Die ersten Maßnahmen der Arbeiter- und Bauernmacht

Mit der Gründung der DDR besaßen die von der SED geführte Arbeiterklasse und ihre Verbündeten die notwendige staatliche Basis, um die Errungenschaften der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung zu sichern, ihre Macht weiter auszubauen und die Grundlagen des Sozialismus zur errichten. Politisch erfahrende und im Klassenkampf bewährte Funktionäre der SED übernahmen die entscheidenden Positionen in der Regierung, in den anderen staatlichen Organen (Institutionen) und in der Wirtschaft.

Angehörigen der Blockparteien wurden wichtige Funktionen übertragen. Von den 18 Ministern der ersten, von Otto Grotewohl gebildeten Regierung gehörten acht der SED, vier der CDU, drei der LDPD, je einer der NDPD und der DBD an. Ein Minister war parteilos.

Die von der Volkskammer angenommene Verfassung verankerte die revolutionären Errungenschaften der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung. Sie erhob die Ausübung der Staatsgewalt durch die Arbeiterklasse im Bündnis mit den werktätigen Bauern und anderen Werktätigen (Erwerbstätigen), die Vernichtung der Monopole und des Großgrundbesitzes und die Schaffung einer volkseigenen Wirtschaft zu Verfassungsgrundsätzen. Sie erklärte alle Bodenschätze und Naturreichtümer zu Volkseigentum. Der antiimperialistische Charakter der Verfassung sicherte, dass die revolutionäre Umwälzung weitergeführt und dem Aufbau des Sozialismus der Weg gebahnt wurde.

In völliger Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Verfassung hob Otto Grotewohl in seiner Regierungserklärung vom 12. Oktober 1949 hervor, dass die Staatsmacht der Arbeiter und Bauern dazu dienen sollte, die revolutionären Umgestaltungen in der DDR fortzusetzen und dem Kampf um den Frieden, gegen die imperialistische Kriegs- und Spaltungspolitik eine feste Basis zu geben. Als wichtigste außenpolitische Aufgabe bezeichnete Otto Grotewohl in seiner Regierungserklärung die weitere Vertiefung der Freundschaft zur Sowjetunion. Sie müsse ihre Ergänzung finden im freundschaftlichen Verhältnis zu den Volksdemokratien (osteuropäische Länder), besonders zur polnischen Volksrepublik und der tschechoslowakischen Republik. Der Ministerpräsident erkannte im Namen aller Fraktionen der Volkskammer die Oder-Neiße-Grenze als rechtsgültig und endgültig an und wandte sich entschieden gegen jede Völkerverhetzung.

Am 15. Oktober 1949 nahmen die DDR und die UdSSR diplomatische Beziehungen auf. Sie und die darauffolgende Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der DDR und den volksdemokratischen Staaten (osteuropäische Staaten) waren Ausdruck des Vertrauens der Völker in die demokratischen Kräfte des deutschen Volkes. Die diplomatischen Anerkennungen trugen dazu bei, das Ansehen des deutschen Volkes Schritt für Schritt zurückzugewinnen.

Am 6. Juli 1950 unterzeichneten die Ministerpräsidenten Cyrankiewitz und Grotewohl im Namen ihrer Regierung das „Abkommen über die Markierung der Oder-Neiße-Grenze“ als einer Grenze des Friedens und der Freundschaft
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Im Juli 1950 weilte eine Regierungsdelegation der DDR zu Verhandlungen in Warschau, Prag und Budapest. Das Ergebnis der Beratungen bestand in der Deklaration über die beiderseitige Markierung der Oder-Neiße-Grenze als einer Grenze des Friedens und der Freundschaft zwischen dem polnischen und dem deutschen Volk. Am 6. Juli 1950 unterzeichneten die Ministerpräsidenten beider Staaten ein entsprechendes Abkommen in der polnischen Grenzstadt Zgorzelec. Es leitete eine grundlegende Wende in der Geschichte der deutsch-polnischen Beziehungen ein. Mit diesem ersten völkerrechtlichen Vertrag der DDR wurden die Voraussetzungen für friedliche und gutnachbarliche Beziehungen zwischen der DDR und Volkspolen geschaffen.

Boleslav Bierut: „In der Tat, die Geschichte hat uns..dazu berufen, ein für allemal die Kluft, die im Laufe der Eroberung und des Imperialismus, begleitet von Brand und Vernichtung, zwischen unseren Völkern aufgerissen hat, verschwinden zu lassen…“
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Er errichtete eine Barriere gegen die revanchistischen Kreise in der BRD, die die Ergebnisse des II. Weltkrieges nicht anerkennen wollten. Das Abkommen verdeutlichte, dass die DDR radikal mit der aggressiven Außenpolitik der deutschen Großbourgeoisie gebrochen hatte und willens war, als deutscher Friedensstaat in Europa zu wirken.

Auf Initiative der SED verabschiedete die Volkskammer der DDR ein umfassendes Gesetzeswerk zur Festigung und Weiterentwicklung der Staatsmacht.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Das „Gesetz zum Schutze der Arbeitskraft der in der Landwirtschaft Beschäftigten“ vom Dezember 1949 schränkte die kapitalistische Ausbeutung auf dem Land ein und sicherte den Landarbeitern soziale und politische Rechte, z.B. den 8-Stundentag und den bezahlten Jahresurlaub.

Das „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und über die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“ vom Februar 1950 sah umfassende Maßnahmen zur Förderung der Jugend vor. Ihr sollten verantwortliche Aufgaben zur Leitung von Staat und Wirtschaft übertragen werden. Die Arbeitszeit für Jugendliche bis 16 Jahre wurde auf 42 Stunden, für Jugendliche bis 18 Jahre auf 45 Stunden wöchentlich festgelegt. Die FDJ wurde als Interessenvertretung der Jugend gesetzlich anerkannt. Mit einem Gesetz vom Mai 1950 setzte die Volkskammer das Volljährigkeitsalter von 21 auf 18 Jahre herab.

Die Volkskammer der DDR nimmt in Anwesenheit von Jugenddelegationen am 8. Februar 1950 das Gesetz zur Förderung der Jugend an
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Das „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ vom September 1950 legte die Grundsätze für die Gleichstellung der Frau in Ehe und Familie fest. Es schuf weitgehende Voraussetzungen, damit die verfassungsmäßig festgelegte Gleichberechtigung der Frauen in der DDR verwirklicht werden konnte. Zur Förderung der Frauen, zum Schutze von Mutter und Kind und zur Erleichterung des Lebens von Frauen stellte der Staat umfangreiche Mittel zur Verfügung.

Unter den von der Volkskammer beschlossenen Gesetzen nahm das Gesetz zum Schutze des Friedens einen hervorragenden Platz ein. Es erklärte die Kriegspropaganda und die Rassen- und Völkerhetze zu einem der schwersten Verbrechen gegen die Menschheit und wurde zu einer Waffe im Kampf gegen reaktionäre und konterrevolutionäre Kräfte.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Zum Schutz der revolutionären Errungenschaften der DDR schuf die Volkskammer auf Initiative der SED im Februar 1950 das Ministerium für Staatssicherheit. Gemeinsam mit dem Ministerium des Innern, dem Obersten Gericht und der Obersten Staatsanwaltschaft entwickelte es sich zu einem wirksamen Instrument der Arbeiter- und Bauernmacht, mit dem alle imperialistischen Anschläge gegen die beginnende Entwicklung in der DDR zerschlagen werden konnten. 1989 vermochte das Ministerium für Staatsicherheit nicht die DDR zu schützen. Bis heute ist das Ministerium für Staatssicherheit der DDR verhasst. Nach dem Sieg der Konterrevolution 1989/90 und der Annexion der DDR im Jahre 1990 ist eine staatliche Behörde (BStU) geschaffen worden, die angeblich die Akten verwalten soll. Darüber hinaus verbreitet sie antikommunistischen Hass und fälscht sogar Akten.

Eine hervorragende Rolle bei der Sicherung der DDR spielt die Deutsche Volkspolizei. Sie war unmittelbar nach der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus von bewährten Antifaschisten aufgebaut worden. Als zentralgeleitetes bewaffnetes Organ (Behörde) wurde sie Bestandteil der neuen Staatsmacht der DDR. Der Volkspolizei wurden größere Aufgaben bei der Sicherung des Staates übertragen. Die Bereitschaften der Deutschen Volkspolizei wurden ausgebaut; aus ihnen ging Ende 1952 die Kasernierte Volkspolizei (KVP) hervor. Ehemalige Widerstandskämpfer und Antifaschisten, Kämpfer der Internationalen Brigaden in Spanien, Funktionäre und Mitglieder der KPD und SED stellten sich dem Aufbau der Volkspolizei, bzw. der KVP zur Verfügung, wie zum Beispiel Armeegeneral Heinz Hoffmann, Generaloberst Heinz Keßler und Admiral Waldemar Verner. Tausende Funktionäre und Mitglieder der FDJ erklärten sich zum freiwilligen Dienst in der KVP bereit.

