Die Französische Revolution(Übersicht)

Verlauf Französische Revolution

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

 

Frankreich vor der Revolution

Der Kampf bürgerlicher Schriftsteller gegen den Absolutismus

Das Entstehen einer revolutionären Situation(1787-1789)

Der Ausbruch der Revolution

Die Großbourgeoisie an der Macht(1789-1792)

Das Vaterland in Gefahr

 

Die Vollendung der Revolution durch die Jakobiner

Die Jakobiner als Retter der Revolution

Ende und Auswirkungen der Revolution

Das Wesen der bürgerlichen Revolution

Ein starkes revolutionäres Volksheer und eine neue Kriegsführung schufen die Volksmassen Frankreichs mit der Französischen Revolution, die eine tiefgreifende gesellschaftliche Umwälzung darstellte. Darum gehörte die Französische Revolution auch zu den militärischen Traditionen der DDR.

 

Der Kampf bürgerlicher Schriftsteller gegen den Absolutismus

Montesquieus Idee von der Gewaltenteilung

Rousseaus Vorstellungen von der Volksherrschaft

Die Wirkung der Schriftsteller auf die Volksmassen

 

Rousseaus Vorstellungen von der Volksherrschaft

Die zahlreichen Handwerker und kleinen Ladenbesitzer, Gesellen und armen Bauern wollten sich nicht damit zufriedengeben, dass nur der Adel und die Bourgeoisie die Herrschaft ausüben sollten.  Sie fanden ihren Sprecher in Rousseau. Er kannte ihr Leben. Alle Menschen hätten die gleichen Rechte und darum müsste jeder etwas, aber keiner zuviel besitzen.

Jean Jaques Rousseau

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

Rousseau lehnte die Gewaltenteilung ab. Es sollte nur eine oberste Staatsgewalt geben und die müsste das Volk ausüben.

Die Republik

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

Dabei hatte er ein Vorbild, seine Heimatstadt Genf.  Sie war eine Republik und kannte keinen König. Nach Rousseaus Vorstellungen wählte das ganze Volk Abgeordnete für die Volksvertretung. Diese erließ die Gesetze und beauftragte erfahrene Männer(damals gab es nur Männer in diesen Funktionen)mit der Rechtsprechung und mit der ausführenden Gewalt, der Regierung.

Befugnisse der Regierung nach Rousseaus

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

Das Modell von Rousseau kommt den sozialistischen Staaten, bzw. der DDR näher. So lässt sich erklären, dass es dort keine Gewaltenteilung gab. Anhand des Modells von Rousseau kann man erkennen, dass die Gewaltenteilung nicht das Ideal ist, wie es in bürgerlich-demokratischen Staaten stets propagiert und in der politischen Bildung stets eingetrichtert wird.

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Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982, bearbeitet von Petra Reichel

 

 

 

 

 

Original-Text aus dem Geschichtsbuch der DDR

Rousseaus Vorstellungen von der Volksherrschaft

 

 

Jean-Jacques Rousseau

Jean-Jacques Rousseau wurde am 28. Juni 1712 in Genf geboren und ist am 02. Juli 1778 in Emenonville bei Paris gestorben.

Jean Jaques Rousseau

entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 7. Klasse, Stand 1982

 

Rousseaus Vater Isaac lebte von 1672 bis 1748 und war ein Uhrmacher und Forscher, dessen protestantische Vorfahren aus Glaubensgründen von Frankreich in die damals unabhängige Stadtrepublik Genf ausgewandert waren.

Jean-Jacques  Rousseau war ein Genfer Schriftsteller, Philosoph, Pädagoge, Naturforscher und Komponist der Aufklärung. Rousseau hatte großen Einfluss auf die Pädagogik und die politische Theorie des späten 18. sowie des 19. und 20. Jahrhunderts in ganz Europa. Er war ein wichtiger Wegbereiter der Französischen Revolution. Sein Werk ist unlösbarer Bestandteil der französischen und europäischen Literatur- und Geistesgeschichte. Der ihm häufig – aber fälschlich – zugeschriebene Aufruf „Zurück zur Natur!“ hat viele Wissenschaftler geprägt und spätere Gegenbewegungen zur Industrialisierung ausgelöst.

Den Lebensweg Rousseaus und dessen vielfältiges Wirken kann man Wikipedia entnehmen. Der Beitrag würde zu lang, wenn man das alles wiedergeben wollte. Darum liegt hier der Schwerpunkt auf der Politischen Philosophie.

Rousseau stellt sich in seinen staatstheoretischen Texten die Frage, wie ein von Natur aus wildes und freies Individuum seine Freiheit behalten kann, wenn es aus dem Naturzustand in den Zustand der Gesellschaft eintritt bzw. diesen Zustand begründet. Rousseau geht davon aus, dass die Menschen im Naturzustand in kleinen Gemeinschaften im Wesentlichen unabhängig voneinander leben. Sie verfügen über ausreichend Güter und sind friedlich. Insbesondere ist der Mensch weder der Philosophie und der Wissenschaft noch der Gier nach Luxusgütern verfallen. Im Unterschied zu Hobbes zeichnet Rousseau ein positives Bild vom Menschen im kaum kultivierten, tiernahen Zustand. Den genuin menschlichen Vermögen, so v. a. der Vernunft, steht er hingegen kritisch gegenüber. Anderen Vertragstheoretikern wirft er vor, bei ihren Schilderungen des Urmenschen nicht naturgetreu geblieben zu sein und ihm überwiegend negative Attribute zugeschrieben zu haben.

