Wahl und Tätigkeit der Abgeordneten in der DDR

Konnte jeder Bürger Abgeordneter werden? Wer schlug die Kandidaten vor? Wie erfolgte die Wahl?

Heute, bzw. in den Alt-Bundesländern schon seit jeher wird behauptet, dass es in der DDR keine echten Wahlen gegeben hätte, bzw. dass es sich um Scheinwahlen gehandelt hätte. Wie war das nun?

Im Wahlgesetz der DDR war festgelegt, dass Arbeiter, Genossenschaftsbauern, Angehörige der Intelligenz und alle anderen Werktätigen(arbeitenden Menschen)durch die Wahlen ihre besten Vertreter als Abgeordnete in die Volksvertretung entsenden. Im Wahlgesetz hieß es dazu: „Die von den demokratischen Parteien und Massenorganisationen aufzustellenden Kandidaten sollen zuvor von den Kollektiven(Teams), in denen sie tätig sind, geprüft und vorgeschlagen werden.“

Die Kandidaten wurden von den demokratischen Parteien und Massenorganisationen aufgestellt, wobei diese ihre Vorschläge zu einem gemeinsamen Wahlvorschlag der Nationalen Front der DDR vereinigten.

Arbeiter, Genossenschaftsbauern, Angehörige der Intelligenz und andere Werktätige(arbeitende Menschen)arbeiteten auch in dieser Form als Verbündete beim Aufbau und bei der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft zusammen.

Die Kandidaten wurden in ihren Arbeitskollektiven(Teams)geprüft. Erst wenn die Kollektive(Teams)die Kandidaten bestätigt hatten, wurden sie auf öffentlichen Tagungen der zuständigen Ausschüsse der Nationalen Front der DDR unter Teilnahme von weiteren Vertretern der Wähler diesem Gremium vorgestellt. Hier wurde auch die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Wahlvorschlag beraten und beschlossen. Alles erfolgte in breiter Öffentlichkeit unter Mitwirkung von Vertretern der Wähler. Das heißt, die Wähler waren von Anfang an bei der Auswahl und Aufstellung ihrer künftigen Abgeordneten beteiligt.

Dazu gehörte auch, dass die Kandidaten verpflichtet waren, sich in ihrem Wahlkreis den Wählern vorzustellen und Fragen zu beantworten. Es konnte auch vorkommen, dass sich Kandidaten als nicht geeignet erwiesen. Dann wurden sie im Ergebnis dieser demokratischen Aussprache wieder von der Liste gestrichen.

Jeder wahlberechtigte Bürger hatte also die Möglichkeit, die Kandidaten kennenzulernen und zu prüfen, denen er am Wahltag seine Stimme gibt. Der Wahltag selbst war immer ein Höhepunkt. In jedem Wahllokal  wurde die Wahl von einem Wahlvorstand geleitet. Den Wahlvorständen gehörten Vertreter aller Klassen und Schichten, der politischen Parteien und auch parteilose Bürger an. Der Wahlvorstand sicherte den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl und schaffte alle Bedingungen, dass die Bürger frei und ungehindert ihre Stimme abgeben konnten. Nach Schließung der Wahllokale erfolgte die Auszählung der Stimmen. Auch das geschah unter Beteiligung der Öffentlichkeit, denn jeder interessierte Bürger konnte daran teilnehmen. Heute, bzw. in den Alt-Bundesländern schon seit eh und je wird behauptet, dass die Öffentlichkeit von der Auszählung der Stimmen ausgeschlossen war.

Wahllokal

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988

 

Nach der Wahl begann die verantwortungsvolle Tätigkeit der Volksvertreter. Das traf auch auf die Arbeit der Abgeordneten im Berliner Transformatorenwerk zu. Sie berichteten in ihren Arbeitskollektiven(Teams) über die Abgeordnetentätigkeit.

Aus der Tätigkeit der Abgeordneten

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988

 

Abgeordnetengruppe in Betrieben

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988

 

Die Abgeordneten stellten sich den Fragen, Kritiken und Hinweisen ihrer Kollegen regelmäßig. In den Aussprachen mit Abgeordneten wurden aber auch Fragen gestellt, die sie nicht sofort beantworten konnten. Dazu mussten sie sich vorbereiten, sich Rat und Informationen holen. Einer Möglichkeit hierfür waren die regelmäßigen Treffs der Abgeordneten mit der Betriebsleitung, der Partei- und Gewerkschaftsleitung. Dort erhielten sie den Überblick über den Stand der Planerfüllung, über momentane Schwierigkeiten, Wettbewerbsinitiativen oder darüber, wie es mit der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen weiterging. Die Abgeordneten erhielten dadurch Kenntnisse, konnten konkret mithelfen, die Sorgen und Probleme zu klären, die zur Sprache kamen. Damit rechtfertigten sie das Vertrauen ihrer Kollegen, die ihre Wähler waren.

Abgeordnete vor Schulklasse

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988

 

Die Tätigkeit der Abgeordneten war eine ehrenamtlihce gesellschaftliche Tätigkeit im Interesse der Bürger. Die Betriebe und Genossenschaften waren verpflichtet, die Abgeordneten in ihrer Arbeit weitgehend zu unterstützen.


Staatsbürgerkunde 8

 

Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988, bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel

Noch eine Anmerkung in eigener Sache. Um den Beitrag flüssig lesbar zu halten, ist auf das Gendern der Sprache verzichtet worden. Es sind stets Männer und Frauen gemeint. In der DDR wurde die Sprache nicht gegendert und doch hatten die Frauen dort mehr Möglichkeiten.

Original-Text aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR:

Wahl und Tätigkeit Abgeordnete DDR

 

 

3 Kommentare zu “Wahl und Tätigkeit der Abgeordneten in der DDR

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