Örtliche Volksvertretungen in der DDR

Örtliche Volksvertretungen gab es in der DDR in den Bezirken, Kreisen Städten, Stadtbezirken und Gemeinden.

Schaubild Parlamente DDR

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

Wie die Volkskammer wurden auch die örtlichen Volksvertretungen demokratisch gewählt. Jede örtliche Volksvertretung wurde von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des jeweiligen Territoriums für die Dauer von 5 Jahren gewählt. In den örtlichen Volksvertretungen der DDR arbeiteten über 200 000 Abgeordnete.

Die örtlichen Volksvertretungen waren Organe(Institutionen)der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht. Sie verwirklichten in ihrem Territorium in enger Verbindung mit den Bürgerinnen und Bürgern und ihren gesellschaftlichen Organisationen die Staatspolitik der Arbeiter- und Bauernmacht der DDR.  Jede örtliche Volksvertretung leistete damit ihren Beitrag für die Verwirklichung der Ziele der SED und des sozialistischen Staates. Sie hatte die Verantwortung über alle Angelegenheiten ihres Gebietes und seiner Bürgerinnen und Bürger. In der Praxis ist das mehrheitlich nicht gelungen. So fühlten sich die Menschen nicht heimatverbunden und wandten sich dem Westen, insbesondere der BRD und Westberlin zu.

Im Artikel 81 der Verfassung der DDR hieß es u.a. dazu: „Die Tätigkeit der örtlichen Volksvertretungen ist darauf gerichtet, dass sozialistische Eigentum zu mehren und zu schützen, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger ständig zu verbessern und das gesellschaftliche und kulturelle Leben der Bürger und ihrer Gemeinschaften zu fördern..“

Aufgaben örtliche Volksvertretungen

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

Lehrerin Abgeordnete des Bezirkstages

Bildbeschreibung Lehrerin Abgeordnete Bezirkstag

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

ABV Abgeordneter Bezirkstag

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

ABV: siehe Wikipedia

Die Stadtverordnetenversammlung Halle behandelte im Jahre 1986 folgende Fragen:

 

  • Wie wird das Wohnungsbauprogramm, insbesondere im Zentrum der Bezirkssadt, weitergeführt?
  • Ist die tägliche Versorgung der Bevölkerung gesichert?(Das war ein großes Problem in der DDR.)
  • Was sind die Schwerpunkte für die Entwicklung des sozialistischen Bildungswesens in der Stadt Halle, wie kann die Zahl der Ausfallstunden im Unterricht weiter gesenkt werden, welche Maßnahmen sind erforderlich, um ständig eine gleich gute Qualität der Schulspeisung zu gewährleisten?
  • Wie können allen Betrieben die Erfahrungen der Besten übermittelt werden, damit alle Positionen des Volkswirtschaftsplanes erfüllt, die Exportverpflichtungen eingehalten und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen(arbeitende Menschen)weiter verbessert werden?

 

Das waren Fragen, die letztlich alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt betrafen. Auch die Verteilung der staatlichen Haushaltsmittel wurde beraten. Neben dem Volkswirtschaftsplan wurde auch der Haushaltsplan der Stadt beschlossen.

Teilnehmer Schulessen und Schulmilch

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

Die Tagungen aller örtlichen Volksvertretungen fanden grundsätzlich öffentlich statt. Es wurden dazu auch Gäste eingeladen, für die die Beratungsergebnisse gleichzeitg Grundlage ihrer Arbeit waren.

Unterricht in einem Polytechnischen Kombinat

Unterricht in einem polytechnischen Kombinat

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

Die Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen waren für alle Bürgerinnen und Bürger, Organe(Institutionen), Betreibe und Einrichtungen im Territorium verbindlich. So hatten zum Beispiel die örtlichen Volksvertretungen in den Städten und Gemeinden für ihr Territorium eine Stadt- und Gemeindeordnung beschlossen, derren Bestimmungen alle einhalten mussten, damit Ordnung und Sicherheit herrschten.

Es war ein wichtiges Anliegen der örtlichen Volksvertretungen, die Initiative der Bürgerinnen und Bürger, ihre Mitverantwortung für ihre Stadt oder Gemeinde zu fördern.

