Der Staatsrat der DDR

Der Staatsrat der DDR war das kollektive Staatsoberhaupt der DDR. Er setzte sich zusammen aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, den Mitgliedern und dem Sekretär. Sie wurden von der Volkskammer auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Lange Zeit war der Generalsekretär des Zentralkomitees der SED, Erich Honecker Vorsitzender des Staatsrates. 1989, als während der großen Krise Erich Honecker schwer erkrankte, stand kein geeigneter Stellvertreter zur Verfügung. Die Entscheidung Erich Honeckers, Günter Mittag mit der Stellvertretung zu betrauen, ist unverständlich.

Erich Honecker

Erich Honecker

 

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988

 

 

Die Bildung des Staatsrates erfolgte auf der konstituierenden Tagung der Volkskammer, das heißt der ersten Tagung nach ihrer Wahl.

Auf der ersten Tagung der 1986 neu gewählten Volkskammer unterbreitete Horst Sindermann im Namen des ZK der SED, der Fraktion der SED sowie in Übereinstimmung mit den anderen Fraktionen der obersten Volksvertretung den Vorschlag, den Generalsekretär des Zentralkomitees der SED, Erich Honecker, erneut zum Vorsitzenden des Staatsrates zu wählen.

Glückwünsche an Honecker

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988

 

Die Wahl Erich Honeckers zum Vorsitzenden des Staatsrates folgte dessen feierliche Vereidigung. Gemäß Artikel 68 der Verfassung sprach er folgenden Eid: „Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle des Volkes der Deutschen Demokratischen Republik widmen, ihre Verfassung und die Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.“

In seiner Zusammensetzung verkörperte der Staatsrat die Einheit aller politischen Kräfte der Werktätigen(arbeitenden Menschen)unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei. In ihm sind durch die Stellvertreter des Vorsitzenden und die Mitglieder des Staatsrates alle Parteien und Massenorganisationen vertreten, die in der Volkskammer wirkten.

Amtssitz des Staatsrates

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988

 

Der Staatsrat war ein Organ der Volkskammer und war der Volkskammer für seine Tätigkeit verantwortlich. Die Aufgaben des Staatsrates wurden durch die Verfassung, die Gesetze sowie die Beschlüsse der Volkskammer bestimmt.

Stellung des Staatsrates

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988

 

Zu den Aufgaben des Staatsrates gehörten:

 

  1. Die Deutsche Demokratische Republik völkerrechtlich zu vertreten.
  2. Grundsätzliche Beschlüsse zu Fragen der Verteidigung und Sicherheit des Landes zu fassen.
  3. Im Auftrage der Volkskammer die örtlichen Volksvertretungen zu unterstützen und die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des Obersten Gerichts und des Generalstaatsanwaltes wahrzunehmen.

 

Die Arbeit des Staatsrates wurde durch den Vorsitzenden geleitet. Er ernannte auch die bevollmächtigten Vertreter(zum Beispiel Botschafter)der DDR in anderen Staaten und nahm Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben der Vertreter anderer Länder entgegen.

Zu den Aufgaben des Vorsitzenden des Staatsrates gehörte auch, staatliche Orden, Auszeichnungen und Ehrentitel zu verleihen.

Für kinderreiche Familien übernahm der Vorsitzende des Staatsrates Ehrenpatenschaften.

Hervorzuheben waren auch die Besuche des Vorsitzenden des Staatsrates in anderen Ländern. Diese Besuche waren Ausdruck der internationalen Wertschätzung der DDR und dienten vor allem der Erhaltung und Festigung des Friedens. Außenpolitisch war Erich Honecker erfolgreich. Aber zu was für einen Preis? Erich Honecker wurde vom falschen Ehrgeiz getrieben. Um der Anerkennung willen, hat man den westlichen Ländern, insbesondere der BRD zu viele Zugeständnisse gemacht.

Erich Honecker besucht die BRD

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988

 

Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohlempfing im Jahre 1987 Erich Honecker als Staatsgast. Derselbe Helmut Kohl war noch Bundeskanzler, als Erich Honecker nach dem Ende der DDR in den Knast gesteckt wurde.

 

Zusammenfassung:

Der Staatsrat nahm als Organ der Volkskammer die Aufgaben wahr, die ihm durch die Verfassung sowie Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen wurden. Er war der Volkskammer für seine Tätigkeit verantwortlich. Zur Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben fasste er Beschlüsse und vertrat die Deutsche Demokratische Republik völkerrechtlich.


Staatsbürgerkunde 8

 

Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988, bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel

 

 

 

 

Original-Text aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR

Staatsrat der DDR