Die DDR war in Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden gegliedert. Das waren auf dem Territorium der DDR:
- Die Hauptstadt der DDR Berlin(mit dem Rang eines Bezirkes)
- 14 Bezirke,
- 27 Stadtkreise,
- 191 Landkreise,
- 36 Stadtbezirke(in der Hauptstadt und in 6 Stadtkreisen, davon Berlin mit 11 Stadtbezirken im Rang von Stadtkreisen),
- 7 565 kreisangehörige Städte und Gemeinden.
Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988
Dieser politisch territoriale Aufbau war auch die Grundlage für den für den Aufbau der sozialistischen Staatsmacht. So gab es in jeder Stadt und Gemeinde, in jedem anderen Territorium sowie für die gesamte Republik jeweils ein Organ der Staatsmacht, eine Volksvertretung(vgl. Übersicht).
Jede Volksvertretung bestand aus Abgeordneten- aus Arbeitern, Genossenschaftsbauern und anderen Werktätigen(arbeitende Menschen)(zur Vereinfachung sind nur die männlichen Bezeichnungen verwendet worden. Es sind stets Männer und Frauen gemeint. In der DDR wurde die Sprache nicht gegendert und doch hatten die Frauen dort mehr Möglichkeiten.).
Die Abgeordneten wurden für 5 Jahre gewählt. In ihrer sozialen und politischen Zusammensetzung widerspiegelte sich das Wesen des sozialistischen Staates. Über die Volksvertretungen übte die Arbeiterklasse im Bündnis mit allen übrigen Werktätigen(arbeitende Menschen)unter der Führung der SED die politische Macht aus. Niemand durfte die Macht der Volksvertretungen einschränken.
1989 ließen sich die Volksvertretungen widerstandslos in ihrer Macht einschränken, z.B. durch die „Runden Tische“. Am Ende sind sie zu bürgerlichen Parlamenten umgewandelt worden um die Übergabe zur Annexion der DDR durch die BRD vorzubereiten.
Siehe Beitrag „Die letzte Volkskammer“
Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988
Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988, bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel
Original-Text aus dem Staatsbürgerkundebuch
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