Schöner unsere Städte und Gemeinden

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

n der Aktion „Schöner unsere Städte und Gemeinden- Mach mit!“ besteiligten sich Millionen Bürgerinnen und Bürger, darunter auch viele FDJ-Mitglieder. In der BRD gab es auch die Aktion „Unser Dorf soll schöner werden“, heute „Unser Dorf hat Zukunft“.

Mach Mit-Programm

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

Vieles, was auf den Tagungen der örtlichen Volksvertretungen beraten wurde, wozu der/die Versitzende oder ein Mitlgied des Rates berichtete, waren Arbeitsergebnisse der Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen. Kommissionen bestanden für alle wichtigen Gebiete des gesellschaftlichen Lebens, wie:

 

  • Bauwesen und Wohnungswirtschaft,
  • Gesundheits- und Sozialwesen,
  • Kultur
  • Jugendfragen und Sport,
  • Ordnung und Sicherheit.

 

Mitglieder der Kommissionen waren von der Volksvertretung gewählte Abgeordnete und Nachfolgekandidaten sowie berufene Bürgerinnen und Bürger. Damit wurden viele Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit der örtlichen Volksvertretungen einbezogen.

Das fand seine Fortsetzung durch Aktivs, die bei vielen Kommissionen bestanden. Damit wurden weitere Bürgerinnen und Bürger zur Lösung spezifischer Aufgaben im Rahmen der Kommmissionen zur Mitarbeit gewonnen. Vor allem aber erfolgte eine Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger bei den Beratungen der Kommissionen, die meist „vor Ort“, das heißt in Betrieben und Einrichtungen selbst und nicht hinter schlossenen Türen stattfanden. Damit wird das Hauptanliegen der Kommissionen ersichtlich: die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und der vertretenen gesellschaftlichen Organisationen bei der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Volksvertretungen zu organisieren.

Die Räte der örtlichen Volksvertretungen

Für eine wirkungsvolle und volksverbundene Arbeit der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Kommissionen trugen die jeweiligen örtlichen Räte eine hohe Verantwortung. Jeder örtliche Rat war das Organ(Instituion) seiner Volksvertretung und wurde auf der ersten Tagung der örtlichen Volksvertretung nach der Neuwahl von den Abgeordneten gewählt. Die örtlichen Räte bereiteten jede Tagung ihrer Volksvertretungen gründlich vor und leiteten im Auftrag ihrer Volksvertretungen das staatliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben in ihrem Verantwortungsbereich auf der Grundlage der Beschlüsse der Volksvertretung und der übergeordneten Staatsorgane.

An der Spitze eines Rates stand der/die Vorsitzende des Rates, der in Stadtkreisen die Dienstbezeichnung Oberbürgermeister und in kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Dienstbezeichnung Bürgermeister führte. (Der gleiche Titel wie heute, bzw. seit immer in den Alt-Bundesländern).

Bürgermeisterin in Kletzge

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

Die Autoren des damaligen Staatsbürgerkundebuches hatten den Oberbürgermeister der Stadt Halle gefragt, womit er sich vor allem  damals beschäftigte. Auf einen Nenner gebracht, lautete seine Antwort: „Mit meiner Stadt und ihren Bürger.“(In der DDR wurde die Sprache nicht gegendert. Darum nur die männliche Form „Bürger“)

Kommunalverträge DDR

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

 

Aus der Vielzahl der Aufgaben ein kleiner Ausschnitt:

Auf dem Arbeitsplan des Oberbürgermeisters standen Beratungen mit Bauarbeitern, Ingenieuren und Architekten zu Problemen der Gestaltung einer attraktiven sozialistischen Bezirksstadt mit dem Schwerpunkt des Neubaus, der Modernissierung und Rekkonstruktion in den innerstädischen Bebauungsgebieten. Mit Vertretern des VEB Stadtbaukombinat beriet der Oberbürgermeister in Vorbereitung der nächsten Stadtverordnetenversammlung, wie der Betrieb seinen Aufgaben im Rahmen der Werterhaltung noch besser gerecht wurde.

Auch das direkte Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern und Hausgemeinschaften gehörte in seinen Arbeitsplan. Und dann natürlich die Vorbereitung und Durchführung der Ratssitzungen, in denen es um die vielfältigen Probleme der Leitung einer Großstadt geht. Überall war er dabei, leitete, erläuterte, half und kritisierte, wo es notwendig war.