Der junge Staat hat verlässliche Beschützer: Am 1. Mai 1953 paradiert Kasernierte Volkspolizei vor der Ehrentribüne in Berlin
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981

Die Schutz- und Sicherheitsorgane (-behörden) bewährten sich bei der Zerschlagung imperialistischer Agentengruppen und bei der Aufdeckung schwerer Wirtschaftsverbrechen. Sie trugen dazu bei, die demokratische Gesetzlichkeit zur allgemein anerkannten Norm des Zusammenlebens zu erheben. Sie halfen mit, die Werktätigen (Erwerbstätigen) zu neuen Verhaltensweisen gegenüber dem gesellschaftlichen Eigentum und zur Wachsamkeit gegenüber den Feinden der DDR zu erziehen. In den 1980er Jahren gelang dies immer weniger und sie konnten das Ende der DDR nicht verhindern.

Die Besetzung der wichtigsten staatlichen Funktionen mit Vertretern der revolutionären Arbeiterbewegung, die verfassungsmäßige Verankerung grundlegender Ziele der Arbeiterklasse und die ersten Gesetze der Arbeiter- und Bauernmacht in der DDR unterstrichen den neuen Charakter der Staatsmacht. Sie begann die Funktionen der Diktatur des Proletariats (dieser Begriff ist heute missverständlich) auszuüben: die wirtschaftlich-organisatorische, die kulturell-erzieherische und die Schutzfunktion. Dies bröckelte in den 1980er-Jahren, bis sie dies 1989/90 nicht mehr vermochte und die Konterrevolution gesiegt hat.

Die Errichtung der politischen Macht der Arbeiterklasse in der DDR war die unerlässliche Voraussetzung dafür, dass nunmehr die Grundlagen des Sozialismus erreichtet werden konnten.

Aus der Resolution der Berner Parteikonferenz der KPD (1939): „Die neue demokratische Republik wird die Schwächen der Weimarer Republik gegenüber der Reaktion nicht wiederholen…“  In der DDR wurde diese geschichtliche Lehre zunächst beherzigt, doch es wurden neue Fehler gemacht. Die Konterrevolution hat gesiegt.

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 10. Klasse, Stand 1981, bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel

Original-Text aus dem Geschichtsbuch der DDR

Die ersten Maßnahmen der Arbeiter-und Bauernmacht

Sozialismus und Glaubensfrage III

Gastbeitrag von Marcel Schmidt

Glauben – eine Wissenschaft?

 

Im Frühjahr 1990, als der DDR endgültig die letzten Sargnägel aufgeschlagen wurden sind, breiteten sich auch erstmals auf vormals sozialistischen Gebiet christliche Verbände aus und versuchten, die Bevölkerung, sogar Kinder zu bekehren. Es wurden christliche Kinderfeste veranstaltet, Malbücher als Geschenke oder Preise ausgelobt etc.. Und in einem Kinderbuch, ein kleines Heftchen, war von einer Eisenbahnfahrt die Rede. Die Räder der Eisenbahn waren Kreise, die man aufgrund einer optischen Täuschung durch das menschliche Auge und Gehirn als leicht drehende Räder wahrgenommen hat. So weit, so gut.

Nur jetzt kommen wir zu den Punkt, wo sich die Wege trennen. Warum? Wie folgendes aber auch erwähntes Beispiel zeigt; mit solchen Methoden arbeitet die Kirche seit eh und je. Aber der Reihe nach:

Wie so eine optische Täuschung entsteht, dafür gibt es mehr als eine wissenschaftliche Erklärung. Diese liegen in der Reaktion des menschlichen Auges, aber auch in der Art des jeweiligen Bildes. Es wäre sicherlich spannend gewesen, von physikalisch-wissenschaftlicher Seite mehr darüber zu erfahren?

Gut, warum auch nicht? Und selbst die Kirche als auch die christlichen Randgruppen sind ja auch bei der damaligen Veranstaltung in ihrer Broschüre auf diese wissenschaftlichen Aspekte eingegangen. Aber – jetzt kommt die Preisfrage – WIE? hat sie das getan?

Ganz einfach! Sie sagten oder schrieben zu den Bild: „Täuschen wir uns im Leben nicht ständig? Kann es Gott uns verzeihen, drüberstehen, im Dreieck springen um danach ne Rolle rückwärts zu machen?“                                                                                                          Und das, über ganze Heftchen, Bücher, Lexika gezogen ergibt gewisser maßen auch eine Wissenschaft, Die der Irreführung und Ablenkung!

Anstatt sich ihrer Position in der Gesellschaft bewusst zu werden und tatkräftig und ernsthaft an wissenschaftlichen Entdeckungen und Phänomenen bzw. ihrer Erklärung mit zu helfen, vertritt die Kirche nur diesen Unfug als Wissenschaft und begibt sich samt ihren Personal in einen Zug, der nicht erst seit Christian Anders nach Nirgendwo fährt. Und er verfährt sich nicht sondern die Lokführer nehmen in voller Absicht Kurs auf Absurdistan und überrollen auf den Weg dahin „Hindernisse“ wie Galileo oder Kopernikus und viele andere.

In der Deutschen Demokratischen Republik wurden auf jährlichen Festen auch wissenschaftliche Projekte vorgeführt. Selbst unsere Arbeitsgemeinschaften (AG´s) hatten diese zum Inhalt. Es fängt an mit den einfachsten kindgerechten Experimenten und Erklärungen und zieht sich durch die Jahre. Dass solche Kenntnisse dringend notwendig sind und mehr als heute fehlen, haben Beide Epochen bewiesen! Man braucht nur zu vergleichen: Sei es in Physik, Chemie, Medizin oder sonstiges.

Und wenn Christen wegen den Humbug und Kauderwelsch von vernünftigen und mitdenkenden Menschen zur Rede gestellt werden, reden die sich meist raus: „Ja, es MUSS ja keiner mitmachen.“ „Uns geht es um den Glauben, für wissenschaftliche Erklärungen können sich die Kinder gerne in der Schule oder Bücherei etc.. Rat holen. Kein Christ wird etwas dagegen haben.“

Ja genau: Und der Scheiterhaufen, auf dem sich mehr als ein Wissenschaftler wiederfand diente auch nur der herzlichen Erwärmung; das wissen wir ja alles schon! Nein, solche „Ausreden“ sind für die Kirche der letzte Ausweg. „Das haben wir nie so gesagt.“

Wie auch immer; diese Zeiten gehen zum Glück (nicht Gott sei Dank 😀 ) zu Ende. Wir in der DDR haben immer Christen als Teil unserer sozialistischen Gemeinschaft angesehen, aber sie hatten nicht die Vormachtstellung wie heute, und im wissenschaftlichen Bereichen schon mal gar nicht.

Also, Arbeiter, Intellektuelle und Wissenschaftler! Bleibt Euch und uns treu, aber macht keine Wissenschaft draus! 😀

 

Siehe auch:

Sozialismus und Glaubensfrage 

Sozialismus und Glaubensfrage II

 

Sozialismus und Glaubensfrage II

Gastbeitrag von Marcel Schmidt

 

Die Macht der Sprache

Es geht in diesem Artikel darum, ein Argument der westlichen und größtenteils auch christlichen Propaganda zu widerlegen. Selbige behauptet nämlich, dass heute übliche christliche Begriffe wie „vor Christus“ (v. Chr.) oder „St. Martinstag“ verboten waren.

Ich habe das Gefühl, dass die Kirche heute um ihre Position zittern muss und nur noch künstlich als staatlich organisierte Sekte bestehen kann. Das erklärt auch zumindest ansatzweise, warum immer mehr Christen sich zu besagten Standpunkt und den daraus resultierenden Sätzen hinreißen lassen: „Man durfte zeitliche Bezeichnungen nicht mit „vor Christus“ (v. Chr.) bezeichnen sondern musste „vor unserer Zeitrechnung“ (v. u. Zeitr.) sagen. Selbiges galt für das St. Martinsfest, was stets als „Laternenfest“ genannt werden musste. Sogar der „Samstag“ musste den eher weniger religiösen Begriff „Sonnabend“ weichen.“

 

Ja, was soll man dazu sagen?

Tatsächlich waren christliche Begriffe in der DDR weniger üblich als heute, das stimmt. Da erinnere ich mich noch lebhaft dran. Das hatte aber nichts damit zu tun, dass diese Begriffe verboten waren. Die DDR war eine Diktatur des Proletariats zum einen und eine weitgehend atheistische zum anderen. Die Kirche war ein Sammelbecken für Christen, nicht mehr und nicht weniger. Aber sie hatte keine Vormachtstellung wie heute. Das begründet auch teilweise die mehr oder weniger neutrale Ausdrucksweise im Allgemeinen. Wer christlichen Glaubens war, DURFTE natürlich auch christliche Bezeichnungen verwenden. Verboten waren die Begriffe zu keiner Zeit.

Und der Unterschied zwischen „Samstag“ und „Sonnabend“ ergibt sich ganz einfach daraus, dass der „Sonnabend“ gerade im mitteldeutschen Raum schon lange vor der DDR sehr verbreitet war. In westlichen Gebieten ist es eben „Samstag“. Dieser Gewohnheit hat man sich in der DDR angepasst und deswegen war der „Sonnabend“ auch als rechtlicher Begriff üblich. Das hat nichts mit irgendwelchen Verboten zu tun. „Samstag“ durfte man in der DDR auch sagen.

 

Siehe auch Sozialismus und Glaubensfrage(Beitrag I)

Sozialismus und Glaubensfrage III

 

Sozialismus und Glaubensfrage

Gastbeitrag von Marcel Schmidt, bearbeitet von Petra Reichel

Bericht einer Konfrontation zweier Weltanschauungen und ihrer Folgen

 

Eine starke Meinungsverschiedenheit mit einem Mitglied unserer Gruppe(Facebook-Gruppe „DDR, ein Meilenstein der Geschichte“) gab mir genug Anlass, sozialistische Ansichten darzulegen und sie christlichen Standpunkten gegenüberzustellen und gegebenenfalls zu vergleichen.

