Straßen in der DDR

Die Klassifikation der Straßen in der DDR bestand aus Autobahn, Fernverkehrsstraße, Landstraße I. und II. Ordnung sowie Stadt- und Schnellverkehrsstraße. Entsprechend der behördlichen Zuständigkeit wurde zudem zwischen Staats- und Bezirksstraße unterschieden.

1960 gab es in der DDR insgesamt 12.335 km Staatsstraßen, 33.144 km Bezirksstraßen und 1378 km Autobahnen. Zum Stand 31. Dezember 1983 betrug die Gesamtlänge der Autobahnen in der DDR 1815,4 km, davon 117,1 km zweistreifig (ein Fahrstreifen in jede Richtung) und 11,8 km sechsstreifig (drei Fahrstreifen in jede Richtung).

Das Autobahnnetz der DDR war nur für interne Zwecke nummeriert. Die Identifikation erfolgte durch Nennung der verbundenen Orte auf blauen Schildern mit weißer Schrift. Die Nummern waren nicht ausgeschildert. Mit dem Hermsdorfer Kreuz, dem Schkeuditzer Kreuz und dem Schönefelder Kreuz gab es drei Autobahnkreuze sowie insgesamt 13 Abzweige (vergleichbar mit den heutigen Autobahndreiecken). Entlang der Autobahnen gab es insgesamt 212 Anschlussstellen, davon 33 provisorische, 302 Parkplätze, 16 Raststätten und 18 Tankstellen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 100 km/h.

Eine besondere Rolle spielten die Transitstrecken, die eine Passage zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin ermöglichten. Die Hauptlast wurde dabei von der heutigen A 2 aufgenommen.

Das Autobahnnetz bestand zunächst einzig aus den ehemaligen Reichsautobahnen. Erst Ende der 1950er-Jahre beschloss die Staatsführung den Bau neuer Verbindungen. Bis zur Annexion der DDR umfasste der Neubau folgende Strecken bzw. Abschnitte:

  • Verlängerung der Autobahn BerlinFrankfurt (Oder) bis zur Grenze nach Polen (heutige A 12) im Jahr 1957.
  • Der Abzweig Cottbus (heutiges Autobahndreieck Spreewald) wurde 1962 gebaut.
  • 1970/1971 Eröffnung der Strecke LeipzigGrimma Grimma – Abzweig Nossen (heutige A 14).
  • Bau der Autobahn Berlin – Rostock (heutige A 19 und A 24) von 1970 bis 1978.
  • Der „Berliner Ring“ (heutige A 10) wurde in zwei Bauabschnitten zwischen 1972 und 1979 geschlossen
  • Bau der Autobahn vom Grenzübergang Zarrentin bis Wittstock/Dosse (heute Teilstück der A 24) von 1978 bis 1982, der Bau wurde durch die Bundesrepublik Deutschland finanziert.
  • Bau eines Zubringers von Westberlin zum Berliner Ring in Richtung Grenzübergang Zarrentin bis 1982, heute Teilstück der A 111.
  • Bau der Autobahn vom Abzweig Schwerin bis nach Schwerin-Süd (heute: Schwerin-Ost) von 1982 bis 1986. Nach der Konterrevolution erhielt die Autobahn die Bezeichnung A 241, heute ist sie Teilstück der A 14. Zu DDR-Zeiten sollte die Autobahn den Wismarer Hafen an die bestehende Autobahn Zarrentin–Wittstock/Dosse anbinden, dieses Vorhaben wurde nicht vollendet.
  • Verlängerung der heutigen A 4 von Eisenach zur Grenze bei Herleshausen mit Neubau der Werratalbrücke Hörschel und der Grenzübergangsstelle Wartha in den Jahren 1983/1984; finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland.

Der Abschnitt des Berliner Rings zwischen den Abzweigen Drewitz und Leipzig war der einzige sechsstreifig ausgebaute Autobahnabschnitt. Der längste zweistreifig befahrbare Abschnitt lag zwischen Dresden und Bautzen.

Die Eisenbahn war in der DDR für den Güter- und Personentransport das wichtigere Verkehrsmittel. So wurde nicht soviel in die Straßen investiert. Doch es kam zum Investitionsstau, insbesondere, da nach der Konterrevolution und der Annexion der DDR, der Auto- und LKW-Verkehr wichtiger als die Eisenbahn geworden ist. Nach der Konterrevolution 1989/90 wurden die Autobahnen im Rahmen der „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“ daher mit Milliardenaufwand saniert und ausgebaut.

Fernverkehrsstraßen (Abkürzung „F“) stellten in der DDR das Pendant zu den westdeutschen Bundesstraßen dar. Deren Nummerierung wurde im Wesentlichen von den früheren Reichsstraßen übernommen. Da in der Bundesrepublik Deutschland dasselbe für die Bundesstraßen galt, konnte das Nummernsystem nach der Annexion der DDR problemlos wieder zusammenwachsen. Auf den Fernverkehrsstraßen galt ebenso wie auf allen Straßen außerhalb von Ortschaften seit 1978 ein generelles Tempolimit von 80 km/h (vorher 90 km/h). Ebenso galt seit 1978 ein generelles Parkverbot auf Fernverkehrsstraßen.

Einzelne Textpassagen, Zahlen und Fakten aus Wikipedia.

Autobahn bei der Dammmühle im Tanneberger Loch 1981 (heute- A4)

Autobahn bei der Dammmühle im Tanneberger Loch 1981 (heute: A4) Bildquelle: „Fotothek df rp-a 0950004 Triebischtal-Tanneberg. Autobahn bei der Dammmühle“ von Deutsche Fotothek‎. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 de über Wikimedia Commons –