Die Bedeutung des Staatswappens der DDR

DDR-Staatswappen

Staatswappen:

 

Das Staatswappen der DDR symbolisiert die drei wichtigsten Berufsgruppen. Der Hammer die Arbeiter, der Zirkel die Intelligenz/Akademiker und der Ährenkranz die Bauern/Landwirtschaft.

Das Tragen dieses Staatswappens war in der BRD bis 1969 verboten. Im Zusammenhang mit der damaligen Ostpolitik der Bundesregierung, wurde das geändert.

Warum war die Flagge in DDR und BRD schwarz, rot, gold?

DDR-Fahne

Die Farben haben ihren Ursprung in den Befreiungskriegen von 1813 bis 1815. Die Urburschenschaft – gegründet 1815 in Jena – führte diese Farben erstmals offiziell und machte sie zu einem Sinnbild für die Einheit des in viele Fürstentümer zersplitterten Deutschen Bundes wie auch für Freiheitsrechte und politische Mitbestimmung. Beim Hambacher Fest 1832 wurde die schwarz-rot-goldene Fahne in der heutigen Form erstmals geführt und wurde das Symbol für eine deutsche Republik. Während der Märzrevolution und der Frankfurter Nationalversammlung stand Schwarz-Rot-Gold kurz vor der offiziellen Einführung. Mit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs und seinen Farben Schwarz-Weiß-Rot trat Schwarz-Rot-Gold in den Hintergrund, bis es mit der Weimarer Republik erstmals die offizielle Flagge Deutschlands wurde. Verschmäht von den Faschisten, wurde Schwarz-Rot-Gold nach dem Zweiten Weltkrieg die Flagge sowohl der Bundesrepublik Deutschland als auch der Deutschen Demokratischen Republik.

Näheres dazu in Wikipedia.

Der Begriff „Nationalsozialisten“ ist durch „Faschisten“ ersetzt worden. „Nationalsozialismus“ ist eine irreführende Bezeichnung, die die Nazis verwendet haben . Allerdings ist dieser Begriff weiterhin gebräuchlich. 

 

Auf dem Volkskongress, im März 1948 (Hundertjahrfeier der Berliner Märztage-Deutsche Revolution 1848) wurde der zweite Volkskongress nach Berlin einberufen. Unter Anderem wurde die Flagge für den neuen Staat geschaffen. Zur Auswahl standen drei Flaggen. Rot, schwarz, weiß, rot und schwarz ,rot, gold.

Auf dem dritten Volkskongress 1949, machte der von den Sowjets eingesetzte Oberbürgermeister vom sowjetisch besetzten Teil erneut den Vorschlag die schwarz, rot, goldene Flagge einzuführen. Dieser wurde angenommen.

Während der ersten 10 Jahre ihres Bestehens waren die Flaggen der DDR und BRD gleich. Am 1. Oktober 1959 wurde das Staatswappen in die Flagge eingefügt.

In der BRD galt das Vorzeigen und Hissen der DDR-Flagge als Verfassungsverstoß. Erst am 22. Juli 1969 verfügte die Bundesregierung, dass gegen das öffentliche Vorzeigen und Hissen der DDR-Flagge die Polizei nicht mehr einschreiten sollte.

Quelle Wikipedia. Dort kann man weitere Ausführungen entnehmen.