Wie die ältere Generation es erlebt hat, folgte man den Christenkreuz weniger als heute. Ist das verwerflich?

Besagtes christliches Mitglied, nennen wir sie mal Marina Thomas (Name geändert), sagte in einem Gespräch zu mir, dass außer in der CDU und der Kirche keine Christen sonst zu finden wären in der DDR bzw. im Sozialistischen Ausland. Stimmt das und wenn ja; ist das verwerflich?

Weiter erzählte Marina, dass ihre Kinder erst mit 18 an einem Freund denken könnten; Sexualität sei was für Erwachsene. Folgerichtig empört musste sie reagieren als ich erzählte, dass es normal ist, wenn sich zwei 13-jährige züngelnd küssen. Alles widerlich und unchristlich. Unchristlich = unmenschlich?

„Kommunisten sind die wahren Christen!“

Dieses Zitat sagte ich zu Marina vor einiger Zeit. Und ich sage weiter: „Da ist zumindest was dran.“ Zumal Jesus Christus auch für eine klassenlose Gemeinschaft gestanden hat und auch deswegen gekreuzigt wurde. Marx hat Wissen aus Bibel geschöpft, da das Urchristentum eine klassenlose Gesellschaft wollte. Die Vorgehensweise der Kirche bis hin zum Papst hat mit den Idealen von Jesus Christus nichts mehr zu tun.Der jetzige Papst bildet eine positive Ausnahme, denn er setzt sich für die Armen ein und übt Kritik am Kapitalismus. Der heutige Papst wuchs unter dem Einfluss der Theologie der Befreiung auf.

Glasklar sind doch Fakten: Viele sozialistische Länder waren auch christlich stärker geprägt als die DDR und auch als so manches kapitalistische Land. Die einzige legitime Form der Demokratie ist aber nunmal die Diktatur des Proletariats! Das heißt aber keineswegs, dass wir gegen Christen hetzen, im Gegenteil, sondern sie als EIN TEIL unserer sozialistischen Gemeinschaft sahen und sehen! 

Wer sagt, dass es richtig ist der Kirche das Recht zu geben sich protzend hinzustellen und zu entscheiden, was in einem Staat richtig ist und was nicht?! In der DDR haben die Christen über die Kirche entschieden und Interessen selbiger in der nationalen Front vertreten, richtig! Und viele Punkte die sie vertrat – das wird heute gerne mit Kusshand vergessen – flossen mit in die Verfassung und andere Gesetze der DDR ein. Dennoch sind die 10 Gebote nichts anderes als Prinzipien einer Institution, und zum Teil hat das urkommunistische Ursprünge. Dass Prinzipien („Du sollst nicht töten“) sinnvoll sind in den meisten Fällen ist sicherlich zutreffend. Die Kirche heute ist aber nichts anderes als eine Hure des kapitalistischen Schandsystems. Sie hängt sich in Dinge bis hin zur Intimsphäre ein, die sie überhaupt nichts angeht! Man hat das Recht auf Glauben, korrekt! Man hat das Recht auf Reinheit und Sauberkeit, korrekt! Man hat das Recht auf Leben und Unversehrtheit, korrekt! Trotzdem ist das Christentum bzw. die Kirche nur EIN TEIL! unserer Gemeinschaft! Geradezu lächerlich sind die Jammerattacken einiger Kirchenmitarbeiter wegen der angeblichen Bespitzelung durch das MfS und der angeblichen Behinderung ihrer Arbeit. Wer sich als Mitglied oder Mitarbeiter der Kirche korrekt und straffrei verhalten hat, hatte überhaupt nichts zu fürchten! Ich brauch aber  niemanden zu erzählen, dass die Örtlichkeiten der Kirche auch gerne für die Planung von Verbrechen gegen die DDR benutzt wurden, insbesondere in Jena die Junge Gemeinde (JG). Vom westlichen Teil der Kirche wurde Einfluss genommen, infiltriert und die Kirche bot sich mehrheitlich als Dach für die Konterrevolutionäre an. Wie überall gab es Grundregeln aber auch Zugeständnisse. Daran hat sich auch jeder Christ zu halten wie jeder andere auch.

Und was den sexuellen Teil anbelangt:

Es ist beschämend für jedes einzelne Elternteil, das sexuell motivierte Taten (Doktorspiele) seiner Kinder aus irgendwelchen christlichen zweifelhaften Prinzipien verbietet oder/und bestraft.                                                                                                                Die Asexualität des Kindes wurde von Sigmund Freud nachweislich widerlegt und somit die kindliche (infantile) Sexualität im vollen Umfang bestätigt. Durch Verbote einzugreifen ist ebenso falsch wie eine Vergewaltigung bzw. Missbrauch. DEN ES ÜBRIGENS MEHR ALS GENUG IN KIRCHLICHEN EINRICHTUNGEN GAB UND GIBT!!!

Jedenfalls wurde genau diese Sexualentwicklung des Kindes in der DDR sogar pädagogisch gefördert und das sogar sehr gut. Nacktpflicht beim Schwimmunterricht der Unterstufe in einigen Orten/Städten/Bezirken der DDR zum Beispiel oder auch im Heimatkunde wurde sowas besprochen auf kindlich verständliche Art usw..Und, züngelnde 13-jährige Lesben! Ich muss doch bitten! Natürlich soll man Kindern beibringen, richtig mit Sexualität umzugehen, aber das mit einem Geschlechtsakt gleichzustellen und/oder zu verurteilen? Tut mir leid, fehlt mir die Phantasie für.             Für kindliche sexuelle Erlebnisse Verständnis zu zeigen hat nichts mit Pädophilie zu tun, sondern mit dem Erkennen und Begreifen der, ich sagte es bereits, kindlichen nachgewiesenen Sexualität. Es steht auch der Kirche in keinster Weise zu, zu entscheiden, ab wann man seine Sexualität wie ausleben darf. Auch hat sie nicht zu entscheiden, ob eine Frau an Wert verliert oder zur Mörderin wird, wenn sie eine Schwangerschaft abbricht. Es ist ihre Entscheidung! Jedenfalls gehören Doktorspiele zur Kindheit dazu wie züngelnde Jugendliche.

Wie dem auch sei: festzuhalten gilt noch zum Abschluss, dass christliche Feiertage und Bräuche zwar nicht immer arbeitsfreie Tage waren, das ist richtig, aber gefeiert werden durften sie trotzdem. Dass nach Aussage von Marina Thomas Weihnachten als ausschließlich sozialistisches Fest gefeiert wurde stimmt so nicht. Es ist ein Friedensfest im Sinne von Jesus Christus und das ist Tatsache! Wie man das begangen hat, ob christlich bzw. kirchlich oder nicht, war in der DDR jedem selbst überlassen.

In diesem Sinne AMEN!

 

Siehe auch Sozialismus und Glaubensfrage II

Sozialismus und Glaubensfrage III

 

Meine Kindheit in der DDR

Zum Kindertag 2017

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1. Juni ist Kindertag

Gastbeitrag von Holger Marks

Ich wurde 1966 als zweites, wieder uneheliches Kind meiner Mutti geboren. Wir wohnten im vogtländischen „Herlasgrün“ -ein „Tausend-Seelen-Dorf“ mit lauter Christen. Mutti lief dort „Spießruten“!

Ich hatte mit der Kirche oder jedweden Religionen selbst nie etwas am Hut. Unsere Mutter auch nicht und sie verschonte uns damit.

Von der immer wieder angeprangerten „Verstaatlichung und Enteignung in der DDR“ war nichts zu sehen. Im Dorf gab es keine LPG, sondern weiterhin 10 privat geführte Bauernhöfe, eine private Bäckerei, eine Fleischerei und drei Kneipen. Alles privat.

Staatlich war wohl einzig das Gemeindeamt, wo der Bürgermeister, die Gemeindeschwester und der ABV ansässig waren.

Ich habe an meine Kindheit fast ausnahmslos nur GUTE Erinnerungen.  

Konsum

Bildquelle: Pinterest, Bild ist entsprechend verlinkt

 

Bananen gab es im Dorfkonsum durchaus ab und zu. Dieser war auch nicht „staatlich“, sondern eine Genossenschaft. Aber das interessierte uns Kinder nicht sonderlich. Wir stromerten nach der Schule – (wo wir ALLEINE, zu Fuß bzw. mit dem Zug hin gelangten) durch die Wälder und nahmen die Schule wirklich ernst. Schule SCHWÄNZEN gab es da nicht, nach meiner Erinnerung. Wir interessierten uns wirklich nicht für Bananen oder machten uns Gedanken, wieso wir nicht nach New York, Paris oder den Schwarzwald in Urlaub reisen konnten. Urlaub machten wir im Thüringer Wald oder an der Ostsee. Oder zu Hause. Oder im Ferienlager.

Irgendwann später in meiner Kindheit /Jugend stellte sich schon heraus, dass andere PELIKAN-Füller hatten, und meiner hieß HEIKO. Andere hatten abgetragene LEVIS-Jeans aus den Westpaketen an, ich „RGW-Jeans“. Na und? Ich wurde dennoch fast 2 Meter groß!

Ich hatte alle paar Jahre ein neues Fahrrad, niemals Hunger erlitten, sondern wurde immer vorzüglich von Mutti und Oma bekocht (mögen sie beide in Frieden ruhen!) Ich hatte Spielzeug und Freiheit ohne Ende!

Niemand auf diesem Erdball wird vorher gefragt, wann und wo er gerne geboren werden möchte. Niemand ist wegen dem Fleck auf dem Globus, an dem er aufgewachsen ist, besser oder schlechter als ein anderer!

Ich möchte mit keiner anderen Kindheit tauschen und wünsche jedem Menschen, dass er das von sich auch sagen kann!

Holger Marks

Bildungspolitik der DDR

 

 

 

 

Das Bildungswesen umfasste die Gesamtheit der staatlichen und Gesellschaftlichen Bildungseinrichtungen. Die grundlegenden Bildungseinrichtungen waren:

  • Kinderkrippe und –garten

 

  • Die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule(POS)

 

  • Die Einrichtungen der Berufsausbildung (Berufsschulen u.a.)

 

  • Die Ingenieurschulen,

 

  • Fachschulen,

 

  • Hochschulen und Universitäten,

 

  • die Einrichtungen der Aus- Und Weiterbildung für Berufstätige(Einrichtungen, der Betriebe, u.a., Volkshochschulen, u.a.)

 

Nach der vollzogenen Brechung des bürgerlichen Bildungsprivilegs, gab es in der sozialistischen Gesellschaftsordnung das garantierte Grundrecht auf Bildung(Verfassung der DDR, Artikel 25 und 26). Es sicherte für alle Werktätigen(arbeitenden Menschen) eine hohe Allgemeinbildung und die für die berufliche Tätigkeit erforderliche Spezialbildung.

In allen Stufen des Bildungswesens gab es einheitliche staatliche Lehrpläne, die darauf gerichtet waren, dass die Lernenden gefestigte und anwendungsbereite Kenntnisse und Fähigkeiten erwarben. Von grundlegender Bedeutung waren dabei die Bildungstheoretischen Grundsätze. Sie beinhalteten die Aufgabe eine hohe Qualität des Unterrichts und der Ausbildung zu sichern. Weiterhin sollten diese Grundsätze die immer effektivere Verwirklichung der Einheit von Bildung und Erziehung sichern helfen.

Bildungspolitik DDR Schaubild

Das Bildungswesen war in der DDR so aufgebaut, dass Allen der Übergang zur jeweils nächsthöheren Stufe bis hin zum Studium an Hochschulen und Universitäten möglich war. Das war die Überlegenheit des sozialistischen Bildungssystems gegenüber dem bürgerlichen Bildungssystem in kapitalistischen Ländern. Als die sozialistischen Länder stark waren, insbesondere während des „Sputnikschocks“, mussten die kapitalistischen Länder im Bildungsbereich Zugeständnisse machen und Bildungsangebote für Alle, gleich welcher Herkunft, bereitstellen und eine gute Volksbildung anbieten. Als die sozialistischen Länder schwächer wurden und erst recht nach der Niederlage 1989/90, sind in den kapitalistischen Ländern die Volksbildungsangebote zurückgefahren worden und das bürgerliche Bildungsprivileg ist wieder vorherrschend.

Eine weitere Aufgabe der Bildungspolitik der DDR bestand darin, Elternhaus, Schule und Jugendorganisation für die gemeinsame Arbeit bei der Bildung und Erziehung der Jugend zusammenzuführen.

Trotz aller Vorsätze und Programme, ist es nicht gelungen die Bildung parteilich zu gestalten(kommunistische Erziehung) und die Jugend zu befähigen, die kommenden großen und komplizierten Aufgaben zu bewältigen. Das Ziel ist nicht erreicht worden, den Jugendlichen ein fundiertes marxistisch-leninistisches Weltbild zu vermitteln, das sie derart persönlich überzeugt worden wären, um sich im Sinne des Sozialismus zu engagieren. Die Jugend war vom Westen beeinflusst. Bei Vielen hielt sich der westliche Einfluss bis ins Erwachsenenalter.

 

Siehe auch

Bildungswesen in der DDR – Gastbeitrag von Roland Loeckelt

 

entnommen aus „Jugendlexikon-Wissenschaftlicher Kommunismus“ aus der DDR, Stand 1983

bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel

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Hier der  Link zum Quellbeitrag aus dem Lexikon

Bildungspolitik DDR

Ferienlager

Ferienlager ist ein Oberbegriff für Ferienveranstaltungen in der Jugendarbeit, die als Gruppenfahrt durchgeführt werden. Ferienlager werden als Zeltlager, in Unterkünften mit Selbstversorgung, Jugendherbergen oder ähnlichen Einrichtungen durchgeführt.

Der Begriff Ferienlager beschreibt aber nicht nur die Ferienveranstaltung, sondern kann auch die Einrichtung beschreiben, in der diese Veranstaltung durchgeführt wird.

Die Tradition solcher Veranstaltungen geht bis in die Jugendbewegung des frühen 20. Jahrhunderts zurück.

Ein wichtiger Teil der Geschichte der DDR sind die Ferienlager. Sie gehörten zu den Betrieben und wurden von diesen unterhalten. So konnten für einen symbolischen Preis alle Kinder dort ihre Ferien verbringen. Im Kapitalismus ist ein solches Engament von Betrieben ausgeschlossen.

Außerdem gab es Pionierferienlager, die über die Schulen in Zusammenarbeit mit der Pionierorganisation und der FDJ organisiert wurden.

Geleitet wurden die Pionierlager durch hauptamtliche Mitarbeiter der FDJ-Kreisleitungen und als Gruppenleiter waren Studenten und ältere Schüler eingesetzt.

Einige der ehemaligen Betriebsferienlager beziehungsweise zentralen Pionierlager haben sich heute unter dem Begriff der Kinder- und Jugenderholungszentren in Deutschland (KiEZ) zusammengefunden.

Für Jugendliche bestanden in der DDR die Lager der Erholung und Arbeit für FDJ-Mitglieder und Schüler der 9. bis 12. Klassen.

Nicht nur in der DDR, auch in anderen Ländern gab und gibt es Ferienlager. Da diese aber dort kein Zuschussgeschäft sind, kann der Ferienaufenthalt nicht zu einem symbolischen Preis angeboten werden. Da können sich wohl arme Eltern keinen Erholungsaufenthalt in den Ferienlagern für ihre Kinder leisten.

Im Folgenden einige Worte zu den Ferienlagern in anderen Ländern.

BRD

In der Bundesrepublik sind die Veranstalter von Ferienlagern in der Regel öffentliche oder freie Träger der Jugendarbeit, zum Beispiel christliche Jugendverbände wie Pfadfinder, KJG oder CVJM, sowie Wohlfahrtsverbände, freie Schulen (wie Internate) und weitere freie, gemeinnützige Träger, aber auch gewerbliche Träger.

Die Lager finden in der Regel in den Schulferien – meist in den Sommerferien (daher auch als Sommerlager oder Summer Camp bezeichnet) – an unterschiedlichen Orten im In- und Ausland statt und verbinden verschiedene Formen der Freizeitgestaltung mit dem Gruppenerlebnis. Oft sind Sport- und Naturerlebnisangebote im Programm enthalten. Besondere Tradition haben Ferienlager bei christlichen Organisationen, die neben der reinen Freizeitgestaltung auch Wert auf die Vermittlung christlicher Glaubensinhalte legen. Auch bei solchen Organisationen ist jedoch ein Trend zu reinen Freizeitfahrten festzustellen, der christliche Charakter ergibt sich dann aus dem häufig recht großen Freizeiteinsatz der in der Regel ehrenamtlichen Betreuer.

Die Betreuung von Ferienlagern obliegt je nach Veranstalter und Konzept hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Mitarbeitern. Als Qualifikationsnachweis für ehrenamtliche Mitarbeiter dient die Jugendleitercard (Juleica). Als Qualifikationsnachweis für den Veranstalter gilt beispielsweise das bundesweite Gütesiegel QMJ SicherGut! Rahmenbedingungen der Reisebegleitung, verliehen durch den Verband BundesForum Kinder- und Jugendreisen, dem viele der freien und gewerblichen Träger von Ferienlagern angeschlossen sind.

Häufig können einkommensschwache Familien beim zuständigen Sozial- oder Jugendamt Zuschüsse für die Kosten eines Ferienlagers beantragen. (Der letzte grün geschriebene Satz bedeutet, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Aussage handelt.)

USA

In den USA ergeben sich während der Schulferien für viele Familien Betreuungslücken, weil beide Eltern berufstätig sind und weil Berufstätige in den USA meist nur wenige Urlaubstage haben. Viele Non-Profit-Organisationen ( gemeinnützige Organisationen), wie zum Beispiel der YMCA, bieten für die Schulferien darum kostenpflichtige Kinder-Betreuungsprogramme an, die aufgrund der amerikanischen Zeltlagertradition meist als Camps bezeichnet werden, heute aber häufig am Wohnort stattfinden, den Charakter einer Kindertagesbetreuung oder eines ganztägigen Workshops haben und den teilnehmenden Kindern zum Beispiel künstlerische oder musikalische Aktivitäten bieten. Andere Camps schließen Übernachtungsmöglichkeiten ein.[2] Einige Angebote sind speziell an hochbegabte Kinder adressiert und werden z. B. von Universitäten organisiert.[3]

Wie im Abschnitt über die USA beschrieben, gibt es auch sei jeher in Bad Kreuznach eine ganztägige Ferienbetreuung am Wohnort mit entsprechenden Aktivitäten. Abends gehen die Kinder nach Hause und kommen am nächsten Morgen wieder.