Für den Verlust von Freiheit und Autonomie sieht Rousseau die Einführung des Privateigentums als Ursache:

„[…] da die Menschen außerdem begannen, ihre Blicke in die Zukunft zu richten, und alle sahen, dass sie einige Güter zu verlieren hatten, gab es niemanden, der die Repressalie für das Unrecht, das er einem anderen zufügen konnte, nicht für sich selbst zu fürchten hatte. Dieser Ursprung ist umso natürlicher, als es unmöglich ist zu begreifen, wie die Vorstellung des Eigentums aus etwas anderem als der Handarbeit entstehen könnte; denn man vermag nicht zu sehen, was der Mensch beisteuern kann, um sich die Dinge anzueignen, die er nicht geschaffen hat, außer seiner Arbeit. Allein die Arbeit, die dem Bauern ein Recht auf das Produkt des Feldes gibt, das er bestellt hat, gibt ihm folglich ein Recht auf den Boden, zumindest bis zur Ernte, und so von Jahr zu Jahr – was, da es einen ununterbrochenen Besitz schafft, sich leicht in Eigentum verwandelt… (Es zeigt sich), dass die Aufteilung des Grund und Boden eine neue Art von Recht hervorgebracht hat. Das heißt, das Eigentumsrecht, das von dem Recht, welches aus dem natürlichen Gesetz resultiert, verschieden ist.“

Die Wurzel der Entstehung des Eigentums sieht Rousseau in der Gemeinheitsteilung des Allmendeguts:

„Der erste, der ein Stück Land mit einem Zaun umgab und auf den Gedanken kam zu sagen „Dies gehört mir“ und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der eigentliche Begründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Elend und Schrecken wäre dem Menschengeschlecht erspart geblieben, wenn jemand die Pfähle ausgerissen und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: „Hütet euch, dem Betrüger Glauben zu schenken; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass zwar die Früchte allen, aber die Erde niemandem gehört.“

und:

„Aus der Bebauung des Grund und Bodens folgte notwendigerweise seine Aufteilung und aus dem Eigentum, war es einmal anerkannt, die ersten Regeln der Gerechtigkeit. Denn um jedem das Seine zu geben, muss jeder etwas haben können.“

Das Entstehen des Eigentums, meint Rousseau, spaltet also die Menschheit in Klassen. Das Eigentum offenbart sich als die Ursache des gesamten gesellschaftlichen Unglücks. Über die Entstehung eines „alles verschlingenden Ehrgeizes“, „künstlicher Leidenschaften“ und die „Sucht, sein Glück auf Kosten anderer“ zu machen, schreibt er:

„[…] alle diese Übel sind die erste Wirkung des Eigentums und das untrennbare Gefolge der entstehenden Ungleichheit.“

Durch das Auftauchen der Institution des Eigentums entstehen erste gesellschaftliche Strukturen. Der Mensch ist nicht mehr autark, sondern von anderen abhängig; sei es als Herr oder als Knecht. Um seinen Leidenschaften folgen zu können, unterdrückt der Eigentümer seine Knechte. Dies sind nach Rousseau die „schlechten“ Gesellschaftszustände, die er in seiner Abhandlung zum Sozialvertrag (contrat social)kritisiert. Grundlage dieser Zustände ist ein Vertrag, der jedem ermöglicht, sich wieder so frei zu fühlen wie im Naturzustand. Dabei unterscheidet Rousseau „natürliche Unabhängigkeit“ von „bürgerlicher Freiheit“. Im Gegensatz zu Montesquieu wollte er das Volk in alle Bereiche der Politik einbezogen wissen und nicht nur in einer Gewalt (der Legislative)mitwirken lassen.

Nach Rousseaus Auffassung ordnet sich jeder Bürger zum Zwecke eines rechtmäßig geordneten gesellschaftlichen Zusammenlebens freiwillig einem Gesellschaftsvertrag unter. Dessen Grundlage ist der Gemeinwille, der absolut und auf das Wohl des ganzen Volkes gerichtet ist. Jeder Einzelbürger ist somit Teil eines religiös überhöhten und konfessionell neutralen Staatswesens, das den allgemeinen Willen vollstreckt und zugleich totale Verfügungsgewalt über ihn hat.
Der Begriff des Citoyen hat sich auch im Deutschen für diese spezifische, politische Setzung des Bürger-Begriffs etabliert.

Der Staat ist befugt, Gesetze zu verabschieden, die jederzeit den unantastbaren Willen des Volksganzen zum Ausdruck bringen. Dazu setzt Rousseau den Gesetzgeber ein. Der Gesetzgeber ist, betrachtet man nur das genuin als politisch bezeichnete Werk Rousseaus, ein umstrittenes Kapitel im Gesellschaftsvertrag. Hierzu ist es notwendig, ebenso den „Émile“ zu beachten, der als „Erziehungs- oder Bildungsanleitung“ für den perfekten Gesetzgeber gelesen werden kann. Hiermit erklärt sich die sonst unerklärbare Herkunft des Gesetzgebers.

Rousseaus Theorie des allgemeinen Willens stellt einen originellen und wirkungsmächtigen Versuch dar, der feudalistischen Königs- und Adelsherrschaft seiner Zeit die Legitimationsgrundlage zu entziehen. Sie beeinflusste viele andere politische Theoretiker und Philosophen des 18. und 19. Jahrhunderts, so u. a. Immanuel Kant.

Neben Voltaire gilt Rousseau außerdem als einer der wichtigsten Wegbereiter der Französischen Revolution.

Rousseaus Grab ab 1794 im Panthéon, Paris

Rousseaus Grab ab 1794 im Panthéon, Paris

Bildquelle: Von Baptiste ROUSSEL – Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=28298270

 

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel