Der Nationale Verteidigungsrat der DDR war das höchste staatliche Führungsorgan für die zentrale Leitung der Landesverteidigung der DDR.
Er beriet und beschloss auf der Grundlage von Gesetzen der Volkskammer alle wichtigen Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen auf staatlichem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Gebiet und koordinierte sie.
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Von diese Datei: Jwnabd – Eigenes WerkJugendlexikon. a-z. 10. Auflage. VEB Bibliographisches Institut Leipzig, Leipzig 1981., Gemeinfrei, Bild ist entsprechend verlinkt
In Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen der Landesverteidigung (heute würde man die Bezeichnung Behörden verwenden) traf er diesbezügliche Festlegungen, die für alle Staatsorgane(heutiger Begriff: Behörden oder Ämter), Wirtschaftsleitenden Organe(heutiger Begriff: Management) der Betriebe, Genossenschaften, Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen, sowie für alle Bürgerinnen und Bürger verbindlich waren. Dazu erließ er Rechtsvorschriften in Form von Anordnungen und Beschlüssen. Er bestätigte z.B. die Grundsatzvorschriften der NVA und der Schutz- und Sicherheitsorgane(heutiger Begriff: Sicherheitsbehörden).
Der Nationale Verteidigungsrat hatte das Recht, angesichts einer bedrohlichen Lage die allgemeine Mobilmachung zu beschließen.
Der Vorgänger des Verteidigungsrats war die Sicherheitskommission beim Politbüro der SED.
Mit Gesetz vom 10. Februar 1960 erfolgte die Bildung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik, in den die Sicherheitskommission beim Politbüro der SED überführt wurde. Am 11. Februar 1960 ernannte Wilhelm Pieck als Präsident der DDR, auf Vorschlag der Volkskammer, den Ersten Sekretär des ZK der SED und Ersten Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Walter Ulbricht, zum ersten Vorsitzenden des NVR. Die erste Sitzung des NVR fand am 16. März 1960 statt.
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Von Joachim Kampe – Eigenes Werk (Originaltext: eigene Arbeit), CC BY-SA 3.0 de, Bild ist entsprechend verlinkt
Am 12. September 1960 – fünf Tage nach dem Tode Piecks – wurde der Staatsrat als kollektives Nachfolgeorgan zum Staatspräsidenten etabliert. Im Zuge dieser Verfassungsänderung wurde erstmals die Rolle des NVR in der Verfassung der DDR verankert, indem in Artikel 106 der Staatsrat die Aufgabe erhielt, „grundsätzliche Anordnungen“ des NVR zu bestätigen und NVR-Mitglieder zu berufen.
Der NVR festigte den politischen Führungsanspruch Walter Ulbrichts innerparteilich weiter. Er bestand aus dem Vorsitzenden und mindestens zwölf Mitgliedern, die während des Bestehens des NVR immer auch Mitglieder des ZK der SED und meist auch Mitglieder im Politbüro waren. Nachgeordnete Organe des NVR waren die Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen, deren Vorsitzende wiederum die 1. Sekretäre der SED-Bezirks- bzw. Kreisleitungen waren.
Am 24. Juni 1971 wählte die Volkskammer Erich Honecker zum Vorsitzenden des Verteidigungsrates. Nach Honeckers Rücktritt wählte die Volkskammer am 24. Oktober 1989 Egon Kranz zum Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates. Egon Krenz trat am 06. Dezember 1989 von seinen Ämtern als Staatsratsvorsitzender und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates zurück.
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Von Ranofuchs – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Bild ist entsprechend verlinkt
Bis zu den Wahlen zur letzten Volkskammer, am 18. März 1990 wurden die Aufgaben des Nationalen Verteidigungsrates direkt vom Staatsrat wahrgenommen. Dann gab es keine offizielle Zuweisung dieser Aufgabe mehr.
Die Protokolle des Nationalen Verteidigungsrats der DDR sind für die offizielle Geschichtsschreibung im Sinne der Sieger der Geschichte und für die Prozesse gegen einige Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates der DDR verwendet worden, gegen die 1992 vor dem Landgericht Berlin verhandelt wurde. Des Totschlags angeklagt waren Honecker, Mielke, Stoph, Keßler, Streletz und Albrecht, die in der Zeit von 1961 bis 1989 als Mitglied des Nationalen Verteidigungsrats angeordnet hatten, die Grenzanlagen um Westberlin und die Sperranlagen zur BRD auszubauen.
Zahlen und Fakten entnommen aus Wikipedia
und
Jugendlexikon Militärwesen, DDR 1984 
bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel
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