Aktivitäten im Ferienlager

Je nach Typ des Lagers (Outdoorcamp, Bildungslager etc.) können die Schwerpunkte unterschiedlich gewichtet sein.Besichtigung von Sehenswürdigkeiten (Burgen, Museen, etc.)

Wanderungen in der Umgebung, Nachtwanderung

Kulturprogramm erstellen und aufführen (z.B. Neptunfest, Theaterstück, Disko)

Sport und Spielen (Kinderspiele, Gruppenspiele, Schach, Karten, Brettspiele), Kreative Arbeit, Basteln

Turniere abhalten z.B. Sport, Schach, Tischtennis, Stelzenlauf, Dreibeinlauf, Wettessen, Tauziehen

Briefe an Eltern, Verwandte und Freunde schreiben

Ferienlager VEB Carl Zeiss Jena 1951

Ferienlager „Magnus Poser“ des VEB Carl Zeiss Jena 1951 in Saalfeld Bildquelle: „Fotothek df roe-neg 0006146 013 Ansicht des Lagers mit Kindergruppe“ von Deutsche Fotothek‎. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 de über Wikimedia Commons –

Einzelne Textpassagen: Wikipedia

Ferienlager

Gastbeitrag von Roland Loeckelt

In der DDR gab es Betriebsferienlager, die von Betrieben (VEB bzw. Kombinate) für Kinder der Beschäftigten unterhalten wurden.

Außerdem gab es Pionierferienlager, die über die Schulen in Zusammenarbeit mit der Pionierorganisation und der FDJ organisiert wurden.

Geleitet wurden die Pionierlager durch hauptamtliche Mitarbeiter der FDJ-Kreisleitungen und als Gruppenleiter waren Studenten und ältere Schüler eingesetzt.

Einige der ehemaligen Betriebsferienlager beziehungsweise zentralen Pionierlager haben sich heute unter dem Begriff der Kinder- und Jugenderholungszentren in Deutschland (KiEZ) zusammengefunden.

Für Jugendliche bestanden in der DDR die Lager der Erholung und Arbeit für FDJ-Mitglieder und Schüler der 9. bis 12. Klassen.

Hauptaktivitäten bestanden aus:

*Quelle Wikipedia*

Ferienlager in der DDR „Der Fahnenappell gehörte dazu“ *Quelle mdr.de*

Zu einer Kindheit in der DDR gehörte für Millionen auch das Ferienlager. Trotz aller Ideologie – die meisten erinnern sich an Nachtwanderungen, Diskos und die erste kleine Romanze.

Ferienlager in der DDR - MDR-Galerie

Ferienlager in der DDR Sport gehörte zum Tagesablauf im Ferienlager. Hier messen sich Kinder aus der DDR und aus Polen 1967 beim Tauziehen. Bildrechte: dpa

„Für uns war es immer wieder das große Abenteuer. Wir haben uns jedes Mal aufs Neue gefreut, wenn wir in den Ferien unseren Rucksack nehmen konnten und das Pionierhalstuch – und ab ging’s ins Ferienlager. Das war für uns immer sehr schön“, erinnert sich Helga Giegling, die damals wie Millionen andere Kinder in der DDR jedes Jahr in den großen Sommerferien ins Kinderferienlager fuhr. Der Aufenthalt dort verbindet sich in den Erinnerungen der meisten mit Ostseestränden, Kinoabenden, der ersten Disko oder einer kleinen Romanze. Und der Abschied war immer das Schlimmste.

Preiswerter Ferienspaß

Für die Familien in der DDR war die Möglichkeit, die Kinder ins Ferienlager reisen zu lassen, eine willkommene Entlastung. Und preiswert war die Sache obendrein: Drei Wochen Ferienlager kosteten zwischen 15 und 20 Mark inklusive An- und Abreise, Unterkunft, Betreuung und Verpflegung. Manche Kinder fuhren auch gleich zweimal pro Jahr ins Ferienlager – einmal in das vom Betrieb der Mutter und das andere Mal in das vom Betrieb des Vaters unterhaltene.

Jeder Betrieb hat sein Ferienlager

Jeder größere Betrieb der DDR hatte für die Kinder seiner Betriebsangehörigen in den Urlaubsgegenden der Republik Ferienlager eingerichtet – an der Ostsee ebenso wie an der Müritz, im Elbsandsteingebirge oder im Thüringer Wald. Sie finanzierten das Sommervergnügen und sorgten auch für die Betreuung der Kinder. Entweder verpflichteten die Betriebe Erzieher und Pionierleiter oder sie stellten Betriebsangehörige als Betreuungspersonal ab.

Die Vorgaben über die Gestaltung des Alltags in den Ferienlagern lieferte das „Ministerium für Volksbildung der DDR“. Denn die Ferienlager waren nicht reiner Selbstzweck. Sie hatten vielmehr das Ziel, die „sozialistische Erziehungsarbeit“ auch außerhalb der Schule systematisch fortzusetzen. „Es war schon alles geprägt durch die Ideologie“, erinnert sich Jana Helm, die ihre Sommer häufig in Ferienlagern verbrachte, „aber die Lagerleiter haben sich immer tolle Sachen ausgedacht.“

Statt Ideologie „frohes Jugendleben“

Die Versuche einer konsequenten ideologischen Beeinflussung wurden jedoch ab den späten 70ern von Jahr zu Jahr schwächer. In den 80er-Jahren spielte die parteipolitische Ausrichtung im Ferienalltag der Kinder kaum noch eine Rolle, wenn man einmal vom Ritual des „Fahnenappells“ absieht, zu dem das rote Pionierhalstuch getragen und ein Pionierlied geträllert werden musste. Erzieher und Betreuer bemühten sich ansonsten mehr oder weniger erfolgreich, ein „frohes Jugendleben“ in den Ferienlagern zu etablieren. „Natürlich haben wir dort montags früh immer Fahnenappell gehabt“, sagt Helga Giegling, „aber das gehörte dazu, das war ganz normal“.

*Quelle der Autor*

Ich selbst durfte mehrmals (5. – 8. Klasse) ins Ferienlager des VEB Minol Schwerin nach Rheinsberg fahren.

Super schöne 2 Woche im Sommer, mit Wandern, Schiffsfahrten, Schwimmunterricht mit ablegen der Prüfung zur Schwimmstufe III. Disco und beim letzten Aufenthalt der erste Kuss.

Ein besonderes Erlebnis war die Führung im Kernkraftreaktor von Rheinsberg und die dazu gemachten Erklärungen über die saubere und sichere Energieerzeugung. Was haben wir Kinder da gestaunt.

Später war ich dann mit meiner eigenen Familie in Ferienheimen des MdI der DDR zum Urlaub. Schöne Einrichtungen im Erzgebirge, Harz und an der Ostsee.

Super preiswert für 2 Wochen, Vollpension und Hin-Rückfahrt für drei Personen 108 Mark der DDR. Wobei der Aufenthalt im Winter an der Ostsee (in jetzigen Meradahotel Kühlungsborn) sogar für 80 Mark der DDR zu haben war.

Schöne 2 Wochen verlebt und eine Menge gesehen. Für die Tagesausflüge musste am zwar einen kleinen extra Obolus entrichten, doch war auch hier alles inklusive. So gab es Ausfluge nach Seifen ins Spielzeugmuseum, Thale mit Hexentanzplatz, Baumanhöhle, Meereskundemuseum Stralsund, Königsstuhl, Überseehafen Rostock etc.

*MdI – Ministerium der Innern der DDR, zuständig für Zoll, Straffvollzug, Feuerwehr und Polizei.*

à Erläuterung zu den erwähnten Schwimmstufen

Die Schwimmstufen / Abzeichen

Bedingungen für die Verleihung

Als Schwimmarten konnten BrustschwimmenRückenkraulenKraulschwimmen oder Schmetterlingsschwimmen gewählt werden. Die nachfolgenden Anforderungen galten in den 1970er und 1980er Jahren (davor galten davon abweichende Anforderungen).

Grundstufe Für das Erreichen der Grundstufe mussten 100 m in einer beliebigen Schwimmart geschwommen werden. Dazu ein beliebiger Sprung ins tiefe Wasser.

Stufe I

Für das Erreichen der Stufe I mussten entweder 100 m in einer beliebigen Schwimmart geschwommen werden; oder 25 m in einer Schwimmart und weitere 25 m in einer weiteren Schwimmart. Eine Zeitbegrenzung bestand nicht. Dazu Kopfsprung vorwärts ins tiefe Wasser.

Stufe II

Für die Stufe II waren 100 m in einer Schwimmart und 50 m in einer weiteren Schwimmart ohne Zeitbegrenzung zu schwimmen und ein Startsprung auszuführen.

Stufe III

Für die Stufe III waren 100 m in einer Schwimmart und weitere 100 m in einer anderen Schwimmart jeweils in einer Maximalzeit zu schwimmen und ein Startsprung auszuführen.

Maximalzeiten für

Schüler der Klasse 4 und jünger 3:30 min
Schüler der Klasse 5 und 6 3:00 min
Schüler der Klasse 7 und 8 2:45 min
Schüler der Klasse 9 und älter 2:30 min

Schwimmabzeichen

Schwimmabzeichen DDR

*Quelle Autor*

Je Stufe wurde eine Sportnote festgelegt. Stufe 1 = Note 3, Stufe 3 0 Note 1.

So dass das Schwimmen lernen für jeden Schüler fester Bestandteil des Sportunterrichts war. Und sich alle anstrengten mindestens Stufe 1 zu erreichen.

Bildungswesen in der DDR

Gastbeitrag von Roland Loeckelt

Quelle dieses Artikels ist Wikipedia

 

Zur Einleitung folgende Bemerkungen, bevor es um die einzelnen Stufen

des Bildungssystems geht.

Das Bildungssystem in der DDR wurde im Jahr 1946 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) mit dem Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule als Einheitsschule eingeführt.

Das Bildungssystem wurde zweimal grundlegend reformiert. 1959 wurde mit dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens die Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule (POS) als einheitlicher Schultyp für alle Schüler eingeführt. Die Festlegungen des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem von 1965 bestimmten das Schulsystem der DDR bis zu ihrem Ende.

Das Bildungsmonopol hatte in der DDR der Staat. Das zentral organisierte Bildungswesen unterstand damit der SED. Es gab, bis auf eine Ausnahme (Katholische Theresien Schule Berlin-Weißensee), keine staatlich anerkannten privaten Schulen.

Das staatliche Bildungssystem hatte neben der Wissensvermittlung die Aufgabe der politisch-ideologischen Erziehung. An die 185.000 am Ende der DDR dort tätigen Lehrer wurden daher neben den fachlichen auch politische Anforderungen gestellt.

Das Bildungsgesetz von 1965 formulierte das Ziel, „allseitig und harmonisch entwickelte sozialistische Persönlichkeiten“ heranzubilden. Auf einer hohen Allgemeinbildung für alle Jugendlichen, die die POS -> heute in Grund.- Haupt .- und Real/Gesamtschule geteilt <-vermitteln sollte, baute die Spezialbildung auf, die in Facharbeiterausbildungen, Erweiterten Oberschulen (EOS) -> heute das Gymnasium <- und Spezialschulen, Studieneinrichtungen wie Fach- und Ingenieurschulen sowie Hochschulen und Universitäten und verschiedenen Weiterbildungen erfolgte.

Die an der POS vermittelte Allgemeinbildung war stark naturwissenschaftlich-technisch ausgerichtet. Eine Besonderheit war der Polytechnische Unterricht, der frühzeitig eine enge Verbindung zur Arbeitswelt schaffen sollte und die Schüler mit der „sozialistischen Produktion“ vertraut machen sollte. Auch in weiterführenden Bildungseinrichtungen wurde eine Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung, von Lernen und produktiver Tätigkeit angestrebt.

Ein wichtiger Grundsatz des Bildungssystems der DDR war die „Einheit von Bildung und Erziehung“. Wobei hier mit Erziehung auch und vor allen das Verhalten der Jugend beeinflusst werden sollte, wie Ordnung, Fleiß, Betragen -> die sogenannten Kopfnoten <-. Dabei wurde das Augenmerk auf das Grüßen, das benutzen der Worte BITTE/DANKE, das vollständige anfertigen der Hausaufgaben, das vollständige mitbringen der Unterrichtsmaterialien und das allgemeine respektvolles Verhalten untereinander gelegt. Die Kinder und Jugendlichen sollten zu vollwertigen Mitgliedern der „sozialistischen Gesellschaft“ werden und sich mit dem Staat identifizieren. Das gesamte Schulsystem war stark ideologisiert und ab 1978 militarisiert. Das ideologische System der DDR durchzog die Inhalte mehrerer Schulfächer. Wehrerziehung war, ab 1978 auch als spezifischer Wehrunterricht, Teil der schulischen Bildung. Von den Schülern wurde Engagement im Sinne des Gesellschaftssystems der DDR erwartet. Auch die Freizeitgestaltung an den Schulen durch die Pionierorganisation Ernst Thälmann und die Freie Deutsche Jugend war überwiegend ideologisch ausgerichtet. Hier wurde aber auch viel wert auf das Fördern der Einzelnen im Kollektiv gelegt, so dass die Klasse ein relativ ausgeglichenes Leistungsniveau hatte. Lernpatenschaften, Timurdienste – jeden Tag eine gute Tat -.

Für den Zugang zu allen weiterführenden Bildungseinrichtungen waren neben den fachlichen Voraussetzungen in unterschiedlichem Maße auch politische Kriterien wie das „gesellschaftliche Engagement“ der Schüler, später auch die Verpflichtung der Jungen zu einem längeren Dienst in der NVA, der Beruf der Eltern oder eine Mitgliedschaft in Massenorganisationen oder gar der SED entscheidend.

Im Vorschulbereich wurde die Gliederung Kinderkrippe und Kindergarten eingeführt

Heute nur noch Kita .

Die Aufsicht über das Krippenwesen lag beim Gesundheitsministerium, die Krippen gehörten aber zum Schulsystem. Die Kinderkrippe nahm Kinder im Alter von wenigen Wochen bis zum 3. Lebensjahr auf. Für die Mütter galt es eine Schutzzeit einzuhalten, bevor die Kinder werktags in die Krippe gegeben werden durften, um die Mutter-Kind-Bindung der ersten fünf bis sechs Lebenswochen nicht zu beschädigen oder zu zerstören.

Hauptaufgabe der Krippen war die Pflege der Kinder. Die medizinische Betreuung und Überwachung war sehr gut ausgebaut und umfasste regelmäßige unterschiedliche Untersuchungen, sowohl zur körperlichen als auch zur psychischen und kognitiven Entwicklung der Kinder. Etwaige sprachliche oder psychomotorische Störungen wurden frühzeitig von Logopäden bzw. Fachärzten behandelt. Des Weiteren kümmerte sich die Kinderkrippe um den völlig lückenlosen Impfschutz; das Ablehnen von Impfungen durch die Eltern war nicht möglich.

In den Krippen begann bereits die pädagogische Frühförderung der Kinder. Seit den 1960er Jahren erfolgte die Arbeit daher nach einem staatlichen Erziehungsplan namens „Pädagogische Aufgaben und Arbeitsweise in Krippen“, vergleichbar mit dem staatlichen „Bildungs- und Erziehungsplan“ für die Kindergärten. Gewöhnung der Kinder an einen festen, regelmäßigen Tagesablauf, systematische geistige Beschäftigung beginnend mit der Vollendung des 1. Lebensjahres, viel Sport und Bewegung an der frischen Luft, das Trockensein vor dem Ende des 2. Lebensjahres, intelligenzprägendes Spielen, Musizieren, Malen u.v.m. stand im Mittelpunkt der täglichen Erziehung der Kinder. Das Erlernen eines höflichen, gewaltlosen Umgangs, gegenseitiges Helfen, Anstandsformen, das Einhalten von Regeln und das gemeinsame Bestreiten des Tages waren wichtige Elemente der Krippenbetreuung und zielten auf Anpassung des zwischenmenschlichen Verhaltens an die Normen des Kollektivs.

Die Kinderkrippen folgten dem Grundsatz der Tagesschule, hatten also ganztägig geöffnet, in der Regel 6 Uhr bis 18 Uhr, bisweilen auch bis 19 Uhr. In vielen Städten wurden Wochenkrippen eingerichtet, in denen die Kinder je nach den Umständen (zum Beispiel bei Erkrankung der alleinstehenden Mutter oder für Schichtarbeiter) für die Werktage, aber teilweise auch für ständig aufgenommen wurden.

Die Krippengebühr je Kind betrug monatlich 27,50 Mark der DDR. In den 1980er Jahren bestanden für 80 % der Kinder Krippenplätze, in einigen Großstadtgebieten sogar für 99 %. Das Betreuungsverhältnis lag bei 1:5, 3 Säuglingsschwestern bzw. Krippenerzieherinnen kümmerten sich um 15 Kinder. Da im Regelfall einige Kinder nicht jeden Tag in der Einrichtung waren, war die Zahl der gemeldeten Kinder oft weitaus höher.

Die Berufsbilder Säuglingsschwester und Kinderkrippenerzieherin waren traditionell – wie alle erzieherisch-pädagogischen Berufe in der DDR – akademische Berufe und erforderten ein mehrjähriges Fachschulstudium.

Der Kindergarten betreute Kinder vom vierten Lebensjahr an und hatte den Auftrag, die

Kinder bis zur Schulreife zu fördern. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland hatten,

damit die Kindergartenerzieherinnen einen eindeutig definierten Bildungsauftrag und waren

konsequenterweise dem Ministerium für Volksbildung unterstellt. Im Kindergarten wurden

den Kindern die einfache Mengenlehre (Rechnen mit Rechenstäbchen im Zahlenraum bis

10), Malen, Singen und bildnerisches Gestalten (beispielsweise Kneten) beigebracht, die

Kinder machten erste Schreibversuche. Die Bildung im Kindergarten enthielt auch bereits

staatsbürgerliche Elemente und begann bereits mit einer politischen Erziehung im Sinne des

Sozialismus. Vereinzelt gab es jedoch auch konfessionelle Kindergärten.

