Die Stellung der Arbeiterparteien und der freien Gewerkschaften zum Machtantritt der Faschiste
Mit der Machtübernahme durch die Hitlerregierung am 30. Januar 1933 begann in Deutschland die faschistische Diktatur.
Die Übertragung der Macht an die Faschisten war keine zufällige, persönliche Entscheidung des Reichspräsidenten von Hindenburg. Dieser Schritt erfolgte auf Drängen der reaktionärsten Kräfte des deutschenMonopolkapitals.
Den Monopolvertretern waren die wirklichen Ziele der Nazipartei bekannt. Sie begrüßten und förderten jene Absichten, die die rücksichtslose Unterdrückung der Arbeiterklasse und der anderen demokratischen Kräfte zum Ziele hatten.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982


Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982
Aber auch die Pläne der Faschisten, andere Völker, insbesondere die Sowjetunion, auszurauben und zu versklaven, entsprangen den Interessen und Forderungen des Deutschen Imperialismus und Militarismus.



Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982
Den konterrevolutionären Plänen der Nazis sagte die KPD einen kompromisslosen Kampf an. Sie rief noch am 30. Januar 1933 zum Kampf für den Sturz der Hitlerdiktatur auf. Ein entsprechendes Angebot zur Organisierung des gemeinsamen Kampfes aller Arbeiter, mit dem Ziel, die Aktionseinheit der Arbeiterklasse herzustellen, wurde noch am selben Tage dem Parteivorstand der SPD überbracht.


Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982
Der sozialdemokratische Parteivorstand und die sozialdemokratischen Führer des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB) lehnten das Angebot der KPD ab. Die feste Bindung an den imperialistischen Weimarer Staat und der tief verwurzelte Antikommunismus hinderten sozialdemokratische Führer wie Otto Wels(Vorsitzender der SPD) und Theodor Leipart(Vorsitzender des ADGB), gemeinsam, mit der KPD den antifaschistischen Abwehrkampf aufzunehmen. Diese Führer waren voller Illusionen über den Faschismus und glaubten, dass die SPD und die Gewerkschaften weiter existieren könnten, während der Faschismus bald „abwirtschaften“ würde.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982


Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982
Viele Mitglieder der SPD und der Gewerkschaften sahen jedoch weiter als ihre Führer. Sie erkannten, dass nur der gemeinsame Kampf dem Hitlerfaschismus eine Niederlage bereiten konnte, Sie schlossen sich deshalb in vielen Teilen Deutschlands zum Kampf zusammen
In Berlin-Charlottenburg zum Beispiel kam es zwischen Kommunisten, Sozialdemokraten, Gewerkschaftsmitgliedern und unorganisierten Arbeitern einerseits und faschistischen Terrorgruppen andererseits zu Straßenschlachten. Zahlreiche Städte, so Braunschweig, Breslau, Chemnitz, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Halle, Hamburg, Leipzig und andere, erlebten machtvolle Streiks, am 3. Februar in Lübeck, am 6. Februar in Staßfurt und am 24. Februar in Hannover. Diese und andere Aktionen rissen auch in der Folgezeit nicht ab. Sie bewiesen die Bereitschaft bedeutender Teile der Arbeiterklasse zum Kampf gegen die Hitlerdiktatur.
Die Entfesselung des faschistischen Terrors. Die Reichsbrandprovokation. Das Ermächtigungsgesetz
Durch die Verstärkung ihres Terrors suchten die Faschisten die antifaschistischen Kampfaktionen zu unterbinden und ihre Position weiter zu festigen. Ihr wütender Hass richtete sich vor allem gegen die Kommunisten, die die Interessen des arbeitenden Volkes am konsequentesten vertraten. Die KPD stellte deshalb auch das ernsthafteste Hindernis für die Pläne der Hitlerregierung dar, bei den für den 5. März 1933 festgesetzten Neuwahlen die absolute Mehrheit oder sogar eine Zweidrittelmehrheit im Reichstag zu erringen.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982
Um dieses Ziel zu erreichen, bildeten die Monopole einen Wahlfonds zur Unterstützung der Nazipartei in Höhe von drei Millionen Mark. Gegen die KPD und andere Antifaschisten wurden in Preußen bewaffnete SA- und SS-Formationen als Hilfspolizei aufgeboten. Am 23. Februar 1933 wurde das Karl-Liebknecht-Haus, der Sitz des Zentralkomitees der KPD und der Redaktion der „Roten Fahne“, durch die Polizei besetzt und durchsucht. Diese Kette von Terrormaßnahmen erreichte am Abend des 27. Februar 1933 mit der Reichstagsbrandprovokation einen Höhepunkt.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982
Gegen 21:00 Uhr stand das Reichstagsgebäude in hellen Flammen. Die unmittelbar danach eintreffenden faschistischen Führer Goebbels, Göring und Hitler behaupteten sofort, der Brand sei von den Kommunisten als Signal für einen kommunistischen Aufstand gelegt worden. Die Brandstifter waren jedoch die Faschisten selbst. Dafür zeugt vor allem, dass diese Provokation nur in ihre Pläne passte und sie sie sofort ausnutzten, um eine Hetze gegen die Kommunisten zu entfachen und andere Antifaschisten einzuschüchtern. Der Terror raste. Allein in Berlin wurden in der gleichen Nacht nach vorbereiteten Listen 1500 Antifaschisten, Kommunisten, Sozialdemokraten und aufrechte Demokraten, in ganz Deutschland mehr als 10 000, verhaftet. Die Verhafteten waren grausamen Foltern ausgesetzt, bei denen zahlreiche Antifaschisten den Tod fanden. Am 03. März wurde Ernst Thälmann verhaftet und verschleppt.


Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982
Am 09. März 1933 wurden Georgi Dimitroff, der in Berlin das Westeuropäische Büro der Kommunistischen Internationale geleitet hatte, und zwei weitere bulgarische Kommunisten, Popoff und Taneff, verhaftet. Sie sollten vor Gericht unter die unsinnige Anklage gestellt werden, an der Reichstagsbrandstiftung beteiligt gewesen zu sein.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982
Dieser Terror, verbunden mit einer ständig anwachsenden antikommunistischen Hetze, war durch die Notverordnung des Reichspräsidenten von Hindenburg vom 28. Februar 1933 legalisiert worden. Mit dieser Verordnung wurde der politische Ausnahmezustand bestimmt, der bis zum Sturz des Hitlerregimes, oftmals verschärft, fortdauerte. Unter diesen Ausnahmebedingungen fanden am 05. März 1933 die Reichstagswahlen statt. Trotz der schweren Bedingungen errang die KPD 4,85 Millionen Stimmen. Das war ein großer Erfolg. Obwohl die Faschisten 17. Millionen Stimmen erhielten, konnten sie mit diesen 43,9 Prozent der Stimmen keine absolute Mehrheit im Reichstag erringen.
Um sich dennoch die Zweidrittelmehrheit für die Annahme eines verfassungsändernden Gesetzes zu sichern, erklärte die Hitlerregierung am 09. März gegen jedes Reicht und Gesetzt die 81 Reichstagsmandate der Kommunistischen Partei Deutschlands für ungültig. Außerdem ließ sie mehrere Abgeordnete der Sozialdemokratischen Partei verhaften.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982
Die auf diese Weise zusammengeschobene Mehrheit beschloss am 23. März 1933 im Reichstag das Ermächtigungsgesetz. Damit wurde der Naziregierung das Recht übertragen, unter Ausschaltung des Reichstages Reichsgesetze zu erlassen und Verträge mit anderen Staaten abzuschließen. Schon in den ersten Stunden wurden über 460 Sondergesetze und Verordnungen verkündet und somit die bürgerlich-parlamentarische Republik auch formal beseitigt.
Verbot der SPD, Beseitigung und Selbstauflösung aller bürgerlichen Parteien
Am 22. Juni 1933 wurde die Sozialdemokratische Partei Deutschlands verboten. Dieses Verbot war zugleich der Ausgangspunkt für die Beseitigung oder die Selbstauflösung aller bürgerlicher Parteien. Durch ein Gesetz vom 14. Juli 1933 wurde die Nazipartei die einzige in Deutschland zugelassene Partei.
Umwidmung des 1. Mai und Verbot der Gewerkschaften
Die zutiefst antidemokratische, gegen die Arbeiterklasse und die Nation gerichtete faschistische Politik widerspiegelte sich auch in den nächsten Gewalttaten der Hitlerregierung. Nachdem die Faschisten den 1. Mai, den internationalen Kampf- und Feiertag der Arbeiter der Welt, als „Tag der nationalen Arbeit“ gefeiert hatten, um den arbeiterfeindlichen Charakter der Naziherrschaft zu verschleiern, zerschlugen sie am 2. Mai 1933 die freien Gewerkschaften. Den Arbeitern wurde das Recht, sich in den Gewerkschaften als Klassenorganisationen der Arbeiterklasse zur Verteidigung ihrer Interessen zusammenzuschließen, geraubt. Das Millionenvermögen der Gewerkschaften, das die Arbeiter durch ihre Beiträge Groschen für Groschen in Jahrzehnten zusammengetragen hatten, rissen die Faschisten an sich.
Bücherverbrennung
Am 10. Mai 1933 verbrannten die Faschisten in den deutschen Hochschulstädten auf riesigen Scheiterhaufen Bücher. Mit diesem Akt der Barbarei wurden die Werke der Klassiker des Marxismus-Leninismus und der Führer der deutschen Arbeiterbewegung sowie Werke der deutschen national- und Weltliteratur, unter anderem Werke von Henry Barbusse, Johannes R. Becher, Bertolt Brecht, Heinrich Heine, Heinrich Mann, Thomas Mann und Arnold Zweig, aus den Bibliotheken verbannt. Gleichzeitig wurden zahlreiche humanistische Geistesschaffende verfolgt, eingekerkert oder außer Landes getrieben. Diese Maßnahmen der Faschisten hatten das Ziel, alles fortschrittliche, humanistische Gedankengut auszumerzen und der Durchsetzung der faschistischen Ideologie den Weg zu bereiten.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982
Die KZs
Seit Ende 1933 übernahm der faschistische Staat den Ausbau der Folterkeller der SA zu einem Netz von Konzentrationslagern. Die berüchtigten ersten Lager waren das Columbia Haus in Berlin, Börgermoor, Dachau, Burg Hohnstein(Sachsen) und Oranienburg. In diesen Konzentrationslagern wurden Zehntausende Kommunisten von den Nazis ohne Gerichtsurteil gefangengehalten. Sie mussten dort unter unmenschlichen Bedingungen, unzureichend ernährt und bekleidet, bei körperlich härtester Arbeit vegetieren. Brutale Misshandlungen gehörten zum Alltag dieser Stätten des Grauens.

Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982
Legalisierung der Verbrechen der Nazis durch die faschistische Justiz
Diese Verbrechen der Nazis wurden durch die faschistische Justiz legalisiert. 1934 wurde hierfür durch die Hitlerregierung der Volksgerichtshof als oberstes politisches Sondergericht geschaffen. Dieses Sondergericht wütete mit Todes- und Zuchthausurteilen gegen deutsche und ausländische Antifaschisten. Dennoch vermochte es dieser Terror niemals, den antifaschistischen Widerstandskampf völlig zu unterdrücken.


Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982
Alle diese verbrecherischen Maßnahmen und Gesetze wurden Schritt für Schritt zu einem umfassenden System der Terrorisierung und Bespitzelung der Bevölkerung ausgebaut. Dieses faschistische Terrorsystem stützte sich vor allem auf die Gestapo(Abkürzung für „Geheime Staatspolizei“), den Sicherheitsdienst, die SS und SA, den Leitungsapparat der NSDAP, von den Reichsleitern bis hinab zu den Blockleitern in den Wohngebieten sowie auf die verschiedensten Naziorganisationen. Diese Kräfte überwachten ständig die gesamte Bevölkerung. Ihr Einfluss reichte in jedes Haus, in fast jede Familie. Mit Hilfe dieses Systems wurde die faschistische Ideologie verbreitet und gegen Andersdenkende der Terror organisiert.
Entnommen aus dem Geschichtsbuch der DDR für die 9. Klasse, Stand 1982, bearbeitet von Petra Reichel
Original-Text aus dem Geschichtsbuch der DDR
Entstehung und Festigung des Faschismus in Deutschland
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