Einem Rat gehörten neben dem/der Vorsitzenden und seinen Stelvertreterinnen und Stellvertretern wietere Mitglieder an, die – wie auch die Stellvertreterinnen und Stellvertreter des/der Vorsitzenden – zugleich für bestimmte Aufgaben zuständig waren, zum Beispiel für  die Planung, für Handel und Versorgung, für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, für Volksbildung.

In kleinen Städten konnten solche Aufgabengebiete von den Ratsmitgliedern allein oder mit Hilfe weniger Mitarbeiter/innen wahrgenommen werden. In den Gemeinden waren oftmals sogar nur Bürgermeister/innen und die Sekretärin/der Sektretär hauptamtlich in ihren Funktionen tätig.

Für größere Städte, Stadtbezirke, Kreise und Bezirke war es jedoch erforderlich, dass für die verschiedenen Aufgabengebiete Fachorgane(entsprechende Institutionen)bei den Räten gebildet wurden, in denen mehrere hauptamtliche Mitarbeiter/innen tätig waren. Ihre Aufgabe war es, unter Leitung und Kontrolle eines Ratsmitgliedes wie auch des Rates der Volksvertretung selbst, die tägliche Leitungsarbeit fachbezogen zu verwirklichen und die dem Rat unterstellten Betriebe und Einrichtungen anzuleiten und zu kontrollieren. Diese Fachorgane(Institutionen)wurden meist als Abteilungen(bespielsweise die Abteilung Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, Abteilung Volksbildung, Abteilung Kultur)bezeichnet.

Rathaus Quedlinburg

entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR, Stand 1988

 

Zusammenfassung:

Die örtlichen Volksvertretungen waren Organe(Institutionen) der sozialistischen Staatsmacht der Arbeiter und Bauern in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden der DDR. Sie verwirklichten unter Führung der SED in enger Verbindung mit den Werktätigen(arbeitenden Menschen) und den gesellschaftlichen Organisationen auf der Grundlage der staatlichen Gesetze die Staatspolitik der Arbeiter- und-Bauern-Macht der DDR. Vieles ist heute nicht mehr die Aufgabe der Stadt- und Gemeindeverwaltungen, bzw. war es in den Alt-Bundesländern und Westberlin niemals.

Wie wir heute wissen, ist die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger der DDR in der Praxis nicht, bzw. nur ungenügend gelungen. Darum wandte sich die Mehrheit dem Westen, insbesondere der BRD und Westberlin, zu.

Unter den damals Veranwortlichen gab es viele  die sich damals angepasst hatten und sich nach der Konterrevolution den neuen Machtverhältnissen angepasst haben. Mögen da einige ehrliche Personen drunter sein, die unter den jetzigen Machtverhältnissen weiterhin für ihre Stadt, ihr Dorf und die Bürgerinnen und Bürger da sein wollen. Doch auch sie haben mit der Vergangenheit,d.h. mit der DDR abgeschlossen. Es gab aber auch „Wendehälse“, wie z.B. den ehemaligen Oberbürgermeister von Dresden, Wolfgang Berghofer.

Staatsbürgerkunde 8

 

Entnommen aus dem Staatsbürgerkundebuch der DDR für die 8. Klasse, Stand 1988, bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel

 

 

 

 

Original-Text aus dem Staatsbürgerkundebuch

Örtliche Volksvertretungen DDR

 

 

 

 

 

 

9 Kommentare zu “Örtliche Volksvertretungen in der DDR

  1. Dankeschön, liebe Petra! Diese DDR-Bücher sind wirklich ein Schatz. Ich kann bestätigen, daß das alles der Wahrheit entspricht! Euch ehemaligen West-BRD-Bürgern muß das heute doch vorkommen, wie ein Bericht aus einer anderen Welt?!

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    • Da müsste ich einen anderen Scanner haben. Aus Büchern fotografiere ich das mit der Scancamera. Es würde im Ganzen eine zu große Datei ergeben, um ein ganzes Buch hochzuladen. Der Flachbrettscanner scannt keine Bücher. Es müsste Buchscanner geben. Habe ich aber nicht. Schade. Ich selbst lese nicht gerne digitalisierte Bücher. Bei mir muss ein Buch aus Papier und zum anfassen sein. Es muss ohne Strom lesbar sein. Man kann aber auf Antiquariate verweisen, wo man diese Bücher erhalten kann.

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