Die Polytechnische Oberschule (POS) stellte ab 1959 den grundlegenden Schultyp der DDR dar. Der überwiegende Teil der Kinder wurde mit sechs oder sieben Jahren nach einer ärztlichen Schultauglichkeitsüberprüfung eingeschult. Stichtag hierbei war der 31. Mai; Kinder, die erst nach diesem Tag sechs Jahre alt wurden, kamen in der Regel erst im darauf folgenden Jahr in die Schule. Ausnahmen von dieser Regel (mit dem Stichtag 31. August) waren auf Wunsch der Eltern und mit Zustimmung der Ärztin oder des Arztes, der die Schultauglichkeitsüberprüfung durchführte, möglich. Ein Zurückstufen wegen Entwicklungsverzögerung war selten.

Ab Dezember 1959 gliederte sich die POS in die Unterstufe (1.– 4. Klasse) und die Oberstufe (5.–10. Klasse). Dies wurde mit dem Schulgesetz von 1965 weiter differenziert. Die Gliederung umfasste nun drei Stufen, die Unterstufe (1.–3. Klasse), in der Grundlagen von speziell dafür ausgebildeten Unterstufenlehrern vermittelt wurden, die Mittelstufe (4.–6. Klasse) – ab der 5. Klasse wurde der Fächerkanon um Russisch als erste Fremdsprache und weitere Fächer (ab 5. Klasse: Geschichte, Geographie, Biologie; ab 6. Klasse zusätzlich: Physik) erheblich erweitert – und die Oberstufe 7.–10. Klasse, (nun zusätzlich ab 7. Klasse: Chemie; ab 8. Klasse eine zweite Fremdsprache, in 90% des Unterrichts fiel die Wahl auf Englisch; in Klasse 10 Astronomie), in der der polytechnische Unterricht eine größere Rolle spielte.

Die POS wurde mit schriftlichen Abschlussprüfungen in Russisch, Deutsch, Mathematik und einer Naturwissenschaft (Auswahl zwischen Physik, Chemie und Biologie) sowie einer Sportprüfung und sich anschließenden 2–5 mündlichen Prüfungen beendet. Hier ist zu berücksichtigen, das die Prüfungsaufgaben in allen Schulen auf dem Gebiet der DDR die gleichen waren. Das Abschlusszeugnis der POS entsprach in etwa dem heutigen Realschulabschluss (Mittlere Reife) und wird heute in der Regel auch als solcher anerkannt. Dieser Abschluss berechtigte zur Aufnahme einer Berufsausbildung sowie zum Studium an einer der zahlreichen Fachschulen (entsprechen je nach Ausbildungsrichtung westdeutschen Berufsfachschulen, Fachschulen oder Vorgängereinrichtungen von Fachhochschulen). Das vorzeitige Beenden der POS nach der achten oder seltener nach der neunten Klasse war auf Antrag der Eltern und nach Zustimmung der Schule möglich. Mit den entsprechenden Abgangszeugnissen konnte eine Berufsausbildung in bestimmten Berufen, vorwiegend in den Bereichen Industrieproduktion, Handwerk und Landwirtschaft, absolviert werden, die häufig aber ein Jahr länger dauerte und mit einem Teilfacharbeiterabschluss endete. Ein Abgangszeugnis der 9. Klasse der POS wird heutzutage in der Regel einem Hauptschulabschluss gleichgestellt, ebenso ein Abgangszeugnis der 8. Klasse in Verbindung mit einem darauf folgenden Facharbeiterzeugnis.

Für eine Zulassung zur EOS beziehungsweise Berufsausbildung mit Abitur war eine zweite Fremdsprache notwendig.

An der Erweiterten Oberschule (EOS) à heute das Gymnasium ß konnten Schüler das Abitur ablegen. Sie bestand aus den Klassen 9 bis 12, seit 1983 – abgesehen von den Spezialschulen – nur noch aus den Klassen 11 und 12. In den 1960er Jahren war der Besuch der Erweiterten Oberschule mit einer Berufsausbildung verbunden, für die eine Liste ausgewählter Berufe in Frage kam. Nur eine bestimmte Anzahl der Schüler eines Jahrgangs konnte eine EOS besuchen (7% bis höchstens 10% eines Jahrgangs). Die späteren Abiturienten waren also bis einschließlich Klasse 8 (später 10) vollständig in die POS integriert. Für eine Zulassung zur EOS waren neben den Leistungen der Berufswunsch, eine gewisse politische „Zuverlässigkeit“ und auch die soziale Herkunft der Eltern maßgebend. Die Herkunft aus der „Arbeiterklasse“ war hier zumindest bis Mitte der 1960er Jahre von Vorteil, nach der ersten Generation schwächte sich diese „positive Diskriminierung“ jedoch stetig ab.[1]

Zum Erwerb des Abiturs bestand weiterhin die Möglichkeit der dreijährigen Berufsausbildung mit Abitur, die nach der 10. Klasse eine Berufsausbildung mit weiterem Schulunterricht mit dem Ziel des Ablegens des Abiturs an einer Berufsschule verband. Die Zahl dieser Lehrstellen und die Arten der angebotenen Ausbildungsberufe waren jedoch begrenzt (knapp 5% eines Jahrgangs). Schülern an der EOS wurde eine Ausbildungsbeihilfe (ab 1981 100 Mark in der 11. und 150 Mark in der 12. Klasse) gezahlt während Lehrlinge einer Berufsausbildung mit Abitur eine Ausbildungsvergütung erhielten.

Darüber hinaus gab es an einigen Universitäten und Hochschulen einen ein Jahr dauernden Vorkurs für junge Facharbeiter zum Erwerb der Hochschulreife. Die erworbene Hochschulreife war fachgebunden und berechtigte zum Studium von betriebswirtschaftlichen und technischen Studienrichtungen. Auch ein anschließendes Studium mit dem Berufsziel Lehrer an der POS war möglich. Voraussetzung war, dass die Berufsausbildung fachlich zum Studium passte.

Mit Abitur oder Hochschulreife konnte ein Studium begonnen werden. Voraussetzung für Männer war die Zustimmung des Wehrkreiskommandos. Soweit keine besonderen Gründe dagegen sprachen, war der Wehrdienst vor dem Studium abzuleisten. Grundsätzlich wurde auf eine Ableistung eines dreijährigen Wehrdienstes als Unteroffizier auf Zeit für alle männlichen Studierenden gedrungen. Während des Studiums gab es in der Regel keine Unterbrechungen durch den Wehrdienst, mit Ausnahme eines fünfwöchigen Reservedienstes im Verlauf des 3. oder 4. Semesters. Weil die Begrenzung der Zahl der Studienanfänger über die Zulassung zum Abitur erfolgte, war für jeden Abiturienten ein Studienplatz – wenn auch nicht zwingend in der gewünschten Fachrichtung – vorhanden.

Eine zusätzliche Möglichkeit zum Hochschulzugang bestand in einer vorhergehenden Fachschulausbildung (z. B. zum Ingenieur oder als Krankenpfleger beziehungsweise Krankenschwester).

Vergleichbar zum Abendgymnasium in der Bundesrepublik gab es auch die Möglichkeit, sich auf die Allgemeine Hochschulreife an der Volkshochschule vorzubereiten. Um zum sogenannten Abendabitur zugelassen zu werden bedurfte es der Zustimmung des örtlichen Schulrates.

Eine Sonderrolle im DDR-Schulsystem spielten, vor allem in den Anfangsjahren, die Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten (ABF), die eine besondere Form der Förderung darstellten und zum Abitur führten.

Zur Begabtenförderung gab es ein vielfältiges System an Spezialschulen. Manchmal handelte es sich auch um Spezialklassen, die administrativ einer POS oder einer EOS angeschlossen waren. Bekannt waren die so genannten Russischschulen, die ab der 3. Klasse besucht wurden, sowie die Kinder- und Jugendsportschulen (KJS). Weiter gab es Spezialschulen für Musik, Mathematik, Naturwissenschaften, Elektronik sowie Alte oder Neue Sprachen. Die Spezialschulen begannen in unterschiedlichen Klassenstufen. Einige wenige Spezialklassen hatten wegen des zusätzlichen Unterrichts auch eine 13. Klasse, und für einige Spezialschulen erfolgte keine öffentliche Auswahl, wie für die so genannten Diplomatenschulen mit umfangreichem neu sprachlichen Unterricht. In den in früheren Klassenstufen beginnenden Spezialschulen gab es meist einen fließenden Übergang zur Abiturphase (EOS).

Eine Besonderheit waren die Spezialschulen und Spezialklassen, die einer Universität oder Hochschule angeschlossen waren und als Spezialklassen für Mathematik, Physik oder Chemie oder als Spezialschulen für Musik der Hochbegabtenförderung im mathematisch-naturwissenschaftlichen beziehungsweise im musikalischen Bereich dienten.

Die Volkshochschule war als staatliche Einrichtung in das allgemeine Schulsystem integriert und unterstand seit 1956 dem Ministerium für Volksbildung. Sie wurde zu einer „Abendoberschule für die Werktätigen“ entwickelt, vergab Zeugnisse und unterrichtete nach einem verbindlichen Lehrplan. Hauptaufgabe war dem regulären Schulsystem gleichgestellter Unterricht zum Nachholen von Schulabschlüssen, insbesondere des auf dem ersten Bildungsweg nur sehr begrenzt erreichbaren Abiturs. Es gab besondere Kurse für Schichtarbeiter, die wahlweise vor- oder nachmittags stattfanden. Die Abschlussprüfungen fanden am selben Tag wie an der EOS statt. Ab den 1970er Jahren fand eine Rückkehr zu alten Traditionen statt. Es wurden zunehmend wieder allgemeinbildende Kurse in Fremdsprachen, Naturwissenschaften, auch Kunst und Kultur angeboten. Die überwiegende Veranstaltungsform blieb jedoch der Lehrgang. Finanziert wurde das Angebot vom Staat, Kursgebühren wurden nur in sehr geringer Höhe erhoben (bei schulischen Abschlusskursen 1 Mark, bei anderen Lehrgängen 3 Mark jeweils für 20 Stunden[2]).

