?
Sie spricht vom Übergang der gesamten Staatsgewalt an die Sowjets, von der Gleichberechtigung aller Völker, die auf dem Gebiet Sowjetrusslands leben, von dem Übergang des gesamten Bodens, seiner Schätze, der Waldungen und Gewässer in den Besitz des ganzen Volkes, von der Übergabe der Banken in den Besitz des Arbeiter- und Bauernstaates, von der Arbeiterkontrolle über die Industrie, Handels- und Landwirtschaftsbetriebe sowie über die Organisation der zentralen und örtlichen Organe der Sowjetmacht.
Aber in der Verfassung des Jahres 1918 stand nichts von der Verankerung der sozialistischen Ordnung im Sowjetland. Es war noch zu wenig Zeit vergangen, als dass man es vermocht hätte, das ganze Land auf sozialistische Art und Weise umzugestalten.
Lenin sagte damals in seinem Bericht an den V. Allrussischen Sowjetkongress: „ …Wir kennen noch keinen Sozialismus, den man in Paragraphen niederlegen könnte.“

Entnommen aus „Das Sowjetland“, Band 3, aus dem Jahre 1947
Im Jahre 1922 entstand die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken. Die neue Verfassung -die erste Verfassung der UdSSR- wurde unter der Leitung von W.I. Lenin und J.W. Stalin ausgearbeitet und durch den II. Sowjetkongress der UdSSR am 31. Januar 1924 gebilligt und bestätigt. In dieser Verfassung wurde die Schaffung des Sowjet-Bundesstaates, die Bildung der Organe der Staatsgewalt und der Staatsverwaltung für die gesamte Union niedergeschrieben und verankert.
Aber auch hier findet man noch nichts über die Verankerung der sozialistischen Ordnung. Damals wurde die sozialistische Aufbauarbeit erst in Angriff genommen, und der Sozialismus, den man in den Artikeln der Verfassung des Landes hätte niederschreiben können, war noch nicht aufgebaut.
Die grundlegenden Veränderungen in der gesamten Wirtschaft des Sowjetlandes gingen in den Jahren des ersten und zweiten Stalinschen Planjahrfünfts (1928-1937) vor sich. In dieser Zeitspanne wurden die wurden die Ausbeuterklassen genauso wie die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen aufgehoben. Die Arbeiterklasse, die Bauernschaft und die Intelligenz haben sich grundsätzlich gewandelt. Die Freundschaft und brüderliche Zusammenarbeit unter den Völkern der Sowjetunion war noch fester geworden.
Alle diese großen Veränderungen im Leben des Landes fanden in der Stalinschen Verfassung ihren Niederschlag. Hier findet man eine kurze Niederschrift über die Tatsachen der lückenlosen Befreiung der Werktätigen der UdSSR aus der kapitalistischen Sklaverei, über die Tatsachen des Sieges des Sozialismus in der Sowjetunion, über die entfaltete, konsequent und restlos durchgeführte Demokratie.
Die Stalinsche Verfassung hat also die großen Errungenschaften der Arbeiter und Bauern des Sowjetlandes, die von ihnen im Kampf für einen neuen, den sozialistischen Gesellschaftsaufbau, für die neue, sowjetische Staatsordnung errungenen Erfolge gesetzgeberisch verankert.
J.W. Stalin sagte: „Als das Ergebnis des zurückgelegten Weges des Kampfes und der Entbehrungen ist es angenehm und erfreulich, eine Verfassung zu haben, die von den Früchten unserer Siege spricht. Angenehm und erfreulich ist es, zu wissen, wofür unsere Genossen gekämpft und wie sie den welthistorischen Sieg errungen haben. Angenehm und erfreulich ist es zu wissen, dass das reichlich vergossene Blut der Unsrigen nicht umsonst geflossen ist, dass es seine Früchte gezeigt hat.“ (Aus heutiger Sicht muss man sagen, dass doch alles umsonst war. Aber ein Meilenstein der Geschichte war es allemal. P.R.)
Entnommen aus „Das Sowjetland“, Band 3, aus dem Jahre 1947, Original-Autor W.A. Karpinskij, bearbeitet von Petra Reichel