Zu den ersten Übungen der Schüler gehörte es, dass sie lernten, beim Eintreten des Lehrers aufzustehen und abzuwarten, bis sie zum Sitzen aufgefordert wurden.

Mitte der 1950er Jahre begann die erste Stunde der Woche mit dem Singen eines Liedes, das oft ein Volkslied war. Grundlage hierfür war noch das vom Verlag Neues Leben Berlin 1952 herausgegebene Liederbuch der Freien Deutschen Jugend. In der Adventszeit begann jeder Unterrichtstag mit einem entsprechenden Lied. Später wurde dies ersetzt, indem zu Beginn jeder Stunde ein vorher benannter Schüler dem Lehrer beim Betreten der Klasse die Bereitschaft der Schüler zum Unterricht gemeldet werden musste („Herr/Frau/Fräulein …, die Klasse … ist zum Unterricht bereit.“). Da die überwiegende Zahl der Schüler in den 1970er Jahren schließlich Pionier bzw. FDJ-ler war, wurde nach dem Betreten des Lehrers der Unterrichtsbeginn neu geregelt. Zum Beginn des Unterrichts erhob sich die Klasse und es wurde der Gruß der Pionierorganisation(Lehrer: „Für Frieden und Sozialismus, seid bereit“! Klasse: „Immer bereit!“) oder der FDJ (Lehrer: „Freundschaft!“ Klasse: „Freundschaft!“) verwendet. Anschließend setzte sich die Klasse wieder.

Die hier dargestellten Unterrichtsbeginne könne von mir nicht bestätigt werden. Ich besuchte von 1966 bis 1976 die POS (drei Schulen wegen Umzug) und in keiner wurde das beschriebene Ritual angewendet. Ja zu Beginn des Unterrichts standen wir auf und begrüßten den Lehrer/Lehrerin mit den Tagesgruß und dann fing der Unterricht an.[*]

Zu Beginn des Schuljahres, zum Ende des Schuljahres und anlässlich spezieller Ereignisse fand ein Appell statt. Da die Informationsmöglichkeiten noch sehr begrenzt waren, wurde bei diesem Anlass auf Besonderheiten im Schulbetrieb hingewiesen, Veränderungen in der Zusammensetzung des Lehrkörpers bekannt gemacht und auf besondere Veranstaltungen verwiesen. Auch besonders auffälliges Verhalten einzelner Schüler wurde benannt und der Schüler/die Schülerin hatte vorzutreten, d. h. er/sie stand vorn vor allen im Blickfeld jedes Schülers neben dem für den Appell verantwortlichen Lehrer.

Alle Schüler trugen zu diesem Anlass bereits ab den 1950er Jahren die Uniform der Pionierorganisation bzw. der FDJ, soweit sie Mitglied waren.

Ein Appell fand meist in der Turnhalle, auf einem Hof oder in der Aula der Schule statt. Alle Klassen marschierten (manchmal auch zu Marschmusik) im Klassenverband ein oder nahmen klassenweise Aufstellung.

Am Ende eines Schuljahres wurden im Rahmen des Appelles auch Leistungsabzeichen, für besondere schulische, sportliche oder politische Leistungen vergeben. Da in der Regel im Juni, anfangs immer am Tag des Kindes, in der Schule ein Sportfest stattfand, wurde die Auszeichnung der besten Sportler des Tages damit verbunden. In den 1960er Jahren und später nutzten Vertreter der Betriebe, die als Mitglieder der Patenbrigaden die Klasse über das Schuljahr begleitet hatten, die Gelegenheit zur Anerkennung solcher Schüler, die oft nicht die Leistungsstärksten waren, aber durch ihr Bemühen bessere Ergebnisse erzielt hatten. Durch die Vielzahl von Patenschaften wurde später dies in die Klassenräume bei der Ausgabe der Zeugnisse verlegt.

In der DDR gab es für die Schüler fünf Notenwerte:

  • 1 = sehr gut
  • 2 = gut
  • 3 = befriedigend
  • 4 = genügend
  • 5 = ungenügend

Auf dem Zeugnis standen neben den Zensuren in den einzelnen Fächern außerdem die so genannten Kopfnoten (Betragen, Ordnung, Fleiß, Mitarbeit und bis 1978 zusätzlich Gesamtverhalten). Weiterhin gab es am Schuljahresende eine ausführliche Beurteilung im Schulzeugnis. Zeugnisse gab es im Schuljahr 1953/54 noch drei Mal im Jahr, im darauffolgenden Zeitabschnitt dann als Halbjahreszeugnis im Februar vor den Winterferien und im Juli zum Schuljahresende vor den Sommerferien. Eine Note 5 bzw. mehrere Noten 4 auf dem Endjahreszeugnis (außer Kopfnoten) schlossen die Versetzung in die nächsthöhere Klasse aus. Die Regel dazu wurde mehrfach geändert. Die Zeugnisse waren von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, dies wurde von den Klassenlehrern nach den Ferien kontrolliert.

Die Zeugnisse bestanden anfangs aus einem beidseitig beschrifteten A5-Blatt. Sie verblieben beim Schüler, mussten aber mit der Unterschrift beider Elternteile zu Beginn des neuen Schuljahres dem Lehrer vorgezeigt werden, der dies im Klassenbuch notierte. Später wurden bis Ende der 1970er Jahre die Zensuren in ein Zeugnisheft im Format A 5 eingetragen: Dies wurde einige Jahre später durch eine Zeugnismappe aus Kunstleder ersetzt. Sie diente jedem Schüler bis zur 10. Klasse zur Aufbewahrung seiner Zeugnisse und verblieb bei ihm, wurde jedoch für die Zeugnisausgabe eingesammelt. In einigen Schulen wurden die Zeugnismappen auch nur zu den Winter- bzw. Sommerferien ausgegeben und danach wieder eingesammelt und im Sekretariat aufbewahrt.

Zum Abschluss der 10. Klasse und zum Abitur gab es ein besonderes Abschlusszeugnis. Für den Abschluss gab es ein Gesamtprädikat, das sich aus den Leistungen innerhalb des Schuljahres und den Leistungen der mündlichen und schriftlichen Prüfungen zusammensetzten: Mit Auszeichnung bestanden, Sehr gut bestanden, Gut bestanden, Befriedigendbestanden, BestandenNicht bestanden. Als zusätzliche Anerkennung konnte für Abschlüsse mit Auszeichnung die Lessing-Medaille in Gold (alle Fächer mit Benotung 1) oder Silber (höchstens zwei Fächer mit der Benotung 2) verliehen werden. Die Gesamtnote konnte nur zwei Noten besser sein als die schlechteste Teilnote und nur um eine Note besser als die schlechteste Bewertung in einem Hauptfach. Diese Bewertungskriterien änderten sich aber von Zeit zu Zeit.

Ein Unterrichtstag bestand in den späteren Schuljahren aus durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden. Bis Schuljahr 1989/1990 war der Sonnabend regulärer Schultag, allerdings wurden nur zwei bis drei Unterrichtsstunden in den unteren und nicht mehr als fünf Unterrichtsstunden in den höheren Klassenstufen unterrichtet. Ab der 7. Klasse gab es an einigen Wochentagen ein bis zwei zusätzliche Unterrichtsstunden als „nullte Stunde“ (also ggf. schon um 7 Uhr oder früher) oder am Nachmittag. Fakultativer Unterricht fand z. B. häufig in diesen Stunden statt, um die Teilnahme von Schülern verschiedener Parallelklassen zu ermöglichen. Unterrichtsende war am frühen Nachmittag zwischen 13 und 14 Uhr, die genauen Zeiten waren vom Schuljahr und der Anzahl der Unterrichtsstunden abhängig.

Die Ferientermine waren DDR-weit einheitlich. Das Schuljahr begann am 1. September bzw. ein bis zwei Tage später, wenn dieser auf ein Wochenende fiel. Für Schulanfänger war der Beginn meist am Montag nach dem 1. September, da das Wochenende vorher für die Schulanfangsfeier genutzt wurde. Folgende Ferientermine waren üblich:[8]

  • eine Woche Herbstferien (Mitte Oktober)
  • die Tage zwischen Weihnachten und Jahreswechsel
  • drei Wochen Winterferien (Februar)
  • eine Woche Frühlingsferien (Mitte Mai)
  • acht Wochen Sommerferien (letzter Schultag war der erste Freitag im Juli) zum Abschluss des Schuljahres

Nach dem Unterricht gab es die Möglichkeit, in Arbeitsgemeinschaften zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Arbeitsgemeinschaften gab es auf vielen Gebieten, zum Beispiel Elektronik, Sprachen, Mathematik, Gesundheit, Biologie, Chemie, Sport, Musik, Chor und andere. Meist wurden sie von Lehrern geleitet, einige auch von Eltern, Mitgliedern der Patenbrigade oder von der Pionierorganisation.

[*] persönliche Anmerkung von Roland Loeckelt bei der Zusammenstellung des

Artikels.